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Die Erfindung bezieht sich auf ein Reduzierstück zur Verbindung zweier Abwasserrohre mit unterschiedlichem Durchmesser. Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine mittels des Reduzierstücks hergestellte Rohrverbindung zwischen solchen Abwasserrohren.
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Zur Verbindung von Abwasserrohren unterschiedlichen Durchmessers werden unter anderem Reduzierstücke aus Gummi eingesetzt, die im Wesentlichen durch einen zylinderförmigen Dichtungskörper gebildet sind. Der Dichtungskörper ist hierbei derart dimensioniert, dass er dichtend in das größere Abwasserrohr einschiebbar ist, und dass das dünnere Abwasserrohr dichtend in eine Durchführung des Dichtungskörpers einschiebbar ist. Zur Begrenzung der Einstecktiefe, um die das Reduzierstück in das größere Abwasserrohr einsteckbar ist, ist an ein Stirnende eines solchen Reduzierstücks häufig ein nach außen abragender Kragen angeformt, an dem im Montagezustand des Reduzierstücks das Rohrende des größeren Abwasserrohrs anschlägt. Ein entsprechender Anschlag für das dünnere Abwasserrohr ist häufig nicht vorgesehen, so dass das dünnere Abwasserrohr beliebig weit in das Reduzierstück eingeschoben werden kann. Die freie Verschiebbarkeit des dünneren Abwasserrohrs gegenüber dem Reduzierstück ist häufig aus montagetechnischen Gründen erforderlich oder zumindest vorteilhaft.
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Problematisch bei solchen Reduzierstücken ist allerdings die Einhaltung einschlägiger Normen (insbesondere DIN EN 877:2010-01), wonach eine Abwasserleitung für den Fall eines etwaigen Abwasserrückstaus einem Abwasserdruck von 0,5 bar standhalten muss. Herkömmliche Reduzierstücke werden bei einer solchen Druckbelastung häufig – unter Verschiebung auf dem dünneren Abwasserrohr – aus ihrem Sitz in dem größeren Abwasserrohr herausgedrückt, wodurch die durch das Reduzierstück gebildete Rohrverbindung undicht wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auf einfache Weise eine – insbesondere unter Druckbelastung – zuverlässige Verbindung zweier Abwasserrohre unterschiedlichen Durchmessers zu ermöglichen.
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Bezüglich eines Reduzierstücks wird diese Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1. Bezüglich einer mittels des Reduzierstücks herzustellenden Rohrverbindung wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 7. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung dargelegt.
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Das erfindungsgemäße Reduzierstück dient zur Verbindung eines ersten Abwasserrohrs mit einem zweiten Abwasserrohr, dessen Außendurchmesser den Innendurchmesser des ersten Abwasserrohrs unterschreitet, so dass das zweite Abwasserrohr mit Spiel in das erste Abwasserrohr einschiebbar ist.
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Das Reduzierstück weist einen hohlzylinderartigen Dichtungskörper aus elastischem Material, insbesondere aus Gummi oder einem thermoplastischen Elastomer, auf. Dieser Dichtungskörper ist hinsichtlich seines Außenumfangs derart dimensioniert, dass er (dichtend) in das erste Abwasserrohr einsteckbar ist. Der Dichtungskörper weist andererseits eine Durchführung auf, in die das zweite Abwasserrohr einsteckbar ist, so dass zwischen den beiden Abwasserrohren eine dichte Verbindung geschaffen ist.
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Als „dicht“ wird hierbei eine Verbindung bezeichnet, die unter den für Abwasserleitungen typischen Bedingungen, insbesondere bis zu einem Abwasserdruck von 0,5 bar, ein Austreten von Abwasser aus der Rohrverbindung verhindert.
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An einer Stirnseite des Dichtungskörpers ist bei dem Reduzierstück ein Kragen angesetzt, der ausgehend von dem Dichtungskörper radial nach außen abragt und durch Anschlag an einem Rohrende des ersten Abwasserrohrs die Einstecktiefe begrenzt, um die der Dichtungskörper in das erste Abwasserrohr einsteckbar ist.
