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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kran, insbesondere einen Kran zur Montage einer Windkraftanlage.
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Bei der Montage von Windkraftanlagen wird zuerst ein hoher Turm errichtet und sodann werden in einem weiteren Montageschritt auf diesem Turm z. B. die beiden schweren Teile Gondel und Rotorblattstern montiert. Die Nabenhöhe steigt aktuell noch immer, um homogenere Windverhältnisse zu erreichen. Gondel und Rotorblattstern sind somit die am höchsten zu hebenden Teile und teilweise zugleich auch die Teile mit dem größten Gewicht. Diese Teile bestimmen also die erforderliche Tragkraft des zur Montage zu verwendenden Krans.
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Dabei ist zu beachten, daß bei Mobilkranen in hohen Hubhöhen eine große Tragkraft nur noch mit sehr aufwendigen Maßnahmen erreichbar ist. Bei großen Hubhöhen nimmt die zulässige Tragkraft ab und zur Erhöhung der Tragkraft muß ggf. ein stärkerer Kran eingesetzt werden, der einen entsprechend für diese Hubhöhe und Traglast ausgelegten und zugelassenen Kranausleger aufweist. Aufwand und Kosten für eine derartige Montage steigen somit mit einer Zunahme der Hubhöhe und der erforderlichen Traglast entsprechend an.
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Erschwerend tritt hinzu, daß der Rotorblattstern ein stark windanfälliges Teil ist. Dies bedeutet, daß der Rotorblattstern bei Windlast sehr große Kräfte in den Kranausleger einbringt und somit bei der Montage des Rotorblattsterns auf ein Zeitfenster mit wenig Wind gewartet werden muß.
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Andere Lösungen zur Montage von Gondel und Rotorblattstern sind beispielsweise in der
WO 2008/088408 A2 vorgeschlagen. Hier wird zuerst von einem bekannten Kran ein Turm aufgebaut. Das letzte Turmelement weist spezielle Verbindungselemente auf. Im Anschluß daran hebt der Kran eine in der Mitte freie Doppel-Wippe auf das letzte Turmelement. Die Wippe weist zum einen eine Hubvorrichtung und zum anderen eine Wippvorrichtung auf. Die Wippvorrichtung kann über zusätzliche Winden oder Zylinder angetrieben werden.
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Eine ähnliche Lösung ist aus der
EP 1 857 670 A1 bekannt. Hier baut die Wippvorrichtung aber zusätzlich den Turm auf.
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Darüber hinaus sind noch kleinere Krane zur Wartung von Windenenergieanlagen bekannt (
EP 1 808 600 A1 und
WO 2007/096008 A1 ). Hiermit können Teile der Gondel aus der Gondel gehoben werden und an den Boden herabgelassen und wieder angehoben werden. Zur Montage der Gondel selbst sind diese Anlagen eher nicht geeignet.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Kran der eingangs genannten Art in vorteilhafter Weise weiterzubilden, insbesondere dahingehend, daß auch mit einem Mobilkran mit vergleichsweise geringer Tragkraft an sich zu schwere Lasten wie eine Gondel oder ein Rotor bzw. Rotorblattstern einer Windkraftanlage in hohe Hubhöhen hebbar und montierbar sind.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Kran mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Danach ist vorgesehen, daß ein Kran, insbesondere Kran zur Montage einer Windkraftanlage, mit wenigstens einem Krangrundkörper, mit wenigstens einem Kranausleger und mit wenigstens einem Befestigungsmittel versehen ist, mittels dessen der Kran mittelbar und/oder unmittelbar auf und/oder mit einem Gegenstück aufsetzbar und/oder verbindbar ist, wobei der Kran derart beschaffen ist, daß mittels des Kranes durch Zusammenwirken mit einem weiteren Kran, insbesondere einem Mobilkran wenigstens eine Last bewegbar und/oder hebbar ist, und/oder wobei der Kran wenigstens ein Mittel aufweist, mittels dessen der Kran mit wenigstens einem weiteren Kran derart verbindbar ist, so daß mittels des Kranes und durch Zusammenwirken mit einem weiteren Kran wenigstens eine Last bewegbar und/oder hebbar ist.
