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Die Anmeldung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Handschaltgetriebe, ein Computerprogrammprodukt und ein computerlesbares Medium.
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Aus der
DE 10 2009 002 521 A1 ist ein Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs in einem Segel- oder Rollmodus bekannt, wobei das Fahrzeug einen Antriebsstrang mit einem ansteuerbaren Antriebsmotor, ein automatisches oder automatisiertes Getriebe und ansteuerbare Schaltmittel zur Unterbrechung eines Kraftschlusses im Antriebsstrang aufweist. Dabei ist vorgesehen, dass der Segel- oder Rollmodus mit Hilfe einer Plausibilitätsprüfung einer aktuell aktiven automatischen Fahrgeschwindigkeitsregelungsfunktion oder Fahrgeschwindigkeits- und Abstandsregelungsfunktion und/oder anderer aktueller Fahrzeugbetriebs- oder Fahrzustandsdaten oder daraus abgeleiteter Größen prognostisch aktiviert, deaktiviert oder beibehalten wird, dass bedarfsweise relevante Randbedingungen der aktiven Fahrgeschwindigkeitsregelungsfunktion oder Fahrgeschwindigkeits- und Abstandsregelungsfunktion und des Segel- bzw. Rollmodus fahrsituationsbedingt koordiniert und adaptiert werden und dass über eine Getriebesteuerung jeweils erforderliche Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.
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Aufgabe von Ausführungsformen der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug mit einem Handschaltgetriebe, ein Computerprogrammprodukt und ein computerlesbares Medium anzugeben, welche eine weiter verbesserte Ausgabe von Schalthinweisen für ein Durchführen von Schaltvorgängen des Handschaltgetriebes ermöglichen.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein Kraftfahrzeug angegeben, wobei das Kraftfahrzeug einen Antriebsmotor, ein Handschaltgetriebe und eine Ausgabevorrichtung, die zum Ausgeben von Schalthinweisen für ein Durchführen von Schaltvorgängen des Handschaltgetriebes ausgebildet ist, aufweist. Zudem weist das Kraftfahrzeug eine Recheneinheit auf. Ferner weist das Kraftfahrzeug ein Computerprogrammprodukt auf, das, wenn es auf der Recheneinheit ausgeführt wird, die Recheneinheit anleitet, folgende Schritte auszuführen:
- – Ermitteln eines voraussichtlichen Fahrverlaufs des Kraftfahrzeugs,
- – Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt,
- – falls ermittelt wird, dass zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, Ausgeben eines Schalthinweises mittels der Ausgabevorrichtung für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf.
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Das Kraftfahrzeug gemäß der genannten Ausführungsform ermöglicht eine weiter verbesserte Ausgabe von Schalthinweisen für ein Durchführen von Schaltvorgängen des Handschaltgetriebes. Dies erfolgt insbesondere durch das Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt und das Ausgeben eines Schalthinweises mittels der Ausgabevorrichtung für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf, falls ermittelt wird, dass zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt. Dadurch kann der Fahrer des Kraftfahrzeugs in einem derartigen Fall darauf hingewiesen werden, einen gegenwärtig eingelegten Gang des Handschaltgetriebes herauszunehmen und in den Leerlauf zu schalten bzw. den Leerlauf einzulegen. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise, dass in derartigen Fahrsituationen die Zahl der Betätigungen einer Fahrzeugbremse verringert werden kann und ein Fahren mit sehr niedrigem Antriebsmotor-Moment in weniger Fällen erfolgt. Zudem kann der Energieverbrauch des Kraftfahrzeugs in derartigen Situationen verringert werden, indem das Kraftfahrzeug verbrauchsgünstig im Leerlauf rollt.
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In einer Ausführungsform beinhaltet das Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, ein Ermitteln eines Streckenprofils einer momentan von dem Kraftfahrzeug befahrenen Fahrbahn und/oder eines Streckenprofils einer von dem Kraftfahrzeug voraussichtlich befahrenen Fahrbahn. Dadurch kann in möglichst genauem Maße ermittelt werden, ob voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt.
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Das Ermitteln des Streckenprofils kann insbesondere basierend auf von in einer Speichervorrichtung abgelegten Kartendaten erfolgen. Derartige Kartendaten weisen zunehmend Daten zu Streckenprofilen auf, wodurch die Zahl an zusätzlichen Komponenten verringert werden kann. Die Speichervorrichtung kann Bestandteil eines Navigationssystems sein, insbesondere eines fahrzeugeigenen Navigationssystems. Ferner kann die Speichervorrichtung eine fahrzeugexterne Speichervorrichtung sein. Die fahrzeugexterne Speichervorrichtung ist dabei beispielsweise Bestandteil eines Servers. Dadurch können die Kartendaten in einer möglichst aktuellen Form bereitgestellt werden, beispielsweise in einer tagesaktuellen Form.
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In einer weiteren Ausführungsform beinhaltet das Ermitteln des Streckenprofils ein Ermitteln eines Höhenprofils. Das Ausgeben des Schalthinweises erfolgt in der genannten Ausführungsform, falls eine Länge eines Gefälles einen vorgegebenen Schwellenwert nicht überschreitet. Falls die Länge des Gefälles den vorgegebenen Schwellenwert überschreitet, unterbleibt hingegen das Ausgeben eines Schalthinweises, d. h. das Ausgeben des Schalthinweises wird in einem derartigen Fall unterdrückt. In der genannten Ausführungsform erfolgt das Ausgeben des Schalthinweises somit in Abhängigkeit eines zu erwartenden Gefälles der von dem Kraftfahrzeug befahrenen Fahrbahn bzw. der von dem Kraftfahrzeug voraussichtlich befahrenen Fahrbahn. Dadurch kann das Ausgeben des Schalthinweises in weiter verbessertem Maße an die jeweilige Umgebungssituation angepasst werden.
