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Die Erfindung betrifft eine Abnahmevorrichtung zur Abformung einer Zahnbogenkontur von einem Patienten mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 sowie ein Set mit dieser Abnahmevorrichtung.
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Bei der Herstellung von zahntechnischen Restaurationen, allgemein Zahnersatz genannt, wird üblicherweise der Zahnbogen des oberen und des unteren Kiefers eines Patienten als Modelle abgeformt und in einem Artikulator angeordnet, wobei der Artikulator erlaubt, die beiden Modelle relativ zueinander zu bewegen, um Kieferbewegungen des Patienten zu simulieren. Mithilfe des Artikulators ist ein Zahntechniker in der Lage, die Funktion eines Zahnersatzes realitätsnah zu überprüfen, indem der Zahnersatz in das Modell des zugehörigen Zahnbogens eingesetzt wird.
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Die Übertragung der Position der Zahnbögen von dem Patienten als Positionen der Modelle in den Artikulator ist kompliziert, da die beiden Modelle zum einen zueinander und zum anderen zu einer Schwenkachse des Artikulators lagerichtig und funktionsrichtig eingesetzt werden müssen.
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Mit Bezug auf diese Aufgabenstellung offenbart die Druckschrift
DE10154994A1 eine Bissgabel, welche es ermöglicht, den Abdruck des Zahnbogens des Oberkiefers in eine verformbare Masse einzuformen, wobei die verformbare Masse auf einer ebenen Fläche aufliegt. Die in der Druckschrift beschriebene Bissgabel weist eine Justageeinrichtung in Form einer Wasserwaagenlibelle auf, welche es ermöglicht, die Bissgabel im Mund des Patienten derart zu platzieren, dass die Bissgabel und damit die ebene Fläche waagerecht ausgerichtet sind.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abnahmevorrichtung zur Abformung einer Zahnbogenkontur von einem Patienten vorzuschlagen, welche reproduzierbar und funktionssicher bedienbar ist. Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein entsprechendes Set mit der Abnahmevorrichtung zu offenbaren.
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Diese Aufgaben werden durch eine Abnahmevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Set mit den Merkmalen des Anspruchs 18 gelöst. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
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Im Rahmen der Erfindung wird eine Abnahmevorrichtung vorgeschlagen, welche zur Abformung einer Zahnbogenkontur von einem Patienten geeignet und/oder ausgebildet ist. Insbesondere dient die Abnahmevorrichtung zur Abformung der Zahnbogenkontur eines oberen Zahnbogens, also der Zahnbogenkontur des Oberkiefers. Die Zahnbogenkontur kann den vollständigen Zahnbogen umfassen, es ist jedoch auch möglich, dass die Zahnbogenkontur nur Teile des Zahnbogens umfasst. Jedoch ist es bevorzugt, dass mindestens drei Zähne des Zahnbogens in der Zahnbogenkontur dargestellt sind, um anhand der Zahnbogenkonturen eine IST-Okklusionsebene des Zahnbogens definieren oder zumindest abschätzen zu können.
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Die Abnahmevorrichtung umfasst einen Intraoralabschnitt, welcher so ausgebildet ist, dass dieser bei der Abformung der Zahnbogenkontur in dem Mund des Patienten vollständig oder zumindest abschnittsweise eingeführt ist. Der Intraoralabschnitt weist eine Auflage für ein Abformmittel auf, wobei die Auflage eine Positionierung des Abformmittels insbesondere vor dem Einführen des Intraoralabschnitts in den Mund oder im eingeführten Zustand bildet.
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Der Intraoralabschnitt weist ferner einen Referenzflächenbereich auf, wobei der Referenzflächenbereich einen Teil der Auflage bildet, sodass der Referenzflächenbereich in das Abformmittel abgeformt wird. Besonders bevorzugt bildet der Referenzflächenbereich einen Teil der Auflage, insbesondere mindestens 50%, vorzugsweise mindestens 70% der Auflage.
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Im Rahmen der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Abnahmevorrichtung ein Stativ aufweist, wobei das Stativ zur Abstützung des Intraoralabschnitts gegenüber einer Umgebungskonstruktion ausgebildet ist. Über das Stativ kann der Intraoralabschnitt somit stationär positioniert werden. Insbesondere ist die Abnahmevorrichtung so ausgebildet, dass das Stativ selbsthaltend ist, sodass der Intraoralabschnitt in der Abformposition von der Abnahmevorrichtung autark und/oder ohne Benutzerinteraktion gehalten ist. Die Abformposition des Intraoralabschnitts befindet sich in dem Mund eines vorzugsweise stehenden oder sitzenden Patienten. Insbesondere ist der Kopfbereich und optional ergänzend der Oberkörperbereich des Patienten aufrecht angeordnet, wenn die Abnahmevorrichtung installiert ist, sodass der Intraoralabschnitt in dem Mund des Patienten und/oder in der Abformposition angeordnet ist.
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Es ist weiterhin vorgesehen, dass der Intraoralabschnitt über das Stativ so abgestützt und/oder abstützbar ist, dass der Referenzflächenbereich horizontal und/oder waagerecht ausgerichtet ist. Der Intraoralabschnitt kann unmittelbar an dem Stativ befestigt sein, er kann jedoch auch über Zwischenkomponenten über das Stativ abgestützt sein. Insbesondere ist der Intraoralabschnitt ausschließlich über das Stativ abgestützt.
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Der Vorteil der Abnahmevorrichtung ist insbesondere darin zu sehen, dass es möglich ist, einen sogenannten Übertragungsschlüssel von der Zahnbogenkontur von dem Patienten mit einer definierten Referenzfläche in sicherer und reproduzierbarer Weise abzuformen. Der Übertragungsschlüssel weist an seiner Oberseite einen Negativabdruck der Zahnbogenkontur, insbesondere einen Bissabdruck auf. An der Unterseite weist der Übertragungsschlüssel einen Abdruck des Referenzflächenbereichs auf, sodass der Übertragungsschlüssel die Referenzfläche trägt, die entsprechend der Abnahmevorrichtung als eine Referenz zu einer horizontalen und/oder waagerechten Bezugsebene ausgebildet ist. Eine derartige Referenzfläche ist in dem Artikulator nachfolgend vorteilhaft nutzbar, da der Übertragungsschlüssel einfach lagerichtig zu positionieren ist, indem eine entsprechende Auflagefläche in dem Artikulator für den Übertragungsschlüssel ebenfalls nur horizontal und/oder waagerecht ausgerichtet sein muss. Die horizontale und/oder waagerechte Ausrichtung kann sowohl bei dem Referenzflächenbereich als auch beim Artikulator gegebenenfalls in einfacher Weise mit einer integrierten oder aufsetzbaren Messeinrichtung, wie zum Beispiel einer Wasserwaage, einer Libelle oder dergleichen, überprüft bzw. sichergestellt werden.
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Die Positionierung des Intraoralabschnitts über ein Stativ hat den Vorteil, dass keine manuelle, fehleranfällige Nachjustierung des Intraoralabschnitts anhand einer Wasserwaagenlibelle, wie dies im Stand der Technik beschrieben ist, durchgeführt werden muss. Insbesondere birgt die manuelle Positionierung des Intraoralabschnitts in der horizontalen bzw. waagerechten Ebene die Gefahr, dass bei einer Anpassung der Lage eine Überkorrektur erfolgt und auf diese Weise Artefakte, also in diesem Fall Fehlabdrücke der Zahnbogenkontur in dem Abformmittel erzeugt werden. Dagegen hat die erfindungsgemäße Abnahmevorrichtung den Vorteil, dass stets sichergestellt ist, dass der Referenzflächenbereich und vorzugsweise auch der Intraoralabschnitt, stationär horizontal und/oder stationär waagerecht ausgerichtet ist. Durch die Abnahmevorrichtung können somit Übertragungsfehler der Position des Oberkiefers in Bezug auf eine horizontale und/oder waagrechte Referenzfläche vermindert oder sogar vollständig vermieden werden.
