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DE202018103609U1 - Positioniereinheit für eine Vorrichtung zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils - Google Patents

Positioniereinheit für eine Vorrichtung zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils Download PDF

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DE202018103609U1
DE202018103609U1 DE202018103609.2U DE202018103609U DE202018103609U1 DE 202018103609 U1 DE202018103609 U1 DE 202018103609U1 DE 202018103609 U DE202018103609 U DE 202018103609U DE 202018103609 U1 DE202018103609 U1 DE 202018103609U1
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DE
Germany
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positioning
furniture part
ejecting
movably mounted
fixing member
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Grass GmbH
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Grass GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B88/00Drawers for tables, cabinets or like furniture; Guides for drawers
    • A47B88/40Sliding drawers; Slides or guides therefor
    • A47B88/453Actuated drawers
    • A47B88/457Actuated drawers operated by electrically-powered actuation means

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Abstract

Positioniereinheit (39) für eine Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniereinheit (39) ein Positionierelement (41), ein Fixierungsorgan (42) und ein Positioniergehäuse (40) aufweist, wobei das Positionierelement (41) beweglich am Positioniergehäuse (40) aufgenommen ist und mittels des Fixierungsorgans (42) eine Position des Positionierelements (41) relativ zum Positioniergehäuse (40) festlegbar ist, wobei das Fixierungsorgan (42) zwei zueinander verschiedene Einstellbereiche (44, 45) aufweist, wobei ein erster der zwei Einstellbereiche eine Fixierkontur (51) umfasst.

Description

  • Stand der Technik
  • Bei modernen Möbeln ist es bekannt, ein an einem Möbelkorpus bewegbar aufgenommenes Möbelteil, wie einer Schublade oder einer Möbelklappe, durch eine Ausstoßvorrichtung aus einer am Möbelkorpus eingefahrenen oder eingeschwenkten Position in eine herausbewegte bzw. ausgestoßene Position zu bringen. Dies kann mit Hilfe eines angetrieben, bewegbaren Ausstoßelements der Ausstoßvorrichtung erfolgen, zum Beispiel mit einem Ausstoßhebel. Das Ausstoßelement weist einen Anlageabschnitt auf, der beim Herausbewegen des bewegbaren Möbelteils zumindest zeitweise in Kontakt mit dem Möbelteil bringbar ist, an welchem die Vorrichtung nicht angebracht ist.
  • Nachteilig an bekannten Lösungen ist, dass aufgrund vorhandener Möbeltoleranzen, im angeordneten Zustand der Ausstoßvorrichtung am Möbelkorpus, ein Abstand der Ausstoßvorrichtung, insbesondere des Ausstoßelements, vom bewegbaren Möbelteil, vergleichsweise aufwändig einzustellen ist.
  • Aufgabe und Vorteile der Erfindung
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einleitend bezeichnete Vorrichtungen bzw. Möbel zu verbessern, sodass ein technisch und wirtschaftlich vorteilhafter Einsatz der Vorrichtung möglich ist. Insbesondere soll mit der bereitgestellten Vorrichtung eine Montage der Vorrichtung verbessert, z.B. vereinfacht sein.
  • Diese Aufgabe wird durch die unabhängigen Ansprüche gelöst.
  • Die abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Varianten der Erfindung.
  • Die Erfindung geht von einer Positioniereinheit für eine Vorrichtung zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils aus.
  • Die Vorrichtung zum Auswerfen, insbesondere zum Ausstoßen eines bewegbaren Möbelteils ist vorteilhafterweise zur Anbringung an einem feststehenden Möbelteil, z.B. einem Möbelkorpus, und/oder zur Anbringung am bewegbaren Möbelteil ausgebildet. Das bewegbare Möbelteil ist vorteilhafterweise beweglich am feststehenden Möbelteil gelagert. Das bewegbare Möbelteil ist beispielsweise als eine Schublade, als eine Klappe oder eine Möbeltür ausgebildet.
  • Der Kern der Erfindung liegt nun darin, dass die Positioniereinheit ein Positionierelement, ein Fixierungsorgan und ein Positioniergehäuse aufweist, wobei das Positionierelement beweglich am Positioniergehäuse aufgenommen ist und mittels des Fixierungsorgans eine Position des Positionierelements relativ zum Positioniergehäuse festlegbar ist, wobei das Fixierungsorgan zwei, z.B. drei, insbesondere vier, zueinander verschiedene Einstellbereiche aufweist, wobei ein erster der zumindest zwei Einstellbereiche eine Fixierkontur umfasst.
  • Vorteilhafterweise ist das Positioniergehäuse an einem Auswerfehebel der Vorrichtung angeordnet. Vorstellbar ist, dass der Auswerfehebel und das Positioniergehäuse einstückig ausgebildet sind. Hierdurch ist eine Stellung eines Elements des Auswerfehebels der Vorrichtung, insbesondere eines Abstandselements des Auswerfehebels der Vorrichtung, zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils relativ zum Auswerfehebel vergleichsweise einfach festlegbar.
  • Das Fixierungsorgan ist beispielsweise insbesondere ausschließlich drehbeweglich am Positioniergehäuse gelagert, insbesondere festgelegt. Das Fixierungsorgan ist z.B. zylinderförmig, bolzenartig und/oder stiftartig ausgebildet. Die Einstellbereiche des Fixierungsorgans sind vorteilhafterweise umfänglich am Fixierungsorgan, insbesondere anschließend und/oder nebeneinander, vorhanden. Vorteilhafterweise erstreckt sich ein Einstellbereich insbesondere vollständig entlang einer Längsachse des Fixierungsorgans, beispielsweise über eine insbesondere vollständige Längserstreckung des Fixierungsorgans.
