DE10103107B4 - Anschlußklemme für elektrische Leiter - Google Patents
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Abstract
Anschlussklemme
für elektrische
Leiter, mit einem zur Führung
von Kraftstrom vorgesehenem Kontaktelement (10), einer den Leiter
(18) in elektrischer und mechanischer Verbindung mit dem Kontaktelement (10)
haltenden, im Material von dem Material des Kontaktelements verschiedenen
Klemmfeder (11) und einem das Kontaktelement (10) und die Klemmfeder
(11) aufnehmenden Isoliergehäuse
(1) mit einer Einführungsöffnung (27) für den Leiter
(18), wobei das Kontaktelement (10) einen ersten Profilabschnitt
(15) mit einer zu der Einführungsöffnung (27)
ausgerichteten Stecköffnung
(17) und einen von dem ersten Profilabschnitt in Steckrichtung abgewinkelten zweiten
Profilabschnitt (16, 20) aufweist, und wobei die Klemmfeder (11)
an einem freien Ende an dem Kontaktelement (10) festgelegt ist,
sich im Bogen über
dem ersten Profilabschnitt erstreckt und mit dem anderen freien
Ende durch die Stecköffnung
(17) geführt
ist, um den Leiter (18) gegen den zweiten Profilabschnitt (16, 20)
anzudrücken, dadurch
gekennzeichnet, dass die Klemmfeder (11) an dem einen freien Ende
mit dem Kontaktelement (10) fest...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anschlussklemme für elektrische Leiter, mit einem zur Führung von Kraftstrom vorgesehenen Kontaktelement, einer den Leiter in elektrischer und mechanischer Verbindung mit dem Kontaktelement haltenden, im Material von dem Material des Kontaktelements verschiedenen Klemmfeder und einem das Kontaktelement und die Klemmfeder aufnehmenden Isoliergehäuse mit einer Einführungsöffnung für den Leiter, wobei das Kontaktelement einen ersten Profilabschnitt mit einer zu der Einführungsöffnung ausgerichteten Stecköffnung und einen von dem ersten Profilabschnitt in Steckrichtung abgewinkelten zweiten Profilabschnitt aufweist, und wobei die Klemmfeder an einem freien Ende an dem Kontaktelement festgelegt ist, sich im Bogen über dem ersten Profilabschnitt erstreckt und mit dem anderen freien Ende durch die Stecköffnung geführt ist, um den Leiter gegen den zweiten Profilabschnitt anzudrücken.
- Eine Anschlussklemme für elektrische Leiter der eingangs erwähnten Art geht aus der
DE 196 54 611 A1 hervor. Bei dieser bekannten Anschlussklemme liegt die Klemmfeder an einem Ende gegen ein Längsende der als Langloch ausgebildeten Stecköffnung in dem Kontaktelement an und hintergreift die Stecköffnung mit einem Kopfstreifen, der mit mehreren solcher Klemmfedern für mehrere an dem Kontaktelement gebildete Stecköffnungen verbunden ist. - Ein weitere Anschlussklemme geht aus der DE-PS 18 12 896 hervor. Als Klemmfeder dient eine V-förmig gebogene Blattfeder, die mit einem V-Schenkel gegen das Gehäuse oder das Kontaktelement anliegt und mit dem anderen V-Schenkel einen durch die Einführungsöffnung in das Gehäuse eingeführten Leiter gegen das Kontaktelement drückt, wobei der Leiter entlang einer Kontaktlinie gegen das Kontaktelement anliegt.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine neue Anschlussklemme der eingangs erwähnten Art mit verbesserter Kontaktsicherheit zu schaffen.
- Die diese Aufgabe lösende Anschlussklemme der eingangs erwähnten Art ist nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfeder an dem freien Ende mit dem Kontaktelement fest verbunden ist.
- Eine Anschlussklemme mit solchen Steckklemmeinrichtungen, bei denen das andere freie Ende der Feder in Steckrichtung des Leiters durch die Stecköffnung des Kontaktelements hindurch geführt ist, ermöglicht durch die erfindungsgemäß feste Verbindung der Klemmfeder an einem freien Ende mit dem Kontaktelement die Ausübung großer, eine hohe Kontaktsicherheit gewährleistender Klemmkräfte.