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Bei einer bevorzugten konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung ist der Intraoralabschnitt als eine Bissgabel ausgebildet. Die Bissgabel weist vorzugsweise einen in Draufsicht U-förmigen Gabelabschnitt auf, welcher zwei freie Schenkel trägt, wobei der U-förmige Abschnitt beziehungsweise die zwei freien Schenkel im Verlauf und in der Größe an eine Zahnbogenkontur angepasst sind. Insbesondere ist die Bissgabel so ausgebildet, dass die Zahnbogenkontur durch die Bissgabel vollflächig abgestützt wird. Der frei gelassene Zwischenbereich zwischen den Schenkeln erlaubt es, dass der Patient bei der Abformung Bewegungsfreiraum für seine Zunge behält. Besonders bevorzugt ist der Intraoralabschnitt und/oder die Bissgabel, insbesondere die freien Schenkel symmetrisch zu einer Mittellinie ausgebildet.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Referenzflächenbereich als eine ebene Oberseite des Intraoralabschnitts, insbesondere der Bissgabel, ausgebildet. Diese Ausführungsform erscheint besonders einfach zu realisieren, da in diesem Fall die Auflage den Referenzflächenbereich bildet oder zumindest mit bildet. Gegebenenfalls kann die Auflage z. B. durch Markierungspunkte oder Stützpunkte etc. unterbrochen sein.
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Bei einer möglichen Weiterbildung der Erfindung umfasst die Abnahmevorrichtung das Abformmittel, wobei das Abformmittel als eine plastisch verformbare Masse, insbesondere als eine Kunststoffmasse oder eine Wachsmasse ausgebildet ist. Alternativ oder ergänzend umfasst die Abnahmevorrichtung den erzeugten Übertragungsschlüssel, der nach dem Abformen der Zahnbogenkontur und der Referenzflächenbereich gebildet ist.
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Bei einer möglichen Realisierung der Erfindung ist das Stativ als ein Wandstativ ausgebildet. Insbesondere weist das Stativ eine Schnittstelle auf, welche zur Befestigung an einer Wand geeignet und/oder ausgebildet ist. So ist es beispielsweise möglich, dass die Abnahmevorrichtung an eine Wand befestigbar, insbesondere anschraubbar und/oder an einer Wand befestigt, insbesondere angeschraubt ist.
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Es ist jedoch mehr bevorzugt, dass das Stativ als ein Bodenstativ ausgebildet ist, welches somit einen Fußabschnitt aufweist, über den es sich bestimmungsgemäß an dem Boden abstützt. Beispielsweise ist der Fussabschnitt ein Dreifuß oder als eine Bodenplatte mit auf einem Boden aufliegender Bodenfläche ausgebildet. Das Bodenstativ weist eine Stativhöhe von vorzugsweise mindestens 1 Meter, insbesondere von mindestens 1,5 Meter auf. Insbesondere ist die Abnahmevorrichtung ausgebildet, über das Stativ eine Höhe vom Boden als Umgebungskonstruktion zu dem Intraoralabschnitt von vorzugsweise mindestens 1 Meter, insbesondere von mindestens 1,5 Meter zu überbrücken.
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Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist die Abnahmevorrichtung eine Höhenverstelleinrichtung zur Höhenverstellung des Intraoralabschnitts auf. Insbesondere dient die Höhenverstellung dazu, den Intraoralabschnitt so in der Höhe zu versetzen, dass dieser stets horizontal und/oder waagerecht ausgerichtet verbleibt. Durch die Höhenverstelleinrichtung ist es möglich, zunächst den Intraoralabschnitt in den Mund des Patienten zu positionieren und in einem nachfolgenden Schritt den Intraoralabschnitt von unten gegen den Zahnbogen des Oberkiefers zu drücken. Dies stellt eine sehr kontrollierte Bewegung dar, eine Verkippung ist durch die Abnahmevorrichtung ausgeschlossen. Die Höhenverstelleinrichtung kann handbetrieben oder auch fremdenergiebetrieben sein, insbesondere kann diese als eine elektrische Höhenverstellung realisiert sein.
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Es ist bevorzugt, dass die Höhenverstelleinrichtung ein Kopfgestell der Abnahmevorrichtung in der Höhe verstellt, welche noch weitere Komponenten aufweist, die nachfolgend noch beschrieben werden. In dieser Ausgestaltung wird das Kopfgestell zusammen mit den Komponenten in der Höhe variiert, sodass auch die anderen Komponenten in der Höhe mitgenommen werden. Alternativ ist es möglich, dass durch die Höhenverstelleinrichtung ausschließlich der Intraoralabschnitt, insbesondere relativ zu dem Kopfgestell in der Höhe variiert wird. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass der Patient auch dann stationär relativ zu dem Kopfgestell, insbesondere zu den Komponenten angeordnet verbleibt, wenn der Intraoralabschnitt in der Höhe verfahren wird, um die Abformung durchzuführen.
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Vorzugsweise kann durch die Höhenverstellung eine Änderung der Höhe des Intraoralabschnitts von mindestens 2 cm, vorzugsweise von mindestens 5 cm umgesetzt werden.
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Bei einer möglichen konkreten Ausgestaltung der Erfindung ist die Höhenverstelleinrichtung als eine Teleskopverstellung des Stativs ausgebildet. Die Teleskopverstellung kann dabei über eine Klemmschraube und zwei gleitende Teleskoprohre umgesetzt sein, alternativ ist es auch möglich, dass die Teleskopverstellung über einen Kurbelmechanismus realisiert ist, sodass der Intraoralabschnitt über eine mechanische Kurbel in der Höhe versetzt wird.
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Bei einer möglichen Weiterbildung der Erfindung weist die Abnahmevorrichtung auf beiden Seiten des Intraoralabschnitts jeweils eine Linealeinrichtung auf, wobei jede der Linealeinrichtungen mindestens eine, vorzugsweise zwei horizontal und/oder waagerecht verlaufende Lineale umfasst. Die Lineale verlaufen parallel oder gleichgerichtet zu einer oder der Mittellinie des Intraoralabschnitts, insbesondere der Bissgabel. In der Länge sind die Lineale so bemessen, dass diese mindestens bis zum Wangenbereich eines Patienten, vorzugsweise bis zu den Ohren eines Patienten reichen, wenn dieser den Intraoralabschnitt im Mund hat. Durch die Lineale ist es möglich, bei der Abformung der Zahnbogenkontur Gesichtslinien, wie zum Beispiel Linien zwischen Nase und Ohr, etc. zu visualisieren, um etwaige Fehlhaltungen des Kopfes des Patienten bei der Abformung der Zahnbogenkontur erkennen und gegebenenfalls korrigieren können.
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Um die Linealeinrichtung beziehungsweise die Lineale auf den Patienten individuell einstellen zu können, ist es bevorzugt, dass die Lineale relativ zu dem Intraoralabschnitt höhenverstellbar ausgebildet sind. So ist es möglich, dass Patienten mit höher sitzenden Wangen oder Ohren in gleicher Weise behandelt werden können, wie Patienten, die eine andere Gesichtsanatomie aufweisen.
