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DE202016001397U1 - Putzeimeranordnung - Google Patents

Putzeimeranordnung Download PDF

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DE202016001397U1
DE202016001397U1 DE202016001397.2U DE202016001397U DE202016001397U1 DE 202016001397 U1 DE202016001397 U1 DE 202016001397U1 DE 202016001397 U DE202016001397 U DE 202016001397U DE 202016001397 U1 DE202016001397 U1 DE 202016001397U1
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L13/10Scrubbing; Scouring; Cleaning; Polishing
    • A47L13/50Auxiliary implements
    • A47L13/58Wringers for scouring pads, mops, or the like, combined with buckets

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  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)

Abstract

Putzeimeranordnung (10, 10') mit einem Außeneimer (12, 12'), der eine erste Grundfläche (14) und ein erstes Fassungsvolumen aufweist, und mit einem Inneneimer (16, 16'), der eine zweite Grundfläche (18) und ein zweites Fassungsvermögen aufweist, wobei die zweite Grundfläche kleiner ist als die erste Grundfläche und das zweite Fassungsvermögen kleiner ist als das erste Fassungsvermögen, und wobei der Außeneimer (12, 12') zur Aufnahme des Inneneimers (16, 16') in stabiler und lösbarer Anordnung innerhalb des Außeneimers (12, 12') ausgebildet ist, der Inneneimer (16, 16') eine Auswringeinheit (22, 22') aufweist und zur Aufnahme von Schmutzwasser aus der Auswringeinheit (22, 22') ausgebildet ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Putzeimeranordnung.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Aus dem Stand der Technik sind Putzeimeranordnungen mit Mehrkammersystemen zur Verwendung beim Feuchtreinigen von zu reinigenden Flächen bekannt.
  • Klassischerweise werden beim Feuchtreinigen zwei Eimer verwendet, ein erster Eimer mit Reinwasser bzw. Putzwasser und ein zweiter Eimer, in dem das Reinigungsgerät nach einem Wischvorgang vom Schmutzwasser befreit wird, bspw. durch Auswringen oder Auspressen. Dieser zweite Eimer wird in der Regel als Schmutzwassereimer bezeichnet.
  • Die Verwendung von zwei getrennten Eimern erweist sich in vielen Fällen als umständlich, und so haben sich insbesondere im nichtgewerblichen Bereich und zur Reinigung von kleinen Flächen, Stufen usw. sogenannte Mehrkammersysteme durchgesetzt.
  • Aus der DE 195 21 341 A1 ist eine Reinigungseinrichtung zum Feuchtwischen mit einem an einem Halter zu befestigenden Wischtuch und einer Auspresseinrichtung, die in Form einer Auflage in einem Wasserbehälter angeordnet ist, bekannt. Auf der Auflage ist ein Saugkörper zur Aufnahme des Wischtuches vorgesehen und das überschüssige Wasser wird aus dem Wischtuch herausgesaugt und in einem darunterliegenden Schmutzwasserbehälter aufgefangen. Der Schmutzwasserbehälter ist durch einen Steg bzw. eine Wandung von einem danebenliegenden, aber einstückig ausgebildeten Reinigungswasserbehälter abgetrennt.
  • Aus der DE 32 01 893 A1 ist ein Reinigungsset bekannt, das aus einem Putzeimer, einem Auspressgerät und einem Reinigungsschwamm besteht. Der Eimer ist in eine Schmutzwasserkammer und eine Reinwasserkammer unterteilt. Oberhalb der Schmutzwasserkammer befindet sich das Auspressgerät, in welchem über Zahnstangen, Zahnräder, Bügel und Handgriff des eingelegten Reinigungsschwamms als Hebelarm der Reinigungsschwamm ausgedrückt wird.
