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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Behandeln von Behältnissen, wobei fehlerhafte Behältnisse ausgeschleust werden können. Dabei ist wenigstens der Transportpfad der Behältnisse innerhalb eines Reinraums angeordnet.
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Derartige Vorrichtungen sind aus dem internen Stand der Technik der Anmelderin bekannt. Gemäß dem internen Stand der Technik der Anmelderin ist es dabei bekannt, dass bei Erreichen einer Ausschleuserate von ausgeschleusten Behältnissen die aktuelle Produktion angehalten/unterbrochen werden muss, um die Behältnisse aus der Vorrichtung herausholen zu können. Dies liegt daran da hierzu die Vorrichtung geöffnet werden muss und somit die erforderlichen Reinraumbedingungen nicht mehr gegeben sind. Dies führt zu dem weiteren Nachteil, dass nach dem Erreichen der Ausschleuserate die Vorrichtung erneut sterilisiert werden muss, was einem zusätzlichen Zeitaufwand gleichkommt. Ab dem Zeitpunkt des Stoppens der Produktion bis hin zu dem Zeitpunkt, an dem diese wieder unter sterilen Bedingungen aufgenommen werden kann, können dabei mehrere Stunden vergehen, wobei innerhalb dieser Zeit die Vorrichtung nicht zur Produktion genutzt werden kann.
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Der vorliegenden Anmeldung liegt die Aufgabe zugrunde die oben genannten Nachteile zu verhindern beziehungsweise zu überwinden. Insbesondere soll mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Vorrichtung aufgezeigt werden, welche im Vergleich zum Stand der Technik eine erhöhte Verfügbarkeit aufweist, da die Stillstandszeiten der Vorrichtung, aufgrund von ausgeschleusten Behältnissen verringert beziehungsweise vermieden werden. Aufgrund der verringerten Stillstandszeiten ergibt sich als weiterer positiver Effekt, dass die Gesamtproduktionsmenge gesteigert werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch den unabhängigen Schutzanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Behandeln von Behältnissen und insbesondere von Kunststoffbehältnissen weist eine Transporteinheit auf, welche die Behältnisse entlang eines vorgegeben Transportpfades transportiert, wobei der Transportpfad innerhalb eines Reinraums angeordnet ist und wobei die Vorrichtung eine Ausschleuseeinrichtung aufweist, die dazu geeignet und bestimmt ist, Behältnisse aus dem Transportpfad auszuschleusen.
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Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung einen Aufnahmeraum für ausgeschleuste Behältnisse auf und diese sind aus diesem Aufnahmeraum ausschleusbar, ohne dass dabei die Reinraumbedingungen innerhalb des Reinraums aufgehoben werden, wobei die Vorrichtung ein erstes Element, insbesondere eine erste Klappe zur Entleerung des Aufnahmeraums aufweist.
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Bevorzugt ist diese Klappe dabei schwenkbar ausgeführt, sodass diese um einen zentralen Punkt schwenkbar ist. Darüber hinaus kann diese Klappe jedoch auch schiebbar insbesondere verschiebbar angeordnet sein. Auch wenn nachfolgend überwiegend von einer schwenkbaren Klappe gesprochen wird, so kann diese auch anders ausgeführt sein, beispielsweise wie zuvor ausgeführt verschiebbar.
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Dabei werden bevorzugt die Reinraumbedingungen aufrechterhalten, da selbst bei einem Ausschleuseprozess eines Behältnisses keine „unreine“ Luft in das Innere der Vorrichtung eindringt. Als „unreine“ Luft kann gemäß der vorliegenden Anmeldung beispielsweise Luft verstanden werden, welche außerhalb der Vorrichtung vorliegt und nicht einer Sterilluft entspricht. Weiter werden die Reinraumbedingungen durch Wandungen, welche den Ausschleuseweg eines Behältnisses umgeben und somit gegenüber einer Verunreinigung abschirmen beibehalten.
