AT523019B1 - Elektrischer Steckverbinder - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder, umfassend zwei Gehäuseteile (1, 3), die an aneinander anliegenden ebenen Kontaktflächen (14, 32) dichtend miteinander verbunden sind. Ein erster Gehäuseteil (3) ist an seiner Kontaktfläche (32) mit einer ringförmigen, auf den gegenüberliegenden Gehäuseteil (1) ausgerichteten Dichtkante (33) ausgestattet. Ein zweiter Gehäuseteil (1) ist an seiner Kontaktfläche (14) mit einer der Dichtkante (33) korrespondierenden ringförmigen Dichtung (21) ausgestattet. Die Gehäuseteile (1, 3) sind an mehreren Stellen radial ausserhalb der Dichtung (21) und der Dichtkante (33) miteinander unlösbar verbunden sind.
Description
[0001] Die Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder, umfassend zwei Gehäuseteile, die an aneinander anliegenden ebenen Kontaktflächen dichtend miteinander verbunden sind, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
[0002] Die beiden Gehäuseteile von insbesondere Einbausteckverbindern, auch als Chassisbuchsen bezeichnet, die zum Einbau in Geräten, Schalttafeln od. dgl. vorgesehen sind, werden typischerweise erst im Zuge des Einbaus miteinander fest verbunden. Dies geschieht durch die Befestigungsschrauben, mit welchen der Einbausteckverbinder an der Wand des Gerätes, der Schalttafel od. dgl. befestigt wird, die zugleich auch die nach außen sichtbare Flanschplatte mit dem Verbindungsflansch am Gehäuse zusammenspannt. Allenfalls werden auch weitere Bauteile, insbesondere eine Dichtung, zwischen Flanschplatte und Verbindungsflansch eingespannt. Ein Beispiel für eine solche Ausführung eines Einbausteckverbinders mit aufwendigem Aufbau und Zusammenbau ist in der CN 205828780 U offenbart.
[0003] Für Ladestecker für Kraftfahrzeuge ist in der JP 2017191643 A eine Ausführung einer gehäusebasierten Buchse offenbart, die aus einem zweiteiligen Gehäuse besteht, wobei einer der beiden Gehäuseteile topfartig ausgeführt ist und einen Flansch mit Montagebohrungen aufweist. Die Außenwand am hinteren, d.h. der Einstecköffnung für einen komplementären Kabelstecker entgegengesetzten, Ende des topfartigen Gehäuseteils ist außen von einem hinteren überdeckt. Ein ringförmiger Steg innen an diesem Deckel ist an der Außenseite von einer Dichtung umgeben, in die in verbundenem Zustand an der ringförmigen Innenwand des topfartigen Gehäuseteils dichtend anliegt. Beide Gehäuseteile sind damit abgedichtet und sind miteinander verklebt ist. Die innere Umfangskante des hinteren Endes des topfförmigen Gehäuseteils drückt auf eine flanschartige Abkantung der Dichtung, bis die Stirnseite am hinteren Ende des topfförmigen Gehäuseteils an der Innenseite des Deckels anliegt und keine weitere Pressung mehr möglich ist.
[0004] Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die einen optimal abgedichteten Steckverbinder mit einfacher Handhabung und einfacher und rascher Montage mit nur wenigen Bauteilen darstellt.
[0005] Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung und ein Verfahren gemäß den Ansprüchen gelöst.
[0006] Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dazu dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Gehäuseteil auf seiner Kontaktfläche mit einer ringförmigen, auf den gegenüberliegenden Gehäuseteil ausgerichteten Dichtkante ausgestattet ist, und wobei ein zweiter Gehäuseteil an seiner Kontaktfläche mit einer der Dichtkante korrespondierenden, die Einstecköffnung ringförmig umgebenden Dichtung ausgestattet ist, und wobei die Gehäuseteile an mehreren Stellen radial auBerhalb der Dichtung und der Dichtkante miteinander unlösbar verbunden sind. Die Paarung Dichtkante und Dichtung ergibt die gewünschte optimale Dichtwirkung, und durch die Verbindung der beiden Gehäuseteile ist ein einzelner Bauteil geschaffen, der wie ein von Beginn an einstückiges Produkte gehandhabt, montiert und allenfalls auch wieder demontiert werden kann.
