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Die Erfindung betrifft eine Haftmagneteinrichtung zur Fixierung von auf Stahlplatten aufgesetzten Schalungsteilen zur Bildung einer Betongießform mit einem in einem nach unten, d. h. in Richtung der Stahlplatte offenen Gehäuse angeordneten Haftmagneten, der zwischen einer angehobenen und einer abgesenkte Stellung überführbar ist.
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Für die Herstellung von Betonteilen werden häufig Betongießformen verwendet, die durch die Anordnung von Schalungsteilen auf einer Stahlplatte gebildet werden. Die Schalungsteile werden auf der Stahlplatte positioniert aufgesetzt und mittels Haftmagneteinrichtungen in ihrer Position fixiert. Gattungsgemäße Haftmagneteinrichtungen sind beispielsweise aus der
DE 199 03 819 A1 oder der
EP 1 106 314 A2 bekannt. Sie weisen ein nach unten, d. h. in Richtung der Stahlplatte offenes Gehäuse auf, in dem ein Haftmagnet angeordnet ist. Der Haftmagnet ist zwischen einer angehobenen und einer abgesenkten Stellung überführbar. In der angehobenen Stellung ist der Haftmagnet so hinreichend weit von der Stahlplatte entfernt, dass zwischen ihm und der Stahlplatte keine oder nur sehr geringe Magnetkräfte ausgebildet werden. In der abgesenkten Stellung liegt der Haftmagnet auf der Stahlplatte auf und ist infolge von Magnetkräften fixiert.
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In der
DE 199 03 819 A1 wird eine Haftmagneteinrichtung beschrieben, bei der der Haftmagnet über mindestens zwei Hubstangen in Wirkverbindung mit Federelementen an einem über dem Haftmagnet befindlichen Tragelement derart angeordnet ist, dass er gegen die Kraftwirkung der Federelemente vom Tragelement weg bis zur Auflage auf einer Grundplatte bewegt werden kann. In dieser Stellung haftet der Magnetkörper auf der Grundplatte. Zum Lösen des Haftmagneten von der Grundplatte wird dieser zunächst einseitig angehoben, so dass sich der Haftmagnet schräg gegenüber der Grundplatte stellt. Die Magnetkräfte zwischen dem Haftmagneten und der Grundplatte werden infolge der Schrägstellung des Haftmagneten soweit verringert, dass die Kraftwirkungen der Felderelemente den Haftmagneten vollständig von der Grundplatte abheben. Nachteilig bei dieser Lösung ist zum einen ein erheblicher technischer Aufwand und zum anderen eine erhebliche Störanfälligkeit infolge eines hohen Verschmutzungsrisikos der funktionsbestimmenden beweglichen Teile der Haftmagneteinrichtung.
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Bei der in der
EP 1 106 314 A2 offenbarten Haftmagneteinrichtung ist der Haftmagnet in einem Anhebebügel derart angeordnet, dass er mittels eines Hubelementes in den Anhebebügel einziehbar ist, wobei im Anhebebügel eine umlaufende Führung für den Magnetkörper vorgesehen ist und im Anhebebügel Halteelemente angeordnet sind, die bei eingezogenem Haftmagnet lösbar an diesen anzukoppeln sind. Bei einer bevorzugten Ausbildung der in der
EP 1 106 314 A2 beschriebenen Lösung sind die Haftelemente entweder als im Haltebügel angeordnete Stahlplatte oder als im Haltebügel angeordnete Stahlstege augebildet, an denen der Haftmagnet infolge seiner Magnetkräfte anhaftet, wenn er hinreichend nahe an die Haltelemente herangeführt ist. Als Hubelement fungiert eine an der Oberseite des Haftmagneten befestigte Hülse, die durch eine in der Oberseite des Haltebügels befindliche Bohrung hindurchgreift und an deren außerhalb des Haltebügels befindlichen Ende ein mit einem Werkzeug untergreifbarer Kopf angeordnet ist.
