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DE202010008250U1 - Steckerteil mit Dichtringfixierung - Google Patents

Steckerteil mit Dichtringfixierung Download PDF

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DE202010008250U1
DE202010008250U1 DE201020008250 DE202010008250U DE202010008250U1 DE 202010008250 U1 DE202010008250 U1 DE 202010008250U1 DE 201020008250 DE201020008250 DE 201020008250 DE 202010008250 U DE202010008250 U DE 202010008250U DE 202010008250 U1 DE202010008250 U1 DE 202010008250U1
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FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH and Co KG
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FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH and Co KG
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/52Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof cases
    • H01R13/5219Sealing means between coupling parts, e.g. interfacial seal

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Abstract

Steckerteil (1, 10, 100), welches zum Zusammenstecken mit einem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung vorgesehen ist,
wobei das Steckerteil (1, 10, 100) zur Lagerung und Fixierung eines zwischen den beiden Steckerteilen im zusammengesteckten Zustand wirksamen ringförmigen Dichtelements (20, 120) ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Dichtelement (20, 120) Fixierungselemente (21, 22, 121, 122) zur axialen Fixierung des Dichtelements (20) auf dem Steckerteil (1, 10, 100) aufweist, die in einem montierten Zustand des Dichtelements (20, 120) mit korrespondierenden Aufnahmeelementen (30, 31, 130, 131) des Steckerteils (1, 10, 100) zusammenwirken.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Steckerteil gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, welches zum Zusammenstecken bzw. Zusammenfügen mit einem zweiten Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung vorgesehen ist, wobei an dem Steckerteil ferner die Lagerung eines zwischen beiden Steckerteilen wirksamen Dichtelements vorgesehen ist. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Steckerteil, welches zur Bildung einer elektrischen Steckverbindung vorgesehen ist.
  • Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl so genannter gedichteter Steckverbindungen und Dichtkappen aus Kunststoff bekannt, welche in unterschiedlichsten Gebieten Verwendung finden. Bei einem Großteil dieser Verbindungen beruht die Dichtwirkung zwischen den Steckerteilen auf der radialen Verformung eines elastischen, ringförmigen Dichtelements, so dass dieses an den entsprechenden Wirkflächen der miteinander zu verbindenden Steckerteile durchgängig zur Anlage kommt. Üblicherweise wird das Dichtelement als separates Einzelteil auf einem der beiden Steckpartner montiert, wobei sich dann die Notwendigkeit ergibt, es in dieser Lage zu fixieren. Hierzu sind aus dem Stand der Technik mehrere Lösungen bekannt, die im Nachfolgenden kurz erläutert werden sollen.
  • Eine erste Möglichkeit zur Fixierung des Dichtelements besteht gemäß der Darstellung in 9 darin, dieses unmittelbar mit dem Steckerteil zu verbinden. 9 zeigt hierzu ein Steckerteil 200, welches ein zylinderartiges Gehäuse 201 aufweist, an dessen äußerer Umfangsfläche eine Ringdichtung 205 anzuordnen ist. Das Gehäuse 201 weist hierzu in seinem unteren Bereich einen winkelförmigen Vorsprung 202 auf, der zur Lagerung der Ringdichtung 205 vorgesehen ist. Üblicherweise werden derartige Steckerteile im Spritzgussverfahren aus thermoplastischen Kunststoffen hergestellt. Dementsprechend besteht die in 9 dargestellte Möglichkeit, die Ringdichtung 205 direkt mit dem den sogenannten Dichtsitz bildenden winkelförmigen Vorsprung 202 zu verbinden, was beispielsweise im Rahmen eines Mehrkomponenten-Spritzgussverfahrens erfolgen kann. Allerdings setzt diese Lösung eine gute Haftfähigkeit des Dichtmaterials auf dem Grundmaterial voraus und ist konstruktionsbedingt nicht immer technisch umsetzbar.
  • Üblicherweise wird deshalb der Dichtring als separates Teil montiert, wobei gemäß der Darstellung in 10 am Dichtsitz Halteelemente ausgebildet sind, um den Dichtring axial in seiner Lage zu halten. Das in 10 dargestellte Halteelement 213 wird beispielsweise durch einen Vorsprung gebildet, der an der Umfangsfläche 211 des Steckerteils 210 gebildet ist. Dieser Vorsprung 213 sichert gemeinsam mit einer bodenseitigen Schulterfläche 202 das Dichtelement 215 in der gewünschten Position.
  • Eine Möglichkeit zur Erzeugung dieser Vorsprünge 213 besteht darin, entsprechende Werkzeugeinsätze 216 zu verwenden. Die auf diese Weise erzeugten Halteelemente 213 entstehen dann direkt beim Herstellen des Steckerteils 210 durch Spritzgießen. Nachteilig ist allerdings, dass bei dieser Vorgehensweise so genannte Formtrennungen 214 auf dem Dichtsitz nicht zu vermeiden sind, was unter Umständen die Dichtfunktion beeinträchtigen kann.
  • Um den im Zusammenhang mit 10 beschriebenen Nachteil zu vermeiden, geht ein dritter Lösungsansatz davon aus, ein zusätzliches Sicherungsteil einzusetzen, welches beispielsweise die Form eines Schiebers oder einer Hülse aufweist. Bei dem in 11 dargestellten Steckerteil 220 wird der Dichtring 225 wiederum zunächst durch eine erste Schulterfläche 221 axial fixiert. Ferner ist eine Fixierhülse 226 vorgesehen, welche seitlich in das Steckerteil eingeschoben werden kann und hierbei eine zweite Schulterfläche 227 zur Fixierung des Dichtrings 225 bildet.