[0007] Bevorzugt sind dabei an einem der Gehäuseteile koaxial zur Dichtung bzw. Dichtkante angeordnete und voneinander in Umfangsrichtung beabstandete erhabene Rippen und am gegenüberliegenden Gehäuseteil an korrespondierenden Stellen Vertiefungen mit korrespondierenden Abmessungen ausgearbeitet. Diese Strukturen ermöglichen die genaue Ausrichtung der beiden zu verbindenden Gehäuseteile relativ zueinander in der Ebene der Kontaktflächen.
[0008] Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist dann auch gleich die Verbindung der Gehäuseteile im Bereich der Rippen und Vertiefungen hergestellt. Aufgrund der geometrischen Verhältnisse ist in diesem Bereich auch ein besonders guter Materialkontakt gegeben, der die Herstellung der Verbindung der beiden Gehäuseteile sehr begünstigt, sei es bei Verklebung oder auch anderen Verbindungsarten.
[0009] Besonders günstig und sicher ist eine Ausführungsform, bei welcher die Verbindung der Gehäuseteile durch Ultraschall-Schweissen hergestellt ist. Diese Verbindungsweise ist beispielsweise durch die US 2002093830 A1 oder die DE 102013224296 A1 bekannt.
[0010] Eine für Steckverbinder, insbesondere für Einbausteckverbinder, besonders vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass der erste Gehäuseteil wie beispielsweise aus der JP 2017191643 A bekannt topfartig ausgebildet ist, wobei ein der Stirnseite mit der Dichtung gegenüberliegender Boden mit Durchgangsöffnungen zum Hindurchführen der Kontaktelemente versehen ist. Damit lassen sich verschiedenste Arten von gut isolierten Einbausteckern oder andere männliche Teile von Steckverbindungen herstellen.
[0011] Diese Arten von Steckverbinder werden bevorzugt mit einem separat gefertigten Boden des ersten Gehäuseteils aufgebaut, der mit einer umlaufenden Wand des ersten Gehäuseteils entlang eines ringförmigen Verbindungsbereichs verbunden ist.
[0012] Auch hier ist eine besonders rasche und sichere Art der Verbindung möglich, wenn der Boden des ersten Gehäuseteils vollflächig mittels Ultraschall-Schweißen mit der Wand des ersten Gehäuseteils verbunden ist.
[0013] Zur Anfertigung von weiblichen Teilen von Steckverbindungen, insbesondere von Chassisbuchsen, ist eine einfache und rasche Lösung dadurch gekennzeichnet, dass der ersten Gehäuseteil eine umlaufende Wand aufweist, die eine Aufnahme6ffnung bildet, in welche ein Kontaktträger mit Aufnahmebohrungen für die elektrischen Kontaktelemente eingeschoben und fixiert ist.
[0014] Bevorzugt weist der Kontaktträger dabei eine umlaufende Auskragung auf, die auf der Stirnfläche der umlaufenden Wand aufliegt und mit dieser verbunden ist. Vorzugsweise ist dabei eine vollflächige Verbindung mittels Ultraschall-Schweißen realisiert.
[0015] Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Verriegelungsmechanismus im Inneren eines der Gehäuseteile angeordnet ist, wobei ein Entriegelungselement durch eine Durchführung im anderen Gehäuseteil hindurch nach außen ragt.
[0016] Die ringförmige Dichtung des einen Gehäuseteiles ist dabei zur zusätzlichen Abdichtung auch dieser Durchführung adaptiert, indem sie mit einer radialen Ausbuchtung mit einer Durchgangsöffnung auch die Durchführung umgibt und die Dichtkante des Gehäuseteils mit einer radialen Ausbuchtung den Bereich der Durchführung mit einschließt.
[0017] Bevorzugt ist zur weiteren Optimierung der Abdichtung des Steckverbinder erfindungsgemäß vorgesehen, dass an der Dichtung weitere Dichtelemente angeformt sind, welche in den Bereich von Montagebohrungen oder Umfangsrändern eines der Gehäuseteile reichen.
