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Die Erfindung betrifft eine Handlingeinrichtung für lageinstabile Gegenstände, insbesondere leere Plastikflaschen, mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
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In der Praxis ist es bekannt, lagestabile Gegenstände mit breiter Aufstandsfläche, wie Pakete, z.B. Pakete, auf Bandförderern zu transportieren und die Gegenstände für eine Ausrichtungsänderung bzw. Drehung direkt zwischen quer zueinander laufenden Förderern zu überschieben. Außerdem sind stationäre Leiteinrichtung für eine Ausrichtungsänderung, z.B. Geländer, bekannt. Für lageinstabile Gegenstände, insbesondere leere Plastikflaschen, ist diese Technik weniger geeignet. Solche lageinstabilen Gegenstände neigen beim Transport zum Umfallen, insbesondere wenn sie ein ungünstiges Breiten/Höhenverhältnis besitzen und bei geringem Gewicht einen hochliegenden Schwerpunkt über der Transportfläche haben.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine geeignete Handlingtechnik für lageinstabile Gegenstände aufzuzeigen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch. Die beanspruchte Handlingtechnik, d.h. die Handlingeinrichtung und das Handlingverfahren, haben verschiedene Vorteile.
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Durch die beanspruchte Handlingtechnik und die rotierende Dreheinrichtung können Gegenstände umgesetzt und auch in ihrer Orientierung zur Transport- oder Förderrichtung verändert werden. Insbesondere können Gegenstände mit einer länglichen Basis um beliebige Winkel, insbesondere um 90°, gedreht werden. Das Umsetzen kann dabei von einem auf einen anderen Förderer erfolgen.
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Eine besondere Eignung besteht für die besagten lageinstabilen und umfallgefährdete Gegenstände, insbesondere leere Plastikflaschen oder Kunststoffflaschen. Dies gilt insbesondere, wenn solche leichtgewichtigen hohlen Flaschen oder anderen Behälter eine kleine Basis- oder Bodenfläche und eine große Höhe bzw. einen hoch liegenden Schwerpunkt haben. Besondere Vorteile ergeben sich außerdem, wenn solche lageinstabilen Gegenstände eine gewölbte Seitenwandung aufweisen.
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Die rotierende Dreheinrichtung kann die Gegenstände einzeln an einem Bereich ihrer Seitenwandung fassen und bei ihrer Rotation mitnehmen. Dies kann über einen definierten Drehweg bei der Rotation erfolgen. Das Fassen der Gegenstände erfolgt vorzugsweise einseitig und nur an einem Bereich der Seitenwandung. Dieser Bereich kann gewölbt sein.
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Beim Fassen kann ein Abstand zwischen dem Gegenstand und der Dreheinrichtung überwunden und der Gegenstand an die Dreheinrichtung heranbewegt werden. Die Dreheinrichtung kann die Gegenstände insbesondere am besagten Seitenwandungsbereich anziehen und in Kontakt mit sich bringen sowie mit der Anzugskraft festhalten.
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Ein solches Fassen oder Anziehen kann in unterschiedlicher Weise erfolgen. Besonders günstig und wirkungsvoll ist ein Ansaugen. Alternativ ist z.B. eine elektrostatisches Fassen oder Anziehen möglich.
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Die Dreheinrichtung fasst die Gegenstände am Beginn eines vorgegebenen Drehwegs, nimmt sie über den Drehweg mit und lässt sie am Ende des Drehwegs wieder los. Die Abgabe kann durch Schwerkraft erfolgen. Eine Ablösehilfe kann das Loslassen und Abgeben der Gegenstände am Ende des Drehwegs erleichtern.