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In einer bevorzugten Ausführungsform werden lediglich solche Behältnisse ausgeschleust, welche fehlerhaft sind. Als fehlerhafte Behältnisse können im Sinne dieser Anmeldung Behältnisse verstanden werden, welche einen Riss aufweisen oder beispielsweise bei einem Blasprozess geplatzt sind. Weiter können Behältnisse als fehlerhaft angesehen werden, wenn diese beispielsweise nicht vollständig ausgeblasen wurden oder eine Verfärbung aufweisen. Allgemein werden Behältnisse als fehlerhaft eingestuft, wenn diese in irgendeiner Art und Weise einen „Makel“ aufweisen beziehungsweise nicht den Vorgaben eines Normbehältnisses entsprechen.
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Bei der Vorrichtung zum Behandeln von Behältnissen kann es sich beispielsweise um eine Vorrichtung zum Umformen von Kunststoffbehältnissen beispielsweise eine Vorrichtung, welche einen Kunststoffvorformling zu einem Kunststoffbehältnis beispielsweise einer Kunststoffflasche umformt, handeln. Weiter kann es sich bei der Vorrichtung um eine Vorrichtung zum Füllen von Kunststoffbehältnissen handeln, welche beispielsweise die Kunststoffbehältnisse mit einem abzufüllenden Produkt beispielsweise einem Getränk befüllt.
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Darüber hinaus kann die Vorrichtung bevorzugt eine Vielzahl von Blasformen und Reckstangen zum Umformen beziehungsweise Formen der Kunststoffbehältnisse aufweisen. Weiter kann die Transporteinrichtung einen drehbaren Träger aufweisen, wodurch die Kunststoffbehältnisse entlang eines vorgegebenen Transportpfads beispielsweise einer Kreisbahn transportiert werden, wobei der Träger dabei bevorzugt eine Vielzahl von Stationen aufweist beispielsweise Blasdüsen zum Umformen oder Füllventile zum Füllen der Kunststoffbehältnisse. Weiter bevorzugt werden die Behältnisse an dem drehbaren Träger vereinzelt transportiert.
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Auch wenn gemäß der vorliegenden Anmeldung die Vorrichtung anhand von Kunststoffbehältnissen beschrieben wird beziehungsweise auf Kunststoffbehältnisse abgestellt wird, sei angemerkt, dass auch andere Behältnisse, beispielsweise Glas- oder Alubehältnisse, verwendet werden könnten. Weiter werden in der nachfolgenden Beschreibung die Kunststoffbehältnisse nicht nur als solche genannt, sondern beispielsweise auch lediglich als Behältnisse allgemein kann dabei gemäß dieser Beschreibung davon ausgegangen werden, dass die Ausdrücke Behältnisse, Kunststoffbehältnisse, Kunststoffvorformlinge als Synonyme verstanden und verwendet werden können.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Belüftungseinrichtung auf, welche den Reinraum mit einem gasförmigen Medium und insbesondere mit Sterilluft beaufschlagt. Durch diese Beaufschlagung mittels Sterilluft können innerhalb des Reinraums Reinraumbedingungen geschaffen werden, welche beispielsweise in der getränkeherstellenden Industrie bei diversen Arbeitsschritten vorteilhaft sind.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform bildet die Belüftungseinrichtung eine veränderbare Strömungsrichtung des gasförmigen Mediums aus und insbesondere eine durch die schwenkbare Klappe veränderbare Strömungsrichtung. Bevorzugt kann die dabei schwenkbare Klappe in verschiedene Positionen beispielsweise zwei verschiedene Positionen überführt beispielsweise geschwenkt werden. Bei diesen Positionen kann es sich beispielsweise um zwei Endpositionen, welche einen geöffneten und einen geschlossenen Zustand darstellen, handeln.
