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DE202011106496U1 - Lebensmittelspender - Google Patents

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DE202011106496U1
DE202011106496U1 DE202011106496U DE202011106496U DE202011106496U1 DE 202011106496 U1 DE202011106496 U1 DE 202011106496U1 DE 202011106496 U DE202011106496 U DE 202011106496U DE 202011106496 U DE202011106496 U DE 202011106496U DE 202011106496 U1 DE202011106496 U1 DE 202011106496U1
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DE
Germany
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spout
dispenser according
food dispenser
food
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DE202011106496U
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Unilever IP Holdings BV
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Unilever NV
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Abstract

Lebensmittelspender, der umfasst:
– einen Quetschbehälter (1), der ein viskoses Lebensmittelprodukt hält, wobei der Quetschbehälter (1) eine Bodenöffnung (14) aufweist;
– ein Ausgusselement (4), das mit dem Behälter (1) über seiner Bodenöffnung (14) verbunden ist, wobei das Ausgusselement eine Ausgussöffnung (5) aufweist, durch die das viskose Lebensmittelprodukt abgegeben wird;
– einen Kappenständer (6), der einen Kranz (7), der um das Ausgusselement (4) angeordnet und mit dem Behälter (1) und/oder dem Ausgusselement (4) verbunden ist, eine Kappe (8) und ein Gelenk (9), das die Kappe mit dem Kranz verbindet, umfasst, wobei der Kappenständer (6) zwischen einer geschlossenen Position, in der die Ausgussöffnung (5) und die Kappe (8) geschlossen sind, und einer geöffneten Position, in der die Ausgussöffnung (5) und die Kappe (8) zum Abgeben des viskosen Produkts geöffnet sind, überführt werden kann, und wobei die Kappe (7) einen Fuß (11) aufweist, so dass für den Spender in der...

Description

  • Die Erfindung betrifft das Gebiet der Lebensmittelspender des Typs mit Bodenöffnung und insbesondere einen Spender mit Bodenöffnung, der einen Quetschbehälter, der ein viskoses Lebensmittelprodukt hält, und einen Kappenständer, durch den der Spender in einer umgekehrten Position positioniert werden kann, wobei die Spenderöffnung nach unten zeigt, umfasst. Der Behälter kann in der Weise gequetscht werden, dass der Inhalt ausgetrieben wird, indem der Behälter mit Druck beaufschlagt wird. Der Kappenständer des Spenders umfasst einen Kranz, der um die Öffnung angeordnet ist, eine Kappe und ein Gelenk, das die Kappe mit dem Kranz verbindet, wobei wenigstens ein Teil des Kranzes lichtdurchlässig ist.
  • Spender des Typs mit Bodenöffnung werden positioniert, wobei die Abgabeöffnung nach unten zeigt. Dieser Entwurf hat mehrere Vorteile gegenüber dem anderen Typ der Spender, den sogenannten Spendern mit oben liegender Öffnung. Der Inhalt der Spender mit Bodenöffnung wird z. B. durch die Wirkung der Schwerkraft nahe an der Abgabeöffnung gehalten, was den Vorteil besitzt, dass der Spender nahezu vollständig geleert werden kann. Darüber hinaus behindert die Viskosität eines viskosen Lebensmittelprodukts wie etwa Ketchup, Senf, Mayonnaise und dergleichen die Abgabe nicht, da der Inhalt für die Spende jederzeit zur Verfügung steht.
  • Es wird auf den in US-A-5.460.298 offenbarten Lebensmittelspender Bezug genommen, der einen lichtdurchlässigen Ständer umfasst, der mit dem Behälter abnehmbar verbunden ist. Der Behälter weist eine Bodenöffnung auf, die mittels einer separaten Schraubkappe oder Schnappkappe verschlossen wird. Der eigentliche Ständer weist keine Kappe auf.
  • Der Spender für flüssige Reinigungsmittel gemäß EP-A-391 688 weist eine Abdeckkappe auf, deren Zweck darin besteht, dass darin eine vorgegebene Menge des Reinigungsmittels dosiert wird. Der Spender kann umgekehrt auf der Kappe positioniert werden. Die Kappe ist nicht als Kappenständer ausgeführt, der einen Kranz und eine Kappe oder einen Deckel, die bzw. der geöffnet werden kann, umfasst, und es ist auch keine Ausgusstülle vorgesehen.
