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Die Erfindung betrifft eine Möbelplatte mit einem integrierten Montageelement zur Aufnahme eines Bewegungsbeschlags für bewegbare Möbelteile, wobei das Montageelement einen Boden und an zumindest zwei Seiten des Bodens von diesem abstehende Seitenabschnitte aufweist, und wobei das Montageelement in eine Aussparung der Möbelplatte eingesetzt ist und sich die Aussparung von einer Seitenfläche und wenigstens einer Stirnseite der Möbelplatte her erstreckt. Die Erfindung betrifft weiterhin einen Möbelkorpus bzw. ein Möbel, bei denen zumindest eine Wand, insbesondere eine Seitenwand von einer derartigen Möbelplatte gebildet ist.
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Die Korpusse von Möbeln sind in der Regel aus Möbelplatten gebildet, die auf der Basis von Holz oder einem Holzwerkstoff, beispielsweise einer Spanplatte oder einer mitteldichten oder hochdichten Faserplatte (MDF - Medium Density Fiber, HDF - High Density Fiber), gefertigt sind. Zur Verbindung der Möbelplatten untereinander oder zum gelenkigen Anbinden von bewegbaren Möbelteilen wie Türen oder Klappen werden Verbindungsbeschläge, Bewegungsbeschläge oder sonstige Funktionsbeschläge verwendet, die in diesem Rahmen zusammenfassend als Beschläge bezeichnet werden. Beschläge werden in der Regel aus Kunststoffen und/oder metallischen Werkstoffen gefertigt. Üblicherweise werden insbesondere größere Beschläge auf die Möbelplatten aufgesetzt und mit diesen verschraubt. Sie ragen dann in den Innenraum des Möbelkorpus hinein, wodurch sie bei geschlossener Tür oder Klappe nicht sichtbar sind, jedoch die Optik des Möbelkorpus bei geöffneter Tür oder Klappe beeinträchtigen und das nutzbare Innenvolumen des Möbelkorpus reduzieren. Bei kleineren Beschlägen ist auch ein Einlassen in eine Bohrung oder Ausnehmung bekannt.
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Die Druckschrift
DE 20 2014 105 730 U1 beschreibt eine Möbelplatte, bei der in eine Materialaussparung ein Einsetzteil als Montageelement angeordnet ist, das einen Bewegungsbeschlag aufnehmen kann. Die Materialaussparung kann dabei mit hinterschnittenen Abschnitten versehen sein, um das Einsetzteil zumindest in einer Richtung senkrecht zur Oberfläche der Möbelplatte zu fixieren. Weitere Details zur Befestigung des Einsetzteils an der Möbelplatte oder auch des Bewegungsbeschlags am Einsetzteil sind nicht beschrieben. Vorteilhaft an der Anordnung des Einsetzteils in der Aussparung in der Möbelplatte ist es, dass der eingesetzte Bewegungsbeschlag ganz oder teilweise gegenüber der Oberfläche der Möbelplatte versenkt positioniert ist, wodurch er nicht oder weniger in den Innenraum eines Möbelkorpus hinein ragt.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Möbelplatte so weiterzubilden, dass ein Bewegungsbeschlag auf einfache Weise montiert und auch demontiert werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch eine Möbelplatte und einen Möbelkorpus bzw. ein Möbel mit einer derartigen Möbelplatte mit den Merkmalen des jeweiligen unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltung und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Eine erfindungsgemäße Möbelplatte der eingangs genannten Art zeichnet sich dadurch aus, dass wenigstens der Boden des Montageelements kraftschlüssig oder stoffschlüssig mit einer Gegenfläche der Aussparung verbunden ist und dass das Montageelement Mittel zu Befestigung des Bewegungsbeschlags aufweist, wobei der Bewegungsbeschlag im Hinblick auf die Seitenfläche der Möbelplatte im Wesentlichen vollständig in die Möbelplatte einsetzbar ist, wobei bewegliche Teile des Bewegungsbeschlags aus einer Stirnseite der Möbelplatte herausfahrbar sind.
