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DE202018006071U1 - Pathologieanordnung - Google Patents

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DE202018006071U1
DE202018006071U1 DE202018006071.2U DE202018006071U DE202018006071U1 DE 202018006071 U1 DE202018006071 U1 DE 202018006071U1 DE 202018006071 U DE202018006071 U DE 202018006071U DE 202018006071 U1 DE202018006071 U1 DE 202018006071U1
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Inveox GmbH
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    • G01N1/30Staining; Impregnating ; Fixation; Dehydration; Multistep processes for preparing samples of tissue, cell or nucleic acid material and the like for analysis
    • G01N1/31Apparatus therefor
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    • B01L3/508Containers for the purpose of retaining a material to be analysed, e.g. test tubes rigid containers not provided for above
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Abstract

Filter (45) für eine Pathologieanordnung (10), aufweisend
a. eine erste Seite (41), die konfiguriert ist, um den Abfluss einer fixierenden, konservierenden und/oder nährenden Flüssigkeit und/oder eines Gases zu erleichtern;
b. wobei die erste Seite (41) konfiguriert ist, um mindestens eine Probe zurückzuhalten;
c. wobei die erste Seite (41) konfiguriert ist, um das Erkennen und Analysieren der Probe zu erleichtern;
d. einen Steg (46), der ein Filterverschlusselement (26) aufweist, und
e. eine zweite Seite (39) gegenüber der ersten Seite (41), aufweisend
i. eine Tragkonstruktion (44) und
ii. ein erstes Element für eine erste Dichtung (48).

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Lagerung und/oder zum Transport von Untersuchungsprobenproben wie Pathologieproben.
  • Hintergrund
  • Gewebeproben müssen aus verschiedenen Gründen analysiert werden. Verschiedene Schritte zur Handhabung solcher Gewebeproben sind in der Technik bekannt.
  • Moderne Mediziner transferieren eine Gewerbeprobe oder Gewebeproben im Allgemeinen vom Ort der Entnahme in ein Labor, wo zentralisierte Analysen möglich sind, nicht nur wegen der Größe und Qualität der Instrumente, sondern auch wegen der Qualifikation und Erfahrung der Analysespezialisten. Dabei sollten die an das analytische Labor zu sendenden Proben keine Veränderung ihres Zustands durch Autolyse, Zerfall, Zersetzung und/oder Zersetzung erfahren. Im Bereich der Lebensmittelüberwachung kann eine Voranreicherung der Probe mit einer Nährlösung gewünscht werden.
  • Heutzutage werden Biopsieproben, die aus menschlichem Gewebe entnommen werden, in einen mit Formalin gefüllten Probenbehälter gegeben. Dies geschieht in der Regel, um die morphologische Struktur des Probengewebes zu erhalten, sowie einen Zerfall oder Zersetzung der Gewebeprobe zu vermeiden. Die Probe kann dann in einen vorbereiteten Umschlag gelegt und zur weiteren Verarbeitung an das histologische Labor geschickt werden, wie z.B. die Schnittvorbereitung, Aushärtung, Fixierung und Zerlegung etc.
  • Die zur histologischen Untersuchung eingesendeten Proben können aus verschiedenen Quellen stammen. Sie reichen von sehr großen Proben oder ganzen Organen bis hin zu kleinen Gewebefragmenten. Nachfolgend sind einige der Probentypen aufgeführt, die in einem histopathologischen Labor üblicherweise verarbeitet werden. Exzisionsproben, auch chirurgische Biopsien genannt, bei denen ganze Organe oder betroffene Bereiche entfernt werden. Darüber hinaus sollen Inzisionsbiopsie-Proben analysiert werden, bei denen Gewebe zur Diagnose aus einem betroffenen Bereich entnommen wird, Stanzbiopsien, bei denen mit Hilfe von Stanzen ein kleines Stück verdächtiges Gewebe zur Untersuchung entfernt wird, Rasurbiopsien, bei denen kleine Gewebefragmente von einer Oberfläche (meist Haut) abgeschabt werden, Aushärtung, bei denen Gewebe in kleinen Stücken aus der Auskleidung der Gebärmutter oder des Gebärmutterhalses durch eine Kürette entfernt wird. Dies ist ein chirurgisches Instrument zur Entfernung von abgestorbenem Gewebe, Wucherungen usw. von den Wänden bestimmter Körperhöhlen, Kernbiopsien, wo eine kleine Probe mit einer speziellen Nadel, die manchmal durch die Haut führt, perkutan entfernt wird.
  • Histologieproben oder Untersuchungsproben können außerdem aus der Tierhaltung, der Tiermedizin, dem wissenschaftlichen Labor, der Botanik, der Land- und Forstwirtschaft, der Meeresbiologie usw. stammen. Klinische Studien können eine effiziente, sichere und nachvollziehbare Handhabung erfordern, die auch eine automatisierte Handhabung sein kann.
  • Die Proben werden in der Regel in Fixier- oder Konservierungsmitteln angenommen, kommen aber manchmal unbehandelt an und müssen sofort fixiert werden. Bevor die Proben von einem Labor angenommen werden, wird die Identifizierung oder Kennzeichnung und die Begleitdokumentation sorgfältig geprüft, alle Details aufgezeichnet und die Probenverfolgung begonnen. Es ist wichtig, dass Patienten- oder Forschungsproben richtig identifiziert werden und das Risiko falscher Ergebnisse minimiert wird.
  • Die Fixierung der Probe zu Beginn des Prozesses kann ein Schritt bei der Vorbereitung der Proben für die mikroskopische Untersuchung sein. Das Ziel ist es, Zerfall zu verhindern und Zellen und Gewebe in einem analysierbaren Zustand zu erhalten. Dies geschieht durch Stoppen der Enzymaktivität, Abtöten von Mikroorganismen und Fixieren der Probe unter Beibehaltung einer ausreichenden Molekularstruktur, um zum Zeitpunkt der Analyse geeignete Färbemethoden anwenden zu können, die Antigen-Antikörperreaktionen und solche, die abhängig sind von der Konservierung von DNA und RNA, aufweisen. Je früher die Fixation nach der Trennung einer Probe von ihrer Blutversorgung eingeleitet wird, desto besser kann das Ergebnis sein. Das am häufigsten verwendete Fixiermittel ist Formaldehyd, meist in Form einer phosphatgepufferten Lösung, die allgemein als Formalin bezeichnet wird. Im Idealfall sollten die Proben vor der Verarbeitung sechs bis zwölf Stunden lang durch Immersion in Formalin fixiert werden.
  • Die Zellstrukturen der Proben können gefärbt werden, um die Analyseergebnisse zu verbessern.
  • Ein weiterer Schritt bei der Handhabung einer solchen Probe ist der Zuschnitt, oft auch als makroskopische Beschreibung bezeichnet, bei der die Probe sorgfältig geprüft und beschrieben wird, einschließlich des Aussehens, der Stückzahl und ihrer Abmessungen. Größere Proben können eine weitere Präparation erfordern, um repräsentative Stücke aus geeigneten Bereichen von Interesse herzustellen. So können beispielsweise mehrere Proben durch aus Teilbereichen eines Tumors entnommen worden sein, um sicherzustellen, dass der Tumor vollständig entfernt wurde. Bei kleineren Proben kann die gesamte Probe bearbeitet werden. Das zur Verarbeitung ausgewählte Gewebe wird in Biopsiekassetten in Form von kleinen und perforierten Körben abgelegt und die Chargen auf eine weiterbearbeitende Einrichtung, z.B. durch Wachs aufgebracht.
