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DE202016102498U1 - Werkzeuglos montierbare Abschlussleiste und Vorrichtung dazu - Google Patents

Werkzeuglos montierbare Abschlussleiste und Vorrichtung dazu Download PDF

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DE202016102498U1
DE202016102498U1 DE202016102498.6U DE202016102498U DE202016102498U1 DE 202016102498 U1 DE202016102498 U1 DE 202016102498U1 DE 202016102498 U DE202016102498 U DE 202016102498U DE 202016102498 U1 DE202016102498 U1 DE 202016102498U1
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  • Civil Engineering (AREA)
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Abstract

Vorrichtung (VR) zur werkzeuglosen Montage einer Abschlussleiste (AL), bestehend aus einer Wandfläche (WF), einer Bodenfläche (BF), einer Bodenplatte (BP), einer Abschlussleiste (AL) sowie mindestens einer Haltevorrichtung (HV), dadurch gekennzeichnet, dass zunächst eine oder mehrere Haltevorrichtungen (HV) werkzeuglos im von Bodenfläche (BF) und Wandfläche (WF) eingeschlossenen Innenwinkel positioniert und anschließend – vorzugsweise von der ersten Bodenplatte – lagefixiert werden, bevor die Abschlussleiste (AL) werkzeuglos auf die eine oder mehrere in einer Flucht befindlichen Haltevorrichtungen (HV) im Wesentlichen lotrecht und parallel zur Bodenplatte (BP) aufgesteckt wird, bis die Abschlussleiste (AL) bündig auf der Bodenplatte (BP) zur Anlage kommt.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur werkzeuglosen Montage einer Abschlussleiste gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Stand der Technik
  • Vorrichtungen zur werkzeuglosen Montage von Gegenständen des täglichen Gebrauchs liegen im Trend. Insbesondere im Handwerks- und Heimwerkerbereich haben sich derartige Fügetechniken durchgesetzt. Das hat im Wesentlichen 3 Gründe:
    • • Werkzeuggebundene Fügetechniken, wie beispielsweise Schrauben, Nageln und Kleben, erfordern handwerkliches Geschick und sind zeitaufwendig.
    • • Heimwerker sind mit klassischen Fügetechniken oft überfordert und verfügen meist nicht über das professionelle Handwerkszeug.
    • • Werkzeuglose Fügetechniken erlauben i.d.R. eine zerstörungsfreie Demontage.
  • So war es nur eine Frage der Zeit, bis sich diese Montagephilosophie auch bei Abschlussleisten für Fußböden im Wohn- und Objektbau durchsetzte. Dazu liefert das einschlägige Schrifttum folgenden Stand der Technik: EP 0 900 897 B1 zeigt ein Stecksystem, bei dem zunächst werkzeuglos ein U-Profil (3) auf eine Bodenplatte (4) aufgesteckt wird, bevor die Abschlussleiste (1) werkzeuglos in einer verzahnten Einschubnut (6) des U-Profils (3) Halt findet. DE 102 20 049 A1 beschreibt eine Ausführungsform, bei der ebenfalls zuerst eine Montageschiene (7) montiert wird. Allerdings erfolgt deren Befestigung an der Wand (3) mittels Befestigungsmitteln (10), bevor die Sockelleiste (18) werkzeuglos darein eingesetzt werden kann. Eine ähnliche Bauart beschreibt die EP 1 866 503 B1 : Auch dort wird zunächst mit einer Schraube (22) eine (Steck-)Vorrichtung (1) an der Wand (20) befestigt, bevor die Abschlussleiste (12) werkzeuglos und lotrecht auf diese aufgesteckt wird.
  • Nachteile des Standes der Technik Den beiden zuletzt zitierten Quellen ist gemeinsam, dass sie Bauarten beschreiben, die einen Rückschritt zur möglichst vollständig werkzeuglosen Fügetechnik darstellen. Hingegen erfolgt die in der erstgenannten Schrift beschriebene Fügetechnik zwar vollständig werkzeuglos, jedoch ist das Innenmaß des U-Profils (3) stets exakt auf die Dicke der Bodenplatte (4) abzustimmen, was eine hohe Variantenvielfalt bzw. Unflexibilität dieser Bauart zur Folge hat. Darüberhinaus gestaltet sich bei diesem Stand der Technik die Bestückung der Stirnseiten der Bodenplatten (4) äußerst umständlich.
