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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung,
bei der Fahrzeuge abgestellt und mit elektrischer Energie versorgt
werden können, gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1, sowie auf eine dafür vorgesehene Serviceabrechnungseinrichtung,
die eine Abrechnung von durch einen Nutzer in Anspruch genommener
Parkzeit und Energiemenge erlaubt, gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 12.
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Die
Verbreitung elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge (Elektro-Kraftfahrzeuge)
ausgestattet mit Batterien als elektrischen Energiespeichervorrichtungen
erfordert eine Infrastruktur mit elektrischen Zapfstellen, die möglichst
flächendeckend und engmaschig über das Straßennetz
beispielsweise eines Landes verteilt bereitgestellt werden muss.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass einerseits ein ”Tank”-
bzw. Ladevorgang eines Elektro-Kraftfahrzeugs im Vergleich zum Betanken
eines konventionellen, mit einer Verbrennungskraftmaschine betriebenen
Kraftfahrzeugs mit Kraftstoff eine relativ lange Zeitspanne in Anspruch
nimmt und andererseits die Reichweite der Elektro-Kraftfahrzeuge
insbesondere mit günstigen Energiespeichereinrichtungen
relativ gering ist. Es ist daher wünschenswert, den Tankvorgang – nicht
wie bei konventionellen Kraftfahrzeugen üblich – an
einer Tankstelle vorzunehmen, da dies für die Nutzer der Elektro-Kraftfahrzeuge
eine erhebliche Wartezeit bedeutet. Vorteilhafter könnte
ein solcher Tankvorgang während Stand- bzw. Parkzeiten
beispielsweise zuhause oder beim Parken beispielsweise in einer
Parkeinrichtung beim Einkaufen oder der Durchführung anderer
Erledigungen in einer Stadt erfolgen. Zu diesem Zweck wäre
es wünschenswert, möglichst viele der Parkeinrichtungen
beispielsweise einer Stadt mit elektrischen Zapfstellen für
die Betankung von Elektro-Kraftfahrzeugen auszustatten, wobei die
entnommene Energiemenge nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt
werden kann bzw. soll, sondern mit dem Betreiber des Elektro-Kraftfahrzeugs
abgerechnet werden soll.
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Zu
diesem Zweck schlägt die
DE 693 07 661 T2 eine Kombination aus Parkuhr
und Vorrichtung zum Betanken von Elektro-Kraftfahrzeugen mit elektrischer
Energie vor. Dabei wird ein bestimmter Geldbetrag an die Parkuhr
bezahlt und dadurch ein Guthaben an Parkzeit und elektrischer Energie
erworben, das sich entsprechend dem Verbrauch an Parkzeit und getankter
Energiemenge verringert. Eine solche Vorrichtung ist jedoch unflexibel
und nachteilig für den Nutzer, da er im Voraus abschätzen
muss, wie lange er parken möchte und wie viel Energie er tanken
wird und er muss aus beiden Faktoren die zu entrichtende Gebühr
für Parkzeit und Energiemenge berechnen. Überschreitet
der Verbrauch die geleistete Zahlung, riskiert der Nutzer eine Strafgebühr
wegen Parkzeitüberschreitung. Parkt der Nutzer hingegen
nur kürzer, ist u. U. die Parkgebühr noch nicht aufgebraucht
und zudem die bereits bezahlte Energiemenge noch nicht vollständig
an die Batterie seines Elektro-Kraftfahrzeugs übertragen
worden.
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Es
ist demgegenüber Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine
Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung, gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 sowie eine Service-Abrechnungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 12 bereitzustellen, die ein flexibleres und komfortableres
Betankungs- und Bezahlsystem für Elektro-Kraftfahrzeuge
erlaubt, bei dem ein flexibleres und komfortableres Betankungs- und
Bezahlsystem für Elektro-Kraftfahrzeuge bereitzustellen,
bei dem sich der Nutzer keine Gedanken über Parkzeiten
und Energiemengen machen muss und bei dem er nicht für
ungenutzte Leistungen (Parkzeit, Energie) bezahlen muss.