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In einer weiteren Ausführungsform beinhaltet das Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, ein Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften. Dadurch kann in weiter verbesserter Weise ermittelt werden, ob voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt.
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Das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften kann insbesondere ein Ermitteln zumindest eines Parameters, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einer Geschwindigkeitsbeschränkung, einer Vorfahrtsregel und einer Schaltphase einer Lichtsignalanlage, beinhalten. Die genannten Parameter sind von besonderer Bedeutung dafür, ob voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt.
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In einer Ausführungsform erfolgt das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf von zumindest einem Sensor des Kraftfahrzeugs ermittelter Daten. Insbesondere kann das Ermitteln der in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf von zumindest einer optischen Kamera des Kraftfahrzeugs aufgenommenen Bildern erfolgen. Dies ermöglicht ein zuverlässiges Ermitteln der in dem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften.
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In einer weiteren Ausführungsform erfolgt das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf von zumindest einer Kommunikationseinheit des Kraftfahrzeugs empfangener Daten. Insbesondere kann das Ermitteln der in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf von einer Radioempfangseinheit, einer Mobilfunkempfangseinheit, einer Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikationsvorrichtung und/oder einer Fahrzeug-zu Infrastruktur-Kommunikationsvorrichtung des Kraftfahrzeugs empfangener Daten erfolgen. Die beiden letztgenannten Kommunikationsvorrichtungen werden dabei auch als Car-to-Car-(C2C) oder Vehicle-to-Vehicle-(V2V) Communication bzw. Car-to-Infrastructure- (C2I) oder Vehicle-to-Roadside-(V2R)Communication sowie zusammenfassend als Car-to-X-(C2X) oder Vehicle-to-X-(V2X)Communication bezeichnet. Dadurch können in dem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltende Verkehrsvorschriften ermittelt werden, die beispielsweise durch Verkehrszeichen vorgegeben werden, welche sich außerhalb eines Erfassungsbereiches eines fahrzeugeigenen Sensors befinden.
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In einer weiteren Ausführungsform erfolgt das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf in der Speichervorrichtung abgelegten Kartendaten. Derartige Verkehrsvorschriften sind typischerweise in Kartendaten hinterlegt, wodurch die Zahl an zusätzlichen Komponenten verringert werden kann.
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Das Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, kann zudem ein Ermitteln eines Abbremsens zumindest eines in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs vor dem Kraftfahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmers beinhaltet. Ein derartiges Abbremsen ist von besonderer Bedeutung dafür, ob voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, insbesondere falls dabei ein unmittelbar vor dem Kraftfahrzeug vorausfahrender Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit reduziert.
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In einer weiteren Ausführungsform weist das Kraftfahrzeug zudem ein Stopp/Start-System auf, wobei das Stopp/Start-System zum automatischen Abschalten des Antriebsmotors ausgebildet ist. Die Recheneinheit wird in der genannten Ausführungsform zudem angeleitet wird, folgende Schritte auszuführen:
- – Ermitteln, ob ein Schalten des Handschaltgetriebes in den Leerlauf erfolgt,
- – falls ermittelt wird, dass ein Schalten des Handschaltgetriebes in den Leerlauf erfolgt, Abschalten des Antriebsmotors mittels des Stopp/Start-Systems. Dadurch kann der Energieverbrauch des Kraftfahrzeugs in derartigen Situationen weiter verringert werden.
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In einer weiteren Ausführungsform wird die Recheneinheit zudem angeleitet, folgende Schritte auszuführen:
- – Ermitteln einer momentanen Position des Kraftfahrzeugs mittels einer Positionsermittlungsvorrichtung,
- – Ermitteln, ob die ermittelte momentane Position innerhalb des Teilbereichs des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs liegt,
- – wobei das Ausgeben des Schalthinweises erfolgt, falls ermittelt wird, dass die ermittelte momentane Position innerhalb des Teilbereichs des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs liegt.
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Das Ausgeben des Schalthinweises erfolgt somit zu einem Zeitpunkt, zu welchem sich das Kraftfahrzeug in dem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs befindet, in welchem voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Computerprogrammprodukt, das, wenn es auf einer Recheneinheit eines Kraftfahrzeugs ausgeführt wird, wobei das Kraftfahrzeug einen Antriebsmotor, ein Handschaltgetriebe und eine Ausgabevorrichtung ausgebildet zum Ausgeben von Schalthinweisen für ein Durchführen von Schaltvorgängen des Handschaltgetriebes aufweist, die Recheneinheit anleitet, folgende Schritte auszuführen:
- – Ermitteln eines voraussichtlichen Fahrverlaufs des Kraftfahrzeugs,
- – Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt,
- – falls ermittelt wird, dass zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, Ausgeben eines Schalthinweises mittels der Ausgabevorrichtung für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf.
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Darüber hinaus betrifft ein weiterer Aspekt der Erfindung ein computerlesbares Medium, auf dem ein Computerprogrammprodukt gemäß der genannten Ausführungsform gespeichert ist.
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Das Computerprogrammprodukt und das computerlesbare Medium gemäß den genannten Ausführungsformen weisen die bereits im Zusammenhang mit dem entsprechenden Kraftfahrzeug genannten Vorteile auf, welche an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen nicht nochmals aufgeführt werden.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs, wobei das Kraftfahrzeug einen Antriebsmotor, ein Handschaltgetriebe und eine Ausgabevorrichtung ausgebildet zum Ausgeben von Schalthinweisen für ein Durchführen von Schaltvorgängen des Handschaltgetriebes aufweist. Das Verfahren weist folgende Schritte auf:
- – Ermitteln eines voraussichtlichen Fahrverlaufs des Kraftfahrzeugs,
- – Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt,
- – falls ermittelt wird, dass zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, Ausgeben eines Schalthinweises mittels der Ausgabevorrichtung für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf.
