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Entkopplungsmatte für Bodenbeläge
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Die Erfindung betrifft eine Entkopplungsmatte für Bodenbeläge, umfassend ein im Wesentlichen ebenes Grundmaterial mit einer ersten Hauptseite, aus der Erhebungen ausgebildet sind.
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Eine derartige Entkopplungsmatte ist aus der
EP 2 935 723 B1 bekannt. Als Bodenbeläge kommen dabei sämtliche Beläge aus Naturstein und mineralischen Fliesen oder Platten sowie Holzböden wie Parkett in Betracht. Besonders häufig werden Entkopplungsmatten allerdings im Zusammenhang mit mineralischen Bodenbelägen aus Keramik, Naturstein oder Fliesen verwendet.
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Die Bodenbeläge werden mittels Kleber auf einem Untergrund verlegt, wobei die Bodenbeläge nach dem Aushärten des Klebers fest mit dem Untergrund verbunden sind. Durch den festen Verbund zwischen Bodenbelag und Untergrund werden jedoch in dem Untergrund vorhandene Spannungen und Bewegungen direkt in den Bodenbelag weitergeleitet, so dass in dem Bodenbelag Risse und Brüche entstehen können. Des Weiteren bewirkt der feste Verbund eine direkte Schalleinleitung von dem Bodenbelag direkt in den Untergrund.
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Um diese Nachteile überwinden zu können, ist es aus dem Stand der Technik bekannt, zwischen Bodenbelag und Untergrund eine Entkopplungsmatte anzuordnen. Diese verhindert einerseits die Übertragung von Spannungen von dem Untergrund in den Bodenbelag und zum anderen senkt die Entkopplungsmatte die direkte Schallübertragung von dem Bodenbelag in den Untergrund.
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Zur Herstellung eines Bodenbelags wird zunächst die Entkopplungsmatte in ein Klebebett gelegt und dadurch stoffschlüssig mit dem Untergrund verbunden. Anschließend wird auf die Oberseite der Entkopplungsmatte ein Kleber, beispielsweise ein Fliesenkleber aufgebracht, auf welchem der Bodenbelag angebracht wird.
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Insbesondere im Sanitärbereich werden verstärkt Zusatzheizungen in Form von Fußbodenheizungen vorgesehen, welche häufig als elektrische Widerstandsheizungen ausgebildet sind. Zwar weisen diese nur eine geringe Bauhöhe auf, dennoch besteht der Wunsch, einen Bodenbelag mit einer besonders geringen Aufbauhöhe bereitzustellen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Entkopplungsmatte für Bodenbeläge bereitzustellen, welche insbesondere im Zusammenhang mit einer Fußbodenheizung eine geringe Aufbauhöhe des Bodenbelags ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Auf vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die Unteransprüche Bezug.
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Die erfindungsgemäße Entkopplungsmatte für Bodenbeläge umfasst ein im Wesentlichen ebenes Grundmaterial mit einer ersten Hauptseite, aus der Erhebungen ausgebildet sind, wobei zumindest erste Erhebungen und zweite Erhebungen eine unterschiedliche Formgebung aufweisen, wobei die Erhebungen derart auf dem Grundmaterial angeordnet sind, dass zwischen den Erhebungen ein rohr- oder kabelförmiges Heizelement einbringbar ist, wobei zumindest ein Teil der Erhebungen gemeinsam einen Hinterschnitt bilden, so dass das Heizelement auf der Entkopplungsmatte fixierbar ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Entkopplungsmatte ist vorteilhaft, dass das Heizelement zwischen den Erhebungen geführt werden kann, so dass sich durch das Einbringen des Heizelementes keinerlei Veränderung der Bauhöhe des Bodenbelags ergibt. Dadurch, dass zumindest ein Teil der Erhebungen einen Hinterschnitt bilden, ist gewährleistet, dass das Heizelement zumindest während der Bauarbeiten so auf der Entkopplungsmatte fixiert ist, dass sich das Heizelement nicht unbeabsichtigt lösen kann. Dadurch vereinfacht sich die Herstellung des Bodenbelages und es ist gewährleistet, dass die Heizelemente in den Bereichen angeordnet sind, an welchen deren Heizleistung erwünscht ist.