  • Die letztzitierte Schrift EP 1 866 503 B1 weist neben der nachteiligen, werkzeuggebundenen Befestigung des Winkelprofils (2) an der Gebäudewand (20) den Nachteil auf, dass die Abschlussleiste (12) am Bogen (9) des Winkelprofils (2) anliegt. Für eine vollflächige Anlage der Abschlussleiste (12) an der Wand (20) ist die wandparallele Flucht der Bögen (9) unerlässlich. Da jedoch die Position der Winkelprofile (2) abhängig ist von Unebenheiten in Wand (20) oder Boden (21) oder Verformungen beim Verschrauben mit einem Befestigungsmittel (22), ist die „satte“ Anlage der Abschlussleiste (12) nicht gewährleistet. Auch zeigt 5 eine statisch überbestimmte Anlage der Abschlussleiste (12) an der Wand (20), die von zwei wandseitigen Absätzen der Abschlussleiste (12) und ihrer (dritten) Anlage am Bogen (9) gebildet wird. Diese sog. „Doppelpassung“ ist der angestrebten, spaltfreien Anlage der Abschlussleiste (12) an der Wand (20) hinderlich. Des Weiteren kollidiert der von der Wand (20) hervorstehende Verschraubungspunkt des Wandschenkels (4) mit Montageablauf und Querschnittsprofil der Abschlussleiste (12). Ebenfalls kollidiert die rechtwinklig abgekantete Außenkante des Winkelprofils (2) mit Isoliermaterialien zwischen Wand und Boden, die in der aus diesen beiden Gebäudeflächen gebildeten Baufuge oft als Schaumgummi- oder Vliesränder fingerbreit hervorstehen.
  • Auch ist der in den beiden erstgenannten Schriften dargestellte Unterbau „U-Profil (3)“ bzw. „Montageschiene (7)“ werkstofftechnisch insofern bedenklich, als die beiden Längsprofile aus Kunststoff gefertigt sind: In der EP 0 900 89 7 B1 wird von einer elastischen Rastverbindung Gebrauch gemacht, in der DE 102 20 049 A1 von einem „Klemmfinger (14)“, der im fertigmontierten Zustand als elastischer Biegebalken beansprucht wird. Angesichts des bekannten Relaxationsverhaltens polymerer Kunststoffe ist mit einer alterungsbedingten Erlahmung besagter Fügestellen unter mechanischer Spannung zu rechnen, was die erwünschte Spannkraft der Baugruppe nicht dauerhaft gewährleistet.
  • Technische Aufgabe
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die geschilderten Nachteile zu überwinden und eine komplett werkzeuglose und zudem hochflexible Bauart zu schaffen, die unabhängig von dem Querschnitt und Werkstoff der Bodenbelagplatten, – panelen oder -bretter ist.
  • Technische Lösung und Vorteile der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen gemäß Oberbegriff von Anspruch 1 dadurch gelöst, dass zunächst eine Haltevorrichtung werkzeuglos an der Gebäudewand installiert wird, bevor gleichermaßen werkzeuglos – und im Wesentlichen lotrecht – die Abschlussleiste werkzeuglos auf die Haltevorrichtung aufgesteckt wird.
  • Der Schlüssel zu dieser Lösung liegt einerseits in der Materialauswahl, wobei anstatt Kunststoff dauerelastisches Metall – vorzugsweise umformbares und stanzbares Stahlblech – für die Haltevorrichtung zum Einsatz kommt und andererseits in der Formgestaltung des Profils der Haltevorrichtung und des damit korrespondierenden Abschlussleistenquerschnitts, sowie in der Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Diese besteht neben einer horizontal verlegbaren Bodenplatte und einer im Wesentlichen vertikal montierbaren Abschlussleiste aus einem biegeelastischen Blechwinkel, wobei sämtliche Handhabungsschritte werkzeuglos erfolgen. Das gilt sowohl für die Montage, als auch für die Demontage der Abschlussleiste. Die Erfindung ist neben ihrer Anwendung für Fußböden gleichermaßen für Treppen, Podeste und Verschalungen geeignet.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Gegenstandes.
