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DE202011051284U1 - Klappbarer Transportbehälter mit Kühlelementen - Google Patents

Klappbarer Transportbehälter mit Kühlelementen Download PDF

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DE202011051284U1
DE202011051284U1 DE201120051284 DE202011051284U DE202011051284U1 DE 202011051284 U1 DE202011051284 U1 DE 202011051284U1 DE 201120051284 DE201120051284 DE 201120051284 DE 202011051284 U DE202011051284 U DE 202011051284U DE 202011051284 U1 DE202011051284 U1 DE 202011051284U1
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Schoeller Arca Systems GmbH
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Publication date
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Abstract

Transportbehälter (2), insbesondere Großladungsträger oder Big Box, mit einer Bodenplattform (6) und zur Mitte hin einklapp- oder faltbaren Seitenwänden (8), dadurch gekennzeichnet, dass der Transportbehälter (2) im zusammengeklappten oder -gefalteten Zustand einen oder mehrere Stauräume (36) aufweist, in dem alle vereinzelten Kühlelemente (14) einer Kühlelementeanordnung (16), die zum Auskleiden des Transportbehälters (2) im aufgeklappten bzw. aufgefalteten Zustand dient, aufgenommen werden können.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen klappbaren Transportbehälter, insbesondere einen Großladungsträger oder eine sogenannte Big Box, für die Lagerung und den Transport von Waren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Klappbare Großladungsträger sind seit langem aus dem Stand der Technik bekannt. So ist bereits in der Gebrauchsmusteranmeldung DE 16 705 58 U eine sogenannte Box-Palette beschrieben, deren Seitenwände umgeklappt werden können. Durch das Umklappen der Seitenwände lässt sich die Höhe und somit das Volumen des Behälters minimieren, sodass der Behälter beim Rücktransport oder Lagern im leeren Zustand nur wenig Platz beansprucht.
  • Moderne Großladungsbehälter, wie sie zum Beispiel aus DE 10 2008 047 857 A1 oder DE 20 2010 002 290 U1 bekannt sind, sind größtenteils aus Kunststoff gefertigt und weisen meist doppelwandige Seitenwände und somit eine gewisse Wärmedämmfähigkeit auf. Jedoch gibt es Waren, die gekühlt gelagert oder transportiert werden müssen. Hierfür werden in der Regel speziell dafür konzipierte Isolierbehälter, wie sie zum Beispiel in US 2007/0193298 A1 beschrieben sind, verwendet, welche jedoch nicht die gewünschte Klappfähigkeit der oben erwähnten Großladungsträger aufweisen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, einen klappbaren Transportbehälter zu schaffen, mit dem bei Bedarf mit einfachen Mitteln Waren in gekühltem Zustand gelagert oder transportiert werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß weist der Transportbehälter eine Bodenplattform und zur Mitte hin einklapp- und/oder faltbare Seitenwände auf, wobei der Transportbehälter im zusammengeklappten oder -gefalteten Zustand einen oder mehrere Stauräume aufweist, in dem alle vereinzelten Kühlelemente einer Kühlelementeanordnung, die zum Auskleiden des Transportbehälters im aufgeklappten bzw. aufgefalteten Zustand dient, sicher aufgenommen werden können.
  • Der erfindungsgemäße Transportbehälter ist somit so konzipiert, dass er einerseits als gewöhnlicher Transportbehälter verwendet werden kann und anderseits bei Bedarf mit Kühlelementen vollständig ausgekleidet und im leeren Zustand zusammen mit den Kühlelementen kompakt gelagert werden kann.
  • „Sicher aufgenommen” im Sinne der Erfindung bedeutet, dass die Kühlelemente nicht lediglich auf den zusammengeklappten Transportbehälter gelegt werden, sondern innerhalb des Transportbehälters so aufgenommen sind, dass sie nicht herausfallen können. Die Kühlelemente werden durch eine oder mehrer umgeklappte Seitenwände gesichert.
  • Das flächige Auskleiden des Transportbehälters mit Kühlelementen hat im Vergleich zu einzelnen Kühlakkus oder Eisbeutel den Vorteil, dass die Ware nicht nur punktuell oder einseitig, sondern gleichmäßig von allen Seiten gekühlt wird. Da der Transportbehälter für den Rücktransport oder dem Lagern entsprechende Stauräume für die Kühlelemente aufweist, gehen diese nicht verloren und werden auch nicht beschädigt, da sie innerhalb des Behälters vor Fremdeinwirkungen geschützt sind. Der erfindungsgemäße Transportbehälter kann somit flexibel je nach Bedarf mit und ohne Kühlelemente verwendet werden.