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Auch diese Lösung ist mit einem erheblichen technischen Aufwand verbunden, der insbesondere in der Anordnung der Haltelemente im Anhebebügel besteht.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine einfache und funktionssichere Haftmagneteinrichtung bereitzustellen, wobei insbesondere die Anordnung zusätzlicher Elemente im Gehäuse der Haftmagneteinrichtung vermieden werden soll.
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Das der Erfindung zugrundeliegende Problem wird durch eine Haftmagneteinrichtung, die mindestens die Merkmale des 1. Schutzanspruches aufweist, gelöst. Die auf den 1. Schutzanspruch rückbezogenen Ansprüche 2 bis 9 beinhalten vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Haftmagneteinrichtung.
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Eine Haftmagneteinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung weist ein an einer Seite offenenes Gehäuse auf, in dem ein zwischen einer angehobenen und einer abgesenkten Stellung überführbarer Haftmagnet so angeordnet ist, dass eine den oder die Magnetpole des Haftmagneten aufweisende Seite des Haftmagneten in der abgesenkten Stellung in der offenen Gehäuseseite liegt. Die vorbezeichnete offene Seite des Gehäuses fungiert als Unterseite der Haftmagneteinrichtung, mit der die Haftmagneteinrichtung auf eine magnetisierbare Stahlplatte aufgelegt und durch Überführen des Haftmagneten in die abgesenkte Stellung durch Magnetkräfte an der Stahpaltte fixiert werden kann, wobei in dieser abgesenkten Stellung der Haftmagnet auf der Stahlplatte aufliegt. In der angehobenen Stellung des Haftmagneten im Gehäuse ist dieser in das Gehäuse eingezogen, d. h. zwischen der der offenen Gehäuseseite zugewandten einen oder mehrere Magnetpole aufweisenden Seite des Haftmagneten und der offenen Seite des Gehäuses ist ein Spalt ausgebildet, so dass im Falle einer mit ihrer offenen Seite auf eine Platte aufgelegten Haftmagneteinrichtung der Haftmagnet nicht auf dieser Platte aufliegt.
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Das Gehäuse der Haftmagneteinrichtung ist weiterhin so augebildet, dass die der offenen Gehäuseseite gegenüberliegende Gehäuseseite mindestens abschnittsweise geschlossen als Gehäusewand ausgebildet ist und zwischen dieser, der offenen Gehäuseseite gegenüberliegenden Gehäusewand und der dieser Gehäusewand zugewandten ebenfalls einen oder mehrere Magnetpole aufweisenden Seite des Haftmagneten ein Spalt ausgebildet ist. Dabei sind erfindungsgemäß an der der offenen Gehäuseseite gegenüberliegenden Seite des Haftmagneten Halteelemente aus einem magnetischen oder einem magnetisierbaren Material angebracht, die in der angehobenen Stellung des Haftmagneten den Spalt zwischen dieser Seite des Haftmagneten und der offenen Gehäuseseite gegenüberliegenden Gehäusewand überbrücken und an den geschlossenen Abschnitten dieser Gehäusewand anliegen.
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Der Haftmagnet wird durch diese an der offenen Gehäuseseite gegenüberliegenden Gehäusewand anliegenden Halteelemente durch Magnetkräfte in der angehobenen Stellung gehalten. Die Magnetkräfte wirken dabei zwischen den an der der offenen Gehäuseseite gegenüberliegenden Gehäusewand anliegenden Haltelementen und dieser Gehäusewand. Für den Fall, dass die Halteelemente aus magnetisierbarem Material bestehen, werden diese durch den Haftmagnet magnetisiert und können daher ihrerseits Magnetkräfte auf magnetisierbare Materialien ausüben. Die Stärke der Magnetkräfte zwischen den Halteelementen und der korrespondierenden Gehäusewand hängt dabei von der Stärke der Magnetkräfte des Haftmagneten, der Länge der Halteelemente sowie der Größe der Querschnittsfläche der Halteelemente, insbesondere der Fläche mit denen die Halteelemente an der korrespondierenden Gehäusewand anliegen, ab. Bevorzugt kann die Haltekraft, mit der der Haftmagnet im Gehäuse gehalten wird, über die Wahl der Größe der vorgenannten Fläche, mit denen die Halteelemente an der korrespondierenden Gehäusewand anliegen, vorbestimmt werden.