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Das Verfahren weist die bereits im Zusammenhang mit dem entsprechenden Kraftfahrzeug genannten Vorteile auf, welche an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen nicht nochmals aufgeführt werden.
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In einer Ausführungsform des Verfahrens beinhaltet das Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, ein Ermitteln eines Streckenprofils einer momentan von dem Kraftfahrzeug befahrenen Fahrbahn und/oder eines Streckenprofils einer von dem Kraftfahrzeug voraussichtlich befahrenen Fahrbahn.
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Das Ermitteln des Streckenprofils kann insbesondere basierend auf von in einer Speichervorrichtung abgelegten Kartendaten erfolgen.
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In einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens beinhaltet das Ermitteln des Streckenprofils ein Ermitteln eines Höhenprofils. Das Ausgeben des Schalthinweises erfolgt in der genannten Ausführungsform, falls eine Länge eines Gefälles einen vorgegebenen Schwellenwert nicht überschreitet.
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In einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens beinhaltet das Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, ein Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften.
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Das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften kann insbesondere ein Ermitteln zumindest eines Parameters, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einer Geschwindigkeitsbeschränkung, einer Vorfahrtsregel und einer Schaltphase einer Lichtsignalanlage, beinhalten.
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In einer Ausführungsform des Verfahrens erfolgt das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf von zumindest einem Sensor des Kraftfahrzeugs ermittelter Daten.
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In einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens erfolgt das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf von zumindest einer Kommunikationseinheit des Kraftfahrzeugs empfangener Daten.
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In einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens erfolgt das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf in der Speichervorrichtung abgelegten Kartendaten.
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Das Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, kann zudem ein Ermitteln eines Abbremsens zumindest eines in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs vor dem Kraftfahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmers beinhaltet.
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In einer weiteren Ausführungsform, in welcher das Kraftfahrzeug zudem ein Stopp/Start-System aufweist, wobei das Stopp/Start-System zum automatischen Abschalten des Antriebsmotors ausgebildet ist, weist das Verfahren zudem folgende Schritte auf:
- – Ermitteln, ob ein Schalten des Handschaltgetriebes in den Leerlauf erfolgt,
- – falls ermittelt wird, dass ein Schalten des Handschaltgetriebes in den Leerlauf erfolgt, Abschalten des Antriebsmotors mittels des Stopp/Start-Systems.
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In einer weiteren Ausführungsform weist das Verfahren zudem folgende Schritte auf:
- – Ermitteln einer momentanen Position des Kraftfahrzeugs mittels einer Positionsermittlungsvorrichtung,
- – Ermitteln, ob die ermittelte momentane Position innerhalb des Teilbereichs des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs liegt,
- – wobei das Ausgeben des Schalthinweises erfolgt, falls ermittelt wird, dass die ermittelte momentane Position innerhalb des Teilbereichs des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs liegt.
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Ferner betrifft ein weiterer Aspekt der Erfindung eine Vorrichtung zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs, wobei das Kraftfahrzeug einen Antriebsmotor, ein Handschaltgetriebe und eine Ausgabevorrichtung ausgebildet zum Ausgeben von Schalthinweisen für ein Durchführen von Schaltvorgängen des Handschaltgetriebes aufweist. Die Vorrichtung zum Betreiben des Kraftfahrzeugs weist folgendes auf:
- – Mittel zum Ermitteln eines voraussichtlichen Fahrverlaufs des Kraftfahrzeugs,
- – Mittel zum Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt,
- – Mittel zum Ausgeben eines Schalthinweises mittels der Ausgabevorrichtung für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf, falls ermittelt wird, dass zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt.
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Mittels der genannten Vorrichtung zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs wird, wie bereits erläutert, eine weiter verbesserte Ausgabe von Schalthinweisen für ein Durchführen von Schaltvorgängen des Handschaltgetriebes ermöglicht.
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In einer Ausführungsform beinhalten die Mittel zum Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, Mittel zum Ermitteln eines Streckenprofils einer momentan von dem Kraftfahrzeug befahrenen Fahrbahn und/oder eines Streckenprofils einer von dem Kraftfahrzeug voraussichtlich befahrenen Fahrbahn. Dadurch kann in möglichst genauem Maße ermittelt werden, ob voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt.
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Das Ermitteln des Streckenprofils kann insbesondere basierend auf von in einer Speichervorrichtung abgelegten Kartendaten erfolgen. Derartige Kartendaten weisen zunehmend Daten zu Streckenprofilen auf, wodurch die Zahl an zusätzlichen Komponenten verringert werden kann.
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In einer weiteren Ausführungsform beinhalten die Mittel zum Ermitteln des Streckenprofils Mittel zum Ermitteln eines Höhenprofils. Das Ausgeben des Schalthinweises erfolgt in der genannten Ausführungsform, falls eine Länge eines Gefälles einen vorgegebenen Schwellenwert nicht überschreitet. In der genannten Ausführungsform erfolgt das Ausgeben des Schalthinweises somit in Abhängigkeit eines zu erwartenden Gefälles der von dem Kraftfahrzeug befahrenen Fahrbahn bzw. der von dem Kraftfahrzeug voraussichtlich befahrenen Fahrbahn. Dadurch kann das Ausgeben des Schalthinweises in weiter verbessertem Maße an die jeweilige Umgebungssituation angepasst werden.
