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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen gemäß dem unabhängigen Schutzanspruch 1.
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Vorrichtungen zum Verbinden von laufenden Materialbahnen sind dem Prinzip nach aus dem Stand der Technik bekannt. Dabei existieren insbesondere zwei verschiedene Arten von Vorrichtungen, welche unterschiedliche Grundprinzipien zum Verbinden der Materialbahnen verwenden. Zum einen ist es üblich, die Klammerheftung einzusetzen; andererseits können auch mit der sogenannten Falzklebung Materialbahnen verbunden werden. Die Falzklebung wird beispielsweise zur Verbindung von Papierbahnen in der Herstellung von Prospekten, Magazinen, Zeitungen, etc., die größtenteils professionell geklebt sind, verwendet und bietet sich insbesondere für Druckprodukte von einigen wenigen bis mehreren Hundert Seiten Umfang an. Dabei werden mehrere Materialbahnen zunächst gleichzeitig bedruckt und nachfolgend über eine Falzklebung zu einem Bündel aus mehreren Materialbahnen verklebt. Die Verklebung erfolgt für gewöhnlich durch das Aufbringen eines Leimstreifens durch einen oder mehrere Auftragköpfe, welche in der Nähe der Materialbahn angebracht sind. Um einen sparsamen Leimauftrag zu gewährleisten, ist es bekannt, die Auftragköpfe mit Ventilen auszustatten, über die sich die Zeitpunkte des Aufbringens von Leim und die Auftragsdauer exakt steuern lassen.
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Durch Verwendung der zuvor genannten Auftragköpfe ist es als problematisch anzusehen, dass bei einem Leimauftrag mit Betriebsunterberechungen die Düsenöffnungen der Auftragsköpfe verkleben können, so dass es bei einer erneuten Betriebsaufnahme zu Störungen kommen kann.
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Aus oben genannten Gründen ist aus der Druckschrift
DE 88 17 284 U1 eine Vorrichtung zum Auftragen von Leim auf eine laufende Papierbahn bekannt, welche durch eine einfache Spülung des Auftragkopfs Verkrustungen etc. vermeiden kann. Bei der bekannten Vorrichtung werden die Auftragköpfe in ihrer Auftragposition, d. h. über den Materialbahnen, gespült, sobald die Bahngeschwindigkeit unter etwa ein Drittel der üblichen Bahngeschwindigkeit abgefallen ist. Dies hat zum Nachteil, dass bei jedem Spülvorgang eine Makulatur während des Auslaufs der Materialbahnen entsteht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen anzugeben, bei der eine in einfache aber dennoch effektive Weise realisierbare Reinigung und Wartung der Auftragköpfe möglich ist, wobei insbesondere auch die Zugänglichkeit der Auftragköpfe verbessert ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen gemäß dem unabhängigen Schutzanspruch 1 gelöst.
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Demgemäß betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen, welche mindestens einen Auftragkopf zum Auftragen eines Leimstreifens auf einer Seite einer Materialbahn sowie mindestens eine Tragevorrichtung zum Tragen des mindestens einen Auftragkopfs aufweist. Dabei ist der mindestens eine Auftragkopf translatorisch entlang der Tragevorrichtung von einer Auftragposition in eine Spülposition verfahrbar.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen weist eine ganze Reihe von Vorteilen auf. So können durch die erfindungsgemäße Vorrichtung Produktionskosten eingespart werden, da weniger Makulatur als bei den bekannten Vorrichtungen zum Verbinden von laufenden Materialbahnen zu erwarten ist. Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Vorrichtung auch besonders umweltfreundlich, da Klebstoffreste, welche während des Spülvorgangs aus dem Auftragkopf ausgetragen werden fachgerecht entsorgt werden können.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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So ist es in einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen vorgesehen, dass der mindestens eine Auftragkopf eine Spülleitung aufweist zum Durchspülen des mindestens einen Auftragkopfs mit einer Spülflüssigkeit. Dies erfolgt dabei in der Spülposition des mindestens einen Auftragkopfs. Über die Spülleitung können dem Auftragkopf verschiedene Spülflüssigkeiten zugeführt werden. In diesem Zusammenhang ist es beispielsweise auch denkbar, dass es sich bei der Spülflüssigkeit um ein bei derartigen Vorrichtungen ohnehin vorhandenes Softmittel handelt.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist die erfindungemäße Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen mindestens einen Spülkanal auf, welcher derart neben der Materialbahn angeordnet ist, dass die Spülflüssigkeit in der Spülposition des Auftragkopfs über den Spülkanal abgeführt werden kann. Auch dient der Spülkanal dazu, die Materialbahnen von der Spülflüssigkeit mit den ausgetragenen Klebstoffresten abzuschirmen, damit diese nicht während des Spülvorgangs verschmutzt werden.