  • Ein wesentlicher Unterschied zu bekannten Kühlsystemen ist unter anderem auch in dem großen Pack- bzw. Kühlvolumen zu sehen. Die Auskleidung eines Großladungsträgers mit großflächigen und dünnen Kühlelementen mindert das Ladevolumen nur unwesentlich, so dass große Waren gekühlt werden können, die nicht in eine Vielzahl von kleinen Kühlbehältern aufgeteilt werden können. Ferner hat ein solcher mit großflächigen Kühlelementen ausgestatteter Transportbehälter bei gleichem Gesamtpackvolumen einen geringeren Volumenverbrauch durch die Behälter selbst.
  • Darüber muss vor dem Einbringen der Ware nicht der gesamte Transportbehälter abgekühlt werden, sondern lediglich die herausnehmbaren Kühlelemente, die sehr leicht in einer Kühleinrichtung Platz finden oder dort heruntergekühlt werden können.
  • Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Transportbehälters liegt neben der Verstaumöglichkeit der Kühlelemente im zusammengeklappten Zustand also insbesondere in der Schaffung eines großvolumigen, gekühlten Laderaums mit großflächigen Kühlelementen, die ihrerseits nur einen geringen Platzverbrauch haben.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung befindet sich der Stauraum zwischen der untersten umgeklappten Seitenwand und der Bodenplattform. Dabei ist der Abstand zwischen der untersten umgeklappten Seitenwand und der Bodenplattform so gewählt, dass sie mindestens der Gesamthöhe aller übereinander gestapelten Kühlelemente entspricht. Dies ist deshalb vorteilhaft, da alle Kühlelemente vor dem Zusammenklappen der Seitenwände, ohne diese zuerst aus dem Behälter nehmen und neben dem Behälter ablegen zu müssen, übereinander gelegt werden können und dann die Seitenwände nacheinander über die Kühlelemente umgelegt werden können. Dadurch befinden sich die Kühlelemente unterhalb aller Seitenwände in einem besonders geschützten und auch thermisch abgeschirmten Bereich. Letzteres kann zum Beispiel ausgenutzt werden, um den zusammengeklappten Transportbehälter (ohne Ware) mit gekühlten Kühlelementen ausliefern zu können und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Transportbehälter aufgeklappt und mit Ware gefüllt wird.
  • Alternativ können die einzelnen Kühlelemente sandwichartig zwischen den einzelnen umgeklappten Seitenwänden aufgenommen sein, wenn die Abstände zwischen den eingeklappten Seitenwänden entsprechend den Dicken der Kühlelemente angepasst sind.
  • Die Kühlelementeanordnung kann selbst einen aus einem Kühlelement gebildeten Deckel aufweisen. Jedoch kann gemäß einem Aspekt der Erfindung auch der Deckel des Transportbehälters, der in der Regel den Transportbehälter sowohl im aufgeklappten als auch im zusammengeklappten Zustand verschließen kann, zum Verschließen der Kühlelementeanordnung verwendet werden. Dies verringert nicht nur die Anzahl der Teile, sondern vereinfacht auch die Handhabung beim Befüllen und Entleeren des Transportbehälters, da mit dem Entfernen des Transportbehälterdeckels die Ware sofort zugänglich ist.
  • Alternativ kann der Transportbehälterdeckel eine Befestigungsmöglichkeit für den Kühlelementdeckel aufweisen, so dass beide zusammen handhabbar sind.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann die Bodenplattform eine Ladefläche und am äußeren Rand ausgebildete Wandsockel aufweisen, an denen die Seitenwände angelenkt sind. Die Höhen der Wandsockel können so gewählt sein, dass alle Seitenwände in eine zur Ladefläche im Wesentlichen parallele Lage umgeklappt oder gefaltet werden können. Somit wird über die Höhe des Wandsockels beziehungsweise die Höhe der Lagerachse der Seitenwände über der Ladefläche die Größe des Stauraums für die Kühlelemente eingestellt.