  • Ausführungsbeispiele
  • Die Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der 1 bis 9 erläutert. Es zeigen:
  • 1 den Fußboden und die Gebäudewand im Ausgangszustand, wobei beide Ebenen eine Rauminnenkante bilden
  • 2 in der Rauminnenkante angeordnete Haltevorrichtungen
  • 3 die in 2 dargestellten Haltevorrichtungen mit gut sichtbarem Seitenprofil und gut erkennbaren Blechkrampen sowie hinter den Haltevorrichtungen verlegtem Versorgungskabel
  • 4 die Haltevorrichtungen aus 3 mit aufgelegter und in die Blechkrampen eingedrückte Bodenplatte des Bodenrandes
  • 5 die in 4 dargestellte Anordnung mit weiteren Bodenplatten
  • 6 die in 5 dargestellte Anordnung mit oberhalb der Haltevorrichtungen an der Wand positionierter Abschlussleiste
  • 7 die in 6 dargestellte Anordnung in vergrößerter und teilgeschnittener Darstellung
  • 8 die in 7 dargestellte Anordnung mit wand- und bodenbündig lotrecht nach unten verschobener Abschlussleiste
  • 9 die in 6 dargestellte Bodenfläche mit fertigmontierter Abschlussleiste.
  • Eine vor Verlegen des Bodens in Wohn- oder Geschäftsräumen anzutreffende Rauminnenkante IK zeigt 1. Diese wird gebildet von der Wandfläche WF und der Bodenfläche BF. Zumeist sind beide Raumflächen eben und demzufolge die von ihnen gebildete Schnittlinie, also die Rauminnenkante IK, eine Gerade. Auf dieser Randbedingung baut die Erfindung der Vorrichtung VR auf, schließt jedoch auch Rauminnenkanten IK mit leichter Krümmung, sprich großen Radien, ein. Bevor nun die erste Bodenplatte BP am Rand der Bodenfläche BF verlegt wird, werden dort entlang der Rauminnenkante IK nach 2 Haltevorrichtungen HV fluchtend positioniert. Erfindungsgemäß können die einzelnen, in Flucht angeordneten Haltevorrichtungen HV auch als durchgehendes und ablängbares Längsprofil ausführt sein.
  • Die Haltevorrichtungen HV sind erfindungsgemäß als Stanzbiegeteil oder Walzprofil ausgelegt und bestehen nach 3 im Wesentlichen aus einem stumpfwinklig abgekanteten Blechstreifen. Dessen bodenseitiger Schenkel BS ist im Wesentlichen eine Ebene, aus der nagelartige Vorsprünge – vorzugsweise stanztechnische erzeugte Blechkrampen BK – hervorstehen. Diese dienen der rutschsicheren Verkrallung mit korrespondierenden Unterflächen – vorzugsweise aus Weichholz – der Bodenplatten BP. Im Rahmen der experimentellen Untersuchungen stellte sich vorteilhaft heraus, dass auch Haltevorrichtung HV ohne Blechkrampen BK ihren erfindungsgemäßen Zweck erfüllen. Dazu wird das Eigengewicht der Bodenplatten BP genutzt. Auch kann der bodenseitige Schenkel BS zusätzlich auf der Bodenfläche BF befestigt – z.B. verklebt – sein.
  • Der bodenseitige Schenkel BS der Haltevorrichtung HV geht über eine erste Biegekante B1 stumpfwinklig in einen wandseitigen Schenkel WS über. Das freie Ende des wandseitigen Schenkels WS ist über eine zweite Biegekante B2 derart nach innen abgekantet, dass nach 3 eine schmale Blechlippe BL entsteht. Die beiden im Wesentlichen ebenen Flächen des wandseitigen Schenkels WS sowie der Blechlippe BL können auch eine schalenartig gekrümmte Fläche verschiedener Radien bilden.