  • Bevorzugterweise ist das Fixierungsorgan federbelastet am Positioniergehäuse und/oder am Auswerfehebel gelagert. Beispielsweise ist das Fixierungsorgan in eine Bewegungsrichtung des Positionierelements federbelastet vorhanden. Hierdurch ist eine Touch-Latch-Anordnung zur Aktivierung einer Auswerfebewegung, insbesondere einer Öffnungsbewegung des Auswerfehebels aus einer geschlossenen Stellung des Auswerfehebels, z.B. des Abstandselements des Auswerfehebels, insbesondere der Vorrichtung realisierbar. Indem das Fixierungsorgan mit dem Abstandselement und dem Positionierelement aus der geschlossenen Stellung in eine Schließrichtung des bewegbaren Möbelteils, z.B. in eine Schließrichtung des Auswerfehebels, mittels des bewegbaren Möbelteils bewegbar ist.
  • Auch ist es von Vorteil, dass das Positionierelement zahnstangenartig ausgebildet ist. Das Positionierelement ist vorteilhafterweise als ein längliches Element ausgebildet. Z.B. ist das Positionierelement stiftartig und/oder auch quaderartig vorhanden. Bevorzugterweise umfasst das Positionierelement eine Führungskontur, welche derart ausgebildet ist, dass die Führungskontur mit dem Fixierungsorgan koppelbar ist. Die Führungskontur ist beispielsweise als eine Rastkontur ausgebildet.
  • Das Positionierelement ist bevorzugterweise mit einem ersten Ende des Positionierelements im Positioniergehäuse aufgenommen. Vorteilhafterweise koppelt, z.B. verrastet, das Positionierelement im aufgenommenen Zustand im Positioniergehäuse mit seinem ersten Ende mit dem Fixierungsorgan, insbesondere mit einem Einstellbereich des Fixierungsorgans. Von Vorteil ist, wenn ein Einstellbereich des Fixierungsorgans mit dem Positionierelement, insbesondere der Einstellbereich mit der Fixierkontur in einer Position des Fixierungsorgans einen Formschluss bildet. Beispielsweise bildet die Fixierkontur in einer Position des Fixierungsorgans einen Formschluss mit dem Positionierelement, insbesondere mit der Führungskontur des Positionierelements.
  • Weiter wird vorgeschlagen, dass ein zweiter der Einstellbereiche des Fixierungsorgans ein Justageorgan aufweist, wobei das Justageorgan vergleichsweise flexibel ausgebildet ist. Das Fixierungsorgan und das Justageorgan sind vorteilhafterweise einstückig ausgebildet. Das Justageorgan ist beispielsweise abstehend, insbesondere in radialer Richtung abstehend, am Fixierungsorgan vorhanden. Das Justageorgan ist beispielsweise lippenartig ausgebildet. Das Justageorgan ist z.B. als eine insbesondere elastische Lippe vorhanden. Das Justageorgan dient beispielsweise zur Vorjustierung oder Vorpositionierung des Positionierelements in der geschlossenen Position. In einer Wirkposition des Fixierungsorgans ist das Justageorgan in Kontakt mit dem Positionierelement, insbesondere mit der Führungskontur des Positionierelements. Beispielsweise koppelt das Justageorgan mit dem Positionierelement, insbesondere mit der Führungskontur, z.B. mit Rastzähnen der Führungskontur.
  • Ebenfalls erweist es sich als vorteilhaft, dass das Fixierungsorgan, insbesondere der erste Einstellbereich, zahnstangenartig vorhanden ist. Hierdurch ist eine formschlüssige Kopplung des Fixierungsorgans mit dem Positionierelement realisierbar. Das Fixierungsorgan ist beispielsweise als eine Zahnstange ausgebildet. Die Fixierkontur ist beispielsweise zahnstangenartig vorhanden. Beispielsweise umfasst die Fixierkontur Rastzähne.
  • Außerdem ist es vorteilhaft, dass das Fixierungsorgan einen dritten Einstellbereich aufweist, wobei der dritte Einstellbereich des Fixierungsorgans ein Übergangsorgan umfasst. Hierdurch ist ein positionssicherer Übergang des Positionierelements aus einer Kopplung des zweiten Einstellbereichs des Fixierungsorgans mit dem Positionierelement zu einer Kopplung des ersten Einstellbereichs mit dem Positionierelement realisierbar.
  • Beispielsweise umfasst das Fixierungsorgan einen vierten Einstellbereich. Zum Beispiel ist der vierte Einstellbereich spiegelsymmetrisch zum dritten Einstellbereich am Fixierungsorgan vorhanden. Vorteilhafterweise sind der erste und der zweite Einstellbereich sich gegenüberliegend und beabstandet zueinander am Fixierungsorgan vorhanden. Das Übergangsorgan dient bevorzugterweise, insbesondere ausgehend von einer Kopplung des Justageorgans mit dem Positionierelement, zum „Einfädeln“ der Fixierkontur des Fixierungsorgans an oder in die Führungskontur des Positionierelements. Das Übergangsorgan ist beispielsweise gewindeartig, z.B. keilförmig ausgebildet. Zum Beispiel ist das Übergangsorgan in Umfangsrichtung des Fixierungsorgans gesehen zulaufend vorhanden. Insbesondere ist das Übergangsorgan in Richtung Justageorgan zulaufend ausgebildet.
  • Eine alternative Ausführungsform der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, insbesondere mit einer Positioniereinheit nach einer der vorangegangen genannten Ausführungen, wobei die Vorrichtung einen Grundkörper mit einem daran beweglich vorhandenen Auswerfehebel umfasst und ein Antriebssystem zum Antreiben des Auswerfehebels, wobei der Auswerfehebel ein Abstandselement aufweist, wobei eine Stellung einer Anschlagsfläche des Abstandselements relativ zum verbleibenden Auswerfehebel einstellbar ist. Hierdurch ist die Vorrichtung derart einstellbar vorhanden, dass beispielsweise Geräusche bei einem Auswerfvorgang der Vorrichtung, zum Beispiel Anschlaggeräusche, welche bei einer Berührung des Abstandselements mit dem bewegbaren Möbelteil in einer Öffnungsbewegung der Vorrichtung und/oder einer Auslösebewegung des bewegbaren Möbelteils in Schließrichtung entstehen können, vorteilhaft vermieden oder zumindest verringert sind. Ebenfalls ist hierdurch vorteilhafterweise eine zumindest annährend vollständige Bewegung des Auswerfehebels in einer Öffnungsbewegung zum Antrieb einer Öffnungsbewegung des bewegbaren Möbelteils ausnutzbar. Auch ist hierdurch vorteilhafterweise ein Abstand einer Frontblende des bewegbaren Möbelteils zu einer Korpusfront eines Möbels in der geschlossenen Position des bewegbaren Möbelteils einstellbar.
