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DE202013101787U1 - Teleskopschienenführung - Google Patents

Teleskopschienenführung Download PDF

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DE202013101787U1
DE202013101787U1 DE202013101787U DE202013101787U DE202013101787U1 DE 202013101787 U1 DE202013101787 U1 DE 202013101787U1 DE 202013101787 U DE202013101787 U DE 202013101787U DE 202013101787 U DE202013101787 U DE 202013101787U DE 202013101787 U1 DE202013101787 U1 DE 202013101787U1
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    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B88/00Drawers for tables, cabinets or like furniture; Guides for drawers
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    • A47B88/49Sliding drawers; Slides or guides therefor with double extensible guides or parts
    • A47B88/493Sliding drawers; Slides or guides therefor with double extensible guides or parts with rollers, ball bearings, wheels, or the like
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16CSHAFTS; FLEXIBLE SHAFTS; ELEMENTS OR CRANKSHAFT MECHANISMS; ROTARY BODIES OTHER THAN GEARING ELEMENTS; BEARINGS
    • F16C29/00Bearings for parts moving only linearly
    • F16C29/04Ball or roller bearings

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  • Bearings For Parts Moving Linearly (AREA)

Abstract

Teleskopschienenführung (1) mit wenigstens zwei über zumindest ein Linearwälzlager in Längsrichtung der Teleskopschienenführung (1) relativ zueinander bewegbaren Profilschienen (2, 3, 4), wobei das Linearwälzlager mindestens einen Wälzlagerkäfig mit daran in Längsrichtung der Teleskopschienenführung (1) in Reihe angeordneten Wälzkörpern (12) aufweist, wobei an jeder Profilschiene (2, 3, 4) eine in Längsrichtung der Teleskopschienenführung (1) verlaufende Lauffläche (13, 14, 15, 16) angeordnet ist, entlang derer sich bei Relativbewegungen zwischen den Profilschienen (2, 3, 4) die Wälzkörper (12) wälzen, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Profilschiene (2, 3, 4) ein die jeweilig daran angeordnete Lauffläche (13, 14, 15, 16) einendig begrenzender Anschlag (17, 18, 19, 20) angeordnet ist, wobei der Abstand der beiden Anschläge (17, 18, 19, 20) voneinander in der vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung (1) im Wesentlichen der Länge der durch die Wälzkörper (12) gebildeten Wälzkörperreihe entspricht, und wobei die Wälzkörperreihe sich bei in vollständig eingefahrener Stellung befindlicher Teleskopschienenführung (1) im Wesentlichen zwischen den beiden Anschlägen (17, 18, 19, 20) erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Teleskopschienenführung mit wenigstens zwei über zumindest ein Linearwälzlager in Längsrichtung der Teleskopschienenführung relativ zueinander bewegbaren Profilschienen, wobei das Linearwälzlager mindestens einen Wälzkörperkäfig mit daran in Längsrichtung der Teleskopschienenführung in Reihe angeordneten Wälzkörpern aufweist, und wobei an jeder Profilschiene eine in Längsrichtung der Teleskopschienenführung verlaufende Lauffläche angeordnet ist, auf denen sich bei Relativbewegungen zwischen den Profilschienen die Wälzkörper wälzen.
  • Entsprechende Teleskopschienenführungen sind bekannt und werden zu unterschiedlichsten Zwecken, beispielsweise in Möbeln oder in Transportfahrzeugen, wie Lastkraftwagen, Schiffe oder Eisenbahnwaggons, eingesetzt. Mit ihnen lässt sich ein erster Gegenstand linear relativ zu einem zweiten Gegenstand, mit dem der erste Gegenstand über die Teleskopschienenführung verbunden ist, mit relativ geringem Kraftaufwand bewegen.
  • Problematisch bei herkömmlichen Teleskopschienenführungen ist, dass die Linearwälzlager beziehungsweise deren Wälzkörperkäfige und Wälzkörper entlang der Laufflächen an den Profilschienen relativ zu den Profilschienen wandern können. Beispielsweise können bei einer an einem Transportfahrzeug angeordneten Teleskopschienenführung die Wälzkörperkäfige zusammen mit den Wälzkörpern durch während der Fahrt des Transportfahrzeugs auftretende Vibrationen sich relativ zu den Profilschienen verlagern, ohne dass die Profilschienen relativ zueinander verschoben werden.