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Bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist die Abnahmevorrichtung einen Spiegelabschnitt auf, wobei der Spiegelabschnitt senkrecht zu dem Referenzflächenbereich und senkrecht zu einer oder der Mittellinie des Intraoralabschnitts, insbesondere der Bissgabel, ausgerichtet ist. Insbesondere ist der Spiegelabschnitt so ausgerichtet, dass ein Patient, welcher den Intraoralabschnitt, insbesondere die Bissgabel, lagerichtig im Mund trägt, frontal gegen den Spiegelabschnitt steht, sodass der Patient sich selbst in die Augen sehen kann. Es hat sich gezeigt, dass bei dem Betrachten des eigenen Spiegelbildes, insbesondere der eigenen Augen, im Spiegelabschnitt sich der Patient normalerweise in eine gerade und gesunde Haltung ausrichtet und insbesondere die Kopfhaltung korrigiert. Durch den Spiegelabschnitt wird es somit ermöglicht, dass der Patient sich selbst relativ zu der Abnahmevorrichtung „justieren” oder positionieren kann und nachfolgend erst die Zahnbogenkontur abgeformt wird, sodass die über den Referenzflächenbereich referenzierte Zahnbogenkontur des Patienten von einer geraden, gesunden Haltung des Patienten entnommen ist.
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Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist die Abnahmevorrichtung ein Kopfgestell auf, wobei das Kopfgestell auf das Stativ aufgesetzt ist und den Intraoralabschnitt trägt. Das Kopfgestell kann dazu dienen, weitere Komponenten zu tragen, wie dies nachfolgend beschrieben wird.
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Insbesondere kann das Kopfgestell zwei Schieberaufnahmen zur klemmenden Aufnahme der Lineale aufweisen. Es sind jedoch auch andere Aufnahmeeinrichtungen zur höhenverstellbaren Aufnahme der Lineale als Linealeinrichtungen denkbar.
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Bei einer möglichen Weiterbildung der Erfindung weist das Kopfgestell einen Ausleger auf, wobei der Spiegelabschnitt auf dem Ausleger angeordnet ist. Der Spiegelabschnitt ist vorzugsweise so angeordnet, dass der Abstand zwischen der Bissgabel, insbesondere dem distalen Ende der Bissgabel, und dem Spiegelabschnitt größer 20 Zentimeter, vorzugsweise größer 30 Zentimeter und insbesondere größer 40 Zentimeter ist. Die Linealeinrichtungen und der Spiegelabschnitt bilden Komponenten des Kopfgestells.
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Bei einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung weist die Abnahmevorrichtung eine Mittelreferenzlinie auf, wobei die Mittelreferenzlinie deckungsgleich mit einer oder der Mittellinie des Intraoralabschnitts angeordnet ist. Über die Mittelreferenzlinie kann der Bediener – also nicht der Patient – sehen, ob das Gebiss des Patienten gerade ausgerichtet ist, insbesondere wenn sich der Patient selbst gegenüber dem Spiegelabschnitt justiert hat.
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Bei einer möglichen Weiterbildung der Erfindung weist die Abnahmevorrichtung eine Kurvenschar von Referenzlinien auf, welche sich über einen Winkelbereich von plus/minus fünf Grad um die Mittelreferenzlinie erstrecken und wobei deren gemeinsamer Schnittpunkt im Bereich einer angenommenen Kauzentrumslinie des Intraoralabschnitts, insbesondere der Bissgabel, ist. Die Kauzentrumslinie wird in einem Abstand zwischen drei und sechs Zentimeter, insbesondere von 4,5 Zentimeter von einer angenommenen Frontzahnlinie auf dem Intraoralabschnitt angenommen. Die Referenzlinien dienen dazu, etwaige Asymmetrien des Gebisses des Patienten quantitativ erfassen zu können.
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Bei einer anderen Weiterbildung der Erfindung weist die Abnahmevorrichtung eine Kurvenschar von Referenzlinien auf, wobei die Kurvenschar der Referenzlinien als Parallelen zu der Mittelreferenzlinie angeordnet sind. Diese Weiterbildung hat den Vorteil, dass eine Verschiebung der Vorderzähne des Patienten entlang der Mittelreferenzlinie keine Änderung des abgelesen Werts zur quantitativen Erfassung der Asymmetrie hat.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft ein Set umfassend die Abnahmevorrichtung, wie diese zuvor beschrieben wurde, sowie einen Artikulator.
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Der Artikulator ist geeignet und/oder ausgebildet, um Modelle von Zahnbögen von Oberkiefer und Unterkiefer zu positionieren und zudem zueinander bewegen zu können, um auf diese Weise Schließbewegungen oder Mahlbewegungen der beiden Modelle simulieren zu können.
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Der Artikulator umfasst einen Auflageabschnitt, welcher über eine Bodenfläche beispielsweise auf einem Tisch oder dergleichen aufgestellt werden kann, sowie einen Schwenkabschnitt, wobei der Auflageabschnitt und der Schwenkabschnitt über eine Schwenkachse schwenkbar miteinander verbunden sind. Die Schwenkachse verläuft vorzugsweise parallel zu der Bodenfläche. Der Schwenkabschnitt weist eine obere Aufnahme für ein oder das obere Zahnbogenmodell und der Auflageabschnitt bevorzugt eine untere Aufnahme für ein oder das untere Zahnbogenmodell auf.
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Der Artikulator umfasst eine Positioniereinrichtung, wobei die Positioniereinrichtung ortsfest zu dem Auflageabschnitt angeordnet und/oder anordbar ist. Optional ist die Positioniereinrichtung entnehmbar ausgebildet, so dass diese entnommen werden kann, sobald der obere Zahnbogenabschnitt an dem Schwenkabschnitt befestigt ist. Beispielsweise ist die Positioniereinrichtung als ein Tisch ausgebildet.
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Die Positioniereinrichtung weist eine parallel zu der Bodenfläche des Auflageabschnitts und insbesondere horizontal angeordnete Auflagefläche als Auflagehilfsfläche auf.
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Ferner definiert der Artikulator eine Gaumennahthilfslinie, eine Kauzentrumshilfslinie und eine Auflagehilfsfläche. Insbesondere für die weitere Beschreibung des Artikulators können aus diesen Komponenten eine SOLL-Okklusionsebene und eine Frontzahnlinie als weitere Hilfsgrößen abgeleitet werden.
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Bei einer möglichen konstruktiven Ausgestaltung sind die Gaumennahthilfslinie und/oder die Kauzentrumhilfslinie als Linien in die Auflagefläche der Positioniereinrichtung eingebracht. Derartige Markierungen sind bei der Positionierung einfach zu verwenden.
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Zur Definition der Gaumennahthilfslinie wird zunächst eine senkrechte Projektion auf die Ebene, welche durch die Auflagehilfsfläche definiert ist, betrachtet. Die senkrechte Projektion auf die Ebene der Auflagehilfsfläche ist gedanklich mit einer Draufsicht auf die Auflagehilfsfläche zu vergleichen.
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Die Kauzentrumshilfslinie ist parallel oder weitgehend parallel zu der projizierten Schwenkachse angeordnet. Weitgehend parallel bedeutet, dass diese in einem Winkelbereich von +/– 5° abweichen kann. Die Gaumennahthilfslinie ist senkrecht oder weitgehend senkrecht zu der projizierten Schwenkachse angeordnet, wobei weitgehend bedeutet, dass diese in einem Winkelbereich von +/– 5° abweichen kann.