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Die Last kann beispielsweise eine Gondel oder ein Rotor bzw. Rotorblattstern einer Windkraftanlage sein. Das Gegenstück, auf das der Kran aufgesetzt wird und an diesem befestigt wird, kann beispielsweise das Turmendstück eines Turmes einer Windkraftanlage sein. Insbesondere ist es denkbar, daß der Turm der Windkraftanlage bereits insoweit fertiggestellt ist, daß im wesentlichen nur noch die Gondel und der Rotor bzw. Rotorblattstern der Windkraftanlage für eine Fertigstellung der Anlage montiert werden müssen.
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Besonders vorteilhaft ist es, daß der Kran durch einen weiteren Kran, insbesondere einen Mobilkran auf die Höhe des Turmendstückes gehoben und dort montiert wird. Da der auf dem Turmendstück befestigte Kran dort sicher montiert ist, ist es nur erforderlich, für die Montage der Gondel und des Rotors, also den mitunter schwersten Komponenten der Windkraftanlage, einen Mobilkran bereitzustellen, der in der Lage ist, den auf dem Turmendstück zu befestigenden Kran in die erforderliche Höhe heben zu können. Nicht erforderlich ist es jedoch insbesondere, in diese Höhe mittels des Mobilkranes auch die schweren Bauteile der Windkraftanlage heben zu können.
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Der Krangrundkörper kann beispielsweise sowohl seitlich als auch oben an dem Gegenstück, insbesondere dem Turmendstück aufgesetzt und dort befestigt werden.
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Der Krangrundkörper selbst ist vorzugweise länglich und ggf. teilweise trapezförmig ausgebildet. Von Vorteil ist es, wenn wenigstens zwei oder mehrere Ansatzpunkte für das Befestigungsmittel in der Betriebsstellung am unteren Ende des Kranes vorgesehen sind, wobei die Ansatzpunkte vorzugsweise auf das Gegenstück aufgesetzt werden können. Ferner ist von Vorteil, wenn in einem mittleren Bereich des Krangrundkörpers der Kranausleger angelenkt ist und in der Arbeitsstellung am oberen Ende des Krangrundkörpers ein Rollenmittel für ein Wippverseilungsmittel vorgesehen ist. Dies erlaubt es insbesondere, den Kranausleger einfach wippen zu können.
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Das Mittel, mittels dessen der Kran mit wenigstens einem weiteren Kran derart verbindbar ist, so daß mittels des Kranes und durch Zusammenwirken mit einem weiteren Kran wenigstens eine Last bewegbar und/oder hebbar ist, kann ein Mittel sein, daß eine unmittelbare und/oder mittelbare Verbindung der beiden Krane ermöglicht. Insbesondere kann ein derartiges Mittel dadurch ausgebildet sein, daß die Verseilung der zweiten Kranes, insbesondere des Mobilkranes, in den Kran, der vorzugsweise bereits auf dem Gegenstück angeordnet und an diesem befestigt ist, einscherbar ist bzw. eingeschert werden kann, so daß vorzugsweise die Verseilung des ersten, auf dem Gegenstück befindlichen Kranes, zumindest teilweise durch die Verseilung des zweiten Kranes, z. B. des Mobilkranes gebildet wird.
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Ein derartiger Mobilkran kann beispielsweise ein bodengebundener, fahrbarer Mobilkran sein, der einen telekopierbaren Kranausleger aufweist. Denkbar ist aber auch, daß beispielsweise bei Montagen von Windkraftanlagen auf See der zweite Kran bzw. Mobilkran ein See- bzw. Schiffskran ist.
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Die erforderliche Hebekraft kann unproblematisch durch den Mobilkran aufgebracht werden und durch das Zusammenwirken der beiden Kräne kann somit selbst für sehr hohe Hubhöhen, die sich ja aus der geplanten Höhe der Windkraftanlage ergeben, ein Mobilkran eingesetzt werden, der für diese geplante Höhe an sich nicht die erforderliche Last heben kann. Ein effizienterer Einsatz von Maschinen und Material wird somit vorteilhaft ermöglicht.
