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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Kabelkanaldeckel nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Bei
den Kabelkanälen
müssen
alle metallischen Teile in die Schutzmaßnahme einbezogen werden, d.
h. der Deckel eines Kabelkanals, der häufig aus einer Vielzahl von
einzelnen Deckelabschnitten zusammengesetzt ist, muß eine Polausgleichsverbindung
aufweisen.
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Bei
dem aus der
DE 40 36
249 A1 vorbekannten Kabelkanaldeckel werden abschnittsweise Bereiche
eines der beiden U-Schenkels so eingeschnitten, daß Flachstecker
entstehen. Diese Lösung hat
aber den Nachteil, daß die
U-Schenkel nun Unterbrechungen
haben, die von außen
sichtbar sind, daß der
Kabelkanaldeckel im Bereich der Flachstecker geschwächt wird,
jedenfalls leichter verbogen werden kann und daß eine Verletzungsgefahr im
Bereich der Ausstanzungen für
die Flachstecker besteht.
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Es
sind noch eine Reihe von weiteren Lösungen für das Anordnen von Potentialausgleichsanschlüssen am
Deckel bekannt. Beispielsweise ist aus der
DE 40 24 293 A1 eine Rastklammer
für einen Elektroinstallations-Wandkanal
bekannt, bei dem die Rastklammer eine Kontaktfahne hat, welche mehrere,
in Einschubrichtung des Abdeckteils hintereinander angeordnete Kontaktschneiden
aufweist. Beim Einschieben kommen diese in Kontakt mit einem Teilstück des Unterteils.
Bei einer anderen Lösung
werden an die Innenseite der Basis Anschlussklemmen oder Flachstecker
als separate Teil angeschlossen, ' beispielsweise durch Punktschweißen.
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Zudem
ist aus
DE 92 13 231
U1 ein Deckel für
Kabelkanäle
bekannt, der einen U-förmigen
Querschnitt hat. Die U-Schenkel sind für eine Rastverbindung mit dem
Kabelkanal profiliert und haben in Abständen angeordnete Anschlussfahnen,
die hergestellt sind durch Freischneiden und Biegen und die nicht
bis zum freien Ende des U-Schenkels reichen. An diesen Anschlussfahnen
können
elektrische Leitungen bzw. Steckverbindungen angebracht werden.
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Bei
dem Kabelkanaldeckel nach der
DE 40 36 249 A1 bestehen praktische Probleme:
So muß bei
der Montage einer Kabelkanalanordnung der Deckel gestückelt werden,
jedes einzelne Stück
muß mit einem
Polausgleich versehen sein. Bei der Stückelung sollte nicht zu viel
Verschnitt entstehen, die einzeln ab geschnittenen Teile sollten
alle für
sich einzeln kontaktierbar sein. Zudem haben die Kanäle, für die die
Kanaldeckel vorgesehen sind, relativ große Herstellungstoleranzen.
Es muß eine
ausreichend sichere Verbindung des Deckels mit dem Kanal gegeben sein.
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Hiervon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Kabelkanaldeckel
zu schaffen, der eine sichere Verbindung mit einer Potentialausgleichsleitung
ermöglicht,
ohne den Deckel in seiner Eigenschaft als Deckel selber zu beeinträchtigen,
vielmehr sogar noch zu verbessern.
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Ausgehend
von dem Kabelkanaldeckel mit dem Merkmal der eingangs genannten
Art wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Zuschnitt breiter ausgebildet
ist als die Gesamtlänge
der Basis und der beiden seitlichen U-Schenkel beträgt, daß das Metallblech am freien
Ende mindestens eines der U-Schenkel unter Querschnittsverdopplung
zurückgebogen
ist und an der Innenwand des betreffenden U-Schenkels und auch an
einem Teil der Innenwand der Basis verläuft, und daß in dem Teilstück des zurückgebogenen
Zuschnitts, der der Innenwand der Basis gegenüberliegt, die Flachstecker
ausgebildet sind.
