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DE202011050921U1 - Anordnung zweier winklig zueinander stehender Profilstäbe sowie Dichtungselement - Google Patents

Anordnung zweier winklig zueinander stehender Profilstäbe sowie Dichtungselement Download PDF

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DE202011050921U1 DE201120050921 DE202011050921U DE202011050921U1 DE 202011050921 U1 DE202011050921 U1 DE 202011050921U1 DE 201120050921 DE201120050921 DE 201120050921 DE 202011050921 U DE202011050921 U DE 202011050921U DE 202011050921 U1 DE202011050921 U1 DE 202011050921U1
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
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Abstract

Anordnung zweier winklig zueinander stehender, sich bereichsweise überlappender Profilstäbe (1, 2), die jeweils einen Tragstab (3, 3') und eine darauf angeordnete, im Querschnitt profilierte Aufsatzdichtung (4, 4') aufweisen, wobei beide Tragstäbe (3, 3') stumpf gegeneinander stoßen und die Aufsatzdichtungen (4, 4') im Überlappungsbereich derart ausgeklinkt sind, dass ein im Wesentlichen bündiger Übergang zur benachbarten Aufsatzdichtung (4, 4') besteht, und wobei im Überlappungsbereich zwischen den Aufsatzdichtungen (4, 4') ein Dichtelement (6) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (6) einen Grundkörper (7) aufweist, an dem mindestens ein demgegenüber erhabener und an den abzudichtenden Flächen der Aufsatzdichtungen (4, 4') dichtend anliegender Dichtstreifen (8) befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft die Anordnung zweier winklig zueinander stehender, sich bereichsweise überlappender Profilstäbe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Dichtungselement.
  • Winklig zueinander stehende Profilstäbe können beispielsweise als eine Pfosten-Riegel-Konstruktion Verwendung finden, wie sie im Fassadenbau zum Einsatz kommt. Im Sinne eines Fachwerks stehen dabei die Profilstäbe in der Hauptsache rechtwinklig zueinander, wobei zwei parallel und abständig zueinander angeordnete Profilstäbe als Pfosten vertikal ausgerichtet sind, zwischen denen der horizontale Riegel angeordnet ist, der endseitig stumpf an dem jeweiligen Pfosten anliegt.
  • Jeder Profilstab weist einen Tragstab auf und eine daran angeschlossene, diesen in Längsrichtung überdeckende Aufsatzdichtung, an der ein Fassadenelement oder dergleichen anliegt.
  • Diese Aufsatzdichtung ist im Querschnitt profiliert, woraus sich die Notwendigkeit ergibt, eine Überlappung beider Aufsatzdichtungen vorzusehen. Die entstehenden Hohlstellen werden durch ein elastisches Dichtelement gefüllt und abgedichtet.
  • So ist es bekannt, ein Dichtelement durch ein bestehendes Übermaß in die Ausklinkung eines Profilstabes einzusetzen. Allerdings besteht die Gefahr, dass durch maßliche Ungenauigkeiten das Dichtelement nicht zuverlässig gehalten wird, so dass es während der Montage aus der Ausklinkung herausfallen kann.
  • Zwar ist schon versucht worden, das Dichtelement durch Kleben zu befestigen, jedoch hat sich dies in der Praxis als nachteilig erwiesen, da es insbesondere ein genaues Positionieren des Dichtelementes erfordert, was einer rationellen Montage entgegensteht.
  • In der DE 20 2006 012 665 U1 ist der Stoßbereich zweier winklig zueinander stehender Profilstäbe thematisiert, mit einem Dichtelement, das die stirnseitige Öffnung der Aufsatzdichtung eines Riegels verschließt, wobei das Dichtelement mittels eines angeformten Befestigungsansatzes, der in einen Schraubkanal der Aufsatzdichtung eingreift, gehalten ist. Dieser Befestigungsansatz muss jedoch immer entsprechend der Querschnittskontur des Schraubkanals ausgebildet sein.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung der gattungsgemäßen Art so weiterzuentwickeln, dass eine Abdichtung im Überlappungsbereich mit geringem fertigungstechnischen Aufwand und einfacher Montage möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Dichtelement mit den Merkmalen des Anspruchs 3 gelöst.