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Ein derartiges Befestigungsmittel kann bereits bei Herstellung der Möbelplatte in diese integriert werden und erlaubt eine Befestigung des Bewegungsbeschlags auf engstem Raum. Durch die kraft- oder stoffschlüssig Verbindung mit einer Gegenfläche der Aussparung hat es eine verstärkende (stabilisierende) Funktion für die Möbelplatte. Aufgrund der Stabilisierung kann die Aussparung (von der Seitenfläche der Möbelplatte aus gesehen) großflächiger und/oder tiefer ausgebildet werden, als es ohne die Stabilisierung der Möbelplatte im Bereich der Aussparung möglich wäre. Der für den Bewegungsbeschlag zur Verfügung stehende Platz innerhalb der Möbelplatte kann so trotz des zusätzlichen Befestigungsmittels effektiv vergrößert werden.
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Dadurch, dass der Bewegungsbeschlag im Hinblick auf die Seitenfläche der Möbelplatte im Wesentlichen vollständig in die Möbelplatte einsetzbar ist, wird eine Integration des Bewegungsbeschlags in die Möbelplatte erreicht, so dass dieser nicht er nicht oder nur unwesentlich in den Innenraum eines Möbelkorpus hinein ragt. Dabei ist der Ausdruck „im Wesentlichen“ so zu verstehen, dass ein eventueller Überstand des Bewegungsbeschlags so klein ist, dass der Bewegungsbeschlag die Gestaltung des Innenraums des Korpus nicht beeinträchtigt. Der Überstand ist bevorzugt kleiner als 3 Millimeter (mm) oder, in relativen Maßen ausgedrückt, bevorzugt kleiner als etwa 10% der Tiefe der Aussparung.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Möbelplatte ist die Aussparung (nachträglich) in die Möbelplatte eingebracht, bevorzugt eingefräst oder eingeprägt. Die Möbelplatte kann so zunächst konventionell z.B. aus Holz oder einem Holzverbundwerkstoff, ohne die Aussparung hergestellt werden. Die Aussparung kann dann nachträglich erstellt werden. Dieses kann bevorzugt von der Seitenfläche her erfolgen. Alternativ kann die Aussparung mit der Möbelplatte zusammen in einem Urformverfahren erstellt werden, z.B. in einem Schäum- oder Gießverfahren.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Möbelplatte weist die Aussparung eine über ihre Fläche konstante Tiefe auf. Insbesondere bei einem Einfräsen der Aussparung stellt dieses eine einfach herzustellende Form der Aussparung dar. Es sind grundsätzlich jedoch auch andere Formen möglich, beispielsweise eine in der Tiefe gestufte Aussparung, wobei die Aussparung in dem Bereich des Bewegungsbeschlags, in dem bewegte Beschlagelemente wie Hebel oder dergleichen angeordnet sind, tiefer ist als in anderen Bereichen.
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Die Tiefe der Aussparung kann beispielsweise mindestens 14 mm betragen und die Stärke des im Bereich der Aussparung verbleibenden Materials der Möbelplatte kann zwischen etwa 1 und 10 mm betragen.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Möbelplatte ist das Montageelement in die Aussparung stoffschlüssig eingeklebt. Eine Verklebung ist platzsparend und kann auch bei einer geringen verbleibenden Materialstärke der Möbelplatte in dem Bereich der Aussparung umgesetzt werden. Bei einer vollflächigen oder nahezu vollflächigen Verklebung des Bodens des Montageelements mit der Möbelplatte kann im Bereich der Aussparung die Möbelplatte eine besonders geringe Materialstärke aufweisen, wodurch ein maximal tiefer Einbauraum für den Bewegungsbeschlag geschaffen wird.
