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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Profilsystem umfassend zumindest ein längliches, sich in einer Längsrichtung erstreckendes, einen konstanten Querschnitt aufweisendes Schienenprofil und zumindest ein Halteelement, das dazu ausgelegt ist, lösbar an dem Schienenprofil befestigt zu werden.
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Profilsysteme der eingangs genannten Art sind im Stand der Technik in unterschiedlichsten Ausgestaltungen bekannt. Das Schienenprofil wird an einer Wand montiert, woraufhin das zumindest eine Halteelement lösbar an dem Schienenprofil befestigt werden kann. An dem oder den Halteelementen können unterschiedlichste Gegenstände montiert sein, wie Regalböden, Werkzeughalter oder dergleichen, um nur einige Beispiele zu nennen.
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Die lösbare Befestigung des zumindest einen Halteelementes an dem Schienenprofil kann auf verschiedene Arten erfolgen. So offenbart die Druckschrift
WO 90/09135 beispielsweise eine formschlüssige Verbindung zwischen einem einen Gegenstand aufnehmenden bzw. einen solchen definierenden Halteelement und einer an einer Wand zu befestigenden Platte, wobei die Montage rastend durch frontales Aufclipsen oder alternativ durch seitliches Aufschieben erfolgen kann. In beiden Fällen wird eine sichere Verbindung gewährleistet. Ein Nachteil beim frontalen Aufclipsen besteht allerdings darin, dass ein recht hoher Kraftaufwand erforderlich ist. Für das seitliche Aufschieben muss ausreichend Platz zur Verfügung stehen, der nicht immer vorhanden ist.
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Die Druckschrift
US 2012/0273644 A1 beschreibt ein Profilsystem mit einem an einer Wand zu montierenden Schienenprofil und einem einen Gegenstand tragenden Halteelement, bei dem das Halteelement frontal in das Schienenprofil eingesetzt und formschlüssig an diesem gehalten wird. Die in dieser Druckschrift beschriebene Konstruktion ermöglicht eine sichere Befestigung insbesondere dann, wenn der an der Wand zu befestigende Gegenstand ein hohes Eigengewicht aufweist. Bei leichteren Gegenständen kann die Befestigung jedoch versehentlich gelöst werden, wenn von unter eine Kraft auf den Gegenstand ausgeübt wird.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Profilsystem der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem sich das Halteelement in einfacher Weise ohne großen Kraftaufwand an der Profilschiene lösbar befestigen lässt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schafft die vorliegende Erfindung ein Profilsystem der eingangs genannten Art, bei dem das Schienenprofil im Querschnitt betrachtet einen im Wesentlichen rechteckigen Basisabschnitt, der an seiner Vorderseite mit einer sich in Längsrichtung erstreckenden Aufnahmenut versehen ist, die einen sich über zumindest 200° erstreckenden Kreisbogen mit einem ersten Radius R1 beschreibt und über eine Nutöffnung einer vorbestimmten Nutbreite zugänglich ist, sowie zumindest einen ersten Befestigungsschenkel aufweist, der sich im Wesentlichen bündig an die Rückseite des Basisabschnitts anschließt und auswärts von dem Basisabschnitt vorsteht, und bei dem das Halteelement einen Halteabschnitt und einen an diesem befestigten, länglich ausgebildeten und sich in Längsrichtung erstreckenden Verbindungsabschnitt aufweist, wobei der Verbindungsabschnitt im Querschnitt betrachtet zumindest einen sich auswärts von dem Halteabschnitt erstreckenden Steg und einen am freien Ende des Stegs angeordneten, zylinderartig ausgebildeten Gelenkkopf umfasst, dessen Mantelfläche im Querschnitt betrachtet einen Kreisbogen mit dem Radius R2 beschreibt, der gleich dem Radius R1 oder geringfügig kleiner als dieser ist, wobei der maximale Abstand zwischen einer den Kreisbogen begrenzenden Kreissehne und der Mantelfläche geringfügig kleiner als die Nutbreite ist, so dass sich der Gelenkkopf in einer bestimmten Schwenkposition des Halteelementes bezüglich einer sich in Längsrichtung erstreckenden Schwenkachse durch die Nutöffnung in die Aufnahmenut einführen und im Rahmen einer Schwenkbewegung um die Schwenkachse innerhalb der Aufnahmenut arretieren lässt. Entsprechend kann der Gelenkkopf des Halteelementes in der vorbestimmten Schwenkstellung frontal durch die Nutöffnung in die Aufnahmenut der Profilschiene eingesetzt werden, ohne dass hierbei ein Widerstand zu überwinden ist, wie es bei Clipverbindungen der Fall ist. Somit ist für das Einsetzen keine großartige Kraftaufwendung erforderlich. Zur Befestigung bzw. Arretierung des Gelenkkopfes innerhalb der Aufnahmenut wird der Gelenkkopf zusammen mit dem Halteelement um die Schwenkachse geschwenkt. Im geschwenkten Zustand lässt sich der Gelenkkopf nicht mehr durch die Nutöffnung bewegen, wodurch ein sicherer Halt des Halteelementes an der Profilschiene gewährleistet ist.