  • Die Haltevorrichtungen HV sind nach 2 und 3 mit jeweiligem Abstand zueinander derart werkzeuglos zu positionieren, dass deren bodenseitiger Schenkel BS flach auf der Bodenfläche BF aufliegt und die Außenkante der zweiten Biegekante B2 linienberührend an der Wandfläche WF anliegt. Das ermöglicht eine rasche, simple und lagekorrekte Positionierung! Und gewährleistet die nicht minder rasche und werkzeuglose Verlegung der ersten Bodenplatte BP am Bodenrand nach 4, wobei sich deren i.d.R. hölzerne Unterseite mit den Blechkrampen BK dauerhaft schersicher verkrallt. So können nach 5 sich an die erste Bodenplatte BP anschließende Bodenplatten BP in bekannter Art verlegt werden. Dabei ist die geringe Blechdicke der Haltevorrichtung/en HV unter der ersten Bodenplatte BP zu vernachlässigen.
  • Bei der Verlegung nicht verkrallbarer Bodenplatten BP – z.B. aus Steinzeug – ist die Haltevorrichtung HV derart beschaffen, dass deren bodenseitiger Schenkel BS anstatt der Blechkrampen BK auf seiner Oberseits z.B. eine Klebefläche auf seiner unteren Fläche aufweist. Auch erfüllt bereits eine „nackte“ Fügefläche zwischen der Oberseite des bodenseitigen Schenkels BS der Haltevorrichtung HV und der darauf eben aufliegenden Unterseite der Bodenplatte BP die erfindungsgemäße Funktion bei ausreichendem Eigengewicht der Bodenplatten BP. Dabei profitiert diese Anordnung von einem Formschluss, der durch die Innenkante B1 mit der korrespondierenden unteren und wandseitigen Außenkante der randseitigen Bodenplatte/n BP gebildet wird.
  • 6 zeigt die über den Haltevorrichtungen HV angeordnete Abschlussleiste AL, deren Funktion 7 und 8 verdeutlichen: Die Abschlussleiste AL ist auf ihrer Unterseite mit einem im Wesentlichen profilmittigen Längsschlitz LS versehen, dessen insbesondere wandseitige Außenkante als fasenartige Rampe RA gestaltet ist. Diese hintergreift erfindungsgemäß beim werkzeuglosen, vertikal abwärts gerichteten Fügen der Abschlussleiste AL von 7 auf 8 die Blechlippe BL, woraufhin diese gleitschuhartig über die Rampe RA in den Längsschlitz LS gleitet, sich dabei biegefederartig verformt und somit die Abschlussleiste AL dauerhaft elastisch an die Wandfläche WF schmiegt. Zur möglichst spaltfreien Anlage der Abschlussleiste AL an der Wandfläche WF kann die Abschlussleiste AL auf ihrer wandseitigen Anlagefläche mit einem profilmittigen Rücksprung ausgespart sein, wodurch zwei Vorsprünge als obere Anlagefläche AO und untere Anlagefläche AU entstehen. Mit in deren ungefährer Mitte von der gegenüberliegenden Blechlippe BL aufgebrachter Druckkraft entsteht ein solider, brückenartiger und statisch bestimmter Kraftfluss der Vorrichtung VR.
  • Wie 7 und 8 weiter erkennen lassen, schafft die stumpfwinklige Abkantung der Haltevorrichtung HV um ihre erste Biegekante B1 einen Abstand zwischen der Rückseite des wandseitigen Schenkels WS und der Wandfläche WF, der zur Verlegung von Versorgungskabeln VK genutzt werden kann.
  • 9 zeigt die fertiggestellte, werkzeuglose Montage der Abschlussleiste AL. Da diese Fügetechnik eine lösbare Verbindung ist, kann die z.B. beschädigte Abschlussleiste AL im Bedarfsfall in umgekehrter Fügerichtung wieder werkzeuglos entfernt und gegen eine neue ausgetauscht werden. Auch wirkt sich dieser erfindungsgemäße Vorzug z.B. zur Nachverlegung elektrischer oder optoelektronischer Leitungen installationstechnisch komfortabel aus.