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Die Frontzahnlinie oder die auf die Auflagehilfsfläche projizierte Frontzahnlinie wird abgeleitet, indem eine Parallele zu der Schwenkachse gezogen wird, welche in der Auflagehilfsfläche um eine Länge L zwischen 3 cm und 8 cm, vorzugsweise zwischen 4 cm und 6 cm von der exakt parallelen Kauzentrumhilfslinie und/oder von dem Schnittpunkt von Kauzentrumhilfslinie und Gaumennahthilfslinie beabstandet ist. Die projizierte Frontzahnlinie wird verwendet, wenn das obere Zahnbogenmodell mit einem Höhen-Offset auf der Auflagehilfsfläche positioniert wird. Die Höhe der Frontzahnlinie in Bezug auf die Auflagehilfsfläche entspricht vorzugsweise dem Abstand einer IST-Okklusionsfläche des oberen Zahnbogenmodells von der Auflagehilfsfläche bei den Frontzähnen. Ein derartiger Höhenoffset entsteht beispielsweise durch ein Podest auf der Abformeinrichtung, wie dies in den Figuren dargestellt ist. Für den Fall, dass das obere Zahnbogenmodell so auf der Auflagehilfsfläche angeordnet wird, dass die Frontzähne auf der Auflagehilfsfläche aufliegen oder diese sogar leicht durchstoßen, wird die Frontzahnlinie auf oder in der Auflagehilfsfläche angeordnet.
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Die Frontzahnlinie ist in Bezug auf die Kauzentrumhilfslinie auf der gegenüberliegenden Seite wie die Schwenkachse angeordnet. Durch diese Anordnung wird festgelegt, dass der Molarenbereich des Zahnbogenmodells zur Schwenkachse und der Inzisalbereich des Zahnbogenmodells von der Schwenkachse weggerichtet ist. Frontzahnlinie, Gaumennahthilfslinie und/oder Kauzentrumhilfslinie sind vorzugsweise in der Auflagehilfsfläche angeordnet.
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Der Winkelbereich der Kauzentrumshilfslinie erstreckt sich in der Ebene der Auflagefläche um den Schnittpunkt der exakt parallelen Kauzentrumshilfslinie und der exakt senkrechten Gaumennahthilfslinie. Der Winkelbereich der Gaumennahthilfslinie erstreckt sich in der Ebene der Auflagefläche um den Schnittpunkt der exakt senkrechten Gaumennahthilfslinie mit der parallelen Kauzentrumshilfslinie.
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In einer Seitenansicht des Artikulators, wobei die Blickrichtung der Seitenansicht parallel zu der Schwenkachse ausgerichtet ist, verläuft die Schwenkachse parallel und höhenversetzt zu der Auflagehilfsfläche.
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Die SOLL-Okklusionsebene wird durch die Schwenkachse und die Frontzahnlinie definiert. Diese nimmt zu der Auflagehilfsfläche einen Okklusionswinkel zwischen 1 Grad und 20 Grad, vorzugsweise zwischen 5 Grad und 15 Grad und insbesondere von 10 Grad ein. In Abhängigkeit der Ausführung des Artikulators kann der Okklusionswinkel einstellbar sein.
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Das obere Zahnbogenmodell entspricht dem Zahnbogen des Oberkiefers und weist eine Gaumennahtreferenz auf. Das obere Zahnbogenmodell umfasst mindestens einen Zahn, vorzugsweise mehrere Zähne. Die Gaumennahtreferenz kann im einfachsten Fall der Verlauf der Gaumennaht sein, welcher ortsrichtig relativ zu dem mindestens einen Zahn angeordnet ist. Optional bildet daa obere Zahnbogenmodell einen Bestandteil des Sets.
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Das obere Zahnbogenmodell ist durch Bezugnahme auf den Referenzflächenbereich des Übertragungsschlüssels zu der Auflagehilfsfläche ausgerichtet. Insbesondere ist die Auflagefläche des Übertragungsschlüssels parallel oder sogar in dergleichen Ebene wie die Auflagehilfsfläche. Durch diesen Anordnung sind zwei Rotationsfreiheitsgrade des oberen Zahnbogenmodells in dem Artikulator korrekt definiert.
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Ferner ist das obere Zahnbogenmodell durch Bezugnahme auf die Gaumennahtreferenz zu der Gaumennahthilfslinie ausgerichtet. Insbesondere sind in der Projektion oder Draufsicht die Gaumennahtreferenz und die Gaumennahthilfslinie deckungsgleich ausgerichtet. Durch diese Anordnung ist der dritte Rotationsfreiheitsgrad und ein erster Translationsfreiheitsgrad korrekt eingestellt.
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Ferner ist das obere Zahnbogenmodell durch Bezugnahme auf das Kauzentrum entlang der Kauzentrumhilfslinie ausgerichtet. Das Kauzentrum in dem oberen Zahnbogenmodell wird beispielsweise durch den sechsten Zahn, insbesondere den Mittelpunkt des sechsten Zahns, definiert. Bei abgewandelten Ausführungsformen wird die Lage des Kauzentrums zwischen dem vierten und dem fünften Zahn definiert. Durch diesen weiteren Schritt ist ein zweiter Translationsfreiheitsgrad in dem Artikulator korrekt eingestellt.
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Das obere Zahnbogenmodell ist durch Bezugnahme auf einen Okklusionspunkt des oberen Zahnbogenmodells in der Höhe zu der Auflagehilfsfläche ausgerichtet. Im einfachsten Fall ist der Übertragungsschlüssel so beschaffen, dass ein Frontzahn einen Okklusionspunkt in der Auflagefläche des Übertragungsschlüssels bildet, so dass das Zahnbogenmodell auf der Auflagehilfsfläche so aufgelegt ist, dass der Okklusionspunkt des Frontzahns in oder auf der Auflagehilfsfläche aufliegt. In dieser Anordnung ist der dritte Translationsfreiheitsgrad des oberen Zahnbogenmodells in dem Artikulator definiert.
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Das erfindungsgemäße Set weist eine Vielzahl von Vorteilen auf:
Durch die Übertragung der horizontal ausgerichteten Bezugsebene durch den horizontalen Referenzflächenbereich einerseits und der horizontalen Auflagehilfsfläche andererseits kann die Position des oberen Zahnbogenmodells sehr genau eingestellt werden. Die Positionierung des oberen Zahnbogenmodells ist genau definiert, sodass eine Fehlpositionierung des oberen Zahnbogenmodells in dem Artikulator nahezu ausgeschlossen ist. Die Positionierung ist durch die einfache Definition auch von unterschiedlichen Benutzern reproduzierbar durchzuführen, sodass stets die gleiche Positionierung des oberen Zahnbogenmodells in dem Artikulator erreicht wird, selbst wenn unterschiedliche Benutzer das Verfahren durchführen. Dadurch ergibt sich eine Qualitätserhöhung bei der Fertigung von Zahnersatz und bei anderen zahntechnischen Dienstleistungen.
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Die Positionierung des oberen Zahnbogenmodells erfolgt desweiteren mit Referenz auf das Kauzentrum. Gerade das Kauzentrum ist der kritischste Bereich bei der Simulation von Kaubewegungen, da aufgrund der breiten Kauflächen im Bereich des Kauzentrums dort sich Störkonturen besonders funktionsbeeinträchtigend auswirken.
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Durch die reproduzierbare Positionierung und die Nutzung der SOLL-Okklusionsebene wird die Simulation der Kieferbewegungen gegenüber dem Stand der Technik verbessert, wie nachfolgend noch dargelegt wird.