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Bevorzugt sind an der Rückseite und/oder an der Oberseite und/oder an der Unterseite des Basisabschnitts des Schienenprofils hinterschnittene Aussparungen vorgesehen. In solchen Aussparungen kann sich ein Kleber oder Mörtel verkrallen, mit dem das Schienenprofil an einer Wand befestigt wird.
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Gemäß einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist im Eckbereich zwischen der Unterseite und der Vorderseite des Basisabschnitts und/oder im Eckbereich zwischen der Vorderseite und der Oberseite des Basisabschnitts und/oder im Eckbereich zwischen der Oberseite und der Rückseite des Basisabschnitts eine Ausnehmung vorgesehen, die eine Fugenmörtelkammer zur Aufnahme von Fugenmörtel definiert. Vorteilhaft ist die Ausnehmung mit einem Hinterschnitt versehen, der derart positioniert und ausgebildet ist, dass sich ein in die Ausnehmung eingebrachter Fugenmörtel darin verkrallen kann.
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Der Befestigungsschenkel kann erfindungsgemäß mit einer Vielzahl von Durchgangsöffnungen versehen ist, die in Längsrichtung bevorzugt gleichmäßig voneinander beabstandet sind. Durch solche Durchgangsöffnungen kann ein Kleber oder Mörtel hindurchtreten, mit dem das Schienenprofil an einer Wand befestigt wird, wodurch ein sicherer Halt gewährleistet wird.
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Bevorzugt sind das Schienenprofil und das Halteelement aus Metall hergestellt sind, insbesondere aus Aluminium oder Edelstahl, wodurch eine sehr gute Festigkeit und Korrosionsbeständigkeit erzielt werden.
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Der Halteabschnitt des Halteelementes ist vorteilhaft plattenförmig ausgebildet. An einem solchen plattenförmigen Halteabschnitt lassen sich viele verschiedene Gegenstände befestigen, so dass das Halteelement flexibel einsetzbar ist.
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Der Steg des Verbindungsabschnitts steht bevorzugt in einem Winkel im Bereich zwischen 100° und 110° insbesondere aufwärts von dem Halteabschnitt vor. Ein derart geneigter Verbindungsabschnitt erleichtert das Einsetzen des Gelenkkopfes in die Aufnahmenut.
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Gemäß einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist der Gelenkkopf mit einer sich in Längsrichtung erstreckenden Aufnahmevertiefung versehen, in welcher eine dem Toleranzausgleich dienende Gummilippe eingesetzt ist. Mit einer solchen Gummilippe können Abweichungen zwischen den Radien R1 und R2 ausgeglichen werden, um einen guten Sitz des Gelenkkopfes in der Aufnahmenut sicherzustellen.
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An der Rückseite des Halteabschnitts ist vorteilhaft ein Abstandshalter vorgesehen, der insbesondere mit einem elastischen Anlageelement versehen ist.
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Bevorzugt ist an dem Halteabschnitt eine Dekorplatte befestigt, insbesondere eine solche in Form einer Glasplatte.
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An der Dekorplatte ist bevorzugt ein Badutensil befestigt ist, insbesondere in Form eines Handtuchhaltern, eines Toilettenpapierrollenhalters, eines Klobürstenhalters, einer Duschgelablage oder dergleichen.
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Gemäß einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst das Profilsystem ein Gummiprofil, das zum Einstecken in die Aufnahmenut ausgebildet ist. Mit einem solchen Gummiprofil können diejenigen Bereiche der Aufnahmenut ausgefüllt werden, in denen kein Halteelement angeordnet ist. Auf dieses Weise kann zum einen ein Verschmutzen der Aufnahmenut verhindert werden. Zum anderen wird verhindert, dass sich ein in der Aufnahmenut angeordnetes Halteelement hin und her bewegen kann.