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Bevorzugt bildet die Belüftungseinrichtung wenigstens einen und bevorzugt mehrere Strömungskanäle aus. Weiter bevorzugt ist die Belüftungseinrichtung dazu geeignet und bestimmt, Behältnisse aus dem Reinraum durch einen Strömungskanal in Abhängigkeit von der Stellung der Klappe auszuschleusen. Dabei könnte es bevorzugt möglich sein, dass die Kunststoffbehältnisse in einer geöffneten Stellung der Klappe ausgeschleust werden können und in einer geschlossenen Stellung der Klappe ein Ausschleusen von Behältnissen nicht möglich ist beziehungsweise dies von der Klappe verhindert wird. Bei einer geschlossenen Stellung der Klappe könnten die auszuschleusenden Behältnisse dabei beispielsweise in einem Aufnahmeraum zwischengelagert werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Belüftungseinrichtung dazu geeignet, einen permanenten Überdruck innerhalb des Reinraums bereit zu stellen und/oder dass die Belüftungseinrichtung dazu geeignet ist, Behältnisse aus dem Reinraum abzusaugen. Der permanente Überdruck hilft dabei bevorzugt zum einen die Reinraumbedingungen innerhalb des Reinraums beizubehalten und zum anderen begünstigt dieser Überdruck das Ausschleusen der Behältnisse. Bevorzugt wird unter einem Ausschleusen der Kunststoffbehältnisse ein absaugen der Kunststoffbehältnisse aus dem vorgegebenen Transportpfad verstanden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung mindestens einen Sterilfilter auf. Dieser mindestens eine Sterilfilter ist dabei bevorzugt im Bereich der Belüftungseinrichtung und weiter bevorzugt innerhalb eines Strömungskanals beziehungsweise innerhalb der Leitungen, welche die Belüftungseinrichtung aufweist, angeordnet.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Belüftungseinrichtung mindestens ein Gebläse und/oder Ventilator auf, wodurch ein Luftstrom erzeugt werden kann.
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Dieser Luftstrom wird dabei innerhalb der des zuvor und weiter oben erwähnten Strömungskanals beziehungsweise allgemein in den Leitungen der Belüftungseinrichtung geführt. Wie zuvor bereits ausgeführt, ist bevorzugt mindestens ein Sterilfilter innerhalb dieses Strömungskanals angeordnet, sodass der Luftstrom permanent filtriert wird. Weiter bevorzugt ist der wenigstens eine Sterilfilter austauschbar. Der von dem Gebläse und/oder Ventilator erzeugte Luftstrom dient dabei bevorzugt auch zum Ansaugen der auszuschleusenden Behältnisse. Diese Behältnisse werden dabei von dem Luftstrom angesaugt beziehungsweise in eine vorgegebene Richtung gesaugt, weshalb hier auch allgemein von einer Ansaugeinrichtung gesprochen werden kann.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird ein aus dem Reinraum stammender Luftstrom wieder zurück in den Reinraum geleitet. Dieser Luftstrom durchläuft somit bevorzugt einen Kreislauf, wobei dieser bevorzugt über den Sterilfilter laufend filtriert wird und somit dem Reinraum erneut zugeführt werden kann. Dieser Kreislauf kann dabei beispielsweise mit Hilfe von Umleitblechen erreicht werden. Die weitere genaue Ausgestaltung und Steuerung des Kreislaufs wird dabei weiter unten, beispielsweise im Zuge der Figurenbeschreibung, genauer erläutert.
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Dieser Sterilfilter beziehungsweise allgemein der Filter, kann bevorzugt in einem Sterilisationsbetrieb sterilisiert werden. Dieser Sterilisationsbetrieb kann dabei beispielsweise vor der Inbetriebnahme einer Anlage durchgeführt werden, oder auch während einem Stillstand der Anlage, beispielsweise während es Wartungsintervalls. Andere Zeitpunkte oder Möglichkeiten sind jedoch nicht auszuschließen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform saugt die Ausschleuseeinrichtung und/oder die Belüftungseinrichtung die auszuschleusenden Behältnisse in einen Auffangbehälter. Bevorzugt arbeiten dabei die Ausschleuseeinrichtung und die Belüftungseinrichtung zusammen, um somit ein Ausschleusen eines Kunststoffbehältnisses zu erzielen. Weiter vorteilhaft wird die Ausschleuseeinrichtung bevor die Behältnisse aus dieser entnommen werden, gelüftet. Die Lüftung der Ausschleuseeinrichtung kann dabei beispielweise über Frischluft, welcher der Ausschleuseeinrichtung zugeführt wird erfolgen. Weiter kann bevorzugt die Belüftungseinrichtung als Teil der Ausschleuseeinrichtung betrachtet werden. Der Auffangbehälter kann dabei bevorzugt eine Vielzahl von Kunststoffbehältnissen aufnehmen. Bei diesen Kunststoffbehältnissen handelt es sich dabei bevorzugt um solche, welche aus dem vorgegebenen Transportpfad ausgeschleust wurden. Der hier aufgezeigte Auffangbehälter ist nicht mit dem oben genannten Aufnahmeraum zu verwechseln, da es sich hierbei um zwei unterschiedliche Einrichtungen handelt. Es wäre jedoch beispielsweise auch vorstellbar, dass der Aufnahmeraum und der Auffangbehälter zusammen, also als eine Einheit, ausgestaltet sind.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann über die Ausschleuseeinrichtung der Luftstrom gesteuert werden. Bei diesem Luftstrom handelt es sich bevorzugt um den Luftstrom, welcher innerhalb des oben erwähnten Strömungskanals vorliegt. Dieser Luftstrom wird dabei bevorzugt durch die Belüftungseinrichtung erzeugt.