  • Vorteilhafterweise ist der Auswerfehebel für einen Auswerfevorgang aus einer Startposition, z.B. der geschlossenen Stellung an der Vorrichtung heraus, durch das Antriebssystem antreibbar, sodass die Anschlagsfläche des Abstandselement mit dem bewegbaren Möbelteil in Kontakt bringbar ist, um das bewegbar aufgenommene Möbelteil in eine Öffnungsrichtung relativ zum feststehenden Möbelteil auszuwerfen, z.B. auszustoßen. Die Vorrichtung ist insbesondere so abgestimmt, dass mit Erreichen des Endes des Ausstoßvorgangs, z.B. bei Erreichen einer geöffneten Stellung des Auswerfehebels, ein Kontakt zwischen dem Anlageabschnitt am Auswerfehebel und dem bewegbaren Möbelteil, insbesondere durch ein Weiterbewegen des bewegbaren Möbelteils in Öffnungsrichtung aufgehoben ist. Die Vorrichtung kann am Möbelkorpus angebracht sein, wobei der Auswerfehebel mit dem Abstandselement, insbesondere mit der Anschlagsfläche am bewegbaren Möbelteil in Kontakt bringbar ist. Alternativ ist die Vorrichtung am bewegbaren Möbelteil angeordnet und die Anschlagsfläche gelangt mit dem Möbelkorpus in Kontakt, z.B. mit einer Rückwand des Möbelkorpus, wobei die Vorrichtung am bewegbaren Möbelteil, das in einer Auswerfebewegung am Möbelkorpus aus einer geschlossenen Position in eine geöffnete Position auswerfbar ist, z.B. ausstoßbar, mitbewegt wird.
  • Vorteilhafterweise besitzt eine Möbelfront des bewegbaren Möbelteils, z.B. eine Schubladenfront, in der geschlossenen Position des bewegbaren Möbelteils einen Abstand, insbesondere einen Frontspalt, zu einer Front des feststehenden Möbelteils, z.B. zu einer Korpusfront. Hierdurch ist eine touch-latch-artige Auslösung einer Bewegung des Auswerfehebels realisierbar.
  • Vorteilhafterweise kann der Auswerfehebel, insbesondere das Abstandselement des Auswerfehebels, und damit die Vorrichtung individuell an unterschiedliche Einsatzzwecke angepasst werden, insbesondere auf unterschiedlich gestaltete Abstandsmaße unterschiedlicher Möbel. Das Abstandsmaß bezieht sich bei geschlossenem Möbelteil, in der geschlossenen Position des Möbelteils, relativ zum Möbelkorpus, insbesondere auf einen Abstand zwischen gegenüberliegenden beabstandeten Wandabschnitten, zwischen denen die Vorrichtung anbringbar bzw. wirksam ist. Konkret sind das zum Beispiel eine Innenseite einer Rückwand des Möbelkorpus, an der die Vorrichtung zum Beispiel auf Höhe eines auszuwerfenden Möbelteils anbringbar ist, und eine Außenseite einer Rückwand des mit der Vorrichtung auszustoßenden bewegbaren Möbelteils, wie z.B. eine Außenseite einer Schubladenrückwand. Dieser Abstand zwischen den Rückwänden kann je nach Ausgestaltung und/oder Dicke der Rückwand des bewegbaren Möbelteils, z.B. der Schubladenrückwand unterschiedlich sein. Zum Beispiel ist der Abstand zwischen den Rückwänden verschieden, abhängig davon, ob die Rückwand des bewegbaren Möbelteils bzw. der Schublade als Holz- oder Metallrückwand ausgebildet ist oder z.B. abhängig von einer Ausgestaltung einer touch-latch-ähnlichen Auslöseeinheit bzw. einem Frontspalt. Eine Position einer Anschlagsfläche des Abstandselements relativ zum verbleibenden Auswerfehebel in der geschlossenen Stellung des Auswerfehebels ist demgemäß in Relation bzw. angepasst an einen Abstand der Anschlagsfläche in der geschlossene Stellung des Auswerfehebels vor einem Auswerfevorgang bezogen auf die Außenseite der Rückseite des am Möbelkorpus in die geschlossene Position bewegten bewegbaren Möbelteils zu sehen.
  • Auch erweist es sich von Vorteil, dass das Abstandselement schwenkbeweglich am Auswerfehebel gelagert ist. Vorteilhafterweise ist das Abstandselement drehbeweglich am Auswerfehebel gelagert. Vorteilhafterweise ist das Abstandselement an einem ersten Ende des Abstandselements mit dem Auswerfehebel beweglich verbunden. An einem zweiten Ende des Abstandselements ist vorteilhafterweise die Anschlagsfläche ausgebildet. Das zweite Ende des Abstandselements ist beispielsweise entlang einer Längsachse des Abstandselements beabstandet zum ersten Ende vorhanden. Das erste und das zweite Ende des Abstandselements sind vorteilhafterweise gegenüberliegend, insbesondere in Richtung einer Längserstreckung des Abstandselements gesehen gegenüberliegend, und voneinander beabstandet vorhanden.
  • In einer vorteilhaften Modifikation der Erfindung weist der Auswerfehebel eine Positioniereinheit auf, insbesondere eine Positioniereinheit nach einer der voran genannten Varianten, um eine Position, insbesondere um die Position der Anschlagsfläche des Abstandselements relativ zum verbleibenden Auswerfehebel festzulegen.