  • Fachleute in diesem Bereich haben eine Vielzahl von Erfindungen offenbart. So offenbart beispielsweise WO 2014 109480 A1 eine Einbettkassette für eine Biopsieprobe, die einen Raum bildet, der in der Lage ist, Gewebe darin aufzunehmen, wenn die Einbettkassette mit der Einbettform gekoppelt ist, und zum Einbetten des in der Einbettform aufgenommenen Gewebes in einem Zustand ist, in dem die Einbettkassette mit der Einbettform gekoppelt ist: einen Körper mit einem Raum, der mit der Aufnahme der gekoppelten Einbettform verbunden ist und in dem eine eingespritzte Paraffinlösung bei der Durchführung von Einbettungsarbeiten verfestigt werden kann; und mindestens eine Paraffin-Rillenteilung, die am Rand der Unterseite des Körpers ausgebildet ist, wobei, wenn die Einbettungsarbeiten durchgeführt werden, indem sie mit der Einbettform gekoppelt werden, die eingespritzte Paraffinlösung eine Trennwand bildet, indem sie in die mindestens eine Paraffin-Rillenteilung fließt, wodurch verhindert wird, dass die Paraffinlösung aus der Einbettform austritt.
  • US 2016 153877 A1 beansprucht eine Handhabungsvorrichtung für Gewebeproben, die eine Gewebeverarbeitungskassette, die sich auf eine Gewebeverarbeitungskassette zur Verarbeitung kleiner Gewebeproben bezieht. Die Verarbeitungskassette beinhaltet einen Grundrahmen und einen Deckelrahmen, die jeweils eine zentrale Öffnung und eine Fläche aufweisen, die so angepasst ist, dass sie in einer geschlossenen Position in registrierter Beziehung an der Fläche des anderen anliegt. Ein poröses Sieb überspannt die zentrale Öffnung des jeweiligen Grundrahmens und des Deckelrahmens. Die Siebe haben beim Schließen der Kassette einen Abstand von einander, wobei der Grundrahmen, der Deckelrahmen und die Siebe einen geschlossenen Bereich zum Halten einer Gewebeprobe während der Vorbereitung auf die histologische Untersuchung definieren. Das poröse Sieb ermöglicht es, dass Bearbeitungsflüssigkeiten durch das Gehäuse strömen, widersteht aber dem Eindringen von partikulären Verunreinigungen in das Gehäuse und widersteht auch dem Abfluss von kleinen Gewebeproben aus dem Gehäuse während der Verarbeitung.
  • US 2015 023 848 A1 beschreibt ein Biopsieverarbeitungssystem, dass die Unterbringung und den möglichen Verlust der Gewebeprobe zur Analyse verhindern soll. Das System beinhaltet einen Biopsiebehälter mit einer Längswand, die ein Innenfach bildet, einen Biopsiebeutel, der an einer Innenfläche des Behälters befestigt ist, eine Kassette zur Aufnahme des Biopsiebeutels und ein automatisiertes System zum Entfernen des Biopsiebeutels aus dem Biopsiebehälter und zum Einsetzen des Biopsiebeutels in die Kassette.
  • WO 2010 090 276 A1 bietet eine Kassette, deren Unterseite sich leicht öffnen und schließen lässt. Eine Kassette nimmt das Substrat auf. Die Kassette ist ausgestattet mit: einem Kassetten-Hauptkörper, in dem Substrate angeordnet sind; einer Kassettenöffnung, die auf einer Seite des Kassetten-Hauptkörpers ausgebildet ist und durch die die Substrate eingeführt und herausgezogen werden; einer Bodenflächenöffnung, die auf der Unterseite des Kassetten-Hauptkörpers ausgebildet ist; einer Bodenplatte, die die Bodenflächenöffnung abdichtet; und Bodenplattenstützen, die die Bodenplatte stützen und an den Innenwänden des Kassetten-Hauptkörpers vorgesehen sind.
  • WO 2013 031 421 A1 offenbart eine Ablage zur Herstellung eines Einbettblocks, in den eine Probe in ein Einbettmittel eingebettet ist, während der Einbettblock an der Unterseite einer Einbettkassette befestigt und mit diesem versehen ist: einen unteren zylindrischen Tablettkörper, der einen vertieften Abschnitt aufweist, in dem die Probe aufgenommen ist und das geschmolzene Einbettungsmittel gegossen werden kann, und eine Oberseite aufweist, auf der die Einbettkassette montiert ist; und einen Kontaktkörper, der auf der Oberseite des Tablettkörpers vorgesehen ist und mit mindestens einer Seitenfläche der montierten Einbettkassette in Kontakt steht. Die Einbettungsschale ist aus einem Kautschuk-Material geformt.
  • US 5.424.040 A offenbart ein chirurgisch-pathologisches Probenset mit Kassette. Das Kit beinhaltet eine Chirurgiekassette zur Aufnahme einer pathologischen Probe, eine konische Führung zum Einführen der Probe in die Kassette, einen zylindrischen Behälter zur Aufnahme der Kassette und eine konische Führung sowie einen Deckel zum Verschließen des zylindrischen Behälters und zum Abdichten der Kassette und der konischen Führung von außen. Die Kassette verfügt über eine permeable konkave Membran, die eine mechanische Handhabung überflüssig macht und die Gewebeausbeute für mikroskopische Untersuchungen erhöht. Ein Barcode-Tracking- oder Auditsystem wird verwendet, um die Identifizierung, Verfolgung und Lagerung von Proben und Kassetten zu erleichtern.
  • EP 0 471 534 A2 ist auf eine stapelbare Kassette und eine Vorrichtung zur Vorbereitung mehrerer Gewebeproben für die histologische Untersuchung gerichtet. Die Kassetten beinhalten eine Bodenwand, zwei Seitenwände, eine Vorderwand und eine Rückwand, die einen Hohlraum definieren. Die Bodenwand weist eine Vielzahl von Öffnungen auf, die darin angeordnet sind, um das Fluid durch die Kassette in eine Richtung orthogonal zur Ebene der Bodenwand zu leiten. Mindestens zwei Wände, ausgewählt aus der Rückwand, zwei Seitenwände und die Vorderwand, weisen eine Vielzahl von Öffnungen auf, die darin angeordnet sind, um das Fluid durch die Kassette in die Richtung parallel zur Ebene der Bodenwand zu leiten. In einer Ausführungsform der Erfindung beinhaltet die Kassette ferner ein Netz aus porösem Material, die über den Öffnungen in der Bodenwand und den Seitenwänden angeordnet ist. Wenn die Kassetten gestapelt platziert werden, bildet die Bodenwand einer darüber liegenden Kassette eine Abdeckung für die darunterliegende Kassette.
  • US 5.665.398 A ist auf ein System zum Bereitstellen einer eingebetteten Gewebeprobe nach der Fluidbehandlung der Probe und zur Vorbereitung der histologischen Untersuchung gerichtet. Das System beinhaltet die Kombination einer Kassette zur Verwendung bei der Vorbereitung von Gewebeproben für die histologische Untersuchung und einer Einbettform mit einem ersten Hohlraum zur Aufnahme der behandelten Probe und einem zweiten Hohlraum zur Aufnahme der Kassette. Das System beinhaltet Mittel zur Abgabe einer vorbestimmten Menge an geschmolzenem Wachs in die Einbettform.
  • US 6.017.476 A beschreibt ein Probenverarbeitungsverfahren und - Kassette und verwendet eine offene, perforierte Sammelhalterung und einen flachen, perforierten Einbettungssockel, die in einer männlichen/weiblichen Beziehung zusammenrasten, um eine Probe während der chemischen Verarbeitung zu umschließen und auszurichten. Nach der chemischen Bearbeitung ermöglicht der Einbettungssockel das Einbetten einer Probe in genau die gleiche Ebene wie die Schnittebene eines Mikrotoms beim Schneiden. Dadurch wird die Anzahl der für die histologische Beurteilung erforderlichen Abschnitte minimiert und die mechanische Handhabung der Gewebeprobe nach der ersten Entnahme entfällt.
  • US 9.097.629 B2 offenbart eine Vorrichtung zum Halten einer Gewebeprobe mit einem Halteelement mit einer ersten Gewebeeingriffsfläche und mindestens einem Vorspannelement. Die erste Gewebeeingriffsfläche ist beweglich am Halteelement befestigt. Die Vorrichtung weist auch eine Basis auf, die eine zweite Gewebeeingriffsfläche umfasst, die konfiguriert ist, um mit dem Halteelement in Eingriff zu kommen und einen Innenbereich zu bilden, wobei die erste und zweite Gewebeeingriffsfläche einander zugewandt sind. Die Vorrichtung weist auch ein mit dem Halteelement verbundenes Rückzugselement auf, das konfiguriert ist, um die erste Gewebeeingriffsfläche zurückzuziehen und das Vorspannelement zu komprimieren, um eine Lücke zwischen der Gewebeprobe und einer der ersten Gewebeeingriffsflächen und der zweiten Gewebeeingriffsfläche zu bilden.
