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Gattung
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Die Erfindung betrifft eine Förderbahn zum Fördern stückiger Bauteile mittels an einer Führungsschiene angeordneter und an dieser geführt und aufstaubar transportierbarer Fördermittel.
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Stand der Technik
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Übergeordnete Fördersysteme wie Power and Free Systeme oder sogenannte Monorails (Elektro-Hänge-Bahnen) werden für den innerbetrieblichen Transport zwischen Fertigungsanlagen in der Automobilindustrie sowie anderen Hochautomatisierbaren Fertigungsstraßen verwendet. Sie dienen nicht nur dem Transport, sondern auch der Entkopplung der Anlagen untereinander.
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Die heutigen Systeme sind entweder mit einer formschlüssigen Verbindung mit einer dauerhaft betriebenen Kette angetrieben, oder werden mit einzelnen am Fahrwagen installierten Elektromotoren angetrieben. Die verwendeten Profile übernehmen hierbei entweder die Führung der Kette und die Aufnahme der Transportlast oder die über Stromabnehmer die Energieversorgung der Antriebsmotoren jeden Fahrwagens. Ein Puffern bzw. Aufstauen der Transportwagen ist nur durch Aufeinanderfahren und der Lösung des Formschlusses mit der Antriebskette bzw. durch Ansteuerung des Antriebes der Elektro-Hänge-Bahn möglich. Aus Gründen der Personensicherheit sind beide Systeme im Betrieb vor Zutritt zu sichern.
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Aus der
WO 2005/080 235 A2 ist eine Förderbahn (Fördervorrichtung) zum Fördern stückiger, leichter Bauteile aus Aluminium vorbekannt, bei der an einer Führungsschiene eine motorisch angetriebene endlose sogenannte Kettenwinde angeordnet ist, die aus mehreren gelenkbeweglich miteinander verbundenen Teilen bestehen, die um horizontale Schwenkbolzen in vertikaler Ebene schwenkbeweglich sind. Die einzelnen gelenkbeweglich miteinander gekuppelten Teile erstrecken sich über einen nicht unerheblichen Längenabschnitt der Führungsschiene.
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Die
DE 201 08 190 U1 betrifft eine Anlage zum Transport von Objekten, insbesondere von auf Bügeln hängenden Kleidungsstücken, auf Förderbahnen mittels einer Transportrolle, insbesondere mit zwei stirnseitigen Flanschen und ein am dazwischen liegenden, auf der Förderbahn abrollendem Mittelteil sowie eine zwischen den Flanschen und dem Mittelteil mittig hindurchführende Durchgangsöffnung, wobei bei einer förderbahnauflagebedingten Rotation des Mittelteils sich die Flanschen in einem von der Rotation unabhängigen Ruhezustand befinden, wobei die Förderbahn einen feststehenden Rollsteg mit einer Transportrollen-Laufbahn auf ihrer Oberseite umfasst, auf welchem die Transportrolle reitet, deren beiden Flansche den Rollsteg seitlich umgreifen und deren Umfangsteil mit der Transportrollen-Laufbahn im Eingriff steht, und dass parallel zum Rollsteg eine Gliederkette verläuft, die zum Verschieben der Transportrolle entlang der Förderbahn einen seitlich vorstehenden, die Transportrollen-Laufbahn quer übergreifenden und wenigstens einen der beiden Flansche hintergreifenden Mitnahmestift umfasst.
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Die
DE 36 20 953 A1 betrifft eine Zugvorrichtung für den kontinuierlichen Durchzug eines stangen- oder rohrförmigen Materialstranges, insbesondere für den Materialdurchzug an einer Einrichtung zum Herstellen von längsnahtgeschweißten Rohren aus einem Metallband, das durch Formrollen zu einem Schlitzrohr geformt und anschließend zu einem geschlossenen Rohr verschweißt wird, mit zwei parallel zueinander über Umlenkräder geführten angetriebenen Endlosbändern, deren Zugtrums an den zu fördernden Materialstrang angedrückt sind, bei der jedes Endlosband auf seiner außenliegenden Seite mit einer Vielzahl von Ziehbacken versehen ist, und die Ziehbacken auf ihrer nach außen gerichteten Seite eine in Bandlängsrichtung verlaufende Profilrinne aufweisen, die so geformt ist, dass die Profilrinnen von je zwei einander zugekehrten Ziehbacken im Querschnitt sich zur Querschnittsform des zu fördernden Materialstranges ergänzen, wobei jedem Endlosband auf der Innenseite des Zugtrums eine Stützschiene zugeordnet ist, die an der Innenseite des Zugtrums anliegt und bei der wenigstens eine der Stützschienen quer zum Materialstrang verschieb- und feststellbar gelagert ist.