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Diese
Lösung
verwendet also einen Zuschnitt für
den Kabelkanaldeckel, der deutlich breiter ist als der Blechzuschnitt,
der bisher für
die Herstellung von Kabelkanaldeckeln eingesetzt wurde. Der Zuschnitt
ist breiter, damit Teilstücke
des Zuschnittes auf die Innenwand mindestens eines U-Schenkels und
des angrenzenden Bereichs der Basis zurückgebogen werden können, in
diesem Bereich liegt also zweifache Materialstärke vor. Dadurch können die Teilstücke des
Zuschnittes, die der Innenwand der Basis gegenüberliegen, für die Ausbildung
von Flachsteckern benutzt werden, beispielsweise können durch
Stanzen Flachstecker in diesen Bereichen ausgebildet werden.
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Die
Flachstecker können
dabei bereits im flachen Zuschnitt und damit vor der Verformung,
die im allgemeinen durch Walzen erfolgt, ausgebildet werden. Dadurch
können
die sehr engen Toleranzen, die für
die Flachstecker vorliegen müßen, eingehalten werden.
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Ein
besonderer Vorteil liegt in der doppelten Materialstärke im Bereich
des mindestens einen Schenkels, vorzugsweise haben beide Schenkel dop pelte
Materialstärke.
Auf diese Weise sind die für den
Halt des Kabelkanaldeckels entscheidenden Teilbereiche, nämlich die
U-Schenkel, ausreichend steif und wird ein sicherer Halt des Kabelkanaldeckels
am Kabelkanal erreicht. Es kann die Materialstärke des Metallblechs des Zuschnitts
verringert werden, beispielsweise 10 bis 50 %, vorzugsweise 20 bis
30 % geringer ausgeführt
sein als bei Kabelkanaldeckeln nach dem Stand der Technik, so daß das Metergewicht
der Kabelkanaldeckel erfindungsgemäß nicht notwendigerweise erhöht wird.
Im kritischen Bereich der U-Schenkel hat man doppelte Materialstärke, dort,
wo aus mechanischen Gründen keine
hohe Festigkeit benötigt
wird, nämlich
im Bereich der Basis, hat man das dünnere, einfache Material.
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Vorteilhaft
ist auch, daß die
Außenfläche des Kabelkanaldeckels
völlig
unangetastet bleibt. Die U-Schenkel laufen ununterbrochen durch.
Die Basis ist an ihrer Außenfläche nicht
durch irgendwelche sichtbaren Schweißstellen beeinträchtigt.
Schließlich bewirkt
die Rückbiegung
des Materials am freien Ende des mindestens einen U-Schenkels eine
Abrundung des freien Endes, so daß dort nun keine Verletzungsgefahr
mehr auftritt.
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Der
erfindungsgemäße Kabelmetalldeckel läßt sich
mit relativ vielen Flachsteckern pro Längeneinheit ausbilden, gerade
weil dünneres
Blech verwendet werden kann, ohne Festigkeitsnachteile zu haben,
ist der Stanzvorgang vereinfacht und lassen sich vorteilhaft viele
Flachstecker pro Längeneinheit ausführen.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen sowie
der nun folgenden Beschreibung eines nicht einschränkend zu
verstehenden Ausführungsbeispiels
der Erfindung, das im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung
näher erläutert wird.
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1:
Eine perspektivische Darstellung eines Abschnittes eines Kabelkanaldeckels
nach der Erfindung und
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2:
Eine Draufsicht auf einen Zuschnitt aus Metallblech, wie er für die Herstellung
des Abschnitts eines Kabelkanaldeckels nach 1 benutzt wird.
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In
bekannter Weise hat der Kabelkanaldeckel einen U-förmigen Querschnitt, gebildet
durch eine Basis 20 und gegenüber der Basis 20 relativ
kurzen U-Schenkeln 22, 24. Diese sind, wie 1 erkennen
läßt, leicht
V-förmig
gewinkelt. Der Kabelkanaldeckel ist für ein U-förmiges Kabelkanalunterteil bestimmt,
das ansich bekannt ist und durch die Erfindung nicht verändert wird.
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Der
Kabelkanaldeckel ist aus einem Zuschnitt 26 aus Metallblech
gefertigt, ein einstückiger Zuschnitt 26 genügt für die Herstellung
des kompletten Kabelkanaldeckels einschließlich der noch zu besprechenden
Schutzmaßnahmen
(des Potentialausgleichs). In der Regel werden derartige Kabelkanaldeckel
in einer Länge
von 2 Metern geliefert.