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Bevorzugt weist das Gummiprofil einen Befestigungsabschnitt und einen Blendenabschnitt auf, wobei der Befestigungsabschnitt dazu ausgelegt ist, lösbar in die Aufnahmenut eingesetzt und befestigt zu werden, und der Blendenabschnitt dazu ausgelegt ist, die Vorderseite des Basisabschnitts im eingesetzten Zustand zu bedecken. Entsprechend wird ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild erzielt.
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Der Befestigungsabschnitt weist vorteilhaft auf- und abwärts vorstehende Rippen auf, die insbesondere in Richtung des Blendenabschnitts weisen. Dank solcher Rippen wird ein fester Halt erzielt.
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Der Blendenabschnitt kann grundsätzlich jede Form aufweisen. Bevorzugt weist er jedoch eine konvex gewölbte Außenfläche
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Gemäß einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist zumindest eine Endkappe vorgesehen, die dazu ausgelegt ist, endseitig auf das Schienenprofil aufgesteckt zu werden, wobei die Endkappe einen das Schienenprofil endseitig abdeckenden Plattenabschnitt, dessen Außenkontur bevorzugt der Außenkontur der Stirnseite des Schienenprofils entspricht, und zumindest einen von dem Plattenabschnitt vorstehenden Steckabschnitt aufweist.
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Ferner kann das Profilsystem ein Abdeckelement aufweisen, das dazu ausgelegt ist, als Blende zumindest auf den Halteabschnitt des Halteelementes aufgesetzt zu werden, wobei das Abdeckelement bevorzugt im Wesentlichen C-förmig ausgebildet ist. Entsprechend ist der Halteabschnitt von oben nicht sichtbar.
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Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen erfindungsgemäßer Profilsysteme unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung deutlich. Darin ist/sind
- 1 eine perspektivische Ansicht eines Schienenprofils eines Profilsystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
- 2 eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts II in 1;
- 3 eine perspektivische Ansicht eines Haltelementes des Profilsystems;
- 4 eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts IV in 3;
- 5 eine Seitenansicht des Profilsystems im montierten Zustand;
- 6 eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts VI in 5;
- 7 eine perspektivische Ansicht der in 5 dargestellten Anordnung;
- 8-10 vergrößerte Ansichten analog zu 6, die zeigen, wie das Halteelement und das Profilelement miteinander in Eingriff gebracht werden;
- 11 eine perspektivische Ansicht eines Gummiprofils des Profilsystems;
- 12 eine Vorderansicht einer Endkappe des Profilsystems;
- 13 eine perspektivische Ansicht eines Abdeckelementes des Profilsystems;
- 14 eine perspektivische Ansicht von Komponenten eines Profilsystems gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
- 15 eine Seitenansicht der in 14 dargestellten Anordnung;
- 16 eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts XVI in 15;
- 17 eine Rückansicht der in 14 dargestellten Anordnung;
- 18 eine perspektivische Ansicht eines Profilsystems gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im montierten Zustand;
- 19 eine Seitenansicht der in 18 dargestellten Anordnung;
- 20 eine perspektivische Ansicht eines Profilsystems gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im montierten Zustand;
- 21 eine Seitenansicht der in 20 dargestellten Anordnung;
- 22 eine perspektivische Ansicht eines Profilsystems gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im montierten Zustand;
- 23 eine Seitenansicht der in 22 dargestellten Anordnung;
- 24 eine perspektivische Ansicht eines Profilsystems gemäß einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im montierten Zustand;
- 25 eine Seitenansicht der in 24 dargestellten Anordnung;
- 26 eine perspektivische Ansicht eines Profilsystems gemäß einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im montierten Zustand;
- 27 eine Seitenansicht der in 26 dargestellten Anordnung;
- 28 eine perspektivische Ansicht eines Profilsystems gemäß einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im montierten Zustand;
- 29 eine Seitenansicht der in 28 dargestellten Anordnung und
- 30 eine Seitenansicht einer alternativen Ausgestaltung eines Schienenprofils eines erfindungsgemäßen Profilsystems im eingebauten Zustand.
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Gleiche Bezugsziffern bezeichnen nachfolgend gleichartig ausgebildete Bauteile bzw. Bauteilbereiche.