  • Soll eine Teleskopschienenführung mit derart relativ zu den Profilschienen verlagerten Wälzkörperkäfigen ausgefahren werden, kommt es durch die Relativverlagerung dazu, dass die Wälzkörper das Ende einer der beiden mit ihnen zusammenwirkenden Laufflächen an einer der Profilschienen erreichen, bevor sich die Teleskopschienenführung in ihrer vollständig ausgefahrenen Stellung befindet. Beispielsweise kommt es bei Teleskopschienenführungen mit zwei Profilschienen vor, dass die Wälzkörper beim Ausfahren einer Teleskopschienenführung mit verlagertem Wälzkörperkäfig und verlagerten Wälzkörpern zunächst das Ende der Lauffläche derjenigen Profilschiene erreichen, über welche die Teleskopschienenführung an einem Objekt, beispielsweise einem Transportfahrzeug, befestigt ist.
  • Haben die zu Beginn des Ausfahrens der Teleskopschienenführung relativverlagerten Wälzkörper das Ende der Lauffläche an einer der beiden mit ihnen zusammenwirkenden Profilschienen auf die beschriebene Art erreicht, können sie sich durch den Kontakt mit der Lauffläche, deren Ende sie erreicht haben, nicht mehr weiter wälzen. Hierdurch ist ein aus dieser Stellung der Wälzkörper weitergehendes Ausfahren der Teleskopschienenführung nur möglich, indem die an der jeweils anderen Profilschiene ausgebildete Lauffläche unter Gleitreibung an den ortsfest gehaltenen Wälzkörpern vorbeigeführt wird. Durch das vollständige Ausfahren einer Teleskopschienenführung, deren Wälzkörper zu Beginn des Ausfahrens der Teleskopschienenführung relativverlagert gewesen sind, erfolgt ein funktionsgerechtes Neuausrichten der Wälzkörper relativ zu den Profilschienen beziehungsweise deren Laufflächen, so dass die Teleskopschienenführung nach ihrem vollständigen Ausfahren bis zum erneuten Auftreten einer Verlagerung der Wälzkörper relativ zu den Profilschienen zunächst wieder voll funktionsfähig ist.
  • Durch das Gleiten der zuletzt genannten Lauffläche entlang der Wälzkörper werden die Wälzkörper, insbesondere bei hoher Gewichtsbelastung der Teleskopschienenführung, stark mechanisch beansprucht, was mit deutlichen Verschleißerscheinungen an den Wälzkörpern verbunden ist. Gleiches gilt für die an den Wälzkörpern entlanggleitenden Laufflächen der Profilschienen. Der Verschleiß an den Wälzkörpern führt zunächst dazu, dass diese nicht mehr ideal auf den Laufflächen abrollen können, wodurch eine Betätigung entsprechender herkömmlicher Teleskopschienenführungen im Laufe der Zeit nur mit einem steigenden Kraftaufwand erfolgen kann. Mit fortschreitendem Verschleiß an den Wälzkörpern wird somit die Funktionsfähigkeit dieser herkömmlichen Teleskopschienenführungen immer weiter beeinträchtigt, bis eine vollständige Funktionsunfähigkeit eintritt. Solche herkömmlichen Teleskopschienenführungen sind somit reparaturanfällig und weisen eine relativ geringe Lebensdauer auf. Zudem wird ihre Handhabung durch den auftretenden hohen Verschleiß an den Wälzkörpern im Laufe ihres Einsatzes immer weiter erschwert, indem hohe Betätigungskräfte aufgebracht werden müssen, um die Teleskopschienenführung in ihre vollständig ausgefahrene Stellung zu überführen.
  • Um das beschriebene Wandern von Wälzkörperkäfigen mit den daran angeordneten Wälzkörpern zu vermeiden, schlägt die Druckschrift DE 20 2011 003 496 U1 vor, in einem Endbereich an einer der Profilschienen eine Aufnahme zum Verrasten eines Wälzkörpers des Linearwälzlagers anzuordnen. Die beiden Profilschienen lassen sich erst nach Überwindung einer zum Lösen der Verrastung erforderlichen Kraft relativ zueinander bewegen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine solche Kraft unbeabsichtigt, beispielsweise beim Transport der Teleskopschienenführung, auf diese ausgeübt wird. In einem solchen Fall würde die Verrastung gelöst und es könnte zu dem unerwünschten Wandern des Wälzkörperkäfigs mit den daran angeordneten Wälzkörpern kommen.