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Alternativ oder zusätzlich zur Verklebung kann der Boden mehrere Formelemente, z.B. Spitzen (Spikes), aufweisen, die in die Gegenfläche der Aussparung einpressbar sind und durch die ebenfalls eine stabilisierende Verbindung geschaffen wird.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Möbelplatte ist die Stirnseite mit der Aussparung mit einer Schmalseitenbeschichtung z.B. einem Kantenumleimer versehen. Bevorzugt ist eine Stirnseite des Bodens zu der mit der Aussparung versehenen Stirnseite hin ausgerichtet und die Stirnseite des Bodens ist - bevorzugt im Wesentlich vollständig - von der Schmalseitenbeschichtung verdeckt.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Möbelplatte ist das Montageelement aus einem metallischen Werkstoff hergestellt, wobei ein Elastizitätsmodul des metallischen Werkstoffs um mindestens einen Faktor 10 höher ist als ein Elastizitätsmodul eines Möbelplattenwerkstoffs bzw. Möbelplattenverbundwerkstoffs. Ein derartig großer Unterschied in dem Elastizitätsmodul (E-Modul), insbesondere im Hinblick auf eine Zug-Belastung, ermöglicht es, eine Materialschwächung der Möbelplatte durch die Aussparung mit einem relativ dünnen Boden des Montageelements auszugleichen. Auf diese Weise wird Platz für den Bewegungsbeschlag geschaffen, ohne dass die Festigkeit bzw. Stabilität der Möbelplatte abnimmt. Die E-Module von typischen Werkstoffen bzw. Verbundwerkstoffen von Möbelplatten liegen im Bereich von etwa 1000 bis etwa 6500 N/mm2 (Newton pro Quadratmillimeter).
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Möbelplatte eine Abdeckung für den in das Montageelement eingesetzten Bewegungsbeschlag auf, der bis zu maximal 3 mm über die Seitenfläche überstehen kann. Eine solche Abdeckung ist optisch unauffällig und nicht störend. Durch den geringen Überstand kann das von der Aussparung bereitgestellte Volumen maximal vom Bewegungsbeschlag beansprucht werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Möbelplatte sind die Mittel zur Befestigung des Bewegungsbeschlags an dem Boden angebracht. Die Mittel zur Befestigung des Bewegungsbeschlags können beispielsweise senkrecht von dem Boden abstehende Montagebolzen sein, auf die der Bewegungsbeschlag mit entsprechenden Montagebohrungen aufgesteckt wird. Dabei können die Montagebolzen jeweils eine Bohrung mit Innengewinde aufweisen, in die Montageschrauben einschraubbar sind. Auf diese Weise kann der Bewegungsbeschlag einfach von der korpusinnenseitigen Seite der Möbelplatte in die Aussparung eingesetzt und befestigt werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Möbelplatte weist der Boden mindestens eine Prägung auf, an der der Bewegungsbeschlag anliegt. Durch die mindestens Prägung ist die Anlagestelle bzw. sind die Anlagestellen des Bewegungsbeschlags am Montageelement exakt definiert und es ist ermöglicht, eine Höhentoleranz der Baueinheit bestehend aus Montageelement und Bewegungsbeschlag in einem engen Maßbereich zu halten. Mögliche Unebenheiten des Bodens des Montageelements spielen dadurch bezüglich der Gesamthöhe keine Rolle mehr.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Möbelplatte sind an dem Montageelement Führungen, insbesondere in der Form von Führungsstegen, angeordnet oder ausgebildet sind, die ein Einschieben des Bewegungsbeschlags parallel zum Boden ermöglichen. Die Führungen können am Boden, aber auch an den Seitenabschnitten angeordnet oder ausgebildet sein. Die Führungen ermöglichen ein Einschieben des Bewegungsbeschlags von der Stirnseite her. So kann ein kassettenförmiges Montageelement verwendet werden, das die Aussparung zur Korpusinnenseite hin verblendet.