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Das Fassen oder Anziehen, insbesondere Ansaugen, kann am Mantel eines rotierenden Drehmittels erfolgen. Die Länge des wirksamen Ansaugbereichs am Mantel in Richtung bzw. entlang des Drehwegs kann dabei größer als die Länge der Seitenwandung des Gegenstands sein. Der wirksame Ansaugbereich am Mantel kann auch stationär sein. Sobald ein Gegenstand in den Wirkbereich der Ansaugung gelangt, wird er gefasst bzw. angezogen. Dies gilt auch für andere Arten des Fassens oder Anziehens. Eine Positionsermittlung und ein dementsprechend gezieltes Ansteuern des Gegenstands sind zum Fassen nicht erforderlich.
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Das Drehen oder Rotieren kann rotationssymmetrisch um eine einzelne feste Drehachse oder in Form einer Umlaufbewegung in einer geschlossenen Ringbahn erfolgen, die nicht rotationssymmetrisch sein muss und gerundete sowie lineare Abschnitte haben kann.
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Die Dreheinrichtung kann mit einer Fördereinrichtung zusammenwirken und von dieser die Gegenstände aufnehmen und auf die Fördereinrichtung wieder abgeben. Die Fördereinrichtung kann Bestandteil der Handlingeinrichtung sein. Sie kann alternativ am Einsatzort der Dreheinrichtung bereits vorhanden sein.
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Die Dreheinrichtung kann ein um eine aufrechte Achse rotierendes Drehmittel mit einem Haltemittel zum Fassen der Gegenstände aufweisen. Das Dreh- und Haltemittel kann unterschiedlich ausgebildet sein, z.B. als rotierende Saugtrommel oder als umlaufendes endloses hintersaugtes Band mit einem Gehäuse. Ein Haftmittel, insbesondere eine Gummierung, kann für einen zusätzlichen Halt der an der bevorzugt äußeren Peripherie des Drehmittels gefassten und angepressten Gegenstände sorgen. Ein unteres Stützmittel, insbesondere Stützblech, im Bereich des Drehwegs kann zusätzliche Sicherheit bieten. Es kann bei unzureichender Fass- oder Anzugskraft ein Herabfallen des Gegenstand verhindern.
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Ein Fassen der Gegenstände durch Ansaugen kann mittels eines perforierten und hintersaugten sowie rotierenden Mantels des Drehmittels erfolgen, wobei der wirksame und bevorzugt stationäre Ansaugbereich des Drehmittels durch die Öffnung einer Blende gebildet und begrenzt wird. Ein Ansaugen kann auch auf andere Weise, z.B. durch einzeln mit Unterdruck oder Saugdruck beaufschlagbare Saugkammern am rotierenden Mantel des Drehmittels erfolgen.
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Die Dreheinrichtung, insbesondere deren rotierendes Drehmittel, kann einen fest vorgebenen oder veränderlichen Drehweg für die Mitnahme der gefassten Gegenstände bieten. Eine Veränderung des Drehwegs ist z.B. über eine verstellbare Blende an der hintersaugten Rückseite des Mantels oder durch eine lokal unterschiedliche Ansteuerung von mantelseitigen Saugkammern möglich. Je nach Art und Länge des Drehwegs können die Zuführ- und Abführrichtung der Gegenstände an und von der Dreheinrichtung verändert werden. Dabei kann eine Orientierungsänderung, insbesondere eine Drehung der Gegenstände um ihre Hochachse erfolgen, was aber nicht zwingend notwendig ist.