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Diese
Aufgabe wird durch Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Gemäß dem
ersten Aspekt vorliegender Erfindung wird eine Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung angegeben
mit:
- – zumindest einem Kraftfahrzeug-Abstellplatz
und
- – zumindest einer ersten ID-Bereitstellungseinrichtung
zur Bereitstellung einer Nutzer-ID für einen Nutzer mit
Kraftfahrzeug, der die Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung nutzen möchte,
- – zumindest einer Energie-Bereitstellungseinrichtung
zur Bereitstellung von elektrischer oder elektromagnetischer Energie
vorzugsweise zur Ladung von Energiespeichervorrichtungen von Elektrofahrzeugen
- – wobei jede Energie-Bereitstellungseinrichtung eine
erste ID-Erfassungsvorrichtung zur Erfassung der ID des Nutzers,
eine Energieübertragungsvorrichtung zur Energieübertragung
zum Kraftfahrzeug des Nutzers, eine Schaltvorrichtung zur Freischaltung
bzw. Unterbrechung der Energieübertragungsvorrichtung,
die durch oder nach Übermitt lung der Nutzer-ID freischaltbar
ist, und eine Energiemengenmessvorrichtung zur Erfassung der an
das Kraftfahrzeug des Nutzers übertragenen Energiemenge,
aufweist,
- – eine Zeiterfassungsvorrichtung zur Erfassung der
Parkdauer des Kraftfahrzeugs des Nutzers,
- – eine Berechnungseinrichtung, die eine zweite ID-Erfassungsvorrichtung
zur Erfassung der ID des Nutzers aufweist, und dazu geeignet ist,
einen der Nutzer-ID zugeordneten, durch den Nutzer für
die in Anspruch genommene Parkdauer und/oder für die an
sein Kraftfahrzeug übertragene Energiemenge geschuldeten
Betrages zu berechnen, wobei die Schaltvorrichtung der Energieübertragungsvorrichtung
nach Erfassen der Nutzer-ID unterbrechbar ist, und
- – eine Bezahleinrichtung zum Bezahlen des geschuldeten
Betrages durch den Nutzer.
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Gemäß der
Definition der Erfindung kann die Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
in einer Sammelparkeinrichtung, beispielsweise in einem Parkhaus, für
eine Mehrzahl oder Vielzahl von Kraftfahrzeug-Abstellplätzen
bereitgestellt werden. Ebenso ist es möglich, eine Mehrzahl
oder Vielzahl von Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtungen verteilt über
eine Stadt beispielsweise wie Parkuhren an einzelnen Stellplätzen
anzubringen.
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Unter
ID wird eine materiell beispielsweise an einem Ausgabeautomaten
ausgegebene (an einen materiellen Informationsträger – beispielsweise Magnetstreifen,
Speicherchip einer Smartcard, RFID-Karte oder ein anderer RFID-Transponder, Barcode-Karte,
Parkmünze etc. – gebundene) oder immaterielle
(beispielsweise lediglich drahtlos übertragene Information
unter Nutzung beispielsweise einer On-Board-Unit, eines Mobilfunkgerätes
oder einer anderen mobilen Telekommunikationseinrichtung, die sich
bereits im Besitz des Nutzers der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
befindet) Identifikations-(ID)-Information verstanden, die es ermöglicht, eine
Zuordnung der durch den Nutzer konsumierten Parkzeit und/oder Energiemenge
zu dem durch den Nutzer ausgelösten Bezahlvorgang vorzunehmen.
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Die
Zeiterfassungsvorrichtung kann innerhalb der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
oder in der Berechnungseinrichtung zentral oder dezentral, beispielsweise
in der Energie-Bereitstellungseinrichtung vorgesehen sein.
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Die
Energie-Bereitstellungseinrichtung kann beispielsweise zum Betanken
eines Elektro-Kraftfahrzeugs, zum Aufladen einer Batterie eines
konventionellen Kraftfahrzeugs, zum Betrieb elektrischer Verbraucher
in einem Kraftfahrzeug, insbesondere zum Betrieb einer elektrischen
Kraftfahrzeug-Motor- oder Innenraumheizung benutzbar sein.
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Die
ID-Bereitstellungseinrichtung kann durch Ausgabe eines gegenständlichen
Informationsträgers, vorzugsweise Magnetkarte, Smartcard,
RFID Karte, Barcode-Karte, oder durch Übertragung einer immateriellen
Information, die von Seiten des Betreibers der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
oder von Seiten des Nutzers der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
bereitgestellt wird, erfolgen, beispielsweise durch Übertragung
eines Nutzercodes, eines ID-Signals oder eines Mobilfunkabrechnungscodes
insbesondere durch eine On-Board-Unit, ein Mobilfunkgerät
oder eine andere mobile Telekommunikationseinrichtung, wie dies
in den abhängigen Ansprüchen 3 und 4 ausgeführt
ist.