  • Wenn die Höhe des Stauraums bzw. der Stauräume etwa der Höhe aller übereinander gestapelten Kühlelemente entspricht, kann sichergestellt werden, dass die Kühlelemente und die Seitenwände alle flächig aufeinander liegen. Dadurch werden die Kühlelemente reibschlüssig in den Stauräumen fixiert.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann die Bodenplattform modular aufgebaut sein und einen palettenförmigen Boden und ein damit lösbar verbindbares Wandsockelmodul aufweisen. Die Seitenwände sind dann lösbar und gelenkig mit dem Wandsockelmodul verbindbar. Durch diese Modularität kann auf den palettenförmigen Boden entweder ein Wandsockelmodul gemäß der vorliegenden Erfindung befestigt werden, das heißt ein Wandsockelmodul, das für einen größeren Abstand zwischen den Seitenwänden und der Ladefläche sorgt und somit genügend Stauraum für die Kühlelemente schafft, oder ein Wandsockelmodul für einen normalen Transportbehälter, der einen möglichst geringen Abstand zwischen der Ladefläche und den umgeklappten Seitenwänden und somit eine noch kompaktere Lagerung des Transportbehälters erzielt.
  • Eine erfindungsgemäße Kühlelementeanordnung für den erfindungsgemäßen Transportbehälter ist Gegenstand des Anspruchs 6. Die Kühlelementeanordnung weist mehrere Kühlelemente auf, die miteinander lösbar zu einem mit einem Deckel verschließbaren behälterähnlichen Volumenkörper verbindbar sind und im vereinzelten Zustand übereinander stapelbar sind. Durch diese Anordnung kann der Transportbehälter flächig und vollständig mit Kühlelementen ausgekleidet werden und die Kühlelemente können nach Entleeren des Transportbehälters vereinzelt und bei minimalem Volumenbedarf übereinander gestapelt werden.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung sind die Kühlelemente miteinander lösbar zu einem formstabilen Volumenkörper verbindbar. Dies hat den Vorteil, dass die Kühlelemente unabhängig von dem Transportbehälter eine selbsttragende, formstabile Behälterstruktur bilden, die als Ganzes in den Transportbehälter eingesetzt werden kann oder darin einzeln zusammengefügt werden kann. Die so zusammengefügten Kühlelemente bedürfen keiner weiteren Fixierung am Transportbehälter und fallen nicht in sich zusammen.
  • Die Kühlelementeanordnung ist vorzugsweise den Innenabmessungen des Transportbehälters angepasst und hat die Form eines Quaders. Die Kühlelemente können untereinander zusammengesteckt sein.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist die Kühlelementeanordnung insgesamt fünf Kühlelemente auf, wovon eines als Bodenteil und vier als Seitenwände fungieren. Das Bodenteil kann am Rand eine Vielzahl von Ausnehmungen zur form- oder reibschlüssigen Aufnahme entsprechender Vorsprünge oder Zähne aufweisen, die an unteren Kanten der Seitenwände ausgebildet sind. Dadurch lassen sich die fünf Kühlelemente auf einfache Weise zu einem quaderförmigen Volumenkörper zusammenstecken. Die Verbindung der Seitenwände mit dem Bodenteil kann über entsprechende Presspassungen erfolgen. Alternativ oder zusätzlich können die Ausnehmungen und die Vorsprünge schwalbenschwanzförmig ausgebildet sein.
  • Um die Kühlelementeanordnung in sich noch stabiler zu machen, können die Seitenwände an ihren Seitenkanten jeweils formschlüssig mit den benachbarten Seitenwänden verbunden sein.
  • Die formschlüssige Verbindung der Seitenwände kann durch zumindest abschnittsweise ausgebildete Hinterschneidungen oder Nutprofile, oder durch feder- oder formelastische Elemente erfolgen. Im Fall von Hinterschneidungen oder Nutprofile können die Seitenwände auf relativ einfache Weise miteinander verbunden werden, in dem ausgewählte Seitenwände zwischen zwei benachbarten Seitenwänden in axialer Richtung aufgezogen oder eingeführt werden.
  • Neben dem Bodenteil und den vier Seitenwänden kann die Kühlelementeanordnung ferner noch ein sechstes Kühlelement aufweisen, das die Kühlelementeanordnung von oben verschließt, so dass durch die Kühlelementeanordnung ein verschlossener, quaderförmiger Raum geschaffen wird. Dadurch wird die zu lagernde oder transportierende Ware nicht nur von allen Seiten gleichmäßig gekühlt, sondern auch sichergestellt, dass die Kälte nicht so leicht entweichen kann.