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Die Zuführ- und Abführrichtung bzw. die zum Transport der Gegenstände eingesetzten Förderer können mit unterschiedlichen Ausrichtungen zur Drehachse des Drehmittels an dessen rotierenden oder umlaufenden Mantel anschließen. Insbesondere kann ein Förderer tangential und ein anderer Förderer radial oder windschief anschließen. Es ist außerdem möglich, mehr als zwei Förderer anzuschließen. Günstig ist auch ein Höhenunterschied der Förderer. Insbesondere kann der abführseitige Förderer mit sein Förderfläche abgesenkt sein, was für eine Abgabe des am Ende des Drehwegs losgelassenen Gegenstands vorteilhaft ist
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Mit der Dreheinrichtung kann außer einem Umsetzen und ggf. einer Orientierungsänderung, insbesondere Drehung, der Gegenstände auch ein Sortieren erfolgen. Wenn drei oder mehr Förderer an die rotierende Dreheinrichtung anschließen und der Drehweg veränderbar ist, z.B. durch gezieltes lokales Beschalten von Saugkanälen, kann durch Abgabe eines Gegenstands am einen oder anderen abführenden Förderer eine Sortierung von Gegenständen erfolgen. Die Handlingeinrichtung kann dabei auch eine Detektionseinrichtung zur Erkennung und Unterscheidung der zu sortierenden Gegenstände haben.
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In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielhaft und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
- 1: eine perspektivische Seitenansicht einer Handlingeinrichtung mit einer Dreheinrichtung und einer Fördereinrichtung,
- 2: eine schematische und quergeschnittene Draufsicht auf eine Dreheinrichtung mit angeschlossener Fördereinrichtung,
- 3: eine perspektivische Seitenansicht der Dreheinrichtung,
- 4: die Dreheinrichtung von 3 in einem Längsschnitt,
- 5: eine vergrößerte Darstellung eines Drehmittels der Dreheinrichtung von 4 und
- 6: eine perspektivische Draufsicht auf das aufgeschnittene Drehmittel von 4 und 5.
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Die Erfindung betrifft eine Handlingeinrichtung (1) und ein Handlingverfahren für Gegenstände (2).
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Die Gegenstände (2) können von beliebiger Art und Größe sein. Die Handlingtechnik eignet sich besonders für lageinstabile Gegenstände (2), bei denen die Gefahr eines Umfallens beim Transport besteht. Dies können leere und dünnwandige sowie leichtgewichtige Behälter sein, z.B. Flaschen aus Kunststoff bzw. Plastik.
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Die in 2 in einer Draufsicht dargestellten Gegenstände (2) haben z.B. eine nicht rotationssymmetrische, z.B. ovale Basis (6) mit einer Längsachse (9). Die längliche Basis (6) hat vorzugsweise auch keine prismatische, insbesondere rechteckige Form. Die Basis (6) kann einen Boden der Gegenstände (2), insbesondere Behälter oder Flaschen, bilden. Die Gegenstände (2) werden auf der Basis (6) stehend transportiert. Die Gegenstände (2) haben ferner eine von der Basis (6) hochstehende Seitenwandung (7). Diese weist in der gezeigten Ausführungsform mindestens eine Wölbung (8) auf.
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Die Handlingeinrichtung (1) weist eine rotierende Dreheinrichtung (3) auf. Die Handlingeinrichtung (1) kann ferner eine Fördereinrichtung (4) für die Zufuhr und ggf. Abfuhr der Gegenstände (2) zu und ggf. von der Dreheinrichtung (3) aufweisen. Die Dreheinrichtung (3) und die Fördereinrichtung (4) sind an einem Gestell (5) angeordnet. Die Fördereinrichtung (4) kann Bestandteil der Handlingeinrichtung (1) sein oder kann alternativ bereits vorhanden sein, wobei die Dreheinrichtung (3) hieran angeschlossen wird. Die Fördereinrichtung (4) transportiert die Gegenstände vorzugsweise stehend.
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Die Fördereinrichtung (4) weist mindestens einen Förderer (26,27) auf, der vorzugsweise für die Zufuhr von Gegenständen (2) in einer Transportrichtung (30) zur Dreheinrichtung (3) vorgesehen und ausgebildet ist. Vorzugsweise weist die Fördereinrichtung (4) auch einen oder mehrere Förderer (27) für die Abfuhr der Gegenstände (2) auf. In 2 ist ein zweiter abführender Förderer (27) auf der rechten Seite schematisch und gestrichelt dargestellt. Die Förderrichtung(en) (30) ist/sind quer zu einer Drehachse (12) der Dreheinrichtung (3) ausgerichtet.