  • Alle oben genannten Veröffentlichungen werden hiermit durch Verweis aufgenommen.
  • Zusammenfassung
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine verbesserte und/oder alternative Vorrichtung bereitzustellen, um mindestens eine pathologische Baugruppe zu verarbeiten.
  • Diese und/oder die Anpassung wird mit dem Gegenstand nach den jeweiligen Ansprüchen erlangt.
  • Die meisten, wenn nicht sogar alle der oben beschriebenen Pathologiebehälter sind für die manuelle Verwendung der Vorrichtung vorgesehen. Diese manuelle Handhabung seitens der behandelnden Person umfasst in der Regel das Öffnen des Behälters, das Einbringen der Probe in den Behälter und das Einfüllen einer Flüssigkeit und/oder eines Gases in den Behälter, bevor dieser geschlossen wird. Die entsprechende Flüssigkeit und/oder das entsprechende Gas kann vorgefüllt worden sein.
  • Diese Flüssigkeit kann Formalin oder ein beliebiges Derivat sein, das vergleichbare Parameter aufweist. Formalin ist eine Flüssigkeit, von der bekannt ist, dass sie cancerogen und/oder mutagen ist; der Umgang mit einer solchen Flüssigkeit birgt daher das Risiko, sie unbeabsichtigt zu berühren.
  • Es sollte jedoch verstanden werden, dass andere Flüssigkeiten als eine Flüssigkeit zur Konservierung einer Probe verwendet werden können. Die Flüssigkeit kann zur Pflege oder Fixierung der Probe Verwendung finden. Auch das Fehlen einer Flüssigkeit ist durch diese Erfindung abgedeckt. Eine solche Probe könnte eine landwirtschaftliche Probe wie Saatgut, Boden, Rinde, ein Blatt und andere Proben sein.
  • Darüber hinaus kann ein Gas, wie z.B. ein Inertmittel, verwendet werden. Zusätzlich oder alternativ kann auch Sauerstoff oder Umgebungsluft enthalten sein.
  • Viele Fehler können durch Routinetätigkeiten, die von qualifiziertem Personal ständig wiederholt werden, entstehen.
  • Die Erfindung im Folgenden kann die Fachkräfte von der Notwendigkeit befreien, immer wieder monotone Schritte durchzuführen und so den Durchsatz erhöhen, die Kosten erheblich senken und die Fehlerwahrscheinlichkeit weiter reduzieren.
  • Die Erfindung kann einen Filter aufweisen, der eine erste Seite aufweisen kann, die auch als Innenseite oder als auf den inneren Teil des Behälters bei der Montage gerichtet aufgefasst werden kann. Diese erste Seite kann konfiguriert werden, um den Abfluss einer fixierenden, konservierenden und/oder nährenden Flüssigkeit zu erleichtern. Weiterhin kann die erste Seite des Filters stabil genug konfiguriert werden, um eine Probe zurückzuhalten und eine Struktur zu schaffen, die stark genug ist, um eine stabile Auflage für die Probe zu bieten. Darüber hinaus kann ein später durchzuführender Mikrotom-Präzisionsschnitt eine mechanische Belastung auf die Probe und damit auf den Filter ausüben, auf dem die Probe ruhen kann.
  • Die erste Seite des Filters kann im Wesentlichen flach genug sein, um Zugänglichkeit und einen freien Blick auf die hier ruhende Probe zu ermöglichen, um eine Erkennung und Analyse der Probe zu ermöglichen.
  • Der Filter kann einen Steg aufweisen. Der Steg kann ein Filterverschlusselement aufnehmen. Der Steg kann als ein Element verstanden werden, das im Wesentlichen über die Oberfläche und/oder die Halterung des Filters erhoben ist.
  • Der Filter kann ferner eine zweite Seite aufweisen, die auf einer tragenden Struktur aufliegen kann und ferner ein erstes Element einer ersten Dichtung aufweisen kann. Die zweite Seite des Filters kann alternativ als Unter- oder Außenseite des Filters angesprochen werden. Die Dichtung kann so montiert werden, dass eine zumindest flüssigkeitsdichte Verbindung zwischen der Anordnung aus Filter und Behälterdeckel gegenüber dem Behälter hergestellt werden kann.
  • Die erste Seite des Filters kann eine verbesserte Konfiguration bieten, um eine automatische Probenerkennung und eine Beschreibung der Probe zu ermöglichen. Die mindestens eine Pore, um den Abfluss von Flüssigkeit zu ermöglichen, kann eine Weite von mindestens 1 µm, vorzugsweise mindestens 10 µm, bevorzugter mindestens 500 µm und höchstens 5 mm, vorzugsweise höchstens 3 mm, bevorzugter höchstens 1 mm und am bevorzugtesten zwischen 10 µm und 1 mm aufweisen. Verschiedene Formen der Poren können vorgesehen werden, als Rund-, Quadrat- und/oder Langlöcher, wobei die Weite als Durchmesser bezeichnet werden kann. Ein oder mehrere Langlöcher können als Langlöcher und/oder unregelmäßig geformte Löcher betrachtet werden, sofern sie eine ausreichende mechanische Stabilität zum Halten der Probe bieten und die Flüssigkeit aus der ersten Seite des Filters austreten kann.
  • Um die mechanische Stabilität weiter zu verstärken, kann die erste Seite des Filters mindestens eine Rippung aufweisen. Diese mindestens eine Rippung kann den Abfluss der Fixier-, Konservierungs- und/oder nährenden Flüssigkeit weiter optimieren. Die Form der Innenseite des Filters kann im Wesentlichen konkav sein. Eine Rippe ist als ein verstärkter Abschnitt des Filters zu verstehen. Es kann verschiedene Formen haben, wie z.B. radial, konzentrisch, parallel, unregelmäßig oder eine beliebige Kombination davon.
  • Das Verschlusselement des Filters kann als formschlüssiges Element, wie z.B. ein Gewinde und/oder ein Bajonett, ausgebildet sein; es sind jedoch auch andere Verbindungselemente möglich, wie es ein Reibschluss darstellen würde. Weiterhin kann der Steg ein erstes Element einer zweiten Dichtung bilden, die konfiguriert ist, um eine Verbindung mit einem Behälter herzustellen. Diese Verbindung kann so konfiguriert werden, dass sie flüssigkeitsdicht ist.
  • Die erste Seite des Filters kann einen Abschnitt aufweisen, der nicht senkrecht zum Steg verläuft. Ein Winkelbereich zwischen 90° und 180° kann angewendet werden, vorzugsweise mindestens 120°, bevorzugter mindestens 140° und höchstens 180°, vorzugsweise höchstens 130°, wobei eine im Wesentlichen abgerundete und/oder abgeschrägte Oberfläche entsteht. Andere Formen können in Betracht gezogen werden, wie z.B. ein Kegelstumpf, eine hyperbolische Form und/oder jede andere anwendbare Form.
  • Der Filter kann mit einem Identifikator ausgestattet werden, der menschlich- und/oder maschinenlesbare Informationen aufweisen kann. Die Informationen können eine numerische, eine alphanumerische oder eine Folge von Buchstaben oder Kombinationen davon sein. Darüber hinaus können symbolische Muster angewendet werden, die es einem Benutzer ermöglichen, die Probe, die Quelle der Probe, alle Gefahrenhinweise, eine Verfahrensinformation zur Bestimmung der weiteren Schritte und ähnliche Informationen zu identifizieren.
  • Der Identifikator kann einen RFID-Chip aufweisen, der in das spritzgegossene Filterstück integriert ist, aber auch einen Barcode, einen QR-Code oder Ziffern, die von einer optischen oder anderen elektronischen Vorrichtung gelesen und weiter gespeichert, an ein Laborinformationssystem oder ähnliches übermittelt werden können.