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Die Entkopplungsmatte weist in Richtung des Untergrundes nur eine geringe Wärmeleitfähigkeit auf. Dies gilt vor allem dann, wenn aufgrund der dreidimensionalen Struktur der Entkopplungsmatte mit den Erhebungen unterhalb der Entkopplungsmatte Luft eingeschlossen ist. In Richtung des Bodenbelags ist die Wärmeleitfähigkeit hingegen deutlich größer, insbesondere wenn durch Fliesenkleber oder dergleichen eine Verbindung zwischen Heizelement und Bodenbelag hergestellt ist. Dadurch ergibt sich eine besonders effektive Fußbodenheizung.
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Es ist denkbar, der zweiten Hauptseite des Grundmaterials ein Dämmmaterial zuzuordnen. Das Dämmmaterial kann flächig ausgebildet sein und mit der Entkopplungsmatte ein Verbundelement bilden. Alternativ oder zusätzlich können die Erhebungen und Vertiefungen auf der Hauptseite mit einem Dämmmaterial gefüllt sein. In beiden Fällen kommt als Dämmmaterial vorzugsweise ein Schaumstoff, beispielsweise expandiertes Polystyrol (EPS) in Betracht.
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Die Entkopplungsmatte wird vorzugsweise stoffschlüssig mit dem Untergrund verbunden. Dazu kann auf der zweiten Hauptseite, also auf der dem Untergrund zugewandten Seite des Grundmaterials eine Klebeschicht angeordnet sein. Die Klebeschicht kann vollflächig oder punktförmig aufgebracht sein. Die Klebeschicht kann dabei insbesondere in Form einer doppelseitig klebenden Folie auf dem Grundmaterial befestigt sein. Alternativ kann die Entkopplungsmatte auch mittels eines Fliesenklebers stoffschlüssig mit dem Untergrund verbunden werden. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn auf der zweiten Hauptseite ein Gewebe, beispielsweise ein Gittergewebe, ein Geotextil, ein Wirrgelege oder ein Vliessubstrat angeordnet ist.
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Die Erhebungen sind derart aus dem plattenförmigen Grundmaterial ausgebildet, dass sich zwischen den Erhebungen Kanäle ergeben, in welche das Heizelement einbringbar ist. Grundmaterial und Erhebungen sind vorzugsweise einstückig und materialeinheitlich ausgebildet. Vorzugsweise besteht das Grundmaterial mit den Erhebungen aus einem Kunststoff, beispielsweise aus Polystyrol (PS), Polypropylen (PP), High-Density-Polyethylen (HDPE) oder Polyethylenterephtalat (PET).
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Dabei kann die Entkopplungsmatte als Plattenmaterial ausgebildet sein oder in Rollenform vorliegen, welche an Ort und Stelle passend zugeschnitten wird.
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Erste Erhebungen können pyramidenstumpfförmig ausgebildet sein. Derartig geformte Erhebungen lassen sich besonders einfach herstellen und aus Formgebungswerkzeugen entformen.
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Zweite Erhebungen können einen kreuzförmigen Querschnitt aufweisen. Die Ausrichtung erfolgt dabei vorzugsweise derart, dass die Ausrichtung des kreuzförmigen Querschnitts so erfolgt, dass sich eine Ausrichtung quer bzw. längs zu den Kanälen ergibt. Dabei kann die von dem Grundmaterial beabstandete freie Oberfläche der Erhebung so ausgestaltet sein, dass die den Kanälen zugeordneten Kanten die Kanäle, bzw. Zwischenräume, in welchen Heizelemente angeordnet werden, wenigstens teilweise überdeckt sind. Dadurch ergibt sich ein Hinterschnitt, welcher das Heizelement zwischen den Erhebungen fixiert.
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Dritte Erhebungen können halbkreisförmige Vorsprünge aufweisen. Dabei ragen vorzugsweise die halbkreisförmigen Abschnitte in Richtung der Kanäle, bzw. Zwischenräume zwischen den Erhebungen. Die Oberseiten der halbkreisförmigen Vorsprünge können dabei ebenfalls den Zwischenraum zwischen den Erhebungen teilweise überdecken und so ebenfalls einen Hinterschnitt bilden.
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Insofern können zweite Erhebungen und dritte Erhebungen einen Hinterschnitt bilden, wohingegen erste Erhebungen so abgeschrägt sind, dass sich dort der Querschnitt der Erhebung verjüngt. Dadurch ist es möglich, das Heizelement besonders einfach in der Entkopplungsmatte zu befestigen, wobei das Heizelement in diversen Anordnungen zwischen den Erhebungen befestigt werden kann.