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Bevorzugt sind dabei Rastmittel vorgesehen, durch die der Bewegungsbeschlag mit dem Montageelement verrastet. Die Rastmittel können bevorzugt Rastfedern sein, die an dem Boden und/oder an den Seitenabschnitten und/oder die an dem Bewegungsbeschlag angeordnet oder ausgebildet sind. Die Rastfedern können so angeordnet und ausgebildet sein, dass durch ein Einführen einer Einsteckzunge eines Entnahmewerkzeugs in einen Spalt zwischen dem Montageelement und dem Bewegungsbeschlag die Verrastung des Bewegungsbeschlags gelöst wird. So kann der Bewegungsbeschlag ggf. zur Reparatur oder Wartung oder zum Austausch auch wieder entnommen werden.
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Ein erfindungsgemäßer Möbelkorpus oder ein erfindungsgemäßes Möbel hat eine Wand, insbesondere Seitenwand, die eine derartige Möbelplatte mit integriertem Montageelement aufweist bzw. aus einer derartigen Möbelplatte hergestellt ist. Es ergeben sich die im Zusammenhang mit der Möbelplatte geschilderten Vorteile.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Hilfe von Figuren näher erläutert.
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Die Figuren zeigen:
- 1 ein Möbel mit einer Seitenwand mit integriertem Montagelement für einen Bewegungsbeschlag;
- 2 eine isometrische Explosionsdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Möbelplatte mit Montageelement und Bewegungsbeschlag;
- 3a eine stirnseitige Ansicht der Möbelplatte gemäß 2;
- 3b eine Schnittdarstellung eines Abschnitts der Möbelplatte gemäß 2
- 4a, b eine isometrische Schrägansicht und eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Möbelplatte mit Montageelement;
- 5a, b wie 4a, b mit eingesetztem Bewegungsbeschlag;
- 6 eine isometrische Darstellung eines Montageelements mit teileingeschobenem Bewegungsbeschlag; und
- 7 eine isometrische Ansicht des Montageelements 50 mit eingeschobenem Bewegungsbeschlag gemäß 6 sowie einem Entnahmewerkzeug.
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In allen Figuren kennzeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder gleichwirkende Elemente. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist in den Figuren nicht jedes Element in allen Figuren mit einem Bezugszeichen versehen.
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In der Beschreibung beziehen sich Begriffe wie oben, unten, links, rechts ausschließlich auf die in den jeweiligen Figuren gewählte beispielhafte Darstellung. Die Begriffe vorne und hinten sind auf eine Ausrichtung des Möbelkorpus bezogen, wobei die vordere Seite die offene und dem Benutzer in der Regel zugewandte Seite des Möbelkorpus kennzeichnet.
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1 zeigt in einer isometrischen Darstellung einen Oberschrank beispielsweise einer Küche als erstes Ausführungsbeispiel eines Möbels mit Verbundelementen als Seitenwand. Als Verbundelement ist im Rahmen dieser Anmeldung eine Anordnung aus einer Möbelplatte mit einem integrierten Funktionsbauteil zu verstehen.
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Der Oberschrank umfasst einen Möbelkorpus 10 mit einem Unterboden 11 und einem Oberboden 12 sowie zwei Seitenwänden 13. Eine Rückwand ist bevorzugt unter anderem aus Stabilitätsgründen vorhanden, in diesem Ausführungsbeispiel aber nicht sichtbar.
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Der Möbelkorpus 10 ist nach vorne offen, um Zugang zum Innenraum des Schrankes zu erhalten. Es ist eine Klappenanordnung 20 mit einer in diesem Beispiel einteiligen Klappe 21 vorgesehen, um die Öffnung des Möbelkorpus 10 verschließen zu können. Die einteilige Klappe 21 ist entlang ihrer oberen horizontalen Seitenkante schwenkbar gelagert. Zu diesem Zweck sind Bewegungsbeschläge 30 vorgesehen, die mit einem Hebelwerk 33 im oberen Bereich der einteiligen Klappe 21 mit dieser verbunden sind.