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Weiter bevorzugt weist die Ausschleuseeinrichtung zum Steuern des Luftstroms eine weitere verstellbare Klappe auf. Diese weitere Klappe ist dabei bevorzugt wie die zuvor erwähnte Klappe in mindestens zwei verschiedene Positionen überführbar und insbesondere schwenkbar oder verschiebbar. Auch hierbei kann es sich beispielsweise wieder um zwei Endpositionen handeln. Bevorzugt können durch ein Zusammenspiel dieser beiden verstellbaren Klappen zwei verschiedene Strömungswege ausgebildet werden, durch welche der Luftstrom hindurchgeführt wird. Beispielweise kann zum einen ein Strömungsweg freigegeben werden, welcher den Auffangbehälter miteinbezieht und somit ein Ausschleusen der Kunststoffbehältnisse in den Auffangbehälter zulässt, zum anderen kann weiter ein Strömungsweg freigegeben werden, welcher vor einem Auffangbehälter umgeleitet wird und somit ein Ausschleusen von Kunststoffbehältnisse blockiert beziehungsweise zurückgehalten wird. Die beiden Klappen sind dabei bevorzugt unabhängig voneinander bewegbar und insbesondere unabhängig voneinander schwenkbar.
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Bei diesem Strömungsweg kann bevorzugt eine gewisse Anzahl von Kunststoffbehältnissen in dem Aufnahmeraum zurückgehalten beziehungsweise zwischengelagert werden bevor diese in den Auffangbehälter geleitet/ gesaugt werden. Somit könnte beispielsweise bei dieser Stellung der Klappen beispielsweise ein Auffangbehälter gewechselt beziehungsweise entleert werden. Beide Strömungswege haben jedoch gemeinsam, dass diese beispielsweise, wie zuvor bereits ausgeführt, innerhalb des Reinraums starten und der Luftstrom auch wieder diesem Reinraum zugeführt wird.
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Dieser Sachverhalt ergibt sich dabei anhand der beigefügten Zeichnungen genauer. Die bewegbaren Klappen können dabei bevorzugt als eine Art Schleuse betrachtet werden, welche beispielsweise entweder den einen oder den anderen Strömungsweg für den Luftstrom freigeben. Bevorzugt handelt es sich hierbei um eine Art aseptische Schleuse. Dabei ist gemeint, dass die Klappen beispielsweise in einer geschlossenen Stellung (Ausschleusen der Behältnisse in den Auffangbehälter wird verhindert) derart abdichtend wirken, dass der Auffangbehält entnommen werden kann, ohne dass dies Auswirkungen auf die Reinraumbedingungen und/oder auf den zirkulierenden Luftstrom hat.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Auffangbehälter über eine Öffnung aus der Vorrichtung entnehmbar. Bei dieser Öffnung kann es sich beispielsweise um eine Tür oder ein Tor handeln, welche(s) geöffnet werden kann, um in ein Inneres eines Teilbereichs der Vorrichtung zu gelangen, in welchem sich der Auffangbehälter befindet. Bei der Öffnung kann es sich jedoch auch beispielsweise über eine Schleuse, beispielsweise mittels Schiebetüren oder dergleichen handeln. Weiter bevorzugt ist, dass die Öffnung in einem geschlossenen Zustand nicht nur eine Entnahme des Auffangbehälters verhindert, sondern beispielsweise auch die Vorrichtung luftdicht nach außen abschließt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Auffangbehälter bewegbar ausgebildet. Dies kann bevorzugt über verschiedene Möglichkeiten erreicht werden. Beispielsweise wäre es möglich, dass der Auffangbehälter auf Rollen steht und somit über den Boden gerollt werden kann. Eine weitere denkbare Möglichkeit besteht darin, dass der Auffangbehälter lediglich über den Boden geschoben und/oder gezogen werden kann. Auch eine schienenartige Ausgestaltung wäre denkbar. Allgemein weist der Auffangbehälter dabei eine kistenartige Ausgestaltungsform auf, sodass dieser innerhalb seiner Wandungen ein freiliegendes Volumen zur Verfügung stellt und somit Kunststoffbehältnisse aufgenommen werden können.