  • In den Ausführungsbeispielen sind die Haltevorrichtungen HV auf einer Längsseite der Bodenplatte BP angeordnet. Die Erfindung umfasst auch jene – hier nicht graphisch dargestellte – Anordnung, wo die Haltvorrichtungen HV auf den Stirnseiten der Bodenplatten BP platziert sind.
  • Bezugszeichenliste
    • (AL)
      Abschlussleiste
      (AO)
      obere Anlagefläche
      (AU)
      untere Anlagefläche
      (BF)
      Bodenfläche
      (BL)
      Blechlippe
      (BK)
      Blechkrampen
      (BP)
      Bodenplatte
      (BS)
      bodenseitiger Schenkel
      (B1)
      erste Biegekante
      (B2)
      zweite Biegekante
      (HV)
      Haltevorrichtung
      (IK)
      Rauminnenkante
      (LS)
      Längsschlitz
      (RA)
      Rampe
      (VK)
      Versorgungskabel
      (VR)
      Vorrichtung
      (WF)
      Wandfläche
      (WS)
      wandseitiger Schenkel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 0900897 B1 [0003, 0006]
    • DE 10220049 A1 [0003, 0006]
    • EP 1866503 B1 [0003, 0005]

Claims (22)

  1. Vorrichtung (VR) zur werkzeuglosen Montage einer Abschlussleiste (AL), bestehend aus einer Wandfläche (WF), einer Bodenfläche (BF), einer Bodenplatte (BP), einer Abschlussleiste (AL) sowie mindestens einer Haltevorrichtung (HV), dadurch gekennzeichnet, dass zunächst eine oder mehrere Haltevorrichtungen (HV) werkzeuglos im von Bodenfläche (BF) und Wandfläche (WF) eingeschlossenen Innenwinkel positioniert und anschließend – vorzugsweise von der ersten Bodenplatte – lagefixiert werden, bevor die Abschlussleiste (AL) werkzeuglos auf die eine oder mehrere in einer Flucht befindlichen Haltevorrichtungen (HV) im Wesentlichen lotrecht und parallel zur Bodenplatte (BP) aufgesteckt wird, bis die Abschlussleiste (AL) bündig auf der Bodenplatte (BP) zur Anlage kommt.
  2. Vorrichtung (VR) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (HV) ein vorzugsweise umform- und stanztechnisch herstellbarer, stumpfwinklig abgekanteter Blechwinkel ist, der jeweils über einen bodenseitig positionierten Schenkel (BS) und einen wandseitig positionierten Schenkel (WS) verfügt.
  3. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (HV) ein vorzugsweise umform- und stanztechnisch herstellbarer, stumpfwinklig abgekanteter Blechwinkel ist, dessen in der Vorrichtung (VR) bodenseitig positionierter Schenkel (BS) im Wesentlichen ebenflächig ist und dessen wandseitig positionierter Schenkel (WS) an seinem freien Ende eine von der Wandfläche (WF) abgewandte Blechlippe (BL) aufweist.
  4. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (HV) umform- und stanztechnisch aus einem im Wesentlichen rechteckigen (Feder-)Blechstreifen herstellbar ist und über eine erste Biegekante (B1) und eine zweite Biegekante (B2) verfügt, die beide parallel zueinander verlaufen, wobei die beiden Schenkel (BS) und (WS) um die erste Biegekante (B1) und die beiden Schenkel (WS) und (BL) um die zweite Biegekante (B2) jeweils einen im Wesentlichen stumpfen Innenwinkel einschließen, wobei der freie Schenkel der zweiten Biegekante (B2) eine schmale Blechlippe (BL) ist.
  5. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (HV) zum Verlegen der ersten Bodenplatte (BP) am Bodenrand mit ihrem bodenseitigen Schenkel (BS) flach auf der Bodenfläche (BF) aufliegt und gleichzeitig die Außenkante der 2. Biegekante (B2) bündig an der Wandfläche (WF) anliegt.
  6. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (HV) an ihrem bodenseitigen Schenkel (BS) mit vertikal aufstehenden Krampen (KR) versehen ist.