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Die Bewegungsbeschläge 30, nachfolgend abgekürzt auch als Beschläge 30 bezeichnet, sind dabei (bis auf das in der dargestellten Öffnungsstellung ausgefahrene Hebelwerk 33) versenkt in der jeweiligen Seitenwand 13 angeordnet. Im geschlossenen Zustand der Klappe 21 ist das Hebelwerk 33 ggf. bis auf Montageelemente zur Verbindung mit der Klappe 21 vollständig in die Seitenwand 13 eingefahren. Der Bereich innerhalb der Seitenwand 13, in dem sich der Beschlag 30 befindet, ist in der 1 bei der linken Seitenwand 13 durch eine gestrichelte Linie angedeutet. Bei der rechten Seitenwand 13 ist der Beschlag 30 mit einer Abdeckung 36 versehen.
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Die Seitenwand 13 zeichnet sich durch Seitenflächen aus, die idealerweise zumindest an der Außenseite des Möbelkorpus 10 über ihre gesamte Fläche eine durchgängig gleiche Oberflächenbeschaffenheit aufweisen. Die Oberfläche der Seitenflächen kann durch verschiedene Muster, Oberflächenbeschaffenheit oder verschiedene Farben Designeffekte erzeugen. An der zum Innenraum des Möbelkorpus 10 weisenden jeweiligen inneren Seitenfläche der Seitenwände 13 ist die Abdeckung 36 bevorzugt bündig mit der sonstigen Oberfläche der Seitenwand 13. Sie kann optisch angepasst sein oder sich auch bewusst optisch absetzen in Relation zur Oberfläche der Seitenwand 13.
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Anmeldungsgemäß sind die Seitenwände 13 aus Möbelplatten 40 aufgebaut, die ein integriertes Montageelement 50 zur Befestigung des Beschlags 30 aufweisen. Die Möbelplatten 40 und damit die Seitenwände 13 weisen eine Stirnseite 43 auf, die im Bereich des Beschlags 30 eine Öffnung aufweist, in die das Hebelwerk 33 des Beschlags 30 eintaucht bzw. aus der das Hebelwerk 33 ausfährt. Im geschlossenen Zustand der Klappenanordnung 20 ist das Hebelwerk 33 bis auf eventuelle Befestigungsmittel, mit dem es mit der hier einteiligen Klappe 21 verbunden ist, vollständig in die Öffnung eingetaucht.
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Der Aufbau einer für die Seitenwände 13 geeigneten Möbelplatte 40 ist im Zusammenhang mit den 2, 3a und 3b in einem ersten und in Zusammenhang mit den 4a bis 7 nachfolgend in einem zweiten Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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2 zeigt eine isometrische Seitenansicht einer Möbelplatte 40 mit integriertem Montageelement 50 sowie einem Beschlag 30 und einer aufgesetzten Abdeckung 36 in einer isometrischen Explosionsdarstellung. Die Möbelplatte 40 ist beispielsweise zur Herstellung der Seitenwände 13 in dem Möbelkorpus 10 gemäß 1 geeignet.
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Die Möbelplatte 40 ist in der Regel aus Holz oder einem Holzwerkstoff (Spanplatte, MDF, HDF) oder auch einem Holz/Kunststoff-Verbundwerkstoff gefertigt. In alternativen Ausgestaltungen können auch Steinplatten als Möbelplatten verwendet werden.
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Die Möbelplatte 40 weist eine von einer Seitenfläche 41 her eingebrachte Aussparung 42 auf, die zumindest abschnittsweise auch zu einer Stirnseite 43 der Möbelplatte 40 hin geöffnet ist. Durch die Öffnung in der Stirnseite 43 tritt das Hebelwerk 33 aus.
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Die Montageplatte 50 ist in die Aussparung 42 eingesetzt und mit der Möbelplatte 40 verbunden, insbesondere verklebt. Das Montageelement 50 weist einen rechteckigen ebenen Boden 51 auf und drei Seitenabschnitte 52. Die zur Stirnseite 43 der Möbelplatte 40 weisende Seite verbleibt offen. Der Boden 51 ist bevorzugt einstückig mit den Seitenabschnitten 52 ausgebildet und kann beispielsweise aus Stahlblech gefertigt sein, wobei die Seitenabschnitte 52 von dem Boden 51 abgekantet sind. Das Montageelement 50 kann so beispielsweise kostengünstig als Stanzbiegeteil gefertigt werden.