  • Ein Verschlusselement des Filters kann lösbar mit dem Behälter verbunden werden. Eine Ausführungsform könnte einen Gewindemechanismus verwenden, eine andere Ausführungsform könnte eine Bajonettausführung verwenden, während zu verstehen ist, dass weitere Ausführungsformen denkbar sind, sofern sie eine feste, aber lösbare Verbindung zwischen dem Filter und dem Behälter herstellen.
  • Die tragende Struktur des Filters kann eine Stützrippe aufweisen, um dem Filter eine stabile Struktur zu verleihen und/oder einen bequemen Modus für eine Person zur Handhabung der Vorrichtung bereitzustellen.
  • Das Verschlusselement des Filters kann nicht nur mit dem Behälter in Eingriff gebracht werden, sondern auch eine positive und/oder kraftschlüssige Verriegelung bewirken, vorzugsweise in einen Rahmen eingedrückt.
  • Der Filter kann lösbar an einem Behälterdeckel befestigt werden, vorzugsweise maschinenlösbar, so dass es einem Menschen schwerfällt, die Anordnung aus Filter und Behälterdeckel zu trennen.
  • Diese Befestigung des Filters am Behälterdeckel kann fest und ausgeführt werden. Um eine feste und Verbindung zwischen Filter und Behälterdeckel zu gewährleisten, kann der Behälterdeckel Verriegelungsklammern bestehen. Diese Verriegelungsklammern können so konfiguriert werden, dass sie fest mit dem Filter verbunden sind. Die können so konfiguriert werden, dass verhindert wird, dass eine Person diese löst, vorzugsweise eine Maschine den Schritt ausführt, um die Verbindung zwischen Filter und Behälterdeckel zu lösen. Es kann mindestens eine Verriegelungsklammer vorgesehen werden, vorzugsweise mindestens 3 Verriegelungsklammern, vorzugsweise mindestens 4 Verriegelungsklammern. Es ist zu verstehen, dass eine noch höhere Anzahl bis zu einer unbestimmten Anzahl angegeben werden kann, sofern die Verbindung zwischen Filter und Behälterdeckel fest und einwirkungssicher ist.
  • Der Behälterdeckel kann ein zweites Element einer ersten Dichtung aufweisen, um eine Verbindung zum Filter herzustellen. Es ist zu verstehen, dass eine feste Verbindung zwischen Filter und Behälterdeckel vorgesehen werden kann.
  • Der Behälterdeckel kann mindestens ein Eingriffselement aufweisen, dass durch eine automatische Entdeckelungsvorrichtung gesteuert werden kann. Es können mehr Eingriffselemente vorgesehen werden, mindestens 2 Eingriffselemente, vorzugsweise 3 Eingriffselemente, am besten 4 Eingriffselemente. Es kann jedoch auch eine noch höhere Anzahl vorgesehen werden, sofern eine feste und eingriffssichere Verbindung gewährleistet ist. Alle weiteren Ausführungsformen von Eingriffselementen, wie Welligkeiten, und/oder alle bekannten Verriegelungs- oder Schließelemente können vorgesehen werden, sofern eine zumindest flüssigkeitsdichte Verbindung erreicht werden kann.
  • Weiterhin kann der Behälterdeckel eine Distanzrippe aufweisen, um einen definierten Abstand zwischen dem Behälter und seinem Deckel zu gewährleisten. Darüber hinaus kann der Behälterdeckel ein Ausrichtungshilfsmittel aufweisen, wie beispielsweise Zentrierrippen oder geneigte Vorrichtungen, um eine definierte relationale Position zwischen dem Behälter und seinem Behälterdeckel zu gewährleisten.
  • Der Behälter, der konfiguriert ist, um mit dem Filter verbunden zu werden, kann mindestens einen Hohlraum zur Aufnahme und/oder Halterung einer Probe aufweisen. Eine Flüssigkeit für verschiedene Anwendungen kann enthalten sein. Eine solche Flüssigkeit kann eine fixierende, nährende und/oder konservierende Flüssigkeit sein. Es sollte klar sein, dass die Flüssigkeit eine Option ist; falls keine Flüssigkeit benötigt wird, kann sie weggelassen werden, ohne die Erfindung zu beeinträchtigen.
  • Um die Handhabung des Behälters während des Demontage- und Produktionsprozesses weiter zu verbessern, kann ein Greifbereich aufgewiesen werden. Es können verschiedene Ausführungsformen des Greifbereichs vorgesehen werden, wie z.B. eine mindestens dreikantige Form, eine mindestens vierkantige Form, vorzugsweise mindestens eine fünfkantige Form, am besten eine sechseckige Form. Es ist jedoch zu verstehen, dass eine höhere Anzahl von Kanten aufgewiesen ist, solange ein fester Griff für einen automatisierten Handhabungsprozess bereitgestellt werden kann. Obwohl eine regelmäßige und gleichmäßig verteilte Form bevorzugt wird, kann eine ungleichmäßig verteilte Form bereitgestellt werden.
  • Abgesehen von einer äußeren n-kantenförmigen Form kann jede andere Ausführungsform vorgesehen werden, ebenso wie eine innere n-Kante mit einer runden Außenfläche, ein n-kantenförmiger oder n-beiniger Stern, sei es innen und/oder außen.
  • Es können verschiedene Formen eines Greifbereichs Verwendung finden, wie z.B. eine oder mehrere Vertiefungen(en), ovale Konfiguration, Noppen, abgerundete Kanten, gleichmäßig verteilt oder unregelmäßig.
  • Der Behälter kann ein zweites Element der zweiten Dichtung aufweisen und eine Verbindung zwischen dem Filter und dem Behälter herstellen.
  • Der Behälter kann mindestens einen definierten Bereich aufweisen, der konfiguriert ist, um mindestens ein Informationsfeld für Identifizierungs- und/oder Automatisierungszwecke aufzunehmen. Vorzugsweise kann einer der definierten Bereiche der Boden des Behälters und/oder der andere auf der Seitenfläche des Behälters sein. Das Informationsfeld innerhalb des definierten Bereichs kann ein beliebiger maschinenlesbarer Code sein, der einen Datamatrixcode, einen Barcode, einen QR-Code, einen standardisierten Schriftsatz wie OCR-A und/oder eine menschenlesbare Information aufweisen kann. Das Informationsfeld kann eine eindeutige Registrierungsnummer des Behälters aufweisen, die mit einer Probe korreliert werden kann. Eine solche Zahl sollte so verstanden werden, dass sie auch alphabetische, alphanumerische, symbolische Muster oder eine Kombination davon aufweist.
  • Der Behälter kann auch mindestens einen definierten Bereich aufweisen, in dem eine elektronisch lesbare Information in einem RFID-Chip kodiert ist, und/oder eine andere Informationsquelle, die von einer elektronischen Vorrichtung lesbar ist. Darüber hinaus kann ein maschinenbeschreibbares Material vorgesehen werden.
  • Ein maschinenbeschreibbarer Informationsträger kann ein RFID- und/oder NFC-Tag sein. Aber auch ein Laser und/oder ein Tintenstrahl könnte auf einen definierten Bereich des Behälters schreiben. Darüber hinaus kann mindestens ein Aufkleber oder mindestens ein werkseitig definierter Identifikationscode angebracht werden.
  • Der Rahmen, der zum Verbinden mit einem Filter konfiguriert ist, kann einen Verschluss aufweisen, der im Wesentlichen komplementär zum Filterverschlusselement ist.
  • Der Rahmen kann ferner eine Verbindungsvorrichtung oder einen Rahmendeckel aufweisen, entweder durch eine Scharniergelenk/-stift-Kombination oder durch ein Festkörpergelenk zwischen dem Rahmen und dem Rahmendeckel. Um eine zuverlässige Verbindung des Rahmens mit dem Rahmendeckel zu ermöglichen, kann ein Schlitz im Wesentlichen komplementär zum Verriegelungsclip des Rahmendeckels vorgesehen werden.