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Des weiteren kann vorgesehen sein, daß der Kranausleger zumindest teilweise gabelförmig und/oder zumindest teilweise torförmig ausgebildet ist, so daß der Kranausleger vorzugsweise wenigstens zwei Kranauslegerarme aufweist, zwischen denen eine zu bewegende Last gehoben werden kann und/oder daß wenigstens zwei Kranausleger vorgesehen sind, zwischen denen eine zu bewegende Last gehoben werden kann. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß die zu bewegende Last leichter manövriert werden kann und der Kran darüber hinaus auch hinsichtlich seiner Abmessungen vorteilhaft gestaltet werden kann. Denn aufgrund der Tatsache, daß die zu bewegende Last zwischen die vorzugsweise zwei Kranauslegerarme eines gabelförmig und/oder torförmig ausgebildeten Kranauslegers gehoben werden kann, erlaubt es, z. B. im Falle des Hebens einer Gondel einer Windkraftanlage diese einfach auf das Turmendstück, auf dem ja auch der Kran selbst sitzt, hinein schwenken zu können und dort auch aufzusetzen.
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Darüber hinaus kann vorgesehen sein, daß der Kranausleger gegenüber dem Krangrundkörper in einer Betriebsstellung um eine horizontale Achse verschwenkbar ist. Dadurch wird es insbesondere möglich, den Kranausleger wippen zu können.
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Es ist ferner denkbar, daß das Mittel, mittels dessen der Kran mit dem wenigstens einen weiteren Kran verbindbar ist, wenigstens eine Rolle umfasst, mittels derer wenigstens ein Hubseil des Kranes in den Kran einscherbar und/oder führbar ist.
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Außerdem kann vorgesehen sein, daß am äußeren Ende des wenigstens einen Kranauslegers wenigstens ein Rollenkopf angeordnet ist und daß das Hubseil den wenigstens einen Rollenkopf mit der Hakenflasche verbindet oder daß mittels des Hubseils der wenigstens eine Rollenkopf mit der Hakenflasche verbindbar ist.
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Es ist vorteilhaft möglich, daß der Kran eine Wippverseilung aufweist, mittels derer zumindest der wenigstens eine Kranausleger wippbar ist.
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Darüber hinaus ist denkbar, daß die Wippverseilung das äußere Ende des Kranauslegers mit einem Anlenkpunkt des Krangrundkörpers verbindet, wobei dieser Anlenkpunkt vorzugsweise an einem äußeren, vorzugsweise in Betriebsstellung oberen Ende des Krangrundkörpers angeordnet ist und/oder daß die Wippverseilung durch einen Teil der Verseilung des weiteren Kranes ausgebildet wird.
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Weiter vorteilhaft ist die Wippverseilung mit ihren beiden Strängen in der Nähe der Schenkel des Auslegers geführt.
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Des weiteren kann vorgesehen sein, daß wenigstens ein Steuerungs- und/oder Regelungsmittel vorgesehen ist, mittels dessen der Einschervorgang wenigstens des Hubseiles und/oder der Wippverseilung steuer- und/oder regelbar ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, daß der Kran derart beschaffen und ausgeführt ist, daß der Kran sich bei dem Einschervorgang in eine aufrechte Position aufrichtet und die am Hubseil angeordnete Hakenflasche zur Spitze des Kranauslegers ziehbar und/oder gezogen ist.
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Außerdem ist es möglich, daß in der Endstellung in der aufrechten Position beim Einschervorgang sich die Hakenflasche mit dem Kranausleger über wenigstens eine erste Anschlagfläche formschlüssig verbindet und/oder anlegt und/oder sich der Kranausleger mit dem Krangrundkörper über wenigstens eine zweite Anschlagfläche formschlüssig verbindet und/oder anlegt.