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Aus der
DE 10 2006 012 148 A1 ist ein Fördermittel vorbekannt, das Laufrollen aufweist, die auf einer Führung abstützbar sind. Wenigstens eine Laufrolle ist an einem mit Hilfe eines Schwenkmechanismus zwischen einer ersten und einer zweiten Position verschwenkbaren und in einer Position arretierbaren Rollenhebel gelagert. Um ein derartiges Fördermittel konstruktiv einfacher und weniger verschleißanfällig zu machen, wird vorgeschlagen, den Schwenkmechanismus mit einem Kniehebel auszustatten, der mit einem Betätigungselement in Verbindung steht, wobei der Kniehebel ein erstes und ein zweites, über ein Gelenk miteinander verbundene Hebelglieder enthält.
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Aufgabe
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Förderbahn derart zu gestalten, dass nicht nur problemlos Kurven durchfahren werden können, sondern auch Förderbahnen an sich beliebiger Länge von zum Beispiel einigen hundert Metern in unterschiedlichen Ebenen aufgebaut werden können.
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Lösung
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Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst.
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Einige Vorteile
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In der Führungsschiene ist eine um 90° gekippte, bevorzugt als sogenannte Triplex-Kette ausgebildete Laschenkette, die dauerhaft angetrieben wird, angeordnet. Zum Beispiel alle 50 m Kettenlänge wird eine motorische Antriebseinheit platziert, die jeweils getrennte Ketten antreiben. Das bedeutet, dass die eigentliche Förderbahn aus mindestens zwei, vorzugsweise zahlreichen derartigen Förderbahnabschnitten oder Förderbahnmodulen aufgebaut werden kann. Die Länge ist eigentlich beliebig, so dass nicht nur wie beim Stand der Technik ein Fördermittel, das sich über die gesamte Förderbahnlänge erstreckt, durch einen entsprechend groß dimensionierten Elektromotor angetrieben werden muss. Die einzelnen Kettensegmente und Führungsbahnen werden über Durchführungsprofile immer zu einem Kettenring zusammengeschlossen gehalten, so dass jedes Modul separat angesteuert werden kann. Die Fördermittel oder Palettenwagen werden über eine Friktionseinheit durch Kraftschluss mitgenommen. Dies ermöglicht einen Stopp an jeder beliebigen Stelle der Förderbahn und an jedem Modul des Systems bei Erzeugung einer Gegenkraft von z. B. mehr als 8 kg je Fördermittel bzw. Palette durch Stoppeinheiten oder anders wirkende Gegenkräfte. Dies erlaubt den Verzicht auf Personenschutz im Bereich der Förderbahnen außerhalb von etwaigen Hub-Senk-Stationen sowie den Stoppereinheiten. Die Gesamtkosten einer erfindungsgemäßen Förderbahn sind ganz erheblich niedriger als für Fördereinrichtungen des Standes der Technik für vergleichbare Einsatzbedingungen.
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Die vorzugsweise aus einer Aluminiumlegierung bestehenden Führungsschienen ermöglichen die Aufnahme von einer sogenannten Triplex-Kette, einer Rundbolzenlaschenkette.
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Im Förderbahnmodul ist je ein motorischer Antrieb für eine in sich geschlossene Kette innerhalb dieses Moduls zugeordnet. Dies ermöglicht kleine Antriebseinheiten und geringe Gewichte pro Förderbahnmodul.
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Auch wenn mehrere Förderbahnabschnitte in Förderrichtung hinter- und/oder parallel oder in einem davon abweichenden Winkel, zueinander angeordnet sind, ist jedem Förderbahnabschnitt und jedem Förderbahnmodul je ein motorischer Antrieb in Form eines steuer- und/oder regelbaren Elektromotors mit separater Kette zugeordnet.
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Auch können Weichen für die verschiedenen Module vorgesehen sein, die motorisch oder manuell betätigt sind, die das Verbinden von mehreren hinter- und/oder nebeneinander oder davon abweichenden Winkeln zueinander angeordneten Führungsbahnen ermöglichen.
