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DE202013100097U1 - Kabelverbindungs-Vorrichtung und Kontakt-Vorrichtung - Google Patents

Kabelverbindungs-Vorrichtung und Kontakt-Vorrichtung Download PDF

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DE202013100097U1 DE202013100097.3U DE202013100097U DE202013100097U1 DE 202013100097 U1 DE202013100097 U1 DE 202013100097U1 DE 202013100097 U DE202013100097 U DE 202013100097U DE 202013100097 U1 DE202013100097 U1 DE 202013100097U1
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  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Connections By Means Of Piercing Elements, Nuts, Or Screws (AREA)

Abstract

Kabelverbindungs-Vorrichtung mit – wenigstens einem elektrisch leitfähigen Kontakt (1.1, ..., 1.n) mit einem Klemmteil (11.1, ..., 11.n), – wenigstens einem Kabel (3.1, ..., 3.n), das mit einem der Kontakte (1.1, ..., 1.n) verbunden ist, und – einem Gehäuseelement (2), in dem die Kontakte (1.1, ..., 1.n) und die Kabel (3.1, ..., 3.n) wenigstens teilweise angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, – dass der Kontakt als ein Klemmkontakt (1.1, ..., 1.n) ausgebildet ist, der ein Kontaktkörperelement (10) mit einem Kabelklemmelement (11.1, ..., 11n) als Klemmteil aufweist, – dass das Kabelklemmelement (11.1, ..., 11.n) aus einem abgewinkelten Klemmelement (12) besteht, das über ein Klemmhaltestegelement (13) von wenigstens einem teilweise gebogenen Klemmfederelement (14.1, 14.2) gehalten ist, das mit einem Kontaktplattenelement (20) des Kontaktkörperelements (10) verbunden ist und eine Kabeleinführungsausnehmung (15.1, ..., 15.n) aufweist, – dass das Kontaktplattenelement (20) unter Freilassung wenigstens einer Kontakthalteausnehmung (17.1, 17.2) in ein Kontakteinlegeelement (16.1, ..., 16.n) übergeht, an dem ein Kontaktverbindungselement (18) angeordnet ist, – dass im Gehäuseelement (2) wenigstens ein T-förmig ausgebildetes Kontakthaltekörperelement (23) angeordnet ist, dem wenigstens ein L-förmig ausgebildetes Kontakthaltekörperelement (24) gegenüber liegt, – dass die Kontakteinlegeelemente (16.1, ..., 16.n) in die T- und L-förmigen Kontakthaltekörperelement (23) einzulegen und die Klemmkontakte (1.1, ..., 1.n) im Gehäuseelement (2) zu installieren sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung einer elektrisch leitenden Verbindung mit
    • – wenigstens einem leitfähigen Kontakt mit einem Klemmteil,
    • – wenigstens einem Kabel, das mit einem der Kontakte verbunden ist, und
    • – einem Gehäuseelement, in dem die Kontakte und die Kabel wenigstens teilweise angeordnet sind und einen Kontakt hierfür.
  • Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE 198 34 865 A1 bekannt. Sie weist ein Verbindungsteil und einen Kabelstecker auf. Wenigstens ein leitfähiger Kontakt des Kabelsteckers ist an einem leitfähigen Kontakt mit Laschen befestigt. Sowohl der Kabelmantel als auch der Leiter sind zwischen den Laschen festgeklemmt. Um den Kabelklemmkontakt und das Kabel ist ein Gehäuse aus Kunststoff angeordnet.
  • In der DE 693 00 485 T2 ist ein Kabelverbinder beschrieben, bei dem herunter druckbare Drahthaltemittel, die den Enden eines rohrförmigen Körpers benachbart sind, eingeführte Drähte festhalten, die dann aber verlötet werden müssen.
  • Aus der DE 10 2007 022 806 A1 ist ein Klemmbauteil mit einem Isolierstoffgehäuse und wenigstens einem Federklemmanschluss bekannt, der eine aus Federstahlblech gebildete, gebogene Klemme aus zwei spiegelsymmetrischen Anschlussschienen aufweist.
