DE102011120090A1 - Hutablage für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Eine Hutablage (1) für ein Kraftfahrzeug weist ein zumindest mittelbar mit einer Karosserie des Kraftfahrzeugs verbundenes, vorderes Ablageteil (2) und ein mittels einer Verbindungseinrichtung (5) zumindest mittelbar mit einer drehbar an der Karosserie angebrachten Heckklappe abnehmbar verbundenes hinteres Ablageteil (3) auf. Die Verbindungseinrichtung (5) weist zwei an einander gegenüberliegenden Seiten des hinteren Ablageteils (3) vorgesehene Aufnahmen (6), jeweilige zum Einrasten in die Aufnahmen (6) vorgesehene Haltezapfen (7) und jeweilige in den Aufnahmen (6) angeordnete Federelemente (9) auf. Die Haltezapfen (7) sind im montierten Zustand des hinteren Ablageteils (3) mittels der Federelemente (9) in den Aufnahmen (6) gehalten.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Hutablage für ein Kraftfahrzeug, mit einem vorderen Ablageteil und einem hinteren Ablageteil nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
- Gattungsgemäße Hutablagen sind aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannt und werden beispielsweise in den unter der Bezeichnung ”A5 Sportback”, ”TT” oder ”A7 Sportback” vertriebenen Fahrzeugen der Anmelderin verbaut. Dabei ist das vordere Ablageteil mit der Karosserie des Kraftfahrzeugs verbunden und daher feststehend, wohingegen das hintere Ablageteil mit der Heckklappe verbunden ist und daher beim Öffnen der Heckklappe mit derselben nach oben schwingt. Die Verbindung des hinteren Ablageteils mit der Heckklappe erfolgt über Drehlager im seitlichen Bereich und in die Heckklappe einzuführende Metallbügel im hinteren Bereich.
- Nachteilig ist dabei die komplizierte und unergonomische Montage, der fehlende Überlastschutz und die aufwändige Abstimmung bei der Montage. Auch bei der Benutzung solcher Hutablagen kann es zu Schwierigkeiten kommen, da das hintere Ablageteil, wenn es von der Heckklappe demontiert wurde, nur auf sehr aufwändige und für einen Benutzer nicht selbsterklärende Art und Weise wieder an der Heckklappe angebracht werden kann.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Hutablage für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, welche ein vorderes und eine hinteres Ablageteil aufweist, welche einfach zu montieren ist und dem Benutzer eine einfachere Handhabung ermöglicht.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
- Durch den erfindungsgemäßen Aufbau der Verbindungseinrichtung mit den beiden an gegenüberliegenden Seiten des hinteren Ablageteils angeordneten Aufnahmen und den zum Einrasten in die Aufnahmen vorgesehenen Haltezapfen ist eine sehr einfache Montage des hinteren Ablageteils an der Heckklappe möglich, die sowohl für den bei der Produktion des mit der erfindungsgemäßen Hutablage ausgestatteten Kraftfahrzeugs beschäftigten Monteur als auch für den späteren Nutzer der Hutablage sehr einfach auszuführen ist.
- Die in den Aufnahmen angeordneten Federelemente dienen zur Halterung der Haltezapfen, wobei sie die Haltezapfen unter Vorspannung halten und dadurch ein Klappern der Hutablage verhindern.
- Wenn in einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen ist, dass die Aufnahmen jeweilige zur Aufnahme der Haltezapfen dienende, in Richtung des vorderen Ablageteils geöffnete Öffnungen aufweisen, so kann das hintere Ablageteil sehr einfach in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs an der Heckklappe montiert werden.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann darin bestehen, dass die Aufnahmen zweiteilig ausgebildet sind. Wenn dabei außerdem vorgesehen ist, dass die beiden Teile der Aufnahmen derart miteinander verbunden sind, dass ihre Verbindung bei Einwirken einer bestimmten Kraft gelöst wird, so ergibt sich ein sehr vorteilhafter Überlastschutz, der eine Beschädigung der Hutablage zum Beispiel im Falle einer Überladung des Kofferraums verhindert. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass dieser Überlastschutz reversibel ist, d. h. dass die beiden Teile der Aufnahme nach ihrer Trennung wieder miteinander verbunden werden können.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
- Es zeigt:
-
1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Hutablage; -
