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Die Erfindung betrifft eine Schale zum Garen von auf Spießen aufgesteckten Fleischstücken (Fisch und/oder Gemüse) nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Üblicherweise bestehen derartige Behältnisse aus einem Bodenbereich und umlaufenden, zumindest in etwa aufrecht ausgerichteten Randbereichen bzw. Wänden. Diese Behältnisse eignen sich insbesondere zum Garen von Fleischstücken auf einem Grill.
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Aus der
DE 196 25 467 A1 ist eine Grillschale bekannt geworden, die aus einem Boden und einem umlaufenden Rand besteht. Zur Aufnahme von Fisch zum Grillen weist der Boden zumindest eine Erhebung auf, die in das Innere der Grillschale ragt und als Aufstülpung ausgebildet ist, so dass der Fisch mit seiner Innenseite, also mit seiner Bauchhöhle über diese Erhebung gestülpt werden kann. Als Mangel dieser Vorrichtung ist es anzusehen, dass der Fisch beim Garen an den flächigen Bereichen dieser Erhebungen fest klebt und somit ein optimales Garergebnis nicht erreicht werden kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Schale zum Garen von Fleischstücken bereit zu stellen, bei der die Nachteile aus dem Stand der Technik vermieden werden und ein Garen sowohl auf dem Grill als auch in einem Heißluftofen mit optimaler Qualität ermöglicht ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Schale zum Garen von auf Spießen aufgesteckten Fleischstücken nach dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Die weiteren Ansprüche bilden die Erfindung in vorteilhafter Weise weiter.
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Nach der Erfindung ist es vorgesehen, eine Schale zum Garen von auf Spießen aufgesteckten Fleischstücken mit einem etwa rechteckförmigen Boden und umlaufenden Seitenwänden bereit zu stellen, bei der zumindest zwei gegenüberliegende Seitenwände zumindest eine Auflage zur Aufnahme der Enden von den die Fleischstücke aufnehmenden Spießen aufweisen. Durch diese erfindungsgemäße Gestaltung zweier Seitenwände wird es ermöglicht, Spieße mit aufgesteckten Fleischstücken derartig in einer Schale unterzubringen, dass die Fleischstücke keine Berührung mit dem Schalenboden erfahren. Somit wird ein Festkleben der äußeren Peripherie der Fleischstücke mit der Schale beim Garen sicher vermieden. Unter dem Begriff des Garens versteht die Anmeldung sowohl den Prozess des Grillens auf handelsüblichen Grilleinrichtungen als auch den Prozess des Garens in Heißluftöfen oder Mikrowellen. Die Auflagen können dazu als von innen nach außen weisende Taschen ausgeführt sein. In einer vorteilhaften Ausführungsform können die Auflagen in einer Gestaltung der Schalen aus einer Aluminiumfolie in einem Pressvorgang hergestellt werden, wobei die Auflagen dabei durch eine an die Pressform angeformte Wölbung nach außen herstellbar sind. Eine weitere mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auflagen kann aber auch als in das Innere der Schale gerichteter Sockel ausgeführt sein, so dass die Enden der die Fleischstücke aufnehmenden Spieße darauf abgelegt werden können.
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Grundsätzlich können die erfindungsgemäßen Schalen zum Garen von auf Spießen aufgesteckten Fleischstücken beliebige Abmessungsgrößen aufweisen. Vorteilhafte Ausbildungen solcher Schalen sind jedoch auf übliche Verpackungsgrößen ausgerichtet, wobei derzeit eine Vielzahl von Verpackungsgrößen auf zunehmend kleinere Gebindeeinheiten ausgerichtet ist. Häufig werden die Verpackungseinheiten auf das Verbraucherverhalten von Singles zugeschnitten, so dass eine Ausbildung der erfindungsgemäßen Schalen zum Garen durchaus nur zwei oder drei Auflagen zur Aufnahme der Enden der Spieße an den jeweils gegenüberliegenden Wandbereichen der aufrechten Seitenwände aufweisen können und somit an das Essverhalten einzelner Personen hinsichtlich der in die Schalen enthaltenen Fleischmenge angepasst sind.
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In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, den Bodenbereich der Schalen zum Garen von auf Spießen aufgesteckten Fleischstücke mit sich vom Boden erhebenden Wellen zu versehen, die sich zwischen zwei gegenüber liegenden Seitenwänden erstrecken. Die Ausrichtung der Wellen kann frei gewählt werden, so dass diese beispielsweise längs oder quer zur größten Ausdehnung der etwa rechteckförmigen Schale ausgerichtet sein können. Denkbar sind auch Ausführungsformen, bei denen die Wellen im Boden auch schräg zur etwa rechteckförmigen Formgebung angeordnet sind. Beispielsweise können diese unter einem Winkel von 45 Grad angebracht sein. Durch die Ausbildung des Bodens mit Wellen und zwischen diesen Wellen befindlichen Vertiefungen erhält der Boden eine optimale Stabilität gegen mechanische Beanspruchungen. Weiterhin dienen die zwischen den Wellen befindlichen Vertiefungen dazu, von den Fleischstücken beim Garen abtropfende Flüssigkeiten aufzufangen.