  • Eine andere Lösung des oben genannten Wanderproblems schlägt die Druckschrift EP 2 096 325 A1 vor. Hier soll das Wandern eines Wälzkörperkäfigs dadurch vermieden werden, das eine komplex ausgestaltete Zwangsführung eingesetzt wird, die ein an dem Wälzkörperkäfig angeordnetes Zahnrad umfasst, welches mit einer Zahnstange an einer Führungsschiene und einer zweiten Zahnstange an einem Führungskörper zusammenwirkt. Dieser komplexe Aufbau der Teleskopschienenführung ist mit erhöhten Herstellungskosten verbunden.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Teleskopschienenführung bereitzustellen, bei der ein Wandern des Wälzkörperkäfigs und der daran angeordneten Wälzkörper relativ zu den Profilschienen bei in ihrer vollständig oder annähernd vollständig eingefahrenen Stellung befindlicher Teleskopschienenführung kostengünstig und auf einfache Art und Weise vermieden wird.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Teleskopschienenführung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass an jeder Profilschiene ein die jeweilig daran angeordnete Lauffläche einendig begrenzender Anschlag angeordnet ist, wobei der Abstand der beiden Anschläge voneinander in der vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung im Wesentlichen der Länge der durch die Wälzkörper gebildeten Wälzkörperreihe entspricht, und wobei die Wälzkörperreihe sich bei in vollständig eingefahrener Stellung befindlicher Teleskopschienenführung im Wesentlichen zwischen den beiden Anschlägen erstreckt.
  • Erfindungsgemäß wird das Wandern des Wälzkörperkäfigs und der daran angeordneten Wälzkörper relativ zu den Profilschienen vorteilhaft einfach dadurch verhindert, dass sich die Wälzkörperreihe bei in der vollständig eingefahrenen Stellung befindlicher Teleskopschienenführung zwischen den beiden Anschlägen erstreckt und somit keine Bewegungen in Längsrichtung der Teleskopschienenführung relativ zu den Profilschienen ausführen kann. Grund hierfür ist, dass die Anschläge jeweils eine der beiden Laufflächen einendig begrenzen und somit ein Wälzen der Wälzkörper entlang dieser Laufflächen über die Anschläge hinaus verhindern. Die Anschläge bilden hierbei entgegengesetzte Enden an den Laufflächen. Dies bedeutet, dass einer der beiden Anschläge das zu einem der beiden stirnseitigen Enden der Teleskopschienenführung nächstliegend angeordnete Ende einer der beiden Laufflächen bildet, während der andere der beiden Anschläge das zu dem anderen der beiden stirnseitigen Enden der Teleskopschienenführung nächstliegend angeordnete Ende der anderen der beiden Laufflächen bildet.
  • Dass der Abstand der beiden Anschläge voneinander in der vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung im Wesentlichen der Länge der durch die Wälzkörper gebildeten Wälzkörperreihe entspricht, soll bedeuten, dass der Abstand der beiden Anschläge zur Gewährleistung der Funktionsweise der Erfindung nicht exakt der Länge der Wälzkörperreihe entsprechen muss. Dem Fachmann ist klar, dass es im Rahmen der Erfindung grundsätzlich auch möglich ist, dass der Abstand beispielsweise geringfügig größer als die Länge der Wälzkörperreihe ist und somit etwas Spiel gegeben ist. Wesentlich für die Erfindung ist lediglich, dass das Spiel nicht solche Ausmaße annimmt, dass das funktionsbeeinträchtigende Wandern des Wälzkörperkäfigs und der daran angeordneten Wälzkörper nicht mehr vermieden werden kann. Auf der anderen Seite kann der Abstand der Anschläge voneinander auch geringfügig kleiner als die Länge der Wälzkörperreihe gewählt werden. Beispielsweise können die Anschläge gerade insoweit über die jeweilige Lauffläche hinausragen, dass sie von den Wälzkörpern nicht überrollt beziehungsweise überwunden werden können. Auch bei der Wahl dieses kleineren Abstandes zwischen den Anschlägen gilt es insbesondere zu beachten, dass ein Wandern des Wälzkörperkäfigs mit den daran angeordneten Wälzkörpern verhindert wird.
  • Dem Fachmann ist ebenso klar, dass mit dem Merkmal, dass die Wälzkörperreihe sich bei in vollständig eingefahrener Stellung befindlicher Teleskopschienenführung im Wesentlichen zwischen den beiden Anschlägen erstreckt, gemeint ist, dass es nicht in jedem Fall erforderlich ist, dass sich die Wälzkörperreihe vollständig zwischen den Anschlägen erstreckt. Beispielsweise kann der Abstand zwischen den Anschlägen, wie vorstehend beschrieben, geringfügig kürzer als die Länge der Wälzkörperreihe ausgebildet sein, ohne die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Teleskopschienenführung zu beeinträchtigen. Zudem können die Wälzkörper der Wälzkörperreihe größer als die Anschläge dimensioniert sein und somit diese seitlich überragen, ohne dass hierdurch die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Teleskopschienenführung beeinträchtigt werden würde. Auch ein eventuelles seitliches Versetzen der Wälzkörper relativ zu den Anschlägen ist in bestimmtem Maße unschädlich für die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Teleskopschienenführung.