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Die einzelnen regel- und/oder steuerbaren Elektromotoren, die die Kette kontinuierlich in einer Förderrichtung antreiben, können regel- und/oder steuerbare Elektromotoren sein.
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Ale Ketten sind um 90° gekippt, also vertikal angeordnet, so dass sie in horizontaler Ebene entsprechend ihren Laschengliedern gelenkbeweglich sind und in unterschiedliche Richtungen weisende Kurven problemlos durchfahren können.
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Besonders vorteilhaft ist es, dass die einzelnen Fördermittel durch Rollen an der als Profilschiene ausgebildeten Führungsschiene pendelfrei und leichtgängig angeordnet sind.
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Weitere erfinderische Ausgestaltungen
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Weitere erfinderische Ausgestaltungen sind in den Schutzansprüchen 2 bis 5 beschrieben.
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Eine besonders leichtgängige Abrollbewegung ermöglicht die Ausführungsform nach Schutzanspruch 2, weil bei dieser das Gewicht der betreffenden Palette mit dem Wagen auf einem kreisrunden Führungskörper aufgenommen wird, der sich am oberen Flansch der Führungsschiene in Längsachsrichtung erstreckt, wobei die hier angeordneten Rollen den Führungskörper annähernd formschlüssig umgreifen. Bei diesem Führungskörper kann es sich um ein Stahlrohr oder um einen aus Kunststoff bestehenden stangenförmigen Körper handeln.
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Besonders vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform nach Schutzanspruch 3. Bei dieser wird die Kette oben und unten und sogar seitlich durch aus einem reibungsarmen Kunststoff bestehende Gleitkörper geführt. Diese Gleitkörper können Selbstschmiereigenschaften aufweisen.
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Schutzanspruch 4 beschreibt eine durch Reibschluss wirkende Kupplung, welche ein leichtes Auflaufen von Paletten gegeneinander bewirken. Die zu überwindende Kraft kann zum Beispiel nur 8 kg betragen, so dass auch Verletzungen von Personen ausgeschlossen sind.
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Schutzanspruch 5 beschreibt eine besonders vorteilhafte Ausführungsform. Die einzelnen Paletten bzw. Wagen können so aufgehängt sein, dass ihre Schwerkraftwirkungslinie vertikal verläuft. Einhergehend mit den verschiedenen seitlichen und oben angeordneten Abstützrädern oder Rollen wird ein Pendeln der Paletten mit an Sicherheit ausgeschlossen.
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In der Zeichnung ist die Erfindung – teils schematisch – beispielsweise und unmaßstäblich veranschaulicht. Es zeigen:
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1 eine Förderbahn, im wesentlichen bestehend aus mehreren Förderbahnabschnitten (Modulen), mit um 90° abgewinkelt verlaufenden zusätzlichen hintereinander angeordneten weiteren Förderbahnabschnitten (Modulen), die entweder aufgestellt oder auch als Hängebahn ausgelegt sein kann;
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2 ein Teil einer Führungsschiene mit einer senkrecht mit ihren Kettengliedern und Schwenkbolzen angeordneten Kette zum Antrieb von Paletten in perspektivischer Ansicht;
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3 ein Querschnitt durch ein Fördermittel (Palette) mit Führungsschiene und mit ihren Schwenkbolzen orthogonal angeordneter Kette;
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4 der Übergang (Kettenverbinder) zwischen zwei benachbarten Modulen und
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5 ein Ausschnitt aus einer Förderbahn mit Palettenumsetzer und Weiche.