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Wie
aus dem Vergleich der 1 und 2 ersichtlich
wird, ist die Breite des Zuschnitts 26 deutlich größer als
die Summe der Breitenabmessungen der Basis 20 und der beiden
U-Schenkel 22, 24. Die Breite des Zuschnitts 26 ist
so gewählt,
daß das
Metallblech des Zuschnitts 26 doppelt liegen kann im Bereich
der beiden U-Schenkel 22, 24 und etwa der Hälfte der
Basis 20. Dabei sind Zuschnitt 26 und damit auch
der fertiggestellte Kabelkanaldeckel nun nicht mehr spiegelsymetrisch
zu einer Spiegelebene, die rechtwinklig durch eine Längsmittellinie 28 der Basis 20 des
Deckels verläuft.
Insbesondere hat der Zuschnitt gemäß 2 rechts
der Längsmittellinie 28 der
Basis 20 eine Erstreckung, die etwa 40 % größer ist
als auf der linken Seite. Dieses größere Maß wird benutzt, um Anschlußmöglichkeiten
für Polausgleichsverbindungen
zu schaffen, nämlich
sogenannte Flachstecker 30 auszubilden. In den Figuren sind
jeweils zwei derartige Flachstecker 30 gezeigt. Sie werden
in ansich bekannter Weise aus dem flachen Blechmaterial dadurch
erstellt, daß eine
etwa C-förmige
Ausstanzung ausgeführt
wird. Zusätzlich werden
sie mit einem kleinen Loch, wie ebenfalls ansich bekannt, versehen.
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Der
Zuschnitt 26 besteht aus dem Bereich für die Basis 20, dieser
wird von zwei Faltlinien 32 an seinem Rand begrenzt. Diese
Faltlinien sind auch im Stand der Technik vorgesehen. In kurzem
Abstand und nach außen
gesehen sind zwei weitere Faltlinien 34 vorgesehen, die
im fertiggestellten Kabelkanaldeckel etwa in der Mitte der U-Schenkel 22, 24 liegen und
ebenfalls im Stand der Technik vorbekannt sind. Weiter nach außen schließen sich
nun Linien 36 an, an denen eine Rückfaltung stattfindet, sie
sind im Stand der Technik nicht vorgesehen. Aufgrund der Rückfaltung
liegt das Material im Bereich der U-Schenkel 22, 24 und
etwa der Hälfte
der Basis 20 doppelt. Wiederum außerhalb der Linien 36 gesehen befindet
sich die Linie 38, die im fertiggestellten Zustand des
Kabelkanaldeckels in enger Nachbarschaft der Faltlinie 34 ist.
Entsprechendes gilt für
die wiederum weiter außen
liegende Linie 40, die im fertiggestellten Kabelkanaldeckel
in unmittelbarer Nachbarschaft der Faltlinie 32 liegt.
Demgemäß liegt
das zwischen den Linien 36 und 40 liegende Material
im fertiggestellten Kabelkanaldeckel im wesentlichen parallel und
in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Material, das sich zwischen
der Faltlinie 32 und der Linie 36 befindet. Im
Bereich der Linie 36 ist das Material um 180° umgebogen,
so daß die
dortige freie Kante abgerundet ist.
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Außerhalb
der Linie 40 befindet sich derjenige Teil des Zuschnittes,
der im späteren,
fertiggestellten Kabelkanaldeckel im wesentlichen parallel zur Basis 20 verläuft, diese
Teilstücke
werden als erstes Teilstück 42 und
zweites Teilstück 44 bezeichnet.
Das erste Teilstück 42 befindet
sich in 2 rechts, in ihm sind die Flachstecker 30 ausgebildet.
Es ist deutlich breiter als das zweite Teilstück 44, in der Abbildung etwa
6 bis 7 mal breiter. Dabei ist das zweite Teilstück 44 nur so breit
gewählt,
daß eine
ausreichende Versteifung des benachbarten U-Schenkels 22 erreicht wird.
So ragt es z. B. 20 mm, vorzugsweise 8 mm parallel zur Basis 20.