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Die Abmessungen des Montageelements 50 entsprechen der Kontur der Aussparung 42, so dass das Montageelement 50 von der Seitenfläche 41 der Möbelplatte 40 her möglichst passgenau in die Aussparung 42 eingesetzt werden kann. Bereits durch das passgenaue Einsetzen können auf den Beschlag 30 wirkende Kräfte über das Montageelement 50 gut in die Möbelplatte 40 eingeleitet werden. Zudem sind zusätzlich Verbindungsmittel vorgesehen, um das Montageelement 50 an der Möbelplatte 40 zu befestigen. Vorteilhaft kann das Montageelement 50 in die Aussparung 42 eingeklebt werden, wobei sich insbesondere der großflächige Boden 51 für eine Verklebung eignet. Durch eine derartige Verklebung wird nicht nur das Montageelement 50 fixiert, sondern auch der Boden der Aussparung 42, der unter Umständen aus einer nur wenige Millimeter (mm) starken verbleibenden Schicht der Möbelplatte 40 besteht, stabilisiert. Eine Verklebung kann zusätzlich an den Außenflächen der Seitenabschnitte 52 erfolgen. An diesen Stellen können auch Schraubverbindungen vorgesehen sein, bei denen Schrauben durch die Seitenabschnitte 52 des Montagelements 50 in das Kernmaterial der Möbelplatte 40 eingeschraubt werden.
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Auf dem Boden 51 sind zudem Montagebolzen 53 angeordnet, beispielsweise aufgeschweißt in einem Punktschweißprozess oder durch Öffnungen des Bodens 51 gesteckt und mit dieser verbördelt. Der einzusetzende Beschlag 30 weist an den Positionen der Montagebolzen 53 Montagebohrungen 34 auf, und wird entsprechend mit diesen Montagebohrungen 34 auf die Montagebolzen 53 aufgesteckt. Die Montagebolzen 53 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel mit einem zentralen Innengewinde versehen, in das Montageschrauben 35 geschraubt werden, die entsprechend die Seitenplatte 31 und damit den Beschlag 30 auf den Montagebolzen 53 sichern.
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Auf den Beschlag 30 wird zur Abdeckung die bereits im Zusammenhang mit der 1 genannte Abdeckung 36 aufgesetzt. Sie kann beispielsweise Rastmittel aufweisen, mit denen sie auf die Seitenplatte 31 aufgeclipst wird.
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Die Aussparung 42 der Möbelplatte 40 kann so tief ausgebildet sein, dass sie den Beschlag 30, ggf. mit der Abdeckung 36, vollständig aufnimmt. Vorteilhaft ist dann der Bereich des Beschlags 30, ggf. mit der Abdeckung 36, bündig zur sonstigen Oberfläche der Seitenfläche 41. Es entsteht - insbesondere mit aufgesetzter Abdeckung 36 - eine optisch nahezu homogene Fläche. Dennoch kann nach einem Abnehmen der Abdeckung 36 und einem Lösen der Montageschrauben 35 der Beschlag 30 bei montierten Möbel nach innen zum Innenraum des Möbelkorpus hin entnommen werden, beispielsweise um ihn bei einem eventuellen Defekt oder bei Verschleiß austauschen zu können.
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3a zeigt in einer Draufsicht die Stirnseite 43 der Möbelplatte 40 mit Montageelement 50, in das der Beschlag 30 eingesetzt ist und auf den die Abdeckung 36 aufgesetzt ist.
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In dem oberen Teil der 3b ist ein Bereich um einen der Montagebolzen 53 in einer Schnittdarstellung wiedergegeben. Im unteren Teil der 3b ist ein Abschnitt des Montageelements 50 freigestellt und vergrößert wiedergegeben. Die Figuren zeigen nochmals die oberflächenbündige Anordnung und Befestigung des Beschlags 30 in der Aussparung 42 detailliert.