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Bei einer Weiterbildung des Sets ist ein unteres Zahnbogenmodell in dem Artikulator angeordnet, wobei das untere Zahnbogenmodell vorzugsweise über ein Registrat zur Definition der Relativpositionierung von den beiden Zahnbogenmodellen eingesetzt ist. Vorzugsweise umfasst das Set das untere Zahnbogenmodell und/oder das Registrat. Das Registrat ist in einer bevorzugten Ausbildung als physikalisches Hilfsmittel z. B. eine Platte aus einem verformbaren Material, z. B. aus Wachs, Kunststoff oder einem weichen Metall, das zwischen die Zahnbögen eingebracht wird, ausgebildet, um die Lage des Unterkiefers zum Oberkiefer aufzuzeichnen oder festzulegen. Beide Zahnbogenmodelle können in dem Artikulator festgelegt sein.
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Bei einer Schwenkung des oberen oder des unteren Zahnbogenmodells um die Schwenkachse wird im Kauzentrum ein Schließwinkel von größer als 80 Grad, vorzugsweise größer als 85 Grad, erreicht. Dieser technische Effekt ergibt sich dadurch, dass die Schwenkachse in der SOLL-Okklusionsebene angeordnet ist und die SOLL-Okklusionsebene und die IST-Okklusionsebene entweder deckungsgleich oder zumindest sehr stark angenähert sind. Sind die SOLL-Okklusionsebene und die Ist-Okklusionsebene deckungsgleich, ergibt sich sogar ein Schließwinkel von 90 Grad. Diese Ausgestaltung berücksichtigt den Umstand, dass bei einem realen Schließen von Oberkiefer und Unterkiefer keine reine Schwenkbewegung um das Kiefergelenk erfolgt, sondern kurz vor dem Schließen eine Schwenk-Translationsbewegung erfolgt, wobei der resultierende, tatsächliche Schließwinkel nicht 60 Grad beträgt, wie dies aus der Position des Kiefergelenks zu erwarten wäre, sondern im statistischen Mittel 85 Grad oder mehr beträgt. Durch die Anordnung von Schwenkachsen, SOLL-Okklusionsebene und IST-Okklusionsebene wird folglich die Funktion beziehungsweise Simulation der realen Bewegung von Oberkiefer und Unterkiefer im Artikulator verbessert dargestellt.
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Bei einer möglichen Weiterbildung der Erfindung ist die Auflagefläche höhenverstellbar, um unterschiedliche SOLL-Okklusionswinkel einzustellen. Besonders bevorzugt weist der Artikulator eine höhenverstellbare Positioniereinrichtung auf. Bevorzugt ist die Positioniereinrichtung entnehmbar und reproduzierbar in dem Artikulator anordbar. Beispielsweise weisen der Artikulator und die Positioniereinrichtung Passeinrichtungen, wie z. B. Passstifte, formschlüssige Aufnahmen oder der dergleichen auf, die die reproduzierbare Anordnung gewährleisten.
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Bei einer möglichen Ausgestaltung weist der Artikulator eine Kurvenschar von Gaumennahtzusatzlinien auf, wobei die Gaumennahtzusatzlinien parallel zu der senkrecht zu der projizierten Schwenkachse angeordneten Gaumennahthilfslinie angeordnet sind. Die Gaumennahtzusatzlinien entsprechen in der Lage und Anordnung den Referenzlinien um die Mittelreferenzlinie der Abnahmevorrichtung, so dass ein auf der Abnahmevorrichtung abgelesener Wert der Asymmetrie des Patienten auf dem Artikulator dargestellt werden kann.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung. Dabei zeigen:
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1 eine schematische Darstellung der Übertragung von der Position eines Zahnbogens auf die Position eines Zahnbogenmodells in einem Artikulator;
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2a, b schematische Darstellungen zur Erläuterung verschiedener Bezugsebenen und -linien in dem Artikulator in der 1;
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3a, b schematische Darstellungen von einem Zahnbogenmodell mit beschriebenen Markierungen;
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4a–d eine schematische Darstellung der Positionierung des Zahnbogenmodells der 3a), b) in dem Artikulator in der 1;
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5 den Artikulator in der 1 vergrößert in einer schematischen Seitenansicht mit eingezeichneten Bezugsflächen, -linien und weiteren Komponenten;
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6 eine dreidimensionale Darstellung des Kopfgestells der Abnahmevorrichtung in der 1;
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7 eine Seitenansicht des Kopfgestells in der 6;
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8 eine Draufsicht auf Kopfgestell in der 6.
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In der 1 ist in einer schematischen Darstellung ein Gesamtvorgang zum Positionieren von einem oberen Zahnbogenmodell 1 in einem Artikulator 2 gezeigt. Das obere Zahnbogenmodell 1 stellt den Zahnbogen des Oberkiefers eines Patienten 3 dar und weist eine Mehrzahl von Zähnen auf. Das obere Zahnbogenmodell 1 ist beispielsweise als ein Gipsmodell oder ein Kunststoffmodell ausgebildet. Auf der linken Seite der 1 ist ein Patient 3 gezeigt, von dessen Gebiss ein Übertragungsschlüssel 5 abgenommen wird, wie nachfolgend noch erläutert wird. In der Mitte der 1 ist eine Positioniereinrichtung 4 dargestellt, wobei der Übertragungsschlüssel 5 ggf. gemeinsam mit dem oberen Zahnbogenmodell 4 auf der Positioniereinrichtung 4 positioniert ist. Auf der rechten Seite ist der Artikulator 2 gezeigt, in dem die Positioniereinrichtung 4 und das obere Zahnbogenmodell 1 lagerichtig positioniert sind.
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Der Artikulator 2 weist einen Auflageabschnitt 6 und einen Schwenkabschnitt 7 auf, welche über eine Schwenkachse 8 miteinander schwenkbar verbunden sind. Das obere Zahnbogenmodell 1 wird mittels eines Befestigungsmittels 9, wie zum Beispiel Gips oder eine Magnethalterung etc. an dem Schwenkabschnitt 7 befestigt, sodass dieses zusammen mit dem Schwenkabschnitt 7 um die Schwenkachse 8 geschwenkt wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Positioniereinrichtung 4 herausgenommen und stattdessen ein unteres Zahnbogenmodell 24 (5) lagerichtig zu dem oberen Zahnbogenmodell 1 eingesetzt und mit dem Auflageabschnitt 6 verbunden, sodass mit dem Artikulator 2 eine Schließbewegung des oberen Zahnbogenmodells 1 und des unteren Zahnbogenmodells 24 simuliert werden kann.
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Mittig ist nochmals die Positioniereinrichtung 4 mit dem Übertragungsschlüssel 5 dargestellt. Auf der linken Seite ist der Patient 3 dargestellt, wobei dem Patient 3 mit einer Abnahmevorrichtung 11 der Übertragungsschlüssel 5 abgeformt wird.
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Die Positionierung des oberen Zahnbogenmodells 1 in dem Artikulator 2 stellt eine besondere Herausforderung dar, da die Positionierung möglichst ähnlich zu der Lage des Oberkiefers und Unterkiefers beim Patienten 3 umgesetzt werden soll, um den Benutzer des Artikulators 2, zum Beispiel einem Zahntechniker, eine möglichst realitätsnahe Simulation des Zusammenwirkens vom oberen Zahnbogenmodell 2 und unteren Zahnbogenmodell 24 vermitteln zu können.
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Um die korrekte Positionierung des oberen Zahnbogenmodells 1 relativ zu dem Schwenkabschnitt 7 des Artikulators 2 zu erreichen, muss dieses auf der Positioniereinrichtung 4 lagerichtig angeordnet werden.