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In einer weiteren Ausführungsform beinhalten die Mittel zum Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, Mittel zum Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften. Dadurch kann in weiter verbesserter Weise ermittelt werden, ob voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt.
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Das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften kann insbesondere ein Ermitteln zumindest eines Parameters, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einer Geschwindigkeitsbeschränkung, einer Vorfahrtsregel und einer Schaltphase einer Lichtsignalanlage, beinhalten. Die genannten Parameter sind von besonderer Bedeutung dafür, ob voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt.
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In einer Ausführungsform erfolgt das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf von zumindest einem Sensor des Kraftfahrzeugs ermittelter Daten. Dies ermöglicht ein zuverlässiges Ermitteln der in dem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften.
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In einer weiteren Ausführungsform erfolgt das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf von zumindest einer Kommunikationseinheit des Kraftfahrzeugs empfangener Daten. Dadurch können in dem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltende Verkehrsvorschriften ermittelt werden, die beispielsweise durch Verkehrszeichen vorgegeben werden, welche sich außerhalb eines Erfassungsbereiches eines fahrzeugeigenen Sensors befinden.
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In einer weiteren Ausführungsform erfolgt das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf in der Speichervorrichtung abgelegten Kartendaten. Derartige Verkehrsvorschriften sind typischerweise in Kartendaten hinterlegt, wodurch die Zahl an zusätzlichen Komponenten verringert werden kann.
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Die Mittel zum Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, können zudem Mittel zum Ermitteln eines Abbremsens zumindest eines in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs vor dem Kraftfahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmers beinhalten. Ein derartiges Abbremsen ist von besonderer Bedeutung dafür, ob voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt, insbesondere falls dabei ein unmittelbar vor dem Kraftfahrzeug vorausfahrender Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit reduziert.
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In einer weiteren Ausführungsform, in welcher das Kraftfahrzeug zudem ein Stopp/Start-System aufweist, wobei das Stopp/Start-System zum automatischen Abschalten des Antriebsmotors ausgebildet ist, weist die Vorrichtung zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs zudem folgendes auf:
- – Mittel zum Ermitteln, ob ein Schalten des Handschaltgetriebes in den Leerlauf erfolgt,
- – Mittel zum Abschalten des Antriebsmotors mittels des Stopp/Start-Systems, falls ermittelt wird, dass ein Schalten des Handschaltgetriebes in den Leerlauf erfolgt. Dadurch kann der Energieverbrauch des Kraftfahrzeugs in derartigen Situationen weiter verringert werden.
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In einer weiteren Ausführungsform weist die Vorrichtung zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs zudem folgendes auf:
- – Mittel zum Ermitteln einer momentanen Position des Kraftfahrzeugs mittels einer Positionsermittlungsvorrichtung,
- – Mittel zum Ermitteln, ob die ermittelte momentane Position innerhalb des Teilbereichs des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs liegt,
- – wobei das Ausgeben des Schalthinweises erfolgt, falls ermittelt wird, dass die ermittelte momentane Position innerhalb des Teilbereichs des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs liegt.
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Das Ausgeben des Schalthinweises erfolgt somit zu einem Zeitpunkt, zu welchem sich das Kraftfahrzeug in dem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs befindet, in welchem voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung des Antriebsmotors erfolgt.
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Das Kraftfahrzeug kann insbesondere ein Personenkraftwagen sein.
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Ausführungsformen der Erfindung werden nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
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1 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs, das mittels einer Recheneinheit ausgeführt wird;
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2A bis 2C zeigen Beispiele von Fahrsituationen, in welchen ein Verfahren, das mittels einer Recheneinheit ausgeführt wird, eingesetzt werden kann;
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3 zeigt ein Kraftfahrzeug gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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1 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs, das mittels einer Recheneinheit ausgeführt wird.
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Das Kraftfahrzeug weist einen Antriebsmotor, beispielsweise einen Verbrennungsmotor, ein Handschaltgetriebe und eine Ausgabevorrichtung, die zum Ausgeben von Schalthinweisen für ein Durchführen von Schaltvorgängen des Handschaltgetriebes ausgebildet ist, auf. Die Ausgabevorrichtung ist beispielsweise als optische und/oder akustische Ausgabevorrichtung ausgebildet. Ferner weist das Kraftfahrzeug in der gezeigten Ausführungsform ein Stopp/Start-System auf, wobei das Stopp/Start-System zum automatischen Abschalten des Antriebsmotors ausgebildet ist.
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In einem Schritt 50 erfolgt ein Ermitteln eines voraussichtlichen Fahrverlaufs des Kraftfahrzeugs. Das Ermitteln des voraussichtlichen Fahrverlaufs des Kraftfahrzeugs kann insbesondere basierend auf von einem Navigationssystem des Kraftfahrzeugs ermittelten Daten erfolgen. Beispielsweise kann der voraussichtliche Fahrverlauf des Kraftfahrzeugs einer von dem Navigationssystem ermittelten Fahrtroute des Kraftfahrzeugs entsprechen. Ferner kann der voraussichtliche Fahrverlauf des Kraftfahrzeugs basierend auf von einem Lenkwinkelsensor des Kraftfahrzeugs ermittelten Daten ermittelt werden. Zudem kann der voraussichtliche Fahrverlauf des Kraftfahrzeugs basierend auf von von einer optischen Kamera des Kraftfahrzeugs aufgenommenen Bildern ermittelt werden, beispielsweise durch das Ermitteln von Fahrspurbegrenzungslinien in den aufgenommenen Bildern. Weiterhin kann der voraussichtliche Fahrverlauf des Kraftfahrzeugs basierend auf einem Fahrverlauf eines vor dem Kraftfahrzeug befindlichen weiteren Verkehrsteilnehmers ermittelt werden.