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Gemäß dem
zweiten Aspekt vorliegender Erfindung wird eine Serviceabrechungseinrichtung
für eine Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung zur Abrechung
eines durch einen Nutzer der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung geschuldeten
Betrages, angegeben,
- – die zur Kopplung
mit zumindest einer Energie-Bereitstellungseinrichtung zur Bereitstellung von
elektrischer oder elektromagnetischer Energie geeignet ist,
- – wobei jede Energie-Bereitstellungseinrichtung eine
erste ID-Erfassungsvorrichtung zur Erfassung der ID des Nutzers,
eine Energieübertragungsvorrichtung zur Energieübertragung
zum Kraftfahrzeug des Nutzers, eine Schaltvorrichtung zur Freischaltung
bzw. Unterbrechung der Energieübertragungsvorrichtung,
die durch oder nach Übermittlung der Nutzer ID freischaltbar
ist, und eine Energiemengenmessvorrichtung zur Erfassung der an
das Kraftfahrzeug des Nutzers übertragenen Energiemenge,
aufweist,
- – wobei die Serviceabrechungseinrichtung ausgestattet
ist mit einer Schnittstelle zur Kopplung mit der ersten ID-Erfassungsvorrichtung
zur Erfassung der ID des Nutzers, mit einer Schnittstelle zur Kopplung
mit der Schaltvorrichtung zur Freischaltung bzw. Unterbrechung der
Energieübertragungsvorrichtung, die durch oder nach Übermittlung
der Nutzer-ID freischaltbar ist, und mit einer Schnittstelle zur
Kopplung mit der Energiemengenmessvorrichtung zur Erfassung der
an das Kraftfahrzeug des Nutzers übertragenen Energiemenge,
mit einer Zeiterfassungsvorrichtung zur Erfassung der Parkdauer
des Kraftfahrzeugs des Nutzers, mit einer Berechnungseinrichtung, die
eine zweite ID-Erfassungsvorrichtung zur Erfassung der ID des Nutzers
aufweist, und dazu geeignet ist, einen der Nutzer-ID zugeordneten, durch
den Nutzer für die in Anspruch genommene Parkdauer und/oder
die an sein Kraftfahrzeug übertragene Energiemenge geschuldeten
Betrag zu berechnen, wobei die Schaltvorrichtung der Energieübertragungsvorrichtung
nach Erfassen der Nutzer-ID unterbrechbar ist, und mit einer Bezahleinrichtung
zum Bezahlen des geschuldeten Betrages durch den Nutzer.
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Es
ist ein Vorteil der vorliegenden Erfindung, dass der Nutzer der
Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung nur exakt den geschuldeten Betrag
für die in Anspruch genommene Leistung zahlen muss. Weiterhin muss
er nicht abschätzen, wie lange er parken wird und sich
keine Sorgen über den Ablauf der Parkzeit machen oder den
Parkplatz aufsuchen und Nachzahlungen leisten, sondern er kann den
Parkplatz (ggf. im Rahmen der Vorschriften einer Höchstparkdauer) so
lange nutzen, wie er möchte. Weiterhin muss der Nutzer
weder den Ladungszustand der Batterie seines Elektro-Kraftfahrzeugs
oder deren freie Aufnahmekapazität kennen, noch wissen,
wie viel Strom während seiner Parkdauer an die Batterie übertragen werden
wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform kann die ID-Bereitstellungseinrichtung
zur Ausgabe eines gegenständlichen Informationsträgers,
vorzugsweise Magnetkarte, Smartcard, RFID-Karte, Barcode-Karte,
vorgesehen sein. Durch einen gegenständlichen Informationsträger
ist es beispielsweise möglich, jedem Nutzungswilligen Zugang
zu der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung zu gewähren und
ihn dennoch zuverlässig zu identifizieren, indem er diesen gegenständlichen
Informationsträger nach Aufsuchen der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
beispielsweise durch einen Ausgabeautomaten an der Zufahrt der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
ausgehändigt erhält. Die hier beispielhaft aufgeführten
Informationsträgers, wie Magnetkarte, Smartcard, RFID-Karte (oder
andere RFID-Transponder) oder Barcode-Karte sind kostengünstig
herstellbar und haben sich zur Informationsspeicherung und Auslesung
bewährt, wobei RFID Informationsträger auch berührungslos über
eine gewisse Entfernung auslesbar sind.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die ID-Bereitstellungseinrichtung
von Seiten des Betreibers der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung oder