  • Im Rahmen der Erfindung kann die Teleskopschienenführung je nach Einsatzzweck und Anforderungen auch zwei oder mehr Linearwälzlager umfassen, wie es beispielsweise in der oben genannten EP 2 096 325 A1 beschrieben ist. Zudem kann ein Linearwälzlager im Rahmen der Erfindung auch zwei oder mehr Wälzkörperkäfige mit daran angeordneten Wälzkörpern umfassen. Auch ist möglich, auf die zuletzt genannte Art einen mehrteiligen Wälzkörperkäfig herzustellen, falls erforderlich.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens einer der Anschläge einstückig mit der jeweiligen Profilschiene ausgebildet oder als separates Bauteil mit der jeweiligen Profilschiene verbunden. Der Anschlag kann gemäß der ersten Alternative beispielsweise durch das Fräsen einer eine Lauffläche bildenden Längsnut bestimmter Länge ausgebildet werden. Andererseits kann die erste Alternative durch ein stoffschlüssiges Verbinden von Material mit der jeweiligen Profilschiene realisiert sein. Gemäß der zweiten Alternative kann der Anschlag beispielsweise durch eine Schraube, einen Stift oder einen Bolzen ausgebildet sein, die beziehungsweise der an einer zur Ausführung der Erfindung geeigneten Stelle an der jeweiligen Profilschiene befestigt ist.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens eine der Laufflächen als Längsnut mit einer zur Geometrie der Wälzkörper korrespondierenden Formgebung ausgebildet. Hierdurch kann ein Formschluss zwischen den Wälzkörpern und der so ausgebildeten Lauffläche beziehungsweise der damit ausgestatteten Profilschiene hergestellt werden, wodurch relativ große Kräfte, insbesondere Querkräfte, von der einen Profilschiene über die Wälzkörper auf die andere Profilschiene übertragbar sind.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass zwei Linearwälzlager mit jeweils einem Wälzkörperkäfig und daran angeordneten Wälzkörpern vorgesehen sind, wobei die an dem einen Wälzkörperkäfig angeordneten Wälzkörper mit anderen Laufflächen an den Profilschienen zusammenwirken als die an dem anderen Wälzkörperkäfig angeordneten Wälzkörper. Auch bei einer solchen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Teleskopschienenführung mit zwei unabhängigen Linearwälzlagern kann ein Wandern der Wälzkörperkäfige und der daran jeweilig angeordneten Wälzkörper erfolgreich, kostengünstig und einfach vermieden werden. Im Rahmen der Erfindung können sich die beiden Wälzkörperkäfige baulich unterscheiden und/oder die an dem einen der beiden Wälzkörperkäfige angeordneten Wälzkörper von den an dem anderen der beiden Wälzkörperkäfige angeordneten Wälzkörpern baulich unterscheiden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der zuletzt genannten Ausführungsform der Erfindung bilden die beiden Wälzkörperkäfige jeweils einen Schenkel eines U-förmig ausgebildeten Profilelementes. Hierdurch sind die Wälzkörperkäfige nicht mehr unabhängig voneinander bewegbar, was die Zuverlässigkeit der Funktionsweise der erfindungsgemäßen Teleskopschienenführung weiter verbessert und ihre Robustheit steigert.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Wälzkörper Kugeln, Zylinderrollen oder Nadeln sind. Die Wahl einer dieser Ausgestaltung der Wälzkörper zur Realisierung der Erfindung hängt von den jeweiligen Anforderungen und einsatzbedingten Gegebenheiten ab.
  • Es wird weiter als vorteilhaft erachtet, wenn an einer der Profilschienen ein Endanschlag angeordnet ist, an den bei Erreichen der vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung das stirnseitige Ende der anderen Profilschiene anschlägt. Zur Festlegung der vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung wird gemäß dieser Ausgestaltung nicht das unmittelbare Zusammenwirken von endseitigen Wälzkörpern mit den jeweiligen Enden der Laufflächen beziehungsweise mit den diese Enden bildenden Anschlägen verwendet, durch das die endseitigen Wälzkörper und/oder die Anschläge Schaden nehmen könnten. Stattdessen ist ein separater Endanschlag vorhanden, wodurch die Robustheit der Teleskopschienenführung deutlich erhöht wird.
  • In vorteilhafter Weise ist eine erste der beiden Profilschienen im Querschnitt U-förmig ausgebildet und weist zwei Schenkel sowie einen diese verbindenden Steg auf, wobei die zweite der beiden Profilschienen zumindest teilweise zwischen den Schenkeln der ersten Profilschiene angeordnet ist, wobei an der der zweiten Profilschiene zugewandten Seite wenigstens eines Schenkels der ersten Profilschiene eine der Laufflächen ausgebildet ist und an der diesem Schenkel zugewandten Seite der zweiten Profilschiene die andere Lauffläche ausgebildet ist. Hiernach sind die Wälzkörper auf gegenüberliegenden Seiten der zweiten Profilschiene zwischen dieser und der ersten Profilschiene angeordnet.