  • Bei dieser dritten Lösung, die beispielsweise auch aus der DE 41 06 714 A1 bekannt ist, kann ein Dichtsitz 222 ohne Formtrennung gebildet werden, so dass die angestrebte Dichtung zuverlässig erhalten wird. Als nachteilig werden allerdings die mit der Herstellung des zusätzlichen Sicherungsteils bzw. Schiebers 226 verbundenen Mehrkosten angesehen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zu Grunde, eine neuartige Möglichkeit zur axialen Sicherung eines Dichtelements an einem Steckerteil anzugeben, bei welcher die im Zusammenhang mit dem Stand der Technik beschriebenen Nachteile vermieden sind.
  • Die Aufgabe wird durch ein Steckerteil, welches die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist, gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die vorliegende Erfindung beruht auf der Idee, das Steckerteil derart auszugestalten, dass zur axialen Sicherung des Dichtelements kein zusätzliches Halteteil benötigt wird. Mit der vorliegenden Erfindung wird damit insbesondere die Notwendigkeit eines zusätzlichen Halteelements vermieden. Ferner gestattet es die erfindungsgemäße Lösung, das Steckerteil derart auszugestalten, dass der Dichtsitz keine Formtrennung aufweist. Im Gegensatz zu der bekannten Lösung gemäß 10 wird also die Dichtwirkung zusätzlich verbessert.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Steckerteil vorgeschlagen, welches zum Zusammenstecken mit einem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung vorgesehen ist, wobei das Steckerteil zur Lagerung und Fixierung eines zwischen den beiden Steckerteilen im zusammengesteckten Zustand wirksamen ringförmigen Dichtelements ausgebildet ist, und wobei erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass das Dichtelement Fixierungselemente zur axialen Fixierung des Dichtelements auf dem Steckerteil aufweist, die in einem montierten Zustand des Dichtelements mit korrespondierenden Aufnahmeelementen des Steckerteils zusammenwirken.
  • Die Fixierungselemente sind vorzugsweise in die Aufnahmeelemente eingerastet. Besonders vorzugsweise sind die Fixierungselemente sich vom Rand des Dichtelements zu dessen Mitte hin erstreckende Rastelemente, die in die Aufnahmeelemente, welche in dem Dichtsitz 6 ausgebildet sind, einrasten bzw. eingreifen.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Steckerteil vorgeschlagen, welches zum Zusammenstecken mit einem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung vorgesehen ist, wobei das Steckerteil zur Lagerung und Fixierung eines zwischen den beiden Steckerteilen im zusammengesteckten Zustand wirksamen ringförmigen Dichtelements ausgebildet ist, und wobei erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass das Dichtelement wenigstens eine Feder aufweist, welche im montierten Zustand des Dichtelements auf dem Stecker in eine Nut des Steckerteils eingerastet ist.
  • Vorzugsweise ist die Nut durch einen Hinterschnitt in dem Dichtsitz des Dichtungselements auf dem Steckerteil gebildet, wobei der Hinterschnitt vorzugsweise oberhalb des Dichtsitzes (also in Längsrichtung des Steckerteils und in Einsteckrichtung des Dichtelements gesehen vor dem Dichtsitz) ausgebildet ist. Ferner Vorzugsweise sind zwei Nuten auf bzgl. der Längsachse des Steckerteils gegenüberliegenden Seiten des Dichtsitzes vorgesehen, in die die zwei Federn des Dichtelements in dem montierten Zustand eingerastet sind. Oberhalb der Nut, also in Längsrichtung des Steckerteils gesehen auf einer bzgl. der Nut gegenüberliegenden Seite des Dichtsitzes, kann eine Einführschräge für das Dichtelement vorgesehen sein.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Steckerteil vorgeschlagen, welches zum Zusammenstecken mit einem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung vorgesehen ist, wobei das Steckerteil zur Lagerung und Fixierung eines zwischen den beiden Steckerteilen im zusammengesteckten Zustand wirksamen ringförmigen Dichtelements ausgebildet ist, und wobei erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass das Dichtelement wenigstens eine Lasche mit einer Aussparung aufweist, und das Steckerteil unterhalb des Dichtsitzes des Dichtungselements eine sich im Wesentlichen in Richtung der Längsachse des Steckerteils erstreckende Rastnase aufweist, wobei die Rastnase im montierten Zustand des Dichtelements auf dem Stecker in die Aussparung der Lasche eingreift.
  • Vorzugsweise ist die Rastnase in einen Hinterschnitt in dem Dichtsitz des Dichtungselements auf dem Steckerteil gebildet, wobei die Lasche im montierten Zustand des Dichtelements in den Hinterschnitt eingerastet ist. Der Hinterschnitt kann dabei unterhalb des Dichtsitzes (also in Längsrichtung des Steckerteils und in Einsteckrichtung des Dichtelements gesehen hinter dem Dichtsitz) ausgebildet sein. Die zwei Rastnasen können auf bzgl. der Längsachse des Steckerteils gegenüberliegenden Seiten des Dichtsitzes vorgesehen sein, die in die zwei Aussparungen der Laschen des Dichtelements eingreifen. Ferner vorzugsweise kann oberhalb des Dichtsitzes eine Einführschräge für das Dichtelement vorgesehen sein.
  • Gemäß einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Steckerteil vorgeschlagen, welches zum Zusammenstecken mit einem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung vorgesehen ist, wobei das Steckerteil zur Lagerung und Fixierung eines zwischen den beiden Steckerteilen im zusammengesteckten Zustand wirksamen ringförmigen Dichtelements ausgebildet ist und hierzu eine untere Anlagefläche sowie mindestens ein das Dichtelement in axialer Richtung sicherndes Halteelement aufweist, und wobei erfindungsgemäß das Halteelement zwischen einer Freigabestellung und einer das Dichtelement sichernden Haltestellung bewegbar ist.