- In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Klemmfeder mit dem Kontaktelement an einem von dem ersten Profilschenkel abgebogenen dritten Profilschenkel verbunden, vorzugsweise vernietet.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist der zweite Profilabschnitt eine Kontaktkante zur Bildung einer annähernd punktförmigen Kontaktierung zwischen Leiter und Kontaktelement auf. Durch diese Maßnahme wird eine hohe Flächenpressung erreicht. Bei flächenhafter Anlage des Leiters gegen das Kontaktelement käme es infolge geringer Flächenpressung an der Kontaktstelle leicht zur Korrosion und schließlich zur Aufhebung der elektrischen Verbindung von Leiter und Kontaktelement.
- Zweckmäßig liegt, in senkrechter Projektion auf die Mittellängsachse des Leiters, der Angriffspunkt der Klemmfeder am Leiterin Steckrichtung hinter der Kontaktkante. Der Leiter ist dadurch an einer linienförmigen Anlage gegen das Kontaktelement, bevor er die Kontaktkante erreicht, gehindert.
- Vorzugsweise weist die Klemmfeder an dem anderen Ende eine Abwinklung in Richtung zu dem zweiten Profilabschnitt auf, durch die bei allen vorgesehenen Leiterquerschnitten eine annähernd punktförmige und dadurch reproduzierbare Kraftübertragung von der Klemmfeder auf den Leiter gesichert ist.
- In der bevorzugten Ausführungsform steht vom Rand der Stecköffnung entgegen der Steckrichtung angerichtet zu dem zweiten Profilabschnitt eine Zunge vor, die eine Führung für das vordere Ende des anzuschließenden Leiters bildet und so die Einführung des Leiters in die Stecköffnung erleichtert.
- In der bevorzugten Ausführungsform ist die Einführungsöffnung am Isoliergehäuse als das Leiterende führender Leiterkanal, vorzugsweise mit einer Verengung an seinem der Stecköffnung des Kontaktelements zugewandten Ende, ausgebildet.
- In der bevorzugten Ausführungsform ist ferner am Isoliergehäuse bei der Einführungsöffnung für den Leiter eine weitere zu der Stecköffnung am Isoliergehäuse ausgerichtete Öffnung für die Einführung eines an der Klemmfeder im spitzen Winkel angreifenden Werkzeugs zum Lösen der elektrischen und mechanischen Verbindung von Leiter und Kontaktelement vorgesehen. Diese weitere Öffnung ist zweckmäßig als sich verengender, das eingesteckte Werkzeug festhaltender Werkzeugkanal ausgebildet. Während das Werkzeug, vorzugsweis ein normaler Schraubendreher, in den Steckkanal eingesteckt und dort festgehalten ist, hält es die Klemmfeder von dem Leiter fern, so dass der Leiter freigegeben ist und aus der Stecköffnung und der Einführungsöffnung leicht herausgezogen werden kann. Umgekehrt lässt sich der Leiter ohne großen Kraftaufwand in die Öffnungen einführen und in die Klemmpositionen verschieben. Mit dem Ziehen des Schraubendrehers wird dann die Klemmverbindung hergestellt. Durch das im spitzen Winkel an der Feder angreifende Werkzeug können große Federkräfte überwunden werden, d.h. die Anschlussklemme erlaubt den Einsatz starker, zum Anklemmen von Leitern mit verhältnismäßig großem Querschnitt geeigneter Federn.
- In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Anschlussklemme mehrere Stecköffnungen und Klemmfedern für den Steckanschluß mehrerer Leiter auf und von dem zweiten Profilabschnitt des Kontaktelements erstreckt sich wenigstens eine Zunge, die in einen Klemmkäfig geführt ist, wobei die Zunge, der Klemmkäfig und eine gegen die Zunge anliegende, in einem Gewinde im Klemmkäfig drehbare Klemmschraube eine Schraubklemmeinrichtung bilden. Während die Steckklemmeinrichtungen mit den Federn zum Anschluß von Leitern mit kleinerem Querschnitt dienen können, lassen die Schraubklemmeinrichtungen den Anschluß von Leitern mit größerem Querschnitt zu.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung verläuft der Leiterkanal und ggf. der Werkzeugkanal in einem sich von dem Isoliergehäuse erstreckenden Vorsprung und weist an seinem der Stecköffnung abgewandten Ende eine radiale Öffnung auf. Vorzugsweise ist der Leiterkanal am Eingangsende etwa halbseitig zu einer Seite des Isoliergehäuses hin geöffnet, in welcher eine Zugangsöffnung für die Klemmschraube gebildet ist.