  • Es stellt sich die Aufgabe, eine elektrisch leitende Verbindung mit wenigstens einem leitfähigen Kontakt anzugeben, die einfach herzustellen und sicher auszuführen ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einer Vorrichtung zur Erzeugung einer elektrisch leitenden Verbindung dadurch gelöst,
    • – dass der Kontakt als ein Klemmkontakt ausgebildet ist, der ein Kontaktkörperelement mit einem Kabelklemmelement als Klemmteil aufweist,
    • – dass das Kabelklemmelement aus einem abgewinkelten Klemmelement besteht, das über ein Klemmhaltestegelement von wenigstens einem teilweise gebogenen Klemmfederelement gehalten ist, das mit einem Kontaktplattenelement des Kontaktkörperelements verbunden ist und eine Kabeleinführungsausnehmung aufweist,
    • – dass das Kontaktplattenelement unter Freilassung wenigstens einer Kontakthalteausnehmung in ein Kontakteinlegeelement übergeht, an dem ein Kontaktverbindungselement angeordnet ist,
    • – dass im Gehäuseelement wenigstens ein T-förmig ausgebildetes Kontakthaltekörperelement angeordnet ist, dem wenigstens ein L-förmig ausgebildetes Kontakthaltekörperelement gegenüber liegt,
    • – dass die Kontakteinlegeelemente in die T- und L-förmigen Kontakthaltekörperelement einzulegen und die Klemmkontakte im Gehäuseelement zu installieren sind.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass das Kabel nur durch die Kabeleinführungsausnehmung zu schieben ist. Das abgewinkelte Klemmfederelement wird leicht nach oben gedrückt und rastet sich im Kabel fest. Die Klemmfederelemente sorgen für ein festes Andrücken. Ein Herausziehen wird durch das schräg stehende Klemmelement wirksam verhindert. Das Kabelklemmelement wird dann in das Gehäuseelement gelegt und verankert sich mit dem Kontakteinlegeelement in den Kontakthaltekörperelementen des Gehäuseelements.
  • Im Gehäuseelement kann wenigstens ein T-förmig ausgebildetes Kontakthaltekörperelement angeordnet sein. Denen kann auf der einen Seite ein und auf der anderen Seite ein weiteres L-förmig ausgebildetes Kontakthaltekörperelement gegenüber liegen. Hierdurch kann auf einfache Art und Weise jeder Kontakt lagegerecht installiert werden.
  • Das Gehäuseelement kann wenigstens ein Gehäusebodenelement aufweisen, an dem ein Gehäuseabschlußstegelement mit wenigstens einer Gehäuseausnehmung angeordnet sein kann.
  • Die Gehäuseausnehmungen halten die einzelnen Kabel auch bei extremen Belastungen auf Abstand.
  • Dem Gehäuseabschlußstegelement gegenüber liegend kann an das Gehäuseelement offen sein. Das Gehäusebodenelement mit dem Gehäuseabschlußstegelement und der Gehäuseöffnung können so das Unterteil des Gehäuseelements ausbilden, das dann von einem Deckel vorschlossen werden kann.
  • Die Aufgabe wird bei einem Kontakt zur Erzeugung einer elektrisch leitenden Verbindung dadurch gelöst, dass ein Kontaktkörperelement mit einem Kabelklemmelement als Klemmteil vorgesehen ist und
    • – dass das Kabelklemmelement aus einem abgewinkelten Klemmelement besteht, das über ein Klemmhaltestegelement von wenigstens einem teilweise gebogenen Klemmfederelement gehalten ist, das mit einem Kontaktplattenelement des Kontaktkörperelements verbunden ist und eine Kabeleinführungsausnehmung aufweist.
  • So ist es möglich, Kontaktkörperelemente aus einem Blechmaterial auszustanzen und danach die Klemmfederelemente abzubiegen.
  • Die Klemmelemente können Klemmausnehmungen aufweisen. Die Ausnehmungen sind dem Kabelquerschnitt angepasst und bewirken einen noch besseren Halt im Kontakt.
  • Das Kontaktplattenelement kann unter Freilassung wenigstens einer Kontakthalteausnehmung in ein Kontakteinlegeelement übergehen, an dem ein Kontaktverbindungselement angeordnet sein kann. Mit dem Kontakteinlegeelement und den Kontakthalteausnehmungen lässt sich der Kontakt in einem Gehäuse gut positionieren.
  • Am Kontaktplattenelement können zwei sich gegenüberliegende Klemmfederelemente unter Freilassung der Kabeleinführungsausnehmung angeordnet sein. Die beiden Federelemente sorgen für einen gleichmäßigen Druck des abgebogenen Klemmfederelements.
