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DE202012101529U1 - Schiebetürensystem - Google Patents

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DE202012101529U1
DE202012101529U1 DE201220101529 DE202012101529U DE202012101529U1 DE 202012101529 U1 DE202012101529 U1 DE 202012101529U1 DE 201220101529 DE201220101529 DE 201220101529 DE 202012101529 U DE202012101529 U DE 202012101529U DE 202012101529 U1 DE202012101529 U1 DE 202012101529U1
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Abstract

Schiebetürensystem zum Verschließen einer Öffnung (6) mit mindestens einer horizontal geneigt verlaufenden Begrenzung (7, 8) mit mindestens einem in seiner Geometrie an den schrägverlaufenden Abschnitt angepassten Türblatt (1, 20), das in einer unteren Führung (35) und in einer oberen Führung geführt ist, die an den Befestigungsabschnitten der Begrenzungen (7, 8, 34) befestigt sind, wobei zwischen der oberen Führung (8) und der Oberkante des Türblattes (1, 20) oder zwischen mindestens zwei Türblattabschnitten (1d), von denen mindestens einer vertikal verschiebbar ist, mindestens ein in seiner Höhe selbsttätig veränderbares stabiles Ausgleichselement (9, 10, 11, 12) angeordnet ist, das während der Längsbewegung des Türblattes (1, 20) von der Offenstellung in die Geschlossenstellung und umgekehrt den vorhandenen Unterschied in der Neigung ausgleicht.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Schiebetürensystem zum Verschließen einer Öffnung mit mindestens einer horizontal geneigt verlaufenden Begrenzungsfläche.
  • Derartige Öffnungen, die an eine Schräge angrenzen, befinden sich z.B. in Bauwerken, im Bereich der Dachschrägen. Auch beim Innenausbau von Gebäuden oder Fahrzeugen, insbesondere Schiffen, gibt es zu verschließende Öffnungen, deren gegenüberliegende Begrenzungen einen nichtparallelen Verlauf aufweisen.
  • Auch einzelne Bauten, wie Garagen, Gewächshäuser, Wintergärten oder Abstellräume können begehbare Öffnungen besitzen, die an eine schräge Fläche angrenzen.
  • Auch beim Einbau von Möbeln im Möbelbau müssen Öffnungen, die mindestens einen Abschnitt mit einer horizontal geneigt verlaufenden Begrenzungsfläche aufweisen, also an eine Schräge angrenzen, mittels einer Tür verschlossen werden.
  • Zum Verschließen von an eine Schräge angrenzende Öffnungen sind um eine vertikale Achse schwenkbar gelagerte Türen bekannt, bei denen das Türblatt an die angrenzende Schräge angepasst ist.
  • In der DE 195 09 589 A1 wird vorgeschlagen, den Türblattflügel mit einem lageveränderlichen Element auszurüsten, das während der Öffnungsbewegung der Tür unter Federspannung einschwenkbar ist, sodass die Öffnungsbewegung des Türblattes durch die Dachschräge nicht eingeschränkt wird.
  • Eine ähnliche Lösung zur Verhinderung des Anstoßens der Tür an die Dachschräge wird in der DE 202 10 674 U1 vorgeschlagen. Die Tür besitzt hierzu ein abklappbares Element mit einer Führungsrolle, die zuerst mit der Dachschräge in Kontakt gelangt.
  • Zum Verschließen von Öffnungen kommen insbesondere dann, wenn die Schwenkbewegung eines Türblattes eingeschränkt ist oder der vorhandene Platz nicht ausreicht, auch Schiebetüren zum Einsatz. Schiebetüren besitzen in der Regel rechteckförmige Türblätter, die in einer oberen und unteren Führung geführt sind, wobei die Führungen parallel zueinander beabstandet sind. Bei einer Vielzahl an Ausführungen wird das Türblatt in der oberen Führung aufgehängt. Die untere Führung dient lediglich dazu, eine Bewegung des Türblattes quer zur Öffnungsebene zu verhindern.
  • Bei der Anordnung von Schiebetüren zum Verschließen von Öffnungen mit mindestens einer horizontal geneigt verlaufenden Begrenzungsfläche, wie z.B. einer Dachschräge, ist es aus der Praxis bekannt, das Türblatt mit parallelen Führungsflächen seitlich so zu verlängern bzw. in seiner Geometrie zu verändern, dass die geneigte Fläche bzw. der nichtparallele Öffnungsbereich mit abgedeckt wird. Die Bewegung eines solchen fünfeckigen Türblattes erfolgt über die die beiden parallelen Führungen.
  • Derartige Schiebetüren erfordern aufgrund ihrer Größe einen erhöhten Kraftaufwand für die Öffnungs- und Schließbewegung. Außerdem ist der optische Eindruck derartiger Türen gewöhnungsbedürftig.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schiebetürensystem zu schaffen, das zum Verschließen einer Öffnung mit mindestens einer horizontal geneigt verlaufenden Begrenzungsfläche geeignet ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 13.