  • Außerdem ist es von Vorteil, dass die Positioniereinheit ein Positionierelement, ein Fixierungsorgan und ein Positioniergehäuse aufweist, wobei das Positionierelement beweglich am Positioniergehäuse aufgenommen ist und mittels des Fixierungsorgans eine Position des Positionierelements relativ zum Positioniergehäuse festlegbar ist.
  • Die Positioniereinheit und das Abstandselement sind bevorzugterweise voneinander getrennt vorhandene Elemente.
  • Auch wird vorgeschlagen, dass die Positioniereinheit mit dem Abstandselement verbunden ist. Vorstellbar ist, dass ein Positionierelement der Positioniereinheit beweglich mit dem Abstandselement verbunden ist. Beispielsweise ist die Positioniereinheit, z.B. das Positionierelement, mittels eines Scharniers, insbesondere mittels eines Filmscharniers mit dem Abstandselement verbunden.
  • Von Vorteil ist auch, dass das Abstandselement L-förmig ausgebildet ist. Zum Beispiel sind das Positionierelement der Positioniereinheit und das Abstandselement einstückig ausgebildet. Beispielsweise bilden das Positionierelement und das Abstandselement in einer Draufsicht ein L-förmiges Organ aus. Zum Beispiel ist das Positionierelement quer zu einer Längserstreckung des Abstandselements abstehend am Abstandselement angeordnet, z.B. mit diesem verbunden.
  • Weiter ist es von Vorteil, dass ein Federelement vorhanden ist, welches das Abstandselement in Richtung der Positioniereinheit, insbesondere in Richtung Positionierelement drängt. Beispielsweise verbindet das Federelement den Auswerfehebel mit dem Abstandselement. Z.B. greift das Federelement im Bereich des zweiten Endes am Auswerfehebel an. Denkbar ist auch, dass das Federelement das Abstandselement mit dem Positionierelement verbindet. Das Federelement ist beispielsweise als eine Zugfeder ausgebildet.
  • Vorgeschlagen wird weiter, dass das Abstandselement mittels eines Drehlagers beweglich am Auswerfehebel angeordnet ist.
  • Beispielsweise umfasst der Auswerfehebel das Drehlager, mittels welchem das Abstandselement schwenkbeweglich am Auswerfehebel gelagert ist. Vorteilhafterweise ist eine Rotationsachse des Drehlagers quer, insbesondere senkrecht zu einer Bewegungsrichtung des Positionierelements ausgerichtet. Vorstellbar ist auch, dass eine Drehachse des Fixierungsorgans quer zur Rotationsachse des Drehlagers vorhanden ist. Beispielsweise sind die Drehachse des Fixierungsorgans und eine Bewegungsrichtung des Positionierelements parallel zueinander ausgerichtet.
  • Bevorzugterweise sind das Drehlager und die Positioniereinheit voneinander beabstandet am Auswerfehebel vorhanden. Beispielsweise greift das Drehlager in einem Bereich an einem ersten Ende des Abstandselements an und die Positioniereinheit, insbesondere das Positionierelement in einem Bereich an einem zweiten Ende des Abstandselements.
  • Bevorzugterweise ist der Auswerfehebel schwenkbeweglich, insbesondere drehbeweglich an einem Grundkörper der Vorrichtung, z.B. einem Rahmen der Vorrichtung, gelagert. Beispielsweise umfasst die Vorrichtung ein Rotationslager, mittels welchem der Auswerfehebel drehbeweglich an der Vorrichtung gelagert ist. Eine Rotationsachse des Rotationslagers und die Rotationsachse des Drehlagers sind vorteilhafterweise parallel zueinander ausgerichtet.
  • Vorteilhafterweise ist am Drehlager das Federelement vorhanden. Das Federelement ist beispielsweise als eine Schenkelfeder ausgebildet.
  • Weiter wird ein Korpus eines Möbels mit einer Vorrichtung zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils nach einer der vorangegangen genannten Varianten oder ein Korpus eines Haushaltsgeräts mit einer Vorrichtung zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils nach einem der vorangegangen genannten Varianten vorgeschlagen.
  • Auch erweist sich ein Möbel oder ein Haushaltsgerät mit jeweils einem Korpus, einem bewegbar gelagerten Möbelteil, z.B. einer Schublade oder einer Klappe, und einer Vorrichtung zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils nach einer der voran genannten Ausführungsformen von Vorteil.
  • Figurenliste
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind anhand einer in den Figuren schematisch dargestellten erfindungsgemäßen Vorrichtung näher erläutert.
  • Im Einzelnen zeigen:
    • 1 ein Möbel perspektivisch von schräg oben mit einer Schublade im vollständig geöffneten Zustand an einem Möbelkorpus,
    • 2 eine perspektivische Ansicht von schräg seitlich vorne oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
    • 3 eine perspektivische Ansicht auf die Vorrichtung gemäß 2, wobei die Vorrichtung ohne ein Abdeckelement eines Grundkörpers der Vorrichtung abgebildet ist,
    • 4 eine perspektivische Ansicht auf die Vorrichtung gemäß 2, wobei ein Auswerfehebel der Vorrichtung sich in einer geöffneten Stellung befindet,
    • 5 die Ansicht gemäß 4, ohne Abdeckelement des Grundkörpers der Vorrichtung,
    • 6 ein vergrößerter Ausschnitt des Auswerfehebels der Vorrichtung aus 2,
    • 7, 8 eine Draufsicht auf die Vorrichtung ohne Abdeckelement, wobei der Auswerfehebel in einer ersten und in einer zweiten geschlossenen Position dargestellt ist,
    • 9, 10 jeweils ein Ausschnitt einer Frontansicht der Vorrichtung ohne Abdeckelement, wobei ein Schaltorgan und ein Schaltelement der Vorrichtung jeweils unterschiedliche Positionen aufweisen,
    • 11 bis 14 jeweils eine seitliche Ansicht eines Fixierungsorgans einer erfindungsgemäßen Positioniereinheit aus vier verschiedenen Richtungen und
    • 15 eine Draufsicht von schräg oben auf ein Abstandselement des Auswerfehebels mit angeordneter Positioniereinheit und einem Riegelelement.