- Ein solcher, an seinem Eingang halb offener Kanal bildet in einer Montagestellung der Anschlussklemme in welcher der Monteur auf die genannte Gehäuseseite mit der Zugangsöffnung für die Klemmschraube blickt, eine Orientierung, um die Eingangsöffnung zu finden, wobei der halb offene Leiterkanal dann als Führung zur zielsicheren Einführung in eine gewünschte Öffnung dient.
- Der Leiterkanal und der Werkzeugkanal sind in einer Ausführungsform der Erfindung zur Drehachse der Klemmschraube geneigt. Ferner sind der Leiterkanal und der Werkzeugkanal auf einer zu der Gehäuseseite mit der Zugangsöffnung senkrechten Seite des Isoliergehäuses angeordnet. Bei Verwendung der Anschlussklemme zur Bildung einer PE/N-Klemme eines Verteilers kann so der Anschluß des Leiters vorteilhaft schräg zum Verteilerkasten erfolgen.
- Von dem zweiten Profilabschnitt erstreckt sich neben der Zunge für die Schraubklemmeinrichtung wenigstens eine Zunge mit einer Stecköffnung für einen Schenkel einer Verbindungsbrücke zur Verbindung des Kontaktelements mit dem Kontaktelement einer weiteren Anschlussklemme. Auf diese Weise kann aus mehreren Anschlussklemmen eine Anschlussleiste, insbesondere PE/N-Anschlussleiste, gebildet werden.
- Das Isoliergehäuse ist vorzugsweise mehrteilig mit einem Basisteil und einem in das Basisteil einsteck- und einrastbaren Steckteil ausgebildet. Mit dem Einstecken des Steckteils in das Basisteil wird die das Kontaktelement und die Klemmfedern umfassende Baueinheit in dem Isoliergehäuse eingeschlossen und dort festgelegt. Zweckmäßig sind der Leiterkanal und der Werkzeugkanal in dem Steckteil ausgebildet.
- Die Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels und der beiliegenden, sich auf dieses Ausführungsbeispiel beziehenden Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
-
1 eine erfindungsgemäße Anschlussklemme in einer Seitenansicht, -
2 die Anschlussklemme von1 gemäß Schnitt V-V von1 , -
3 die Anschlussklemme von1 gemäß Schnitt A-A von1 , -
4 die Anschlussklemme von1 gemäß Schnitt Y-Y von1 , -
5 die Anschlussklemme von1 in einer perspektivischen Ansicht, und -
6 und7 ein in der Anschlussklemme von1 bis5 verwendetes Kontaktelement mit Klemmfedern. - Mit dem Bezugszeichen
1 ist in den Figuren ein isolierendes Kunststoffgehäuse einer Anschlussklemme bezeichnet. Bei der Anschlussklemme handelt es sich in dem gezeigten Ausführungsbeispiel um einen Modul für die Bildung einer PE/N-Klemme. Dieser Modul kann über Steckverbindungsnasen2 und3 auf eine Trägerleiste aufgesteckt und elektrisch, wie weiter unten noch erläutert wird, mit einem weiteren derartigen, auf der Trägerleiste benachbart angeordneten Modul verbunden werden. - Das Kunststoffgehäuse
1 ist zweiteilig mit einem Gehäuseteil4 und einem auf den Gehäuseteil4 aufsteckbaren Gehäuseteil5 ausgebildet. Beim Aufstecken des Gehäuseteils5 auf den Gehäuseteil4 rasten in4 sichtbare Nasen6 und7 in entsprechende Rastausnehmungen8 und9 an dem Gehäuseteil4 ein. - Zwischen den Gehäuseteilen
4 und5 ist die in6 und7 gesondert dargestellte Baueinheit aus einem Kontaktelement10 und mit dem Kontaktelement10 verbundenen Klemmfedern11 eingeschlossen und in dem Gehäuse1 festgelegt. Das Kontaktelement10 greift in eine Ausnehmung40 in einer Gehäusewand41 ein und liegt ferner gegen eine Zwischenwand42 des Gehäuses1 an. - Bei dem Kontaktelement
10 handelt es sich in dem gezeigten Ausführungsbeispiel um ein aus Kupferblech ausgestanztes und anschließend zur weiteren Formung bearbeitetes Bauteil mit einem Profilabschnitt12 , der zur Verbindung mit den Klemmfedern11 dient, wobei mit dem Kontaktelement10 jeweils ein drei Federn11 umfassendes Federteil13 verbunden ist. Die einzelnen Federn11 werden durch Einschlitzungen14 gebildet. - An den Profilabschnitt