  • Vorzugsweise begrenzt die Anlagefläche eine Außenumfangsfläche eines zylinderartigen Lagerteils des Steckerteils. Ferner vorzugsweise ist das Halteelement durch eine gegenüber einer Längsachse des Steckerteils verschwenkbare Halteklappe gebildet, welche in einem verschwenkten Zustand, also der Haltestellung, eine weitere Anlagefläche für das Dichtelement bildet. Das Steckerteil kann zwei seitlich verschwenkbare Halteklappen aufweisen. Ferner kann das Steckerteil Sicherungsteile zum Sichern der Halteklappe(n) in der Haltestellung aufweisen. Vorzugsweise sind zudem die Sicherungsteile oberhalb des Dichtsitzes angeordnet, wobei die Sicherungsteile im montierten Zustand des Dichtrings ein selbständiges Zurückschwenken des Halteelements vermeiden, so dass in der Haltestellung die Schulterfläche und die der Schulterfläche zugewandte Stirnseite des Dichtelements in Längsrichtung des Steckerteils gesehen im Wesentlichen miteinander fluchten. Vorzugsweise sind die Sicherungsteile durch Rastvorsprünge gebildet.
  • Nachfolgend soll die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert werden.
  • Es zeigen:
  • 1a eine erste perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Steckerteils gemäß einer ersten und zweiten Ausführungsform;
  • 1b eine zweite perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckerteils gemäß 1a;
  • 2a eine erste perspektivische Schnittansicht gemäß der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Steckerteils;
  • 2b eine zweite perspektivische Schnittansicht des Steckerteils gemäß 2a;
  • 3a eine erste perspektivische Ansicht eines Dichtelements gemäß der ersten Ausführungsform;
  • 3b eine zweite perspektivische Ansicht des Dichtelements gemäß 3a;
  • 4a eine erste perspektivische Schnittansicht gemäß der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Steckerteils;
  • 4b eine zweite perspektivische Schnittansicht des Steckerteils gemäß 4a;
  • 5a eine erste perspektivische Ansicht eines Dichtelements gemäß der zweiten Ausführungsform;
  • 5b eine zweite perspektivische Ansicht des Dichtelements gemäß 5a;
  • 6a eine erste perspektivische Schnittansicht gemäß einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Steckerteils;
  • 6b eine zweite perspektivische Schnittansicht des Steckerteils gemäß 6a;
  • 7 eine erste perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Steckerteils gemäß der dritten Ausführungsform;
  • 8 eine perspektivische Ansicht des Dichtelements gemäß der dritten Ausführungsform;
  • 9 eine erste aus dem Stand der Technik bekannte Lösung zur axialen Sicherung eines Dichtelements an einem Steckerteil;
  • 10 eine zweite bekannte Lösung zur Sicherung eines Dichtelements;
  • 11 eine dritte bekannte Lösung zur Sicherung eines Dichtelements.
  • Das in 1a und 1b dargestellte und allgemein mit dem Bezugszeichen 1 versehene Steckerteil ist zum Zusammenstecken mit einem zweiten, nicht dargestellten Steckerteil zum Bilden einer – z. B. elektrischen – Steckverbindung, wie sie beispielsweise in der Automobiltechnik zum Einsatz kommt, vorgesehen. Eine derartige Steckverbindung ist beispielsweise aus der oben erwähnten DE 41 06 714 A1 bekannt. Ebenso wie dieses bekannte Steckerteil weist auch das erfindungsgemäße Steckerteil Einsätze für Kontakte und dergleichen auf, welche allerdings für die Ausgestaltung des Steckerteils im Hinblick auf die vorliegende Erfindung nicht weiter von Bedeutung und deshalb nicht näher erläutert werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß 1a und 1b zwei Kammeröffnungen 8a, 8b zum Einführen und Anschließen bspw. von Kabeln zur elektrischen Verbindung vorgesehen sind. Zwischen den Kammeröffnungen 8a, 8b können Kammeraussparungen 9a, 9b vorgesehen sein.
  • Derartige Steckverbindungen sind aufgrund ihres Einsatzgebietes äußeren Einflüssen ausgesetzt, die sich sehr stark ändern können. Aufgrund von Schwankungen der Temperatur oder Luftfeuchtigkeit besteht die Gefahr, dass Feuchtigkeit in die Steckverbindung eindringt, welche die Funktionalität insbesondere einer elektrischen Steckverbindung beeinträchtigen könnte. Es ist deshalb Sorge dafür zu tragen, dass mittels einer geeigneten Abdichtung das Eindringen von Feuchtigkeit aber auch von anderen Schmutzpartikeln weitestgehend verhindert wird.
  • Ebenso wie bei den Lösungen gemäß dem Stand der Technik ist auch bei dem erfindungsgemäßen Steckerteil 1 vorgesehen, dass die Abdichtung mittels eines ringförmigen Dichtelements, welches allgemein in 1b dargestellt und mit dem Bezugszeichen 20 bzw. 120 versehen ist, erzielt wird. Das als Dichtring ausgebildete Dichtelement 20, 120 soll dabei zwischen Außen- und Innenumfangsflächen der beiden Steckerteile im zusammengesteckten Zu stand wirksam sein. Beim Zusammenstecken der beiden Teile wird das Dichtelement 20, 120 leicht verformt, so dass es sich möglichst durchgehend an die gegenüberliegenden Flächen der Steckerteile anlegt, um eine optimale Dichtung zu gewährleisten.
  • Das in den 1a und 1b dargestellte Steckerteil 1 ist topfförmig ausgestaltet, und weist eine äußere Umfangsfläche 2 auf, die an einem axialen Ende von einer Bodenfläche 3 begrenzt ist und an ihrem anderen Ende eine Öffnung 4 bildet, in welche ein im Wesentlichen zylinderförmiges zweites Steckerteil eingeschoben werden kann. Von der Bodenfläche 3 aus erstreckt sich in axialer Richtung ein zentrales Lagerteil 5, welches an seinem der Bodenseite 3 zugewandten Ende eine kontinuierliche Außenumfangsfläche aufweist, welche den Dichtsitz 6 zur Lagerung des Dichtelements 20, 120 bildet.