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Die rotierende Dreheinrichtung (3) fasst die Gegenstände (2) einzeln an einem Bereich ihrer Seitenwandung (7) und nimmt sie bei ihrer Rotation um die Drehachse (12) mit. Vorzugsweise zieht die Dreheinrichtung (3) die Gegenstände (2) radial an. Dies erfolgt bevorzugt durch Ansaugen mit Unterdruck oder Saugdruck. Die rotierende Dreheinrichtung (3) fasst bzw. zieht die Gegenstände einseitig an einem Bereich ihrer einen Seitenwandung (7) an. Dies kann ein Seitenwandbereich (7) mit einer Wölbung (8) sein.
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Die Dreheinrichtung (3) fasst gemäß 2 bei ihrer Rotation die Gegenstände (2) am Beginn eines vorgegebenen Drehwegs (d) um die Drehachse (12), nimmt sie über den Drehweg (d) mit und lässt sie am Ende des Drehwegs (d) wieder los. Der losgelassene Gegenstand (2) kann nach Entfall der Fasskraft und Anzugskraft durch Eigengewicht bzw. Schwerkraft abgegeben und von der Dreheinrichtung (3) gelöst werden. Er kann dabei von einem abführenden Förderer (27) aufgenommen werden oder kann alternativ im freien Fall nach unten abgegeben werden.
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In der gezeigten Ausführungsform saugt die Dreheinrichtung (3) die Gegenstände (2) über den Drehweg (d) an ihrer Seitenwandung (7) an. Durch den Saugdruck werden die Gegenstände (2) am Beginn des Drehwegs (d) unter Überbrückung eines eventuellen Abstands an die Dreheinrichtung (3) herangezogen und über den Drehweg (d) während der Rotation festgehalten. Die Dreheinrichtung (3) kann am Ende des vorgegebenen Drehwegs (d) eine Ablösehilfe (22,23) für die Gegenstände (2) aufweisen. 2 verdeutlicht diese Ausbildung und den Drehweg (d).
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Die Dreheinrichtung (3) kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Sie weist vorzugsweise ein um eine aufrechte Achse (12) rotierendes Drehmittel (10) mit einem Haltemittel (11) zum Fassen, insbesondere Anziehen oder Ansaugen der Gegenstände (2) auf. Das Fassen oder Anziehen, insbesondere Ansaugen, erfolgt dabei an einem um die Achse (12) rotierenden Mantel (16) des Drehmittels (10). Die Achse oder Drehachse (12) hat vorzugsweise eine vertikale Ausrichtung.
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Wie 4 und 5 verdeutlichen, weist das Drehmittel (10) einen steuerbaren Drehantrieb (13) auf, dessen Abtriebsachse mit der Drehachse (12) fluchtet, wobei die Abtriebswelle am Ende mit einem Boden (15) verbunden ist, auf dem der zylindrische Mantel (16) aufgesetzt und befestigt ist. Der Drehantrieb (13) dreht den Boden (15) und den Mantel (16) um die Achse (12) in Pfeilrichtung des Drehwegs (d).
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Wie 2 verdeutlicht, ist die Länge des wirksamen Fass- oder Anziehbereichs, insbesondere Ansaugbereichs, in Richtung bzw. entlang des Drehwegs (d) am Mantel (16) größer als die Länge der Seitenwandung (7) des Gegenstands (2). Der wirksame Fass- oder Anziehbereich, insbesondere Ansaugbereich, ist stationär. Der rotierende Mantel (16) bewegt sich dabei relativ zu diesem stationären Bereich.
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In den gezeigten Ausführungsbeispielen ist das Drehmittel (10) als rotierende zylindrische Trommel mit einem hohlen Innenraum (14) und einem zylindrischen Mantel (16) ausgebildet, der eine Perforation (17) aufweist. Die Perforation (17) wird von z.B. radialen Durchgangsöffnungen gebildet, die in 2 und 6 angedeutet bzw. dargestellt sind.