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Um zu verhindern, dass unter Wirkung eines Abwasserdrucks und/oder einer Bewegung der Rohrverbindung, das Reduzierstück aus seiner Montageposition in dem ersten Abwasserrohr herausrutscht, ist nun bei dem erfindungsgemäßen Reduzierstück außenseitig an den Kragen ein Halteabschnitt angesetzt, der außenseitig über das erste Abwasserrohr stülpbar ist. Dieser Halteabschnitt ermöglicht hierbei auf einfache, aber effektive Weise, das Reduzierstück durch Umschnürung des Halteabschnitts mittels eines Befestigungsmittels an dem ersten Abwasserrohr zu fixieren, so dass ein Verrutschen des Reduzierstücks gegenüber dem ersten Abwasserrohr ausgeschlossen ist.
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Der Begriff „angesetzt“ bezeichnet hierbei allgemein eine beliebig ausgestaltete Verbindung des Kragens mit dem Dichtungskörper bzw. des Halteabschnitts mit dem Kragen. Die genannten Bestandteile des Reduzierstücks können im Rahmen der Erfindung z.B. miteinander verklebt oder durch zusätzliche Befestigungsmittel zusammengefügt sein. Vorzugsweise sind der Kragen und der Dichtungskörper bzw. der Halteabschnitt und der Kragen aber einstückig verbunden. Insbesondere ist vorzugsweise das gesamte Reduzierstück mit dem Dichtungskörper, dem Kragen und dem Halteabschnitt als einstückiges (monolithisches) Formteil aus Gummi oder einem thermoplastischen Elastomer ausgebildet.
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Als „holzylinderartig“ wird die Formgebung des Dichtungskörpers insofern beschrieben, als der Dichtungskörper exakt oder näherungsweise die Form eines Hohlzylinders aufweist. Optional weist der Dichtungskörper an seiner Außenwand und/oder an seiner die Durchführung begrenzenden Innenwand aber – abweichend von einer idealen Hohlzylinderform – Oberflächenstrukturen in Form von Erhebungen, Vertiefungen oder sogar kleinen Durchbrüchen auf.
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Insbesondere ist in diesem Sinne in bevorzugter Ausführung des Reduzierstücks an der Außenwand und/oder der Innenwand des Dichtungskörpers mindestens eine Dichtlippe angeformt.
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Der Halteabschnitt hat vorzugsweise die Form einer hohlzylinderartigen (also exakt oder zumindest näherungsweise hohlzylindrischen) Manschette. Alternativ hierzu kann der Halteabschnitt im Rahmen der Erfindung aber auch als ein Strich oder mehrfach geschlitzte Manschette ausgebildet sein.
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Um eine freie Verschiebbarkeit des Reduzierstücks auf dem dünneren Abwasserrohr zu ermöglichen, insbesondere um das dünnere Abwasserrohr beliebig weit in das Reduzierstück einschieben zu können, weist die in den Dichtungskörper eingebrachte Durchführung vorzugsweise über ihre gesamte Länge einen an den Außendurchmesser des zweiten Abwasserrohrs angepassten Querschnitt auf. Mit anderen Worten weist das Reduzierstück keinen Anschlag auf, der die Einstecktiefe begrenzen würde, um die das zweite Abwasserrohr in die Durchführung einschiebbar ist.
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Das Reduzierstück wird vorzugsweise als vormontierte Baueinheit zusammen mit einem Befestigungsmittel, insbesondere einer Schlauchschelle, hergestellt und vertrieben. Das Befestigungsmittel ist hierzu auf den Halteabschnitt aufgeschoben. Um ein Verrutschen des Befestigungsmittels gegenüber dem Reduzierstück zu verhindern, ist in die Außenwand des Halteabschnitts vorzugsweise eine Nut eingeformt, in der das Befestigungsmittel einliegt.