  • Der mit dem Filter verbindbare Rahmendeckel kann Poren oder einen Spalt von mindestens 1 µm, vorzugsweise mindestens 10 µm, bevorzugt mindestens 500 µm und höchstens 5 mm, vorzugsweise höchstens 3 mm, bevorzugt höchstens 1 mm und am bevorzugtesten zwischen 10 µm und 1 mm aufweisen. Verschiedene Formen der Poren können vorgesehen werden, im Wesentlichen runde Löcher, bei denen die Weite als Durchmesser bezeichnet werden kann. Auch können Langlöcher und/oder unregelmäßig geformte Löcher/ Poren vorgesehen werden.
  • Eine Behälteranordnung kann zur Lagerung und/oder zum Transport mindestens einer Probe verwendet werden. Die Behälteranordnung kann den Filter, den Behälterdeckel und den Behälter aufweisen. Der Behälterdeckel und/oder der Filter können zumindest flüssigkeitsdicht mit dem Behälter verbunden werden. Es ist zu beachten, dass es für die Baugruppe aus Behälter, Filter und Behälterdeckel wichtig ist, dass eine zumindest flüssigkeitsdichte Verbindung erreicht wird.
  • Die Behälteranordnung kann einen Identifikator aufweisen, der für Menschen und/oder Maschinen lesbar sein kann. Darüber hinaus kann ein maschinenbeschreibbares Material vorgesehen werden.
  • Ein maschinenbeschreibbarer Informationsträger kann mindestens eines von RFID- oder NFC-Tags sein. Allerdings könnte auch ein Laser in einen definierten Bereich der Behälteranordnung schreiben. Darüber hinaus kann mindestens ein Aufkleber oder mindestens ein werkseitig eingestellter Identifikationscode angebracht werden.
  • Die Biopsiekassette kann für die Handhabung und/oder Lagerung der mindestens einen Probe vorgesehen sein. Die Biopsiekassette kann den Filter, den Rahmen und den Rahmendeckel aufweisen. Neben der oben genannten maschinenlesbaren Codierung auf dem Behälter kann eine zusätzliche und/oder alternative Kennzeichnung im oder auf dem Rahmen und/oder dem Filter enthalten sein. Die Identifizierung kann eine maschinenlesbare Informationsquelle sein, vorzugsweise ein RFID- oder NFC-Chip, eine Datamatrix-kodierte, eine QR-kodierte Information und/oder eine barcodierte Information. Darüber hinaus kann ein maschinenbeschreibbares Material vorgesehen werden.
  • Ein maschinenbeschreibbarer Informationsträger kann einer von RFID- oder NFC-Tags sein. Aber auch ein Laser könnte einen definierten Bereich der Biopsiekassette beschreiben. Darüber hinaus kann mindestens ein Aufkleber oder mindestens ein werkseitig eingestellter Identifikationscode angebracht werden.
  • Die Pathologieanordnung als Ganzes kann die Behälteranordnung und/oder die Biopsiekassette aufweisen.
  • Die Wörter „Probe“ und „Proben“ werden austauschbar verwendet und haben die gleiche Bedeutung, es sei denn, sie unterscheiden die Singular- oder Pluralform ausdrücklich.
  • Die Wörter „Pathologie“ und ihre Derivate sind austauschbar mit der „Histologie“ und ihren Derivaten zu verstehen.
  • Die Gewebeprobe kann aus menschlichen, tierischen, botanischen, agronomischen, forstwirtschaftlichen, Lebensmittel- und/oder forensischen Proben stammen.
  • Das Wort „Membran“ umfasst mindestens eine Hülle, ein Netz, ein Gitter, eine Folie, ein Laminat und/oder eine Deckschicht und/oder eine Kombination derselben.
  • Der Begriff „Gewebe“ umfasst alle Materialien, die an einem anderen Ort als dem, aus dem sie gewonnen werden, analysiert werden sollen. Das Gewebe umfasst zum Beispiel menschliche und/oder tierische Proben, aber auch andere Proben, die z.B. aus der Lebensmittelkontrolle oder landwirtschaftlichen Untersuchungen stammen.
  • Figurenliste
    • 1, umfassend 1a bis 1e, stellen eine Ausführungsform der pathologischen Anordnung gemäß der Erfindung mit den Elementen Filter, Behälterdeckel, Behälter, Rahmen und Rahmendeckel dar.
    • zeigt den Filter von der ersten Seite aus gesehen in einer perspektivischen Ansicht.
    • zeigt den Filter von einer zweiten Seite aus gesehen in einer perspektivischen Ansicht.
    • 4a und 4b zeigen den Greifbereich des Behälters in einer Detailansicht.
    • 5a und 5b zeigen das Datenfeld des Containers in vergrößerter Darstellung.
    • 6a und 6b zeigen alternative Ausführungsformen des Filters.
  • Die Elemente, die den Behälter, den Behälterdeckel und den Filter aufweisen, können eine Behälteranordnung bilden.
  • Die Elemente, die den Rahmen, den Rahmendeckel und den Filter aufweisen, können eine Biopsiekassette bilden.
  • Die Elemente, die den Behälter, den Rahmen, den Rahmendeckel, den Rahmendeckel, den Behälterdeckel und den Filter aufweisen, können eine Pathologieanordnung bilden.
  • Beschreibung der verschiedenen Ausführungen
  • Im Folgenden werden beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Abbildungen beschrieben. Diese Beispiele dienen dem besseren Verständnis der Erfindung, ohne ihren Anwendungsbereich einzuschränken.
  • In der folgenden Beschreibung wird eine Reihe von Zusammenhängen beschrieben. Der Fachmann wird verstehen, dass die Reihenfolge der Aufzählungen für die resultierende Konfiguration und deren Wirkung nicht entscheidend ist, es sei denn, der Kontext erfordert dies.
  • Wie hierin verwendet, auch in den Ansprüchen, sind einzelne Formen von Begriffen so auszulegen, dass sie auch die Pluralform einschließen und umgekehrt, sofern der Kontext nichts anderes anzeigt. Daher ist zu beachten, dass die Singularformen „ein/eine/eines/einer“ und „der/die/das“, wie sie hier verwendet werden, mehrere Verweise enthalten, sofern der Kontext nicht eindeutig etwas anderes vorschreibt.
  • Die Begriffe „aufweisen“, „umfassen“, „einschließlich“, „haben“ und „enthalten“ und ihre Variationen sind in der Beschreibung und den Ansprüchen als “einschließlich, aber nicht beschränkt auf” zu verstehen und sollen andere Komponenten nicht ausschließen.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst auch die genauen Begriffe, Merkmale, Werte und Bereiche usw., wenn diese Begriffe, Merkmale, Werte und Bereiche usw. in Verbindung mit Begriffen wie „etwa“, „um“, „im Allgemeinen“, „im Wesentlichen“, „zumindest“ usw. verwendet werden (d.h. „etwa 3“ soll auch genau 3 oder „im Wesentlichen konstant“ soll auch genau konstant umfassen).
  • Der Begriff „mindestens eine“ ist als „eine oder mehrere“ zu verstehen und umfasst daher beide Ausführungsformen, die eine oder mehrere Komponenten enthalten. Außerdem haben abhängige Ansprüche, die sich auf unabhängige Ansprüche beziehen, die Merkmale mit „mindestens einem“ beschreiben, die gleiche Bedeutung, sowohl wenn das Merkmal als „das“ als auch „das mindestens eine“ bezeichnet wird.
  • Es wird anerkannt, dass Abweichungen von den vorgenannten Ausführungsformen der Erfindung vorgenommen werden können, wenngleich sie noch in den Anwendungsbereich der Erfindung fallen. Alternative Merkmale, die dem gleichen, gleichwertigen oder ähnlichen Zweck dienen, können die in der Spezifikation angegebenen Merkmale ersetzen, sofern nicht anders angegeben. Sofern nicht anders angegeben, stellt jedes offenbarte Merkmal ein Beispiel für eine generische Reihe gleichwertiger oder ähnlicher Merkmale dar.
  • Die Verwendung einer beispielhaften Sprache, wie „z.B.“, „wie“, „vergleichbar“ und dergleichen, dient lediglich der besseren Veranschaulichung der Erfindung und weist nicht auf eine Beschränkung des Erfindungsumfangs hin, es sei denn, dies wird festgehalten. Alle in der Spezifikation beschriebenen Schritte können in beliebiger Reihenfolge oder gleichzeitig durchgeführt werden, es sei denn, der Kontext weist eindeutig auf etwas anderes hin.