  • Es wird weiter vorgeschlagen, dass an dem Steg Befestigungsöffnungen zum Befestigen der Teleskopschienenführung an einem Objekt angeordnet sind, die bei in vollständig ausgefahrener Stellung befindlicher Teleskopschienenführung von der Seite des Steges aus zugänglich sind, zu der die Schenkel von diesem ragen. Dies macht eine einfache Befestigung und platzsparende Anordnung der Teleskopschienenführung an einem Objekt, beispielsweise einem Transportfahrzeug, möglich. Alternativ kann die Teleskopschienenführung beispielsweise Befestigungsvorsprünge mit Befestigungsöffnungen aufweisen, über die die Teleskopschienenführung an einem Objekt befestigbar ist.
  • Ferner wird es als vorteilhaft erachtet, wenn die Teleskopschienenführung drei oder mehr Profilschienen aufweist, wobei jeweils zwei benachbart zueinander angeordnete Profilschienen über wenigstens ein eigenes Linearwälzlager in Längsrichtung der Teleskopschienenführung relativ zueinander bewegbar sind. Vorzugsweise ist die Teleskopschienenführung derart ausgebildet, dass das Wandern aller vorhandenen Wälzkörperkäfige beziehungsweise Wälzkörper auf erfindungsgemäße Art und Weise vermieden wird.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Teleskopschienenführung in ihrer eingefahrenen Stellung,
  • 2 eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Teleskopschienenführung in ihrer eingefahrenen Stellung und
  • 3 das in 1 gezeigte Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Teleskopschienenführung in ihrer ausgefahrenen Stellung.
  • 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Teleskopschienenführung 1. Sie umfasst drei in Längsrichtung der Teleskopschienenführung 1 relativ zueinander bewegbaren Profilschienen 2, 3 und 4 aus, vorzugsweise verzinktem, Stahl, insbesondere Werkzeugstahl. Die Teleskopschienenführung 1 ist über die Profilschiene 2 an einem Objekt, wie beispielsweise einem Transportfahrzeug, anbringbar. Über die Profilschiene 4 ist die Teleskopschienenführung 1 mit einem weiteren Objekt verbindbar, welches über die Teleskopschienenführung 1 linear relativ zu dem Objekt bewegbar ist, an dem die Profilschiene 2 befestigt ist. Würde die Profilschiene 2 ortsfest gehalten, wären die Profilschienen 3 und 4 gemäß der gezeigten Ausführungsform nach rechts verlagerbar, um die Teleskopschienenführung 1 in ihre vollständig ausgefahrene Stellung überführen zu können.
  • Die Profilschiene 2 ist in einem senkrecht zur Längserstreckung der Teleskopschienenführung 1 angeordneten Querschnitt U-förmig ausgebildet und umfasst zwei von einem Steg 5 in Richtung des Betrachters von 1 ragende Schenkel 6 und 7. In dem Steg 5 sind mehrere Senkbohrungen 8 angeordnet, über die die Profilschiene 2 an einem Objekt festgelegt, beispielsweise festgeschraubt, werden kann. In dem gezeigten eingefahrenen Zustand der Teleskopschienenführung 1 sind die jeweils zwei an einem Ende der Profilschiene 2 angeordneten Senkbohrungen 8 zugänglich, um die Festlegung der Profilschiene 2 an einem Objekt vornehmen zu können.
  • Die zweite Profilschiene 3 ist ebenfalls in einem senkrecht zur Längserstreckung der Teleskopschienenführung 1 angeordneten Querschnitt U-förmig ausgebildet und umfasst zwei von einem Steg 9 in Richtung des Betrachters von 1 ragende Schenkel 10 und 11, wobei der Steg 9 besser in den 2 und 3 zu erkennen ist.
  • Die dritte Profilschiene 4 ist massiv und in einem senkrecht zur Längserstreckung der Teleskopschienenführung 1 angeordneten Querschnitt im Wesentlichen rechteckig ausgebildet.
  • Die Profilschienen 2 und 3 sind über zwei nicht im Detail gezeigte Linearwälzlager in Längsrichtung der Teleskopschienenführung 1 relativ zueinander bewegbar. Die Linearwälzlager umfassen jeweils einen rostfreien Wälzkörperkäfig, die zur besseren Übersichtlichkeit der Figuren nicht näher dargestellt sind. Die beiden Wälzkörperkäfige bilden jeweils einen Schenkel eines in einem senkrecht zur Längserstreckung der Teleskopschienenführung 1 angeordneten Querschnitt im Wesentlichen U-förmig ausgebildeten Profilelementes. An den Wälzkörperkäfigen sind jeweils Wälzkörper 12 in Längsrichtung der Teleskopschienenführung 1 in Reihe angeordnet, wobei aus Gründen der Übersichtlichkeit der Figuren jeweils nur die die Enden der Reihen bildenden Wälzkörper 12 dargestellt sind. Die Wälzkörper 12 sind hier als gehärtete Metallkugeln ausgebildet.