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Die erfindungsgemäße Rohrverbindung umfasst das erste Abwasserrohr, das zweite Abwasserohr sowie das vorstehend beschriebene, erfindungsgemäße Reduzierstück (insbesondere in einer der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen) sowie ein Befestigungsmittel zur Fixierung des Reduzierstücks auf dem ersten Abwasserrohr.
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Im Rahmen der Rohrverbindung befindet sich das Reduzierstück hierbei in seiner vorgesehenen Montageposition. Das Reduzierstück ist also einerseits mit seinem Dichtungskörper (insbesondere bis zum Anschlag des Kragens an dem Rohrende des ersten Abwasserrohrs) in das erste Abwasserrohr eingesteckt. Andererseits ist das zweite Abwasserrohr in die Durchführung des Dichtungskörpers eingesteckt, so dass zwischen den beiden Abwasserrohren eine (insbesondere bis zu einem Abwasserdruck von 0,5 bar) dichte Verbindung geschaffen ist.
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In dieser Montageposition des Reduzierstücks ist der Halteabschnitt außenseitig über das erste Abwasserrohr gestülpt. Das Reduzierstück ist hierbei durch Umschnürung des Halteabschnitts mittels des Befestigungsmittels an dem ersten Abwasserrohr fixiert.
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Als Befestigungsmittel sind hierbei insbesondere eine Schlauchschelle, eine Rohrschelle oder ein Kabelbinder eingesetzt. Grundsätzlich kann das Befestigungsmittel im Rahmen der Erfindung aber auch durch eine Schnurr, einen Draht oder dergleichen gebildet sein.
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Bei den zu verbindenden Abwasserrohren handelt es sich vorzugsweise um muffenlose Abwasserrohre. Zumindest sind zweckmäßigerweise diejenigen Rohrenden der beiden Abwasserrohre, die durch das Reduzierstück verbunden werden sollen, ohne Rohrmuffe ausgebildet.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
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1 bis 3 in perspektivischer Darstellung (1), in längs geschnittener perspektivischer Darstellung (2) sowie in einem Längsschnitt (3) jeweils zwei Abwasserleitungen unterschiedlichen Durchmessers, ein Reduzierstück zum Verbinden dieser Abwasserleitungen mit einem darauf vormontiertem Befestigungsmittel in Form einer Schlauchschelle vor Montage dieser Teile zu einer Rohrverbindung, und
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4 und 5 in perspektivischer Darstellung (4) sowie im Längsschnitt (5) die aus den Abwasserleitungen und dem dazwischen montierten Reduzierstück gebildete Rohrverbindung.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren stets mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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In den 1 bis 3 ist ein Reduzierstück 1 dargestellt, das zur Verbindung eines vom Durchmesser her größeren (ersten) Abwasserrohrs 2 mit einem dünneren (zweiten) Abwasserrohr 3 dient. Bei der Abwasserrohren 2 und 3 handelt es sich um muffenlose Abwasserrohre. Das Abwasserrohr 3 hat hierbei gemäß 3 einen Außendurchmesser d1, der den Innendurchmesser d2 des Abwasserrohres 2 unterschreitet, so dass das Abwasserrohr 3 in das Abwasserrohr 2 einsteckbar ist.
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Das Reduzierstück 1 ist durch ein einstückig gefertigtes Formteil aus Gummi gebildet.
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Der Hauptbestandteil des Reduzierstücks 1 ist ein näherungsweise hohlzylindrisch geformter Dichtungskörper 4, in den eine zentrale Durchführung 5 eingebracht ist. An eine Stirnseite 6 des Dichtungskörpers 4 ist hierbei ein Kragen 7 angeformt, der von dem Dichtungskörper 4 radial nach außen absteht. Wiederum außenseitig an diesen Kragen 7 ist ein Halteabschnitt angeformt, der nachfolgend als Manschette 8 bezeichnet ist. Die Manschette 8 ist hohlzylinderartig geformt und umgibt den Dichtungskörper 4 mit Abstand koaxial.