  • Das neue Schiebetürensystem zum Verschließen einer Öffnung mit mindestens einer horizontal geneigt verlaufenden Begrenzung besteht aus mindestens einem in seiner Geometrie an den schrägverlaufenden Abschnitt angepassten Türblatt, das in einer unteren und in einer oberen Führung geführt ist. Die Führungen sind an den Befestigungsabschnitten der Begrenzungen montiert. Zwischen der oberen Führung und der Oberkante des Türblattes oder zwischen mindestens zwei Türblattabschnitten, von denen mindestens einer vertikal verschiebbar ist, ist mindestens ein in seiner Höhe selbsttätig veränderbares stabiles Ausgleichselement angeordnet. Über das Ausgleichselement wird während der Längsbewegung des Türblattes von der Offenstellung in die Geschlossenstellung und umgekehrt der vorhandene Unterschied in der Neigung ausgeglichen.
  • Das neuartige Schiebetürensystem ist auch zum Verschließen von Öffnungen geeignet, die keine parallel beabstandete obere und untere Führung ermöglichen, z.B. Öffnungen mit einer geraden und einer zu dieser geneigt verlaufenden Längsseite oder zwei geneigt verlaufenden Längsseiten, wobei die Führungen an den Längsseiten der Öffnung vorgesehen sind.
  • Das System kann aus einer, z.B. versenkbaren Schiebetür, oder mehreren Schiebetüren bestehen. Bei einer Anordnung von mehreren Schiebetüren können diese so geführt sein, dass diese in eine parallel zur Öffnung verlaufende Ebene bewegbar sind.
  • Unter Begriff Schiebetüren fallen auch flächenförmig bewegbare Elemente, wie Glasscheiben, Platten oder dgl.
  • Die Schiebetüren können in unterschiedlichen Anwendungsbereichen zum Einsatz kommen, wie z.B. im Innenraum von Schiffen, Gewächshäusern, Möbeln, Festzelten, in Gebäuden usw.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst keine sogennanten „Fahrzeugtüren” bei denen eine in der Fahrzeugaußenwand vorhandene Öffnung zum Ein- und Aussteigen von Personen mittels einer Tür verschließbar ist.
  • Die bauliche Ausführung der Schiebetüren richtet sich nach dem jeweiligen Einsatzzweck. Vorzugsweise ist das in seiner Höhe selbsttätig veränderbare Ausgleichselement über mindestens eine bewegliche Gelenkverbindung an unterschiedliche Neigungswinkel anpassbar.
  • Das Ausgleichselement kann unterschiedlich ausgeführt sein. Gemäß einer Ausführungsvariante besteht dieses aus einem stabförmigen Führungselement, das mittig in einer vertikalen Führung des Türblattes beweglich geführt ist. Diese Ausführung wird z.B. für Türen in Leichtbauweise eingesetzt, wo zusätzlich noch gewünscht wird, dass das Türblatt um seine vertikale Achse schwenkbar ist.
  • Bei einer anderen Ausführungsvariante besteht das Ausgleichselement aus zwei stabförmigen Führungselementen, die in beabstandet zueinander angeordneten Führungen in vertikaler Richtung beweglich geführt sind.
  • Das Ausgleichselement kann auch als Scherengestell oder Faltenbalg ausgebildet sein. In Abhängigkeit von der gewünschten Optik und Bauweise der Tür können die Führungen zur Aufnahme der Ausgleichselemente auf dem Türblatt aufgesetzt oder an diesem seitlich angesetzt oder im Türblatt bzw. der Tür eingelassen sein.
  • Das Ausgleichselement ist über mindestens eine Führungsrolle in der oberen Führung verschiebbar geführt.
  • In der Regel nimmt die untere Führung die Last der Tür auf. Bei einer Ausführung mit einer zwischen zwei Türblattabschnitten angeordneten Ausgleichselementen ist der obere Abschnitt hängend in der oberen Führung verschiebbar gelagert.
  • Die Ausgleichselemente können entweder starr oder dreh- und/oder schwenkbar ausgeführt sein.
  • Die an der nach unten zeigenden Stirnseite der Tür angeordneten Führungselemente sind vorzugsweise als Rolleneinheit, insbesondere als Kugelrollenführung, ausgebildet. Die untere Führung besteht z.B. aus einer im Boden (34) eingelassenen Führungsschiene, deren freie Oberseite mittels Sicherungsschienen mit Schutzlippe (37) abgedeckt ist. Die Führungsschienen sind an die vor Ort herrschenden Bedingungen und an die aufzunehmenden Lasten angepasst. Die untere Führungsschiene kann auch als flache halbrunde Schiene ausgeführt sein.