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Reinraum als ein Sterilraum ausgebildet. Dabei ist zu verstehen, dass somit höhere Reinheitsgrade bereitgestellt beziehungsweise eingehalten werden können. Zum besseren Verständnis werden gemäß dieser Anmeldung Reinraum und Sterilraum jedoch als Synonyme verwendet. Dabei weist der Reinraum beziehungsweise der Sterilraum bewegbare Wände und/oder ein sogenanntes Wasserschloss auf. Darüber hinaus ist bevorzugt der Reinraum kanalartig ausgebildet, sodass dieser beispielsweise sich um den Transportpfad herum erstreckt. Weitere beziehungsweise andere Ausgestaltungen des Reinraums beziehungsweise des Sterilraums sollen jedoch dadurch nicht ausgeschlossen werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Reinraum eine Reinraumgrenze auf. Diese Reinraumgrenze definiert dabei einen Übergangsbereich zwischen dem Inneren des Reinraums und dem Bereich, welcher außerhalb dieses Reinraums liegt. Der hinter der Reinraumgrenze liegende Raum, kann dabei auch als Grauraum bezeichnet werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform liegen innerhalb des Reinraums aseptische Bedingungen vor. Diese aseptischen Bedingungen werden dabei beispielsweise durch die Sterilluft, welche dem Reinraum zugeführt wird erzielt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Reinraum eine Öffnung auf, durch welche hindurch die Behältnisse aus dem Reinraum ausschleusbar sind. Bei dieser Öffnung kann es sich um eine allgemeine Öffnung, welche beispielsweise dauerhaft geöffnet ist, oder um eine Art Tür handeln. Auch hier könnte die Tür beispielsweise als Schleuse mit einer Schiebetür ausgebildet sein. Dabei könnte weiter bevorzugt die Vorrichtung eine Steuereinrichtung aufweisen, welche die Tür öffnet, sobald ein Behältnis ausgeschleust wird und wieder schließt, sobald das Behältnis ausgeschleust wurde. Andere Ausgestaltungen sind jedoch nicht auszuschließen. Weiter bevorzugt schließt sich an diese Öffnung die zuvor erwähnte Reinraumgrenze beziehungsweise der Grauraum an. Durch den innerhalb des Reinraums vorherrschenden Überdruck gelangt jedoch beim Öffnen der Tür keine Luft des Grauraums beziehungsweise der Reinraumgrenze in das Innere des Reinraums. Dies ist auch dann gewährleistet, wenn die Öffnung dauerhaft geöffnet ist, da dann ein ständiger Kreislauf des Luftstroms vorliegt, welcher über wenigstens einen Sterilfilter geleitet wird.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Erkennungseinrichtung auf, welche dazu geeignet und bestimmt ist, ein fehlerhaftes Behältnis zu erkennen. Dabei kann diese Erkennungseinrichtung bevorzugt über eine Steuereinrichtung mit der Ausschleuseeinrichtung gekoppelt sein. Bei dieser Steuereinrichtung kann es sich dabei beispielsweise um die bereits zuvor genannte Steuereinrichtung handeln, welche zur Steuerung der Öffnung des Reinraums genannt wurde. Es kann sich dabei jedoch auch um unterschiedliche Steuereinrichtungen handeln.