  • Das Dichtelement kann als konfektioniertes Bauteil vorgefertigt sein, d. h., der Dichtstreifen, der aus einem elastischen Material besteht, ist bereits auf den demgegenüber formstabilen Grundkörper aufgebracht. Dabei kann der Dichtstreifen auch mit Klebeeigenschaften vorliegen, der sich damit einerseits aufgrund seiner Elastizität der Kontur der Aufsatzdichtungen und der Auflageflächen anpasst und der andererseits damit verklebt ist, so dass eine exakte Fixierung gewährleistet ist.
  • Durch den gegenüber dem Grundkörper vorhandenen Überstand des Dichtstreifens kann sich dieser bei einem bündigen Übergang der beiden Profilstäbe seitlich im Sinne eines Quetschens ausdehnen, so dass eine flächige Anlage mit den abzudichtenden Flächen der Aufsatzdichtungen erreicht wird.
  • Hierdurch werden Toleranzen ausgeglichen und Bewegungen aufgenommen, ebenso wie entstandene Hohlräume und Hinterschneidungen ausgefüllt, wobei der Dichtstreifen entsprechend dimensioniert ist.
  • Insbesondere bei einer profilierten Kontur der Auflagefläche ermöglicht der Dichtstreifen eine sichere Abdichtung, wobei die Profilierung neben stranggepressten Konturen auch Spuren von mechanischer Bearbeitung oder insbesondere ungleichmäßiger Beschichtung einschließt.
  • Bevorzugt ist der Dichtstreifen um den Körper entlang seiner Kontur geführt, so dass er den Grundkörper wie einen Dichtring einschließt.
  • Im Querschnitt kann der Dichtstreifen eckig, trapezförmig, rund oder halbrund sein. Bevorzugt wird er mittig auf den Grundkörper aufgebracht, um eine gleichmäßige Andruckverteilung zu erhalten. Denkbar ist aber auch, den Dichtstreifen randseitig aufzutragen, wodurch eine bessere Handhabung bei der Montage möglich ist.
  • Zur Positionierung des Dichtstreifens kann im Grundkörper eine Nut vorgesehen sein, in die der Dichtstreifen durch Aufspritzen, Aufkleben und/oder Eindrücken eingebracht wird. Prinzipiell denkbar, insbesondere um die Dichtwirkung zu erhöhen, ist ein umlaufender flächiger Auftrag des Dichtstreifens auf den Grundkörper möglich, wobei in diesem Fall dessen Stirnflächen frei bleiben, um eine einfachere Montage zu ermöglichen.
  • Auch besteht die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen des Grundkörpers die Klebwirkung durch einen entsprechenden Kleberauftrag zu variieren, d. h., bestimmten Gegebenheiten bzw. Notwendigkeiten anzupassen. Hierzu gehört beispielsweise den Dichtstreifen im Bereich der Auflagefläche größer auszubilden.
  • Wie erwähnt, kann der Grundkörper aus einem formstabilen, d. h., harten, nicht elastischen Material wie Hartkunststoff oder faserverstärkten Kunststoff bestehen, so dass das Eindrücken des Dichtelementes in Konturen mit Hinterschneidungen oder Engstellen einfacher ist.
  • Nach einem alternativen Gedanken kann der Grundkörper aber auch aus einem elastischen Material, wie Moosgummi, Schaumstoff oder dergleichen bestehen, ebenso wie aus einem luftdurchlässigen, wasserdichten Schaum, der gleichzeitig als Sperre mit Druckausgleich dient. Als ein Materialbeispiel für den Dichtstreifen sei Butyl genannt, das als umlaufendes Butylband auf den Grundkörper aufgebracht wird.