  • Der Deckel kann die Seitenwände am oberen Innenrand so abstützen, dass keine der Seitenwände nach Innen kippen kann. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die Seitenwände untereinander überhaupt nicht oder nur ungenügend miteinander verbunden sind. Dies kann der Fall sein, wenn zur Vereinfachung der Fertigung der Seitenwandelemente auf Verbindungsgeometrien verzichtet wird.
  • Die Kühlelemente selbst können hohl ausgebildet sein und der Hohlraum kann evakuiert, mit einem Kühlmedium oder einem Medium mit geringer Wärmeleitfähigkeit gefüllt oder füllbar sein. Dadurch wird die benötigte Kühl- bzw. Wärmedämmfunktion erzielt.
  • Die Kühlelemente weisen auf der einen Seite eine glatte Oberfläche und auf der anderen Seite eine Vielzahl an Sicken oder Vertiefungen auf, wobei die glatte Oberfläche als Innenoberfläche und die Oberfläche mit den Vertiefungen eine Außenoberfläche des Kühlelements darstellen können. Dadurch wird sichergestellt, dass die glatte Oberfläche der Ware zugewandt ist, keine Druckstellen an der Ware erzeugt werden und auch leichter zu reinigen ist, während die an der Transportbehälterinnenwand anliegende Außenflächen nur abschnittsweise anliegt, wodurch die Wärmeleitung nach Außen verringert wird. Ein weitere und wesentlicher Grund für die Vertiefungen ist jedoch in der höheren Festigkeit der Kühlelemente zu sehen, da die an sich hohlen Kühlelemente deshalb nicht so leicht eingedrückt oder verbogen werden können, wenn der Transportbehälter gefüllt oder entleert wird oder sich die Ware während des Transports verschiebt.
  • Gegenstand des Anspruchs 18 ist ein Transportsystem mit einem erfindungsgemäßen Transportbehälter und einem erfindungsgemäßen Kühlelementeanordnung.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung können ausgewählte Kühlelemente über Befestigungsmittel an Innenflächen des Transportbehälters lösbar befestigt werden, insbesondere dann, wenn die Kühlelemente untereinander nicht so miteinander verbunden sind, dass sie einen formstabilen Volumenkörper bilden.
  • Beispielsweise können ausgewählte Innenflächen des Transportbehälters und/oder Außenflächen ausgewählter Kühlelemente Öffnungen für die Aufnahme von Fixierstiften zur Befestigung der Kühlelemente am Transportbehälter aufweisen.
  • Wenn mit den erfindungsgemäßen Transportsystem flüssige oder zähflüssige oder rieselfähige Ware transportiert werden soll, kann diese über entsprechende Aussparungen in einem Kühlelement und einer entsprechenden Wandung des Transportbehälters zu- bzw. abgeführt werden. Dazu kann auch im Transportbehälter bzw. innerhalb der Kühlelementeanordnung ein flexibler Inliner-Beutel für die Aufnahme von flüssigen Gütern vorgesehen sein und ein Anschluss des Beutels durch die in der Kühlelementeanordnung und dem Transportbehältern vorgesehenen Aussparungen nach Außen geführt werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die folgende Erfindung wird anhand von beigefügten Zeichnungen näher dargestellt.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Großladungsträger ohne Deckel mit einem Kühlelement gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines Bodenkühlelements;
  • 3 eine perspektivische Unteransicht des Bodenkühlelements;
  • 4 das Bodenkühlelement mit einem Seitenwandkühlelement unmittelbar vor dem Zusammenfügen;
  • 5 eine Detailansicht der 4;
  • 6 das Bodenkühlelement und drei Seitenwandkühlelemente vor dem Zusammenfügen;
  • 7 das Bodenkühlelement und die drei Seitenkühlelemente während des Zusammenfügens;
  • 8 eine Draufsicht eines Kantenabschnitts zweier Seitenwandkühlelemente;
  • 9 eine Kühlmittelanordnung aus dem Bodenkühlelement und vier Seitenwandkühlelemente;
  • 10 die Kühlelementanordnung einschließlich einem Deckelkühlelement vor dem Zusammenfügen;
  • 11 eine Detailansicht der 10;
  • 12 bis 17 die einzelne Montageschritte beim Zusammenbau der Kühlelementeanordnung innerhalb eines Transportbehälters;
  • 18 der mit einem Deckel verschlossene Transportbehälter;
  • 19 eine perspektivische Querschnittsansicht des Transportbehälters im zusammengeklappten Zustand einschließlich der verstauten Kühlelemente; und
  • 20 eine Querschnittsansicht des Transportbehälters im zusammengeklappten Zustand einschließlich der verstauten Kühlelemente.