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Der Mantel (16) des Drehmittels (10) kann ein Haftmittel (18) aufweisen, das für ein zusätzliches Festhalten des gefassten Gegenstands (2) dient. Das Haftmittel (18) kann z.B. eine Gummierung oder eine andere Haftreibung vermittelnde Beschichtung auf der Mantelaußenseite sein.
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Das Haltemittel (11) ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als Saugeinrichtung ausgebildet. Es erzeugt im hohlen Innenraum (14) des Drehmittels (10) einen Unterdruck bzw. ein Vakuum und hintersaugt die Perforation (17) des Mantels (16). Hierdurch werden Luft und Gegenstände (12) aus der äußeren Umgebung an den Mantel (16) angesaugt und hier auch durch Saugdruck festgehalten.
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Das Drehmittel (10) weist eine die Saugwirkung und den Ansaugbereich lokalisierende Blende (19) mit einer Blendenöffnung (20) auf. Die Blende (19) ist stationär und innerhalb des Drehmittels (10), insbesondere des rotierenden Mantels (16), angeordnet.
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Wie 4 und 5 im Längsschnitt verdeutlichen, ist die Blende (19) am Gestell (5) befestigt. Sie reicht mit ihrem unteren Ende bis zum rotierenden Boden (15) und liegt hier luftdicht an. Am oberen Ende weist die Blende (19) ihrerseits einen geschlossenen Boden auf und ist dicht an der Unterseite des Drehantriebs (13) angeordnet. Die topfartige Blende (19) und der rotierende Boden (15) bilden miteinander den Hohlraum (14).
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Die Saugeinrichtung weist eine externe Unterdruckquelle (nicht dargestellt) auf, die über einen Saugkanal (24) mit dem Innenraum (14) verbunden ist. Der Saugkanal (24) ist gemäß 3 und 6 an die Blende (19) oberhalb des rotierenden Mantels (16) angeschlossen.
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Die Blende (19) ist in ihrer Form an die Mantelgeometrie angepasst. Sie ist z.B. als zylindrische Hülse oder Topf ausgebildet. Die Blende (19) bedeckt mit ihrem massiven bzw. geschlossenen Wandbereich den rotierenden Mantel (16) und die Perforation (17) von innen, wobei nur im fensterartigen Bereich der Blendenöffnung (20) der Unterdruck bzw. das Vakuum nach außen wirksam ist und nach außen hin eine Saugwirkung entfaltet.
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Eine Blendenöffnung (20) kann einzeln oder mehrfach im Mantel der Blende (19) vorhanden sein. Sie ermöglicht das Durchströmen von Außenluft durch die rotierende Perforation (17) in den hohlen Innenraum (14). Die Blendenöffnung (20) kann eine beliebig geeignete Formgebung haben. Beispielsweise ist sie gemäß 6 als rechteckige Öffnung im Blendenmantel ausgebildet. Sie hat aufrechte und längs der Achse (12) sich erstreckende Ränder (21). Diese bilden Steuerkanten und definieren den Beginn und das Ende des Drehwegs (d) und des stationären Ansaugbereichs.
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Die Blende (19) kann einstellbar oder verstellbar sein. Sie kann z.B. mit ihrer Blendenöffnung (20) um die Achse (12) bedarfsweise gedreht werden. In einer anderen Variante ist eine Verstellung der Ränder oder Steuerkanten (21) zur Vergrößerung oder Verkleinerung der Öffnungsweite in Umfangsrichtung möglich.