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Die Positioniereinrichtung 4 weist eine Auflagefläche 10 auf, welche über die Positioniereinrichtung 4 reproduzierbar in dem Artikulator 2 angeordnet werden kann. Beispielsweise ist die Positioniereinrichtung 4 über Passstifte oder Anschläge mit dem Auflageabschnitt 6 des Artikulators 2 lösbar verbunden.
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Zur korrekten Positionierung des Übertragungsschlüssels 5 und des oberen Zahnbogenmodells 1 auf der Auflagefläche 10 werden Hilfslinien und Hilfsflächen in Abhängigkeit der Position der Schwenkachse 8 verwendet, wie dies im Zusammenhang mit den 2a, 2b erläutert wird:
Die 2a zeigt eine Draufsicht auf die Auflagefläche 10 der Positioniereinrichtung 4, wobei die Schwenkachse 8 senkrecht projiziert auf die Auflagefläche 10, beziehungsweise auf die Ebene der Auflagefläche 10 dargestellt ist. Die 2b zeigt die Auflagefläche 10 in einer Seitenansicht. Die Auflagefläche 10 definiert für die mathematische Betrachtung eine Auflagehilfsfläche.
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Parallel und versetzt zu der Schwenkachse 8 ist eine Kauzentrumshilfslinie 12 sowie senkrecht zu der Schwenkachse 8 eine Gaumennahthilfslinie 13 dargestellt. Genauer betrachtet sind sogar mehrere Kauzentrumshilfslinien 12 dargestellt, welche um den Schnittpunkt der zuerst beschriebenen parallelen Kauzentrumshilfslinie 12 und der zuerst beschriebenen senkrechten Gaumennahthilfslinie 3 um einen Winkel von plus/minus 5 Grad in der Ebene der Auflagefläche 10 angeordnet sind. Ferner ist eine Frontzahnlinie 14 dargestellt, welche parallel zu der projizierten Schwenkachse 8 angeordnet und von der parallel zu der projizierten Schwenkachse 8 angeordneten Kaufzentrumshilfslinie 12 um eine Länge L von 3 cm bis 6 cm, insbesondere von 4,5 cm beabstandet angeordnet ist. Genauer betrachtet sind mehrere Gaumennahthilfslinien 13 dargestellt, welche zueinander in einem Winkelbereich von plus/minus fünf Grad um den Schnittpunkt von der parallel zu der projizierten Schwenkachse 8 angeordneten Kauzentrumhilfslinie 12 und der senkrecht zu der projizierten Schwenkachse 8 abgeordneten Gaumennahthilfslinie 13 angeordnet sind. Bei anderen Ausführungsbeispielen sind nur die parallele Kauzentrumshilfslinie 12 und die die senkrechte Gaumennahthilfslinie 13 eingezeichnet.
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Betrachtet man die Komponenten der 2a in einer Seitenansicht, wie diese in der 2b dargestellt ist, so ist wieder die Frontzahnlinie 14, die mittige Kauzentrumshilfslinie 12 sowie die Schwenkachse 8 zu sehen, wobei die Frontzahnlinie 14 und die Kauzentrumshilfslinie 12 in einer gemeinsamen Ebene mit der Auflagefläche 10 liegen. Die Schwenkachse 8 ist dagegen parallel zu der Ebene der Auflagefläche 10 um eine Höhe h höhenversetzt angeordnet.
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Die Schwenkachse 8 und die Frontzahnlinie 14 definieren eine SOLL-Okklusionsebene 15, welche einen SOLL-Okklusionswinkel alpha mit der Ebene der Auflagefläche 10 zwischen 1 und 20 Grad, in diesem Ausführungsbeispiel von 10 Grad einschließt.
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Wie bereits im Zusammenhang mit der 2a erläutert, wird auf der Positioniereinrichtung 4 der Übertragungsschlüssel 5 sowie das obere Zahnbogenmodell 1 aufgelegt. Die Abformung des Übertragungsschlüssels 5 erfolgt mit der Abnahmevorrichtung 11, welche nachfolgend in Zusammenhang mit den 1, 7, 8 und 9 beschrieben wird.
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Die 1 zeigt die Abnahmevorrichtung 11 in einer Gesamtansicht, wobei die Abnahmevorrichtung 11 in ein Kopfgestell 16, ein Stativ 30 und in einen Fussabschnitt 31 unterteilt werden kann. Die Abnahmevorrichtung 11 ist so ausgebildet, dass eine Bissgabel 17 als ein Intraoralabschnitt stets waagerecht und/oder horizontal ausgerichtet ist. Zur Umsetzung kann vorgesehen sein, dass der Fussabschnitt 31 mit seiner Bodenfläche plan auf einem Boden aufliegt und das Stativ 30 senkrecht auf dem Fussabschnitt 31 angeordnet ist. Das Kopfgestell 16 ist wiederum senkrecht zu dem Stativ 30 angeordnet, sodass die Bissgabel 17 waagerecht und/oder horizontal angeordnet ist.
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Zur genaueren Beschreibung des Kopfgestells 16 wird auf die 6, 7 und 8 verwiesen, die das Kopfgestell 16 in einer dreidimensionalen Ansicht, einer Seitenansicht und in einer Draufsicht zeigen. Das Kopfgestell 16 ist als eine Stabkonstruktion ausgebildet und umfasst einen Mittelträger 32, welcher auf dem Stativ 30 rechtwinklig aufliegt und von diesem getragen wird. An der dem Patienten zugewandten Seite des Mittelträgers 32 ist die Bissgabel 17 lösbar befestigt angeordnet. Die Bissgabel 17 ist in der Draufsicht U-förmig ausgebildet, wobei zwei freie Schenkel 33a, 33b in Richtung des Patienten 3 und von dem Mittelträger 32 weggerichtet angeordnet sind. Die Bissgabel 17 ist einteilig mit einem Befestigungsabschnitt 34 ausgebildet, wobei der Befestigungsabschnitt 34 an dem Mittelträger 32 festgeclipst ist und auf einem senkrecht zu dem Mittelträger 32 angeordneten Querträger 35 aufliegt beziehungsweise formschlüssig aufgenommen wird. Der Befestigungsabschnitt 34 ist in der Draufsicht kreisrund ausgebildet, wobei dieser im Bereich des Mittelträgers 32 durchbrochen ist.
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An den freien Enden des Querträgers 35 sind Linealeinrichtungen 36a, b angeordnet, wobei jeder der Linealeinrichtungen 36a, b zwei Lineale 37a, b, beziehungsweise 38a, b trägt. Die Lineale 37a, b, 38a, b sind jeweils als Winkelteile ausgebildet und weisen einen lotrecht und/oder parallel zu dem Stativ 30 angeordneten Einsteckabschnitt 39a, b, 40a, b auf, mit denen die Lineale 37a, b, 38a, b in dem Querträger 35 klemmend eingesteckt sind. Die Linealeinrichtungen 36a, b ermöglichen es, die Lineale 37a, b, 38a, b individuell in der Höhe einzustellen, wobei jedoch konstruktiv sichergestellt ist, dass die Lineale 37a, b, 38a, b stets horizontal und/oder waagerecht und zudem parallel zu dem Mittelträger 32 oder zu einer Mittellinie 41 der Bissgabel 17 ausgerichtet sind.
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In der Mitte des Befestigungsabschnitts 34 auf dem Kreuzungspunkt zwischen Mittelträger 32 und Querträger 35 ist eine Wasserwaagenlibelle 42 angeordnet, mit der ein Benutzer die waagerechte und/oder horizontale Ausrichtung des Kopfgestells 16 und damit der mit dem Kopfgestell 16 verbundenen Bissgabel 17 überprüfen kann. insbesondere ist die Abnahmevorrichtung 11 derart angeordnet, dass die Wasserwaagenlibelle 42 eine waagrechte und/oder horizontale Lage anzeigt.