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An dem Boden 51 des Montageelements 50 sind Prägungen 57 (vgl. unterer Teil der 3b) angeordnet, an denen die Montagebolzen 53 festgelegt sind. Durch die Prägungen 57 sind die Anlagestellen des Beschlages 30 am Montageelement 50 exakt definiert und es ist ermöglicht, die Höhentoleranz der Baueinheit bestehend aus Montageelement 50 und Beschlag 30 in einem engen Maßbereich zu halten. Mögliche Unebenheiten des Bodens 51 des Montageelements 50 spielen dadurch bezüglich der Gesamthöhe keine Rolle. Alternativ dazu ist es auch denkbar, die Prägungen 57 an der Seitenplatte 31 und/oder 32 anzuordnen, um diesen Effekt zu erzielen.
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In den 4a und 4b ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer Möbelplatte 40 mit integriertem Montageelement 50 gezeigt. 4a gibt die Anordnung in einer Seitenansicht auf die Seitenfläche 41 der Möbelplatte 40 wieder und 4b in einer isometrischen Schrägansicht.
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Wie bei dem zuvor gezeigten Ausführungsbeispiel ist in die Möbelplatte 40 eine Aussparung 42 eingebracht, in die das Montagelement 50 eingesetzt ist. Dieses weist wiederum einen ebenen Boden 51 auf, der an drei Seiten abgekantet ist, so dass Seitenabschnitte 52 gebildet sind. Die Seitenabschnitte 52 enden bündig mit den Kanten der Aussparung 42.
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Zur Befestigung ist bevorzugt wieder ein Verkleben des Montageelements 50 mit der Möbelplatte 40 vorgesehen. Auf die in Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel alternativen oder zusätzlichen Befestigungsmethoden wird verwiesen.
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Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel ist vorliegend ein Einsetzen des Beschlags 30 nicht von der Seitenfläche 41 her vorgesehen, sondern ein Einschieben von der Stirnseite 43 her. Entsprechend ist die stirnseitige Öffnung in der Möbelplatte 40 so ausgebildet, dass der Öffnungsquerschnitt den Abmessungen des Beschlags 30 an Stellen seiner maximalen Einbauhöhe entspricht, so dass dieser von der Stirnseite 43 her eingeschoben werden kann.
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Zur Befestigung des Beschlags 30 in dem Montagelement 50 ist an dem unteren und an dem oberen Seitenabschnitt 52 jeweils ein Führungssteg 54 angeordnet. Beim Einschieben des Beschlags 30 umgreifen die nach oben bzw. unten leicht überstehenden Seitenplatten 31, 32 die Seiten der Führungsstege 54, wodurch der Beschlag 30 in einer Richtung senkrecht zur Seitenfläche 41 der Möbelplatte 40 festgelegt ist. Weiterhin sind im gezeigten Beispiel vor (in Einschubrichtung des Beschlags 30 gesehen) den Führungsstegen 54 nach innen ausgestellte Rastfedern 55 angeordnet, mit denen der Beschlag 30 im eingeschobenen Zustand verrastet. An dem in Einschubrichtung gesehen hinteren Seitenabschnitt 52 des Montageelements 50 sind zudem Federelemente 56 angeordnet, deren Funktion nachfolgend in Zusammenhang mit den 6 und 7 erläutert wird.
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Die Möbelplatte 40 mit eingeschobenem Beschlag 30 ist in analoger Darstellungsweise wie in den 4a und 4b in den 5a und 5b gezeigt. Wieder ist der Beschlag 30 im Wesentlichen bündig mit seiner nach außen weisenden Seitenplatte 31 mit der Seitenfläche 41 der Möbelplatte 40 ausgerichtet. Eine insbesondere in der 5b zu sehende verbleibende Stufe wird von einer hier nicht dargestellten Abdeckung (vgl. Abdeckung 36 des ersten Ausführungsbeispiels) noch gefüllt.
