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DE202016107043U1 - Fenster- oder Türflügel sowie diesen umfassendes Fenster oder diese umfassendes Tür - Google Patents

Fenster- oder Türflügel sowie diesen umfassendes Fenster oder diese umfassendes Tür Download PDF

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DE202016107043U1 DE202016107043.0U DE202016107043U DE202016107043U1 DE 202016107043 U1 DE202016107043 U1 DE 202016107043U1 DE 202016107043 U DE202016107043 U DE 202016107043U DE 202016107043 U1 DE202016107043 U1 DE 202016107043U1
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Abstract

Fenster- oder Türflügel (1), umfassendein Fenster- oder Türflügelprofil (2), das eine wetterseitige Profilaußenwand (8) mit einem Außenüberschlag (9) und eine der wetterseitigen Profilaußenwand (8) gegenüberliegende raumseitige Profilaußenwand (10) aufweist,eine mit dem Fenster- oder Türflügelprofil (2) verbundene Glasleiste (3); sowie ein in einem zwischen einem Außenüberschlag (9) des Fenster- oder Türflügelprofils (2) und der Glasleiste (3) gebildeten Glasfalz aufgenommenes Flächenelement (4), das insbesondere als Isolierverglasung (4) ausgebildet ist,dadurch gekennzeichnet, dasssowohl die raumseitige Profilaußenwand (10) des Fenster- oder Türflügelprofils (2) als auch die dem Flächenelement (4) abgewandte Wand (16) der Glasleiste (3) zumindest abschnittsweise mit einer Abdeckplatte (17) verbunden sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fenster- oder Türflügel, der ein Fenster- oder Türflügelprofil, das eine wetterseitige Profilaußenwand mit einem Außenüberschlag und eine der wetterseitigen Profilaußenwand gegenüberliegende raumseitige Profilaußenwand aufweist; eine mit dem Fenster- oder Türflügelprofil verbundene Glasleiste; sowie ein in einem zwischen einem Außenüberschlag des Fenster- oder Türflügelprofils und der Glasleiste gebildeten Glasfalz aufgenommenes Flächenelement, das insbesondere als Isolierverglasung ausgebildet ist, umfasst.
  • Derartige Fenster- oder Türflügel sind im Stand der Technik, beispielsweise aus der DE 20 2005 009 450 U1 bekannt. In dem darin beschriebenen Fenster- oder Türflügel ist das Flächenelement mit dem Fenster- oder Türflügelprofil zumindest abschnittsweise verklebt, um einen sichereren Halt des Flächenelements zu erzielen und dadurch die Einbruchsicherheit zu erhöhen. Nachteilig an dem in der DE 20 2005 009 450 U1 beschriebenen Fenster- oder Türflügel wird gesehen, dass das Verfahren zum Verkleben des Flächenelements in das mit dem Fenster- oder Türflügelprofil für den Fensterbauer sehr aufwändig ist.
  • Dementsprechend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen einen Fenster- oder Türflügel zur Verfügung zu stellen, der die Nachteile des Stands der Technik überwindet. Insbesondere soll der erfindungsgemäße Fenster- oder Türflügel eine erhöhte Einbruchssicherheit aufweisen und für den Fensterbauer leicht herzustellen sein. Ferner liegt die Aufgabe der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung eines Fensters oder einer Tür, das/die mindestens einen erfindungsgemäßen Fenster- oder Türflügel umfasst.
  • Diese und andere Aufgaben werden erfindungsgemäß durch einen Fenster- oder Türflügel mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. durch ein Fenster oder eine Tür den Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fenster- oder Türflügels sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Erfindungsgemäß wurde erkannt, dass eine aufwändige Verklebung zwischen dem Flächenelement und dem Fenster- oder Türflügelprofil zur Erhöhung der Einbruchsicherheit nicht erforderlich ist, wenn das Flächenelement anderweitig vor einem Herausbrechen aus der dem Fenster- oder Türflügelprofil gesichert ist. Erfindungsgemäß wird dies dadurch erzielt, dass die mit dem Fenster- oder Türflügelprofil verbundene Glasleiste bzw. Glashalteleiste zur Raumseite hin von einer mit der Glasleiste verbundenen, insbesondere mit dieser verklebten, verschweißten oder verschmolzenen Abdeckplatte gestützt wird. Diese Abdeckplatte erstreckt sich erfindungsgemäß auch zumindest abschnittsweise über die raumseitige Profilaußenwand des Fenster- oder Türflügelprofils und ist mit diesem verbunden. Damit ist ein Herausbrechen des Flächenelements aus dem Fenster- oder Türflügelprofil erheblich erschwert, so dass eine Fenster oder eine Tür mit einem erfindungsgemäßen Flügel eine erhöhte Einbruchsicherheit aufweist.