  • Ein erfindungsgemäßes Möbel 1 mit einem kastenförmigen Möbelkorpus 2 und einer über Führungsmittel 3 beweglich geführten Schublade 4 ist in 1 dargestellt. Die Schublade 4 ist in einer geöffneten Position relativ zum Möbelkorpus 2 in 1 dargestellt. Die Schublade 4 umfasst einen Schubladenboden 5, eine Schubladenfront 6, zwei gegenüberliegende Seitenwände 7 und eine Schubladenrückwand 8. Für die Führung der Schublade 4 sind zwei gleichwirkende Führungsmittel 3 jeweils zwischen jeder Seitenwand 7 der Schublade 4 und einer dazugehörigen Korpusseitenwand 9 vorhanden. Die Schublade 4 ist über die Führungsmittel 3, beispielsweise zwei gleichartige Teil- oder Vollauszüge, am Möbelkorpus 2 in Richtungen M1 und M2 verschiebbar gelagert.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung 12 ist beispielsweise an einer Rückseite 11 der Schubladenrückwand 8 oder an den Führungsmitteln 3 des Möbels 1 (nicht gezeigt) angeordnet. Bevorzugterweise ist die Vorrichtung 12 (nicht dargestellt) an einer Korpusrückwand 10 zum Bewegen bzw. Auswerfen des als Schublade 4 ausgebildeten bewegbaren Möbelteils in Öffnungsrichtung M1 angeordnet.
  • Die Vorrichtung 12 dient zum kraftunterstützten Auswerfen der Schublade 4 über eine erste Teilstrecke einer Öffnungsbewegung der Schublade 4 aus einer geschlossenen Position relativ zum Möbelkorpus 2 in die Öffnungsrichtung M1 der Schublade 4.
  • Die Vorrichtung 12 umfasst einen Grundkörper 13 und ein Abdeckelement 14. Der Grundkörper 13 ist vorteilhafterweise derart ausgebildet, dass insbesondere alle weiteren Elemente der Vorrichtung 12 am Grundkörper 13 anordenbar sind, beispielsweise im Grundkörper 13 aufgenommen sind. Der Grundkörper 13 besitzt außerdem vorteilhafterweise Montageelemente (nicht gezeigt) zur Montage der Vorrichtung 12 am Möbel 1.
  • Die Vorrichtung 12 umfasst unter anderem weiter einen Motor 15, eine Getriebeanordnung 16, eine Kupplung 17, ein Seilzugsystem 18, einen Auswerfehebel 19 und einen Kraftspeicher 20 (2 bis 5).
  • Die Kupplung 17 besteht vorteilhafterweise aus einem ersten Kupplungsteil 21 und einem zweiten Kupplungsteil 22. Das erste Kupplungsteil 21 ist beispielsweise Bestandteil eines Getriebeelements der Getriebeanordnung 16. Beispielsweise ist das erste Kupplungsteil 21 an eine Stirnseite eines Ritzels 23 der Getriebeanordnung 16 angeordnet.
  • Das zweite Kupplungsteil 22 ist vorteilhafterweise an eine Wickeltrommel 24 des Seilzugsystems 18 insbesondere beweglich angeordnet. Vorteilhafterweise ist das zweite Kupplungsteil 22 mittels eines Federelements (nicht dargestellt) in Richtung des ersten Kupplungsteils 21 federvorbelastet an der Wickeltrommel 24 vorhanden.
  • Das zweite Kupplungsteil 22 umfasst eine insbesondere umlaufende, z.B. umfänglich umlaufende, Aufnahmerille 25. In die Aufnahmerille 25 greift ein Ende eines Schaltelements 26 ein, sodass bei einer Bewegung des zweiten Kupplungsteils 22 in Richtung des ersten Kupplungsteils 21 oder in dazu entgegengesetzter Richtung, ein Bewegung des Schaltelements 26, insbesondere ein Schwenken oder ein Drehen des Schaltelements 26, um eine Drehachse 27 des Schaltelements 26 erfolgt.
  • Mittels einer Bewegung des Schaltelements 26 schaltete das Schaltelement 26 ein Schaltorgan in Form eines Tasters 28 (9, 10).
  • In den 9, 10 ist dargestellt, dass das Schaltelement 26 im eingekuppelten Zustand der beiden Kupplungsteile 21, 22 den Taster 28 betätigt (9) und im ausgekuppelten Zustand der beiden Kupplungsteile 21, 22 den Taster 28 nicht betätigt.
  • Der Auswerfehebel 19 ist über ein Rotationslager mit einer Rotationsachse R schwenkbeweglich, insbesondere drehbeweglich am Grundkörper 13 der Vorrichtung 12 gelagert. Vorteilhafterweise ist der Auswerfehebel 19 an einem ersten Ende 36 am Grundkörper 13 beweglich gelagert. Der Auswerfehebel 19 ist mittels zweier Schraubenfedern 29, 30 des Kraftspeichers 20 federvorbelastet. Die Schraubenfedern 29, 30 des Kraftspeichers 20 drängen den Auswerfehebel 19 aus einer geschlossenen Stellung (3) in eine geöffnete Stellung (5) an der Vorrichtung 12.
  • In der geschlossenen Stellung des Auswerfehebels 19 ist der Auswerfehebel 19 über ein Riegelelement z.B. in Form eines Klinkenelements 31 an der Vorrichtung gehalten. Vorteilhafterweise ist das Klinkenelement 31 am Auswerfehebel 19 angeordnet, insbesondere beweglich. In der geschlossenen Stellung des Auswerfehebels 19 hintergreift das Klinkenelement 31 einen Bolzen 32 der Vorrichtung 12, sodass der Auswerfehebel 19 und insbesondere der Kraftspeicher 20 verriegelt ist.