  • Ausführliche Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
  • 1 zeigt einen Großladungsträger 2 mit einer palettenförmigen Bodenplattform 4, an der Stützkufen 6 ausgebildet sind. Der Großladungsträger 2 weist ferner vier Seitenwände 8 auf, die nach Entriegelung von Verriegelungsvorrichtungen 10 jeweils nach Innen geklappt werden können. Hinsichtlich der Verriegelungsvorrichtung 10 wird auf die Offenlegungsschrift DE 10 2008 047 859 A1 verwiesen. Es kann jedoch auch jede andere geeignete Verriegelung zur Fixierung der Seitenwände 8 verwendet werden. Die Seitenwände 8 weisen ferner verschiebbare oder klappbare Seitenwandtüren 12 (siehe DE 10 2008 047 857 A1 ) auf.
  • Am Boden des Großladungsträgers 2 befindet sich ein Kühlelement 14, das detailliert unter Bezugnahme der 2 und 3 beschrieben wird.
  • Die 2 zeigt eine perspektivische Draufsicht auf das Kühlelement 14-1, das als Bodenteil einer Kühlelementeanordnung 16 dient. Das Kühlelement 14-1 hat im Wesentlichen die Form einer flachen Platte mit einer Vielzahl an Ausnehmungen 18 an allen vier Außenkanten. Während das Kühlelement 14-1 eine glatte Oberfläche 20 aufweist, sind an der Unterseite, die in der 3 gezeigt ist, eine Vielzahl an Ausnehmungen bzw. Sicken 24 ausgebildet. Die Ausnehmungen 24 sind gleichmäßig über das Kühlelement 14-1 angeordnet und verstärken das aus Kunststoff hohl und dünnwandig ausgebildete Kühlelement 14-1. Zwischen den Vertiefungen 24 sind Hohlräume ausgebildet, welche sich mit Kühlflüssigkeiten füllen lassen, sodass das Kühlelement 14-1 als Kühlakku dienen kann. Gleiches gilt für die weiteren Kühlelemente 14-2, 14-3, 14-4, 14-5, 14-6 der Kühlelementeanordnung 16, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.
  • Die Ausnehmungen 18 dienen zur Aufnahme von Vorsprüngen 26, die an einer unteren Kante eines als Seitenwand dienenden Kühlelements 14-2 ausgebildet sind. Die Vorsprünge 26 lassen sich in die Ausnehmungen 18, gegebenenfalls mit Presspassung, stecken. Die Vorsprünge 26 und die Ausnehmungen 18 sind detailliert in der 5 dargestellt. Wie aus den 4 und 5 zu erkennen ist, wird das Seitenwandkühlelement 14-2 senkrecht zur Ebene des Bodenkühlelements 14-1 eingesetzt.
  • Die 6 zeigt bereits zwei eingesetzte Seitenwandkühlelemente 14-2 und 14-3 und ein weiteres Seitenwandkühlelement 14-4, welches ebenfalls senkrecht von oben eingesetzt wird und die beiden anderen Seitenwandkühlelemente 14-2 und 14-3 verbindet, wie aus der 7 ersichtlich ist. Aus der detaillierten Draufsicht der 8 ist erkennbar, dass das Seitenwandkühlelement 14-2 und das Seitenwandkühlelement 14-4 zueinander komplementär ausgebildete Kantenprofile aufweisen, die ineinander greifen. Auch wenn in der 8 nicht gezeigt, können diese Seitenkantenprofile 28 Hinterschneidungen oder Nutprofile aufweisen, sodass die Seitenwandkühlelemente 14-2 und 14-4 formschlüssig miteinander verbunden werden können. Entsprechendes gilt für die Verbindung zwischen dem Seiten- und Kühlelement 14-3 und 14-4. Sowie die Verbindungen mit dem vierten Seitenwandkühlelement 14-5, das in der 9 bereits im eingesetzten Zustand gezeigt ist.