von Seiten des Nutzers der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung bereitgestellt
werden und durch Ausgabe einer immateriellen ID Information, vorzugsweise
eines Nutzercodes, eines ID-Signals oder Mobilfunkabrechnungscodes
insbesondere einer durch eine On-Board-Unit, ein Mobilfunkgerät oder
eine andere mobile Telekommunikationseinrichtung erfolgen. Hierdurch
können einerseits Kosten durch die Ausgabe gegenständlicher
Informationsträger entfallen und andererseits u. U. Unannehmlichkeiten
und Wartezeiten für den Nutzer vermieden werden, wenn die Übertragung
der Information ohne Zutun durch den Nutzer erfolgt; zudem ist es
bei diesen Technologien möglich, auch die Abrechnung im Lastschriftverfahren
vorzunehmen und somit für den Nutzer das Hantieren mit
Geld oder Bezahlkarten zu vermeiden. Zudem ist eine solche Ausführungsform besonders
günstig mit einer direkten Bezahlung an der einer Energie-Bereitstellungseinrichtung
kombinierbar, wie sie weiter unten ausgeführt ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann der geschuldete
Betrag aus einer Kombination aus in Anspruch genommener Parkdauer
und an das Kraftfahrzeug des Nutzers übertragener Energiemenge
berechnet werden. Dies ist dann wünschenswert, wenn Parkzeit
und übertragene Energiemenge abgerechnet werden sollen.
Zudem ist es aber auch möglich, verschiedene Zeittarife
für Energiebezug und/oder Parkzeiten (und sogar Gratisparkzeiten)
einzuführen, Rabatte einzuräumen, Stellplatzgrößen
zu berücksichtigen etc., wobei beispielsweise im Falle
keines Energiebezuges der Kostenbeitrag für die übertragene
Energiemenge Null sein oder auf einen bestimmten Basisbeitrag festgesetzt werden
kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann zumindest
eine der ID-Erfassungseinrichtungen zum Fernauslesen der Nutzer-ID
geeignet sein. Hierdurch erhöht sich der Komfort für
den Nutzer, da ein Heraussuchen und Eingeben eines ID-Informationsträgers
entfallen kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann der geschuldete
Betrag an der Bezahleinrichtung bar, per EC-Karte, per Kreditkarte,
per Guthabenkarte und/oder durch ein Mobilfunkbezahlsystem durch
den Nutzer bezahlbar sein. Durch Bereitstellen entsprechender Zahlungsmöglichkeiten
kann den Nutzerbedürfnissen optimal Rechnung getragen werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
eine Sammelparkeinrichtung, insbesondere ein Parkhaus oder ein Sammelparkplatz
sein. Hierdurch verringern sich die Investitionskosten für
den Betreiber der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung, wenn er eine
bestehende Sammelparkeinrichtung mit der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
ausstatten kann. Zudem kann eine Vielzahl von Nutzern gleichzeitig
die Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung nutzen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
nur für ein einzelnes Kraftfahrzeug mit einem Kraftfahrzeug-Abstellplatz
und einer Energiebereitstellungseinrichtung vorgesehen sein. Bei
dieser Ausführungsform ist es möglich, ohne die
Errichtung von Sammelparkanlagen beispielsweise auf bestehenden
Straßenparkplätzen – auch beispielsweise über ein
Stadtgebiet verteilt – Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtungen
bereitzustellen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Energiebereitstellungseinrichtung
automatisch oder manuell mit dem Kraftfahrzeug des Nutzers koppelbar
sein. Durch eine automatische Kopplung erhöht sich der
Komfort für den Nutzer erheblich. Hingegen bietet die manuelle
Kopplung den Vorteil geringerer Investitionskosten für
den Betreiber der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung. Zudem ermöglicht
sie besser eine Nutzung mit verschiedenartigen Kraftfahrzeugen,
die unterschiedliche Verbindungssysteme für die Einleitung
elektrischer Energie nutzen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Zeiterfassungsvorrichtung,
die Berechnungseinrichtung und die Bezahleinrichtung in der Energiebereitstellungseinrichtung
integriert sein. Hierdurch wird es dem Nutzer ermöglich,
direkt an der Energiebereitstellungseinrichtung bei seinem Kraftfahrzeug
und ohne Aufsuchen der Serviceabrechnungseinheit den geschuldeten