  • Aus der DE 40 38 303 A1 ist ein Putzeimer mit zwei getrennten Kammern für Klar- und Schmutzwasser bekannt, in dem in einen großen Einkammereimer zentral ein Einsatz eingesetzt wird, der die zweite, kleinere Frischwasserkammer darstellt. Die Frischwasserkammer mit angearbeitetem Auspresssieb wird in die größere Schmutzwasserentsorgungskammer deckungsgleich eingesetzt und am Stülprand wasserdicht fest verschlossen. Über der Zugangsöffnung der Schmutzwasserkammer ist somit das Auspresssieb angebracht, durch das das Schmutzwasser nur in die Schmutzwasserkammer laufen kann.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Demgegenüber wird erfindungsgemäß eine Putzeimeranordnung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 bereitgestellt.
  • Die Erfindung sieht eine Anordnung aus einem Außeneimer und einem Inneneimer vor, wobei eine Grundfläche und ein Fassungsvermögen des Außeneimers größer sind als eine Grundfläche und ein Fassungsvermögen des Inneneimers. Der Inneneimer weist eine Auswringheinheit zum Auswringen eines Wischmopps oder eines anderen Reinigungsgeräts auf und ist zur Aufnahme von Schmutzwasser aus der Auswringeinheit ausgebildet. Der Inneneimer ist mit der Auswringheinheit in stabiler und lösbarer Anordnung in den Außeneimer eingesetzt.
  • Die Dimensionen der beiden Eimer der Putzeimeranordnung können derart gewählt sein, dass bei in den Außeneimer eingesetztem Inneneimer eine Öffnung zu dem Außeneimer ausgebildet ist, die ausreichend groß ist, um ein Reinigungsgerät in den zur Aufnahme von Frischwasser vorgesehenen Außeneimer einzutauchen.
  • Inneneimer und Auswringheinheit können gemeinsam einen Aufsatz für den Außeneimer bilden. Der Aufsatz kann auf einem Rand des Außeneimers abnehmbar aufgesetzt sein, derart dass der Inneneimer in dem Außeneimer aufgenommen ist und die Auswringheinheit für einen Benutzer zugänglich auf dem Außeneimer aufsitzt. Das Aufsetzen des Aufsatzes kann durch Klipsen oder Hintergriff oder eine andere geeignete lösbare Befestigungsmethode erfolgen, derart dass bei einem Kippen der erfindungsgemäßen Putzeimeranordnung der Aufsatz auf dem Außeneimer verbleibt. Die gestattet ein gemeinsames Ausleeren der in den Eimern befindlichen Flüssigkeiten (Frischwasser im Außeneimer und Schmutzwasser im Inneneimer), ohne dass die beiden Eimer voneinander getrennt werden müssen. Soll nur das in dem Inneneimer befindliche Schmutzwasser ausgeleert werden, kann der Aufsatz von dem Außeneimer hierzu abgenommen und anschließend wieder aufgesetzt werden.
  • Der Inneneimer und die Auswringheinheit können lösbar miteinander verbunden sein, bspw. durch Einklipsen ineinander oder eine andere geeignete lösbare Befestigungsmethode. Der Inneneimer kann von unten (also mit seinem Eimerboden nach unten und mit seiner Öffnung nach oben weisend) in die Auswringheinheit eingesetzt werden. Hierzu kann die Auswringheinheit einen geeignet ausgebildeten Rand aufweisen, in den der Inneneimer zumindest abschnittsweise an seinem oberen Rand eingesetzt werden kann. Bspw. weist der Inneneimer an seinem oberen Rand ausgebildete Eingriffselemente auf, die in dazu vorgesehene Öffnungen in dem Rand der Auswringeinheit eingreifend einklipsbar sind.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
  • Es versteht sich, dass die voranstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • 1 zeigt eine perspektivische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform einer Putzeimeranordnung gemäß der Erfindung.
  • 2 zeigt eine Querschnitt-Vorderansicht der Putzeimeranordnung der 1.
  • 3 zeigt eine Querschnitt-Seitenansicht der Putzeimeranordnung der 1.
  • 4 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt aus einem Randbereich der Darstellung der 2.