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Die 1 bis 10 zeigen ein Profilsystem 1 gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, das als Hauptkomponenten ein Schienenprofil 2, ein Halteelement 3, eine Dekorplatte 4 und eine Toilettenbürstengarnitur 5 aufweist.
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Bei dem Schienenprofil 2 handelt es sich um ein längliches, sich in einer Längsrichtung L erstreckendes und einen konstanten Querschnitt aufweisendes Schienenprofil, das vorliegend aus Edelstahl hergestellt ist. Alternativ kann das Schienenprofil 2 aber auch aus Aluminium oder einem anderen Werkstoff bestehen, wie beispielsweise Kunststoff. Die Länge des Schienenprofils 2 beträgt im Auslieferungszustand normalerweise 1000 bis 3000 mm und kann dann vor der Montage auf eine beliebige Länge gekürzt werden. Das Schienenprofil 2 umfasst im Querschnitt betrachtet einen im Wesentlichen rechteckigen Basisabschnitt 6, der an seiner Vorderseite mit einer sich in Längsrichtung L erstreckenden Aufnahmenut 7 versehen ist. Die Aufnahmenut 7 beschreibt einen sich über einen Winkel von zumindest 200°, vorliegend etwa 270° erstreckenden Kreisbogen 8 mit einem ersten Radius R1 und ist über eine Nutöffnung 9 mit einer vorbestimmten Nutbreite B zugänglich. An der Rückseite, Oberseite und Unterseite des Basisabschnitts 6 sind hinterschnittene Aussparungen 10, 11 vorgesehen. Die an der Rückseite vorgesehenen beiden Aussparungen 10 weisen im Querschnitt betrachtet die Form eines Teilkreises auf. Die Aussparungen 11 an der Oberseite und an der Unterseite des Basisabschnitts 6 weisen eine Schwalbenschwanzform auf. In den Eckbereichen zwischen der Unterseite und der Vorderseite sowie zwischen der Vorderseite und der Oberseite des Basisabschnitts 6 sind ebenfalls mit einem Hinterschnitt versehene Ausnehmungen 12 vorgesehen, die eine Fugenmörtelkammer definieren.
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Das Schienenprofil 2 umfasst ferner zwei Befestigungsschenkel 13, die sich im Wesentlichen bündig an die Rückseite des Basisabschnitts 6 anschließen und in entgegengesetzten Richtungen auswärts von dem Basisabschnitt 6 nach oben und unten vorstehen. Jeder der Befestigungsschenkel 13 ist mit einer Vielzahl von Durchgangsöffnungen 14 versehen, die in Längsrichtung L im Wesentlichen gleichmäßig voneinander beabstandet sind, wobei der gleichmäßige Abstand nicht obligatorisch ist.
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Das Halteelement 3 ist vorliegend ebenfalls aus Edelstahl hergestellt. Ebenso wie beim Schienenprofil 2 können aber auch andere Materialien eingesetzt werden. Das Halteelement 3 umfasst einen vorliegend plattenförmig ausgebildeten Halteabschnitt 15 und einen an diesem befestigten, länglich ausgebildeten und sich in Längsrichtung L erstreckenden Verbindungsabschnitt 16. Der Verbindungsabschnitt 16 weist einen sich auswärts von dem Halteabschnitt 15 erstreckenden Steg 17 und einen am freien Ende des Stegs 17 angeordneten, zylinderartig ausgebildeten Gelenkkopf 18 auf, dessen Mantelfläche im Querschnitt betrachtet einen Kreisbogen mit dem Radius R2 beschreibt, der gleich dem Radius R1 oder geringfügig bzw. wenige Zehntel Millimeter kleiner als dieser ist. Der maximale Abstand amax zwischen einer den Kreisbogen begrenzenden Kreissehne 19, die sich bezogen auf 4 vorliegend in einem Winkel γ zum Halteabschnitt 15 erstreckt, der bevorzugt im Bereich von 35° bis 60° liegt, und der Mantelfläche ist geringfügig kleiner als die Nutbreite B, so dass sich der Gelenkkopf 18, wie es in 8 gezeigt ist, in einer bestimmten Schwenkposition des Haltelementes 3 bezüglich einer sich in Längsrichtung L erstreckenden Längsachse 20 durch die Nutöffnung 9 in die Aufnahmenut 7 des Schienenprofils 2 in Richtung des Pfeils 21 einführen und im Rahmen einer Schwenkbewegung um die Schwenkachse 20 in Richtung des Pfeils 22 innerhalb der Aufnahmenut 7 arretieren lässt, siehe hierzu die 9 und 10. Zur Erleichterung des Einführens des Gelenkkopfs 18 in die Aufnahmenut 7 steht der Steg 17 des Verbindungsabschnitts 16 in einem Winkel β von 100° bis 110° von dem Halteabschnitt 15 vor. Zur Erzielung eines Toleranzausgleiches im in 10 dargestellten Zustand ist der Gelenkkopf 18 im Bereich der Kreissehne 19 mit einer sich in Längsrichtung L erstreckenden Aufnahmevertiefung 23 versehen, in die eine längliche Gummilippe 24 eingesetzt ist. Diese Gummilippe 24 verhindert, dass sich der Gelenkkopf 18 innerhalb der Aufnahmenut 7 zu leicht bewegen lässt. An der Rückseite des Halteabschnitts 15 ist im unteren Bereich ferner ein Abstandshalter 25 vorgesehen, der mit einem elastischen Anlageelement 26 versehen ist, das vorliegend ebenfalls als Gummilippe ausgebildet ist.