  • Ein weiterer Gedanke der Erfindung sieht vor, den Grundkörper mehrteilig, insbesondere zweiteilig auszubilden und zwischen den beiden Teilen den Dichtstreifen anzuordnen, wobei dieser zwischen die beiden Hälften des Grundkörpers eingeklemmt wird und im Übrigen in seinem Querschnitts-Flächenabmaß um den Überstand gegenüber dem Grundkörper größer ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Anordnung in einer perspektivischen Ansicht
  • 2 ein Dichtelement gemäß der Erfindung in unterschiedlichen Ansichten
  • 3 ein Dichtelement in perspektivischer Ansicht
  • 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel des Dichtelementes in einer Explosivdarstellung.
  • In der 1 ist eine Anordnung zweier winklig zueinander stehender, sich bereichsweise überlappender Profilstäbe 1, 2 dargestellt, die jeweils einen Tragstab 3, 3' und eine darauf angeordnete, im Querschnitt profilierte Aufsatzdichtung 4, 4' aufweisen.
  • Im Überlappungsbereich beider Profilstäbe 1, 2 sind die Aufsatzdichtungen 4, 4' unter Bildung jeweils einer Ausklinkung 5, 5' ausgeschnitten, so dass sich ein im Wesentlichen bündiger Übergang gleich gearteter Profilierungen zwischen den beiden Aufsatzdichtungen 4, 4' ergibt.
  • Während der Profilstab 1 im Sinne eines Pfostens vertikal aufgestellt verläuft, bildet der Profilstab 2 einen quer dazu angeordneten Riegel, dessen Aufsatzdichtung 4' durch die Ausklinkung 5' oberseitig in ihrer Länge über den Tragstab 3' hinausragt, der stumpf am Tragstab 3 des Profilstabes 1 anliegt.
  • Im Überlappungsbereich der beiden Aufsatzdichtungen 4, 4' ist ein Dichtelement 6 angeordnet, das erfindungsgemäß einen mit einem Mittelsteg 7' versehenen Grundkörper 7 aufweist, an dem ein demgegenüber erhabener und an den abzudichtenden Flächen der Aufsatzdichtungen 4, 4' dichtend anliegender Dichtstreifen 8 befestigt ist.
  • Dabei ist der Dichtstreifen 8 der Kontur des Grundkörpers 7 mit dem Mittelsteg 7' angepasst, die wiederum der Profilierung der zugeordneten Flächen der riegelseitigen Aufsatzdichtung 4' entsprechen, in die das Dichtelement 6 zunächst eingedrückt wird. Danach wird der insoweit komplettierte Profilstab 2 am vertikalen Profilstab 1 montiert, wobei dann das Dichtelement 6 an der durch die Ausklinkung 5 gebildeten Fläche anliegt.
  • Das in der 1 erkennbare Dichtelement 6 ist als Einzelheit in den 2 und 3 gezeigt, und zwar in 2a) als Unteransicht, b) als Seitenansicht und c) als Schnitt, gemäß der Schnittangabe in b).
  • Wie erkennbar, ist der Dichtstreifen 8 umlaufend, entsprechend der Kontur des Grundkörpers 7 aufgebracht, wobei statt des einen gezeigten Dichtstreifens 8 auch mehrere, parallel und abständig zueinander angeordnete vorgesehen sein können oder ein Dichtstreifen wie dargestellt, jedoch in seiner Breite größer.
  • 4 zeigt eine stark vereinfachte perspektivische Darstellung des Dichtelementes 6. Hierbei besteht das Dichtelement 6 lediglich aus dem Grundkörper 7, der den zentral aufgesetzten Mittelsteg 7 aufweist. Vor dem Einsetzen ist das Dichtelement 6 mit Dichtmasse zu belegen, insbesondere mit mindestens einem Dichtstreifen 8 in Form von Dichtschnüren, bevorzugt Butylschnüren zu umwickeln. Wie der Fachmann leicht erkennen wird, kann hierdurch eine gute Verklebung und Abdichtung der Ausklinkungsflächen 5, 5' mit dem Dichtelement 6 erfolgen.
  • Ein weiteres Beispiel des Dichtelementes 6 ist in der 4 gezeigt.
  • Hier besteht der Grundkörper 7 aus zwei Teilen, vorzugsweise zwei Hälften, deren Kontur der Kontur des Grundkörpers 7 gemäß 2 entspricht.