2 eine Ansicht der Hutablage aus1 von unten; -
3 einen Schnitt durch eine Aufnahme nach der Linie III-III aus2 ; -
4 die in3 dargestellte Aufnahme mit einem darin aufgenommenen Bolzen; -
5 eine perspektivische Ansicht eines ersten Teils der Aufnahme aus den3 und4 ; -
6 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Teils der Aufnahme aus den3 und4 ; -
7 eine Seitenansicht eines in der Aufnahme von3 aufgenommenen Federelements; und -
8 einen Schnitt nach der Linie VII-VII aus2 . -
1 zeigt in einer sehr schematischen Darstellung eine Hutablage1 für ein in seiner Gesamtheit nicht dargestelltes Kraftfahrzeug. Die zur Abdeckung eines nicht dargestellten Kofferraums dienende Hutablauge1 ist zweiteilig ausgeführt und weist ein zumindest mittelbar mit einer Karosserie des Kraftfahrzeugs verbundenes, vorderes Ablageteil2 und ein hinteres Ablageteil3 auf, das zumindest mittelbar mit einer drehbar an der Karosserie angebrachten Heckklappe des Kraftfahrzeugs abnehmbar verbunden ist. Derartige Hutablagen1 sind beispielsweise aus dem unter der Bezeichnung ”A5 Sportback”, ”TT” oder ”A7 Sportback” vertriebenen Kraftfahrzeug der Anmelderin bekannt. Beim Öffnen der Heckklappe schwenkt dabei das hintere Ablageteil3 mit der Heckklappe nach oben, wohingegen das vordere Ablageteil2 in dem Kraftfahrzeug verbleibt. Dieser Aufbau der Hutablage1 dient dazu, verhältnismäßig lange Kofferräume abzudecken, wobei verhindert werden soll, dass das beim Öffnen der Heckklappe mit derselben nach oben bewegte Teil zu groß ist und so den Ablauf beim Be- und Entladen des Kofferraums stören könnte. - In
2 ist erkennbar, dass an dem vorderen Ablageteil2 im vorliegenden Fall vier Lagerzapfen4 angebracht sind, mit denen das vordere Ablageteil2 mit dem nicht dargestellten Karosserieteils des Kraftfahrzeugs verbunden werden kann, indem die Lagerzapfen4 in entsprechende, nicht dargestellte Längsführungen eingeschoben wird. - Das hintere Ablageteil
3 ist mit einer nachfolgend näher beschriebenen Verbindungseinrichtung5 mittelbar mit der Heckklappe verbunden. Die Verbindungseinrichtung5 weist an zwei einander gegenüberliegenden Seiten des hinteren Ablageteils3 vorgesehene Aufnahmen6 auf, in welche jeweilige, zumindest mittelbar an der Heckklappe angebrachte Haltezapfen7 eingreifen, die in2 nur gestrichelt dargestellt sind. Die Haltezapfen7 können beispielsweise an der Verkleidung der Heckklappe angespritzt sein. Des Weiteren können die Haltezapfen7 mit einer Beschichtung oder einem Überzug aus einem geräuschhemmenden Material versehen sein. - Wie aus dem Schnitt gemäß
3 hervorgeht, weist die Aufnahme6 eine Öffnung8 auf, in der ein Federelement9 angeordnet ist, dessen wenigstens annähernd S-förmig gebogene Form in7 zu erkennen ist. In4 ist der Haltezapfen7 in seinem sich in der Öffnung8 befindlichen Zustand dargestellt, in welchem er mittels des Federelements9 in der Aufnahme6 gehalten ist. Hierbei zeigt die gestrichelte Linie9' das Federelement9 in seinem betätigten Zustand. Die Federelemente9 sorgen also dafür, dass der jeweilige Haltezapfen7 sicher in der Öffnung8 der Aufnahme6 gehalten wird, indem sie eine Vorspannkraft auf den Haltezapfen7 ausüben. Durch diese Vorspannung des Federelements9 , die ausgeübt wird, sobald das hintere Ablageteil3 auf das vordere Ablageteil2 auftrifft, werden Bewegungen des Haltezapfens7 innerhalb der Öffnung8 und somit ein mögliches Klappern der Hutablage1 verhindert. - Wie in
5 zu erkennen ist, ist die Öffnung8 in Richtung des vorderen Ablageteils geöffnet, so dass die Haltezapfen7 in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs in die Öffnungen8 der Aufnahmen6 einfahren können und das hintere Ablageteil3 sehr einfach an der Heckklappe montiert werden kann. An den Öffnungen8 befinden sich jeweilige Einführschrägen8a , die beim Schließen der Heckklappe für ein sicheres Einführen der Haltezapfen7 in die Öffnungen8 sorgen. - Aus