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Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn der Kran wie vorgesehen am Boden montiert wird und im Anschluß hieran die Verseilung des Kranes eingeschert wird. Nach dem Einschervorgang und nach einem weiteren Einziehen der Seile hebt sich der Kran vom Boden oder der Montagevorrichtung ab. Dabei sind die Anschlagflächen derart gewählt, daß sich der Kran geeignet gemäß seinem Schwerpunkt ausrichten kann. Der Kran kann sodann vorzugsweise von einem Mobilkran in seine Verbindungsposition mit dem Gegenstück, insbesondere dem Turmabschlußstück eines Turmes einer Windkraftanlage gehoben werden und die Verbindungen des Kranes mit dem Gegenstück können sodann hergestellt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt des Kranes soweit hinten, also in Richtung des den Kran hebenden Mobilkranes, so daß die Hauptlast des zu montierenden Kranes auf dem Turmabschlußstück über die Stränge des Hubseils zwischen dem Rollenkopf und dem äußeren Ende des Krangrundkörpers in den Ausleger des Mobilkranes eingeleitet werden kann. Sodann können Hubseil und Wippverseilung wieder ausgelassen werden und der Kranausleger des nunmehr am Gegenstück montierten Kranes sowie die am Hubseilende befindliche Hakenflasche werden frei und kommen in Arbeitspositionen.
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Des weiteren kann vorgesehen sein, daß wenigstens ein hydraulischer Antrieb zwischen dem wenigstens einen Kranausleger und dem wenigstens einen Krangrundkörper vorgesehen ist, mittels dessen die Last in Richtung der Wippachse des Kranauslegers ausrichtbar ist.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Wippachse in wenigstens einer Lagerbuchse geführt ist und/oder das wenigstens zwei hydraulische Antriebe vorgesehen sind.
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Ferner kann vorgesehen sein, daß wenigstens ein Wegsteuerungsmittel vorgesehen ist, mittels dessen die wenigstens zwei hydraulischen Antriebe synchronisierbar sind.
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Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung ein Kransystem mit den Merkmalen des Anspruchs 14. Danach ist vorgesehen, daß ein derartiges Kransystem aus wenigstens einem Kran nach einem der Ansprüche 1 bis 13 und wenigstens einem weiteren Kran, insbesondere einem Mobilkran besteht. Ein derartiges Kransystem kann besonders vorteilhaft zur Montage einer Windkraftanlage verwendet werden. Insbesondere ist von Vorteil, daß der wenigstens eine weitere Kran, insbesondere der Mobilkran, in der benötigten Hubhöhe nicht zwangsläufig eine Traglast aufweisen muss, die für die in dieser Höhe zu montierenden Elemente wie Gondel, Rotor, bzw. Rotorblattstern oder sonstige Komponenten der Windkraftanlage erforderlich wäre.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sollen nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
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Es zeigen:
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1: eine schematische Seitenansicht auf den Kran in einer Arbeitsstellung;
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2: eine schematische Seitenansicht auf den Kran bei der Montage des Krans;
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3: eine weitere schematische Seitenansicht auf den Kran in einer Arbeitsstellung;
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4: eine schematische Darstellung des Kranauslegers im Bereich der Wippachse;
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5: eine schematische Draufsicht auf das Turmendstück der Windkraftanlage und
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6: eine schematische Teilansicht auf den Kranausleger im Bereich des Rollenkopfes.
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Die vorliegende Erfindung geht jetzt den Weg, daß ein bekannter Mobilkran 1 mit Ausleger 2 und Spitzenausleger 3, insbesondere Wippspitze, zur Montage des Turms 20 verwendet wird, wie dies insbesondere in den 1 und 2 ersichtlich ist. Das oberste Element des Turms 20 ist ein Turmabschlußstück 21. Das Turmabschlußstück 21 hat die Aufgabe, die Gondel 22 aufzunehmen und im Betrieb der Windkraftanlage den Turm 20 mit der Gondel 22 zu verbinden. Darüber hinaus weist das Turmabschlußstück 21 Verbindungselemente 23, 23', 24, 24', 24'', 24''' auf, wie sich dies insbesondere aus einer Draufsicht auf das Turmabschlußstück 21 in 5 ergibt.
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Die Verbindungselemente 23, 23', 24, 24', 24'', 24''' sind geeignet, um mit einem Kran 30 verbunden zu werden. Die Verbindung kann zum Beispiel über Bolzenverbindungen hergestellt werden. Die Verbindung kann manuell oder auch über Vorrichtungen, zum Beispiel über bekannte Bolzenzieheinrichtungen, hergestellt werden.