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In der Zeichnung ist mit dem Bezugszeichen 1 insgesamt eine Förderbahn bezeichnet, die entweder als Standbahn (auf einem Boden aufgestellt) oder als Hängebahn ausgebildet sein kann. Die Fähigkeit, Kurven in der Förderbahn einzufügen ist geeignet, um Hindernisse zu umfahren und zum Anpassen an die Layouts von Produktionsanlagen. Die Unterteilung in Module führt im Gegensatz zum Stand der Technik zu kostengünstigen Fördersystemen. Im Falle von Fördersystemen mit einer extremen Länge und besonders beim Transport von schweren Bauteilen wird beim Stand der Technik die Kette einer hohen Belastung ausgesetzt, was zu einer vorzeitigen Überspannung und sogar zu Kettenbruch führen kann. Bei der Erfindung erfolgt der Transport der durch Paletten transportierten Bauteile im z. B. waagerechten Umlauf mittels E-Motor oder Kettenbetrieb. Die beförderten Bauteile werden durch pneumatisch oder elektrische Stoppereinheiten an festgelegten Lageplätzen wie Ladestelle, Entladestelle sowie Zwischenstellungen genau nach Bedarf platziert. Das Fördersystem kann für liegende oder hängende Bauteile ausgelegt werden. Die Transportgeschwindigkeit der Paletten kann zum Beispiel zwischen vier und zwölf Metern pro Minute vorzugsweise etwa acht Metern/Minute betragen. Der Transport von Bauteilen kann über einzelne Paletten oder über einen Palettenzug (z. B. im Tandem) erfolgen. Der Betrieb kann vollautomatisch durch Einlage und Entnahme von Robotern ausgelegt sein.
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Die dargestellte Förderbahn 1 bildet unabhängig von ihrer Konfiguration ein geschlossenes Schleifensystem, das im Bedarfsfalle allerdings auch unterbrochen sein kann, zum Beispiel durch eine Weiche, eine Hebeanlage oder dergleichen. Zum Beispiel lassen sich über- und/oder nebeneinander mehrere solcher Förderbahnen anordnen und diese durch Hebeanlagen an geeigneter Stelle miteinander verbinden, um zum Beispiel Werkstücke wie Karosserieteile im Pkw- oder Kfz-Bau zwischen den einzelnen Förderbahnen 1 zu bewegen.
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Die Förderbahn 1 weist eine im Querschnitt als Profilträger ausgebildete Führungsschiene 2 aus, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer Leichtmetall-Legierung, insbesondere einer Aluminiumlegierung, besteht. Durch die besondere Querschnittsform ergeben sich einerseits Hohlräume zum Anordnen anderer Bauteile, andererseits ergibt sich eine Leichtbauweise mit hohem Widerstandsmoment.
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Die gesamte Förderbahn 1, die eine Förderanlage für stückige Güter bildet, ist aus Förderbahnabschnitten oder Förderbahnmodulen aufgebaut, die miteinander zu der Förderbahn 1 verbunden sind. Die einzelnen Förderbahnabschnitte oder Förderbahnmodule sind in Förderrichtung X etwa 10 bis 80 Meter, vorzugsweise 30 bis 50 Meter lang ausgebildet. Jedem Förderbahnabschnitt oder Förderbahnmodul ist ein eigener elektrischer Antriebsmotor zugeordnet, der an der Führungsschiene 2 hängend angeordnete Fördermittel oder Paletten 3 mit darauf angeordneten Werkstücken, insbesondere Karosserieteilen, durch eine Kette 4 aufstaubar in Förderrichtung X antreibt. Im Bedarfsfalle können zwei oder mehrere benachbarte Paletten 3 miteinander zu einer transportfähigen Einheit (Tandem) gekuppelt werden oder sein.
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Die Paletten 3 nehmen zum Beispiel im Karosseriebau der Kfz-Industrie Bauteile, insbesondere Karosseriebauteile, wie zum Beispiel Kotflügel, Türen, Motorhauben oder Kofferraumklappen oder dergleichen, auf.
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Die Kette 4 ist in einer Aussparung 5 hochkant, das heißt in Bezug auf den Aufstellboden vertikal und damit in ihrer Längsachsrichtung parallel zur Außenfläche 6 der Führungsschiene 2 angeordnet, derart, dass sie bei den dargestellten Ausführungsformen horizontal, gliederbeweglich angeordnet ist.