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform erfasst die Erkennungseinrichtung wenigstens einen physikalischen Parameter der Behältnisse. Bevorzugt erkennt die Erkennungseinrichtung beispielsweise die Form, die Größe oder die allgemeine Ausgestaltung der Behältnisse. Andere physikalische Parameter oder allgemein aussagekräftige, wiedererkennbare Parameter sind jedoch nicht ausgeschlossen. So können bevorzugt beispielsweise die Behältnisse auf Fehler, Risse, Löcher oder auch beispielsweise deren Reinheit hin untersucht werden. Wurde bei einem Behältnis erkannt, dass eine Vorgabe nicht erfüllt wurde oder allgemein gesagt ein Fehler vorliegt, kann dieses Behältnis ausgeschleust werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Erkennungseinrichtung eine Bildaufnahmeeinrichtung auf, welche ein Bild der Behältnisse aufnimmt. Bei dieser Bildaufnahmeeinrichtung kann es sich beispielsweise um eine Kamera handeln, welche ortsaufgelöste Bilder erzeugt beziehungsweise aufnimmt. Weiter bevorzugt kann dabei die Erkennungseinrichtung eine Speichereinrichtung aufweisen, welche die aufgenommenen Bilder speichert. Darüber hinaus kann bevorzugt eine Vergleichseinrichtung vorgesehen sein, womit beispielsweise ein Vergleich zwischen einem aufgenommen Bild und einem Referenzbild vollzogen werden kann. Somit kann beispielsweise erkannt werden, ob ein Behältnis ausgeschleust werden muss oder nicht. Ein Ausschleusen eines Behältnisses wird beispielsweise dann vollzogen, wenn ein Vergleich mit einem Referenzbild negativ ausgefallen ist. Negativ bedeutet dabei, dass das aufgenommene Behältnis nicht den Vorgaben beziehungsweise einem Soll-Wert, welche(r) über das Referenzbild definiert sind(ist), erfüllt wurde(n). Andere Lösungen beispielsweise sensorgesteuerte Lösungen sind dabei jedoch nicht ausgeschlossen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Ausschleuseeinrichtung und die Erkennungseinrichtung derart gekoppelt, dass die auszuschleusenden Behältnisse während deren Transport ausschleusbar sind. Bevorzugt kann es sich somit bei der Vorrichtung zum Behandeln von Behältnissen um eine kontinuierlich laufende/arbeitende Vorrichtung handein. Eine getaktete Vorrichtung, bei welcher die Transporteinrichtung die Behältnisse getaktet transportiert ist jedoch nicht auszuschließen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Vorrichtung eine Umformungseinrichtung zum Umformen von Kunststoffvorformlingen zu Kunststoffbehältnissen oder eine Fülleinrichtung zum Befüllen von Behältnissen. Andere Einrichtungen wie beispielsweise eine Etikettiereinrichtung sind jedoch nicht auszuschließen.
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Mit der zuvor aufgezeigten Vorrichtung kann die Verfügbarkeit der Vorrichtung gesteigert werden, da Stillstandszeiten vermieden werden oder diese zumindest erheblich verkürzt werden, da die Vorrichtung nicht neu sterilisiert werden muss, wenn ausgeschleuste Behältnisse entfernt werden müssen.
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Weiter Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich anhand der beigefügten Zeichnungen.
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Darin zeigen:
- 1 eine grob schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Behandeln von Behältnissen
- 2 eine schematische Darstellung einer Ausschleuseeinrichtung mit einer ersten Klappenstellung
- 3 eine schematische Darstellung einer Ausschleuseeinrichtung mit einer zweiten Klappenstellung
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Behandeln von Behältnissen 10. Dabei wird hier beispielhaft eine Vorrichtung gezeigt welche Behältnisse 10, beispielsweise Kunststoffvorformlinge 10 zu Kunststoffflaschen 15 umformt. Man erkennt dies daran, dass die Kunststoffvorformlinge 10 wesentlich kleiner dargestellt sind als die Kunststoffflaschen 15. Weiter ist zu erkennen, dass die Behältnisse 10 entlang eines vorgegebenen Transportpfades P transportiert werden und dabei nacheinander diverse Einrichtungen wie beispielsweise eine Erwärmungseinrichtung 60, eine Zuführeinrichtung 65, eine Umformungseinrichtung 70und eine Abführeinrichtung 75durchlaufen.