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An dem Halteabschnitt 15 des Halteelementes 3 ist die Dekorplatte 4 befestigt, wobei das Halteelement 3 im oberen Bereich der Dekorplatte 4 angeordnet und derart positioniert ist, dass der Verbindungsabschnitt 16 des Halteelementes 3 aufwärts weist. Die Befestigung des Halteabschnitts 15 des Halteelementes 3 an der Dekorplatte 4 ist vorliegend über eine Klebeverbindung realisiert, wobei grundsätzlich auch andere Befestigungsarten möglich sind. Die Dekorplatte 4 ist bevorzugt als kolorierte Glasplatte ausgebildet. Alternativ kann diese aber auch aus jedem anderen Material bestehen.
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Die Toilettenbürstengarnitur ist unter Einsatz von Schrauben 27 im unteren Bereich der Dekorplatte 4 befestigt, wobei auch hier natürlich andere Befestigungsarten möglich sind.
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Zur Herstellung der in den 5 bis 7 dargestellten Anordnung wird während der Verlegung von Fliesen 28 an einer Wand 29 das Schienenprofil 2 in eine horizontalen Fuge zwischen zwei übereinander angeordneten Fliesenreihen derart eingebaut, dass die Befestigungsschenkel 13 im Fliesenkleber 30 eingebettet werden und der Basisabschnitt 6 in der Fuge derart positioniert wird, dass die Seitenkanten der Fliesen 28 an der Unterseite und der Oberseite des Basisabschnitts 6 anliegen. Der Fliesenkleber 30 durchdringt dabei die Durchgangsöffnungen 14 des oberen Befestigungsschenkels 13 und verankert sich in den Aussparungen 10 und 11, wodurch eine gute Befestigung des Schienenprofils 2 an der Wand 29 erzielt wird. In einem weiteren Schritt wird Fugenmörtel 34 aufgetragen und verklammert sich in den Ausnehmungen 12 des Basisabschnitts 6 des Schienenprofils 2. In einem sich anschließenden Schritt kann nach dem Aushärten des Fliesenklebers 30 und des Fugenmörtels 31 das Halteelement 3 zusammen mit der daran gehaltenen Dekorplatte 4 und der Toilettenbürstengarnitur 5 an dem Schienenprofil 2 befestigt werden, wie es zuvor unter Bezugnahme auf die 8 bis 10 bereits beschrieben wurde.