  • Das Kontaktverbindungselement kann als ein Kontaktfinger ausgebildet sein. Hierdurch kann ein Steckkontakt ausgebildet werden. Das Kontaktverbindungselement kann aber auch als gebogene Klemme mit zwei spiegelsymmetrischen Anschlussschienen bestehen. Beide Kupplungsausbildungen lassen sich gemeinsam als Kupplung und/oder als Stecker bzw. Steckdose einsetzen. Das Kontaktverbindungselement kann als ein Einpresskontakt ausgebildet sein. Hierdurch ist ein Leiterplattenanschluss möglich. Er kann aber auch als Lötfinger oder dgl. ausgebildet sein.
  • Der Kontakt kann eine Haltezunge aufweisen. Diese kann oben an dem Stegelement angeordnet sein. Sie kann sich aber auch an dem Kontaktplattenelement befinden. Die Haltezunge kann als Halte- oder Löseelement verwendet werden.
  • Das Kontaktplattenelement mit den zwei sich gegenüberliegenden Klemmfederelementen, dem abgewinkelten Klemmelement, dem Klemmhaltestegelement, dem Kontakteilegeelement und dem Kontaktfinger mit dem Kontaktspitzenelement können aus Kupfer, Messing, Neusilber oder dgl. bestehen. Das Gehäuseelement hingegen kann aus Kunststoff und/oder Metall hergestellt sein.
  • Die Aufgabe wird zudem von einer Kontakt-Vorrichtung gemäß Anspruch 11 und einer Kabelverbindungs-Vorrichtung gemäß Anspruch 18 gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 Einen Kabelverbinder in einer schematischen, perspektivischen Darstellung,
  • 2 eine Gruppe Kabel mit angebrachten Kontakten für einen Kabelverbinder gemäß 1 in einer schematischen, perspektivischen Darstellung,
  • 3 eine Gruppe Kabel mit angebrachten Kontakten für einen Kabelverbinder gemäß 3 in einer schematischen, perspektivischen Darstellung von unten gesehen,
  • 4 einen Kontakt mit einem Kabel gemäß 1 bis 3 in einer vergrößerten, schematischen, aus einander gezogenen perspektivischen Darstellung von unten gesehen,
  • 5 einen Kontakt gemäß 1 bis 4 in einer vergrößerten, schematischen, perspektivischen Darstellung von unten gesehen und
  • 6 eine weitere Ausführungsform eines Kontaktes gemäß 1 bis 4 in einer vergrößerten, schematischen, perspektivischen Darstellung von unten gesehen.
  • Ein Kabelverbinder gemäß 1 besteht aus einem Gehäuseelement 2 mit einem Gehäusebodenelement 22, das auf der einen Seite von einem Gehäuseabschlussstegelement 21 mit Gehäuseausnehmungen 21.1, ..., 21.n begrenzt und auf der anderen Seite offen und/oder geschlossen ist.
  • Auf dem Gehäusebodenelement 22 sind
    • – ein L-förmig ausgebildetes Kontaktakthaltekörperelement 24,
    • – daneben drei T- förmig ausgebildete Kontaktakthaltekörperelemente 23 und
    • – abschließend wieder ein L-förmig ausgebildetes Kontaktakthaltekörperelement 24 angeordnet.
  • In das so ausgebildete Gehäuseelement 2 sind Klemmkontaktfinger 1.1, ..., 1.n mit jeweils einem Kabel 3.1, ..., 3.n eingelegt, wie sie in den 2 und 3 dargestellt sind.
  • Die als Klemmkontaktfinger 1.1, ..., 1.n ausgebildeten Kontakte zur Erzeugung einer elektrisch leitenden Verbindung weisen, wie auch die 4 und 5 zeigen, ein Kontaktkörperelement 10 mit einem Kabelklemmelement 11.1, ..., 11.n auf. Das Kabelklemmelement 11.1, ..., 11.n besteht aus einem abgewinkelten Klemmelement 12, das über ein Klemmhaltestegelement 13 von zwei U-förmig gebogenen Klemmfederelementen 14.1, 14.2 gehalten ist, das mit einem Kontaktplattenelement 20 des Kontaktkörperelements 10 verbunden ist. Die Klemmfederelemente 14.1, 14.2 lassen zwischen sich eine Kabeleinführungsausnehmung 15.1, ..., 15.n frei.
  • Der Kontakt kann, wie 6 zeigt, eine Haltezunge 19 aufweisen. Diese kann, wie 6 zeigt, oben an dem Stegelement 13 angeordnet sein. Sie kann sich aber auch an dem Kontaktplattenelement 20 befinden.