  • Die zweite Profilschiene 3 ist zumindest teilweise zwischen den Schenkeln 6 und 7 der ersten Profilschiene 2 angeordnet. An den der zweiten Profilschiene 3 zugewandten Innenseiten der beiden Schenkel 6 und 7 der ersten Profilschiene 2 ist jeweils eine in Längsrichtung der Teleskopschienenführung 1 verlaufende Lauffläche 13 in Form einer Längsnut mit einer zur Geometrie der Wälzkörper 12 korrespondierenden Formgebung ausgebildet, die durch die gestrichelten Linien angedeutet sein sollen. An den den Schenkeln 6 und 7 der ersten Profilschiene 2 zugewandten Seiten der zweiten Profilschiene 3 sind entsprechende Laufflächen 14 ausgebildet. Die Wälzkörper 12 wälzen sich bei Relativbewegungen zwischen den Profilschienen 2 und 3 entlang der Laufflächen 13 und 14, wobei klar ist, dass die an dem oben gezeigten Wälzkörperkäfig angeordneten Wälzkörper 12 mit anderen Laufflächen 13 und 14 an den Profilschienen 2 beziehungsweise 3 zusammenwirken als die an dem unten gezeigten Wälzkörperkäfig angeordneten Wälzkörper 12.
  • Die dritte Profilschiene 4 ist zumindest teilweise zwischen den Schenkeln 10 und 11 der zweiten Profilschiene 3 angeordnet. An den der dritten Profilschiene 4 zugewandten Innenseiten der beiden Schenkel 10 und 11 der zweiten Profilschiene 3 ist jeweils eine in Längsrichtung der Teleskopschienenführung 1 verlaufende Lauffläche 15 in Form einer Längsnut mit einer zur Geometrie der Wälzkörper 12 korrespondierenden Formgebung ausgebildet, die ebenfalls durch gestrichelten Linien angedeutet sein sollen. An den den Schenkeln 10 und 11 der zweiten Profilschiene 3 zugewandten Seiten der dritten Profilschiene 4 sind entsprechende Laufflächen 16 ausgebildet. Die Wälzkörper 12 wälzen sich bei Relativbewegungen zwischen den Profilschienen 3 und 4 entlang der Laufflächen 15 und 16, wobei klar ist, dass die an dem oben gezeigten Wälzkörperkäfig angeordneten Wälzkörper 12 mit anderen Laufflächen 15 und 16 an den Profilschienen 3 beziehungsweise 4 zusammenwirken als die an dem unten gezeigten Wälzkörperkäfig angeordneten Wälzkörper 12.
  • An der ersten Profilschiene 2 sind Anschläge 17 angeordnet, die jeweils eine der Laufflächen 13 einendig begrenzen. An der zweiten Profilschiene 3 sind Anschläge 18 angeordnet, die jeweils eine der Laufflächen 14 einendig begrenzen. Der Abstand der beiden der oben gezeigten Reihe von Wälzkörpern 12 zugeordneten Anschläge 17 und 18 voneinander in der gezeigten vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung 1 entspricht im Wesentlichen der Länge der durch die Wälzkörper 12 gebildeten Wälzkörperreihe. Die Wälzkörperreihe erstreckt sich bei der gezeigten vollständig eingefahrener Stellung der Teleskopschienenführung 1 im Wesentlichen zwischen diesen beiden Anschlägen 17 und 18. Entsprechendes gilt für die unten gezeigte Wälzkörperreihe und die damit zusammenwirkenden Anschläge 17 und 18. Ohne Relativbewegungen zwischen den Profilschienen 2 und 3 kann es durch die Anordnung der Anschläge 17 und 18 nicht zu einer Verlagerung der Wälzkörperkäfige relativ zu den Profilschienen 2 und 3 kommen. Es wird also ein Wandern der zwischen den Profilschienen 2 und 3 angeordneten Wälzkörperkäfige bei in ihrer eingefahrenen Stellung befindlicher Teleskopschienenführung 1 wirksam und auf einfache Art und Weise vermieden.