  • Ein Entriegeln des mit dem Bolzen 32 verriegelten Klinkenelements 31 erfolgt vorteilhafterweise mittels einer touch-latch-artigen Bewegung eines Abstandselements 33 des Auswerfehebels 19 in der geschlossenen Stellung des Auswerfehebels 19 in Schließrichtung des Auswerfehebels 19 (2, 3, 7). Hierdurch erfolgt eine Schwenkbewegung des Klinkenelements 31 und damit ein Entriegeln des Klinkenelements 31 vom Bolzen 32 (8).
  • Das Abstandselement 33 ist vorteilhafterweise als ein Abstandshebel ausgebildet. Der Abstandshebel ist beispielsweise schwenkbar, insbesondere drehbar am Auswerfehebel 19 angelenkt. Beispielsweise ist das Abstandselement 33 über ein Drehlager D schwenkbar, insbesondere drehbar am Auswerfehebel 19 angeordnet. Am Abstandselement 33 ist ein Anlageorgan in Form einer Anlagefläche 34 vorhanden, mittels welcher die Vorrichtung 12 bei einer Öffnungsbewegung des Auswerfehebels 19 der Vorrichtung 12 aus der geschlossenen Stellung in die geöffnete Stellung in Anlage mit dem Möbel, insbesondere dem bewegbaren Möbelteil kommt. Die Anlagefläche 34 ist vorteilhafterweise gekrümmt ausgebildet.
  • Aus der geöffneten Stellung gemäß den 4, 5 ist der Auswerfehebel 19 über ein Zugelement in Form eines Zugseils 35 in die geschlossene Stellung bringbar. Hierzu verbindet das Zugseil 35 die Wickeltrommel 24 des Seilzugsystems 18 mit dem Auswerfehebel 19. Das Zugseil 35 ist mit einem ersten Ende an einer Anbringstelle 37 am Auswerfehebel 19 befestigt. Ein zweites Ende des Zugseils 35 ist vorteilhafterweise an der Wickeltrommel 24 befestigt. In der geöffneten Stellung des Auswerfehebels 19 ist beispielsweise etwas weniger als eine Umdrehung des Zugseils 35 auf der Wickeltrommel 24 abgewickelt vorhanden. Beispielsweise umfasst die Getriebeanordnung 16 eine Verriegelungsmechanik, sodass die Getriebeanordnung 16 den Auswerfehebel 19 über das Zugseil 35, insbesondere entgegen einer Federkraft des Kraftspeichers 20, in der geöffneten Stellung festlegt. Denkbar ist auch, dass ein Anschlag am Grundkörper 13 ausgebildet ist, an welchem der Auswerfehebel 19 in der geöffneten Stellung ansteht, sodass der Auswerfehebel 19 in der geöffneten Stellung nicht in Öffnungsrichtung weiterbewegbar ist.
  • Beispielsweise ist die Vorrichtung 12, insbesondere die Kupplung 17, derart ausgebildet, dass die Kupplungsteile 21, 22 der Kupplung 17 in der geöffneten Stellung des Auswerfehebels 19 miteinander kuppeln. Hierdurch kann die Getriebeanordnung 16 zum einen den Auswerfehebel 19 in der geöffneten Stellung entgegen der Federkraft des Kraftspeichers 20 halten und zum anderen ist hierdurch ein Bewegen des Auswerfehebels 19 in Schließrichtung, in die geschlossene Stellung, entgegen der Federkraft des Kraftspeichers 20 durch eine Drehung der Wickeltrommel 24 und damit einem Aufwickeln des Zugseils 35 mittels einer Antriebsbewegung der Getriebeanordnung 16 realisierbar.
  • Ist durch eine Schließbewegung des Auswerfehebels 19 die geschlossene Stellung des Auswerfehebels 19 erreicht, verriegelt das Klinkenelement 31, insbesondere selbsttätig, mit dem Bolzen 32, sodass der Auswerfehebel 19 in der geschlossenen Stellung festgelegt ist. Hierzu ist das Klinkenelement 31 beispielsweise mittels einer Schraubenfeder 38 oder Schenkelfeder federbelastet ausgebildet. Durch ein Weiterbewegen des Getriebes der Getriebeanordnung 16 in der geschlossenen Stellung des Auswerfehebels 19 wird die Kupplung 17 ausgekuppelt. Indem die Kupplung 17 ausgekuppelt wird, schaltet das Schaltelement 26 den Taster 28 und deaktiviert damit beispielsweise den Motor 15.
  • Eine erfindungsgemäße Positioniereinheit 39 ist in 15 gezeigt. Die Positioniereinheit 39 umfasst ein Positioniergehäuse 40, ein Positionierelement 41 und ein Fixierorgan 42.
  • Das Fixierorgan 42 ist vorteilhafterweise zylinderförmig ausgebildet (11 bis 14). Ein Fixierorganmantel 43 des Fixierorgans 42 ist vorteilhafterweise in mindestens zwei Einstellbereiche in Form von Mantelbereichen 44, 45 unterteilt.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Fixierorgan 42 drei oder vier Mantelbereiche 44 bis 47. Die Mantelbereiche des Fixierorgans 42 bilden vorteilhafterweise den insbesondere vollständigen Fixierorganmantel 43. An einer Stirnseite 48 des Fixierorgans 42 ist beispielsweise ein Montageelement 49 ausgebildet. Das Montageelement 49 ist an der Stirnseite 48 des Fixierorgans 42 vertieft oder erhaben vorhanden. Das Montageelement 49 ist bevorzugterweise zur Bedienung, insbesondere einem Bewegen, z.B. einem Drehen des Fixierorgans 42 relativ zum Positioniergehäuse 40 ausgebildet. Das Montageelement 49 ist beispielsweise als eine Nut, ein Schlitz, z.B. ein Kreuzschlitz und/oder ähnliches zum Eingriff eines Werkzeugs, z.B. eines Schraubendrehers, ausgebildet. Denkbar ist aber auch, dass das Montageelement 49 z.B. händisch greifbar ausgebildet ist, sodass das Montageelement 49 und damit das Fixierorgan 42 manuell, ohne Einsatz eines Werkzeugs bedienbar, insbesondere bewegbar ist.