  • Dementsprechend liegt die vorliegende Erfindung in der Bereitstellung eines Fenster- oder Türflügels, der ein Fenster- oder Türflügelprofil, das eine wetterseitige Profilaußenwand mit einem Außenüberschlag und eine der wetterseitigen Profilaußenwand gegenüberliegende raumseitige Profilaußenwand aufweist; eine mit dem Fenster- oder Türflügelprofil verbundene Glasleiste; sowie ein in einem zwischen einem Außenüberschlag des Fenster- oder Türflügelprofils und der Glasleiste gebildeten Glasfalz aufgenommenes Flächenelement, das insbesondere als Isolierverglasung ausgebildet ist, wobei sowohl die raumseitige Profilaußenwand des Fenster- oder Türflügelprofils als auch die dem Flächenelement abgewandte Wand der Glasleiste zumindest abschnittsweise mit einer Abdeckplatte verbunden sind. Darüber hinaus liegt die vorliegende Erfindung auch in der Bereitstellung eines Fensters oder einer Tür, das/die mindestens einen erfindungsgemäßen Fenster- oder Türflügel umfasst. Das erfindungsgemäße Fenster oder die erfindungsgemäße Tür ist für den Einbau in eine Öffnung einer Wandung eines Gebäudes vorgesehen bzw. in die Öffnung der Wandung eines Gebäudes einbaubar.
  • Wie hierin verwendet bezieht sich der Begriff „Fenster- oder Türflügel“ bevorzugt auf einen Flügel eines Kunststofffensters oder einer Kunststofftür. Es kommen aber auch Metallfenster oder Metalltüren, Holzfenster oder Holztüren sowie Verbundfenster und Verbundtüren in Betracht. Handelt es sich um den Flügel eines Kunststofffensters oder einer Kunststofftür, so ist als Hauptmaterial des Flügelprofils des erfindungsgemäßen Fenster- oder Türflügels Polyvinylchlorid (PVC), insbesondere Hart-PVC (PVC-U) oder glasfaserverstärktes PVC, dem zusätzlich Zusatzstoffe wie z. B. Stabilisatoren, Weichmacher, Pigmente und dergleichen zugesetzt sind, bevorzugt. PVC kann gut eingefärbt bzw. gefärbt werden und nimmt kaum Wasser auf.
  • In bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fenster- oder Türflügels sind ein Sichtbereich der raumseitigen Profilaußenwand des Fenster- oder Türflügelprofils und der dem Flächenelement abgewandten Wand der Glasleiste vollständig durch die Abdeckplatte bedeckt. Dadurch wird der maximale Effekt für die Einbruchssicherheit erzielt. Darüber hinaus stellt die Abdeckplatte in diesem Fall ein dekoratives Element des erfindungsgemäßen Fenster- oder Türflügels dar, über das das erfindungsgemäße Fenster oder die erfindungsgemäße Tür im Hinblick auf ihr Design individualisiert werden können.
  • Ebenso kann es von Nutzen, wenn die Verbindung zwischen der Abdeckplatte und der raumseitigen Profilaußenwand und/oder zwischen der Abdeckplatte und der Wand der Glasleiste als Verklebung ausgebildet ist. Eine derartige Verklebung stellt eine besonders einfach durchzuführende und dauerhafte Verbindung zwischen der Abdeckplatte und der raumseitigen Profilaußenwand oder zwischen der Abdeckplatte und der Wand der Glasleiste dar. Besonders einfach und schnell lässt sich die Verbindung dadurch bewerkstelligen, dass die Verklebung mittels doppelseitigem Klebeband erfolgt.
  • Es kann auch bevorzugt sein, wenn ein Niveauunterschied zwischen der Wand der Glasleiste durch die Verklebung, vorzugsweise durch die Dicke des doppelseitigen Klebebands, ausgeglichen ist. Derartige Niveauunterschiede zwischen Glasleiste und Flügelprofil treten häufig auf und stellen einen optischen und mechanischen Nachteil dar, der durch die Dicke des doppelseitigen Klebebands in besonders einfacher Weise behoben werden kann.