[0018] Ein erfindungsgemäßer Steckverbinder ist vorteilhafterweise als Einbausteckverbinder derart aufgebaut, dass ein erster Gehäuseteil als Gehäuse eines Einbausteckverbinders ausgeführt und ein zweiter Gehäuseteil als Flanschplatte dieses Einbausteckverbinders ausgeführt ist, welcher mit zumindest einer Einstecköffnung und mit zumindest einer Montagebohrung zur Befestigung an einer Gerätewand, Schalttafel od. dgl. versehen ist. Damit sind optimal abgedichtete und einfach handhabbare sowie rasch montierbare Einbausteckverbinder hergestellt.
[0019] Bevorzugt für eine optimale Dichtwirkung ist dabei eine umfassende Dichtanordnung, die im zweiten, als Flanschplatte ausgeführten Gehäuseteil auf dessen dem ersten Gehäuseteil zugewandten Rückseite eingesetzt ist, die zumindest eine ringförmige Dichtung um die Einstecköffnung herum und vorzugsweise angeformte Dichtelemente für die Montageöffnungen und/oder eine entlang des Randbereiches umlaufende und in Richtung des ersten Gehäuseteils überstehende Dichtung eingesetzt ist.
[0020] Bevorzugt sind dabei die angeformten Elemente der Dichtungsanordnung mit der mit der Dichtkante zusammenwirkenden ringförmigen Dichtung über zumindest ein radial verlaufendes Verbindungsstück einstückig zusammenhängend ausgeführt.
[0021] Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
[0022] Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer Darstellung: [0023] Fig. 1 eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Einbausteckersverbinders;
[0024] Fig. 2 eine perspektivische Rückansicht der Flanschplatte des Einbausteckers der Fig. 1 mit eingesetzter Dichtanordnung;
[0025] Fig. 3 einen Längsschnitt durch den Einbaustecker der Fig. 1; [0026] Fig. 4 eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Buchse, und [0027] Fig. 5 einen Längsschnitt durch die Buchse der Fig. 4.
[0028] Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind diese Lageangaben bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.
[0029] In der Fig. 1 ist eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform eines Steckverbinders in Form eines Einbausteckers, d.h. eines männlichen, zum Einbau in ein Gerät, eine Schalttafel od.dgl. vorgesehener Teil einer Steckverbindung dargestellt. Dieser Einbaustecker besteht grundsätzlich, von außen nach innen zum Gerät hin gezählt, aus der Flanschplatte 1, der Dichtung 2, dem Gehäuse 3 und den elektrischen Kontakten 4.
[0030] Die Flanschplatte 1 hat eine Einstecköffnung 11 für einen komplementären Steckverbinder sowie Montagebohrungen 12, durch welche in eingebautem Zustand Befestigungsmittel, vorzugsweise Befestigungsschrauben, hindurchgeführt und in der Wand eines Gerätes, einer Schalttafel od.dgl. verankert sind.
[0031] Auf der Rückseite der Flanschplatte 1 (siehe dazu Fig. 2), welche im Einbauzustand der Gerätewand od. dgl. zugewandt ist und allenfalls komplett daran anliegt, ist eine Dichtungsanordnung 2 vorhanden. Diese ist vorzugsweise in Vertiefungen an der Rückseite der Flanschplatte 1 eingesetzt oder darin eingegossen. Die Rückseite der Flanschplatte 1 umfasst auch eine im Wesentlichen ebene Kontaktfläche 14, an welcher im zusammengebauten Zustand das Gehäuse 3 zum Anliegen kommt.
[0032] Die Dichtungsanordnung 2 weist zumindest eine ringförmige Dichtung 21 auf, welche die Einstecköffnung 11 ringförmig umgibt. Vorteilhafterweise ist eine dem Rand 13 der Flanschplatte 1 folgende Umfangsdichtung 22 vorgesehen, um den Randbereich des Einbausteckverbinder abzudichten. Um diese Dichtwirkung zu optimieren kann optional eine Dichtlippe 25 am Rand oder der Kante der Umfangsdichtung 22 ausgebildet sein.