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Vorzugsweise sind die Erhebungen rasterförmig angeordnet. Dadurch ergeben sich zwischen den Erhebungen geradlinig verlaufende Kanäle, wobei erste Kanäle quer zu zweiten Kanälen verlaufen. Bei dieser Ausgestaltung ist es besonders einfach, ein Heizelement mäanderförmig auf der Entkopplungsmatte zu befestigen.
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In einer ersten Reihe von Erhebungen können erste Erhebungen und zweite Erhebungen abwechselnd angeordnet sein. In einer zweiten Reihe, welche zu der ersten Reihe benachbart ist, können erste Erhebungen und dritte Erhebungen abwechselnd angeordnet sein. Dabei können zweite Erhebungen zu dritten Erhebungen versetzt angeordnet sein. Dadurch sind Geometrien, welche einen Hinterschnitt bilden, versetzt zueinander angeordnet, was ein besonders einfaches Einführen und Befestigen des Heizelementes ermöglicht.
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Zwischen den Erhebungen kann eine Rinne ausgebildet sein. Dabei ist die Rinne aus den zwischen den Erhebungen verlaufenden Kanälen gebildet. Die Rinne hat einen halbkreisförmigen Querschnitt, welche besonders gut geeignet ist, Widerstandskabel und ähnliche Heizelemente aufzunehmen.
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Eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Entkopplungsmatte wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Diese zeigen schematisch:
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1 eine Entkopplungsmatte in der Draufsicht;
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2 eine Schnittdarstellung der Entkopplungsmatte entlang erster und dritter Erhebungen;
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3 eine Schnittdarstellung der Entkopplungsmatte entlang erster und zweiter Erhebungen.
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1 zeigt eine Entkopplungsmatte 1 für Bodenbeläge, umfassend ein im Wesentlichen ebenes Grundmaterial 2 aus Kunststoff. Die Entkopplungsmatte 1 liegt dabei in Form von Platten vor, wobei die Entkopplungsmatte 1 auch als Rollenware vorliegen kann.
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Das plattenförmige Grundmaterial 2 weist eine erste Hauptseite 3 auf, welche dem Bodenbelag zugewandt, bzw. dem Untergrund abgewandt ist. Aus der Hauptseite 3 sind Erhebungen 4, 5, 6 ausgebildet, wobei zumindest erste Erhebungen 4 und zweite Erhebungen 5 eine unterschiedliche Formgebung aufweisen. Die Erhebungen 4, 5, 6 sind derart auf dem Grundmaterial 2 angeordnet, dass sich zwischen den Erhebungen 4, 5, 6 ein Kanal in Form einer Rinne 10 ergibt, in die ein rohr- oder kabelförmiges Heizelement 7 einbringbar ist. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist das Heizelement 7 ein elektrisches Widerstandsheizkabel, welches mäanderförmig auf der Entkopplungsmatte 1 befestigt ist.
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Die Erhebungen 4, 5, 6 sind so ausgebildet, dass ein Teil der Erhebungen 4, 5, 6 gemeinsam einen Hinterschnitt bilden, so dass das Heizelement 7 auf der Entkopplungsmatte 1 fixiert ist. Die Fixierung erfolgt dabei derart, dass das Heizelement 7 auf die Entkopplungsmatte aufgeklipst werden kann und dadurch zumindest während der Montagearbeiten ortsfest gehalten ist. Nach Abschluss der Montagearbeiten ist das Heizelement 7 fest in den Verbund aus Bodenbelag, Kleber und Entkopplungsmatte 1 eingebunden.
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Die Erhebungen 4, 5, 6 sind so ausgebildet, dass erste Erhebungen 4 pyramidenstumpfförmig ausgebildet sind, zweite Erhebungen 5 einen kreuzförmigen Querschnitt und dritte Erhebungen 6 halbkreisförmige Vorsprünge aufweisen. Die dritten Erhebungen 6 sind in der Draufsicht aufgrund der halbkreisförmigen Vorsprünge blütenförmig. Dabei sind die Erhebungen 4, 5, 6 rasterförmig auf dem Grundmaterial 2 angeordnet.