  • 5 zeigt eine zweite Ausführungsform einer Putzeimeranordnung gemäß der Erfindung in perspektivischer und teiltransparenter Ansicht.
  • 6 zeigt in den Teilfiguren 6a bis 6d eine Benutzungsabfolge der Putzeimeranordnung der 5.
  • Ausführliche Beschreibung
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Putzeimeranordnung 10 in perspektivischer Draufsicht. Die Putzeimeranordnung 10 umfasst einen Außeneimer 12 und einen Inneneimer 16. Der Außeneimer 12 weist eine erste Grundfläche 14 auf, die größer ist als eine zweite Grundfläche 18 des Inneneimers 16. Ebenso ist ein Fassungsvolumen des Außeneimers 12 größer als ein Fassungsvolumen des Inneneimers 16, so dass der Inneneimer 16 wie dargestellt und nachfolgend noch ausführlich erläutert in den Außeneimer 12 derart eingesetzt werden kann, dass nach wie vor ein Zugang in das Innere des Außeneimers 12 besteht (wie bspw. zum Eintauchen eines Reinigungsgeräts). Gemäß der Erfindung ist der Außeneimer 12 zur Aufnahme von Frischwasser bzw. Putzwasser vorgesehen und der Inneneimer 16 ist zur Aufnahme von Schmutzwasser vorgesehen, wie nachstehend noch ausführlicher erläutert wird.
  • Des weiteren umfasst die Putzeimeranordnung 10 eine Auswringeinheit 22. Die Auswringeinheit 22 ist auf den Inneneimer 16 aufgesetzt und bildet zusammen mit diesem einen Aufsatz 20 zum Aufsetzen auf den Außeneimer 12. Bei der Auswringeinheit 22 handelt es sich bspw. um eine an sich bekannte Presse zum Auspressen eines Wischmopps o. dgl. Unter dem Begriff der Auswringeinheit ist in diesem Zusammenhang jede Art von Vorrichtung zu verstehen, die dazu geeignet ist, aus einem Wisch- bzw. Putz- bzw. Reinigungsgerät zum Nassreinigen nach einem Reinigungsvorgang das darin enthaltene Schmutzwasser auszupressen bzw. auszuwringen. In den Darstellungen der 1 bis 3 ist zur Veranschaulichung ein in einen dazu vorgesehenen Führungsschacht der Auswringeinheit 22 eingesteckter zusammengeklappter Wischmopphalter 60 eingezeichnet, jedoch ohne Wischmopp selbst und ohne Haltestange. Die weiteren und dem Fachmann an sich bekannten Details der Auswringeinheit 22 zum Auspressen des Wischmopps sind der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt.
  • Die Auswringeinheit 22 ist derart in den Inneneimer 16 eingebracht, dass aus der Auswringeinheit 22 austretendes Schmutzwasser in einem Innenraum 160 des Inneneimers 16 aufgenommen wird. Die Dimensionen der Auswringeinheit 22 und des Inneneimers 16 sind so gewählt, dass ein für die Praxis ausreichendes Restfassungsvolumen in dem Innenraum 160 des Inneneimers 16 für die Aufnahme von ausreichend Schmutzwasser verbleibt.
  • Der Inneneimer 16 wiederum ist so bemessen, dass bei in den Außeneimer 12 eingesetztem Inneneimer 16 in einem Innenraum 120 des Außeneimers 12 ein ausreichendes Fassungsvolumen zur Aufnahme von ausreichend Frischwasser und genug Platz zum Einführen eines Reinigungsgeräts wie eines Wischmopps bleibt. Die Wahl der geeigneten Dimensionierung liegt im Bereich des fachmännischen Könnens.