Betrag zu entrichten. Eine solche Ausführungsform bietet
sich insbesondere in Verbindung mit bargeldlosen Bezahlsystemen,
wie EC-Karte, Kreditkarte, Guthabenkarte, Handybezahlsystem oder
On-Board-Unit in Verbindung mit dem Lastschriftverfahren an.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
zur Durchführung eines Verfahrens mit den folgenden Schritten
geeignet sein:
Bereitstellen einer Nutzer-ID,
Freischaltung
der Energieübertragungsvorrichtung durch die Schaltvorrichtung
durch oder nach Übermittlung der Nutzer-ID,
Erfassung
der der Nutzer-ID zugeordneten übertragenen Energiemenge,
Erfassung
der der Nutzer-ID zugeordneten Parkdauer,
Berechnen des der
Nutzer-ID zugeordneten, durch den Nutzer geschuldeten Betrages aus
zumindest einem der Parameter Parkdauer und übertragener
Energiemenge und
Unterbrechung der der Nutzer-ID zugeordneten
Energieübertragungsvorrichtung, Kassieren des berechneten
geschuldeten Betrages.
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Hierdurch
lassen sich bereits die grundlegenden Vorteile der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
auf einfache Weise nutzen.
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Die
Erfindung wird nicht durch die konkreten Ausführungsformen
begrenzt; die Merkmale aller vorgenannten Ausführungsformen
sowie die in der nachstehend illustrierten Ausführungsform
genannten Merkmale sind – soweit sie sich nicht gegenseitig technisch
ausschließen oder negativ beeinträchtigen – frei
miteinander kombinierbar.
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Weitere
Vorteile, Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus
der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnungen.
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Es
zeigen:
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1 die
schematische Darstellung einer Serviceabrechnungseinrichtung, die
mit drei Energie-Bereitstellungseinrichtungen verbunden ist; und
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2 die
schematische Darstellung einer Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
mit einer ID-Bereitstellungseinrichtung, drei Kraftfahrzeug-Abstellplätzen,
von denen zwei mit einer Energie-Bereitstellungseinrichtung ausgestattet
sind, und einer Serviceabrechnungseinrichtung.
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Die 1 und 2 zeigen
eine Ausführungsform der Erfindung, wobei 2 die
gesamte Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung, die hier in einem Parkhaus
bereitgestellt ist, mit einer ID-Bereitstellungseinrichtung, drei
Kraftfahrzeug-Abstellplätzen, von denen zwei mit einer
Energie-Bereitstellungseinrichtung ausgestattet sind und einer Serviceabrechnungseinrichtung
darstellt, während 1 nur einen Teilbereich
daraus mit einer Serviceabrechnungseinrichtung, die mit drei Energie-Bereitstellungseinrichtungen
verbunden ist, veranschaulicht, wobei der grundsätzlicher
Aufbau (abgesehen von der dargestellten Zahl der Energie-Bereitstellungseinrichtungen)
und Funktion identisch sind.
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Ein
Autofahrer kommt als Nutzer der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
mit seinem Kraftfahrzeug, das ein konventionelles Kraftfahrzeug
mit Verbrennungskraftmaschine oder ein Elektro-Kraftfahrzeug sein
kann, über die Zufahrt 1 des Parkhauses zunächst
an der ID-Bereitstellungseinrichtung 2 mit einer hier nicht
dargestellten Einlassschranke vorbei. Dort zieht er ein Parkticket
mit Magnetstreifen, auf dem eine einmalige und eindeutige Nutzer-ID
gespeichert ist und erhält daraufhin Einlass in das Parkhaus.
Dort sucht er sich einen freien Abstellplatz 3 mit einer
Energie-Bereitstellungseinrichtung 4, 5, 6, 7 und
entscheidet, ob er seinem Fahrzeug Energie durch die Energie-Bereitstellungseinrichtung 4, 5, 6, 7 zuführen
möchte. Diese Energie kann er beispielsweise zum Betanken
seines Elektro-Kraftfahrzeugs, zum Aufladen einer Batterie seines
konventionellen Kraftfahrzeugs, zum Betrieb elektrischer Verbraucher in
seinem Kraftfahrzeug, insbesondere zum Betrieb einer elektrischen
Standheizung für Motor und/oder Fahrzeuginnenraum nutzen.