  • Zusätzlich oder alternativ dazu kann es auch von Vorteil sein, wenn die Abdeckplatte als Verbundplatte ausgebildet ist. Derartige Verbundplatten sind mit variablen Eigenschaften hinsichtlich Gestaltung und Materialeigenschaften einfach erhältlich. Dabei ist es bevorzugt, wenn die dem Flächenelement abgewandte Schicht der Verbundplatte, also die im Einbauzustand des erfindungsgemäßen Fensters oder der erfindungsgemäßen Tür dem Raum zugewandte Schicht der Verbundplatte, eine Glasschicht oder eine polymere Schicht mit glasartiger Optik ist. Derartige Schichten an der Oberfläche sind optisch ansprechend und gut zu reinigen. Hinsichtlich der optischen Individualisierung des erfindungsgemäßen Fensters oder der erfindungsgemäßen Tür ist es bevorzugt, wenn die dem Flächenelement abgewandte Schicht der Verbundplatte, also wiederum die im Einbauzustand des erfindungsgemäßen Fensters oder der erfindungsgemäßen Tür dem Raum zugewandte Schicht der Verbundplatte zumindest abschnittsweise, besonders bevorzugt über ihre gesamte Fläche, transparent ausgebildet ist. Dabei werden besonders bevorzugt Verbundplatten eingesetzt, deren dem Flächenelement abgewandte Schicht über ihre Dicke einen Transmissionsgrad für sichtbares Licht von mindestens 80 %, vorzugsweise mindestens 90 %, jeweils gemessen nach ISO 13468-2, aufweist. Derartige Verbundplatten sind in der WO 2015/078583 A1 beschrieben, in der erfindungsgemäß bevorzugte Verbundplatten als erste Verbundplatten bezeichnet sind und auf ein Trägerelement aufgebracht sind. Hinsichtlich Aufbau, Eigenschaften und Herstellung solcher Verbundplatten wird explizit auf die Offenbarung der WO 2015/078583 A1 verwiesen. In ganz besonders bevorzugten Ausführungsformen sind des erfindungsgemäßen Fenster- oder Türflügels ist die die dem Flächenelement abgewandte Schicht der Verbundplatte von einem Designelement, insbesondere einer farbigen oder gemusterten Folie, Leuchtelementen oder einer farbigen Schicht, hinterlegt.
  • Der erfindungsgemäße Fenster- oder Türflügel, das erfindungsgemäße Fenster und die erfindungsgemäße Tür sowie einzelne Teile davon können auch zeilenweise oder schichtweise unter Verwendung eines zeilenaufbauenden oder schichtaufbauenden Fertigungsverfahrens (z. B. 3D-Druck) hergestellt werden, bevorzugt ist jedoch die Herstellung mittels Coextrusion.
  • Im Folgenden soll die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die in der Figur dargestellten Ausführungsformen im Detail erläutert werden. Dabei zeigt
    • 1 eine Querschnittsdarstellung eines Fensterflügels gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In 1 ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fenster- oder Türflügels 1 am Beispiel eines Flügels für ein Kunststofffenster in einer Querschnittsdarstellung gezeigt. Der erfindungsgemäße Fenster- oder Türflügel 1 umfasst ein Fensterflügelprofil 2, eine mit dem Fensterflügelprofil 2 verbundene Glasleiste 3 sowie ein als Isolierverglasung, hier als Dreischeiben-Isolierverglasung, ausgebildetes Flächenelement 4.