  • Um eine axiale Lagefixierung des Dichtelements 20, 120 im montierten Zustand zu gewährleisten, weist das Dichtelement 20, 120 Fixierungselemente zur axialen Fixierung des Dichtelements 20, 120 auf dem Steckerteil 1 bzw. dem Dichtsitz 6 auf, die in einem montierten Zustand des Dichtelements 20, 120 mit korrespondierenden Aufnahmeelementen des Steckerteils 1 zusammenwirken. Vorzugsweise sind die Fixierungselemente in die Aufnahmeelemente eingerastet, wobei in einer besonders bevorzugten Ausführungsform die Fixierungselemente sich vom Dichtelement 20, 120 zu dessen Mitte hin erstreckende Rastelemente sind, die in die Aufnahmeelemente, welche in dem Dichtsitz 6 ausgebildet sind, eingerastet sind bzw. eingreifen. Dazu können die Dichtelemente 20, 120 und die Steckerteile 1 in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Auf diese Weise ist es möglich, ohne separate Bauteile eine kostengünstige und sichere axiale Fixierung eines Dichtelements 20, 120 in einem Steckerteil 1 vorzusehen.
  • Im Folgenden werden anhand zweier Ausführungsformen zwei Beispiele für eine Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen axialen Lagefixierung des Dichtelements 20, 120 näher beschrieben. Gleiche Elemente mit identischen Funktionen sind im Folgenden mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 2a und 2b zeigen eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Steckerteils 10 mit montiertem Dichtelement 20. Wie den 2a und 2b sowie auch den Darstellungen des Dichtelements 20 der ersten Ausführungsform gemäß den 3a und 3b zu entnehmen ist, weist das Dichtelement 20 zwei Federn 21, 22 auf. Diese sind vorzugsweise integral mit dem Dichtelement 20 ausgebildet und rasten oder greifen im montierten Zustand der Dichtung 20 auf dem Stecker 10 bzw. auf dem Dichtsitz 6 in entsprechende Nuten 30, 30 des Steckerteils 10 ein. Die Feder-Nut-Verbindung bewirkt somit die erforderliche axiale Fixierung des Dichtrings 20.
  • Vorzugsweise sind die zwei Nuten 30, 30 auf bezüglich der Längsachse des Steckerteils 10 gegenüberliegenden Seiten des Dichtsitzes 6 vorgesehen, in die die zwei entsprechend angeordneten Federn 21, 22 des Dichtelements 20 einrasten. Zwar sind in den Figuren jeweils zwei Federn und Nuten gezeigt, die Erfindung ist jedoch nicht auf die Anzahl und genaue Anordnung dieser beschränkt. Beispielsweise kann das Dichtelement 20 wenigstens eine oder mehrere Federn aufweisen, die in entsprechende Nuten einrasten.
  • Die Nuten 30, 30 in dem Steckerteil 10 bzw. in dem Dichtsitz 6 werden vorzugsweise durch eine entsprechende Ausgestaltung des Spritzguss-Werkzeugs zur Herstellung des Steckerteils 10 gebildet. Dabei sind die Nuten 30, 30 vorzugsweise durch einen Hinterschnitt 31, 31 in dem Dichtsitz 6 für das Dichtelement 20 auf dem Steckerteil 10 gebildet. Besonders vorzugsweise ist die Nut 30 bzw. der Hinterschnitt 31 oberhalb des Dichtsitzes 6 (in Längsrichtung des Steckerteils und in Einsteckrichtung des Dichtelements gesehen) ausgebildet. Ferner kann im montierten Zustand des Dichtelements 20 auf dem Dichtsitz 6 des Steckerteils 10 die Bodenseite 3 des Gehäuses 2 eine weitere untere Anlagefläche für den Dichtring 20 bilden. Auf diese Weise ist durch die Bodenseite 3 unterhalb des Dichtsitzes 6 und durch die Nut 30 oberhalb des Dichtsitzes 6 eine sichere axiale Lagefixierung des Dichtelements 20 gewährleistet, dies auch ohne zusätzliche Bauteile.
  • Mit der vorgenannten Ausgestaltungsform eines Steckerteils 10 ist es durch einfaches Aufschieben des Dichtelements 20 auf den Dichtsitz 6 des Steckerteils 10 möglich, das Dichtelement 20 in axial lagefixierter Weise zu montieren, ohne zusätzliche Bauteile zu verwenden. Nach einer entsprechenden Montage und automatischer Sicherung des Dichtrings 20 durch einrasten der Feder 21, 22 in die Nut 30, 30 kann dann das erfindungsgemäße Steckerteil 10 mit dem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung verbunden werden.
  • Um zusätzlich das Aufschieben des Dichtelements 20 auf den Dichtsitz 6 des Steckerteils 10 zu vereinfachen, kann oberhalb des Dichtsitzes 6, also auf dem zentralen Lagerteil 5, eine Einführschräge 7 für das Dichtelement 20 vorgesehen sein. Gemäß dem ersten Ausführungs beispiel ist die Einführschräge 7 vorzugsweise oberhalb der Nut 30, 30, also in Längsrichtung des Steckerteils 10 gesehen, auf einer bzgl. der Nut 30, 30 gegenüberliegenden Seite des Dichtsitzes 6 vorgesehen. Die Einführschräge 7 kann beispielsweise durch einen in Längsrichtung des Steckers gesehen sich von der Bodenfläche 3 weg kontinuierlich verkleinernden Außendurchmesser des zentralen Lagerteils 5 gebildet sein.