  • An der zweiten Profilschiene 3 sind des Weiteren Anschläge 19 angeordnet, die jeweils eine der Laufflächen 15 einendig begrenzen. An der dritten Profilschiene 4 sind Anschläge 20 angeordnet, die jeweils eine der Laufflächen 16 einendig begrenzen, wobei die Anschläge einstückig miteinander verbunden sind. Der Abstand der beiden der oben gezeigten Reihe von Wälzkörpern 12 zugeordneten Anschläge 19 und 20 voneinander in der gezeigten vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung 1 entspricht im Wesentlichen der Länge der durch die Wälzkörper 12 gebildeten Wälzkörperreihe. Die Wälzkörperreihe erstreckt sich bei der gezeigten vollständig eingefahrener Stellung der Teleskopschienenführung 1 im Wesentlichen zwischen diesen beiden Anschlägen 19 und 20. Entsprechendes gilt für die unten gezeigte Wälzkörperreihe und die damit zusammenwirkenden Anschläge 19 und 20. Ohne Relativbewegungen zwischen den Profilschienen 3 und 4 kann es durch die Anordnung der Anschläge 19 und 20 nicht zu einer Verlagerung der Wälzkörperkäfige relativ zu den Profilschienen 3 und 4 kommen. Es wird also ein Wandern der zwischen den Profilschienen 3 und 4 angeordneten Wälzkörperkäfige bei in ihrer eingefahrenen Stellung befindlicher Teleskopschienenführung 1 wirksam und auf einfache Art und Weise vermieden.
  • Die Anschläge 17 bis 20 sind als separate Bauteile, beispielsweise Schrauben, ausgebildet, die mit den jeweiligen Profilschienen 2, 3 beziehungsweise 4 verbunden sind.
  • An dem Steg 5 der ersten Profilschiene 2 ist ein in die gleiche Richtung wie die Schenkel 6 und 7 ragender Endanschlag 21 angeordnet. Wie 1 zeigt, schlägt das links dargestellte, stirnseitige Ende der zweiten Profilschiene 3 bei Erreichen der vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung 1 an diesen Endanschlag 21 an. Der Endanschlag 21 ist als Schraube ausgebildet, über die die Teleskopschienenführung 1 an einem Objekt befestigbar ist, wobei der Schraubenkopf bei Erreichen der vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung 1 mit dem links dargestellten, stirnseitigen Ende der zweiten Profilschiene 3 zusammenwirkt.
  • An der dem Betrachter von 1 abgewandten Seite der Profilschiene 4 ist ebenfalls ein Endanschlag 22 angeordnet, an den bei Erreichen der vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung 1 das rechts dargestellte andere stirnseitige Ende der zweiten Profilschiene 3 anschlägt.
  • Die Funktion der weiteren Anschläge 23 bis 26 wird aus 3 deutlich.
  • 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Teleskopschienenführung 1. Bauteile der Teleskopschienenführung 1, die auch in 1 vorhanden sind, sind mit denselben Bezugszeichen versehen. Der Unterschied dieses Ausführungsbeispiels zu dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist, dass die dritte Profilschiene 4 kürzer ausgebildet ist und keinen Endanschlag 22 aufweist. Am rechts dargestellten Ende des Steges 5 der ersten Profilschiene 2 ist ein Befestigungsmittel 28 in Form einer Schraube vorhanden, über das die erste Profilschiene 2 an einem Objekt befestigbar ist.
  • 3 zeigt das in 1 gezeigte Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Teleskopschienenführung 1 in ihrer vollständig ausgefahrenen Stellung. Wie sich zeigt, wirken die die jeweiligen Enden der Wälzkörperreihen bildenden Wälzkörper 12 in der vollständig ausgefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung 1 mit den Anschlägen 23 bis 26 zusammen und bewirken so eine Begrenzung der Ausfahrbarkeit der Teleskopschienenführung 1.