  • Das Fensterflügelprofil 2 des erfindungsgemäßen Fenster- oder Türflügels 1 ist aus einem thermoplastischen Polymermaterial, vorzugsweise Polyvinylchlorid (PVC), insbesondere Hart-PVC (PVC-U) oder glasfaserverstärktem PVC, dem zusätzlich Zusatzstoffe wie z. B. Stabilisatoren, Weichmacher, Pigmente und dergleichen zugesetzt sind, extrudiert ist. Es ist aus einer Vielzahl von Hohlkammern 5, 5', 5", 5’’’ aufgebaut, die jeweils von Stegen des Fensterflügelprofils 2 umgeben sind. Zentral umfasst das Fensterflügelprofil 2 eine Haupthohlkammer 6, in die ein Armierungselement 7, das in der dargestellten Ausführungsform als eine Stahlarmierung ausgebildet ist, aufgenommen ist. Das Fensterflügelprofil 2 besitzt eine wetterseitige Profilaußenwand 8 mit einem Außenüberschlag 9 und eine der wetterseitigen Profilaußenwand 8 gegenüberliegende raumseitige Profilaußenwand 10. Im Bereich der raumseitigen Profilaußenwand 10 weist das Fensterflügelprofil 2 eine Glasleistennut 11 auf, in der die Glasleiste 3 verankert ist. Durch den Außenüberschlag 9, einen oberen Steg 12 der Haupthohlkammer 6 und der Glasleiste 3 ist ein Glasfalz definiert, in den das Flächenelement 4 aufgenommen ist. Die Abdichtung des Flächenelements 4 gegenüber dem Fensterflügelprofil 2 erfolgt mittels einer am Flächenelement 4 anliegenden Überschlagsdichtung 13 und zweier Dichtungsfahnen 14, 14' der Glasleiste 3. Die raumseitige Profilaußenwand 10 ist in der Darstellung gemäß 1 nach unten verlängert. Dieser Teil des erfindungsgemäßen Fensterflügels 1 wird als Anschlag bezeichnet. Dort ist in einer weiteren Nut eine Anschlagsdichtung 15 aufgenommen, mit der der erfindungsgemäße Fensterflügel 1 im geschlossenen Zustand des erfindungsgemäßen Fensters an einem Blendrahmen (nicht dargestellt) anliegt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist sowohl die raumseitige Profilaußenwand 10 des Fensterflügelprofils 2 als auch die dem Flächenelement 4 abgewandte Wand 16 der Glasleiste 3 zumindest abschnittsweise, in der dargestellten Ausführungsform über die gesamte Fläche, mit einer Abdeckplatte 17 verbunden. Die Verbindung zwischen der Abdeckplatte 17 und der raumseitigen Profilaußenwand 10 sowie die Verbindung zwischen der Abdeckplatte 17 und der Wand 16 der Glasleiste 3 erfolgt in der dargestellten Ausführungsform mittels Verkleben durch ein doppelseitiges Klebeband 18, wobei auch andere Arten der Verklebung, beispielsweise durch einen Flüssigklebstoff, oder andere Arten der Verbindung, inbesondere durch Verschweißen, Verschmelzen oder Verschrauben, ebenfalls anwendbar sind. Durch die Abdeckplatte 17 ist ein Herausbrechen des Flächenelements 4 aus dem Fensterflügelprofil 2 erheblich erschwert, so dass ein Fenster mit einem erfindungsgemäßen Fensterflügel 1 eine erhöhte Einbruchsicherheit aufweist. Dies macht eine aufwändige Verklebung zwischen dem Flächenelement 4 und dem Fensterflügelprofil 2 oder zwischen dem Flächenelement 4 und der Glasleiste 3 unnötig, ohne die Einbruchsicherheit des erfindungsgemäßen Fensters zu verringern.
  • Die Wand 16 der Glasleiste 3 ist gegenüber der raumseitigen Profilaußenwand 10 des Fensterflügelprofils 2 in Richtung des Flächenelements 4 versetzt. Dieser Niveauunterschied und das damit einhergehende optische Defizit sind in der dargestellten Ausführungsform durch die durch die Dicke des doppelseitigen Klebebands 18 kompensiert.
  • In der dargestellten Ausführungsform ist die Abdeckplatte 17 als Verbundplatte 17 ausgebildet. Dabei ist die dem Raum zugewandte Schicht der Verbundplatte 16 als eine polymere Schicht mit glasartiger Optik ausgebildet, wobei alternativ auch eine Glasschicht zum Einsatz kommen kann. Die polymere Schicht mit glasartiger Optik ist über ihre gesamte Fläche transparent ausgebildet, wobei der Transmissionsgrad für sichtbares Licht gemessen nach ISO 13468-2 über die Dicke der polymeren Schicht mit glasartiger Optik mindestens 80 % beträgt. In anderen Ausführungsformen kann die polymere Schicht mit glasartiger Optik oder die Glasschicht auch nur abschnittsweise transparent ausgebildet sein, wobei der Transmissionsgrad für sichtbares Licht gemessen nach ISO 13468-2 über die Dicke der polymeren Schicht mit glasartiger Optik wiederum mindestens 80 % beträgt.