  • Alle in der Spezifikation angegebenen Merkmale und/oder Schritte können in beliebiger Kombination kombiniert werden, mit Ausnahme von Kombinationen, bei denen sich zumindest einige der Merkmale und/oder Schritte gegenseitig ausschließen. Insbesondere sind die bevorzugten Merkmale der Erfindung auf alle Aspekte der Erfindung anwendbar und können in beliebiger Kombination verwendet werden.
  • Die gleichen Referenzziffern, die für verschiedene Ausführungsformen verwendet werden, dienen dazu, Teile oder Merkmale verschiedener Ausführungsformen mit gleicher oder ähnlicher Funktion zu identifizieren. Falls die gleichen Referenznummern in anderen Ausführungsformen nicht identifiziert werden, bedeutet dies keinesfalls, dass die entsprechenden, durch diese Referenznummern bezeichneten Merkmale nicht vorhanden sind.
  • Der Begriff „Clip“ umfasst auch synonym den Begriff „Klammer“ mit all seinen Derivaten.
  • Der Begriff „Kennung“ soll synonym mit dem Begriff „Identifikator“ verstanden werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform bildet einen Hohlraum, der geeignet ist, die Probe zu zentrieren, um zu verhindern, dass sie an einer der Wände oder sogar in einer Ecke haftet.
  • Figurenliste
    • 1a stellt den Filter 45 dar, der eine Tragkonstruktion 44 aufweisen kann, die die Möglichkeit bietet, eine Baugruppe (dargestellt in 1c), bestehend aus dem Filter 45 und dem Behälterdeckel (dargestellt in 1b), bequem zu öffnen und/oder zu schließen. Ein Filterverschlusselement 26 kann als formschlüssiges Element ausgebildet werden. Ein Steg oder Grat 46 mit einem zweiten Dichtungselement 47 kann so konfiguriert werden, dass er am Behälter anliegt (dargestellt in 1c). Die Rippen 49 auf der ersten Seite 41 können als komplementär zu den Rippen auf der zweiten Seite betrachtet werden (siehe 3). Weiterhin kann ein Feld mit einem Identifikator 24a vorgesehen sein. Dieser Identifikator 24a kann sichtbar oder unsichtbar in den Filter integriert werden, wie z.B. ein RFID-Tag oder ein NFC-Tag. Der Identifikator 24a kann entweder eine Nur-Lese-, eine Einmal-Schreib- Lese-Multiplikator- oder eine Schreib-/Lese-Multiplikatorvorrichtung sein. Als Identifikator 24a ist ein lasergebrannter Barcode dargestellt, um dieses Merkmal zu veranschaulichen. Weitere Ausführungsformen des Filters 45 sind in separaten Abbildungen beschrieben.
    • 1b zeigt den Behälterdeckel 40 mit dem zweiten Element der ersten Dichtung 43. Diese Dichtung 43 kann ergänzend eine flüssigkeitsdichte Verbindung mit dem ersten Element der ersten Dichtung bilden (dargestellt in 1a). Die Clips oder Klammern 42 können so angebracht werden, dass sie fest und manipulationssicher in den Filter eingreifen (siehe 1a). Diese Clips 42 können so konfiguriert werden, dass sie in die in 1a dargestellte Tragkonstruktion eingreifen. Mindestens ein Clip, der auch als Kralle oder Klemme anzusehen ist, kann vorgesehen werden, jedoch mindestens 2 Clips 42, vorzugsweise 3, vorzugsweise mindestens 4 Clips 42. Es kann eine noch höhere Anzahl von Clips 42 bereitgestellt werden. Die Clips 42 können auch als Verriegelungen bezeichnet werden.
    • 1c zeigt den Behälter 20. Der Behälter 20 ist konfiguriert, um mit dem Filter verbunden zu werden (siehe 1a) und kann mindestens einen Hohlraum 21 zur Aufnahme und/oder Halterung einer Probe aufweisen (nicht dargestellt). Eine Flüssigkeit oder ein Gas für verschiedene Anwendungen kann hinzugefügt werden. Eine solche Flüssigkeit kann eine fixierende, nährende und/oder konservierende Flüssigkeit sein. Das Gas kann jedes beliebige Gas einschließlich Umgebungsluft sein. Somit kann eine Ausführungsform ohne Flüssigkeit in Fällen, in denen keine Flüssigkeit benötigt wird, anwendbar sein. Um die Handhabbarkeit des Behälters 20 während der Demontage und/oder des Produktionsprozesses zu verbessern, kann ein Greifbereich 28 vorgesehen werden. Hier ist eine sechseckige Form dargestellt, jedoch kann jede beliebige Form angewendet werden, sofern sie eine maschinengetriebene Handhabung und Halterung des Behälters 20 unterstützt. Die 4a und 4b zeigen Ausführungsformen eines Greifbereichs 28. Weiterhin kann eine mindestens 3-seitige Form, eine mindestens 4-seitige Kantenform, vorzugsweise eine mindestens 5-seitige Form, am besten eine 6-seitige Form vorgesehen werden. Weitere Kanten für den Greifbereich 28 sind in dieser Erfindung offenbart. Für einen automatisierten Handhabungsprozess kann ein fester Griff bereitgestellt werden. Obwohl eine regelmäßige und gleichmäßig verteilte Form bevorzugt wird, kann eine ungleichmäßig verteilte Form bereitgestellt werden. Abgesehen von einer äußeren n-kantenförmigen Form kann jede andere Ausführungsform vorgesehen werden, ebenso wie eine innere n-Kante (siehe 4b) mit einer im Wesentlichen runden Außenfläche, ein n-kantenförmiges Sternchen, sei es innen und/oder außen. Der Behälter 20 kann ein zweites Element der zweiten Dichtung 22 aufweisen und eine zumindest flüssigkeitsdichte Verbindung zum Filter bilden (dargestellt in 1a). Der Behälter 20 kann mindestens einen definierten Bereich 24 aufweisen, der konfiguriert ist, um mindestens ein Informationsfeld zu Identifizierungs- und/oder Automatisierungszwecken aufzunehmen. Vorzugsweise kann einer der definierten Bereiche der Boden des Behälters sein (siehe 5a), der andere auf der Seitenfläche des Behälters 20. Das Informationsfeld innerhalb des definierten Bereichs 24 kann ein beliebiger menschen- und/oder maschinenlesbarer Code sein, der einen Matrixdatencode, einen Barcode, einen QR-Code, einen standardisierten Schriftsatz wie OCR und/oder eine menschenlesbare Information aufweisen kann. Das Informationsfeld kann eine eindeutige Registrierungskennung des Behälters 20 aufweisen, die später mit einer Probe korreliert werden kann. Darüber hinaus kann das Informationsfeld 24 Informationen über die Art der Probe und/oder eine Referenz für Abrechnungs- und/oder Identifikationszwecke aufweisen. Das Eingriffselement 25 ist hier in Form eines Gewindes dargestellt. Es kann jedoch ein Bajonettverschluss und/oder ein Reibungselement vorgesehen werden. Das Eingriffselement 25 kann so konfiguriert werden, dass es komplementär zum Eingriffselement 26 ist (siehe 2).
    • 1d zeigt einen Rahmen 30 zur Aufnahme des Filters (siehe 1a), nachdem der Filter mechanisch vom Behälterdeckel (siehe 1b) und dem Behälter (siehe 1c) demontiert wurde. Die Aussparung 31 kann konfiguriert werden, um das Eingriffselement 26 des Filters 45 komplementär aufzunehmen (siehe 1a). Die Scharnierrolle 35 und der hier abgebildete Schlitz 36 können als im Wesentlichen komplementär zum Rahmendeckel (siehe 1e) betrachtet werden. Das Eingriffselement 27 kann so konfiguriert werden, dass es komplementär zum Eingriffselement 26 des Filters 45 ist (siehe 1a und 2). Darüber hinaus kann ein Identifikator 24b entweder an einer bestimmten Stelle geliefert oder unsichtbar als RFID-Tag oder NFC-Tag in den Rahmen integriert werden. Falls sichtbar, kann ein Identifikator auf den Rahmen geschrieben werden, z.B. durch einen Laser. Darüber hinaus kann mindestens ein Aufkleber oder mindestens ein werkseitig eingestellter Identifikationscode angebracht werden.