  • WO-A-2007/130563 betrifft einen Spender mit Bodenöffnung für Gelzusammensetzungen. Der Spender besitzt eine lichtdurchlässige Abgabekappe zum Tragen des Spenders. Es ist kein Kappenständer mit einem Kragen und einem Deckel bzw. einer Kappe, der bzw. die geöffnet und verschlossen werden können, vorhanden.
  • Der Kappenständer des Spenders des Typs mit Bodenöffnung schafft eine stabile Position des Spenders auf einer Oberfläche wie etwa in einem Regal oder auf einem Tisch. In diesem Zusammenhang weist der Kappenständer gewöhnlich beträchtliche Querschnittsabmessungen auf, durch die die stabile Position erreicht werden kann. Als ein Ergebnis der beträchtlichen Abmessungen des Kranzes ist jedoch die Sicht auf die Ausgusstülle behindert. Dem Verbraucher fehlt deswegen eine geeignete Kontrolle über die Abgabe des Produkts, während er den Lebensmittelspender zum Auftragen des Lebensmittelprodukts verwendet. Das kann eine unkontrollierte Freigabe des Lebensmittelprodukts zur Folge haben, insbesondere dann, wenn der Behälter zu stark gequetscht wird.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die obenerwähnten Nachteile zu beseitigen und einen Lebensmittelspender zu schaffen, der eine verbesserte Kontrolle der Abgabe des fraglichen Produkts aus dem Behälter ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Lebensmittelspender des Typs mit Bodenöffnung nach Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Lebensmittelspender, der umfasst:
    • – einen Quetschbehälter, der ein viskoses Lebensmittelprodukt enthält, wobei der Quetschbehälter eine Bodenöffnung umfasst;
    • – ein Ausgusselement, das mit dem unteren Ende des Behälters über seiner Bodenöffnung verbunden ist, wobei das Ausgusselement eine Ausgussöffnung aufweist, durch die das viskose Lebensmittelprodukt abgegeben wird;
    • – einen Kappenständer, der einen um das Ausgusselement angeordneten Kranz, eine Kappe und ein Gelenk, das die Kappe mit dem Kranz verbindet, umfasst, wobei der Kappenständer zwischen einer geschlossenen Position, in der die Ausgussöffnung und die Kappe geschlossen sind, und einer geöffneten Position, in der die Ausgussöffnung und die Kappe zum Abgeben des viskosen Produkts geöffnet sind, überführt werden kann, wobei die Kappe einen Fuß aufweist, so dass für den Spender in der geschlossenen Position der Kappe eine stabile Unterstützung geschaffen wird;
    wobei wenigstens ein Teil des Kranzes lichtdurchlässig ist, so dass ein Benutzer die Abgabe des flüssigen Lebensmittelprodukts von der Ausgusstülle beobachten kann.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Lebensmittelspender wird die stabile Unterstützung des Spenders in der umgekehrten Position trotzdem durch den Kappenständer erreicht. Da jedoch wenigstens ein Teil des Kranzes der Kappe lichtdurchlässig ist, können das Ausgusselement und somit auch die Menge des Lebensmittelprodukts, die aus dem Ausguss austritt, durch den Verbraucher beobachtet werden. Die Kappe kann ebenso lichtdurchlässig sein. Das Ausgusselement steht von dem Behälter in den Kappenständer vor, wodurch eine gute Sichtbarkeit des Ausgusselements erreicht wird. Folglich ist der Verbraucher nun in einer Position, um die Menge des Lebensmittelprodukts, die aus dem Behälter durch die freie Öffnung des Ausgusselements abgegeben wird, besser zu kontrollieren. Der Verbraucher kann insbesondere den Behälter in einer besser kontrollierten Weise quetschen, um die gewünschte Menge des Lebensmittelprodukts zu erhalten.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich beim Lesen der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, die auf die Zeichnungen Bezug nimmt; es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht des unteren Teils des Lebensmittelspenders im geschlossenen Zustand;
  • 2 den unteren Teil des Lebensmittelspenders im geöffneten Zustand;
  • 3 eine Seitenansicht des geöffneten Lebensmittelspenders;
  • 4 eine Schnittansicht durch den Kappenständer;
  • 5 eine Unteransicht des Kappenständers mit Abmessungseinzelheiten; und
  • 6 eine weitere Ausführungsform des Kappenständers.