  • Zu erkennen ist ferner, dass in dem Steg 9 der zweiten Profilschiene 3 zwei Zugangsöffnung 27 angeordnet sind, über die mittig in dem Steg 5 der ersten Profilschiene 2 angeordnete Senkbohrungen 8 zugänglich sind, wenn sich die Teleskopschienenführung 1 in ihrer vollständig ausgefahrenen Stellung befindet.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Teleskopschienenführung
    2
    Profilschiene
    3
    Profilschiene
    4
    Profilschiene
    5
    Steg
    6
    Schenkel
    7
    Schenkel
    8
    Senkbohrung
    9
    Steg
    10
    Schenkel
    11
    Schenkel
    12
    Wälzkörper
    13
    Lauffläche
    14
    Lauffläche
    15
    Lauffläche
    16
    Lauffläche
    17
    Anschlag
    18
    Anschlag
    19
    Anschlag
    20
    Anschlag
    21
    Endanschlag
    22
    Endanschlag
    23
    Anschlag
    24
    Anschlag
    25
    Anschlag
    26
    Anschlag
    27
    Zugangsöffnung
    28
    Befestigungsmittel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202011003496 U1 [0007]
    • EP 2096325 A1 [0008, 0014]

Claims (10)

  1. Teleskopschienenführung (1) mit wenigstens zwei über zumindest ein Linearwälzlager in Längsrichtung der Teleskopschienenführung (1) relativ zueinander bewegbaren Profilschienen (2, 3, 4), wobei das Linearwälzlager mindestens einen Wälzlagerkäfig mit daran in Längsrichtung der Teleskopschienenführung (1) in Reihe angeordneten Wälzkörpern (12) aufweist, wobei an jeder Profilschiene (2, 3, 4) eine in Längsrichtung der Teleskopschienenführung (1) verlaufende Lauffläche (13, 14, 15, 16) angeordnet ist, entlang derer sich bei Relativbewegungen zwischen den Profilschienen (2, 3, 4) die Wälzkörper (12) wälzen, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Profilschiene (2, 3, 4) ein die jeweilig daran angeordnete Lauffläche (13, 14, 15, 16) einendig begrenzender Anschlag (17, 18, 19, 20) angeordnet ist, wobei der Abstand der beiden Anschläge (17, 18, 19, 20) voneinander in der vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung (1) im Wesentlichen der Länge der durch die Wälzkörper (12) gebildeten Wälzkörperreihe entspricht, und wobei die Wälzkörperreihe sich bei in vollständig eingefahrener Stellung befindlicher Teleskopschienenführung (1) im Wesentlichen zwischen den beiden Anschlägen (17, 18, 19, 20) erstreckt.
  2. Teleskopschienenführung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Anschläge (17, 18, 19, 20) einstückig mit der jeweiligen Profilschiene (2, 3, 4) ausgebildet oder als separates Bauteil mit der jeweiligen Profilschiene (2, 3, 4) verbunden ist.
  3. Teleskopschienenführung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Laufflächen (13, 14, 15, 16) als Längsnut mit einer zur Geometrie der Wälzkörper (12) korrespondierenden Formgebung ausgebildet ist.
  4. Teleskopschienenführung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Linearwälzlager mit jeweils einem Wälzkörperkäfig und daran angeordneten Wälzkörpern (12) vorgesehen sind, wobei die an dem einen Wälzkörperkäfig angeordneten Wälzkörper (12) mit anderen Laufflächen (13, 14, 15, 16) an den Profilschienen (2, 3, 4) zusammenwirken als die an dem anderen Wälzkörperkäfig angeordneten Wälzkörper (12).
  5. Teleskopschienenführung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Wälzkörperkäfige jeweils einen Schenkel (6, 7, 10, 11) eines U-förmig ausgebildeten Profilelementes bilden.
  6. Teleskopschienenführung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wälzkörper (12) Kugeln, Zylinderrollen oder Nadeln sind.
  7. Teleskopschienenführung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer der Profilschienen (2, 3, 4) ein Endanschlag (21, 22) angeordnet ist, an den bei Erreichen der vollständig eingefahrenen Stellung der Teleskopschienenführung (1) das stirnseitige Ende der anderen Profilschiene (2, 3, 4) anschlägt.
  8. Teleskopschienenführung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste der beiden Profilschienen (2, 3) im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist und zwei Schenkel (6, 7, 10, 11) sowie einen diese verbindenden Steg (5, 9) aufweist, wobei die zweite der beiden Profilschienen (3, 4) zumindest teilweise zwischen den Schenkeln (6, 7, 10, 11) der ersten Profilschiene (2, 3) angeordnet ist, wobei an der der zweiten Profilschiene (3, 4) zugewandten Seite wenigstens eines Schenkels (6, 7, 10, 11) der ersten Profilschiene (2, 3) eine der Laufflächen (13, 15) ausgebildet ist und an der diesem Schenkel (6, 7, 10, 11) zugewandten Seite der zweiten Profilschiene (3, 4) die andere Lauffläche (14, 16) ausgebildet ist.
  9. Teleskopschienenführung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Steg (5) Befestigungsöffnungen zum Befestigen der Teleskopschienenführung (1) an einem Objekt angeordnet sind, die bei in vollständig ausgefahrener Stellung befindlicher Teleskopschienenführung (1) von der Seite des Steges (5) aus zugänglich sind, zu der die Schenkel (6, 7) von diesem ragen.
  10. Teleskopschienenführung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch drei oder mehr Profilschienen (2, 3, 4), wobei jeweils zwei benachbart zueinander angeordnete Profilschienen (2, 3, 4) über wenigstens ein eigenes Linearwälzlager in Längsrichtung der Teleskopschienenführung (1) relativ zueinander bewegbar sind.
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