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Wie 2 verdeutlicht, kann eine Ablösehilfe (22) als Blaseinrichtung ausgebildet und z.B. am Blendenmantel in der Nähe der Steuerkante (21) am Ende des Drehwegs (d) angeordnet sein. Die Blaseinrichtung hat eine zum rotierenden Mantel (16) hin gerichtete Ausblasöffnung und kann dauerhaft oder bedarfsweise auch gesteuert einen dauerhaften oder impulsartigen Blasstrom emittieren, der den Gegenstand (2) am Ende des Drehwegs (d) vom Mantel (16) z.B. radial wegdrückt. Eine alternative oder zusätzliche Ablösehilfe (23) kann z.B. mechanisch wirken und kann als stationärer Anschlag gemäß 2 ausgebildet sein, der ebenfalls den bei der Drehbewegung mitgenommenen und evtl. anlaufenden Gegenstand (2) vom Mantel (16) ablöst sowie dessen Drehlage regulieren kann.
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2 verdeutlicht die Funktion der Dreheinrichtung (3). Der eine zuführende Förderer (26) schließt tangential an das Drehmittel (10) und dessen Mantel (16) an. Der andere abführende Förderer (27) schließt mit radialer Ausrichtung bezüglich der Drehachse (12) an das Drehmittel (10) an. Die Gegenstände (2) werden auf dem zuführenden Förderer (26) z.B. mit einer Ausrichtung ihrer Längsachse (9) parallel oder schräg zur Förderrichtung (30) zugeführt. Sie gelangen tangential an das Drehmittel (10) und werden hier an den rotierenden Mantel (16) angesaugt, sobald sie die erste vordere Steuerkante (21) passieren und in den Ansaugbereich gelangen. Durch die radiale Saugwirkung werden sie trotz ihrer Wölbung (8) am Mantel (16) außenseitig festgehalten. Dieser Halteeffekt kann durch das Haftmittel (18) unterstützt werden. Falls ein Gegenstand (2) einen radialen Abstand vom Mantel (16) hat, wird er durch die bei Beginn des Ansaugbereichs und des Drehwegs (d) einsetzende Saugwirkung auch an den Mantel (16) heranbewegt.
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Der festgehaltene Gegenstand (2) wird dann während der Rotation des Drehteils (10) am Mantel (16) gehalten und in Richtung des Drehwegs (d) mitgenommen bis zum Ende des Ansaugbereichs und der dortigen Steuerkante (21). Hier wird die Saugwirkung durch die Blende (19) abgeschaltet und der Gegenstand (2) losgelassen und abgegeben. Dies kann durch die Ablösehilfe (22,23) unterstützt werden. Der abführende Förderer (27) befindet sich unterhalb dieser Ablöse- oder Abgabestelle am Ende des Drehwegs (d). Er kann mit Abstand unterhalb des Gegenstands (2) angeordnet sein. Der Gegenstand (2) fällt bei der Abgabe ein Stück nach unten.
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Durch die unterschiedliche Ausrichtung der Förderer (26,27) wird der Behälter (2) von der Dreheinrichtung (3) zwischen den Förderern (26,27) mitgenommen und umgesetzt sowie um seine Hochachse um 90° gedreht. Bei einem windschiefen Abschluss des abführenden Förderers (27) kann der Drehwinkel ein anderer sein. Auf dem abführenden und radial angeschlossenen Förderer (27) ist die Längsachse (9) der Gegenstände quer zur Transportrichtung (30) ausgerichtet. Die mechanische Ablösehilfe (23) kann die Einnahme der gewünschten Drehstellung unterstützen und fehlerhafte Drehungen der Gegenstände (2) beim Ablösen vermeiden.
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2 verdeutlicht außerdem, dass die Gegenstände (2) auf beiden Förderern (26,27) bevorzugt mit einem gegenseitigen Abstand transportiert werden können. Dies reduziert die Gefahr eines Umfallens. Der Abstand auf dem zuführenden Förderer (26) kann eine beliebige Größe haben und kann auch variieren. Die Gegenstände (2) können u.U. auch aneinander stoßen und einander überlappen.