  • Die Erfindung schafft demzufolge einen Lebensmittelspender, der umfasst:
    • – einen Quetschbehälter, der ein viskoses Lebensmittelprodukt enthält, wobei der Quetschbehälter eine Bodenöffnung umfasst;
    • – ein Ausgusselement, das mit dem unteren Ende des Behälters über seiner Bodenöffnung verbunden ist, wobei das Ausgusselement eine Ausgussöffnung aufweist, durch die das viskose Lebensmittelprodukt abgegeben wird;
    • – einen Kappenständer, der einen um das Ausgusselement angeordneten Kranz, eine Kappe und ein Gelenk, das die Kappe mit dem Kranz verbindet, umfasst, wobei der Kappenständer zwischen einer geschlossenen Position, in der die Ausgussöffnung und die Kappe geschlossen sind, und einer geöffneten Position, in der die Ausgussöffnung und die Kappe zum Abgeben des viskosen Produkts geöffnet sind, überführt werden kann, wobei die Kappe einen Fuß aufweist, so dass für den Spender in der geschlossenen Position der Kappe eine stabile Unterstützung geschaffen wird;
    wobei wenigstens ein Teil des Kranzes lichtdurchlässig ist, so dass ein Benutzer die Abgabe des flüssigen Lebensmittelprodukts von der Ausgusstülle beobachten kann.
  • Gewöhnlich ist eine ringförmige Kammer zwischen dem Ausgusselement und dem Kranz definiert. Das Ausgusselement ist somit in der ringförmigen Kammer deutlich sichtbar, wodurch das Austreten des Lebensmittelprodukts einfach beobachtet werden kann. Eine geeignete Kammer wird z. B. dann erhalten, wenn der Innendurchmesser des unteren Endes des Kranzes wenigstens zweimal größer ist als der Außendurchmesser des unteren Endes des Ausgusselements. Das eigentliche Ausgusselement kann lichtdurchlässig oder durchscheinend sein, obwohl einem lichtundurchlässigen Ausgusselement der Vorzug gegeben wird. Der Behälter kann in ähnlicher Weise entweder lichtdurchlässig oder lichtundurchlässig sein.
  • Der Kranz kann teilweise lichtdurchlässig sein; z. B. können wenigstens 50% des Kranzes lichtdurchlässig sein. Vorzugsweise sind wenigstens 80% des Kranzes lichtdurchlässig, es ist starker bevorzugt, dass wenigstens 90% des Kranzes lichtdurchlässig sind, und es ist am stärksten bevorzugt, dass der vollständige Kranz lichtdurchlässig ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Kappenständer einschließlich Kranz, Kappe und Gelenk lichtdurchlässig.
  • Um eine sorgfältige Dosierung des viskosen Lebensmittelprodukts, das in dem Quetschbehälter enthalten ist, zu ermöglichen, weist die Ausgussöffnung vorzugsweise einen Innendurchmesser kleiner als 1 cm auf, wobei ein Wert kleiner als 6 mm stärker bevorzugt ist und ein Wert kleiner als 4 mm am stärksten bevorzugt ist. Die Ausgussöffnung hat typischerweise einen Durchmesser von wenigstens 0,3 mm, wobei ein Wert von wenigstens 0,5 mm stärker bevorzugt ist.
  • Nachdem der Lebensmittelspender mehrere Male verwendet wurde, könnten winzige Reste des Lebensmittelprodukts an der Außenseite der Ausgussöffnung anhaften. Solche winzige Mengen beeinträchtigen gewöhnlich nicht das Gesamterscheinungsbild des Lebensmittelspenders. Es wäre jedoch völlig unerwünscht, wenn derartige Mengen weiter in die Kammer und entlang der Außenseite des Ausgusselements sickern würden, z. B. als Ergebnis einer umgekehrten Position des Lebensmittelspenders. Für den Zweck der Verhinderung des Auftretens eines derartigen Sickerns kann in der ringförmigen Kammer ein Schutzschild vorgesehen sein. Dieser Schutzschild erstreckt sich zwischen der Außenseite des Ausgusselements und der Innenseite des Kranzes in der Weise, dass ein Eintreten möglicher Tröpfelmengen in die Kammer verhindert wird. Der Schutzschild kann am untersten Ende des Kranzes und der Ausgusstülle angeordnet sein, um eine maximale Wirkung zu erzielen. Der Schutzschild ist vorzugsweise ebenfalls lichtdurchlässig.