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Sofern die Abschnitte der der offenen Seite des Gehäuses gegenüberliegenden Gehäusewand, an denen die Halteelemente in der angehobenen Stellung des Haftmagneten zur Anlage kommen, nicht aus ferromagnetischem, d. h. magnetisierbarem Material bestehen, sind an diesen Abschnitten der der offenen Gehäuseseite gegenüberliegenden Gehäusewand Elemente aus ferromagnetischem, d. h. magnetisierberem Material anzubringen.
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Bei einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung sind die Halteelemente als Bolzen aus ferromagnetischem Material ausgebildet. Dabei hat es sich als ausreichend erwiesen, wenn symmetrisch zum Mittelpunkt der der offenen Gehäuseseite gegenüberliegenden Seite des Haftmagneten zwei Halteelemente angeordnet sind.
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Einfach und zweckmäßig ist es, die Bolzen in in den Haftmagneten eingebrachte Gewindebohrungen einzuschrauben.
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Bei einer anderen bevorzugten Ausbildung der Erfindung werden die Halteelemente von in Richtung der der offenen Gehäuseseite gegenüberliegenden mindestens abschnittsweise geschlossenen Gehäusewand ragenden Ausformungen des Haftmagneten gebildet.
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Bei einer zweckmäßigen Ausbildung der Haftmagneteinrichtung ist zur Überführung des Haftmagneten zwischen der angehobenen und der abgesenkten Stellung am Haftmagneten eine Hubeinrichtung angebracht, die durch eine Öffnung in der der offenen Gehäuseseite gegenüberliegenden mindestens abschnittsweise geschlossenen Gehäusewand greift. Besonders zweckmäßig ist die Hubeinrichtung im Mittelpunkt der der offenen Gehäuseseite gegenüberliegenden Seite des Haftmagneten an diesem angebracht und bezüglich ihres Querschnittes im Bereich der Öffnung in der Gehäusewand, durch die die Hubeinrichtung hindurchgreift, so bemessen, dass sie durch diese Öffnung geführt wird. Die Hubeinrichtung weist an ihrem außerhalb der Gehäusewand, durch die sie hindurchgreift, liegenden Bereich mindestens einen Anschlang auf, durch den verhindert wird, dass der Haftmagnet aus dem Gehäuse herausgleiten kann.
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Zweckmäßig ist die Hubeinrichtung weiterhin so ausgebildet, dass in der abgesenkten Stellung des Haftmagneten, sofern dieser auf einer Stahlplatte fixiert aufliegt, das Gehäuse durch die Hubeinrichtung in der fixierten Position gehalten wird. Dies kann zum einen durch die Führung der Hubeinrichtung durch die Öffnung in der Gehäusewand, durch die sie hindurchgreift, und zum anderen durch die Ausbildung des vorgenannten Anschlages erreicht werden, indem über diesen Anschlag das Gehäuse bei einem auf einer Stahlplatte aufliegenden und fixierten Haftmagneten gegen die Stahlplatte gedrückt wird. Hierzu kann zum Kraft- bzw. Spielausgleich ein zwischen dem Anschlag und dem Gehäuse wirkendes Federelement vorgesehen sein.
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Zur Führung des Haftmagneten im Gehäuse können an zwei gegenüberliegenden Seiten im Gehäuse Führungselemente angebracht sein. Die Führungselemente bestehen aus einem nicht magnetischen bzw. nicht magnetisierbaren Material, bevorzugt aus Aluminium, Edelstahl oder einem Kunststoff.
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Der besondere Vorteil der Erfindung liegt in einem einfachen, robusten und funktionssicheren Aufbau der Haftmagneteinrichtung. Dabei können die für die Funktion der Erfindung wesentlichen Halteelemente auf einfache Weise am Haftmagneten angebracht werden, wenn dieser noch nicht in das Gehäuse eingesetzt ist. Im Gegensatz zu den Lösungen des Standes der Technik sind zur Fertigung der Haftmagneteinrichtung keine aufwändigen Schweiß- oder Montagearbeiten innerhalb des Gehäuses notwendig.