12 des Kontaktelements10 schließt sich ein gegen den Profilabschnitt12 etwa um 60° abgewinkelter Profilabschnitt15 an. An dem dem Profilabschnitt12 abgewandten Ende des Profilabschnitts15 ist das Kontaktelement10 um etwa 120° abgebogen und geht in einen Profilabschnitt mit einem Teil16 , der sich parallel zu dem Profilabschnitt12 erstreckt, und einem Teil20 , der sich etwa senkrecht zu dem Profilabschnitt15 erstreckt, über. - In dem Profilabschnitt
15 sind in dem gezeigten Ausführungsbeispiel acht Stecköffnungen17 für je einen Leiter18 gebildet. An ihrem durch die Stecköffnung17 geführten bzw. führbaren Ende weisen die Federn11 eine Abwinklung43 auf. - In Verlängerung des Profilabschnitteils
16 erstreckt sich entgegen der Steckrichtung von den Stecköffnungen17 jeweils eine Zunge19 , die bei der Biegeformung des Kontaktelements10 infolge beim Stanzen hergestellter seitlicher Einschlitzungen aus den Stecköffnungen17 heraustreten. - Zwischen dem Profilabschnitt
16 und dem sich daran anschließenden Profilabschnitteil20 ist eine Kontaktkante45 gebildet. - Von dem dem Profilabschnitt
15 abgewandten Ende des Profilabschnitteil20 erstrecken sich zwei Zungen21 zum jeweiligen Eingriff in einen Käfig22 einer Schraubklemmeinrichtung sowie Zungen23 mit einer Stecköffnung24 für den Eingriff einer Verbindungsbrücke zur elektrischen Verbindung zweier Anschlussklemmen-Module. - Wie
7 zu entnehmen ist, weisen die Zungen21 auf einer dem Inneren des Käfigs22 zugewandten Seite eine Oberflächeprofilierung25 auf. Der Käfig22 ist gegenüberliegend zu der Zunge21 mit einer Oberflächenprofilierung39 versehen. - Die Federteile
13 sind mit dem Kontaktelement10 an drei bzw. zwei Stellen vernietet, wobei von dem Profilabschnitt12 des Kontaktelements10 vorstehende Nietzapfen26 durch Pressformung des Kupferblechstanzteils gebildet sind. - In dem Gehäuseteil
5 des Kunststoffgehäuses1 sind, jeweils ausgerichtet zu einer der Öffnungen17 in dem Kontaktelement10 , Leiterkanäle27 gebildet, die an ihrem dem Kontaktelement10 zugewandten Ende verengt sind. Jedem der Leiterkanäle27 ist ein weiterer Kanal28 zum Einführen eines Werkzeugs, d.h. eines Schraubendrehers29 (3 ), zugeordnet. - Sowohl der Leiterkanal
27 als auch der Werkzeugkanal28 erstrecken sich schräg zu einer Außenwand30 des Gehäuseteils5 . Wie den Figuren ferner zu entnehmen ist, verlaufen die Kanäle27 ,28 teilweise in einem von der Wand30 des Gehäuseteils5 abstehenden, durch einen Steg44 abgestützten Vorsprung31 , wobei insbesondere der Leiterkanal27 an seinem vorspringenden Ende radial halb geöffnet ist und die radiale Endöffnung einer zu der Außenwand30 senkrechten Außenwand50 des Gehäuses1 zugewandt ist. - Wie insbesondere aus
5 hervorgeht, sind auf der Außenseite des Gehäuses1 die einzelnen Leiterkanäle27 und Werkzeugkanäle28 trennende Zwischenstege32 vorgesehen, welche Führungen bilden, die die Einführung von Leitern18 in einen der Kanäle27 bzw. die Einführung des Werkzeugs29 in einen der Kanäle28 erleichtern. - In einer durch den Gehäuseteil
4 gebildeten Zwischenwand33 des Gehäuses1 ist bei34 ein Sitz für das Ende des Leiters18 gebildet, wobei jedem Leiterkanal27 bzw. jeder Stecköffnung17 ein solcher Sitz zugeordnet ist. - In dem Gehäuseteil
5 sind neben den Leiterkanälen27 und den Werkzeugkanälen ferner zwei zu den Zungen21 bzw. zu den Käfigen22 ausgerichtete Leiterkanäle35 für Leiter mit größerem Querschnitt gebildet. - Die Käfige