  • 9 zeigt eine zusammengesetzte Kühlelementeanordnung aus den fünf Kühlelementen 14-1, 14-2, 14-3, 14-4 und 14-5, welche im zusammengesetzten Zustand einen formstabilen, behälterähnlichen Volumenkörper bilden. Dieser Volumenkörper kann, wie in der 10 gezeigt ist, mit einem weiteren Kühlelement 14-6, das als Deckel fungiert, verschlossen werden. Der Deckel 14-6 wird auf die Oberkante der Seitenwandkühlelemente 14-2, 14-3, 14-4, 14-5 gesetzt.
  • Wie aus der 11 ersichtlich ist, sind sowohl der Deckel 14-6 als auch die Seitenwandkühlelemente 14-2, 14-3, 14-4, 14-5 gestuft, sodass der Deckel 14-6 und die Seitenwandkühlelemente formschlüssig miteinander verbunden werden. Über den Deckel 14-6 wird zusätzlich sicher gestellt, dass die Seitenwandkühlelemente 14-2, 14-3, 14-4 und 14-5 nicht nach Innen kippen können.
  • Die 12 bis 17 zeigen die jeweiligen Montageschritte der Kühlelementeanordnung 16 in dem Großladungsträger 2. Aus Darstellungszwecken sind zwei Seitenwände 8 Großladungsträger 2 weggelassen.
  • Die 18 zeigt den Großladungsträger 2 mit einem Deckel 34, der den Großladungsträger 2 mit der darin befindlichen Kühlelementeanordnung 16 verschließt.
  • 19 zeigt eine perspektivische Querschnittsansicht des Großladungsträgers 2 im zusammengeklappten Zustand. Dieser wird auch im zusammengeklappten Zustand durch den Deckel 34 verschlossen. Unterhalb des Deckels 34 befinden sich die jeweils zur Mitte hin umgeklappten Seitenwände 8-1 und 8-2, die sich unmittelbar oberhalb der beiden umgelegten Seitenwände 8-3 und 8-4 befinden, wobei die Seitenwand 8-3 in dem Schnitt nicht zu sehen ist. Wie aus der 19 ferner ersichtlich ist, sind die Lagerachsen der Seitenwände 8-1, 8-2, 8-3, 8-4 nicht nur auf unterschiedlichen Höhen, sondern soweit von einer Ladefläche 37 der Bodenplattform 6 beabstandet, dass, wenn die Seitenwände 8 in die nahezu waagrechte Lage umgeklappt worden sind, zwischen der Ladefläche 37 und der untersten Seitenwand 8-4 ein Stauraum 36 gebildet wird, in dem alle Kühlelemente 14 der Kühlelementeanordnung 16 Platz finden.
  • Im Gegensatz zu der 20 ist in dem Schnitt der 19 das Seitenwandkühlelement 14-4 nicht zu sehen. Insbesondere aus der 20 ist ersichtlich, dass der Stauraum 36 der Stapelhöhe H der sechs Kühlelemente 14 entspricht. Da die Seitenwände 8 flächig auf den Kühlelementen 14 liegen, werden diese reibschlüssig in ihrer Position gehalten, sodass diese nicht hin und her rutschen, wenn der Großladungsträger 2 im zusammengeklappten Zustand transportiert wird. Um einen genügend großen Stauraum 36 zu schaffen, sind die am Rand der Bodenplattform 4 ausgebildeten Wandsockel 38, an denen die Seitenwände 8 angelenkt sind, im Vergleich zu gewöhnlichen klappbaren Großladungsträger um die Stapelhöhe der Kühlelemente 14 weiter nach oben gezogen.
  • Die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die zuvor im Detail beschriebene Ausführungsform beschränkt, sondern kann innerhalb des Schutzbereichs der Ansprüche abgewandelt werden.
  • Die Erfindung wurde anhand eines Großladungsträgers beschrieben. Sie kann jedoch insbesondere auf sogenannte Big Boxen, IPC-Container, aber auch kleinere Behälter angewandt werden.
  • Zuvor wurde eine Kühlelementeanordnung bestehend aus insgesamt 6 plattenförmige Kühlelemente 14 beschrieben. Jedoch kann die Kühlelementeanordnung auch weniger Kühlelemente aufweisen, zum Beispiel kein Deckelkühlelement und/oder kein Bodenkühlelement, oder auch mehrere Kühlelemente, zum Beispiel, wenn die jeweiligen Innenflächen des Großladungsträger mit zwei oder mehr nebeneinander angeordnete Kühlelemente verkleidet werden.