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Als
Metallblech für
den Zuschnitt 26 wird Blechmaterial verwendet, das dünner ist
als im Stand der Technik. Aufgrund der doppelten Materialstärke im Bereich
der U-Schenkel 22, 24 und dem unmittelbar angrenzenden
Teilbereich der Basis 20 ist der erfindungsgemäße Kabelkanaldeckel
dort relativ steif, wo er in Kontakt mit dem (nicht dargestellten)
Kanalunterteil tritt. Entlang eines erheblichen Anteils der Basis 20 ist
keine Materialverdopplung vorgesehen, in diesem Bereich wird aber
auch keine hohe Festigkeit verlangt. Insoweit kann der Zuschnitt 26 aus
einem Blech gefertigt werden, das z. B. nur etwa die 0,6- bis 0,8-fache
Stärke
des Blechs nach dem Stand der Technik hat. Auf diese Weise kann
sogar Material gespart werden, der erfindungsgemäße Kabelkanaldeckel ist bei
einer Materialstärke
von 60 % im Vergleich zum Stand der Technik leichter (bezogen auf das
Metergewicht) als im Stand der Technik. Er ist dennoch mechanisch
steifer.
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Das
erste Teilstück 42 ist
so ausreichend breit ausgeführt,
daß die
Flachstecker 30 durch Freistanzen in ihm ausgebildet werden
können.
Sie sind in Längsrichtung
des Kabelkanals, also parallel zur Längsmittellinie 28,
ausgebildet. Dadurch kann das erste Teilstück 42 schmal ausgeführt sein.
Sie können
grundsätzlich
auch in jeder anderen Orientierung, beispielsweise quer zur gezeichneten
Orientierung, ausgeführt
sein, dann wird aber eine größere Breite
des ersten Teilstücks 42 verlangt.
Die Längsorientierung,
wie dargestellt, hat den Vorteil, daß die Anschlußleitungen
in Längsrichtung
des Kabelkanals und nicht quer hierzu verlaufen.
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Wie
aus den Figuren ersichtlich ist, sind die Flachstecker 30 jeweils
paarweise und in Gegenrichtung zu einander angeordnet. Der Abstand
der beiden Flachstecker 30 eines Paares liegt bei etwa
2,3 cm, die Paare sind in einem Abstand von 10 cm vorgesehen. Auf
diese Weise ist ein Polausgleich auch bei sehr starker Zerstückelung
in kurze Abschnitte überall
möglich,
es tritt wenig Verschnitt auf.
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Der
Kabelkanaldeckel wird aus dem Zuschnitt 26 durch Walzen
hergestellt. Andere Fertigungsmaßnahmen sind möglich. Die
Ausstanzungen für
die Flachstecker 30 können
im Zuschnitt 26 und genauer gesagt bei seiner Herstellung
ausgeführt werden.
Nach dem Walzvorgang liegt das Material im Bereich der U-Schenkel 22, 24 praktisch
unter Berührung
aneinander an, während
im Bereich der Basis 20 zumindest das erste Teilstück 42,
wie aus 1 ersichtlich ist, etwas absteht,
nämlich
einen sehr kleinen Winkel mit der Basis 20 einschließt. Auf
diese Weise ist der Zugang zu den Flachsteckern 30 vereinfacht.
Es kann vor oder im Zusammenhang mit dem Walzvorgang auch ein Bearbeitungsschritt durchgeführt werden,
bei dem eine auf der Längslinie der
Flachstecker 30 liegende Druckvorrichtung, beispielsweise
eine Rolle, dergestalt einen Druck ausübt, daß die Flachstecker 30 leicht
aus der Ebene des ersten Teilstücks 42 abgewinkelt
werden und dadurch gut zugänglich
sind, das restliche Material aber eben bleibt. Dies wird dadurch
erreicht, daß die Flachstecker 30 nur über kurze
Brücken
mit dem restlichen Material des ersten Teilstücks 42 verbunden sind,
während
die sonstigen Bereiche des ersten Teilstücks 42 großflächiger zusammenhängen und sich
daher nicht so einfach aus ihrer Ebene biegen lassen.
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Vorzugsweise
nach dem Walzvorgang, ggf. aber auch zuvor, wird der Kabelkanaldeckel
lackiert, beispielsweise durch Pulverbeschichtung. Dabei wird das
Teilstück 42 nicht
behandelt, bleibt also ohne Überzug
und damit elektrisch jederzeit kontaktierbar. Auf diese Weise bleiben
die Flachstecker 30 blank. Bei der praktischen Durchführung wird
der entsprechende Teil der Unterseite des Kabelkanaldeckels abgedeckt,
beispielsweise durch eine mitlaufende Platte.