    • 1e stellt den Rahmendeckel 32 dar, um einen Verschluss der Anordnung aus dem Rahmen 30 mit dem Filter 45 zu schaffen (siehe 1a). Der Scharnierstift 33 und der Verriegelungsclip 34 können so konfiguriert werden, dass sie komplementär mit der Scharnierrolle 35 und dem Schlitz 36 vom Rahmen 30 eingerastet werden können (siehe 1d). Darüber hinaus kann jede alternative Form des Eingriffs verwendet werden, wie z.B. ein Clip-In-Set 33 mit Schlitz (siehe 1d).
    • 2 stellt einen detaillierten Aspekt der ersten Seite 41 des Filters 45 dar, wobei die erste Seite 41 auch als Oberseite oder Innenseite des Filters 45 anzusprechen ist. Der Filter 45 kann auch als Sieb oder Netz ausgeführt werden. Die erste Seite 41 des Filters 45 kann mindestens eine Pore aufweisen, die konfiguriert ist, um einen Flüssigkeitsaustritt zu ermöglichen, wobei eine Pore oder ein Spalt mindestens 1 µm, vorzugsweise mindestens 10 µm, bevorzugter mindestens 500 µm und höchstens 5 mm, vorzugsweise höchstens 3 mm, bevorzugter höchstens 1 mm und am bevorzugtesten zwischen 10 µm und 1 mm beträgt. Rippen 49 zur Unterstützung der Probe und/oder zum Erleichtern des Ausflusses der Fixier-, Konservierungs- und/oder Nährflüssigkeit können bereitgestellt werden. Ein Filterverschlusselement 26 ist als formschlüssiges Element, wie beispielsweise ein Gewinde und/oder ein Bajonett, ausgebildet und der Steg 46 umfasst ein erstes Element für eine zweite Dichtung 47, das konfiguriert ist, um eine Verbindung mit einem Behälter 20 (siehe 1c) und/oder mit dem Eingriffselement 27 (siehe 1d) komplementär zu bilden. Die Stütze 44, die auch als Stützkonstruktion oder Tragkonstruktion bezeichnet wird, kann so konfiguriert werden, dass sie eine bequeme Handhabung durch den Anwender ermöglicht und gleichzeitig eine ausreichende mechanische Stabilität bietet, falls der Filter von einer Maschine bedient wird. Weiterhin kann die Tragkonstruktion 44 zur Interaktion mit den Klemmen 42 verwendet werden (siehe 1b). Die Form der inneren Struktur des Filters 45 kann einen Abschnitt umfassen, der nicht senkrecht zum verläuft; damit die Flüssigkeit im Wesentlichen konzentrisch zum Filter ausgegossen werden kann, können weitere Ausführungsformen wie ein Kegelstumpf vorgesehen werden. Weiterhin kann eine Einrastnische 98 vorgesehen werden, um einen festen Anschlag mit dem Behälterdeckel zu gewährleisten (siehe 1b).
    • 3 stellt einen detaillierten Aspekt der zweiten Seite 39 des Filters 45 dar, wobei die zweite Seite 39 auch als Unterseite oder Außenseite des Filters 45 anzusprechen ist. Der Filter 45 kann weiterhin als Sieb oder Netz ausgeführt werden. Die Rippen 49 und die Poren oder Verkleinerungen sind auch von der Außenseite 39 aus sichtbar. Von unten ist die Tragkonstruktion 44 zu sehen. Weiterhin ist ein Teil des Filterverschlusses 26 dargestellt, der in 2 näher beschrieben ist. Das erste Element einer ersten Dichtung 48 kann konfiguriert werden, um zumindest flüssigkeitsdicht mit dem zweiten Element der ersten Dichtung 43 zusammenzuwirken, wie in 1b dargestellt. Weiterhin kann eine Einrastnische (98) vorgesehen werden, um einen festen Anschlag mit dem Behälterdeckel zu gewährleisten (siehe 1b).
    • 4a zeigt einen detaillierten Aspekt einer alternativen Ausführungsform des Greifbereichs 28. Es kann ein 5-kantiger Greifbereich 28 mit abgerundeten Kanten und unebenen Eingriffsseiten vorgesehen werden. Weiterhin wird die Lage eines definierten Bereichs 24 dargestellt, hier dargestellt als QR-Code.
    • 4b zeigt ein weiteres Beispiel für den Greifbereich 28. Der definierte Bereich 24 hält ein Informationsfeld in einer Ausführungsform, wo es sich am Boden des Behälters befindet.
    • 5a und 5b zeigen einen detaillierten Aspekt des definierten Bereichs 24, der einen Code zum Identifizieren der individuellen Pathologieanordnung 10 und/oder der Behälteranordnung aufweist.
    • 6a zeigt eine weitere Ausführungsform des Filters 45 in einem Grundriss. Die Rippen 49 sind im Wesentlichen parallel angeordnet.
    • 6b zeigt die gleiche Ausführungsform wie in 6a, jedoch in einem perspektivischen Aspekt des Filters 45 mit den Rippen 49.
  • Die den Behälter 20, den Behälterdeckel 40 und den Filter 45 aufweisenden Elemente können eine Behälteranordnung bilden.
  • Die Elemente, die den Rahmen 30, den Rahmendeckel 32 und den Filter 45 aufweisen, können eine Biopsiekassette bilden.
  • Die Elemente, die den Behälter 20, den Rahmen 30, den Rahmendeckel 32, den Behälterdeckel 40 und den Filter 45 aufweisen, können eine Pathologieanordnung 10 bilden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (31)

  1. Filter (45) für eine Pathologieanordnung (10), aufweisend a. eine erste Seite (41), die konfiguriert ist, um den Abfluss einer fixierenden, konservierenden und/oder nährenden Flüssigkeit und/oder eines Gases zu erleichtern; b. wobei die erste Seite (41) konfiguriert ist, um mindestens eine Probe zurückzuhalten; c. wobei die erste Seite (41) konfiguriert ist, um das Erkennen und Analysieren der Probe zu erleichtern; d. einen Steg (46), der ein Filterverschlusselement (26) aufweist, und e. eine zweite Seite (39) gegenüber der ersten Seite (41), aufweisend i. eine Tragkonstruktion (44) und ii. ein erstes Element für eine erste Dichtung (48).
  2. Filter (45) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die erste Seite (41) konfiguriert ist, um eine automatisierte Probenerkennung und -darstellung zu unterstützen.
  3. Filter (45) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Seite (41) mindestens eine Pore aufweist, die konfiguriert ist, um einen Flüssigkeitsausfluss zu ermöglichen, wobei eine Porenweite mindestens 1 µm, vorzugsweise mindestens 10 µm, bevorzugter mindestens 500 µm und höchstens 5 mm, vorzugsweise höchstens 3 mm, bevorzugter höchstens 1 mm und am bevorzugtesten 10 µm bis 1 mm beträgt.
  4. Filter (45) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Seite (41) Rippen (49) zum Halten der Probe und/oderzum Reduzieren der Oberflächenspannung der Fixier-, Konservierungs- und/oder Nährflüssigkeit aufweist.
  5. Filter (45) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Filterverschlusselement (26) als ein formschlüssiges Element, wie beispielsweise ein Gewinde und/oder ein Bajonett, ausgebildet ist und der Steg (46) ein erstes Element für eine zweite Dichtung (47) aufweist, die konfiguriert ist, um eine Verbindung mit einem Behälter (20) zu bilden.
  6. Filter (45) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Seite (41) einen Abschnitt aufweist, der nicht senkrecht zum Steg (46) mit einem Winkel von mindestens 90°, vorzugsweise mindestens 120°, bevorzugter mindestens 140° und höchstens 180°, vorzugsweise höchstens 130°, verläuft und eine im Wesentlichen abgerundete und/oder abgeschrägte Oberfläche bildet.