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Die Vorrichtung kann ferner eine Steuereinheit zum Steuern der Positionierung bzw. Verfahrbewegung des mindestens einen Auftragkopfs entlang der Tragevorrichtung aufweisen. Erfindungsgemäß kann die Steuereinheit dementsprechend einen bestimmten Algorithmus zum Spülen des mindestens einen Auftragkopfs befolgen. So ist es beispielsweise denkbar, dass die Steuereinheit den Auftragkopf in regelmäßigen Zeitabständen von seiner Auftragposition in die Spülposition überführt und den Spülvorgang veranlasst. Es ist dabei insbesondere bevorzugt, den mindestens einen Auftragkopf erst dann in seine Spülposition zu überführen, sobald die laufende Materialbahn zum Stehen gekommen ist. Es sei an dieser Stelle ebenfalls erwähnt, dass die Steuereinheit nicht nur dazu dient, den Auftragkopf von seiner Auftragposition in seine Spülposition zu überführen, sondern darüber hinaus dazu verwendet werden kann, die Positionierung des Auftragkopfs gegenüber der Materialbahn einzustellen.
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In diesem Zusammenhang sei ferner erwähnt, dass die Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen gemäß einer weiteren Umsetzung der Erfindung eine Bedienvorrichtung aufweisen kann, welche ausgelegt ist, Befehle zur Steuerung des Auftragkopfs drahtlos, beispielsweise über IR, Bluetooth oder per Funk an die Steuereinheit zu übertragen. Eine derartige Bedienvorrichtung, welche drahtlos Befehle an die Steuereinheit übertragen kann, kann dazu genutzt werden, beispielsweise die Positionierung des mindestens einen Auftragkopfs in direkter Umgebung der Materialbahn oder aber auch andere Funktionen des Auftragkopfes zu steuern. Mit anderen Worten, beispielsweise die Position des mindestens einen Auftragkopfs oder auch eine Reinigung oder den Leimauftrag des Auftragkopfes lässt sich somit bequem von jeder Position des Maschinenbedieners aus betätigen. Während der Maschinenbediener bei den aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zur Feinjustierung des Auftragkopfs häufig mehrmals zwischen dem Auftragkopf und der Steuereinheit umherlaufen musste, ist es mit der Bedienvorrichtung möglich, den mindestens einen Auftragkopf vollkommen drahtlos in der unmittelbarer Nähe desselben zu verstellen.
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Nach einem weiteren Aspekt der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen kann diese ein Sensorelement zur Messung der Materialbahngeschwindigkeit aufweisen, welches mit der Steuereinheit verbunden ist. Dieses Sensorelement kann von der Steuereinheit insbesondere dazu genutzt werden, den Zeitpunkt zu ermitteln, an dem der mindestens eine Auftragkopf von seiner Auftragposition in die Spülposition überführt werden kann. Dieser Zeitpunkt ist vorzugsweise dann erreicht, wenn die Materialbahn zum Stehen gekommen ist.
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Im Folgenden wird die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen anhand der in der 1 dargestellten Ausführungsform näher erläutert.
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Dabei zeigt;
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1: eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen.
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Der 1 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verbinden von laufenden Materialbahnen zu entnehmen. Die Vorrichtung 10 gemäß der dargestellten Ausführungsform, weist mindestens einen Auftragkopf 14 zum Auftragen eines Leimstreifens auf einer Seite einer Materialbahn 30 auf. Ferner umfasst die Vorrichtung 10 mindestens eine Tragevorrichtung 15 zum Tragen des mindestens einen Auftragkopfs 14. Zwar ist bei der dargestellten Ausführungsform lediglich ein Auftragkopf 14 an der Tragevorrichtung 15 vorgesehen, jedoch ist es durchaus denkbar, mehrere (beispielsweise zwei) Auftragköpfe 14 pro Tragevorrichtung 15 zu verwenden.