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Die Zuführeinrichtung 65, die Umformungseinrichtung 70 und die Abführeinrichtung 75 können dabei beispielsweise jeweils einen Träger aufweisen, welcher um eine Drehachse D drehbar sind und somit beispielsweise den Transportpfad P vorgeben. Dabei sei nochmals explizit darauf hingewiesen, dass es sich hier auch um andere Einrichtungen und/oder um eine andere Reihenfolge der Einrichtungen handeln kann.
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Weiter ist in der 1 ein Reinraum 20 dargestellt, welcher den Transportpfad der Behältnisse 10 umgibt. Hierbei sind zur besseren Übersicht die Wandungen des Reinraums 20 als gestrichelte Linien dargestellt. Weiter wurde zur besseren Übersicht lediglich ein Teil des Reinraums 20 im Bereich der Umformungseinrichtung 70 dargestellt. Allgemeinkann umgibt dieser Reinraum 20, anders als dargestellt, den gesamten Transportpfad P der Behältnisse 10. Er kann jedoch auch nur bestimmte Einrichtungen oder einzelne Bereich umgeben.
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An diesen teilweise dargestellten Reinraum 20 schließt sich an die Umformungseinrichtung 70 eine Abführeinrichtung 75 an. An beziehungsweise nach dieser Abführeinrichtung 75 ist eine Ausschleuseeinrichtung 6 angeordnet, welche fehlerhafte Behältnisse 10 ausschleusen kann. Alternativ kann diese Ausschleuseeinrichtung 6 auch an einer anderen Stelle angeordnet sein, wie dies beispielsweise anhand der gestrichelten Ausschleuseeinrichtung 6 dargestellt ist, auch könnt diese Ausschleuseeinrichtung 6 beispielsweise zwischen Umformungseinrichtung 70 und Abführeinrichtung 75 angeordnet sein.
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2 zeigt eine schematische Darstellung einer Ausschleuseeinrichtung 6 mit einer ersten Klappenstellung. Man erkennt hier die Belüftungseinrichtung 30, welche hier grob ein Gebläse 36 und ein Sterilfilter 34 aufweist. Die Pfeile L symbolisieren hier den Luftstrom L, welcher durch die Belüftungseinrichtung erzeugt wird. Der Luftstrom L zirkuliert hierbei in einem Kreislauf. Im Sinne der Übersichtlichkeit wurde hierbei nur ein Pfeil mit dem Bezugszeichen L versehen. Man erkennt jedoch, dass sich der Kreislauf hierbei beispielsweise ausgehend vom Reinraum 20 durch die Reinraumgrenze 22 bzw. die Öffnung 24 hindurch über den Auffangbehälter 42 weiter zu einem Gebläse 36 anschließend zu einem Sterilfilter 34 und wieder in den Reinraum 20 mündend erstreckt. Dieser Kreislauf kann dabei über eine nicht dargestellte Klappensteuerung, welche die Klappe 12 und 14 steuert, geregelt beziehungsweise eingestellt/verändert werden. Diese Klappen 12 und 14 können dabei starr miteinander verbunden oder aber auch separat voneinander schwenkbar sein. Der Luftstrom L strömt dabei durch entsprechende Strömungskanäle 32, wobei auch hier nur ein Strömungskanal 32 eingezeichnet ist. Als Strömungskanal wird gemäß der vorliegenden Anmeldung der gesamte Kreislauf der Luftströmung bezeichnet auch wenn dieser, beispielsweise im Bereich eines Auffangbehälters 42 nicht kanalartig ausgebildet ist.
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In 2 wird der Kreislauf dargestellt, welcher die Behältnisse 10 (aufgrund der besseren Übersicht wurde nur ein Behältnis gekennzeichnet) aus einem Reinraum 20 ausschleust, und in einen Auffangbehälter 42 saugt. Der Auffangbehälter 42 ist dabei hinter einem Tor 46 angeordnet. Mit dem Bezugszeichen 22 ist eine Reinraumgrenze gezeigt. Da hier die Öffnung 24, durch welche die Behältnisse 10 aus dem Reinraum 20 hindurch ausgeschleust werden als allgemeine Öffnung gezeigt ist, fällt diese beispielsweise mit der Reinraumgrenze 22 zusammen. Das Behältnis 10, welches sich noch innerhalb des Reinraums 20 befindet wurde dabei bereits aus dem Transportpfad ausgeschleust und befindet sich beispielsweise in einem Aufnahmeraum 8.