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In einem Schritt 60 wird ermittelt, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung bzw. für ein Abgeben eines Antriebsdrehmoments des Antriebsmotors erfolgt.
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Dazu kann ein Streckenprofil einer momentan von dem Kraftfahrzeug befahrenen Fahrbahn und/oder ein Streckenprofil einer von dem Kraftfahrzeug voraussichtlich befahrenen Fahrbahn ermittelt werden, wobei das Ermitteln des Streckenprofils insbesondere basierend auf von in einer Speichervorrichtung abgelegten Kartendaten erfolgen kann. Die Speichervorrichtung kann Bestandteil eines Navigationssystems sein, insbesondere eines fahrzeugeigenen Navigationssystems. Ferner kann die Speichervorrichtung eine fahrzeugexterne Speichervorrichtung sein. Die fahrzeugexterne Speichervorrichtung ist dabei beispielsweise Bestandteil eines Servers, von welchem die Kartendaten online abgerufen werden.
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Ferner können in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltende Verkehrsvorschriften ermittelt werden, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen, Vorfahrtsregeln und Schaltphasen von Lichtsignalanlagen.
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Das Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften kann basierend auf von zumindest einem Sensor des Kraftfahrzeugs ermittelter Daten, basierend auf von zumindest einer Kommunikationseinheit des Kraftfahrzeugs empfangener Daten und/oder basierend auf in der genannten Speichervorrichtung abgelegten Kartendaten erfolgen.
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Das Ermitteln, ob zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung bzw. für ein Abgeben eines Antriebsdrehmoments des Antriebsmotors erfolgt, kann zudem ein Ermitteln eines Abbremsens zumindest eines in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs vor dem Kraftfahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmers beinhaltet.
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Falls in dem Schritt 60 ermittelt wird, dass in keinem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung bzw. eines Antriebsdrehmoments des Antriebsmotors erfolgt, d. h. falls kein Teilbereich ohne eine Anforderung einer Antriebsleistung bzw. eines Antriebsdrehmoments des Antriebsmotors vorhanden ist, werden die Schritte 50 und 60 wiederholt ausgeführt.
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Falls hingegen in dem Schritt 60 ermittelt, dass zumindest in einem Teilbereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung bzw. eines Antriebsdrehmoments des Antriebsmotors erfolgt, wird in einem Schritt 70 mittels der Ausgabevorrichtung ein Schalthinweis für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf ausgegeben.
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In einem Schritt 80 werden in der gezeigten Ausführungsformen Sensordaten ermittelt, wobei das Ermitteln der Sensordaten ein Ermitteln von Daten eines Sensors beinhaltet, der zum Ermitteln einer Stellung eines Gangschalthebels des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Ferner beinhaltet das Ermitteln der Sensordaten ein Ermitteln von Daten eines Sensors, der zum Ermitteln eines Niederdrückungsgrades eines Kupplungspedals des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist.
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Basierend auf den in dem Schritt 80 ermittelten Sensordaten wird in einem Schritt 90 ermittelt, ob ein Schalten des Handschaltgetriebes in den Leerlauf erfolgt ist und zudem das Kupplungspedal betätigt bzw. gelöst ist.
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Falls in dem Schritt 90 ermittelt wird, dass ein Schalten des Handschaltgetriebes in den Leerlauf nicht erfolgt ist und/oder falls ermittelt wird, dass das Kupplungspedal betätigt ist, werden die Schritte 50 und 60 sowie gegebenenfalls 70, 80 und 90 wiederholt ausgeführt.
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Falls hingegen in dem Schritt 90 ermittelt wird, dass ein Schalten des Handschaltgetriebes in den Leerlauf erfolgt ist und zudem das Kupplungspedal unbetätigt bzw. gelöst ist, wird der Antriebsmotor in einem Schritt 100 mittels des Stopp/Start-Systems automatisch abgeschaltet.
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Somit kann ein Verfahren zur Darstellung von Fahrempfehlungen beispielsweise auf einem Fahrzeugdisplay anhand von Navigationsdaten bereitgestellt werden, wobei insbesondere eine Darstellung von Fahrhinweisen bei Kraftfahrzeugen mit manuellem Schaltgetriebe in einem Fahrzeugdisplay mit einem Hinweis ”Gang herausnehmen” erfolgen kann, um möglichst wenig zu bremsen und möglichst selten mit sehr niedrigem Motormoment zu fahren.
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Insbesondere durch Navigationskartendaten sind Passagen identifizierbar, in den keine Motorleistung benötigt wird, so z. B. eine Bergabfahrt oder eine zu erwartende Geschwindigkeitsreduktion durch Ampeln, eine Autobahnausfahrt oder Abzweigungen. Zudem sind internetbasierte Informationsquellen, beispielsweise Suchmaschinen- oder Kartendatendienste, vorhanden, die Geschwindigkeiten vorausfahrender Fahrzeuge und Stauinformationen beinhalten können, die zu dem genannten Zweck genutzt werden können.
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Diese Daten können zur Anzeige eines Fahrerhinweises, den eingelegten Gang herauszunehmen, verwendet werden. Verfügt das Kraftfahrzeug über einen erweiterten Stopp/Start-Modus, schaltet sich nachfolgend der Verbrennungsmotor ab. Andernfalls rollt das Fahrzeug verbrauchsgünstig im Leerlauf.
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Dieses Verfahren kann zudem in Abhängigkeit des zu erwartenden Gefälles angewendet werden. Im Falle sehr starker und langer Gefälle, wie es bei einigen Autobahnpassagen der Fall ist, kann durch die Kombination von Schubabschaltung und Motorbremse ein vorteilhafter Effekt erzielt werden. In diesem Fall wird das oben beschriebene Verfahren daher typischerweise nicht eingesetzt.