[0033] Besonders bevorzugt ist es dabei zur Erhöhung der mechanischen Widerstandsfähigkeit, dass die ringförmige Dichtung 21 und die Umfangsdichtung 22 durch radiale Stege 23 miteinander verbunden sind. Die Dichtung 21, Umfangsdichtung 22 und radiale Stege 23 sind dabei vorzugsweise einstückig ausgeführt. Die Dichtungsanordnung 2 kann alternativ noch weitere, an die Dichtung 21 angeformte Dichtelemente aufweisen, insbesondere Dichtelemente 24 für die Bereiche der Montagebohrungen 12 der Flanschplatte 1.
[0034] Das Gehäuse 3 mit seinen Durchführungen 31 für die Kontaktstifte 4 weist an seiner vorderen, der Rückseite der Flanschplatte 1 zugewandten Seite einen Verbindungsflansch 32 auf, dessen Vorderseite eine im Wesentlichen ebene Kontaktfläche zum Anliegen an die Rückseite der Flanschplatte 1, insbesondere an deren Kontaktfläche 14, auf. Auf der Kontaktfläche 32 ist eine ringförmige Dichtkante 33 vorhanden, welche auf die Dichtung 21 ausgerichtet ist, die Einstecköffnung 34 des Gehäuses 3 ringförmig umgibt und in zusammengebautem Zustand des Einbausteckverbinders in die Dichtung 21 hineingepresst wird. Dichtkante 33 und Dichtung 21
sind, was Umfang, Breite und Lage betrifft, korrespondierend angeordnet.
[0035] In der Vorderseite des Verbindungsflansches 32 sind auch an mehreren Stellen radial außerhalb der Dichtung 21 und der Dichtkante 33 Vertiefungen 35 ausgearbeitet, vorzugsweise kurze Nuten in Form von Kreisabschnitten. In zusammengebautem Zustand an korrespondierenden Stellen weist die Rückseite der Flanschplatte 1 korrespondierend geformte Rippen 15 mit korrespondierenden Abmessungen auf, die in die Nuten eingreifen, wenn Flanschplatte 1 und Gehäuse 3 mit ihren Kontaktflächen 14, 32 aneinander liegen. Idealerweise sind die Flanschplatte 1 und das Gehäuse 3 in den Bereichen dieser Vertiefungen 35 und Rippen 15 miteinander unlösbar verbunden, vorzugsweise mittels Ultraschall-Schweißen, oder auch durch Verklebung oder ähnliche Methoden.
[0036] Das in den Fig. 1 und 3 dargestellte Gehäuse 3 ist in Form eines Topfes ausgebildet, wobei an der der Stirnseite mit Einstecköffnung 34 und dem Verbindungsflansch 32 ein Boden 36 mit den Durchgangsöffnungen 31 zum Hindurchführen der Kontaktstifte 4 das Gehäuse 3 abschließt. Dieser Boden 36 ist vorzugsweise ein vorerst separat gefertigter Bauteil, der mit einer umlaufenden Wand 37 des Gehäuses 3 entlang eines ringförmigen Verbindungsbereichs verbunden ist. Auch hier kommt vorzugsweise Ultraschall-Schweißen zum Einsatz. Natürlich können Wand 37 und Boden 36 auch einstückig ausgeführt sein.
[0037] Die Fig. 4 und 5 zeigen eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform, nämlich einen weiblichen Einbausteckverbinder, auch Chassisbuchse bezeichnet. In das Innere der umlaufenden Wand 37 des Gehäuses 3 ist ein Kontaktträger 5 eingeschoben, der mit Aufnahmebohrungen 51 für die elektrischen Kontakte 4 und - aus Richtung der Einstecköffnungen 11 und 34 - für die Kontaktstifte eine komplementären Steckverbinders. Bevorzugt ist am hinteren Ende des Kontaktträgers 5 eine umlaufende Auskragung 52 vorgesehen, mit welcher der Kontaktträger 5 auf einer hinteren Stirnfläche 38 der umlaufenden Wand 37 aufliegt und mit dieser verbunden ist. Auch hier kommt vorzugsweise wieder als vollflächige Verbindung Ultraschall-Schweißen zum Einsatz. Um die korrekte Ausrichtung des Kontaktträgers 5 im Gehäuse 3 zu gewährleisten, ist an der Hinterseite des Gehäuses 3 ein Zapfen 40 angeordnet. In der Auskragung 52 in eine Ausnehmung 53 ausgearbeitet, in welche der Zapfen 40 bei eingeschobenem Kontaktträger 5 eingreift und derart die korrekte Positionierung um die Mittelachse des Einbausteckverbinders gewährleistet.