  • Der Behälter kann einen Hals umfassen, der seine Bodenöffnung in der Weise umgibt, dass das Ausgusselement und/oder der Kranz z. B. mittels einer Schraubverbindung lösbar mit dem Hals verbunden werden können. Der Kappenständer kann gemäß mehreren Möglichkeiten mit dem Behälter verbunden sein. Der Kappenständer ist vorzugsweise mit dem Ausgusselement z. B. durch Formpressen verbunden. Der Kappenständer kann einteilig gebildet sein wie etwa durch Spritzgießen. Alternativ kann der Kappenständer aus verschiedenen Teilen z. B. durch Kleben, Schweißen oder dergleichen zusammengefügt sein.
  • Die Qualität des Lebensmittelprodukts in dem flexiblen Behälter kann garantiert werden, indem die Bodenöffnung mit einem lösbaren Siegel versehen wird. Der Verbraucher entfernt dieses Siegel vor dem Gebrauch, zu diesem Zweck kann der Kappenständer, der die Ausgusstülle und die Kappe umfasst, von dem Behälter entfernt werden. Nachdem das Siegel gelöst wurde, wird der Kappenständer wieder auf den flexiblen Behälter gesetzt.
  • Der Kappenständer kann eine beliebige Form z. B. eine zylindrische Form haben. Der Kappenständer kann insbesondere eine nicht zylindrische Form haben, die durch zueinander senkrechte obere Breitenabmessungen T1, T2 und zueinander senkrechte untere Breitenabmessungen B1, B2 definiert ist, wobei wenigstens eine der oberen Breitenabmessungen kleiner ist als eine entsprechende untere Breitenabmessung. Das verhältnismäßig breite untere Ende des Kappenständers und die dementsprechend breite Unterstützungsfläche der Kappe schaffen eine stabile Unterstützung des Spenders. Vorzugsweise liegt das Verhältnis einer unteren Breitenabmessung B1, B2 zu einer entsprechenden oberen Breitenabmessung T1, T2 im Bereich von 2:1 bis 1,1:1. Wenn die Oberseite und die Unterseite des Kappenständers kreisförmig sind, (B1 = B2 bzw. T1 = T2) kann das Verhältnis des oberen Durchmessers zum unteren Durchmesser im gleichen Bereich von 2:1 bis 1,1:1 liegen. Alternativ kann die Unterseite des Kappenständers außerdem eine nicht kreisförmige Form wie etwa eine ovale oder elliptische Form aufweisen. Außerdem kann die Oberseite des Kappenständers eine nicht kreisförmige Form wie etwa eine ovale Form oder eine elliptische Form usw. aufweisen. Das Verhältnis einer unteren Breitenabmessung B1, B2 zur Höhenabmessung H des Kappenständers kann im Bereich von 1:1 bis 3:1 liegen.
  • Der Kranz kann ebenfalls ähnliche Formen aufweisen. Das obere Ende des Kranzes kann schmäler sein als sein unteres Ende. Außerdem kann der Kranz ein kreisförmiges oder nicht kreisförmiges oberes Ende und unteres Ende aufweisen.
  • Für den Zweck der Schaffung einer geeigneten Verbindung zwischen der Kappe in ihrer geschlossenen Position und dem Kranz kann die Kappe einen ringförmigen Flansch oder Rand umfassen, der in der geschlossenen Position der Kappe an dem unteren Ende des Kranzes in Eingriff gelangt. Des Weiteren kann die Kappe einen Anschlag umfassen, der in der geschlossenen Position der Kappe an der Ausgussöffnung in Eingriff gelangt. Die Ausgusstülle wird somit geschlossen, sobald die Kappe in die geschlossene Position überführt wird.
  • Der Lebensmittelspender ist vorzugsweise aus einem Kunststoff hergestellt. Der Kappenständer und das Ausgusselement enthalten vorzugsweise Kunststoff. Der oben verwendete Ausdruck ”lichtdurchlässig” bezieht sich auf die Lichtdurchlassfähigkeit des Werkstoffs, aus dem der Kranz hergestellt wurde. Es ist klar, dass das beste Ergebnis bei Betrachtung der Abgabe des Lebensmittelprodukts erreicht wird, wenn der Werkstoff stark lichtdurchlässig ist. Als Beispiel kann der Werkstoff des Kappenständers wenigstens 60% oder sogar wenigstens 80% des auftreffenden Lichts durchlassen. Es ist stärker bevorzugt, dass wenigstens 90% des auftreffenden Lichts durchgelassen wird, und es ist am stärksten bevorzugt, dass wenigstens 99% des auftreffenden Lichts durchgelassen wird.