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Weitere Eingangsgrößen können durch die aktuell vorhandene Fahrzeuggeschwindigkeit sowie das Tempolimit gegeben sein. Wenn beispielsweise das Kraftfahrzeug am oder oberhalb des Tempolimits operiert wird, kann der genannte Hinweis zu einem früheren Zeitpunkt dargestellt werden.
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Somit wird in vorteilhafter Weise eine Verbrauchssenkung, ein entspannteres Fahren, ein Trainieren des Fahrers zu verbrauchsarmen Fahren sowie eine geringere Verwendung von Fahrzeug- und Motorbremse ermöglicht.
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2A bis 2C zeigen Beispiele von Fahrsituationen, in welchen ein Verfahren, das mittels einer Recheneinheit ausgeführt wird, eingesetzt werden kann. Komponenten mit den gleichen Funktionen werden dabei mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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In der in 2A gezeigten Fahrsituation fährt ein Kraftfahrzeug 1 in Form eines Personenkraftwagens in einer schematisch mittels eines Pfeils A dargestellten Fahrtrichtung auf einem ersten Fahrstreifen bzw. einer ersten Fahrspur 13 einer Fahrbahn 6. Die Fahrbahn 6 weist neben der ersten Fahrspur 13 zudem einen weiteren Fahrstreifen bzw. eine weitere Fahrspur 14 auf. Die Fahrbahn 6 ist dabei beispielsweise Bestandteil einer Autobahn oder einer Kraftfahrstraße.
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Das Kraftfahrzeug 1 weist ein in 2A nicht näher dargestelltes Handschaltgetriebe auf. In Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs 1 vor diesem zweigt eine weitere Fahrbahn 7 von der Fahrbahn 6 ab. Die Fahrbahn 7 bildet beispielsweise eine Autobahnausfahrt.
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Wie im folgenden näher erläutert wird, kann, falls ermittelt wird, dass das Kraftfahrzeug 1 von der Fahrbahn 6 auf die Fahrbahn 7 wechselt und damit in diesem Bereich voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung eines Antriebsmotors des Kraftfahrzeugs 1 erfolgt, ein Schalthinweis mittels einer in 2A nicht näher dargestellten Ausgabevorrichtung des Kraftfahrzeugs 1 für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf ausgegeben werden.
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In der in 2B gezeigten Fahrsituation fährt das Kraftfahrzeug 1 wiederum in einer schematisch mittels eines Pfeils A dargestellten Fahrtrichtung auf der ersten Fahrspur 13 der Fahrbahn 6.
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Das Kraftfahrzeug 1 weist einen Sensor 9 auf, wobei der Sensor 9 in der gezeigten Situation als optische Kamera ausgebildet ist. Der Sensor 9 ist dabei zum Erfassen von Objekten innerhalb eines schematisch mittels einer strichpunktierten Linie dargestellten Erfassungsbereiches 15 ausgebildet. Zudem weist das Kraftfahrzeug 1 einen Sensor 17 auf, der zum Erfassen von Objekten innerhalb eines schematisch mittels einer unterbrochenen Linie dargestellten Erfassungsbereiches 18 ausgebildet ist. Der Sensor 17 ist beispielsweise als Radarsensor, als Lidarsensor oder als Ultraschallsensor ausgebildet.
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In Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs 1 vor diesem fährt ein weiterer Verkehrsteilnehmer 19 in Form eines Personenkraftwagens auf der ersten Fahrspur 13 der Fahrbahn 6. Der Verkehrsteilnehmer 19 befindet sich dabei zumindest teilweise innerhalb des Erfassungsbereiches 18 des Sensors 17. Dadurch kann der Abstand sowie die Geschwindigkeit des Verkehrsteilnehmers 19 relativ zu dem Kraftfahrzeug 1 basierend auf von dem Sensor 17 ermittelten Daten bestimmt werden. Wie im folgenden näher erläutert wird, kann, falls ermittelt wird, dass der Verkehrsteilnehmer 19 seine Geschwindigkeit verringert und damit voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung eines Antriebsmotors des Kraftfahrzeugs 1 erfolgt, ein Schalthinweis mittels einer in 2B nicht näher dargestellten Ausgabevorrichtung des Kraftfahrzeugs 1 für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf ausgegeben werden.
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Zudem befindet sich in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs 1 vor diesem ein Verkehrszeichen 16 in Form eines Verkehrsschildes, welches einen Wert einer Geschwindigkeitsbeschränkung angibt. Das Verkehrszeichen 16 befindet sich zumindest teilweise innerhalb des Erfassungsbereiches 15 des Sensors 9. Dadurch kann der Wert der Geschwindigkeitsbeschränkung mittels einer Auswertung von von dem Sensor 9 aufgenommenen Bildern bestimmt werden. Wie im folgenden näher erläutert wird, kann, falls ermittelt wird, dass die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 den Wert der Geschwindigkeitsbeschränkung überschreitet und damit voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung eines Antriebsmotors des Kraftfahrzeugs 1 erfolgt, ebenfalls ein Schalthinweis mittels der Ausgabevorrichtung des Kraftfahrzeugs 1 für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf ausgegeben werden.
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In der in 2C gezeigten Fahrsituation fährt das Kraftfahrzeug 1 wiederum in einer schematisch mittels eines Pfeils A dargestellten Fahrtrichtung auf der ersten Fahrspur 13 der Fahrbahn 6.