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Die Erfindung sowie ihre vorteilhaften Wirkungen sollen anhand des nachfolgenden Ausführungsbeispieles weiter erläutert werden, ohne die Erfindung jedoch auf diese Ausführungsform einzuschränken.
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Die zugehörigen Zeichnungen zeigen in
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1: den Schnitt einer Haftmagneteinrichtung mit einem Haftmagneten in der angehobenen Stellung, in
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2: den Schnitt einer Haftmagneteinrichtung mit dem Haftmagneten in der abgesenkten Stellung und in
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3: den Schnitt einer Haftmagneteinrichtung mit einer anderen Ausbildung der Halteelemente.
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1 zeigt den Längsschnitt durch eine Haftmagneteinrichtung 1 mit einem in einem Gehäuse 2 aus magnetisierbarem Stahl angeordneten Haftmagneten 3. Die Haftmagneteinrichtung 1 liegt auf einer ebenen magnetisierbaren Stahlplatte 4 auf. Die untere zur Stahlplatte weisende Seite des Gehäuses 2 ist offen. Der Haftmagnet 3 ist so innerhalb des Gehäuses 2 angeordnet, dass seine Magnetpole zum einen in Richtung der offenen Unterseite des Gehäuses 2 und damit in Richtung der Stahlplatte 4 und zum anderen in Richtung der der offenen Unterseite des Gehäuses 2 liegenden Gehäusewand 2.1 weisen. An der der Gehäusewand 2.1 zugewandten Seite des Haftmagneten 3 sind am Haftmagneten 3 eine Hubeinrichtung 5 und zwei Halteelemnte 6 angebracht. Die Hubeinrichtung 5 ist mittig an der der Gehäusewand 2.1 zugewandten Seite des Haftmagneten 3 angeordnet, die beiden Halteelemente 6 sind symmetrisch zur Hubeinrichtung 5 am Haftmagneten angebracht und bestehen aus einem magnetisierbaren Eisenwerkstoff. Sowohl die Hubeinrichtung 5 als auch die Halteelemente 6 sind in in den Haftmagneten eingebrachte Gewindebohrungen eingeschraubt. Die Hubeinrichtung 5 ist zylindersymmetrisch ausgebildet und greift durch eine in der Gehäusewand 2.1 befindliche Bohrung. Der Durchmesser der Bohrung in der Gehäusewand 2.1 und der Durchmesser des Schaftes 5.1 der Hubeinrichtung 5 korrespondieren so miteinander, dass die Hubeinrichtung 5 bei einer Längsverschiebung in Richtung des Pfeiles 7 durch die Bohrung geführt wird. Die Hubeinrichtung weist an ihrer aus dem Gehäuse 2 ragenden Seite einen Anschlag 5.2 sowie einen Bedienknauf 5.3 auf. An zwei gegenüberliegenden Innenseiten des Gehäuses 2 sind aus Kunststoff bestehende Führungselemente 8 angebracht.
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1 zeigt die Haftmagneteinrichtung 1 mit angehobenen Haftmagneten 3. In dieser angehobenen Stellung des Haftmagneten 3 ist zwischen der der Stahlplatte zugewandten Seite des Haftmagneten 3 und der Stahlplatte ein Spalt ausgebildet und die Halteelemente 6 liegen mit ihren oberen Stirnseiten an der Gehäusewand 2.1 an.
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2 zeigt den Längsschnitt durch die vorstehend beschriebene Haftmagneteinrichtung 1 mit abgesenktem Haftmagneten 3. Der Haftmagnet 3 liegt eben auf der magnetisierbaren Stahlplatte 4 auf. Bei dieser Stellung des Haftmagneten 3 ist die Haftmagneteinrichtung 1 infolge der zwischen dem Haftmagneten 3 und der magnetisierbaren Stahlplatte 4 wirkenden Magnetkräfte unverrückbar auf der Stahlplatte 4 fixiert. Der Anschlag 5.2 der Hubeinrichtung 5 liegt auf der Gehäusewand 5.1 auf und drückt das Gehäuse 2 gegen die Stahlplatte 4.