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Sobald ein Gegenstand (2) in den Ansaugbereich gelangt, wird er an den rotierenden Mantel (16) angesaugt und festgehalten. Die Ansaugwirkung auf den nächstfolgenden Gegenstand (2) tritt erst ein, wenn dieser mit einer ausreichend großen Fläche seiner Seitenwandung (7) in den Ansaugbereich gelangt. Hierdurch können etwaig überlappende Gegenstände (2) vereinzelt werden.
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An den abführenden Förderer (27) werden die Gegenstände (2) am Ende des Drehwegs (d) einzeln und unabhängig voneinander durch Beendigung der Ansaugwirkung abgegeben. Durch den Förderer (27) wird hierbei auch ein Abstand zwischen den hier aufgenommenen Gegenständen (2) gebildet. Die Geschwindigkeit der Förderer (26,27) kann unterschiedlich sein. Insbesondere kann die Geschwindigkeit des zuführenden Förderers (26) höher als die des abführenden Förderers (27) sein. Beide Förderer (26,27) werden bevorzugt kontinuierlich bewegt.
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Die Gegenstände (2) werden mit ihrer Basis (6) auf einer oberen Förderfläche (28) der Förderer (26,27) stehend transportiert. Die Förderer (26,27) können in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind sie als gerade, umlaufend bewegte und endlose Bandförderer ausgebildet, deren Obertrum die Förderfläche (28) bildet. Die Förderflächen (28) sind bevorzugt horizontal ausgerichtet.
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Zwischen den Förderern (26,27) kann im Bereich des Drehwegs (d) ein bevorzugt stationäres Stützmittel (25) für die am Mantel (16) aufgenommenen Gegenstände (2) angeordnet sein. Dies kann z.B. ein gebogenes Stützblech sein, das an den zuführenden Förderer (26) in Höhe seiner Förderfläche (28) anschließt und vor dem abführenden Förderer (27) endet. Das Stützmittel (27) ist in 2 schematisch angedeutet.
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Die Förderer (26,27) können mit ihrer Förderfläche (28) eine gleiche oder unterschiedliche Höhe haben. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der abführende Förderer (27) mit seiner Förderfläche (28) tiefer als der zuführende Förderer (26) und das Stützmittel (25) angeordnet.
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Die instabilen Gegenstände (2) könne auf der Fördereinrichtung (4), insbesondere auf zumindest einem Förderer (26,27) mit einer Stabilisierungseinrichtung (29) in ihrer aufrechten und stehenden Lage stabilisiert werden. Eine Stabilisierungseinrichtung (29) kann z.B. als Saugeinrichtung unterhalb einer luftdurchlässigen Förderefläche (28) ausgebildet sein. Alternativ oder zusätzlich kann eine Stabilisierungseinrichtung (29) als Geländer oder in andere geeignete Weise ausgebildet sein.
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Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind in verschiedener Weise möglich. Insbesondere können die Merkmale der Ausführungsform und der vorgenannten sowie nachgenannten Varianten beliebig miteinander kombiniert, insbesondere auch vertauscht werden.
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Die Förderrichtung (30) der Förderer (26,27) und die Drehrichtung des Drehmittels (10) bzw. des Drehwegs (d) können umgekehrt werden. Hierbei kann die Zu- und Abführfunktion der Förderer (26,27) vertauscht werden. Außerdem erfolgt eine Drehung der Gegenstände (2) in Gegenrichtung, wobei zugeführte und quer zur Förderrichtung (30) ausgerichtete Gegenstände (2) gedreht und mit ihrer Längsachse (9) parallel zur abführenden Förderrichtung (30) gedreht werden. Die ein oder mehreren Ablösehilfen (22) können entsprechend umpositioniert werden.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Anschlussstellen der beiden Förderer (26,27) an der Dreheinrichtung (3) um einen Umfangswinkel von 90° versetzt zueinander angeordnet. Dieser Versatzwinkel kann beliebig variieren. Hierbei kann die Blende (19) entsprechend verstellt werden. Insbesondere kann die Öffnungsweite der Blendenöffnung (20) entsprechend verkleinert oder vergrößert werden. In 2 ist hierzu eine Variante gestrichelt dargestellt.