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Mit
dem Parkticket aktiviert er die Energie-Bereitstellungseinrichtung 12 und
koppelt die Energie-Bereitstellungseinrichtung 12 mit seinem
Kraftfahrzeug oder verfährt in umgekehrter Reihenfolge (erst
Koppeln der Energie-Bereitstellungseinrichtung 12 mit seinem
Kraftfahrzeug und dann Aktivieren der Energie-Bereitstellungseinrichtung 12).
Sodann kann er das Parkhaus verlassen und beispielsweise nach Belieben
Erledigungen tätigen. Nach seiner Rückkehr zu
dem Parkhaus steckt der Nutzer sein Parkticket in einen Kassenautomaten
(Serviceabrechnungseinrichtung) 13. Dort wird die Nutzer-ID
ausgelesen und der entsprechenden Energie-Bereitstellungseinrichtung 12 zugeordnet,
die der Nutzer mit seinem Parkticket nach Ankunft im Parkhaus aktiviert hatte.
Von dieser Energie-Bereitstellungseinrichtung 12 werden
nun über eine entsprechende Schnittstelle die Daten der
Energiemengenmessvorrichtung 5 ausgelesen, die in Anspruch
genommene Parkdauer ermittelt und die Energieübertragungsvorrichtung 4 durch
die Schaltvorrichtung 6 unterbrochen.
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Nach
Rückkehr zu seinem Kraftfahrzeug kann der Nutzer dieses
von der Energieübertragungsvorrichtung 4 trennen
und mit ihm das Parkhaus verlassen.
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Das
der hier dargestellten Ausführungsform zugrundeliegende
Verfahren weist somit die folgenden Schritte auf:
- – Bereitstellen
einer Nutzer-ID
- – Freischaltung der Energieübertragungsvorrichtung
durch die Schaltvorrichtung durch oder nach Übermittlung
der Nutzer-ID
- – Erfassung der der Nutzer-ID zugeordneten übertragenen
Energiemenge
- – Erfassung der der Nutzer-ID zugeordneten Parkdauer
- – Berechnen des der Nutzer-ID zugeordneten, durch den
Nutzer geschuldeten Betrages aus zumindest einem der Parameter aus
Parkdauer und übertragener Energiemenge und Unterbrechung der
der Nutzer-ID zugeordneten Energieübertragungsvorrichtung
Kassieren des berechneten geschuldeten Betrages.
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Es
können mehrere ID-Bereitstellungseinrichtungen und/oder
Serviceabrechnungseinrichtungen vorhanden sein. Es können
alle Kraftfahrzeug-Abstellplätze oder nur ein Teil der
Kraftfahrzeug-Abstellplätze mit Energie-Bereitstellungseinrichtungen
versehen sein. Ebenso wäre es denkbar, die Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung
an einem oder mehreren Abstellplätzen beispielsweise in
der Stadt anstelle von herkömmlichen Parkuhren oder Parkzeitautomaten
bereitzustellen.
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Die
hier dargestellte, an der Zufahrt in Verbindung mit einer (hier
nicht dargestellten) Einlassschranke angebrachte ID-Bereitstellungseinrichtung könnte
beispielsweise entfallen bzw. nicht in Aktion treten, wenn der Nutzer
der Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung eine On-Board-Unit, ein Mobilfunkgerät oder
eine andere mobile Telekommunikationseinrichtung bei sich führt,
die eine ID-Information drahtlos versenden oder aufnehmen kann und
so als ID-Bereitstellungseinrichtung fungieren und eine eindeutige
ID des Nutzers gewährleisten kann. Beispielsweise könnten
On-Board-Units oder Mobilfunkgeräte zuvor in einer Datenbank
einer Behörde, eines Mautstraßenbetreibers oder
eines Mobilfunkanbieters mit ihrem spezifischen Code registriert
worden sein, auf die die Kraftfahrzeug-Serviceeinrichtung zugreifen kann,
oder bereits zuvor vom Nutzer über einen Dienst im Internet
angemeldet worden sein und so – ohne die Ausgabe einer
auf dem Parkticket gespeicherten. Nutzer-ID – eine eindeutige
Identifikation des Nutzers ermöglichen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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