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Der Kran 30 besteht aus einem Krangrundkörper 31 und einem daran wippbar angelenktem Kranausleger 32. Weiter weist der Kran am äußeren Ende des Kranauslegers 32 mindestens einen Rollenkopf 33 auf. Der Kranausleger 32 ist vorteilhafterweise torförmig ausgebildet. Somit kann er die angehobene und in Montageposition gebrachte Gondel 22 umgreifen, wie dies in 3 angedeutet ist. Die Länge des Kranauslegers 32 ist so bemessen, daß er sowohl Gondel 22 als auch Rotorblattstern vom Boden anheben kann und in Montageposition bringen kann.
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Über den mindestens einen Rollenkopf 33 ist das Hubseil 35 geführt. Das Hubseil 35 verbindet den mindestens einen Rollenkopf 33 mit der Hakenflasche 34.
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Der Kranausleger 32 ist über die Wippverseilung 36 mit dem Krangrundkörper 31 verbunden und somit schwenkbar um eine horizontale Achse. Die Wippverseilung 36 verbindet das äußere Ende des Kranauslegers 32 mit dem Krangrundkörper 31. Eine mehrfache Einscherung kann die Seilkraft reduzieren.
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Der Kran 30 wird am Boden montiert. Im Anschluß daran werden die Seile eingeschert. Im vorliegenden Fall werden die Seile von den Winden des Krans 1, die zur Montage des Turms 20 verwendet wurden, eingeschert. Aus Kostengründen wurde hierfür ein Mobilkran 1 verwendet, der für den Hub der Gondel 22 bzw. des Rotorblattsterns eine zu geringe Tragkraft aufweist.
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Um für das Hubseil 35 die notwendige Seillänge zu erhalten, kann es notwendig werden, Seile von zwei Winden des Krans 1, zum Beispiel „Winde 1” mit dem Bezugszeichen W1 und „Winde 2” mit dem Bezugszeichen W2 zu verwenden. Der Lauf des Hubseils 35 ist vom Oberwagen des Krans 1 über den Ausleger 2 und gegebenenfalls Spitzenausleger 3 zum Rollenkopf 4 des Krans 1, von diesem zu dem äußeren Ende des Krangrundkörpers 31 am Kran 30, von diesem zurück zum Rollenkopf 4 des Krans 1, von hier zum Rollenkopf 33 und dann zur Hakenflasche 34. Besonders gut zu erkennen ist der Verlauf in der 3, kleine Positionszahlen für die Stränge.
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Die Wippverseilung 36 für den Kran 30 wird ebenfalls vom Mobilkran 1 gestellt. Hierfür kann das Seil von der „Winde 3” mit dem Bezugszeichen W3 verwendet werden. Der Lauf der Wippverseilung 36 ist vom Oberwagen des Krans 1 über den Ausleger 2 und gegebenenfalls Spitzenausleger 3 zum Rollenkopf 4 des Krans 1, von diesem zu dem äußeren Ende des Krangrundkörpers 31 am Kran 30, von diesem zum äußeren Ende des Kranauslegers 32.
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Nach dem Einscheren werden beide Seile, Hubseil 35 und Wippverseilung 36 geeignet, also beispielsweise mit einer entsprechenden Steuerung eingezogen. Hierbei richtet sich der Kranausleger 32 auf und die Hakenflasche 34 wird zur Spitze des Kranauslegers 32 gezogen. In der Endstellung verbindet sich die Hakenflasche 34 mit dem Kranausleger 32 über die Anschlagflächen 37 formschlüssig.
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Weiter verbindet sich der Kranausleger 32 mit dem Krangrundkörper 31 über die Anschlagflächen 38 formschlüssig. Der Kranausleger 32 weist ferner eine hydraulische Verstellung 50 auf.
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Bei weiterem Einziehen der Seile hebt der Kran 30 vom Boden oder der Montagevorrichtung ab. Die Anschlagflächen 37, 38 sind derart gewählt, daß der Kran sich geeignet gemäß seinem Schwerpunkt 39 ausrichten kann. Der Kran 30 wird vom Mobilkran 1 in seine Verbindungsposition mit dem Turmabschlußstück 21 gehoben und die Verbindungen werden hergestellt. Der Schwerpunkt 39 liegt weit hinten, also in Richtung Mobilkran 1, so daß die Hauptlast des Krans 30 über die Stränge des Hubseils 35 zwischen dem Rollenkopf 4 und dem äußeren Ende des Krangrundkörpers 31 in den Ausleger 2 des Krans 1 eingeleitet wird. Dieser Zustand ist in 2 im Einzelnen dargestellt und ersichtlich.