  7. Filter (45) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Filterverschlusselement (26) konfiguriert ist, um lösbar mit dem Behälter (20) in Eingriff zu kommen.
  8. Filter (45) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Filterverschlusselement (26) konfiguriert ist, um einen positiven und/oder reibschlüssigen Verriegelungseingriff bereitzustellen, wobei der Filter (45) vorzugsweise in einen Rahmen (30) gedrückt wird.
  9. Filter (45) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der konfiguriert ist, um lösbar an einem Behälterdeckel (40) befestigt zu werden, vorzugsweise maschinenlösbar.
  10. Filter (45) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, konfiguriert, um den Behälterdeckel (40) fest und einwirkungssicher aufzunehmen.
  11. Filter (45) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der mindestens einen Identifikator (24a) aufweist, wobei der Identifikator (24a) vorzugsweise von einem Menschen und/oder einer Maschine lesbar ist, vorzugsweise einem RFID- oder NFC-Tag und/oder Data-Matrix-Code, QR-Code und/oder Barcode.
  12. Filter (45) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Identifikator (24a) ferner konfiguriert ist, um maschinenbeschreibbar zu sein.
  13. Behälterdeckel (40), der konfiguriert ist, um nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einem Filter (45) verbunden zu werden, wobei der Behälterdeckel (40) mindestens einen Verriegelungsclip (42), vorzugsweise mindestens 2 Verriegelungsclips (42), vorzugsweise mindestens 3 Verriegelungsclips (42) und vorzugsweise mindestens 4 Verriegelungsclips (42) aufweist.
  14. Behälterdeckel (40) nach Anspruch 13, aufweisend ein zweites Element für die erste Dichtung (43), das konfiguriert ist, um eine Verbindung mit dem Filter (45) herzustellen.
  15. Behälterdeckel (40) nach einem der Ansprüche 13 oder 14, wobei der Behälterdeckel (40) in einem festen Anschlag mit dem Filter (45) steht.
  16. Behälter (20), der konfiguriert ist, um mit einem Filter (45) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 verbunden zu werden, wobei der Behälter (20) mindestens einen Hohlraum aufweist, der konfiguriert ist, um die Probe und/oder eine Flüssigkeit aufzunehmen, die konfiguriert ist, um die Probe zu nähren und/oder zu konservieren und/oder zu fixieren.
  17. Behälter (20) nach Anspruch 16, wobei der Behälter (20) einen Greifbereich (28) aufweist, der konfiguriert ist, um einen Demontageprozess zu erleichtern, wobei der Greifbereich einen oder eine Kombination von folgenden aufweist a. eine äußere n-Kantenform, wobei n mindestens n=3, vorzugsweise mindestens n=4, insbesondere mindestens n=5, am bevorzugtesten n=6 ist; b. eine innere n-Kantenform, wobei n mindestens n=3, vorzugsweise mindestens n=4, insbesondere mindestens n=5, am bevorzugtesten n=6 ist; c. eine n-Strahl-Sternform, wobei n mindestens n=3, vorzugsweise mindestens n=4, vorzugsweise mindestens n=5, am bevorzugtesten n=6 ist.
  18. Behälter (20) nach Anspruch 16 oder 17, wobei der Behälter (20) ein zweites Element einer zweiten Dichtung (22) aufweist, um eine Verbindung zwischen einer Anordnung des Filters (45) mit dem Behälterdeckel (40) und dem Behälter (20) herzustellen.
  19. Behälter (20) nach einem der Ansprüche 16 bis 18, wobei der Behälter (20) mindestens einen definierten Bereich (24) aufweist, der konfiguriert ist, um mindestens ein Informationsfeld für Identifizierungs- und/oder Automatisierungszwecke aufzunehmen.
  20. Behälter (20) nach einem der Ansprüche 16 bis 19, wobei der definierte Bereich (24) mindestens ein Feld aufweist, das konfiguriert ist, um eine menschen- und/oder maschinenlesbare Kennung (24) bereitzustellen, wobei die Kennung (24) vorzugsweise ein RFID- und/oder ein NFC-Tag und/oder Datamatrixcode, QR-Code und/oder Barcode, bezogen auf die Probe und/oder die im Behälter aufgenommene Flüssigkeit, eine Gefahreninformation und/oder den Urheber der Probe ist.
  21. Behälter (20) nach einem der Ansprüche 16 bis 20, wobei der definierte Bereich (24) mindestens ein Feld mit einem Code aufweist, der für die Lesbarkeit durch Mensch und/oder Maschine konfiguriert ist.
  22. Behälter (20) nach einem der Ansprüche 16 bis 21, wobei der definierte Bereich (24) mindestens ein Feld mit einer elektronisch lesbaren Informationsquelle, vorzugsweise einem RFID-Chip, aufweist.
  23. Der Rahmen (30), der konfiguriert ist, um mit einem Filter (45) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 verbunden zu werden, wobei der Rahmen (30) einen Rahmenverschluss (27) aufweist, der im Wesentlichen komplementär zu dem Filterverschlusselement (26) ist.
  24. Rahmen (30) nach dem vorhergehenden Anspruch, ferner aufweisend mindestens einen Identifikator (24b), wobei der Identifikator (24b) vorzugsweise von einem Menschen und/oder einer Maschine lesbar ist, vorzugsweise ein RFID- oder NFC-Tag und/oder Datamatrixcode, QR-Code und/oder Barcode.
  25. Rahmen (30) gemäß den beiden vorhergehenden Ansprüchen, wobei der Identifikator (24b) konfiguriert ist, um maschinenbeschreibbar zu sein.
  26. Rahmendeckel (32), der konfiguriert ist, um mit einem Filter (45) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 verbunden zu werden, wobei der Rahmendeckel (32) einen Porenabstand von mindestens 1 µm, vorzugsweise mindestens 10 µm, bevorzugter mindestens 500 µm und höchstens 5 mm, vorzugsweise höchstens 3 mm, bevorzugter höchstens 1 mm und am bevorzugtesten zwischen 10 µm und 1 mm aufweist.
  27. Behälteranordnung zum Lagern und/oder Transportieren mindestens einer Probe, aufweisend a. den Filter (45) nach einem der Ansprüche 1 bis 12; b. den Behälterdeckel (40) nach einem der Ansprüche 13 bis 15; c. den Behälter (20) nach einem der Ansprüche 16 bis 22 wobei der Behälterdeckel (40) und/oder der Filter (45) in einer geschlossenen Position zumindest flüssigkeitsdicht mit dem Behälter (20) verbunden ist.
  28. Kassettenanordnung zum Tragen mindestens einer Probe, aufweisend a. den Filter (45) nach den Ansprüchen 1 bis 12; b. einen Rahmen (30) nach den Ansprüchen 24 bis 25; wobei die Kassettenanordnung mindestens einen Identifikator (24a, 24b) aufweist, wobei der Identifikator (24a, 24b) vorzugsweise von einem Menschen und/oder einer Maschine, vorzugsweise einem RFID- oder NFC-Tag und/oder Datamatrixcode, QR-Code und/oder Barcode und/oder wobei der mindestens ein Identifikator (24a, 24b) weiterhin maschinenbeschreibbar ist.
  29. Biopsiekassette zur Aufbewahrung und Handhabung mindestens einer Probe, aufweisend a. den Filter (45) nach einem der Ansprüche 1 bis 12; b. den Rahmen (30) nach den Ansprüchen 23 bis 25 und c. den Rahmendeckel (32) nach Anspruch 26.
  30. Biopsiekassette nach Anspruch 29, aufweisend mindestens einen Identifikator (24a, 24b), vorzugsweise lesbar und/oder beschreibbar durch einen Menschen und/oder eine Maschine, vorzugsweise einen RFID- oder NFC-Tag und/oder Datamatrixcode, QR-Code und/oder Barcode.
  31. Pathologieanordnung (10), aufweisend die Behälteranordnung nach Anspruch 27 und/oder eine Biopsiekassette nach mindestens einem der Ansprüche 29 und 30.
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