  • Der erste Mantelbereich 44 umfasst vorteilhafterweise ein Justageorgan 50. Das Justageorgan 50 ist beispielsweise abstehend vom Fixierorganmantel 43 vorhanden. Das Justageorgan 50 ist beispielsweise als eine schmale, z.B. elastische Lippe ausgebildet. Der zweite Mantelbereich 45 umfasst vorteilhafterweise eine Fixierkontur 51. Die Fixierkontur 51 erstreckt sich vorteilhafterweise entlang einer Länge des Fixierorgans 42, insbesondere über eine vollständige Länge des Fixierorgans 42. Die Fixierkontur 42 ist beispielsweise rippenartig mit mehreren Rippen 54 ausgebildet.
  • Eine von einer Längsachse F des Fixierorgans 42 in radialer Richtung am weitesten entfernte Außenfläche 52 einer Rippe 54 ist vorteilhafter in radialer Richtung weiter von der Längsachse F des Fixierorgans 42 entfernt, als eine in radialer Richtung am weitesten entfernte Kämmfläche 53 des Justageorgans 50. Eine Breite einer Rippe 54 in Richtung der Längsachse F des Fixierorgans 42 gesehen ist vorteilhafterweise breiter, als eine Breite des Justageorgans 50. Vorteilhafterweise ist das Justageorgan 50 in der Breite vergleichsweise schmaler ausgebildet, als eine Rippe 54. Die Längsachse F des Fixierorgans 42 bildet vorteilhafterweise eine Drehachse, um welche das Fixierorgan 42, insbesondere im angeordneten Zustand am Positioniergehäuse 40, drehbar vorhanden, insbesondere gelagert ist. Der erste und der zweite Mantelbereich 44, 45 sind vorteilhafterweise gegenüberliegend am Fixierorgan 42 ausgebildet.
  • Ein dritter und/oder ein vierter Mantelbereich 46, 47 umfasst vorteilhafterweise jeweils ein Übergangsorgan 55, 56. Die Übergangsorgane 55, 56 sind vorteilhafterweise abstehend am Fixierorganmantel 43 vorhanden. Das Übergangsorgan 55, 56 ist bevorzugterweise derart ausgebildet, dass eine Höhe, in radialer Richtung zur Längsachse F des Fixierorgans 42 gesehen, ausgehend vom Fixierorganmantel 43 und/oder eine Breite des Übergangsorgans 55, 56 ausgehend von einem ersten Ende 57, 58 zu einem zweiten Ende 59, 60 zunehmend vorhanden ist. Vorteilhafterweise entspricht eine Höhe und eine Breite des Übergangsorgans 55, 56 am ersten Ende 57, 58 einer Höhe und einer Breite des Justageorgans 50 und am zweiten Ende 59, 60 einer Höhe und einer Breite einer Rippe 54. Vorteilhafterweise erstrecken sich das Justageorgan 50, das zumindest eine Übergangsorgan 55, 56, sowie eine Rippe 43 auf einem gemeinsamen Kreisbogen eines Kreises. Der Kreis besitzt vorteilhafterweise einen Kreismittelpunkt, welcher auf der Längsachse F des Fixierorgans 42 liegt. Beispielsweise sind das Justageorgan 50, das zumindest eine Übergangsorgan 55, 56 sowie die Rippen 43 in ihrer Längserstreckung gebogen vorhanden, insbesondere einem Fixierorganmantelverlauf folgend ausgebildet.
  • Das Positionierelement 41 ist beispielsweise stabartig ausgebildet. An einer Längsseite 61 besitzt das Positionierelement 41 eine zahnstangenartige Struktur. Mit dieser Struktur koppelt das Positionierelement 41 im angeordneten Zustand am Positioniergehäuse 40 mit der Fixierkontur 51, dem Justageorgan 50 und/oder einem Übergangsorgan 55, 56.
  • Das Positionierelement 41 steht vorteilhafterweise mit einer Stirnseite 62 am Abstandselement 33 an, sodass im angeordneten Zustand der Positioniereinheit 39 am Auswerfehebel 19 ein Abstand der Anlagefläche 34 relativ zum Positioniergehäuse 40 bzw. zu einer Außenseite 62 des Auswerfehebels 19 mittels der Positioniereinheit 19 einstellbar ist. Das Abstandselement 33 ist vorteilhafterweise mittels einer Feder (nicht gezeigt) federvorbelastet vorhanden, sodass das Abstandselement 33 in Richtung des Positionierelements 41 bzw. der Stirnseite 62 des Positionierelements gedrängt ist. Hierdurch ist ein insbesondere ständiger Kontakt des Abstandselements 33 mit dem Positionierelement 41 gewährleistet.