22 der obengenannten Schraubklemmverbindung sind mittels Schrauben36 bewegbar, wobei zur Drehung der Schrauben36 in der Außenwand50 des Gehäuses1 Zugangsöffnungen37 gebildet sind. - An einander gegenüberliegenden Enden des Gehäuseteils
4 sind ferner Stecköffnungen38 zum Einstecken eines Schenkels einer Verbindungsbrücke zur elektrischen Verbindung von Modulen vorgesehen, der in die Stecköffnung24 der Zungen23 eingreift. - Im folgenden wird die Funktionsweise der anhand der
1 bis7 beschriebenen Anschlussklemme erläutert. - Zur Herstellung einer z.B. in einem Verteilerkasten installierten PE/N-Klemme werden mehrere der in den
1 bis7 beschriebenen Anschlussklemmen-Module mittels der Stecknasen2 und3 auf einer die Module mechanisch miteinander verbindenden Trägerleiste befestigt und die Module elektrisch über in die Stecköffnungen24 und38 eingreifenden Verbindungsbrücken miteinander verbunden. - An die Klemme können nun Leiter mit unterschiedlichem Querschnitt angeschlossen werden, wobei für Leiter mit sehr großem Querschnitt die je einen Klemmkäfig
22 und eine Schraube36 umfassenden Schraubenklemmeinrichtung verwendet werden. Die betreffenden Leiter werden durch einen der Leiterkanäle35 hindurch eingeführt und zwischen der Zunge21 und dem dieser gegenüberliegenden Schenkel des Käfigs22 verklemmt, indem der Schenkel durch Drehung der Schraube36 an die Zunge21 unter Einschluß des Leiterendes herangezogen wird. - Zum Anschluß von Leitern mit Querschnitten bis zu 4 mm2 können die durch das Kontaktelement
10 und die Federn11 gebildeten Steckklemmeinrichtungen verwendet werden. Das von einer Isolierung39 befreite Ende des Leiters18 wird durch einen der Leiterkanäle27 hindurchgeführt, wobei das Leiterende zunächst auf der vorstehenden Zunge19 des Kontaktelements10 auftrifft, durch die es in die Stecköffnung17 geleitet wird, um dabei die mit ihrer Abwinklung43 gegen den Leiter18 anliegende Feder11 zusammenzudrücken. Das Leiterende erreicht schließlich den Sitz34 . In dieser Position wird der Leiter durch die Feder11 gegen die Kontaktkante45 des Kontaktelements10 gedrückt, so dass er unter Erzeugung einer hohen Flächenpressung nur etwa punktweise gegen das Kontaktelement10 anliegt. Die hohe Flächenpressung verhindert Korrosion und stellt dadurch über lange Nutzungszeiträume einen geringen Übergangswiderstand zwischen dem Leiter18 und dem Kontaktelement10 sicher. - Das freie Ende der Abwinklung
43 liegt, bezogen auf die Längsachse des Leiters18 , in Steckrichtung gesehen, auch bei dem kleinsten für die Anschlussklemme zur Verwendung zugelassenen Leiterquerschnitt noch hinter der Kontaktkante45 . Dadurch lässt sich eine linienförmige Anlage des Leiters18 gegen den Profilabschnitteil16 und die Zunge19 des Kontaktelements10 vermeiden. Eine solche linien- oder sogar flächenhafte Anlage des Leiters gegen das Kontaktelement würde die Flächenpressung derart mindern, dass durch Korrosion der Kontakt zwischen dem Leiter18 und dem Kontaktelement10 schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit verlorengeht. - Der von der Wand
30 des Gehäuseteils5 abstehende, den Leiterkanal27 verlängernde Vorsprung31 sorgt für einen langen, sich von der Kontaktkante45 bis zur Eintrittsöffnung des Leiterkanals27 erstreckenden Hebelarm, welcher verhindert, dass sich bei Krafteinwirkungen auf den Leiter18 außerhalb der Anschlussklemme der Leiter18 von der Kontaktkante45 abhebt und Strom unzulässigerweise nur noch über die Feder11 fließt, der die Feder erhitzen und ihre Elastizität aufheben würde. - Beim Suchen der Eintrittsöffnung für einen anzuschließenden Leiter bilden die Zwischenstege