3 geht des Weiteren hervor, dass die Aufnahmen6 zweiteilig ausgeführt sind und ein äußeres Gehäusebauteil10 sowie ein Inneres Bauteil11 aufweisen, das in dem Gehäusebauteil10 angeordnet ist. Hierbei weist das innere Bauteil11 eine auch in6 zu erkennende Rastnase12 zum Eingreifen in das Gehäusebauteil10 auf. Des Weiteren weist das innere Bauteil11 , wie ebenfalls in3 erkennbar ist, eine Achse13 auf, die sich im montierten Zustand der Aufnahme6 in einer Ausnehmung14 des Gehäusebauteils10 befindet. Mittels der in das Gehäusebauteil10 eingreifenden Rastnase12 und der in der Ausnehmung14 des Gehäusebauteils10 eingreifenden Achse13 ist das innere Bauteil11 so mit dem Gehäusebauteil10 verbunden, dass die Verbindung zwischen dem Gehäusebauteil10 und dem inneren Bauteil11 erst bei Einwirken einer bestimmten Kraft gelöst wird. Im vorliegenden Fall kann die hierfür erforderliche Kraft beispielsweise 50 N betragen. Durch den sich dadurch ergebenden Überlastschutz wird die auf die Hutablage1 einwirkende Kraft nicht auf die Heckklappe überfragen, sondern die Hutablage1 kann nach oben ausweichen. Dies sorgt beispielsweise beim Überladen des Kofferraums dafür, dass die Verbindung zwischen dem inneren Bauteil11 und dem Gehäusebauteil10 gelöst wird und sich das hintere Ablageteil3 nach oben bewegen kann, ohne beschädigt zu werden. Das anschließende Zusammenfügen der beiden Bauteile der Aufnahmen8 ist sehr einfach und kann auch von einem Nicht-Fachmann ausgeführt werden. - In
8 ist eine Befestigungseinrichtung15 im Schnitt dargestellt, die dazu dient, das hintere Ablageteil3 in seinem hinteren Bereich an der Heckklappe anzubringen. Die Befestigungseinrichtung15 weist eine Ausnehmung16 und einen in die Ausnehmung16 eingreifenden Bolzen17 auf. Der Bolzen17 weist zumindest abschnittsweise eine Wendel18 auf, so dass er durch Verdrehen in der Ausnehmung16 angebracht und gesichert werden kann. Der Bolzen17 ist dabei an einem mit dem hinteren Ablageteil3 verbundenen Befestigungsbügel19 angebracht. Auf diese Weise kann das hintere Ablageteil3 an einer in8 teilweise dargestellten Heckklappenverkleidung20 angebracht werden.
Claims (10)
- Hutablage für ein Kraftfahrzeug, mit einem zumindest mittelbar mit einer Karosserie des Kraftfahrzeugs verbundenen, vorderen Ablageteil und mit einem mittels einer Verbindungseinrichtung zumindest mittelbar mit einer drehbar an der Karosserie angebrachten Heckklappe abnehmbar verbundenen hinteren Ablageteil, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (
5 ) zwei an einander gegenüberliegenden Seiten des hinteren Ablageteils (3 ) vorgesehene Aufnahmen (6 ), jeweilige zum Einrasten in die Aufnahmen (6 ) vorgesehene Haltezapfen (7 ) und jeweilige in den Aufnahmen (6 ) angeordnete Federelemente (9 ) aufweist, wobei die Haltezapfen (7 ) im montierten Zustand des hinteren Ablageteils (3 ) mittels der Federelemente (9 ) in den Aufnahmen (6 ) gehalten sind. - Hutablage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (
6 ) jeweilige zur Aufnahme der Haltezapfen (7 ) dienende, in Richtung des vorderen Ablageteils (2 ) geöffnete Öffnungen (8 ) aufweisen. - Hutablage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (
9 ) in den Öffnungen (8 ) angeordnet sind. - Hutablauge nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltezapfen (
7 ) zumindest mittelbar an der Heckklappe und die Aufnahmen (8 ) zumindest mittelbar an dem hinteren Ablageteil (4 ) angeordnet sind. - Hutablage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (
8 ) zweiteilig ausgebildet sind. - Hutablage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile (
10 ,11 ) der Aufnahmen (8 ) derart miteinander verbunden sind, dass ihre Verbindung bei Einwirken einer bestimmten Kraft gelöst wird. - Hutablage nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass eines der beiden Teile (
11 ) der Aufnahmen (8 ) eine Rastnase (12 ) zum Eingreifen in das andere Teil (10 ) der Aufnahme (8 ) aufweist. - Hutablage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (
9 ) wenigstens annähernd S-förmig gebogen sind. - Hutablage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass im hinteren Bereich des hinteren Ablageteils (
3 ) eine Befestigungseinrichtung (15 ) zur Anbringung des hinteren Ablageteils (3 ) an der Heckklappe vorgesehen ist, wobei die hintere Befestigungseinrichtung (15 ) eine Ausnehmung (16 ) und einen in die Ausnehmung (16 ) eingreifenden Bolzen (13 ) aufweist. - Hutablage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (
17 ) zumindest abschnittsweise eine Wendel (18 ) aufweist.
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