  • In das Kontaktplattenelement 20 sind zwei sich gegenüber liegende Kontakthalteausnehmungen 17.1, 17.2 eingebracht. Denen schließt sich ein Kontakteinlegeelement 16.1, ..., 16.n an, das dann in einem Kontaktfinger 18 endet.
  • Das jeweilige Kabel 3 besteht aus einer Kabelseele 31 als elektrischer Leiter, die von einem Kabelmantel 32, vorzugsweise aus Kunststoff umhüllt ist.
  • Die Zusammenstellung eines Kabelverbinders sei anhand der 1 bis 6 im Folgenden beschrieben:
    In das Gehäuseelement 2 werden nacheinander Klemmkontaktfinger 1.1, ..., 1.n eingelegt, die dann mit Hilfe ihrer Kontakteinlegeelemente 16.1, ..., 16.n und der Kontakthalteausnehmungen 17.1, 17.2 in den T- und L-förmig ausgebildeten Kontakthaltekörperelementen 23 und 24 arretiert werden. Die Kontakte 18 zeigen dabei zur Gehäuseöffnung hin.
  • Durch die Gehäuseausnehmungen 21.1, ..., 21.n des Gehäuseabschlussstegelements 21 werden nacheinander die Kabelseelen als Leiter 31 der abisolierten Kabel 3.1, ..., 3.n geschoben und in die Kabeleinführungsausnehmungen 15.1, ..., 15.n eingeführt. Der Leiter 31 schiebt dabei das jeweilige Klemmelement 12 hoch und wird soweit unter dieses gedrückt, bis der Kabelmantel 32 an die Klemmfederelemente 14.1, 14.2 anstößt. Die Federkraft der Klemmfederelemente 14.1, 14.2 drückt den Leiter auf das Kontaktplattenelement 20. Ein Herausziehen des Kabels wird so wirksam verhindert.
  • Die Haltezunge 19 (vgl. 6) kann als Halte- oder Löseelement verwendet werden.
  • Auf diese Art und Weise lassen sich sehr einfach eine Vielzahl von Kabel installieren. Das so bestückte Gehäuseelement 2 kann dann mit einem Deckel versehen und als Mehrpolstecker eingesetzt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19834865 A1 [0002]
    • DE 69300485 T2 [0003]
    • DE 102007022806 A1 [0004]

Claims (18)

  1. Kabelverbindungs-Vorrichtung mit – wenigstens einem elektrisch leitfähigen Kontakt (1.1, ..., 1.n) mit einem Klemmteil (11.1, ..., 11.n), – wenigstens einem Kabel (3.1, ..., 3.n), das mit einem der Kontakte (1.1, ..., 1.n) verbunden ist, und – einem Gehäuseelement (2), in dem die Kontakte (1.1, ..., 1.n) und die Kabel (3.1, ..., 3.n) wenigstens teilweise angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, – dass der Kontakt als ein Klemmkontakt (1.1, ..., 1.n) ausgebildet ist, der ein Kontaktkörperelement (10) mit einem Kabelklemmelement (11.1, ..., 11n) als Klemmteil aufweist, – dass das Kabelklemmelement (11.1, ..., 11.n) aus einem abgewinkelten Klemmelement (12) besteht, das über ein Klemmhaltestegelement (13) von wenigstens einem teilweise gebogenen Klemmfederelement (14.1, 14.2) gehalten ist, das mit einem Kontaktplattenelement (20) des Kontaktkörperelements (10) verbunden ist und eine Kabeleinführungsausnehmung (15.1, ..., 15.n) aufweist, – dass das Kontaktplattenelement (20) unter Freilassung wenigstens einer Kontakthalteausnehmung (17.1, 17.2) in ein Kontakteinlegeelement (16.1, ..., 16.n) übergeht, an dem ein Kontaktverbindungselement (18) angeordnet ist, – dass im Gehäuseelement (2) wenigstens ein T-förmig ausgebildetes Kontakthaltekörperelement (23) angeordnet ist, dem wenigstens ein L-förmig ausgebildetes Kontakthaltekörperelement (24) gegenüber liegt, – dass die Kontakteinlegeelemente (16.1, ..., 16.n) in die T- und L-förmigen Kontakthaltekörperelement (23) einzulegen und die Klemmkontakte (1.1, ..., 1.n) im Gehäuseelement (2) zu installieren sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuseelement (2) wenigstens ein T-förmig ausgebildetes Kontakthaltekörperelement (23) angeordnet ist, denen auf der einen Seite ein und auf der anderen Seite ein weiteres L-förmig ausgebildetes Kontakthaltekörperelement (24) gegenüber liegt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dass das Gehäuseelement (2) wenigstens ein Gehäusebodenelement (22) aufweist, an dem ein Gehäuseabschlußstegelement (21) mit wenigstens einer Gehäuseausnehmung (21.1, ..., 21.n) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dem Gehäuseabschlußstegelement (21) gegenüber liegend an dem Gehäusebodenelement (22) eine Gehäuseöffnung angeordnet ist.