  • Zur axialen Fixierung des Dichtelements 20 auf dem Steckerteil 10 wird das Dichtelement 20 also lediglich auf das zentrale Lagerteil 5 aufgeschoben. Vorzugsweise mit Hilfe der Einführschräge 7 wird das Dichtelement 20 auf den Dichtsitz 6 geschoben, bis die Federn 21, 22 in die Nuten 30, 30 (automatisch) eingerastet sind. Vorzugsweise weist die Innenfläche bzw. der Innendurchmesser 23 des Dichtelements 20 im Wesentlichen den gleichen oder vorzugsweise einen etwas kleineren Durchmesser als den Außendurchmesser des Dichtsitzes 6 auf. Somit wird ein zusätzlich axialer Halt des Dichtelements 20 durch einen Presssitz auf dem Dichtsitz 6 ermöglicht. Zudem ist sichergestellt, dass die Federn 21, 22, welche sich von dem Rand des Dichtelementes zu dessen Mitte hin erstrecken, sicher in den Nuten 30, 30 des Steckerteils 1 bzw. des Dichtsitzes 6 einrasten. Dazu wird das Dichtelement 20 ggf. beim Hinüberschieben des Dichtelements 20 über die Einführschräge 7 leicht gespreizt und schnappt, nachdem es über die Einführschräge 7 geschoben wurde, sicher mit den Federn 21, 22 in die Nuten 30, 30 ein. Das Dichtelement 20 ist somit auf sichere Weise in axialer Richtung lagefixiert.
  • 4a und 4b zeigen eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Steckerteils 100 mit montiertem Dichtelement 120. Wie den 4a und 4b sowie auch den Darstellungen des Dichtelements 120 der zweiten Ausführungsform gemäß den 5a und 5b zu entnehmen ist, weist das Dichtelement 120 zwei Laschen 121, 122 mit jeweils einer Aussparung 123, 124 auf. Die Laschen 121, 122 sind vorzugsweise integral mit dem Dichtelement 120 ausgebildet. Um eine axiale Fixierung zu ermöglichen, weist ferner das Steckerteil 100 unterhalb des Dichtsitzes 6 des Dichtungselements 120 eine sich im Wesentlichen in Richtung der Längsachse des Steckerteils 100 erstreckende Rastnase 130, 130 auf. Die Rastnase 130 ist dabei vorzugsweise werkzeugtechnisch durch zwischen den Kammeröffnungen 8a, 8b gelegenen Kammeraussparungen 9a, 9b entformt. Die Rastnasen 130, 130 greifen im montierten Zustand des Dichtelements 120 auf dem Stecker 100 bzw. dem Dichtsitz 6 in die Aussparungen 123, 124 der Laschen 121, 122 ein. Die Laschen 121, 122 bewirken somit zusammen mit den Rastnasen 130, 130 die erforderliche axiale Fixierung des Dichtrings 120.
  • Vorzugsweise sind die zwei Rastnasen 130, 130 auf bezüglich der Längsachse des Steckerteils 100 gegenüberliegenden Seiten vorgesehen, die in die zwei entsprechend angeordneten Laschen 121, 122 (vgl. 5a und 5b) des Dichtelements 120 eingreifen. Zwar sind in den Figuren jeweils zwei Laschen und Rastnasen gezeigt, die Erfindung ist jedoch nicht auf die Anzahl und genaue Anordnung dieser beschränkt. Beispielsweise kann das Dichtelement 120 wenigstens eine oder mehrere Laschen mit Aussparungen aufweisen, in die entsprechende Rastnasen eingreifen.
  • Die Rastnasen 130, 130 unterhalb des Dichtsitzes 6 des Steckerteils 100 werden vorzugsweise durch eine entsprechende Ausgestaltung des Spritzguss-Werkzeugs zur Herstellung des Steckerteils 100 gebildet. Dabei sind die Rastnasen 130, 130 vorzugsweise in einen Hinterschnitt 131, 131 unterhalb des Dichtsitzes 6 für das Dichtungselements 120 auf dem Steckerteil 100 gebildet, und die Lasche 121, 122 rastet im montierten Zustand des Dichtelements 120 in den Hinterschnitt 131, 131 ein, wodurch die Rastnasen 130, 130 in Eingriff mit den Aussparungen 123, 124 gebracht werden. Besonders vorzugsweise ist der Hinterschnitt 131, 131 unterhalb des Dichtsitzes 6 ausgebildet.
  • Mit der vorgenannten Ausgestaltungsform eines Steckerteils 100 ist es durch einfaches Aufschieben des Dichtelements 120 auf den Dichtsitz 6 des Steckerteils 100 möglich, das Dichtelement 120 in axial lagefixierter Weise zu montieren, ohne zusätzliche Bauteile zu verwenden. Nach einer entsprechenden Montage und automatischer Sicherung des Dichtrings 120 durch Einrasten der Laschen 121, 122 in den jeweiligen Hinterschnitt 131, 131 und folglich Eingreifen der Rastnasen 130, 130 in die Aussparungen 123, 124 der Laschen 121, 122 kann dann das erfindungsgemäße Steckerteil 100 mit dem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung verbunden werden.
  • Gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel kann ebenfalls eine Einführschräge 7 oberhalb des Dichtsitzes 6 vorgesehen sein.
  • Zur axialen Fixierung des Dichtelements 120 auf dem Steckerteil 100 wird das Dichtelement 120 also lediglich auf das zentrale Lagerteil 5 aufgeschoben. Dabei werden die Laschen 121, 122, welche sich von dem Rand des Dichtelements 120 zu dessen Mitte hin erstrecken, vorzugsweise in einem Winkel von ca. 90° in Einsteckrichtung geklappt, so dass das Dichtelement 120 mit den Laschen 121, 122 voraus auf den Dichtsitz 6 geschoben wird. Vorzugswei se wird das Aufschieben des Dichtelements 120 durch die Einführschräge 7 in zuvor beschriebener Weise unterstützt. Das Dichtelement 120 wird soweit auf den Dichtsitz 6 geschoben, bis die Laschen 121, 122 in den Hinterschnitt 131, 131 unterhalb des Dichtsitzes 6 eingerastet sind. Wenn die Laschen 121, 122 in den Hinterschnitt 131, 131 einschnappen, also von der um 90° ausgeklappten Stellung wieder in die zur Mitte des Dichtelements 120 gerichteten Ausgangsstellung zurückschwenken, legen sich die Laschen 121, 122 mit ihren Ausnehmungen 123, 124 über bzw. um die Rastnasen 130, 130, so dass diese Teile in Eingriff gebracht werden und die Lagefixierung des Dichtelements 120 erzielt wird.