  • Zwischen diesen beiden Hälften des Grundkörpers 7 ist der Dichtstreifen 8, dessen Flächenkontur der des Grundkörpers 7 entspricht, angeordnet und zwischen beiden Teilen des Grundkörpers 7 eingeklemmt.
  • Hierzu weist das rechtsseitige Teil des Grundkörpers 7 einen Rastzapfen 9 auf, der eine Ausnehmung 10 des Dichtstreifens 8 durchtritt und in einer Aufnahme 11 des linksseitigen Teils des Grundkörpers 7 gehalten ist.
  • Je nach Erfordernis kann der Dichtstreifen 8 auch an einer anderen Stelle des Grundkörpers 7 befestigt sein, beispielsweise am Außenseitenbereich, wo er ebenfalls formschlüssig, aber auch stoffschlüssig befestigt sein kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202006012665 U1 [0007]

Claims (18)

  1. Anordnung zweier winklig zueinander stehender, sich bereichsweise überlappender Profilstäbe (1, 2), die jeweils einen Tragstab (3, 3') und eine darauf angeordnete, im Querschnitt profilierte Aufsatzdichtung (4, 4') aufweisen, wobei beide Tragstäbe (3, 3') stumpf gegeneinander stoßen und die Aufsatzdichtungen (4, 4') im Überlappungsbereich derart ausgeklinkt sind, dass ein im Wesentlichen bündiger Übergang zur benachbarten Aufsatzdichtung (4, 4') besteht, und wobei im Überlappungsbereich zwischen den Aufsatzdichtungen (4, 4') ein Dichtelement (6) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (6) einen Grundkörper (7) aufweist, an dem mindestens ein demgegenüber erhabener und an den abzudichtenden Flächen der Aufsatzdichtungen (4, 4') dichtend anliegender Dichtstreifen (8) befestigt ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7) an Profilierungen der Aufsatzdichtungen (4, 4') im Bereich der Ausklinkungen (5, 5') angepasst ist.
  3. Dichtelement für eine Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Grundkörper (7) vorgesehen ist, an dem mindestens ein demgegenüber erhabener Dichtstreifen (8) befestigt ist.
  4. Dichtelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (8) gegenüber dem Grundkörper (7) gleichmäßig erhaben ist.
  5. Dichtelement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (8) entsprechend der Kontur des Grundkörpers (7) umlaufend vorgesehen ist.
  6. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–5, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (8) einen runden oder einen von der Kreisform abweichenden Querschnitt, insbesondere einen polygonen Querschnitt aufweist.
  7. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–6, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (8) in einer Nut des Grundkörpers (7) gelagert ist.
  8. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–7, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7) aus einem gegenüber dem Dichtstreifen (8) formstabileren Material besteht.
  9. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–8, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (8) zumindest bereichsweise den Grundkörper (7) flächig überdeckt.
  10. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–9, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (8) klebend ist.
  11. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–10, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (8) auf den Grundkörper (7) aufgespritzt ist.
  12. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–11, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Dichtstreifen (8) aus Butyl, vorzugsweise aus einem Butyl-Band, besteht.
  13. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–12, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7) aus einem elastischen Material, vorzugsweise Moosgummi, Schaumstoff oder dergleichen oder aus einem Hartmaterial, vorzugsweise Hartkunststoff oder faserverstärkten Kunststoff oder aus einem luftdurchlässigen wasserdichten Schaum besteht.
  14. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–13, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (6) konfektioniert ist.
  15. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–14, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7) aus mindestens zwei Teilen besteht, zwischen denen der Dichtstreifen (8) angeordnet ist.
  16. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–15, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile des Grundkörpers (7) formschlüssig miteinander verbunden sind.
  17. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–16, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (8) in seiner Flächenkontur der Flächenkontur des Grundkörpers (7) entspricht.
  18. Dichtelement nach einem der Ansprüche 3–17, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (8) form- oder stoffschlüssig am Grundkörper (7) gehalten ist.
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