  • Die Seitenwandkühlelemente können an ihren Seitenkanten miteinander verbunden sein oder lediglich über den Deckel und/oder den Boden in ihrer Position gehalten werden.
  • Ferner kann statt einer selbsttragenden Kühlelementeanordnung die Seitenwandkühlelemente an den Innenflächen des Großladungsträgers, z. B. durch aufklebbare Klettbänder, befestigt werden oder an den Oberkanten der Seitenwände des Großladungsträgers eingehängt werden.
  • Ferner ist es denkbar, dass nicht alle Kühlelemente unterhalb der untersten umgeklappten Seitenwand Platz finden, sondern einzelne oder mehrere der Kühlelemente sandwichartig zwischen den Seitenwänden des Großladungsträgers aufgenommen sind Die Abstände der Schwenkachsen der Seitenwände müssen dabei entsprechend angepasst sein.
  • Statt Kühlelemente können auch ähnlich dimensionierte Platten aus Dämmstoffen verwendet werden, um zum Beispiel das Abkühlen einer Ware zu verlangsamen.
  • Die Ausnehmungen 18 und die Vorsprünge 26, welche die Verbindung zwischen dem waagrechten Bodenkühlelement 14-1 und den senkrechten Seitenwandkühlelementen 14-2, 14-3, 14-4, 14-5 herstellen, können auch anders gestaltet sein, zum Beispiel schwalbenschwanzförmig ausgebildet sein.
  • Die Verbindung zwischen den Seitenwandkühlelementen untereinander kann auch mittels feder- oder formelastischer Elemente bewerkstelligt werden.
  • Wenn die Erfindung im Zusammenhang mit einem IPC-Container und einem darin aufgenommenen Flüssigkeitsbeutel zum Transport von Flüssigkeit angewandt wird, kann zum Befüllen bzw. Entleeren des Beutels eines der Kühlelemente eine entsprechende, z. B. U-förmige, Aussparung aufweisen, um eine Verbindung zwischen dem Flüssigkeitsbeutel und einem am IPC-Container angebrachten Anschlusses zu ermöglichen.
  • Die Kühlelemente müssen nicht unbedingt einen einzigen großvolumigen Körper bilden, sondern können auch mehrere kleinere Räume innerhalb des Großladungsträgers definieren. Wenn kleinere Kühlelemente verwendet werden, so können diese in den Stauraum nicht nur übereinander, sondern pro Schicht mehrere Kühlelemente nebeneinander angeordnet werden, um die Höhe des Stauraums und somit des zusammengefalteten Großladungsträgers nicht unnötig zu erhöhen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 1670558 U [0002]
    • DE 102008047857 A1 [0003, 0051]
    • DE 202010002290 U1 [0003]
    • US 2007/0193298 A1 [0003]
    • DE 102008047859 A1 [0051]

Claims (21)

  1. Transportbehälter (2), insbesondere Großladungsträger oder Big Box, mit einer Bodenplattform (6) und zur Mitte hin einklapp- oder faltbaren Seitenwänden (8), dadurch gekennzeichnet, dass der Transportbehälter (2) im zusammengeklappten oder -gefalteten Zustand einen oder mehrere Stauräume (36) aufweist, in dem alle vereinzelten Kühlelemente (14) einer Kühlelementeanordnung (16), die zum Auskleiden des Transportbehälters (2) im aufgeklappten bzw. aufgefalteten Zustand dient, aufgenommen werden können.
  2. Transportbehälter (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (H) zwischen der untersten umgeklappten Seitenwand (8-4) und der Bodenplattform (6) mindestens der Gesamthöhe aller übereinander gestapelten Kühlelemente (14) entspricht, so dass alle Kühlelemente (14) der Kühlmittelanordnung (16) zwischen der untersten umgeklappten Seitenwand (8-4) und der Bodenplattform (6) verstaubar sind.
  3. Transportbehälter (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstände zwischen den umgeklappten oder gefalteten Seitenwänden (8) und/oder der Bodenplattform (6) so gewählt sind, dass dazwischen alle Kühlelemente (14) der Kühlmittelanordnung (16) verstaubar sind.
  4. Transportbehälter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplattform (16) eine Ladefläche (37) und am äußeren Rand ausgebildete Wandsockel (38) aufweist, an denen die Seitenwände (8) angelenkt sind, wobei die Höhen der Wandsockel (38) so gewählt sind, dass alle Seitenwände (8) in eine zur Ladefläche im Wesentlichen parallele Lage umgeklappt oder gefaltet werden können.