  • Es wird hervorgehoben, dass der oben erläuterte Spender mit Bodenöffnung Text- und Bildaufdrucke auf seiner Außenseite für Kundeninformationen aufweisen kann. Diese Aufdrücke sind leicht erkennbar, wenn der Spender gemäß der Sollposition, bei der die Bodenöffnung nach unten weist, orientiert wird. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Spender außerdem so orientiert wird, dass die Bodenöffnung nach oben weist, z. B. während des Transports oder sogar im Lager oder in der Auslage beim Einzelhändler.
  • Das viskose Lebensmittelprodukt, das in dem Quetschbehälter enthalten ist, besitzt typischerweise eine Viskosität bei 20°C und bei einer Scherrate von 10 s–1 von wenigstens 1,0 Pas. Es ist starker bevorzugt, dass das Lebensmittelprodukt unter diesen Bedingungen eine Viskosität von wenigstens 5,0 Pas aufweist und noch stärker bevorzugt ist ein Wert von wenigstens 8,0 Pas, wobei ein Wert von wenigstens 10,0 Pas am stärksten bevorzugt ist. Beispiele von viskosen Lebensmittelprodukten, die vorteilhaft in dem vorliegenden Spender verpackt werden können, enthalten Mayonnaise, Ketchup und Senf.
  • Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die Ausführungsform des Lebensmittelspenders, die in den Zeichnungen gezeigt ist, weiter beschrieben.
  • Der in den Figuren gezeigte Lebensmittelspender umfasst einen Quetschbehälter 1, vorzugsweise aus einem flexiblen Kunststoff, der eine obere Wand 2 und am unteren Ende einen Behälterhals 3 aufweist. An dem Hals 3 ist ein Ausgusselement 4 mit Hilfe von Schraubengewinde 16 angebracht, wie in dem Querschnitt von 4 gezeigt ist. Das Ausgusselement 4 weist einen Durchgangskanal auf, der an dem oberen Ende mit einer Öffnung 14 in dem Behälterhals 3 verbindet und an dem unteren Ende eine Ausgussöffnung 5 aufweist. Wie in 4 gezeigt, ist ein Kunststoffventil 18 z. B. aus Silikon an der Ausgussöffnung 5 angebracht. Das Ventil 18 weist einen Schlitz 19 auf, der als ein kreuzförmiger Schlitz ausgeführt sein kann, durch den das Lebensmittelprodukt abgegeben wird.
  • Um das Ausgusselement 4 ist ein Kappenständer 6 vorgesehen. Dieser Kappenständer 6 ist lichtdurchlässig und enthält den Kranz 7 und die Kappe 8. Der Kranz 7 weist ein oberes Ende, das durch die Formnaht 17 mit dem Ausgusselement 4 verbunden ist, und ein unteres Ende auf. Das Ausgusselement 4 steht nach unten in den Kappenständer 6 und insbesondere in seinen Kranz 7 vor. Mittels des elastischen Gelenks 9 ist die Kappe 8 an dem unteren Ende des Kranzes 7 aufgehängt. Die Kappe 8 weist eine Kappenwand 11 und einen oberen Umfangsrand 10 auf, der in der geschlossenen Position der Kappe 8 an dem unteren Ende des Kranzes 7 z. B. durch eine Sperrklinken- oder Schnappverbindung in Eingriff gelangt. Der untere Umfangsrand 23 der Kappe bildet im geschlossenen Zustand der Kappe 8 eine ebene Auflage des Spenders.
  • Des Weiteren weist die Kappe an ihrer inneren Oberfläche einen Anschlag 12 auf. In der geschlossenen Position der Kappe 8 gelangt der Anschlag 12 an der Ausgussöffnung 5 des Ausgusselements 6 in Eingriff, um das Ausgusselement zu verschließen und das Austreten des Lebensmittelprodukts aus dem Behälter zu verhindern.
  • An dem freien Ende des Halses 3 ist ein Siegel 15 für den Schutz des (nicht gezeigten) Lebensmittelprodukts in dem Behälter gegen Qualitätsverlust, Verfälschung usw. aufgebracht. Vor dem Gebrauch muss das Siegel von dem Hals entfernt werden. Zu diesem Zweck wird der Kappenständer 6 zusammen mit dem Ausgusselement 4 von dem Hals 3 abgeschraubt; nach dem Entfernen des Siegels werden der Kappenständer und das Ausgusselement 4 erneut an dem Hals 3 angebracht.