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In Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs 1 vor diesem befindet sich eine Kreuzung 20, bei welcher eine weitere Fahrbahn 7 die Fahrbahn 6 kreuzt. Die Fahrbahn 7 weist einen ersten Fahrstreifen bzw. eine erste Fahrspur 21 sowie einen weiteren Fahrstreifen bzw. eine weitere Fahrspur 22 auf.
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Der Fahrspur 13 der Fahrbahn 6 ist im Bereich der Kreuzung 20 eine Lichtsignalanlage 25 zur Regelung des Verkehrs auf der Fahrspur 13 im Bereich der Kreuzung 20 zugeordnet. Die Lichtsignalanlage 25 ist in der gezeigten Situation als Ampelanlage ausgebildet. Zu dem in 2C gezeigten Zeitpunkt befindet sich die Lichtsignalanlage 25 in einer, eine Haltegebotsphase kennzeichnenden Rot-Phase. Dazu wird mittels der Lichtsignalanlage 25 ein Lichtsignal 26 ausgegeben, das das Haltegebot kennzeichnet.
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Die Lichtsignalanlage 25 befindet sich zumindest teilweise innerhalb des Erfassungsbereiches 15 des als optische Kamera ausgebildeten Sensors 9 des Kraftfahrzeugs 1. Dadurch kann die momentane Schaltphase der Lichtsignalanlage 25 mittels einer Auswertung von von dem Sensor 9 aufgenommenen Bildern ermittelt werden. Darüber hinaus weist das Kraftfahrzeug 1 eine Kommunikationseinheit 10 auf. Mittels von der Kommunikationseinheit 10 von einer straßenseitigen Infrastruktureinrichtung 24, welche auch als Road Side Unit bezeichnet wird, empfangener Daten kann damit ebenfalls die momentane Schaltphase der Lichtsignalanlage 25 ermittelt werden. Die straßenseitige Infrastruktureinrichtung 24 weist dazu ebenfalls eine Kommunikationseinheit 23 auf. Ferner kann die Dauer der momentanen Schaltphase der Lichtsignalanlage 25 mittels der Kommunikationseinheit 23 der straßenseitigen Infrastruktureinrichtung 24 an das Kraftfahrzeug 1 übermittelt werden.
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Wie im folgenden näher erläutert wird, kann, falls ermittelt wird, dass einen Abbremsen des Kraftfahrzeugs 1 aufgrund der Haltegebotsphase der Lichtsignalanlage 25 erforderlich ist und damit in diesem Bereich voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung eines Antriebsmotors des Kraftfahrzeugs 1 erfolgt, ein Schalthinweis mittels einer in 2C nicht näher dargestellten Ausgabevorrichtung des Kraftfahrzeugs 1 für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf ausgegeben werden.
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Zudem kann, falls ermittelt wird, dass ein Wechsel des Kraftfahrzeugs 1 von der Fahrspur 13 der Fahrbahn 6 auf die Fahrspur 21 der Fahrbahn 7 bevorsteht und damit in diesem Bereich voraussichtlich keine Anforderung für ein Abgeben einer Antriebsleistung eines Antriebsmotors des Kraftfahrzeugs 1 erfolgt, ebenfalls ein Schalthinweis mittels der Ausgabevorrichtung des Kraftfahrzeugs 1 für ein Schalten des Handschaltgetriebes in einen Leerlauf ausgegeben werden.
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3 zeigt das in den 2A bis 2C dargestellte Kraftfahrzeug 1 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Komponenten mit den gleichen Funktionen wie in den 2A bis 2C werden mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und im Folgenden nicht nochmals erläutert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind das Kraftfahrzeug 1 sowie die in 3 gezeigten Komponenten des Kraftfahrzeugs 1 lediglich schematisch dargestellt.
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Das Kraftfahrzeug 1 weist einen als Verbrennungsmotor ausgebildeten Antriebsmotor 2 auf. Zudem weist das Kraftfahrzeug 1 ein Handschaltgetriebe 3 auf, wobei das Handschaltgetriebe 3 über eine Kupplung 38 mit dem Antriebsmotor 2 gekoppelt ist.
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Ferner weist das Kraftfahrzeug 1 eine Ausgabevorrichtung 4 auf, die zum Ausgeben von Schalthinweisen für ein Durchführen von Schaltvorgängen des Handschaltgetriebes 3 ausgebildet ist. Die Ausgabevorrichtung 4 ist beispielsweise als optische und/oder akustische Ausgabevorrichtung ausgebildet.
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Das Kraftfahrzeug 1 weist darüber hinaus eine Recheneinheit 5 auf. Die Recheneinheit 5 weist ein computerlesbares Medium 27 und eine Verarbeitungseinheit 28 auf. Die Verarbeitungseinheit 28 kann beispielsweise als elektronischer Prozessor, insbesondere als Mikroprozessor, Mikrocontroller oder anwendungsspezifische integrierte Schaltung (ASIC) ausgebildet sein. Das computerlesbare Medium 27 kann beispielsweise als Flash-Speicher ausgebildet sein. Auf dem computerlesbaren Medium 27 ist ein Computerprogrammprodukt gespeichert, das, wenn es auf der Recheneinheit 5 ausgeführt wird, die Recheneinheit 5 anleitet, die im Zusammenhang mit den oben genannten Ausführungsformen des Verfahrens erläuterten Schritte, insbesondere die Schritte des in 1 gezeigten Verfahrens, auszuführen.
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Dazu ist die Recheneinheit 5 über eine Signalleitung 39 mit der Ausgabevorrichtung 4 verbunden. Weiterhin ist die Recheneinheit 5 über eine Signalleitung 40 mit der Kommunikationseinheit 10 verbunden. Die Kommunikationseinheit 10 weist in der gezeigten Ausführungsform eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikationsvorrichtung 29 sowie eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsvorrichtung 30 auf. Damit kann ein Ermitteln von in einem Bereich eines ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf von der Kommunikationseinheit 10 des Kraftfahrzeugs 1 empfangener Daten erfolgen.