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Die Ausrichtung der zweiten Erhebungen 5 erfolgt dabei derart, dass sich eine Ausrichtung quer bzw. längs zu den Kanälen ergibt. Dabei ist die von dem Grundmaterial 2 beabstandete freie Oberfläche der Erhebung 5 so ausgestaltet, dass die den Kanälen zugeordneten Kanten die Kanäle wenigstens teilweise überdecken. Auch die halbkreisförmigen Abschnitte der dritten Erhebungen 6 ragen in Richtung der Kanäle zwischen den Erhebungen 4, 5, 6, wobei die Oberseiten der halbkreisförmigen Vorsprünge dabei ebenfalls den Zwischenraum zwischen den Erhebungen 4, 5, 6 teilweise überdecken und so ebenfalls einen Hinterschnitt bilden.
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Die Anordnung der Erhebungen 4, 5, 6 erfolgt derart, dass in einer ersten Reihe 8 erste Erhebungen 4 und zweite Erhebungen 5 abwechselnd angeordnet sind und dass in einer weiteren Reihe 9, welche zu der ersten Reihe 8 benachbart ist, erste Erhebungen 4 und dritte Erhebungen 6 abwechselnd angeordnet sind. Dabei sind zweite Erhebungen 5 zu dritten Erhebungen 6 versetzt angeordnet, so dass zu einer zweiten Erhebung 5 und zu einer dritten Erhebung 6 jeweils stets eine erste Erhebung 4 benachbart ist. Über ein Vielfaches von ersten Reihen 8 und weiteren Reihen 9 betrachtet entspricht die Anzahl der ersten Erhebungen 4 der Summe der zweiten Erhebungen 5 und dritten Erhebungen 6.
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Zwischen den Erhebungen 4, 5, 6 bilden sich Kanäle in Form einer Rinne 10 mit im Wesentlichen halbkreisförmigem Querschnitt aus.
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Zur Montage wird die Entkopplungsmatte 1 auf den Untergrund aufgelegt, wobei die Entkopplungsmatte 1 auf der dem Untergrund zugewandten zweiten Hauptseite mit einer Klebeschicht versehen sein kann. Dabei kann ein Kleber direkt auf die zweite Hauptseite aufgetragen oder die Klebeschicht als doppelseitig klebende Folie ausgebildet sein. Die Klebeschicht kann vollflächig oder punktförmig ausgebildet sein.
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Auf der auf dem Untergrund befestigten Entkopplungsmatte 1 wird das Heizelement 7 mäanderförmig entlang einer frei wählbaren Bahn auf die Entkopplungsmatte 1 aufgeklipst. Anschließend wird auf die Hauptseite 3 ein Kleber, beispielsweise ein Fliesenkleber aufgetragen, in welchen wiederum der Bodenbelag, beispielsweise ein Fliesenbelag eingebettet wird.
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2 zeigt eine Schnittdarstellung der Entkopplungsmatte 1 gemäß 1. Dabei ist der Schnitt entlang der zweiten Reihe 9 geführt, so dass erste Erhebungen 4 und dritte Erhebungen 6 im Schnitt gezeigt sind. Zwischen den Erhebungen 4, 6 bilden sich jeweils Rinnen 10, wobei die halbkreisförmigen Vorsprünge der dritten Erhebungen 6 die Rinnen 10 abschnittsweise teilweise überdecken und so gemeinsam mit weiteren zweiten Erhebungen 5 und dritten Erhebungen 6 einen Hinterschnitt bilden, welcher das Heizelement 7 auf der Entkopplungsmatte 1 fixiert.
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2 zeigt ferner, dass die ersten Erhebungen 4 auf einem Sockel 11 angeordnet sind. Durch den Sockel 11 ist die Basis der ersten Erhebungen 4 von dem Untergrund beabstandet. Unterhalb der ersten Erhebungen 4 ergeben sich Bereiche, welche nicht auf dem Untergrund aufliegen, so dass sich dort ein Zwischenraum bildet. Der Zwischenraum ermöglicht einen Luftaustausch unterhalb der Entkopplungsmatte 1. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Heizelement 7 zumindest in diesen Bereichen von dem Untergrund beabstandet ist, so dass sich hierdurch eine Isolationswirkung ergibt.
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3 zeigt eine weitere Schnittdarstellung der Entkopplungsmatte 1 gemäß 1. Bei dieser Figur ist der Schnitt entlang der ersten Reihe 8 geführt, so dass erste Erhebungen 4 und zweite Erhebungen 5 im Schnitt gezeigt sind. Auch zwischen den Erhebungen 4, 5 bilden sich jeweils Rinnen 10, wobei die zweiten Erhebungen 6 die Rinnen 10 abschnittsweise teilweise überdecken, um den oben beschriebenen Hinterschnitt zu bilden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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