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Die Kette 4 ist bei der dargestellten Ausführungsform nach Art einer Gallschen Kette ausgebildet, also prinzipiell eine Rollenkette, die aus mehreren parallel und hintereinander angeordneten blechförmigen Laschen 7 besteht, die durch mit Abstand zueinander angeordneten Bolzen 8 gliederbeweglich miteinander gekuppelt sind, derart, dass sie bei der dargestellten Ausführungsform in horizontaler Ebene gelenkbeweglich sind. Dadurch können die Paletten 3 auch relativ enge Kurven durchfahren, so dass man es in der Hand hat, eine erfindungsgemäße Förderbahn 1 den örtlichen Gegebenheiten, zum Beispiel in einer Montagehalle für Pkws oder für den Karosseriebau, entsprechend anzupassen und zu konfigurieren. Dabei hat man es weiter in der Hand, derartige Förderbahnen 1 entweder oberhalb des Bodens hängend oder auch abgestützt auf den Boden anzuordnen, mehrere solcher Förderbahnen 1 hintereinander und/oder parallel zueinander und/oder in unterschiedlichen Ebenen zueinander anzuordnen und sie durch geeignete Hebeanlagen oder Weichen miteinander zu verbinden, und das über viele Hundert Meter, zum Beispiel über 400 m oder mehr Metern Länge, wobei dann – wie beschrieben – die Förderbahnen 1 aus zahlreichen Förderbahnabschnitten oder Förderbahnmodulen aufgebaut sind.
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Die einzelnen elektrischen Antriebe der einzelnen Förderbahnmodule sind als steuer- und/oder regelbare Antriebsmotoren ausgebildet, die für den betreffenden Förderbahnabschnitt die hier vorgesehene vertikale Kette 4 antreiben. Im Bereich zweier aneinander angrenzender Förderbahnabschnitte sind sogenannte Kettenverbinder 9 vorgesehen. Bei der Ausführungsform nach 1 sind bei dem oberen (in der Zeichnungsebene gesehen) geraden Förderbahnabschnitt mehrere, zum Beispiel sechs Module hintereinander angeordnet, die sich beispielsweise über eine Länge von 300 m erstrecken, während der dazu rechtwinklig verlaufende Förderbahnabschnitt ebenfalls aus mehreren, zum Beispiel aus vier Modulen besteht und sich über zum Beispiel eine Länge von 200 Metern erstrecken kann. In den jeweiligen Endbereichen oder dazwischen können Roboterstationen oder Hebevorrichtungen angeordnet sein, die aus einem unteren Geschoss oder einer darunter angeordneten ebenso oder anders aufgebauten Förderbahn, die ebenfalls aus Modulen besteht, Werkstücke, zum Beispiel Karosserieteile senkrecht von der einen zu der anderen Förderbahn 1 fördern. Der gesamte Bewegungsablauf kann automatisch durch Rechner CNC-gesteuert sein.
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Der Kette 4 sind bei der in 2 dargestellten Ausführungsform oben und unten in der Aussparung 5 sich in Förderrichtung X in länglichen Aussparungen erstreckende Gleitkörper 10 und 11 zugeordnet. Im Bedarfsfalle können auch in weiteren Aussparungen, die sich auf den Breitseiten der hochkant angeordneten Kette 4 erstrecken, derartige Gleitkörper (nicht dargestellt) vorgesehen sein. Die Gleitkörper 10 und 11 und gegebenenfalls weitere Gleitkörper bestehen aus einem reibungsarmen Werkstoff, insbesondere aus einem Kunststoff. Zum Beispiel können die Gleitkörper 10 und 11 Selbstschmiereigenschaften aufweisen, insbesondere mit Einlagerungen versehen sein, die zum Beispiel aus PTFE bestehen, so dass die Kette 4 leichtgängig und reibungsarm hochkant (vertikal) geführt ist. Die Führungsschienen 2 jedes Förderbahnabschnittes oder Förderbahnmoduls können in Abständen mit verschließbaren Wartungsöffnungen versehen sein, um in das Innere der betreffenden Führungsschiene 2 zu gelangen (im einzelnen nicht dargestellt).
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Die Kettenverbinder 9 sind so ausgelegt, dass die Ketten 4 benachbarter Förderbahnmodule einen einwandfreien Transport der Paletten 3 ohne Rasseln oder Springen gewährleisten. Dazu dient eine Einlaufschräge, die deutlich aus 4 zu erkennen ist und die zum Beispiel unter einem Winkel α von z. B. 10 Grad verläuft, wobei die beiden benachbarten angedeuteten Bahnabschnitte den Umlauf der Kette dieser Förderbahnmodule demonstrieren sollen. In 4 ist nur bei einem Modul eine derartige Einlaufschräge α vorgesehen, während die Kette des benachbarten Moduls in der Ebene der anderen Kette 4 verläuft. Im Bedarfsfalle kann aber auch diese geradlinig verlaufende Kette mit einer Einlaufschräge α von gleichem oder annähernd gleichem Winkel α wie die benachbarte Kette 4 ausgerüstet sein.