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Auf der der Bissgabel 17 gegenüberliegenden Seite des Kopfabschnitts 16 ist ein Spiegelabschnitt 43 angeordnet, der über dem Mittelträger 32 als Ausleger an das Kopfgestell 16 angebunden ist. Der Spiegelabschnitt 43 ist mit seiner spiegelnden Seite in Richtung der Bissgabel 17 und somit in Richtung des Patienten 3 gerichtet. Die Ebene des Spiegelabschnitts 43 ist senkrecht zu der Mittellinie 41 ausgerichtet. Von der Höhe ist der Spiegelabschnitt 43 so ausgelegt und/oder angeordnet, dass ein Patient 3, der die Bissgabel 17 als Intraoralabschnitt in dem Mund hat, in waagerechter und/oder horizontaler Blickrichtung auf den Spiegelabschnitt 43 sich selbst in die Augen sehen kann, um seine Haltung aufrecht und gerade zu justieren.
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Wie sich wieder aus der 1 ergibt, weist die Abnahmevorrichtung 11 eine Höhenverstelleinrichtung 44 auf, die es ermöglicht, dass das Kopfgestell 16 in der Höhe verfahren wird, wobei jedoch sichergestellt ist, dass die Bissgabel 17 stets in der horizontalen und/oder waagerechten Ausrichtung verbleibt.
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Betrachtet man die Bissgabel 17 in den 5, 6, 7, etwas genauer, so weist diese eine Auflage 45 für ein Abformmittel auf, das ebenfalls U-förmig auf die Bißgael 17 aufgetragen wird. Das Abformmittel dient dazu, die Zahnbogenkontur des Zahnbogens des Oberkiefers des Patienten 3 abzuformen. Innerhalb der Auflage 45 sind beispielsweise zwei Erhebungen 47 angeordnet, welche eine Verrutschsicherung für das Abformmittel bilden. Die Auflage 45 bildet zumindest zum Teil einen Referenzflächenbereich 46, wobei der Referenzflächenbereich 46 als ein ebener Flächenbereich ausgebildet ist, der die Oberseite der Bissgabel 17 bildet. Dieser Referenzflächenbereich 46 ist durch die Positionierung der Bissgabel 17 auf dem Stativ 30 waagerecht und/oder horizontal ausgerichtet.
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Die Bissgabel 17 weist ein Podest 48 auf, welches im gemeinsamen Bereich der freien Schenkel 33a, b angeordnet ist und welches eine Auflagefläche für Frontzähne des Patienten 3 bereitstellt. Auf dem Podest 48 und auf der Bissgabel 17 ist die Mittellinie 41 eingezeichnet, welche sich symmetrisch zu den beiden Schenkeln 33a, b der Bissgabel 17 erstreckt. In einem Winkelbereich von circa plus/minus fünf Grad sind Referenzlinien (7) angeordnet, welche ausgehend von der Mitte des Podestes 48, also der ungefähren Position der Auflage der Vorderzähne, in Richtung eines Treffpunkts 50 gerichtet sind, wobei der Abstand zwischen der angenommenen Zahnlinie und dem Treffpunkt 50 circa 4,5 Zentimeter beträgt und dem Abstand zwischen den Frontzähnen und dem Kauzentrum eines Menschen ungefähr entspricht.
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Bei der Abformung des Übertragungsschlüssels 5 wird nun wie folgt vorgegangen:
Die Abnahmevorrichtung 11 steht senkrecht auf dem Boden und weist das Kopfgestell 16 auf, an dem die Bissgabel 17 angeordnet ist. Der Referenzflächenbereich 46 der Bissgabel 17 ist exakt horizontal ausgerichtet. Auf die Bissgabel 17 wird eine verformbare Masse als Abformmittel aufgebracht und die Bissgabel 17 in den Mund des Patienten 3 etwa mittig zwischen Zahnbogen des Oberkiefers und Zahnbogen des Unterkiefers bei leicht geöffnetem Mund des Patienten 3 eingefahren. Die Bissgabel 17 wird so weit in den Mund des Patienten 3 verschoben, sodass die Vorderzähne des Patienten 3 auf dem Podest 48 abgelegt werden können. In einem nächsten Schritt wird der Patient 3 angewiesen, in dem Spiegelabschnitt 43 sich selbst in die Augen zu schauen. Diese Selbstjustierung des Patienten 3 führt dazu, dass dieser eine gerade, natürliche Körperhaltung einnimmt, sodass auch dessen Oberkiefer und Unterkiefer entsprechend der natürlichen Körperhaltung korrekt positioniert sind. In einem nächsten Schritt wird über die Höhenverstelleinrichtung 44 die Höhe der Bissgabel 17 vergrößert, sodass die Bissgabel 17 und das darauf angeordnete Abformmittel gegen den Zahnbogen des Oberkiefers des Patienten 3 gedrückt wird. Optional kann der Patient 3 angewiesen werden, den Unterkiefer gegen den Oberkiefer zu bewegen. Nachfolgend können die Lineale 37a, b, 38a, b an Gesichtslinien des Patienten 3 einjustiert werden, um die Kopfhaltung des Patienten 3 begutachten zu können. Durch die Höhenverstellung des Stativs 30 über die Höhenverstelleinrichtung 44 wird die Zahnbogenkontur des Oberkiefers von dem Patienten 3 abgeformt und auf diese Weise der Übertragungsschlüssel 5 gebildet.
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Der Übertragungsschlüssel 5 trägt auf der Oberseite einen Negativabdruck zu den Zähnen des Zahnbogens des Oberkiefers und auf der Unterseite als Abdruck des Referenzflächenbereichs 46 eine Auflagefläche A, die eine Referenzfläche für eine horizontale oder waagerechte Bezugsebene bildet. Sofern die Vorderzähne des Patienten bei gerader Blickrichtung auf den Spiegelabschnitt 43 nicht mittig zu der Mittellinie 41 angeordnet, sondern seitlich versetzt dazu positioniert sind, kann durch die Referenzlinien 49 ein Versatz in der Frontebene abgenommen und dokumentiert werden.
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Des Weiteren wird in bekannter Weise das obere Zahnbogenmodell 1 abgeformt.
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In den 3a, b sind das obere Zahnbogenmodell 1 sowie der Übertragungsschlüssel 5 dargestellt. In der 3a ist das obere Zahnbogenmodell 1 in einer Draufsicht gezeigt, wobei neben den Zähnen Z1–Z8 ergänzend eine Gaumennahtlinie 19 als Gaumennahtreferenz abgebildet ist. Die Gaumennahtlinie 19 ist üblicherweise ein Abdruck auf dem oberen Zahnbogenmodell 1. Zur späteren Verdeutlichung wurden auf der Gaumennahtlinie 19 drei Kreise hinzugefügt. Ferner sind an dem oberen Zahnbogenmodell 1 zwei Markierungen des Kauzentrums 20 angebracht, welche sich mittig zu dem sechsten Zahn Z6 oder zwischen dem sechsten und siebten Zahn Z6–Z7 befinden. Eine derartige Markierung des Kauzentrums 20 kann nach dem Abformen in einfacher Weise auf das obere Zahnbogenmodell 1 aufgebracht werden. In der 3b ist das obere Zahnbogenmodell 1 mit den Zähnen Z1–Z8 und der Übertragungsschlüssel 5 in einer seitlichen Ansicht jeweils stark schematisiert zu erkennen, wobei auf der Unterseite des Übertragungsschlüssels 5 nochmals die plane Auflagefläche A als Referenz für die horizontale Ebene bei der Abnahme des Übertragungsschlüssels 5 vom Patienten 3 zu erkennen ist. Das obere Zahnbogenmodell 1 ist passgenau in dessen Negativabdruck in dem Übertragungsschlüssel 5 eingesetzt. Wie der 3b zu entnehmen ist nimmt ein IST-Okklusionswinkel beta der IST-Okklusionsebene IO des oberen Zahnbogenmodells 1 einen Wert von ca. 10° gegenüber der planen Auflagefläche A ein.