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Die Seile Hubseil 35 und Wippverseilung 36 werden ausgelassen und der Kranausleger 32 sowie die Hakenflasche 34 werden frei und kommen in Arbeitsposition.
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Der Kranausleger 32 ist torförmig geplant. Innerhalb der Torform ist dann Raum vorhanden, um die Gondel 22 oder ein anderes montiertes Element aufzunehmen. Somit werden vorzugsweise zwei Rollenköpfe 33 benötigt und somit auch zwei Zuführungen des Hubseils 35 zu den Rollenköpfen 33 (vgl. insbesondere 6). Um dies zu ermöglichen, kann das Hubseil 35 am äußeren Ende des Krangrundkörpers 31 von einer Umlenkrolle 40 umgelenkt werden. Die Umlenkung erfolgt dann parallel zur Schwenkachse des Kranauslegers 32. Auch mehrere Umlenkungen können notwendig werden, um den Wirkungsgrad der Umlenkung in dem Rollenkopf 33 auszugleichen.
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Es ist vorteilhaft, wenn der Kran 30 sehr breit ausgeführt ist, ebenso wie der Rollenkopf 4.
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Es sind ausschließlich Verbindungen über Seile zwischen dem Kran 1 und dem Kran 30 vorhanden. Somit können zu jedem Zeitpunkt ausschließlich Zugkräfte übertragen werden.
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Die Hakenflasche 34 kann zum Beispiel aus zwei 10-fach Flanschen mit einer Quertraverse verbunden sein.
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Damit der Kran 30 die Last auch in Richtung der Wippachse 61 des Kranauslegers 32 ausrichten kann, kann vorzugsweise ein hydraulischer Antrieb 60 zwischen dem Kranausleger 32 und dem Krangrundkörper 31 vorgesehen sein (vgl. 4). Eine Lagerbuchse 62 kann dann notwendig werden. Da es sich bei dem Kranausleger 32 um ein torförmiges Element handelt, sind zwei hydraulische Antriebe 60 auf jeder Seite vorteilhaft. In 4 ist der linke Teil des Kranauslegers 32, also der linke Kranauslegerarm 32 mit dem dazugehörigen linken Antrieb 60 gezeigt. Die Symmetrieachse S ist ebenfalls eingezeichnet, um zu verdeutlichen, daß der Kranausleger 32 und seine Komponenten bezogen auf diese Symmetrieachse S symmetrisch ausgeführt bzw. vorhanden sind. Eine Wegsteuerung, die beide hydraulische Antriebe 60 synchronisiert, ist hier vorgesehen, aber nicht näher dargestellt.
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Der Kran
30 besitzt eine Kranüberwachung, in der das Lastmoment begrenzt wird. Hierzu wird im hier dargestellten Ausführungsbeispiel die Zugkraft in den Seilen
35 und
36 festgestellt. Das kann beispielsweise über eine Kraftmessung in den Umlenkrollen in der
2 zwischen dem Hauptausleger und dem Spitzenausleger erfolgen. Die Winkelstellung des Auslegers
32 erfolgt über Winkelgeber. Der Datenübertrag zur Steuerung, Kranüberwachung bzw. Lastmomentbegrenzung kann im hier dargestellten Ausführungsbeispiel drahtlos über Funk erfolgen. Die Steuerung kann von der Steuerung des vorhandenen und bekannten Mobilkran
2 übernommen werden. Aber auch eine getrennte Steuerung ist möglich. Schließlich kann hier die in der
DE 20 2008 008 174 U1 enthaltene Lehre verwirklicht werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2008/088408 A2 [0005]
- EP 1857670 A1 [0006]
- EP 1808600 A1 [0007]
- WO 2007/096008 A1 [0007]
- DE 202008008174 U1 [0057]