  • Vorzugsweise weist die Innenfläche bzw. der Innendurchmesser 125 des Dichtelements 120 im Wesentlichen den gleichen oder vorzugsweise einen etwas kleineren Durchmesser als den Außendurchmesser des Dichtsitzes 6 auf. Somit wird ein zusätzlich axialer Halt des Dichtelements 120 durch einen Presssitz auf dem Dichtsitz 6 ermöglicht. Zudem ist sichergestellt, dass die Laschen 121, 122, welche sich in der lagefixierten Stellung des Dichtelements 120 wieder von dem Rand des Dichtelementes 120 zu dessen Mitte hin erstrecken, sicher in die Hinterschnitte 131, 131 des Steckerteils 1 bzw. des Dichtsitzes 6 einrasten. Dazu wird das Dichtelement 120 ggf. beim Hinüberschieben des Dichtelements 120 über die Einführschräge 7 leicht gespreizt und schnappt, nachdem es über die Einführschräge 7 geschoben wurde, sicher mit den Laschen 121, 122 in die Hinterschnitte 131, 131 ein, wodurch die Ausnehmungen 123, 124 und die Rastnasen 130, 130 in Eingriff gebracht werden. Das Dichtelement 120 ist somit auf sichere Weise in axialer Richtung lagefixiert.
  • Um zusätzlich ein Zurückklappen der Laschen 121, 122 oder ein Lösen der Ausnehmungen 123, 124 aus den Rastnasen 130, 130 zu verhindern, kann sich von der Bodenfläche 3 in Längsrichtung des Steckerteils 100 eine Erstreckungswand 3a wenigstens teilweise über den Dichtsitz 6 erstrecken, so dass das Dichtelement 120 wenigstens im Bereiche des Hinterschnitts 131, 131 und der Rastnasen 130, 130 im montierten Zustand zwischen dem Dichtsitz 6 und der Erstreckungswand 3a angeordnet ist. Die Erstreckungswand 3a dient dabei als Rückhalteelement, mit der ein eventuelles Ausschwenken des Dichtelements 120 im montierten Zustand insbesondere im Bereich der Laschen 121, 122 sicher vermieden werden kann.
  • Alternativ oder zusätzlich zu den beiden zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen wird im Folgenden eine dritte Ausführungsform eines Steckerteils 1000 mit axialer Lagefixierung eines Dichtelements 1200 beschrieben. Gleiche Elemente mit identischen Funktionen, wie sie bereits bei den zuvor dargestellten Ausführungsbeispielen beschrieben sind, werden auch bzgl. der dritten Ausführungsform mit denselben Bezugszeichen versehen. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird, wenn nicht anders beschrieben, bezüglich der Beschreibung der einzelnen Merkmale auf obige Ausführungen der ersten beiden Ausführungsformen verwiesen.
  • Wie den Darstellungen in 6a, 6b und 7 entnommen werden kann, bildet die Bodenseite 3 des Gehäuses 2 eine untere Anlagefläche für den Dichtring 1200. Um, alternativ oder zusätzlich zu der Feder-Nut-Verbindung gemäß der ersten Ausführungsform oder der Laschen-Rastnasen-Verbindung gemäß der zweiten Ausführungsform die axiale Lagefixierung zu unterstützen, wird eine weitere Anlagefläche zur Fixierung des Dichtrings 1200 vorgesehen. Dazu weist das Lagerteil 5 zwei Halteelemente in Form von seitlich verschwenkbaren Klappen 1300, 1300 auf. Beide Klappen 1300 werden durch eine spezielle Ausgestaltung des Spritzguss-Werkzeugs zur Herstellung des Steckerteils 1000 gebildet und sind derart an dem zentralen Lagerteil 5 angeordnet, dass ihre Unterseiten gegenüber der Längsachse des Steckerteils seitlich verschwenkt werden können. Dazu sind die Klappen 1300, 1300 mit ihrem dem Dichtsitz 6 abgewandten Ende 1301 fest mit dem Lagerteil 5 verbunden, also integral mit diesem ausgebildet, und mit ihrem dem Dichtsitz 6 zugewandten Ende 1302 folglich frei verschwenkbar. Die 6a, 6b und 7 zeigen hierbei die Klappen 1300, 1300 im nicht verschwenkten Zustand, also in der sog. Freigabestellung. In einer nicht dargestellten äußeren Position der Klappen 1300, 1300, also wenn diese in Richtung von dem Lagerteil 5 weg verschwenkt wurden, befinden sich die Klappen 1300, 1300 in der sogenannten Haltestellung. Hierbei bilden die Klappen 1300, 1300 wiederum untere Schulterflächen 1100, welche ein Verrutschen des Dichtrings 1200 zur Oberseite hin verhindern. Die, wie zuvor beschrieben, nach außen verschwenkten Klappen 1300, 1300 bewirken somit die erforderliche axiale Fixierung des Dichtrings 1200, da der Dichtring 1200 gegenüber der Schulterfläche 1100 und gegenüber der Bodenseite 3 in beiden axialen Richtungen lagefixiert angeordnet ist.
  • Um das Dichtelement 1200 zu schonen, kann die Klappe 1300 im Bereich der Schulterfläche 1100 derart zu dem Lagerteil 5 hin gebogen ausgebildet sein, dass die Schulterfläche 1100 aus der Oberfläche der Klappe 1300 gebildet ist. Auf diese Weise kann auch ein im Folgenden noch näher beschriebener Spalt 1303 zwischen Klappe 1300 und Lagerteil 5 gebildet werden.