  7. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die erste Bodenplatte (BP) mit den vertikal aufstehenden Krampen (KR) formschlüssig verkrallt und so die entlang der Wandfläche (WF) angeordneten Haltevorrichtungen (HV) dauerhaft lagefixiert.
  8. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der wandseitige Schenkel (WS) der Haltevorrichtung (HV) als blattfederartige und dauerelastische Biegefeder ausgelegt ist.
  9. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschlussleiste (AL) auf ihrer Unterseite mit einem Längsschlitz (LS) versehen ist, der formschlüssig mit dem wandseitigen Schenkel (WS) der Haltevorrichtung (HV) in Eingriff bringbar ist.
  10. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsschlitz (LS) mit seiner wandseitigen Innenfläche in einer Rampe (RA) ausläuft.
  11. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass beim werkzeuglosen Montieren der Abschlussleiste (AL) das freie Ende der Rampe (RA) die Blechlippe (BL) wandseitig hintergreift.
  12. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich beim lotrechten Herabschieben der an der Wandfläche (WF) entlangleitenden Abschlussleiste (AL) die Blechlippe (BL) über die Schrägfläche der Rampe (RA) schiebt und dabei den wandseitigen Schenkel (WS) der Haltevorrichtung (HV) blattfederartig vorspannt.
  13. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass beim lotrechten Herabschieben der an der Wandfläche (WF) entlangleitenden Abschlussleiste (AL) die Außenkante der zweiten Biegekante (B2) über die Rampe (RA) auf die im Wesentlichen wandparallele, wandseitige Fläche des Längsschlitzes (LS) der Abschlussleiste (AL) gleitet.
  14. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem werkzeuglosen und im Wesentlichen lotrechten Herabschieben der an der Wandfläche (WF) entlanggeführten Abschlussleiste (AL) bis zu deren Anlage auf der oder den Bodenplatte/n (BP) die Außenkante der zweiten Biegekante (B2) infolge der Blattfederkraft des wandseitigen Schenkels (WS) der Haltevorrichtung (HV) dauerelastisch an der im Wesentlichen wandparallelen, wandseitigen Fläche des Längsschlitzes (LS) der Abschlussleiste (AL) anliegt und diese somit dauerhaft elastisch an die Wandfläche (WF) andrückt.
  15. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Querschnittprofil des Längsschlitzes (LS) wandseitig eine Längsfase aufweist, in die die Außenkante der zweiten Biegekante (B2) schnäpperartig einrastet.
  16. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 5 und 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der bodenseitige Schenkel (BS) der Haltevorrichtung (HV) als im Wesentlichen ebener Bauteilabschnitt gestaltet ist, auf dem die Bodenplatte (BP) mit ihrem Eigengewicht ruht und bodenparallel durch Reibschluss fixiert.
  17. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 5 und 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der bodenseitige Schenkel (BS) der Haltevorrichtung (HV) als im Wesentlichen ebener Bauteilabschnitt gestaltet ist, auf dem die Bodenplatte (BP) mit ihrem Eigengewicht ruht und die Innenkante (B1) mit der korrespondierenden unteren und wandseitigen Außenkante der randseitigen Bodenplatte/n (BP) einen Formschluss bildet.
  18. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 5 und 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (HV) anstatt aus einem abgekanteten Blechstreifen aus einem gebogenen Drahtbügel besteht, dessen Gestalt im Wesentlichen dem Längsprofil der Haltevorrichtung (HV) entspricht.
  19. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (HV) in Verbundbauweise – z.B. einer Blech-Draht-Kunststoff-Konstruktion – ausgeführt ist.
  20. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (HV) mit ihrem bodenseitigen Schenkel (BS) auf der Bodenplatte (BP) befestigt ist.
  21. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 bis 17, 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (HV) als mindestens ein entlang der Rauminnenkante (IK) verlaufendes – beispielsweise walzprofiliertes, stranggepresstes oder extrudiertes – Längsprofil ausgeführt ist.
  22. Vorrichtung (VR) nach Ansprüchen 1 und 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (HV) als mäanderartiger Welldraht entlang der Rauminnenkante (IK) angeordnet ist.
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