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Durch die Einlaufschräge α wird erreicht, dass die Zahnritzel, zum Beispiel 12 und 13 in die Kettenbahnen sanft einlaufen. Hierzu kann das eine oder andere Ritzel auch um einen gewissen Winkelbetrag beim Einlaufen in die andere Bahn beweglich gegen Federkraft angeordnet sein, damit die Kette 4 nicht gegen die ankommende Palette 3 anschlägt und möglichst sanft weitergeleitet wird.
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Den einzelnen Ketten 4 der Module sind nicht näher bezeichnete Kettenspanner zugeordnet, mit denen sich die Spannung der Ketten 4 für jedes Modul bedarfsweise einstellen lässt.
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Jedes Fördermittel bzw. Palette 3 weist in der Seitenansicht eine etwa U-förmige Grundgestalt auf, die aus zwei U-Schenkeln 14 und 15 besteht, die mit Abstand sowie parallel zueinander angeordnet sind und in der Zeichnungsebene horizontal verlaufen und die die Führungsschiene 2 oben und unten (Zeichnungsebene) mit Abstand umgreifen. Diese U-Schenkel 14 und 15 sind durch einen Steg 16 verbunden, der orthogonal zur Längsachse der U-Schenkel 14 und 15, bei der dargestellten Ausführungsform (3) senkrecht, also hängend verläuft. In Förderrichtung X können mit Abstand zueinander zwei oder mehrerer derartiger U-förmiger Gebilde angeordnet sein, die rahmenartig miteinander verbunden sind und auch einzeln angeordnet sein können. Jedes Fördermittel bzw. Palette 3 ist über einen oder mehrere Abstützräder 17 auf einem im Querschnitt kreisrunden Führungskörper 18 geführt, der sich in Längsachsrichtung jeder Führungsschiene 2 erstreckt und der in einer etwa halbkreisförmigen, oberen, formmäßig angepassten Aussparung 19 angeordnet ist. Auf diesem Führungskörper 18 rollen die Abstützräder 17 oder Rollen, die in Kugellagern leichtgängig gelagert sind. Die Abstützräder 17 sind in gabelförmigen Lagerkörpern 20 angeordnet. Der Führungskörper 18 kann ein Rohr, ein Rundstab oder dergleichen, sein, der zum Beispiel aus Stahl oder einem geeigneten schwingungsdämpfenden, verschleißfesten, z. B. aus Polyurethan, Kunststoff besteht, der die erforderlichen physikalischen Festigkeitseigenschaften besitzt.
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Mit den Bezugszeichen 21, 22 sowie 23 und 24 sind Sicherungsräder bezeichnet, die auf beiden Seiten der Führungsschiene 2 paarweise oberhalb und unterhalb der Kette 4 sowie in Förderrichtung X ebenfalls paarweise hintereinander (nicht dargestellt) angeordnet sind und die Fördermittel bzw. Paletten 3 sichern und stabilisieren.
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Auch unterhalb der Führungsschiene auf der den Abstützrädern 17 gegenüberliegenden Seiten sind in Förderrichtung X hintereinander (nicht dargestellt) vorzugsweise zwei Räder 25 (3) vorgesehen, die auf der Unterseite der Führungsschiene 2 rollen. Sämtliche Räder 17 sowie 21 bis 25 sind reibungsarm in Wälzlagern gelagert.
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Das Bezugszeichen 26 bezeichnet die Achse eines Ritzels und der Sicherungsräder 22, 24.
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Bei 27 ist eine Anflanschplatte bezeichnet.
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Den Fördermitteln bzw. Paletten 3 sind Druckbolzen 28 und 29 zugeordnet, die mit Verschleißteilen, zum Beispiel aus einer Graphitmischung, auf die Seitenflächen eines Ritzels 30 kraftschlüssig einwirken. Diese Druckbolzen sind durch gegebenenfalls in ihrer Vorspannung einstellbare Druckfedern 31 bzw. 32 federnd belastet. Beim Überschreiten des Kraftschlusses bleibt das betreffende Fördermittel bzw. die Palette 3 mit der zugeordneten Last stehen, so dass die Paletten 3 aufstaubar sind, gegebenenfalls an beliebiger Stelle. Die Kette 4 bewegt sich aber motorangetrieben weiter. Eine bevorzugte Kraft beträgt etwa acht Kilogramm. Wird diese Kraft überschritten, gleiten die Druckbolzen 28, 29 mit ihren Enden an dem betreffenden Ritzel 30 durch, so dass die Palette 3 nicht mehr von der Kette 4 weitertransportiert wird, also aufstaubar ist.