32 eine nützliche Führung. Ferner ist durch die Gestaltung der Eintrittsöffnung des Leiterkanals mit einer radialen, z.B. halbseitigen Öffnung, auf welche der Monteur bei Anschlussarbeiten blickt, eine Führung gebildet, durch die der Leiter zielsicher in den gewünschten Leiterkanal einführbar ist. Nur zur glatten Außenwand30 hin öffnende Leiterkanaleintrittsöffnungen wären in der Montagestellung der Anschlussklemme innerhalb einer PE/N-Leiste für den Monteur nicht sichtbar und die Einführung eines Leiters in eine gewünschte Öffnung entsprechend schwierig. - Ein zur Lösung der Steckklemmverbindung verwendeter, in den Werkzeugkanal
28 eingeführter Schraubendreher drückt im spitzen Winkel gegen die Feder11 und hebt dabei die Abwinklung43 mit dem freien Federende von dem Leiter18 ab. Der Leiter lässt sich nun mühelos aus der Stecköffnung17 und dem Leiterkanal27 herausziehen. Der der Zunge19 gegenüberliegende Rand der Stecköffnung17 bildet bei29 einen Anschlag für die Feder11 , der ein übermäßiges Zusammendrücken der Feder11 durch den Schraubendreher29 verhindert. Die Abmessungen des Werkzeugkanals28 sind an den Schraubendreher29 angepaßt, so dass dieser in der in3 gezeigten Steckposition in dem Kanal festgehalten wird. - Durch den spitzen Winkel zur Feder
11 läßt sich der Leiter18 trotz großer Klemmkraft verhältnismäßig leicht unter Verbiegung der Feder11 in die in2 gezeigte Steckposition vorschieben. - Der Anschluß eines Leiters an die Klemme kann jedoch auch so erfolgen, dass der Schraubendreher
29 zunächst in die in3 gezeigte Position gebracht, der Leiter dann durch den Leiterkanal27 und die Stecköffnung17 bis zum Anschlag am Sitz34 in das Gehäuse1 eingeführt und durch Ziehen des Schraubendrehers29 schließlich die elektrische und mechanische Steckverbindung hergestellt wird. - Eine hohe Klemmkraft hält den Leiter an Ort und Stelle, so dass er sich nicht an eine Stelle verschieben kann, an welcher das Kontaktelement bereits korrodiert ist.
Claims (16)
- Anschlussklemme für elektrische Leiter, mit einem zur Führung von Kraftstrom vorgesehenem Kontaktelement (
10 ), einer den Leiter (18 ) in elektrischer und mechanischer Verbindung mit dem Kontaktelement (10 ) haltenden, im Material von dem Material des Kontaktelements verschiedenen Klemmfeder (11 ) und einem das Kontaktelement (10 ) und die Klemmfeder (11 ) aufnehmenden Isoliergehäuse (1 ) mit einer Einführungsöffnung (27 ) für den Leiter (18 ), wobei das Kontaktelement (10 ) einen ersten Profilabschnitt (15 ) mit einer zu der Einführungsöffnung (27 ) ausgerichteten Stecköffnung (17 ) und einen von dem ersten Profilabschnitt in Steckrichtung abgewinkelten zweiten Profilabschnitt (16 ,20 ) aufweist, und wobei die Klemmfeder (11 ) an einem freien Ende an dem Kontaktelement (10 ) festgelegt ist, sich im Bogen über dem ersten Profilabschnitt erstreckt und mit dem anderen freien Ende durch die Stecköffnung (17 ) geführt ist, um den Leiter (18 ) gegen den zweiten Profilabschnitt (16 ,20 ) anzudrücken, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfeder (11 ) an dem einen freien Ende mit dem Kontaktelement (10 ) fest verbunden ist. - Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfeder (
11 ) mit dem Kontaktelement (10 ) an einem von dem ersten Profilabschnitt (15 ) abgebogenen dritten Profilabschnitt (12 ) verbunden, vorzugsweise vernietet, ist. - Anschlussklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Profilabschnitt (