  • Die Erfindung soll nachstehend an mehreren Ausführungsbeispielen erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
  • 1 unterschiedliche Ausführungen an Türöffnungen mit Türen als vereinfachte schematische Darstellung,
  • 2 unterschiedliche Führungen für Türen als vereinfachte schematische Darstellung,
  • 3 den oberen Abschnitt einer Tür mit einer in der Höhe veränderbaren Aufhängung, als isometrische Schnittansicht,
  • 4 den unteren Abschnitt der Tür gemäß 3 als isometrische Schnittansicht, und
  • 5 die untere Führung für die Tür gemäß den 3 und 4 als isometrische Schnittansicht.
  • In der 1 sind in den Abbildungen a bis f unterschiedliche Ausführungen an Türöffnungen gezeigt, für die das erfindungsgemäße Schiebetürensystem einsetzbar ist.
  • Alle in 1 gezeigten Türöffnungen 6 sind mittels fünf einzelner Schiebetüren 1, 2, 3, 4 und 5 verschließbar. Wie in Abbildung a zu sehen ist, verläuft die untere Begrenzung 7 der Türöffnung 6 geneigt zur oberen Begrenzung 8. Demzufolge müssen alle Türen 1 bis 5 mit einem in der Höhe selbsttätig veränderbaren Ausgleichselement ausgerüstet sein, das während der Schiebebewegung der Türen 1 bis 5 von der Offenstellung in die Geschlossenstellung und umgekehrt den vorhandenen Unterschied in der Neigung ausgleicht.
  • Gemäß der in Abbildung b gezeigten Ausführung verlaufen die obere 8 und untere Begrenzung 7 der Türöffnung 6 geneigt zueinander. Abbildung c zeigt im Vergleich zu Abbildung a einen geneigten Verlauf der oberen Begrenzung 8 gegenüber der unteren Begrenzung 7 der Türöffnung. In Abbildung d ist die Ausführung gemäß Abbildung c im geöffneten Zustand zu sehen. Die Türen 1 bis 5 sind so ausgeführt, dass diese nur einfach geführt sind und im geöffneten Zustand um ihre Drehachse um 90° schwenkbar sind, wie die Stellung der Türen 2 bis 5 zeigt. Die in den Abbildungen e und f dargestellten Ausführungen beziehen sich auf eine Türöffnung 6, die aus einem Abschnitt mit zwei parallel verlaufenden Begrenzungen 7 und 8 besteht und einem sich an diesen anschließenden Abschnitt, wobei die obere Begrenzung 8 geneigt zur unteren Begrenzung verläuft. Bei dieser Ausführung muss lediglich die Tür 1 mit einem Ausgleichselement ausgerüstet werden.
  • In 2 sind als Prinzipskizzen bevorzugte Ausführungsvarianten für in der Höhe selbsttätig veränderbare Ausgleichselemente dargestellt. Die Türen bzw. Türblätter sind in den Abbildungen a bis d mit den Bezugszeichen 1a, 1b, 1c und 1d gekennzeichnet. In Abb. a ist eine Doppelführung 9 gezeigt, mit zwei in ihrer Höhe verschiebbar gelagerten Führungsstangen mit Rollen, jeweils im Bereich der Längsseiten des Türblattes 1a. Die Ausführung gemäß Abb. b besitzt nur eine mittig angeordnete Führung 10. Die in Abb. c gezeigte Ausführung ist mit einem Scherenbeschlag 11 als Ausgleichselement ausgerüstet.
  • Bei der Ausführung gemäß Abb. d ist das Türblatt 1d in zwei Abschnitte getrennt. Zwischen den zwei Abschnitten ist eine Doppelführung 12 angeordnet, die während der Schiebebewegung des Türblattes im unteren Abschnitt versenkbar bzw. ausziehbar gelagert ist. Im geschlossenen Zustand der Tür stehen beide Türblattabschnitte in unmittelbarem Berührungskontakt. Die Rollenführung ist starr am oberen Türblattabschnitt angeordnet. Der obere Türblattabschnitt ist in der zugehörigen Führung aufgehängt.
  • Die Beschläge für die Ausgleichselemente können aufgesetzt, angesetzt oder im Türblatt bzw. der Tür eingelassen sein.