  • Erfindungsgemäß kann das Verschwenken der Klappen 1000 beispielsweise dadurch erfolgen, dass seitlich in das Steckerteil 1000 ein Werkzeug zum Verschwenken bzw. Spreizen der Klappen 1300, 1300 eingeführt wird. Die Außenwand 2 des Steckerteils 1000 kann hierzu je Klappe 1300 wenigstens eine entsprechende Öffnungen 2a aufweisen, durch die das Werkzeug eingeführt werden kann und zwischen Klappe 1300 und Lagerteil 5 gelangt. Nachdem der Dichtring 1200 auf den Dichtsitz 6 aufgeschoben wurde, kann somit durch die Öffnungen 2a ein Werkzeug eingeführt werden. Dieses greift in einen zwischen Klappe 1300 und Lagerteil 5 gebildeten Spalt 1303 hinter die Klappe 1300 und kann diese somit von dem Lagerteil 5 weg verschwenken, so dass die Schulterflächen 1100 und die der jeweiligen Schulterfläche 1100 zugewandte Stirnseite 1201 des Dichtelements 1200 in Längsrichtung des Steckerteils 1000 gesehen im Wesentlichen miteinander fluchten. Somit können die Klappen 1300, 1300 in einfacher Weise seitlich verschwenkt und damit der Dichtring 1200 fixiert werden.
  • Um im montierten Zustand des Dichtrings 1200 ein selbständiges Zurückschwenken der Klappen 1300, 1300 zu vermeiden, sind Sicherungsteile vorgesehen, welche die Klappen 1300, 1300 in der Haltestellung blockieren. Diese Sicherungsteile werden durch Rastvorsprünge 1600 gebildet, welche oberhalb des Dichtsitzes 6 an dem Lagerteil 5 ausgebildet sind. Beim Herausschwenken der Klappen 1300, 1300 werden diese Rastvorsprünge 1600 überdrückt und stellen anschließend sicher, dass die Halteklappen 1300, 1300 in der gewünschten Position verbleiben. Nach einer entsprechenden Montage und Sicherung des Dichtrings 1200 kann dann das erfindungsgemäße Steckerteil 1000 mit dem weiteren Steckerteil zur Bildung der Steckverbindung verbunden werden.
  • Gemäß der dritten Ausführungsform kann das Dichtelement als einfaches ringförmiges Dichtelement 1200 gemäß 8 ohne zusätzliche Halteelemente ausgebildet sein. Es ist aber auch denkbar, dass das Steckerteil mit Klappen 1300, 1300 gemäß der dritten Ausführungsform ausgebildet ist und zusammen mit einem der Dichtelemente 20, 120 gemäß der ersten und/oder zweiten Ausführungsform auftritt. Die Ausgestaltungen der ersten bis dritten Ausführungsformen können erfindungsgemäß auch in jeglicher Kombination auftreten. So kann beispielsweise ein Steckerteil und ein Dichtelement mit den Merkmalen Feder 21, 22 und Nut 30, 30 sowie Lasche 121, 122 mit Aussparung 123, 124 und Rastnase 130, 130 zusammen auftreten, dies wiederum mit oder ohne die Klappen 1300, 1300 gemäß der dritten Ausführungsform. Folglich ist jegliche Kombination der Ausführungsformen denkbar.
  • Es sei angemerkt, dass die erfindungsgemäßen Dichtelemente 20, 120, 1200 vorzugsweise jeweils wenigstens eine Dichtlippe 24, 126, 1202 aufweisen, welche in wirksamen Dichtkon takt mit dem zweiten Steckerteil ist, wenn die beiden Steckerteile im zusammengesteckten Zustand als Steckverbindung vorliegen.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung ist also eine sichere Anordnung des Dichtelements in der gewünschten Position gewährleistet. Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich dabei dadurch aus, dass das Fixieren des Dichtelements ohne die Verwendung eines zusätzlichen Bauteils erhalten wird, was im Hinblick auf die Herstellungskosten des Steckerteils bzw. der Teile für die Steckverbindung insgesamt vorteilhaft ist. Ferner ist eine optimale Dichtwirkung sichergestellt, da die Lösung die Ausgestaltung eines Dichtsitzes ohne Formtrennungen gestattet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4106714 A1 [0007, 0038]

Claims (23)

  1. Steckerteil (1, 10, 100), welches zum Zusammenstecken mit einem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung vorgesehen ist, wobei das Steckerteil (1, 10, 100) zur Lagerung und Fixierung eines zwischen den beiden Steckerteilen im zusammengesteckten Zustand wirksamen ringförmigen Dichtelements (20, 120) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (20, 120) Fixierungselemente (21, 22, 121, 122) zur axialen Fixierung des Dichtelements (20) auf dem Steckerteil (1, 10, 100) aufweist, die in einem montierten Zustand des Dichtelements (20, 120) mit korrespondierenden Aufnahmeelementen (30, 31, 130, 131) des Steckerteils (1, 10, 100) zusammenwirken.
  2. Steckerteil (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierungselemente (21, 22, 121, 122) in die Aufnahmeelemente (30, 31, 130, 131) eingerastet sind.
  3. Steckerteil (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierungselemente (21, 22, 121, 122) sich vom Rand des Dichtelements (20, 120) zu dessen Mitte hin erstreckende Rastelemente sind, die in die Aufnahmeelemente (30, 31, 130, 131), welche in dem Dichtsitz (6) ausgebildet sind, eingerastet sind bzw. eingreifen.
  4. Steckerteil (10), welches zum Zusammenstecken mit einem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung vorgesehen ist, wobei das Steckerteil (10) zur Lagerung und Fixierung eines zwischen den beiden Steckerteilen im zusammengesteckten Zustand wirksamen ringförmigen Dichtelements (20) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (20) wenigstens eine Feder (21, 22) aufweist, welche im montierten Zustand des Dichtelements (20) auf dem Stecker (10) in eine Nut (30, 30) des Steckerteils (10) eingerastet ist.