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Zum Lösen der Haftmagneteinrichtung 1 muss der Haftmagnet 3 von der abgesenkten Stellung in die angehobene Stellung überführt werden. Zweckmäßig wird dazu mittels eines Hebelwerkzeuges unter den Bedienknauf 5.3 der Hubeinrichtung gegriffen und eine in Richtung des Pfeiles 7 von der Stahlplatte 4 weggerichtete Kraftwirkung ausgeübt. Um den Haftmagneten 3 von der Stahlplatte 4 zu lösen, muss diese Kraftwirkung größer als die zwischen dem Haftmagneten 3 und der Stahlplatte 4 wirkende Magnetkraft sein. Ist der Haftmagnet 3 von der Stahlplatte 4 gelöst, wird er weiter in Richtung des Pfeiles 7 angehoben, bis die Stirnseiten der Halteelemente 6 an der Innenseite der Gehäusewand 2.1 anliegen. Die aus magnetisierbarem Material bestehenden Halteelemente 6 werden durch die Magnetwirkung des Haftmagneten 3 magnetisiert und bewirken dann ihrerseits Magnetkräfte zwischen den Haltelementen 6 und der Gehäusewand 2.1. Infolge dieser Magnetkraftwirkung wird der Haftmagnet 3 in der angehobenen Stellung gehalten. Die Stärke dieser Magnetkraftwirkung ist abhängig von der Stärke der Magnetkräfte des Haftmagneten 3, den magnetischen Eigenschaften des Materials der Gehäusewand 2.1, den magnetischen Eigenschaften des Materials der Halteelemente 6 und der Länge der Halteelemente 6 sowie der Größe der Querschnittsfläche der Halteelemente 6, insbesondere der Größe der Fläche der Stirnseiten der Halteelemente 6, mit denen diese an der Gehäusewand 2.1 anliegen. Die Stärke dieser Magnetkraftwirkung kann daher bevorzugt über die Größe der Fläche der Stirnseiten der Halteelemente 6 vorbestimmt werden.
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Wird der Haftmagnet 3 aus der angehobenen Stellung in die abgesenkte Stellung überführt, ohne dass die Haftmagneteinrichtung 1 auf eine Platte 4 aufliegt, wird durch den Anschlag 5.2 an der Hubeinrichtung 5 verhindert, dass der Haftmagnet 3 aus dem Gehäuse herausgleitet.
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Im Übrigen ist, wie aus 2 leicht zu erkennen, der Anschlag 5.2 so an der Hubeinrichtung 5 platziert, dass bei abgesenktem Haftmagnet 3 also, bei auf der Gehäusewand 2.1 aufliegendem Anschlag 5.2, die zur offenen Seite des Gehäuses 2 weisende Seite des Haftmagneten 3 in der Ebene dieser offenen Seite des Gehäuses 2 liegt.
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3 zeigt eine Haftmagneteinrichtung 1 mit einer anderen Ausbildung der am Haftmagneten angeordneten Halteelemente 6. Die Halteelemente 6 sind bei dieser Ausbildung der Erfindung als aus dem Haftmagnet 3 in Richtung der Gahäusewand 2.1 weisende Ausformungen des Haftmagneten 3 ausgebildet und bestehen aus Magnetmaterial. Ihre Wirkung ist analog zur vorbeschriebenen in den 1 und 2 gezeigten Ausbildung der Erfindung.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haftmagneteinrichtung
- 2
- Gehäuse
- 2.1
- Gehäusewand
- 3
- Haftmagnet
- 4
- Stahlplatte
- 5
- Hubeinrichtung
- 5.1
- Schaft
- 5.2
- Anschlag
- 5.3
- Bedienknauf
- 6
- Halteelement
- 7
- Pfeil zur Veranschaulichung einer Längsverschiebbarkeit
- 8
- Führungselement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19903819 A1 [0002, 0003]
- EP 1106314 A2 [0002, 0004, 0004]