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An einer die Durchführung 5 begrenzenden Innenwand 9 des Dichtungskörpers 4 sind drei Dichtlippen 10 ausgeformt, die von der Stirnseite 6 abgewandt schräg in das Innere der Durchführung 5 hineinstehen. In dem zwischen der Stirnseite 6 und der nächstgelegenen Dichtlippe 10 gelegenen Bereich ist die Durchführung 5 hierbei trichterartig aufgeweitet.
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An einer zu der Innenwand 9 entgegengesetzten Außenwand 11 des Dichtungskörpers 4 sind zwei weitere Dichtlippen 12 angeformt, die entgegengesetzt zu den Dichtlippen 10 angestellt sind.
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Das Reduzierstück 1 wird als vormontierte Baueinheit zusammen mit einem Befestigungsmittel in Form einer Schlauchschelle 13 gefertigt. Die Schlauchstelle 13 liegt hierbei in einer in die Außenwand der Manschette 8 eingebrachten Nut ein und ist hierdurch gegen Verrutschen gesichert.
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Das Reduzierstück 1 ist derart dimensioniert, dass es zur Herstellung einer Rohrverbindung der beiden Abwasserrohre 2 und 3 mit dem Dichtungskörper 4 in das Abwasserrohr 2 einsteckbar ist, so dass der Kragen 7 an dem zugewandten Rohrende des Abwasserrohrs 2 anschlägt. Der Kragen 7 begrenzt somit eine Einstecktiefe t (5), um die der Dichtungskörper 4 in das Abwasserrohr 2 einschiebbar ist.
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Das Abwasserrohr 3 wird in die Durchführung 5 eingeführt. Die Durchführung 5 ist hierbei hinsichtlich ihres Querschnitts über ihre gesamte Länge an den Außendurchmesser d1 des Abwasserrohrs 3 angepasst. Es ist mit anderen Worten innerhalb der Durchführung 5 kein Anschlag vorgesehen, der eine Einstecktiefe des Abwasserrohrs 3 begrenzen könnte, so dass das Abwasserrohr 3 beliebig weit in die Durchführung 5 hinein und durch diese hindurch schiebbar ist.
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In der auf diese Weise hergestellten Rohrverbindung werden die Außenwand des Abwasserrohrs 3 durch die Dichtlippen 10, und die Innenwand des Abwasserrohrs 2 durch die Dichtlippen 12 beaufschlagt, so dass die Rohrverbindung für Abwasserdrücke bis 0,5 bar sicher abgedichtet ist.
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Wie aus den 4 und 5 ersichtlich ist, ist die Manschette 8 in der Montageposition des Reduzierstücks 1 außenseitig auf die Rohrleitung 2 aufgestülpt. Um ein Verrutschen des Reduzierstücks 1 gegenüber dem Abwasserrohr 2 (beispielsweise unter Wirkung eines Abwasserdrucks und/oder unter Wirkung etwaiger Bewegungen der Rohrverbindung) auszuschließen, wird die außenseitig auf der Manschette 8 vormontierte Schlauchschelle 13 angezogen. Die Manschette 8 wird hierdurch eingeschnürt und gegen die Außenwand des Abwasserrohrs 2 gepresst, wodurch das Reduzierstück 1 an dem Abwasserrohr 2 festgelegt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Reduzierstück
- 2
- Abwasserrohr
- 3
- Abwasserrohr
- 4
- Dichtungskörper
- 5
- Durchführung
- 6
- Stirnseite
- 7
- Kragen
- 8
- Manschette
- 9
- Innnenwand
- 10
- Dichtlippe
- 11
- Außenwand
- 12
- Dichtlippe
- 13
- Schlauschelle
- d1
- Außendurchmesser
- d2
- Innendurchmesser
- t
- Einstecktiefe
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- DIN EN 877:2010-01 [0003]