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Darüber hinaus ist die Recheneinheit 5 über eine Signalleitung 41 mit einem Navigationssystem 31 des Kraftfahrzeugs 1 verbunden. Das Navigationssystem 31 weist eine Speichervorrichtung 8 sowie eine Positionsermittlungsvorrichtung 12 auf. Ein Streckenprofil einer momentan von dem Kraftfahrzeug 1 befahrenen Fahrbahn und/oder ein Streckenprofil einer von dem Kraftfahrzeug 1 voraussichtlich befahrenen Fahrbahn kann damit basierend auf von in der Speichervorrichtung 8 abgelegten Kartendaten ermittelt werden. Ferner kann ein Ermitteln von in einem Bereich des ermittelten voraussichtlichen Fahrverlaufs geltenden Verkehrsvorschriften basierend auf von in der Speichervorrichtung 8 abgelegten Kartendaten erfolgen. Die Speichervorrichtung 8 ist beispielsweise als Speicherkarte, insbesondere als SD-Karte, als Flash-Speicher, als CD-ROM oder als DVD ausgebildet.
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Zudem ist die Recheneinheit 5 über eine Signalleitung 42 mit dem Sensor 9 sowie über eine Signalleitung 43 mit dem Sensor 17 verbunden.
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Die Recheneinheit 5 ist des weiteren über eine Signalleitung 44 mit einem Sensor 33 verbunden, der zum Ermitteln eines Niederdrückungsgrades eines Kupplungspedal 32 des Kraftfahrzeugs 1 ausgebildet ist. Das Kupplungspedal 32 ist über ein Verbindungselement 37 beispielsweise in Form einer Hydraulik mit der Kupplung 38 gekoppelt.
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Weiterhin ist die Recheneinheit 5 über eine Signalleitung 45 mit einem Sensor 35 verbunden, der zum Ermitteln einer Stellung eines Gangschalthebels 34 des Kraftfahrzeugs 1 ausgebildet ist. Basierend auf von dem Sensor 35 ermittelten Daten kann bestimmt werden, ob ein Leerlauf des Handschaltgetriebes 3 eingelegt ist. Der Gangschalthebel 34 ist über ein Verbindungselement 36 beispielsweise in Form eines Gestänges oder eines Seilzugs mit einer Schaltmechanik des Handschaltgetriebes 3 gekoppelt.
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Darüber hinaus ist die Recheneinheit 5 über eine Signalleitung 46 mit einem Stopp/Start-System 11 des Kraftfahrzeugs 1 verbunden, wobei das Stopp/Start-System 11 zum automatischen Abschalten des Antriebsmotors 2 ausgebildet ist, falls ermittelt wird, dass ein Schalten des Handschaltgetriebes 3 in den Leerlauf erfolgt ist und zudem das Kupplungspedal 32 unbetätigt bzw. gelöst ist.
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Obwohl zumindest eine beispielhafte Ausführungsform in der vorhergehenden Beschreibung gezeigt wurde, können verschiedene Änderungen und Modifikationen vorgenommen werden. Die genannten Ausführungsformen sind lediglich Beispiele und nicht dazu vorgesehen, den Gültigkeitsbereich, die Anwendbarkeit oder die Konfiguration in irgendeiner Weise zu beschränken. Vielmehr stellt die vorhergehende Beschreibung dem Fachmann einen Plan zur Umsetzung zumindest einer beispielhaften Ausführungsform zur Verfügung, wobei zahlreiche Änderungen in der Funktion und der Anordnung von in einer beispielhaften Ausführungsform beschriebenen Elementen gemacht werden können, ohne den Schutzbereich der angefügten Ansprüche und ihrer rechtlichen Äquivalente zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Antriebsmotor
- 3
- Handschaltgetriebe
- 4
- Ausgabevorrichtung
- 5
- Recheneinheit
- 6
- Fahrbahn
- 7
- Fahrbahn
- 8
- Speichervorrichtung
- 9
- Sensor
- 10
- Kommunikationseinheit
- 11
- Stopp/Start-System
- 12
- Positionsermittlungsvorrichtung
- 13
- Fahrspur
- 14
- Fahrspur
- 15
- Erfassungsbereich
- 16
- Verkehrszeichen
- 17
- Sensor
- 18
- Erfassungsbereich
- 19
- Verkehrsteilnehmer
- 20
- Kreuzung
- 21
- Fahrspur
- 22
- Fahrspur
- 23
- Kommunikationseinheit
- 24
- Infrastruktureinrichtung
- 25
- Lichtsignalanlage
- 26
- Lichtsignal
- 27
- Medium
- 28
- Verarbeitungseinheit
- 29
- Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikationsvorrichtung
- 30
- Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsvorrichtung
- 31
- Navigationssystem
- 32
- Kupplungspedal
- 33
- Sensor
- 34
- Gangschalthebel
- 35
- Sensor
- 36
- Verbindungselement
- 37
- Verbindungselement
- 38
- Kupplung
- 39
- Signalleitung
- 40
- Signalleitung
- 41
- Signalleitung
- 42
- Signalleitung
- 43
- Signalleitung
- 44
- Signalleitung
- 45
- Signalleitung
- 46
- Signalleitung
- 50
- Schritt
- 60
- Schritt
- 70
- Schritt
- 80
- Schritt
- 90
- Schritt
- 100
- Schritt
- A
- Pfeil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009002521 A1 [0002]