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11 zeigt ein Gummiprofil 32 des Profilsystems 1, das grundsätzlich aber auch aus Kunststoff hergestellt sein kann. Das Gummiprofil 32 umfasst einen Befestigungsabschnitt 33 und einen Blendenabschnitt 34, wobei der Befestigungsabschnitt 33 dazu ausgelegt ist, rastend in die Aufnahmenut 7 des Schienenprofils 2 eingesetzt zu werden, und der Blendenabschnitt 34 dazu ausgelegt ist, die Vorderseite des Basisabschnitts 6 des Schienenprofils 2 im eingesetzten Zustand zu bedecken. Hierzu ist der Befestigungsabschnitt 33 vorliegend mit auf- und abwärts vorstehenden Rippen 35 versehen, die in Richtung des Blendenabschnitts 34 weisen und sich beim Eindrücken in die Aufnahmenut 7 des Schienenprofils 2 an die Wandung der Aufnahmenut 7 anlegen. Der Blendenabschnitt 34 weist vorliegend eine konvex gewölbte Außenfläche 36 auf, wobei grundsätzlich natürlich auch andere Formen der Außenfläche 36 möglich sind. Das Gummiprofil 32 dient dazu, diejenigen Bereiche der Aufnahmenut 7 auszufüllen, die nicht durch den Gelenkkopf 18 des Halteelementes belegt sind. Dies ist zum einen dahingehend vorteilhaft, dass sich das Halteelement 3 im eingesetzten Zustand nicht innerhalb der Aufnahmenut 7 hin und her bewegen kann. Zum anderen wird die Aufnahmenut 7 aber auch abgedeckt, so dass sie nicht verstauben kann. Darüber hinaus wird ein gutes Erscheinungsbild erzielt.
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12 zeigt eine Endkappe 37 des Profilsystems 1, die dazu ausgelegt ist, endseitig auf das Schienenprofil 2 aufgesteckt zu werden, um insbesondere bei der Montage des Schienenprofils 2 das Eindringen von Fliesenkleber 30 zu verhindern. Die Endkappe 37 ist vorliegend aus einem Blech hergestellt und weist ein das Schienenprofil 2 endseitig abdeckenden Plattenabschnitt 38, dessen Außenkontur im Wesentlichen der Außenkontur der Stirnseite des Schienenprofils 2 entspricht, und zwei von dem Plattenabschnitt 38 vorstehende Steckabschnitte 39 auf, deren Abmessungen derart gewählt sind, dass sie in die Aussparungen 10 des Schienenprofils 2 eingesetzt und darin fixiert werden können. Hierzu werden die in 12 dargestellten Steckabschnitte 39 um 90° umgebogen, so dass sie in die Aussparungen 10 eingeführt werden können.
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13 zeigt ein Abdeckelement 40, das dazu ausgelegt ist, als Blende von oben in Richtung des Pfeils 41 in 6 auf den Halteabschnitt 15 des Halteelementes 3 aufgesetzt zu werden und im aufgesetzten Zustand ein Aufwärtsschwenken des Halteelementes 3 und damit versehentliches Lösen desselben zu verhindern. Das Abdeckelement 40 ist im Wesentlichen C-förmig ausgebildet, so dass die abwärts vorstehenden Schenkel den Halteabschnitt 15 des Halteelementes 3 seitlich umgreifen können. Die Breite b des Abdeckelementes 40 ist derart gewählt, dass das Abdeckelement 40 im montierten Zustand des Profilsystems 1 gemäß 6 zwischen dem Basisabschnitt 6 des Schienenprofils 2 und der Dekorplatte 4 positioniert werden kann.
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Die 14 bis 17 zeigen ein Profilsystem 1 gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bzw. Teile desselben. Unterschiede zur zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform bestehen lediglich in Bezug auf die Abmessungen der Dekorplatte 4 und die Tatsache, dass an der Dekorplatte 4 zwei Halteelemente 3 befestigt sind, um diese am Schienenprofil lösbar zu befestigen. Darüber hinaus ist anstelle der Toilettenbürstengarnitur 5 eine lange Handtuchstange 42 im unteren Bereich der Dekorplatte 4 befestigt.
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Die 18 und 19 zeigen ein Profilsystem 1 gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bzw. Teile desselben. Unterschiede zur zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform bestehen lediglich in Bezug auf die Abmessungen der Dekorplatte 4 und dahingehend, dass anstelle der Toilettenbürstengarnitur 5 eine kurze Handtuchstange 43 im unteren Bereich der Dekorplatte 4 befestigt ist.
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Die 20 und 21 zeigen ein Profilsystem 1 gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bzw. Teile desselben. Unterschiede zur zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform bestehen lediglich in Bezug auf die Abmessungen der Dekorplatte 4 und dahingehend, dass anstelle der Toilettenbürstengarnitur 5 zwei im Wesentlichen L-förmig ausgebildete Handtuchhaken 44 im unteren Bereich der Dekorplatte 4 angeordnet sind.
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Die 22 und 23 zeigen ein Profilsystem 1 gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bzw. Teile desselben. Unterschiede zur zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform bestehen lediglich in Bezug auf die Abmessungen der Dekorplatte 4 und dahingehend, dass anstelle der Toilettenbürstengarnitur 5 zwei im Wesentlichen T-förmig ausgebildete Handtuchhaken 45 im unteren Bereich der Dekorplatte 4 positioniert sind.