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Die 4a und 4b zeigen die Positionierung von dem Übertragungsschlüssel 5 und dem oberen Zahnbogenmodell 1 auf der Positioniereinrichtung 4. Dabei werden das obere Zahnbogenmodell 1 und der Übertragungsschlüssel 5 gemeinsam so aufgesetzt, dass die plane Auflagefläche A auf der Auflagefläche 10 plan aufliegt. Die tatsächliche Höhe des oberen Zahnbogenmodells 1 in Bezug auf die Auflagefläche 10 wird durch die Dicke des Übertragungsschlüssels 5 mitbestimmt. So ist es zum einen möglich, dass der Übertragungsschlüssel 5 so abgenommen wird, dass die Unterseite von einem der Frontzähne Z1 durchstoßen wird, so dass diese einen Okklusionspunkt O bilden, der unmittelbar auf der Auflagefläche 10 aufliegt und dadurch die Höhe des oberen Zahnbogenmodells 10 definiert. Es ist jedoch auch möglich, dass der Übertragungsschlüssel 5 einen Höhenversatz aufweist, so dass das obere Zahnbogenmodell 10 in der Höhe parallel versetzt relativ zu der Auflagefläche 10 aufgesetzt wird. In diesem Fall muss auch die Frontzahnlinie 14 um den gleichen Betrag in der Höhe versetzt angeordnet werden, wobei in diesem Fall auf der Auflagefläche 10 eine senkrecht projizierte Frontzahnlinie 14 zur Bemessung der Länge L verwendet wird.
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In einem nächsten Schritt wird die Gaumennahtlinie 19 deckungsgleich mit der Gaumennahthilfslinie 13 gesetzt. Ferner werden die Markierungen der Kauzentren 20 deckungsgleich mit der Kauzentrumshilfslinie 12 gesetzt.
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Wie sich aus den 4b bis d ergibt, wird bei diesem Vorgang der Übertragungsschlüssel 5 mit seiner planen Auflagefläche A auf die Auflagefläche 10 aufgesetzt. Dabei ist es unerheblich, ob die Frontzähne Z1 tatsächlich exakt auf der Frontzahnlinie 14 liegen (4b), oder über diese überstehen (4c) oder von dieser zurückversetzt sind (4d), solange die Kauzentrum 20 stets auf der Kauzentrumshilfslinie 12 liegen. Eine derartige Verschiebung der Frontzähne Z1 gegenüber der Frontzahnlinie 14 kann sich z. B. durch unterschiedliche Abstände L zwischen den Kauzentren 20 und den Frontzähnen ergeben. Wie sich jedoch aus den 4b bis 4d ergibt, liegt die Ist-Okklusionsebene IO des oberen Zahnbogenmodells 1 in der 4b deckungsgleich mit der SOLL-Okklusionsebene 15 und bei den 4c und 4d parallel verschoben dazu. Der aus der Positionierung resultierende Schließwinkel ändert sich für den Bereich der Kauzentren 20 nicht oder nur unwesentlich.
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In einem nächsten Verfahrensschritt wird das derart vorpositionierte obere Zahnbogenmodell 1 mit dem Schwenkabschnitt 7 verbunden. Nachfolgend wird – wie konventionell bekannt – über ein Registrat die Relativlage zwischen dem oberen Zahnbogenmodell 1 und dem unteren Zahnbogenmodell 9 eingestellt und das untere Zahnbogenmodell 9 mit dem Auflageabschnitt 6 verbunden.
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Die 5 zeigt in der Seitenansicht nochmals schematisiert die Positionierung des oberen Zahnbogenmodells 1 in dem Artikulator 2. Von dem oberen Zahnbogenmodell 1 sind allerdings nur die Zähne Z1 und Z6 skizziert. Der Abstand zwischen der Schwenkachse 8 und dem Kauzentrum 20 ist in dem Bereich 70 mm bis 120 mm. Der Abstand L zwischen der Kauzentrumshilfslinie 12 und Frontzahnlinie 14 beträgt zwischen 30 mm und 60 mm in der Ebene der Auflagefläche 10. Der Frontzahn Z1 bildet einen Okklusionspunkt O mit dem dieser auf der Auflagefläche 10 aufliegt oder diese sogar leicht durchstößt. Durch die Schwenkachse 8 und die Frontzahnhilfsline 14 wird die SOLL-Okklusionsebene 15 gebildet, die bei der beschriebenen Positionierung der IST-Okklusionsebene IO, die durch die Kauzentren 20 und den Okklusionspunkt O gebildet wird entspricht oder zumindest parallel dazu ist.
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Bei einer Schließbewegung des Artikulators 2 ergibt sich folglich ein Schließwinkel 90°, der dem realen Schließwinkel des Kiefergelenks sehr nahe kommt. Dagegen ist zur Illustrationszwecken eine konventionelle Schwenkachse 22 eingezeichnet, um zu zeigen, dass sich bei der konventionellen Positionierung ein Schließwinkel von ca. 60° ergäbe.
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Die Positioniereinrichtung 4 weist eine Höhenverstellung 23 auf, die es erlaubt, die Auflagefläche 10 in der Höhe zu versetzen. Durch einen derartigen Höhenversatz kann der Artikulator 2 auf einen anderen SOLL-Okklusionswinkel alpha als weiteren Parameter eingestellt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Zahnbogenmodell
- 2
- Artikulator
- 3
- Patient
- 4
- Positioniereinrichtung
- 5
- Registrat
- 6
- Auflageabschnitt
- 7
- Schwenkabschnitt
- 8
- Schwenkachse
- 9
- Befestigungsmittel
- 10
- Auflagefläche
- 11
- Abnahmevorrichtung
- 12
- Kauzentrumhilfslinie
- 13
- Gaumennahthilfslinie
- 14
- Frontzahnlinie
- 15
- SOLL-Okklusionsebene
- 16
- Kopfgestell
- 17
- Bissgabel
- 18
- Zahnbogenmodell
- 19
- Gaumennahtlinie
- 20
- Kauzentrum
- 21
- plane Auflagefläche
- 22
- konventionelle Schwenkachse
- 23
- Höhenverstellung
- 24
- unteres Zahnbogenmodell
- 30
- Stativ
- 31
- Fussabschnitt
- 32
- Mittelträger
- 33a, b
- freie Schenkel
- 34
- Befestigungsabschnitt
- 35
- Querträger
- 36a, b
- Linealeinrichtungen
- 37a, b
- Lineale
- 38a, b
- Lineale
- 39a, b
- Einsteckabschnitt
- 40a, b
- Einsteckabschnitt
- 41
- Mittellinie
- 42
- Wasserwaagenlibelle
- 43
- Spiegelabschnitt
- 44
- Höhenverstelleinrichtung
- 45
- Auflage
- 46
- Referenzflächenbereich
- 47
- Erhebungen
- 48
- Podest
- 49
- Referenzlinien
- 50
- Treffpunkt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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