  • Eine Kammer 13 ist zwischen dem Ausgusselement 4 und dem Kranz 7 definiert. Durch den lichtdurchlässigen Werkstoff des Kranzes 7 kann der Verbraucher leicht das Ausgusselement 4 und das Lebensmittelprodukt, das von dem Ausgusselement 4 abgegeben wird, beobachten, wodurch eine bessere Kontrolle der Abgabefunktion möglich ist.
  • Der Kappenständer kann in mehreren Formen ausgeführt sein. Der Kappenständer kann z. B. eine nicht kreisförmige Form haben mit zueinander senkrechten oberen Abmessungen T1 und T2, die voneinander verschieden sind. Somit kann die Oberseite z. B. elliptisch oder oval und dergleichen sein. Alternativ können die oberen Abmessungen T1 und T2 gleich sein, so dass die Oberseite des Kappenständers kreisförmig ist (siehe 5). Des Weiteren können die zueinander senkrechten unteren Abmessungen B1 und B2 verschieden z. B. elliptisch oder oval und dergleichen oder gleich sein. Der Kranz 7 als Teil des Kappenständers 6 kann entsprechende kreisförmige oder nicht kreisförmige Formen an seinem oberen Ende und ebenso an seinem unteren Ende aufweisen. Des Weiteren kann das obere Ende des Kranzes schmäler sein als sein unteres Ende.
  • In der Ausführungsform von 6 erstreckt sich ein lichtdurchlässiger Schutzschild 20 zwischen dem Ausgusselement 4 und dem Kranz 7. Die äußere Begrenzung 22 des Schutzschilds 20 stößt an die Innenseite des Kranzes 7 an und die innere Begrenzung 21 des Schutzschilds 20 stößt an die Außenseite des Ausgusselements 4 an. Auf diese Weise wird verhindert, dass Tropfverluste, die sich nahe der Ausgussöffnung 5 ansammeln könnten, zwischen dem Ausgusselement 4 und dem Kranz 7 in die Kammer 13 eintreten. Dadurch wird das Gesamterscheinungsbild des Lebensmittelspenders nicht durch Reste des Lebensmittelprodukts, die an der Außenseite des Ausgusselements 4 anhaften, verdorben. Insbesondere dann, wenn das Ausgusselement 4 lichtundurchlässig ist, werden die Tropfverluste nahe an der Ausgussöffnung 5 kaum bemerkt.
  • Zusammengefasst betrifft die Erfindung einen Lebensmittelspender, der einen flexiblen Behälter mit einem Ausgusselement an seinem unteren Ende umfasst. Das untere Ende des Behälters ist mittels eines Kappenständers, der das Ausgusselement umgibt, unterstützt. Der Kappenständer weist eine Kappe zum Verschließen oder Öffnen des Spenders im Hinblick auf das Abgeben eines flüssigen Lebensmittelprodukts auf. Da der Kappenständer einen Kranz aufweist, der wenigstens teilweise lichtdurchlässig ist, können das Ausgusselement sowie das Abgeben des Lebensmittelprodukts von dem Ausgusselement durch den Verbraucher leicht beobachtet werden. Dadurch kann der Verbraucher das Dosieren des Lebensmittelprodukts von dem Spender besser kontrollieren.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 5460298 A [0003]
    • EP 391688 A [0004]
    • WO 2007/130563 A [0005]

Claims (20)

  1. Lebensmittelspender, der umfasst: – einen Quetschbehälter (1), der ein viskoses Lebensmittelprodukt hält, wobei der Quetschbehälter (1) eine Bodenöffnung (14) aufweist; – ein Ausgusselement (4), das mit dem Behälter (1) über seiner Bodenöffnung (14) verbunden ist, wobei das Ausgusselement eine Ausgussöffnung (5) aufweist, durch die das viskose Lebensmittelprodukt abgegeben wird; – einen Kappenständer (6), der einen Kranz (7), der um das Ausgusselement (4) angeordnet und mit dem Behälter (1) und/oder dem Ausgusselement (4) verbunden ist, eine Kappe (8) und ein Gelenk (9), das die Kappe mit dem Kranz verbindet, umfasst, wobei der Kappenständer (6) zwischen einer geschlossenen Position, in der die Ausgussöffnung (5) und die Kappe (8) geschlossen sind, und einer geöffneten Position, in der die Ausgussöffnung (5) und die Kappe (8) zum Abgeben des viskosen Produkts geöffnet sind, überführt werden kann, und wobei die Kappe (7) einen Fuß (11) aufweist, so dass für den Spender in der geschlossenen Position der Kappe (8) eine stabile Unterstützung geschaffen wird; wobei wenigstens ein Teil des Kranzes (7) lichtdurchlässig ist, so dass ein Benutzer die Abgabe des flüssigen Lebensmittelprodukts von dem Ausgusselement (4) beobachten kann.