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Hinsichtlich der Gestaltung des oberen Bereiches der Wellen ist noch auf ein wichtiges Unterscheidungskriterium hinzuweisen. Die zum Grillen vorgesehene Ausführungsform der Schalen weist im oberen Bereich der Wellen des Bodens etwa rechteckförmige Löcher auf, durch die vom Grill aufsteigende Grillhitze zu den Fleischstücken in die Schale gelangen kann. Zum Garen in Heißluftöfen oder Mikrowellen dagegen ist eine derartige Gestaltung des oberen Bereiches der Wellen im Boden nicht erwünscht, da durch die Löcher im oberen Bereich der Wellen eine Verschmutzung des Heißluftofens oder der Mikrowelle eintreten könnte.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die erfindungsgemäße Schale zum Garen von auf Spießen aufgesteckten Fleischstücken formschlüssig in eine Verpackungsschale eingesetzt, oder direkt mit einer Oberfolie verschlossen werden. Nach dem Verschließen der Verpackungsschale unter Luftabschluss oder modifizierter Atmosphäre ist damit ein im Einzelhandel zu vermarktendes Produkt entstanden. Unter modifizierter Atmosphäre versteht der Fachmann ein Gas oder Gasgemisch zur Sauerstoffverdrängung, bzw. Verbesserung der Haltbarkeit.
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Die Erfindung wird nun in bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf eine Zeichnung beschrieben. Die Figuren zeigen im Einzelnen:
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1: eine perspektivische Darstellung einer Schale zum Garen von Spießen aufgesteckten Fleischstücken nach der Erfindung;
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2: eine perspektivische Darstellung der Schale nach 1, jedoch mit geänderter Gestaltung des Bodens;
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3: eine perspektivische Darstellung der Schale nach 1, jedoch mit einer weiteren Bodenausbildung;
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In 1 ist eine vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schale 1 zum Garen von auf Spießen aufgesteckten Fleischstücken näher veranschaulicht. Die Schale 1 besteht dazu aus einem etwa rechteckförmigen Boden 2, der von etwa aufrecht ausgerichteten Seitenwänden 3, 4 umschlossen ist. Die aus einer dünnen Aluminiumfolie im Pressverfahren hergestellte Schale bildet somit ein hitzebeständiges Behältnis, welches zum Garen von Fleischstücken hervorragend geeignet ist. Bei der etwa rechteckförmigen Grundgestaltung der Schale 1 sind Abmessungen von etwa 170 × 125 × 45 mm zugrunde gelegt. Diese Portionierungsgröße kann dabei eine Fleischmenge aufnehmen, die beispielsweise für einen Single-Haushalt geeignet ist. Selbstverständlich können die erfindungsgemäßen Schalen 1 jedoch jede beliebige Abmessungsgröße aufweisen.
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Nach der Erfindung sind jeweils zwei gegenüberliegende Seitenwände 3 oder 4 mit zumindest einer Auflage 5 zur Aufnahme von den Enden der die Fleischstücke durchsetzenden Spieße versehen. Die in 1 dargestellte Schale 1 besitzt an den beiden gegenüberliegenden Seitenwänden 3 jeweils drei Auflagen 5, so dass in dieser Schale 1 drei Spieße mit aufgesteckten Fleischstücken Platz finden, wobei beim Garen auf dem Grill die Fleischstücke keine Berührung mit dem Boden 2 der Schale 1 erfahren. So können die Fleischstücke einen optimalen Garprozess durchlaufen, ohne dass es dabei zu einem Festkleben der äußeren Peripherie der Fleischstücke an dem Boden 2 der Schale 1 kommt. Erfindungsgemäß weisen die Auflagen 5 dazu die Form einer nach außen weisenden Tasche 6 auf, welche bei einer Herstellung der Schale im Pressverfahren einfach und kostengünstig herstellbar sind, indem dem Presswerkzeug eine nach außen hervorstehende Wölbung hinzugefügt wird. Für eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform der Auflagen 5 an den Seitenwänden 3 oder 4 ist es dagegen auch vorstellbar, dass diese Auflagen als nach innen gerichtete Sockel ausgeführt sein können.
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Wie weiterhin aus 1 hervorgeht, enthält der Boden 2 der Schale 1 sich vom Boden 2 erhebende Wellen 7, die sich etwa zwischen den Seitenwänden 3 erstrecken. Im oberen Bereich der Wellen 7 sind in diesen etwa rechteckförmige Löcher 8 eingebracht, die mit gleichmäßigem Abstand zueinander sich nahezu über die gesamte Länge der Wellen 7 erstrecken. Die Löcher 8 der Wellen 7 ermöglichen die optimale Einwirkung der Grillhitze auf die Fleischstücke. In einer weiteren in 2 dargestellten Ausführungsform sind die Wellen 7 mit den Löchern 8 in Bezug zur größten Ausdehnung der etwa rechtförmigen Gestaltung der Schale 1 quer ausgerichtet, wobei eine Gestaltung der Schale 1 gemäß 1 hinsichtlich der Grillqualität die vorteilhaftere Alternative darstellt.
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In 3 ist eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schale 1 gezeigt, welche sich für den Garprozess im Heißluftofen oder in der Mikrowelle eignet. Hierbei wurde bei der Gestaltung der Wellen 7 auf das Einbringen der Löcher 8 verzichtet, um eine etwaige Verschmutzung von Heißluftofen oder Mikrowelle zu vermeiden.
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Die Vervollständigung der Schalen 1 mit darin eingelegten Fleischspießen zu einem verkaufsfähigen Produkt kann dadurch erreicht werden, dass die Schalen 1 formschlüssig in Verpackungsschalen eingesetzt werden und durch Verschließen mit einem Deckel oder dgl. unter Luftabschluss oder modifizierter Atmosphäre für einen vorbestimmten Zeitabschnitt haltbar gemacht werden. Außerdem kann man die Schale 1 auch direkt mit einer Oberfolie verschließen, so dass auch hier eine haltbare Verkaufseinheit entstanden ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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