16 ,20 ) eine Kontaktkante (45 ) zur Bildung einer annähernd punktförmigen Kontaktierung zwischen dem Leiter (18 ) und dem Kontaktelement (10 ) aufweist. - Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass, in der jeweils senkrechten Projektion auf die Mittellängsachse des Leiters (
18 ), der Angriffspunkt der Klemmfeder (11 ) am Leiter (18 ) in Steckrichtung hinter der Kontaktkante (45 ) angeordnet ist. - Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfeder (
11 ) an dem anderen freien Ende eine Abwinklung (43 ) in Richtung zu dem zweiten Profilabschnitt (16 ,20 ) aufweist. - Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass vom Rand der Stecköffnung (
17 ) entgegen der Steckrichtung eine zu dem zweiten Profilabschnitt (16 ,20 ) ausgerichtete Zunge (19 ) vorsteht. - Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführungsöffnung als Leiterkanal (
27 ), vorzugsweise mit einer Verengung an seinem der Stecköffnung (17 ) des Kontaktelements (10 ) zugewandten Ende, ausgebildet ist. - Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Isoliergehäuse (
1 ) eine weitere, zu der Stecköffnung (17 ) des Kontaktelements (10 ) ausgerichtete Öffnung (28 ) für die Einführung eines an der Klemmfeder (11 ) im spitzen Winkel angreifenden Werkzeugs (29 ) zum Lösen der elektrischen und mechanischen Verbindung von Leiter (18 ) und Kontaktelement (10 ) vorgesehen ist. - Anschlussklemme nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Öffnung als sich vorzugsweise verengender, das Werkzeug in einer Steckposition festhaltender Werkzeugkanal (
28 ) ausgebildet ist. - Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (
10 ) mehrere Stecklöcher (17 ) und mehrere Klemmfedern (11 ) zum Steckanschluß mehrerer Leiter (18 ) aufweist, und sich von dem zweiten Profilabschnitt wenigstens eine Zunge (21 ) in einen Klemmkäfig (22 ) hinein erstreckt, wobei die Zunge (21 ) mit dem Klemmkäfig (22 ) und einer gegen die Zunge anliegenden, in einem Gewinde im Klemmkäfig (22 ) drehbaren Klemmschraube (36 ) eine Schraubklemmeinrichtung bildet. - Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Leiterkanal (
27 ), und ggf. der Werkzeugkanal (28 ), sich wenigstens teilweise in einem von dem Isoliergehäuse (1 ) abstehenden Vorsprung (31 ) des Isoliergehäuses (1 ) erstreckt und an seinem der Stecköffnung (17 ) abgewandten Ende eine radiale Öffnung aufweist und vorzugsweise etwa halbseitig zu einer eine Zugangsöffnung (37 ) für die Klemmschraube (36 ) aufweisenden Seite des Isoliergehäuses (1 ) hin geöffnet ist. - Anschlussklemme nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Leiterkanal (
27 ), und ggf. der Werkzeugkanal (28 ), zur Drehachse der Klemmschraube (36 ) geneigt ist. - Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkzeugkanal (
28 ) neben dem Leiterkanal (27 ) auf einer der Gehäuseseite mit der Zugangsöffnung (37 ) zugewandten Seite des Führungskanals (27 ) angeordnet ist. - Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich von dem zweiten Profilabschnitt (
16 ,20 ) an wenigstens einem Ende eine Zunge (23 ) mit einer Stecköffnung (24 ) für eine Verbindungsbrücke zur Verbindung des Kontaktelements (10 ) mit dem Kontaktelement einer weiteren solchen Anschlussklemme erstreckt. - Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Isoliergehäuse (
1 ) mehrteilig mit einem Basisteil (4 ) und einem an dem Basisteil einrastbaren Steckteil (5 ) ausgebildet ist. - Anschlussklemme nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Leiterkanal (
27 ) und der Werkzeugkanal (28 ) in dem Steckteil (5 ) ausgebildet sind.
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