  2. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei zwischen dem Ausgusselement (4) und dem Kranz (7) eine ringförmige Kammer (13) definiert ist.
  3. Lebensmittelspender nach Anspruch 2, wobei ein Schutzschild (20) vorgesehen ist, der sich zwischen dem Ausgusselement (4) und dem Kranz (7) erstreckt.
  4. Lebensmittelspender nach Anspruch 3, wobei der Schutzschild (20) in der Nähe des unteren Endes des Kranzes (7) oder an diesem angeordnet ist und das untere Ende des Ausgusselements (4) durch den Schutzschild versteht.
  5. Lebensmittelspender nach Anspruch 3, wobei der Schutzschild (20) lichtdurchlässig ist.
  6. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei der Behälter (1) einen Hals (3) umfasst, wobei das Ausgusselement (4) und/oder der Kranz (7) abnehmbar mit dem Hals (3) verbunden sind.
  7. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei die Bodenöffnung (14) mittels eines lösbaren Siegels (15) verschlossen ist.
  8. Lebensmittelspender nach Anspruch 3, wobei das Siegel (15) zwischen dem Hals (3) und dem Ausgusselement (4) angeordnet ist.
  9. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei der Kappenständer (6) und das Ausgusselement (4) mittels einer Formnaht (17) miteinander verbunden sind.
  10. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei das Ausgusselement (4) lichtundurchlässig ist.
  11. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei der Behälter (1) lichtundurchlässig ist.
  12. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei wenigstens 80% des Kranzes (7) lichtdurchlässig sind.
  13. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei der Kappenständer (6) zueinander senkrechte obere Breitenabmessungen T1, T2 und zueinander senkrechte untere Breitenabmessungen B1, B2 aufweist, wobei wenigstens eine der oberen Breitenabmessungen kleiner ist als die entsprechende untere Breitenabmessung.
  14. Lebensmittelspender nach Anspruch 13, wobei das Verhältnis einer unteren Breitenabmessung B1, B2 zu einer entsprechenden oberen Breitenabmessung T1, T2 des Kappenständers (6) im Bereich von 2:1 bis 1,1:1 liegt.
  15. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei die Kappe (8) einen ringförmigen Flansch oder Rand (10) umfasst, der in der geschlossenen Position der Kappe (8) an dem unteren Ende des Kranzes (7) in Eingriff gelangt.
  16. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei die Kappe (8) einen Anschlag (12) umfasst, der in der geschlossenen Position der Kappe (8) an der Ausgussöffnung (5) in Eingriff gelangt.
  17. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei das Ausgusselement (4) über das untere Ende des Kranzes (7) hinaus vorsteht.
  18. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei eine innere Breitenabmessung des unteren Endes des Kranzes (7) wenigstens 2-mal größer ist als eine äußere Breitenabmessung des unteren Endes des Ausgusselements (4).
  19. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei der Kappenständer (6) eine Höhenabmessung H und eine untere Breitenabmessung B1 aufweist, wobei das Verhältnis der unteren Breitenabmessung B1, B2 zu der Höhenabmessung H in dem Bereich von 1:1 bis 3:1 liegt.
  20. Lebensmittelspender nach Anspruch 1, wobei die Lichtdurchlassfähigkeit des Werkstoffs des Kappenständers wenigstens 90% beträgt, wobei ein Wert von wenigstens 95% bevorzugt ist und ein Wert von wenigstens 99% am meisten bevorzugt ist.
DE202011106496U 2010-10-01 2011-09-29 Lebensmittelspender Expired - Lifetime DE202011106496U1 (de)

Applications Claiming Priority (2)

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