  • Am Positioniergehäuse 40 ist vorteilhafterweise ein Schiebeelement 63 ausgebildet, welches im angeordneten Zustand des Positionierelements 41 mit dem Positionierelement 41 koppelt. Das Schiebeelement 63 ist beispielsweise mit dem Klinkenelement 31 gekoppelt, sodass eine Bewegung des Positionierelements 41 in Schließrichtung S des Auswerfehebels 19 relativ zum Auswerfehebel 19 bzw. zum verbleibenden Positioniergehäuse 40 eine Bewegung des Schiebeelements 63 und damit eine Schwenkbewegung des Klinkenelements 31 verursacht, wodurch eine Verriegelung des Klinkenelements 31 mit dem Bolzen 32 in der geschlossenen Stellung des Auswerfehebels 19 lösbar ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Möbel
    2
    Möbelkorpus
    3
    Führungsmittel
    4
    Schublade
    5
    Schubladenboden
    6
    Schubladenfront
    7
    Seitenwand
    8
    Schubladenrückwand
    9
    Korpusseitenwand
    10
    Korpusrückwand
    11
    Rückseite
    12
    Vorrichtung
    13
    Grundkörper
    14
    Abdeckelement
    15
    Motor
    16
    Getriebeanordnung
    17
    Kupplung
    18
    Seilzugsystem
    19
    Auswerfehebel
    20
    Kraftspeicher
    21
    Kupplungsteil
    22
    Kupplungsteil
    23
    Ritzel
    24
    Wickeltrommel
    25
    Aufnahmerille
    26
    Schaltelement
    27
    Drehachse
    28
    Taster
    29
    Schraubenfeder
    30
    Schraubenfeder
    31
    Klinkenelement
    32
    Bolzen
    33
    Abstandselement
    34
    Anlagefläche
    35
    Zugseil
    36
    Ende
    37
    Anbringstelle
    38
    Schraubenfeder
    39
    Positioniereinheit
    40
    Positioniergehäuse
    41
    Positionierelement
    42
    Fixierorgan
    43
    Fixierorganmantel
    44
    Mantelbereich
    45
    Mantelbereich
    46
    Mantelbereich
    47
    Mantelbereich
    48
    Stirnseite
    49
    Montageelement
    50
    Justageorgan
    51
    Fixierkontur
    52
    Außenfläche
    53
    Kämmfläche
    54
    Rippe
    55
    Übergangsorgan
    56
    Übergangsorgan
    57
    Ende
    58
    Ende
    59
    Ende
    60
    Ende
    61
    Längsseite
    62
    Außenseite
    63
    Schiebeelement

Claims (15)

  1. Positioniereinheit (39) für eine Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniereinheit (39) ein Positionierelement (41), ein Fixierungsorgan (42) und ein Positioniergehäuse (40) aufweist, wobei das Positionierelement (41) beweglich am Positioniergehäuse (40) aufgenommen ist und mittels des Fixierungsorgans (42) eine Position des Positionierelements (41) relativ zum Positioniergehäuse (40) festlegbar ist, wobei das Fixierungsorgan (42) zwei zueinander verschiedene Einstellbereiche (44, 45) aufweist, wobei ein erster der zwei Einstellbereiche eine Fixierkontur (51) umfasst.
  2. Positioniereinheit (39) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement (41) zahnstangenartig ausgebildet ist.
  3. Positioniereinheit (39) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Einstellbereich (44) des Fixierungsorgans (42) ein Justageorgan (50) aufweist, wobei das Justageorgan (50) vergleichsweise flexibel ausgebildet ist.
  4. Positioniereinheit (39) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungsorgan (42), insbesondere der erste Einstellbereich (45), zahnstangenartig vorhanden ist.
  5. Positioniereinheit (39) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungsorgan (42) einen dritten Einstellbereich (46, 47) aufweist, wobei der dritte Einstellbereich (46, 47) des Fixierungsorgans (42) ein Übergangsorgan (55, 56) aufweist.
  6. Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, insbesondere mit einer Positioniereinheit (39) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Vorrichtung (12) einen Grundkörper (13) mit einem daran beweglich vorhandenen Auswerfehebel (19) umfasst und ein Antriebssystem (16, 17, 20) zum Antreiben des Auswerfehebels (19), wobei der Auswerfehebel (19) ein Abstandselement (33) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Position einer Anschlagsfläche (34) des Abstandselements (33) relativ zum verbleibenden Auswerfehebel (19) einstellbar ist.
  7. Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, nach dem vorangegangenen Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandselement (33) schwenkbeweglich am Auswerfehebel (19) gelagert ist.
  8. Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, nach einem der vorangegangenen Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auswerfehebel (19) eine Positioniereinheit (39) aufweist, um die Position der Anschlagsfläche (34) des Abstandselements (33) relativ zum verbleibenden Auswerfehebel (19) festzulegen.
  9. Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, nach einem der vorangegangenen Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniereinheit (39) ein Positionierelement (41), ein Fixierungsorgan (42) und ein Positioniergehäuse (40) aufweist, wobei das Positionierelement (41) beweglich am Positioniergehäuse (40) aufgenommen ist und mittels des Fixierungsorgans (42) eine Position des Positionierelements (41) relativ zum Positioniergehäuse (40) festlegbar ist.
  10. Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, nach einem der vorangegangenen Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniereinheit (39) mit dem Abstandselement (33) verbunden ist.
  11. Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, nach einem der vorangegangenen Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandselement (33) L-förmig ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, nach einem der vorangegangenen Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Federelement vorhanden ist, welches das Abstandselement (33) in Richtung der Positioniereinheit (39), insbesondere in Richtung Positionierelement (41) drängt.
  13. Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils, nach einem der vorangegangenen Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandselement (33) mittels eines Drehlagers beweglich am Auswerfehebel (19) angeordnet ist.
  14. Korpus (2) eines Möbels (1) mit einer Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils nach einem der vorangegangen genannten Ansprüche oder Korpus eines Haushaltsgeräts mit einer Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils nach einem der vorangegangen genannten Ansprüche.
  15. Möbel (1) oder Haushaltsgerät mit jeweils einem Korpus (2), einem bewegbar gelagerten Möbelteil, z.B. einer Schublade (4) oder einer Klappe, und einer Vorrichtung (12) zum Auswerfen eines bewegbar gelagerten Möbelteils (4) nach einem der vorangegangenen Ansprüche.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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AT505208A1 (de) * 2007-04-23 2008-11-15 Blum Gmbh Julius Kupplung für ein bewegbares möbelteil
US20100038467A1 (en) * 2007-04-23 2010-02-18 Simon Gassner Coupling for a movable furniture part
DE102009030668A1 (de) * 2009-06-25 2010-12-30 Grass Gmbh Vorrichtung zum Ausstoßen eines Möbelteils und Möbel

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