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Weiter sind in der 2 die Erkennungseinrichtung 50 und die dazugehörige Bildaufnahmeeinrichtung 52, jeweils nur grob schematisch, gezeigt. Diese können dabei wie oben bereits erwähnt dazu genutzt werden, um fehlerhafte Behältnisse 10 innerhalb eines Transportstroms zu erkennen und diese dann zielgerecht ausschleusen/ absaugen zu können. Wie oben bereits erwähnt sind jedoch auch andere Erkennungseinrichtungen/-methoden denkbar.
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3 zeigt eine schematische Darstellung einer Ausschleuseeinrichtung 6 mit einer zweiten Klappenstellung. Hierbei sind die Klappen 12 und 14 in eine derartige Stellung überführt/verfahren worden, dass sich ein anderer Kreislauf des Luftstroms L ergibt. Auch hier wurde wieder zur besseren Übersicht lediglich ein Pfeil mit dem Bezugszeichen L versehen. Man erkennt hierbei jedoch, dass sich der Kreislauf, anders als in 2, ergibt. Der Kreislauf erstreckt sich hier wieder beginnend beim Reinraum 20 durch die Reinraumgrenze 22 bzw. die Öffnung 24 hindurch direkt zum Gebläse 36 weiter zum Sterilfilter 34 und endet wieder im Reinraum 20. Somit wurde hier durch die veränderte Klappenstellung der Klappen 12 und 14 der Bereich des Auffangbehälters 42 vom Kreislauf des Luftstroms L ausgeschlossen.
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In 3 befindet sich eine Vielzahl von Behältnissen 10 im Auffangbehälter 42, sodass dieser geleert werden muss. Durch die zuvor beschriebene geänderte Klappenstellung der Klappen 12 und 14 kann nun ein Tor 46 geöffnet werden, ohne dass davon die Reinraumbedingungen innerhalb des Kreislaufes des Luftstroms L beeinflusst werden. Der Auffangbehälter 42 kann dabei beispielsweise entlang der Bewegungsrichtung B herausgezogen/herausgeschoben werden.
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Die übrigen in 3 gezeigten Merkmale werden hier, um Redundanzen zu vermeiden nicht nochmals beschrieben, sondern vielmehr wird hier auf 2 verwiesen, da hier die gleichen Merkmale gezeigt werden, welche darüber hinaus die in der 2 beschrieben Eigenschaften aufweisen.
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Die Anmelderin behält sich vor, sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale als erfindungswesentlich zu beanspruchen, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Figuren auch Merkmale beschrieben wurden, welche für sich genommen vorteilhaft sein können. Der Fachmann erkennt unmittelbar, dass ein bestimmtes in einer Figur beschriebenes Merkmal auch ohne die Übernahme weiterer Merkmale aus dieser Figur vorteilhaft sein kann. Ferner erkennt der Fachmann, dass sich auch Vorteile durch eine Kombination mehrerer in einzelnen oder in unterschiedlichen Figuren gezeigter Merkmale ergeben können.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Transporteinheit
- 6
- Ausschleuseeinrichtung
- 8
- Aufnahmeraum
- 10
- Behältnisse
- 12
- erste Klappe
- 14
- weitere Klappe
- 20
- Reinraum
- 22
- Reinraumgrenze
- 24
- Öffnung
- 30
- Belüftungseinrichtung
- 32
- Strömungskanal
- 34
- Sterilfilter
- 36
- Gebläse
- 38
- Ventilator
- 42
- Auffangbehälter
- 44
- Öffnung
- 46
- Tor
- 50
- Erkennungseinrichtung
- 52
- Bildaufnahmeeinrichtung
- 60
- Erwärmungseinrichtung
- 65
- Zuführeinrichtung
- 70
- Umformungseinrichtung
- 75
- Abführeinrichtung
- 80
- Etikettiereinrichtung
- B
- Bewegungsrichtung
- D
- Drehachse
- L
- Luftstrom
- P
- Transportpfad