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In 6 ist das Einschieben des Beschlags 30 in das Montageelement 50 nochmals beispielhaft außerhalb der Möbelplatte 40 dargestellt. In dieser Figur ist zu erkennen, dass beim Beschlag 30 die Seitenplatten 31, 32 durch einen Rahmen 38 voneinander beabstandet sind. Der Rahmen 38 verläuft entlang zumindest der oberen und der unteren Seite und bevorzugt auch entlang der hinteren Seite des Beschlags 30 und bildet zusammen mit den Seitenplatten 31, 32 ein Gehäuse des Beschlags 30.
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An der oberen und der hier nicht sichtbaren unteren Seite ist der Rahmen 38 gegenüber den Seitenplatten 31, 32 leicht nach innen versetzt, so dass jeweils ein u-förmiges Führungsprofil gebildet wird, das den entsprechenden Führungssteg 54 aufnimmt. Weiter ist in dem Rahmen 38 an geeigneter Stelle eine Rastvertiefung 37 angeordnet, in die die Rastfeder 55 einrastet, so dass der Beschlag 30 nicht nur durch die Führung 54 seitlich, sondern auch im Hinblick auf die Einschubrichtung festgelegt ist und nicht mehr ohne weiteres nach vorne entnommen werden kann.
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Der eingeschobene Zustand des Beschlags 30 in dem Montageelement 50 ist in der 7 wiedergegeben. Weiter zeigt die 7 das Ansetzen eines Entnahmewerkzeugs 60, das ein vorderes Griffteil 61 und zwei davon senkrecht abstehende und zueinander parallel ausgerichtete streifenförmige Einsteckzungen 62 aufweist. Die Einsteckzungen 62 werden anliegend am Rahmen 38 zwischen die Seitenabschnitte 52 der Montageplatte 50 und den Beschlag 30 eingeschoben und hebeln die Rastfeder 55 aus der Rastvertiefung 37. Nach Einschieben des Entnahmewerkzeugs 60 ist somit die Verriegelung der Rastfedern 55 in den Rastvertiefungen 37 aufgehoben und der Beschlag 30 kann nach vorne entnommen werden, um ihn ggf. zu reparieren oder zu ersetzen.
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Das Entnehmen des Beschlags 30 wird durch die in 6 sichtbaren Federelemente 56 unterstützt. Die Federelemente 56 werden beim Einschieben des Beschlags 30 gespannt und federn nach dem Aufheben der Verrastung zwischen der Rastfeder 55 und der Rastvertiefung 37 aus und schieben den Beschlag 30 so weit in Entnahmerichtung vor, dass er dann von einem Benutzer gut gegriffen werden kann.
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Auch die im zweiten Ausführungsbeispiel gezeigte Anordnung erlaubt somit einen Austausch des Beschlags 30 bei montiertem Möbelkorpus oder Möbel.
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Alternativ ist für das Montageelement 50 auch die Verwendung anderer Materialien wie beispielsweise Kunststoff oder Leichtmetall möglich. Das Montageelement 50 kann dabei auch mehrteilig hergestellt sein, wobei die Rastfedern 55 und Federelemente 56 aus einem elastischen federnden Material separat festgelegt sein können.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Möbelkorpus
- 11
- Unterboden
- 12
- Oberboden
- 13
- Seitenwand
- 20
- Klappenanordnung
- 21
- einteilige Klappe
- 30
- Beschlag
- 31,32
- Seitenplatte
- 33
- Hebelwerk
- 34
- Montagebohrung
- 35
- Montageschraube
- 36
- Abdeckung
- 37
- Rastvertiefung
- 38
- Rahmen
- 40
- Möbelplatte
- 41
- Seitenfläche
- 42
- Aussparung
- 43
- Stirnseite
- 50
- Montageelement
- 51
- Boden
- 52
- Seitenabschnitt
- 53
- Montagebolzen
- 54
- Führungssteg
- 55
- Rastfeder
- 56
- Federelement
- 57
- Prägung
- 60
- Entnahmewerkzeug
- 61
- Griffteil
- 62
- Einsteckzunge
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202014105730 U1 [0003]