  • In bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fensterflügels 1 ist die dem Flächenelement abgewandte Schicht der Verbundplatte 17 von einem Designelement, beispielsweise einer farbigen oder gemusterten Folie, Leuchtelementen oder einer farbigen Schicht, hinterlegt.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist die Verbundplatte 17 in der angegebenen Reihenfolge aus einer der raumseitigen Profilaußenwand 10 zugewandten Schicht aus einem Styrolpolymer, insbesondere einem Styrolcopolymer; einer Zwischenschicht aus wenigstens einem (Meth)acrylatcopolymer, das Pigmente und/oder Farbstoffe und ggf. Lichtschutzmittel, wie z. B. Radikalfänger, enthält; sowie einer dem Raum zugewandten Schicht mit glasartiger Optik aus wenigstens einem (Meth)acrylatcopolymer aufgebaut. Derartige Verbundplatten 17 sind in der WO 2015/048583 A1 beschrieben, in die Verbundplatten 17 als erste Verbundplatten bezeichnet sind. Hinsichtlich Aufbau, Eigenschaften und Herstellung solcher Verbundplatten wird explizit auf die Offenbarung der WO 2015/078583 A1 verwiesen.
  • Die vorliegende Erfindung wurde exemplarisch unter Bezugnahme auf Fensterflügel beschrieben. Es versteht sich, dass die vorliegende Erfindung auch auf Türflügel entsprechend anwendbar ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202005009450 U1 [0002]
    • WO 2015078583 A1 [0011, 0020]
    • WO 2015048583 A1 [0020]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • ISO 13468-2 [0011]

Claims (11)

  1. Fenster- oder Türflügel (1), umfassend ein Fenster- oder Türflügelprofil (2), das eine wetterseitige Profilaußenwand (8) mit einem Außenüberschlag (9) und eine der wetterseitigen Profilaußenwand (8) gegenüberliegende raumseitige Profilaußenwand (10) aufweist, eine mit dem Fenster- oder Türflügelprofil (2) verbundene Glasleiste (3); sowie ein in einem zwischen einem Außenüberschlag (9) des Fenster- oder Türflügelprofils (2) und der Glasleiste (3) gebildeten Glasfalz aufgenommenes Flächenelement (4), das insbesondere als Isolierverglasung (4) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die raumseitige Profilaußenwand (10) des Fenster- oder Türflügelprofils (2) als auch die dem Flächenelement (4) abgewandte Wand (16) der Glasleiste (3) zumindest abschnittsweise mit einer Abdeckplatte (17) verbunden sind.
  2. Fenster- oder Türflügel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sichtbereich der raumseitigen Profilaußenwand (10) des Fenster- oder Türflügelprofils (2) und der dem Flächenelement (4) abgewandten Wand (16) der Glasleiste (3) vollständig durch die Abdeckplatte (17) bedeckt sind.
  3. Fenster- oder Türflügel (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Abdeckplatte (17) und der raumseitigen Profilaußenwand (10) und/oder zwischen der Abdeckplatte (17) und der Wand (16) der Glasleiste (3) als Verklebung ausgebildet ist.
  4. Fenster- oder Türflügel (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verklebung mittels doppelseitigem Klebeband (18) erfolgt.
  5. Fenster- oder Türflügel (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Niveauunterschied zwischen der Wand (16) der Glasleiste (3) durch die Dicke der Verklebung, insbesondere der Dicke des doppelseitigen Klebebands (18), ausgeglichen ist.
  6. Fenster- oder Türflügel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (17) als Verbundplatte (17) ausgebildet ist.
  7. Fenster- oder Türflügel (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Flächenelement (4) abgewandte Schicht der Verbundplatte (17) eine Glasschicht oder eine polymere Schicht mit glasartiger Optik ist.
  8. Fenster- oder Türflügel (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Flächenelement (4) abgewandte Schicht der Verbundplatte (17) zumindest abschnittsweise transparent ausgebildet ist.
  9. Fenster- oder Türflügel (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Flächenelement (4) abgewandte Schicht der Verbundplatte (17) über ihre Dicke einen Transmissionsgrad für sichtbares Licht von mindestens 80 % gemessen nach ISO 13468-2 aufweist.
  10. Fenster- oder Türflügel (1) nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die die dem Flächenelement (4) abgewandte Schicht der Verbundplatte (17) von einem Designelement hinterlegt ist.
  11. Fenster- oder Tür, umfassend mindestens einen Fenster- oder Türflügel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
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