  5. Steckerteil (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (30, 30) durch einen Hinterschnitt (31, 31) in dem Dichtsitz (6) des Dichtungselements (20) auf dem Steckerteil (10) gebildet ist.
  6. Steckerteil (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinterschnitt (31) oberhalb des Dichtsitzes (6) ausgebildet ist.
  7. Steckerteil (10) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Nuten (30, 30) auf bzgl. der Längsachse des Steckerteils (10) gegenüberliegenden Seiten des Dichtsitzes (6) vorgesehen sind, in die zwei Federn (21, 22) des Dichtelements (20) eingerastet sind.
  8. Steckerteil (10) nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der Nut (30, 30), also in Längsrichtung des Steckerteils (10) gesehen auf einer bzgl. der Nut (30, 30) gegenüberliegenden Seite des Dichtsitzes (6), eine Einführschräge (7) für das Dichtelement (20) vorgesehen ist.
  9. Steckerteil (100), welches zum Zusammenstecken mit einem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung vorgesehen ist, wobei das Steckerteil (100) zur Lagerung und Fixierung eines zwischen den beiden Steckerteilen im zusammengesteckten Zustand wirksamen ringförmigen Dichtelements (120) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (120) wenigstens eine Lasche (121, 122) mit einer Aussparung (123, 124) aufweist, und das Steckerteil (100) unterhalb des Dichtsitzes (6) des Dichtungselements (120) eine sich im Wesentlichen in Richtung der Längsachse des Steckerteils (100) erstreckende Rastnase (130, 130) aufweist, wobei die Rastnase (130, 130) im montierten Zustand des Dichtelements (120) auf dem Stecker (100) in die Aussparung (123, 124) der Lasche (121, 122) eingreift.
  10. Steckerteil (100) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastnase (130, 130) in einen Hinterschnitt (131, 131) in dem Dichtsitz (6) des Dichtungselements (120) auf dem Steckerteil (100) gebildet ist, wobei die Lasche (121, 122) im montierten Zustand des Dichtelements (120) in den Hinterschnitt (131, 131) eingerastet ist.
  11. Steckerteil (100) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinterschnitt (131, 131) unterhalb des Dichtsitzes (6) ausgebildet ist.
  12. Steckerteil (100) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Rastnasen (130, 130) auf bzgl. der Längsachse des Steckerteils (100) gegenüberliegenden Seiten des Dichtsitzes (6) vorgesehen sind, die in die zwei Aussparungen (123, 124) der Laschen (121, 122) des Dichtelements (120) eingreifen.
  13. Steckerteil (1, 10, 100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb des Dichtsitzes (6) eine Einführschräge (7) für das Dichtelement (20, 120) vorgesehen ist.
  14. Steckerteil (1, 10, 100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (1, 10, 100) eine untere Anlagefläche (3) sowie mindestens ein das Dichtelement (1200) in axialer Richtung sicherndes Halteelement (1300) aufweist, wobei das Halteelement (1300) zwischen einer Freigabestellung und einer das Dichtelement sichernden Haltestellung bewegbar ist.
  15. Steckerteil (1000), welches zum Zusammenstecken mit einem weiteren Steckerteil zur Bildung einer Steckverbindung vorgesehen ist, wobei das Steckerteil (1000) zur Lagerung und Fixierung eines zwischen den beiden Steckerteilen im zusammengesteckten Zustand wirksamen ringförmigen Dichtelements (1200) ausgebildet ist und hierzu eine untere Anlagefläche (3) sowie mindestens ein das Dichtelement (1200) in axialer Richtung sicherndes Halteelement (1300) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (1300) zwischen einer Freigabestellung und einer das Dichtelement sichernden Haltestellung bewegbar ist.
  16. Steckerteil (1, 10, 100, 1000) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (3) eine Außenumfangsfläche eines zylinderartigen Lagerteils (5) des Steckerteils (1000) begrenzt.
  17. Steckerteil (1, 10, 100, 1000) nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (1300) durch eine gegenüber einer Längsachse des Steckerteils (1, 10, 100, 1000) verschwenkbare Halteklappe (1300) gebildet ist, welche in einem verschwenkten Zustand, also der Haltestellung, eine weitere Anlagefläche (1100) für das Dichtelement (1200) bildet.
  18. Steckerteil (1, 10, 100, 1000) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (1, 10, 100, 1000) zwei seitlich verschwenkbare Halteklappen (1300, 1300) aufweist.
  19. Steckerteil (1, 10, 100, 1000) nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (1, 10, 100, 1000) Sicherungsteile zum Sichern der Halteklappe(n) (1300, 1300) in der Haltestellung aufweist.
  20. Steckerteil (1, 10, 100, 1000) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsteile oberhalb des Dichtsitzes (6) angeordnet sind, wobei die Sicherungsteile im montierten Zustand des Dichtrings (1200) ein selbständiges Zurückschwenken des Halteelements (1300) vermeiden, so dass in der Haltestellung die Schulterfläche (1100) und die der Schulterfläche (1100) zugewandte Stirnseite (1201) des Dichtelements (1200) in Längsrichtung des Steckerteils (1, 10, 100, 1000) gesehen im Wesentlichen miteinander fluchten.
  21. Steckerteil (1, 10, 100, 1000) nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsteile durch Rastvorsprünge (1600) gebildet sind.
  22. Steckverbindung, bestehend aus zwei Steckerteilen (1, 10, 100, 1000), welche zum Bilden der Steckverbindung zusammenzufügen sind, sowie einem zwischen den beiden Steckerteilen (1, 10, 100, 1000) im zusammengesteckten Zustand wirksamen ringförmigen Dichtelement (20, 120, 1200), dadurch gekennzeichnet, dass eines der beiden Steckerteile (1, 10, 100, 1000) gemäß einem der vorherigen Ansprüche ausgebildet ist.
  23. Steckverbindung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine elektrische Steckverbindung handelt.
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