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Die 24 und 25 zeigen ein Profilsystem 1 gemäß einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bzw. Teile desselben. Unterschiede zur zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform bestehen lediglich in Bezug auf die Abmessungen der Dekorplatte 4 und dahingehend, dass anstelle der Toilettenbürstengarnitur 5 eine Duschgelablage 46 im unteren Bereich der Dekorplatte 4 befestigt ist. Der Aufbau der Duschgelablage 46 ist grundsätzlich variabel, weshalb hierauf nachfolgend nicht näher eingegangen wird.
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Die 26 und 27 zeigen ein Profilsystem 1 gemäß einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bzw. Teile desselben. Unterschiede zur zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform bestehen lediglich in Bezug auf die Abmessungen der Dekorplatte 4 und dahingehend, dass anstelle der Toilettenbürstengarnitur 5 eine regalbodenartige Ablage 47 aus Glas oder dergleichen im unteren Bereich der Dekorplatte 4 angeordnet ist.
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Die 28 und 29 zeigen ein Profilsystem 1 gemäß einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bzw. Teile desselben. Unterschiede zur zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform bestehen lediglich in Bezug auf die Abmessungen der Dekorplatte 4 und dahingehend, dass anstelle der Toilettenbürstengarnitur 5 ein Toilettenpapierrollenhalter 48 im unteren Bereich der Dekorplatte 4 befestigt ist.
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30 zeigt ein alternatives Schienenprofil 2 des Profilsystems 1, das sich lediglich dahingehend von dem zuvor beschriebenen Schienenprofil 2 unterscheidet, dass sich nur ein einzelner Befestigungsschenkel 13 abwärts vom Basisabschnitt 6 erstreckt, und dass die Ausnehmungen 12, welche die Fugenmörtelkammern definieren, in den Eckbereichen zwischen der Unterseite und der Vorderseite sowie zwischen der Oberseite und der Rückseite des Basisabschnitts 6 angeordnet sind. Ein solches Schienenprofil 2 kann beispielsweise an äußeren Eckbereichen eingesetzt werden, wie es durch die Fliesen 28 angedeutet ist.
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Es sollte klar sein, dass die zuvor beschriebenen Ausführungsformen lediglich als Beispiel und in keiner Weise als einschränkend aufgefasst werden sollten. Vielmehr sind bezogen auf die Ausführungsformen Änderungen und Modifikationen möglich, ohne den durch die beiliegenden Ansprüche definierten Schutzbereich zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Profilsystem
- 2
- Schienenprofil
- 3
- Halteelement
- 4
- Dekorplatte
- 5
- Toilettenbürstengarnitur
- 6
- Basisabschnitt
- 7
- Aufnahmenut
- 8
- Kreisbogen
- 9
- Nutöffnung
- 10
- Aussparung
- 11
- Aussparung
- 12
- Ausnehmung
- 13
- Befestigungsschenkel
- 14
- Durchgangsöffnung
- 15
- Halteabschnitt
- 16
- Verbindungsabschnitt
- 17
- Steg
- 18
- Gelenkkopf
- 19
- Kreissehne
- 20
- Schwenkachse
- 21
- Pfeil
- 22
- Pfeil
- 23
- Aufnahmevertiefung
- 24
- Gummilippe
- 25
- Abstandshalter
- 26
- Anlageelement
- 27
- Schraube
- 28
- Fliese
- 29
- Wand
- 30
- Fliesenkleber
- 31
- Fugenmörtel
- 32
- Gummiprofil
- 33
- Befestigungsabschnitt
- 34
- Blendenabschnitt
- 35
- Rippe
- 36
- Außenfläche
- 37
- Endkappe
- 38
- Plattenabschnitt
- 39
- Steckabschnitt
- 40
- Abdeckelement
- 41
- Pfeil
- 42
- Handtuchstange
- 43
- Handtuchstange
- 44
- Handtuchhaken
- 45
- Handtichhaken
- 46
- Duschgelablage
- 47
- Ablage
- 48
- Toilettenpapierrollenhalter
- L
- Längsrichtung
- B
- Nutbreite
- b
- Breite
- amax
- maximaler Abstand
- α, β, γ
- Winkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 9009135 [0003]
- US 2012/0273644 A1 [0004]