  5. Kontakt-Vorrichtung mit einem Klemmteil (11.1, ..., 11.n) zur Klemmung eines Endes eines Kabels und Herstellung einer elektrischen Verbindung, dadurch gekennzeichnet, – dass ein Kontaktkörperelement (10) mit einem Kabelklemmelement (11.1, ..., 11n) als Klemmteil vorgesehen ist und – dass das Kabelklemmelement (11.1, ..., 11.n) ein abgewinkeltes Klemmelement (12) aufweist, das über ein Klemmhaltestegelement (13) von wenigstens einem teilweise gebogenen Klemmfederelement (14.1, 14.2) gehalten ist, das mit einem Kontaktplattenelement (20) des Kontaktkörperelements (10) verbunden ist und eine Kabeleinführungsausnehmung (15.1, ..., 15.n) aufweist.
  6. Kontakt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktplattenelement (20) unter Freilassung wenigstens einer Kontakthalteausnehmung (17.1, 17.2) in ein Kontakteinlegeelement (16.1, ..., 16.n) übergeht, an dem ein Kontaktverbindungselement (18) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder Kontakt nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Kontaktplattenelement (20) zwei sich gegenüberliegende Klemmfederelemente (14.1, 14.2) unter Freilassung der Kabeleinführungsausnehmung (15.1, ..., 15.n) angeordnet sind.
  8. Vorrichtung oder Kontakt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktverbindungselement als ein Kontaktfinger (18) ausgebildet ist und dass eine Haltezunge (19) vorgesehen ist.
  9. Vorrichtung oder Kontakt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktplattenelement (20) mit den zwei sich gegenüberliegenden Klemmfederelementen (14.1, 14.2), dem abgewinkelten Klemmelement (12), dem Klemmhaltestegelement (13), dem Kontakteilegeelement (16.1, ..., 16.n) und dem Kontaktfinger (18) aus Kupfer, Messing, Neusilber oder dgl. besteht.
  10. Vorrichtung oder Kontakt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseelement (2) aus Kunststoff und/oder Metall besteht.
  11. Kontakt-Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass ein länglicher Kontaktkörper vorgesehen ist, der sich zumindest in einen ersten und einen zweiten Längsabschnitt gliedert, wobei der zweite Längsabschnitt als Klemmteil für ein Kabelende und der erste Längsabschnitt als Verbindungselement ausgebildet sind, das Klemmteil zwei miteinander zusammenwirkende Klemmelemente aufweist, die das Kabelende zwischen sich klemmend aufnehmen können, und der zweite Längsabschnitt eine Ausnehmung aufweist, durch die das Kabelende hindurchsteckbar ist, wobei die beiden Klemmelemente zwischen Verbindungselement und Ausnehmung liegen.
  12. Kontakt-Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Längsabschnitt U-förmig ausgebildet ist und das eine freie Ende des zweiten Längsabschnitts in Richtung des anderen Endes abgewinkelt ist, so dass die beiden Enden die beiden Klemmelemente bilden, und dass die Ausnehmung in jenem Teil des zweiten Längsabschnitts vorgesehen ist, der die beiden Schenkel des U-förmigen Abschnitts verbindet.
  13. Kontakt-Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest der zweite Längsabschnitt aus einem federnden Material hergestellt ist.
  14. Kontakt-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Klemmelemente elektrisch verbunden ist mit dem ersten Längsabschnitt.
  15. Kontakt-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktkörper aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt ist.
  16. Kontakt-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement als Steckverbindungselement ausgelegt ist.
  17. Kontakt-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement zumindest ein Rastelement aufweist, um den Kontaktkörper in einem Gehäuse zumindest in einer Richtung verschiebungssicher zu halten.
  18. Kabelverbindungs-Vorrichtung mit zumindest einer Kontakt-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, und einem Gehäuseelement, das ein Haltelement für zumindest eine Kontakt-Vorrichtung und zumindest eine Kabelöffnung im Bereich der Ausnehmung der Kontakt-Vorrichtung aufweist.
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