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Die Förderer (26,27) können mit gleicher oder unterschiedlicher Ausrichtung gegenüber der Drehachse (12) an die Dreheinrichtung (3) und deren rotierendes Drehmittel (10) anschließen. Wenn beide Förderer (26,27) tangential anschließen, erfolgt ein Umsetzen der Gegenstände (2) zwischen den Förderern (26,27) ohne Orientierungsänderung und Drehung der Gegenstände (2) um ihre Hochachse.
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Die Dreheinrichtung (3) kann ebenfalls abgewandelt werden. Das Drehmittel (10) kann von einem in einer endlosen Schleife oder Ringbahn umlaufenden Band gebildet werden, das z.B. außenseitig an einem Gehäuse geführt ist, welches auch den hohlen Innenraum (14) umschließt. Die Umlauf- oder Ringbahn des Bandes kann eine beliebige Formgebung mit geraden und gebogenen Bahnabschnitten haben. Gebogene Bahnabschnitte können gleiche oder unterschiedliche Krümmungsradien bzw. Krümmungs- oder Drehachsen haben. Das Band kann den Mantel (16) bilden und eine Perforation (17) aufweisen.
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In einer anderen Variation können das Haltemittel (11) und die Saugeinrichtung in anderer Weise ausgebildet sein. Der Mantel (16) bzw. das Band kann statt einer Perforation (17) eine Vielzahl von bevorzugt aufrechten Saugkammern haben, die in Umfangsrichtung verteilt angeordnet sind. Die Saugkammern können lokal zur Bildung des Ansaugbereichs beschaltet bzw. aktiviert werden. Sie können hierfür in geeigneter Weise mit einer Unterdruckquelle an der gewünschten Stelle des Drehwegs (d) gezielt verbunden werden. Eine Beschaltung kann einheitlich oder unterschiedlich entlang des Drehwegs (d) und des gewünschten Ansaugbereichs erfolgen.
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In der gezeigten Ausführungsform werden die Gegenstände (2) von außen über eine externe Fördereinrichtung (4) an die Dreheinrichtung zu- und abgeführt sowie an der Außenseite des Mantels (16) bei der Rotation angelegt und mitgenommen. Alternativ ist eine kinematische Umkehr mit Innenzu- und abführung der Gegenstände (2) und Anlage sowie Mitnahme an der Mantelinnenseite möglich. Der Mantel (16) wird dann z.B. an der Außenseite und aus einem äußeren, ringförmigen Hohlraum (14) hintersaugt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Handlingeinrichtung
- 2
- Gegenstand, Behälter, Flasche
- 3
- Dreheinrichtung
- 4
- Fördereinrichtung
- 5
- Gestell
- 6
- Basis
- 7
- Seitenwandung
- 8
- Wölbung
- 9
- Längsachse
- 10
- Drehmittel, Saugtrommel
- 11
- Haltemittel, Saugmittel
- 12
- Drehachse
- 13
- Drehantrieb
- 14
- Innenraum
- 15
- Boden
- 16
- Mantel
- 17
- Perforation
- 18
- Haftmittel, Gummierung
- 19
- Blende
- 20
- Blendenöffnung
- 21
- Steuerkante
- 22
- Ablösehilfe, Blaseinrichtung
- 23
- Ablösehilfe, Anschlag
- 24
- Saugkanal
- 25
- Stützmittel, Stützblech
- 26
- Förderer Zufuhr
- 27
- Förderer Abfuhr
- 28
- Förderfläche
- 29
- Stabilisierungseinrichtung, Saugeinrichtung
- 30
- Förderrichtung
- d
- Drehweg