  5. Transportbehälter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplattform (6) modular aufgebaut ist und einen palettenförmigen Boden und ein damit lösbar verbindbares Wandsockelmodul aufweist, wobei die Seitenwände (8) lösbar und gelenkig mit dem Wandsockelmodul verbindbar sind.
  6. Transportbehälter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, ferner gekennzeichnet durch einen Transportbehälterdeckel (34), der den Transportbehälter (2) im aufgeklappten und zusammengeklappten Zustand verschließen kann, wobei der Transportbehälterdeckel (34) zugleich einen Deckel für die Kühlelementeanordnung (16) bildet.
  7. Kühlelementeanordnung (16) zum zumindest teilweisen, vorzugsweise vollständigen, Auskleiden eines Transportbehälters (2) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4 mit mehreren Kühlelementen (14), die miteinander lösbar zu einem mit einem Deckel (14-6; 34), verschließbaren, behälterähnlichen Volumenkörper verbindbar sind und im vereinzelten Zustand übereinander stapelbar sind.
  8. Kühlelementeanordnung (16) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlelemente (14) miteinander lösbar zu einem formstabilen Volumenkörper, vorzugsweise einem Quader, verbindbar sind, vorzugsweise zusammensteckbar sind.
  9. Kühlelementeanordnung (16) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kühlelement (14-1) als Bodenteil dient und vier Kühlelemente (14-2, 14-3, 14-4, 14-5) als Seitenwände dienen, wobei das Bodenteil (14-1) am Rand eine Vielzahl an Ausnehmungen (18) zur form- oder reibschlüssigen Aufnahme entsprechender Vorsprünge oder Zähne (24) aufweist, die an unteren Kanten der Seitenwände (14-2, 14-3, 14-4, 14-5) ausgebildet sind.
  10. Kühlelementeanordnung (16) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (18) und die Vorsprünge (24) schwalbenschwanzförmig ausgebildet sind.
  11. Kühlelementeanordnung (16) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Seitenwände (14-2, 14-3, 14-4, 14-5) an ihren Seitenkanten formschlüssig miteinander verbindbar sind.
  12. Kühlelementeanordnung (16) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die formschlüssige Verbindung der Seitenwände (14-2, 14-3, 14-4, 14-5) durch zumindest abschnittsweise ausgebildete Hinterschneidungen oder Nutprofile an den Seitenkanten erfolgt, wobei ausgewählte Seitenwände (14-4, 14-5) zwischen zwei benachbarte Seitenwände in axialer Richtung aufgeschoben oder eingeführt werden.
  13. Kühlelementeanordnung (16) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die formschlüssige Verbindung der Seitenwände (14-2, 14-3, 14-4, 14-5) durch feder- oder formelastische Elemente erfolgt.
  14. Kühlelementeanordnung (16) nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (14-6) ebenfalls ein Kühlelement ist.
  15. Kühlelementeanordnung (16) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (14-6) die Seitenwände am oberen Innenrand abstützt.
  16. Kühlelementeanordnung (16) nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlelemente (14) einen Hohlraum aufweisen, der evakuierbar oder mit einem Kühlmedium oder einem Medium mit geringer Wärmeleitfähigkeit gefüllt oder füllbar ist.
  17. Kühlelementeanordnung (16) nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlelemente (14) eine glatte Innenoberfläche (20) und an der Außenoberfläche (22) eine Vielzahl an Sicken oder Vertiefungen (24) auf.
  18. Transportsystem aus einem Transportbehälter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 und einer Kühlelementeanordnung (16) nach einem der Ansprüche 7 bis 17.
  19. Transportsystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass ausgewählte Kühlelemente über Befestigungsmittel an Innenflächen des Transportbehälters (2) lösbar befestigbar sind.
  20. Transportsystem nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass ausgewählte Innenflächen des Transportbehälters (2) und/oder Außenflächen ausgewählter Kühlelemente (14) Öffnungen für die Aufnahme von Fixierstiften zur Befestigung der Kühlelemente (14) aufweisen.
  21. Transportsystem nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Kühlelement (14) und eine entsprechende Wandung des Transportbehälters (2) jeweils eine Aussparung, insbesondere in Bodennähe, zum Befüllen und/oder Entleeren eines unmittelbar oder mittelbar innerhalb der Kühlelementeanordnung (16) aufgenommen Mediums aufweist.
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