  • Unter Bezugnahme auf die 3 bis 5 wird das Schiebetürensystem am Beispiel einer Glasschiebetür 20 erläutert. Die Glasplatte 21 ist zwischen zwei Metallwangen 22, 23 und einem Kunststoffinlay 30 eingeklemmt. In vertikaler Richtung sind in dem Wangensystem parallel beabstandet zueinander zwei Auszugsschächte 24 und 25 angeordnet, in denen jeweils eine Auszugsstange 26, 27 vertikal beweglich geführt ist. Die beiden Auszugsstangen 26, 27 sind an ihrem oberen Ende jeweils mit einer Doppelrolleneinheit 28, 29 ausgerüstet (3). Die Doppelrollen liegen in der nicht näher gezeigten oberen Führungsschiene an und sind zur Verringerung der Reibung seitlich stärker abgerundet. Die obere Führungsschiene muss nur so ausgelegt sein, dass diese die Belastung der Auszugsstangen 26, 27 mit der Doppelrolleneinheit 28, 29 aufnimmt. Die Last der Tür wird von der unteren Führung aufgenommen.
  • Der untere Abschnitt der Tür gemäß 3 ist in 4 gezeigt. Der Aufbau der Tür ist analog wie vorstehend beschrieben. An dem abgewinkelten unteren horizontalen Abschnitt der Wangen 22, 23 sind beabstandet zwei Kugelrolleneinheiten 32 und 33 angeordnet, die in die im Boden 34 eingelassene untere Führungsschiene 35 (5) eingreifen, wobei die Kugeln nach der Montage der Tür in Kontakt mit dem unteren horizontalen Abschnitt der Führungsschiene 35 stehen und die gesamte Last der Tür aufnehmen. Die Führungsschiene 35 (5) ist mittels zweier Sicherungsschienen 36 und einer Schutzlippe gegen Verschmutzung abgedeckt.
  • Die oberen Führungen zur Aufnahme der Ausgleichselemente und die unteren Führungen für die Aufnahme des Türblattes bzw. der Tür können in Abhängigkeit vom Einsatzzweck der Tür unterschiedlich ausgeführt sein. Bei einer Anordnung mehrerer Türen bzw. Türelementen können diese in einem Führungssystem geführt sein, das entweder aus einer oder mehreren, oben und unten angeordneten, Führungsschienen besteht.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19509589 A1 [0006]
    • DE 20210674 U1 [0007]

Claims (13)

  1. Schiebetürensystem zum Verschließen einer Öffnung (6) mit mindestens einer horizontal geneigt verlaufenden Begrenzung (7, 8) mit mindestens einem in seiner Geometrie an den schrägverlaufenden Abschnitt angepassten Türblatt (1, 20), das in einer unteren Führung (35) und in einer oberen Führung geführt ist, die an den Befestigungsabschnitten der Begrenzungen (7, 8, 34) befestigt sind, wobei zwischen der oberen Führung (8) und der Oberkante des Türblattes (1, 20) oder zwischen mindestens zwei Türblattabschnitten (1d), von denen mindestens einer vertikal verschiebbar ist, mindestens ein in seiner Höhe selbsttätig veränderbares stabiles Ausgleichselement (9, 10, 11, 12) angeordnet ist, das während der Längsbewegung des Türblattes (1, 20) von der Offenstellung in die Geschlossenstellung und umgekehrt den vorhandenen Unterschied in der Neigung ausgleicht.
  2. Schiebetürensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das in seiner Höhe selbsttätig veränderbare Ausgleichselement über mindestens eine bewegliche Gelenkverbindung an unterschiedliche Neigungswinkel anpassbar ist.
  3. Schiebetürensystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichselement (10) aus einem stabförmigen Führungselement besteht, das mittig in einer vertikalen Führung des Türblattes (1b) beweglich geführt ist.
  4. Schiebetürensystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichselement (9) aus zwei stabförmigen Führungselementen (26, 27) besteht, die in beabstandet zueinander angeordneten Führungen (24, 25) in vertikaler Richtung beweglich geführt sind.
  5. Schiebetürensystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichselement als Scherengestell (11) ausgebildet ist.
  6. Schiebetürensystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichselement aus einem Faltenbalg besteht.
  7. Schiebetürensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungen (24, 25) zur Aufnahme der Ausgleichselemente auf dem Türblatt aufgesetzt oder an diesem seitlich angesetzt oder im Türblatt (20) bzw. der Tür eingelassen sind.
  8. Schiebetürensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichselement über mindestens eine Führungsrolle in der oberen Führung verschiebbar geführt ist.
  9. Schiebetürensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Führung (35) die Last der Tür (20) aufnimmt.
  10. Schiebetürensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgleichselemente entweder starr oder dreh- und/oder schwenkbar ausgeführt sind.
  11. Schiebetürensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die an der nach unten zeigenden Stirnseite der Tür (20) angeordneten Führungselemente als Rolleneinheit ausgebildet sind.
  12. Schiebetürensystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolleneinheit als Kugelrollenführung (32, 33) ausgeführt ist.
  13. Schiebetürensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Führung aus einer im Boden (34) eingelassenen Führungsschiene (35) besteht, deren freie Oberseite mittels Sicherungsschienen (36) mit Schutzlippe (37) abgedeckt ist.
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