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Der mindestens eine Auftragkopf 14 kann translatorisch entlang der Tragevorrichtung 15 von einer Auftragposition A in eine Spülposition B verfahren werden. Dies dient insbesondere dazu, Leimreste während der Stillstandzeiten der Materialbahnen von dem mindestens einen Auftragkopf 14 zu entfernen. Dazu wird der mindestens eine Auftragkopf 14 von seiner Auftragposition A in seine Spülposition B verfahren und mit einer Spülflüssigkeit durchspült. Zu diesem Zweck weist der mindestens eine Auftragkopf eine – hier nicht speziell dargestellte – Spülleitung auf, welche zum Durchspülen des mindestens einen Auftragkopfes mit einer Spülflüssigkeit, in der Spülposition des mindestens einen Auftragkopfs 14 dient. Wie es später genauer erläutert wird, kann die Zufuhr der Spülflüssigkeit dabei von einer Steuereinheit 12 der Vorrichtung 10 geregelt werden.
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Der Darstellung gemäß 1 ist ferner zu entnehmen, dass die Vorrichtung 10 mindestens einen Spülkanal 16 aufweist, welcher derart neben der Materialbahn 30 angeordnet ist, dass die Spülflüssigkeit (zum Beispiel Softmittel) in der Spülposition B des Auftragkopfs 14 über den Spülkanal 16 abgeführt werden kann. Der Spülkanal 16 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass die Sprühdüse des Auftragkopfs 14 in den Spülkanal 16 eingeführt werden kann, wodurch ein Verschmutzen der Materialbahn 30 durch die Spülflüssigkeit mit den Klebstoffresten wirkungsvoll verhindert wird. Die Spülflüssigkeit mit den Klebstoffresten kann, wie in der 1 schematisch angedeutet, vom Spülkanal 16 über eine Abflussleitung abgeführt werden.
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Wie bereits angedeutet, weist die Vorrichtung vorzugsweise eine Steuereinheit 12 zum Steuern der Positionierung bzw. Verfahrbewegung des mindestens einen Auftragkopfs 14 entlang der Tragevorrichtung 15 auf. Die gezeigte Steuereinheit 12 kann beispielsweise über einen Touchscreen 22 bedient werden, um den mindestens einen Auftragkopf 14 entweder manuell oder automatisch von seiner Auftragposition A in die Spülposition B zu verfahren.
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Alternativ oder zusätzlich hierzu kann die Vorrichtung 10 ferner eine Bedienvorrichtung 24 aufweisen, welche ausgelegt ist, Befehle zur Steuerung des mindestens einen Auftragkopfs 14 drahtlos an die Steuereinheit 12 zu übertragen. Durch die drahtlose Bedienvorrichtung 24 lässt sich vor allem die Position oder auch andere Funktionen des mindestens einen Auftragkopfs 14 gegenüber der Materialbahn 30 sehr bequem einstellen. Dementsprechend kann der Bediener in unmittelbarer Nähe des Auftragkopfs 14 die Positionierung über die Bedienvorrichtung 24 vornehmen.
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Es sei ferner angemerkt, dass jeder Auftragkopf 14 mit einem einzelnen Kontrollelement 18 verbunden sein kann, welches sich zwischen der Steuereinheit 12 und dem Auftragkopf 14 befindet. Durch das Kontrollelement 18 wird die individuelle Bedienung der Auftragköpfe 14 stark vereinfacht, da für gewöhnlich eine Vielzahl an Auftragköpfen 14 vorgesehen ist. Erfindungsgemäß ist es auch denkbar, dass das Kontrollelement 18 durch die Bedienvorrichtung 24 gesteuert werden kann. Mit anderen Worten, die Steuereinheit 12 stellt in diesem Fall eine zentrale Steuerung für alle Auftragköpfe 14 dar, während die einzelnen Kontrollelemente 18 jeweils einem individuellen Auftragkopf 14 zugeordnet sind.
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Schließlich sei erwähnt, dass die Vorrichtung 10 mindestens ein Sensorelement 20 zur Messung der Materialbahngeschwindigkeit aufweist, welches mit der Steuereinheit 12 verbunden ist. Diese Verbindung kann entweder direkt oder über das Kontrollelement 18 erfolgen. Im Einzelnen kann das Sensorelement 20 dazu verwendet werden, um den Zeitpunkt zum Überführen des Auftragkopfs 14 in die Spülposition zu bestimmen. Dieser Zeitpunkt ist vorzugsweise dann erreicht, wenn die Materialbahngeschwindigkeit Null beträgt. Das Sensorelement 20 kann dementsprechend auch als Sicherheitsmechanismus verwendet werden, um ein manuelles Verfahren des Auftragkopfs 14 in die Spülposition B zu verhindern, solange die Materialbahn noch in Bewegung ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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