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Beim Aufstauen können Klinkensperren eine stabile Stauposition gewährleisten (nicht dargestellt). Das Aufstauen ist prinzipiell an jedem Ort der Förderbahn 1 möglich. Die Stopper sind Elemente, welche die Auslegung des Fördersystems bezüglich Beladen, Entladen und Stauen definieren und deren Funktion es ist, die Paletten 3 in einer bestimmten Position zu halten und die entsprechenden Vorgänge ausführen zu lassen. Das Stoppersystem wird durch einen elektrischen oder pneumatischen Doppeleffektzylinder gesteuert, der für das kontrollierte Anhalten oder Weiterfahren der Paletten 3 zuständig ist. Das Stoppersystem ist mit induktiven Meldern zur Abfrage der geöffneten Zylinderposition sowie zur Abfrage der Anwesenheit der Palette bestückt. Eine mechanische Verriegelung verriegelt die Palette 3 beim Anhalten und verhindert somit eine eventuelle Rückschlagwirkung. Eine derartige Stoppereinheit ist im einzelnen nicht dargestellt.
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Lange Aluminium- oder Leichtmetallprofile wie sie für die Führungsschiene 2 zur Anwendung kommen, unterliegen Temperaturschwankungen. Um kleinere Variationen auszugleichen, werden Dehnungsfugen eingefügt. An etwaigen Dehnungsfugen werden an den Seiten zwei Abstützungen für Räder hinzugefügt (nicht dargestellt).
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Beispiel für technische Daten einer Ausführungsform:
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- Traglast: 80 kg pro Fördermittel 3
- Kettengeschwindigkeit: 8,3 m pro Sekunde
- Durchmesser einer Kurve: 2 Meter
- Länge des Aluminiumprofils bei den dargestellten Ausführungsbeispielen: 6 m
- Wartungsfenster: jeweils pro 10 m ein Wartungsfenster
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In 5 sind mit den Bezugszeichen 33 und 34 sogenannte Palettenumsetzer bezeichnet, um die Paletten 3 von der einen Förderbahn 1 auf die andere umzusetzen und weiterzufördern. Es kommen auch andere Weichen in Betracht, um zum Beispiel Paletten von der einen Förderbahn 1 auf eine andere, zum Beispiel auf eine parallele Förderbahn oder auf eine Förderbahn, die unter einem Winkel zu einer anderen Förderbahn verläuft, überzuführen. Das Bezugszeichen 35 bezeichnet in 5 einen regel- oder steuerbaren Elektromotor, der die hier nicht dargestellte Kette antreibt.
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Die in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Neuerung wesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Förderbahn
- 2
- Führungsschiene
- 3
- Fördermittel, Palette
- 4
- Kette, vertikal angeordnete
- 5
- Aussparung
- 6
- Außenfläche der Führungsschiene 2
- 7
- Laschen
- 8
- Bolzen der Kette 4
- 9
- Kettenverbinder
- 10
- Gleitkörper
- 11
- Gleitkörper
- 12
- Zahnritzel
- 13
- Zahnritzel
- 14
- U-Schenkel
- 15
- U-Schenkel
- 16
- Steg
- 17
- Abstützrad
- 18
- Führungskörper
- 19
- Aussparung
- 20
- Lagerkörper
- 21
- Sicherungsrad
- 22
- Sicherungsrad
- 23
- Sicherungsrad
- 24
- Sicherungsrad
- 25
- Rad
- 26
- Achse
- 27
- Anflanschplatte
- 28
- Druckbolzen
- 29
- Druckbolzen
- 30
- Ritzel
- 31
- Druckfeder
- 32
- Druckfeder
- 33
- Palettenumsetzer
- 34
- Palettenumsetzer
- 35
- Elektromotor
- X
- Förderrichtung
- α
- Winkel
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Literaturverzeichnis
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2005/080235 A2 [0004]
- DE 20108190 U1 [0005]
- DE 3620953 A1 [0006]
- DE 102006012148 A1 [0007]