[0038] Am Kontaktträger 5 ist auch ein Verriegelungsmechanismus 6 vorgesehen und mit diesem verbunden, so dass er in zusammengebautem Zustand im Inneren des Gehäuses 3 angeordnet ist. Um die Steckverbindung bei Bedarf wieder lösen zu können, ist ein Entriegelungselement 61 vorgesehen, welches zur Betätigung durch den Benutzer auf die Vorderseite der Flanschplatte 1 hinausragen muss. Die umlaufende Wand 37 ist dabei zur Aufnahme des Entriegelungselementes 61 radial nach außen hin erweitert und die Einstecköffnung 34 weist eine radiale Ausnehmung 39 auf, durch welche das Entriegelungselement 61 auf die Vorderseite des Gehäuses 3 ragt. Auch die Flanschplatte 1 weist eine Durchführungsöffnung 16 für das Entriegelungselement 61 auf, und auch die Dichtung 21 ist mit einer radialen Erweiterung 26 versehen, in welche eine Durchführungsöffnung 27 für das Entriegelungselement 61 fluchtend mit der Ausnehmung 39 und der Durchführungsöffnung 16 der Flanschplatte 1 angeordnet ist.
[0039] Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt.
[0040] Der Schutzbereich ist durch die Ansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Ansprüche heranzuziehen. Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen können für sich eigenständige erfinderische Lösungen darstellen. Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrundeliegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen wer-
den.
[0041] Sämtliche Angaben zu Wertebereichen in gegenständlicher Beschreibung sind so zu verstehen, dass diese beliebige und alle Teilbereiche daraus mitumfassen, z.B. ist die Angabe 1 bis 10 so zu verstehen, dass sämtliche Teilbereiche, ausgehend von der unteren Grenze 1 und der oberen Grenze 10 mit umfasst sind, d.h. sämtliche Teilbereiche beginnen mit einer unteren Grenze von 1 oder größer und enden bei einer oberen Grenze von 10 oder weniger, z.B. 1 bis 1,7, oder 3,2 bis 8,1, oder 5,5 bis 10.
[0042] Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus Elemente teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Flanschplatte
2 Dichtungsanordnung 3 Gehäuse
4 Kontakt/’Kontaktstift 5 —Kontaktträgereinsatz 6 Verriegelungsmechanismus 11 Einstecköffnung
12 Montagebohrung
13 Aussenrand
14 Kontaktfläche
15 Rippe
16 Durchführungsöffnung 21 Dichtung
22 Umfangsdichtung
23 Steg
24 Dichtelement
25 Dichtlippe
26 BRadiale Erweiterung 27 Durchführungsöffnung 31 Durchführungen
32 Verbindungsflansch 33 Dichtkante
34 Einstecköffnung
35 Vertiefung
36 Boden
37 Wand
38 hintere Stirnfläche 39 Ausnehmung
40 Zapfen
51 Aufnahmebohrung 52 Auskragung
53 Ausnehmung
61 _Entriegelungselement
Claims (15)
1. Elektrischer Steckverbinder, umfassend zwei Gehäuseteile (1, 3), die an aneinander anliegenden ebenen Kontaktflächen (14, 32) dichtend miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Gehäuseteil (3) auf seiner Kontaktfläche (32) mit einer ringförmigen, auf den gegenüberliegenden Gehäuseteil (1) ausgerichteten Dichtkante (33) ausgestattet ist, und wobei ein zweiter Gehäuseteil (1) an seiner Kontaktfläche (14) mit einer der Dichtkante (33) korrespondierenden, die Einstecköffnung ringförmig umgebenden Dichtung (21) ausgestattet ist, und wobei die Gehäuseteile (1, 3) an mehreren Stellen radial außerhalb der Dichtung (21) und der Dichtkante (33) miteinander unlösbar verbunden sind.
2, Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der Gehäuseteile (1) koaxial zur Dichtung (21) bzw. Dichtkante (33) angeordnete und voneinander in Umfangsrichtung beabstandete erhabene Rippen (15) und am gegenüberliegenden Gehäuseteil (3) an korrespondierenden Stellen Vertiefungen (35) mit korrespondierenden Abmessungen ausgearbeitet sind.
3. Steckverbinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der Gehäuseteile (1, 3) im Bereich der Rippen (15) und Vertiefungen (35) hergestellt ist.
4. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der Gehäuseteile (1, 3) wie an sich bekannt durch Ultraschall-Schweißen hergestellt ist.
5. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Gehäuseteil (3) in an sich bekannter Weise topfartig ausgebildet ist, wobei ein der Stirnseite gegenüberliegender Boden (36) mit Durchgangsöffnungen (31) zum Hindurchführen der Kontaktelemente (4) versehen ist.
6. Steckverbinder nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (36) des ersten Gehäuseteils (3) ein separat gefertigter und mit einer umlaufenden Wand (37) des ersten Gehäuseteils (3) entlang eines ringförmigen Verbindungsbereichs verbundener Bauteil ist.
7. Steckverbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (36) des ersten Gehäuseteils (3) vollflächig mittels Ultraschall-Schweißen mit der Wand (37) des ersten Gehäuseteils (3) verbunden ist.
8. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Gehäuseteil (3) eine umlaufende Wand (37) aufweist, die eine Aufnahmeöffnung bildet, in welche ein Kontaktträger (5) mit Aufnahmebohrungen (51) für die elektrischen Kontaktelemente (4) eingeschoben und fixiert ist.
9. Steckverbinder nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktträger (5) eine umlaufende Auskragung (52) aufweist, die auf einer Stirnfläche (38) der umlaufenden Wand (37) aufliegt und mit dieser verbunden ist, vorzugsweise vollflächig mittels UltraschallSchweißen.
10. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verriegelungsmechanismus (6) im Inneren eines der Gehäuseteile (3) angeordnet ist, wobei ein Entriegelungselement (61) durch eine Durchführung (16) im anderen Gehäuseteil (1) hindurch nach außen ragt.
11. Steckverbinder nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (21) mit einer radialen Ausbuchtung (26) mit einer Durchgangsöffnung (27) auch die Durchführung (16) umgibt und die Dichtkante (33) des Gehäuseteils mit einer radialen Ausbuchtung die Durchführung (16, 39) mit einschließt.
12. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Dichtung (21) weitere Dichtelemente (22, 24) angeformt sind, welche in den Bereich von Montagebohrungen (12) oder Umfangsrändern (13) eines der Gehäuseteile (1) reichen.
13. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Gehäuseteil (3) als Gehäuse eines Einbausteckverbinders ausgeführt und ein zweiter Gehäuseteil (1) als Flanschplatte dieses Einbausteckverbinders ausgeführt ist, welcher mit zumindest einer Einstecköffnung (11) und mit zumindest einer Montagebohrung (12) zur Befestigung an einer Gerätewand, Schalttafel od. dgl. versehen ist.
14. Steckverbinder nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten, als Flanschplatte ausgeführten Gehäuseteil (1) auf dessen dem ersten Gehäuseteil (3) zugewandten Rückseite eine Dichtanordnung (2) eingesetzt ist, die zumindest eine ringförmige Dichtung (21) um die Einstecköffnung (11) herum und vorzugsweise angeformte Dichtelemente (22, 24) für die Montageöffnungen (12) und/oder eine entlang des Randbereiches umlaufende und in Richtung des ersten Gehäuseteils (3) überstehende Umfangsdichtung (22) eingesetzt ist.
15. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die angeformten Elemente (22, 24, 25) der Dichtungsanordnung (2) mit der mit der Dichtkante (33) zusammenwirkenden ringförmigen Dichtung (21) über zumindest ein radial verlaufendes Verbindungsstück (23) einstückig zusammenhängend ausgeführt sind.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
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