  • Wie in dem Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 dargestellt, kann der Inneneimer 16 derart dimensioniert sein, dass er im vollständig eingesetzten Zustand bis kurz über einen Boden 122 des Außeneimers 12 reicht. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist in dem Boden 122 des Außeneimers 12 eine Hohl-Erhöhung 124 ausgebildet, die auf der Unterseite eine Griffmulde bildet, die das Auskippen des Eimers beim Untergreifen erleichtert. Unter Umständen kann die Unterseite des Inneneimers 16 in vollständig aufgesetztem Zustand auf der Hohl-Erhöhung 124 aufsitzen (wie dies in der Darstellung der 2 und 3 angedeutet ist). Bei anderen Ausgestaltungen der Eimergeometrien kann der Inneneimer kürzer ausgebildet sein, wie dies bspw. in dem Ausführungsbeispiel der 5 und 6 der Fall ist, wodurch ein größeres Volumen für das Rein- bzw. Frischwasser erzielt wird.
  • Erfindungsgemäß sind der Inneneimer 16 und die Auswringeinheit 22 derart ausgestaltet, dass sie gemeinsam einen Aufsatz 20 für den Außeneimer 12 bilden.
  • Wie in den 1 bis 4 dargestellt, kann dies bspw. durch Ineinanderklipsen der Auswringeinheit 22 und des Inneneimers 16 erfolgen. Auswringeinheit 22 und Inneneimer 16 bilden dann eine fest, aber lösbar verbundene und als Aufsatz 20 handhabbare Einheit, die als Ganzes auf den Außeneimer 12 aufsetzbar und von ihm wieder abnehmbar ist.
  • Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann die Putzeimeranordnung derart ausgestaltet sein, dass der Aufsatz 20 auf einen Rand 126 des Außeneimers 12 aufgesetzt wird. Dazu weist der Aufsatz 20 einen Auflagerand 202 auf, der zumindest abschnittsweise mit einem Teilumfang des Randes 126 des Außeneimers 12 komplementär ausgebildet ist.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Auflagerand 202 durch einen um die Auswringeinheit 22 teilumlaufend ausgebildeten abkragenden Rand 220 gebildet, der einen zunächst im wesentlichen horizontal abstehenden Kragen 222 umfasst, der in einen sich nach oben und außen zur Anlage an eine Innenwandung 128 und den Rand 126 des Außeneimers 12 erstreckenden gewölbten Auflageabschnitt 224 übergeht.
  • In dem Kragen 222 sind mehrere Öffnungen 226 vorgesehen, deren Gestaltung insb. aus der Vergrößerungsdarstellung der 4 ersichtlich ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Rand 227 der Öffnung 226 verstärkt und mit einem Nasenprofil ausgebildet, um als Rastelement zum Einklipsen eines dazu ausgebildeten Gegenstücks des Inneneimers 16 zu dienen, wie nachfolgend beschrieben wird.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein oberer Rand 162 des Inneneimers 16 zumindest abschnittsweise mit nach oben weisenden Eingriffselementen 164 ausgebildet. Wie dargestellt kann das Eingriffselement 164 bspw. eine gabelförmige Ausgestaltung aufweisen, die zwei nach oben in Richtung des Rands 220 der Auswringeinheit 22 ragende längliche Zinken 166 umfasst. Mindestens einer der beiden Zinken 166 umfasst an einem oberen Abschnitt eine abkragende Rastnase 168, die zum einrastenden bzw. einklipsenden Hintergriff mit dem Rastelement 227 der Auswringeinheit 22 dient. In der Darstellung der 4 ist eine Variante mit einer Rastnase 168 dargestellt; es sind jedoch auch Varianten mit zwei oder mehr Rastnasen möglich.
  • Es ist anzumerken, dass die Verwendung des Begriffes „oben” in dem beschriebenen Kontext auf die in den 1 bis 4 dargestellte Ausrichtung des Inneneimers und der gesamten Putzeimeranordnung in der üblichen Benutzungsausrichtung abzielt, d. h. mit dem Eimerboden in Schwerkraftrichtung nach unten und mit der Eimeröffnung nach oben weisend.
  • Die Auswringeinheit 22 wird auf den Inneneimer 16 derart aufgesetzt, dass die Eingriffselemente 164 des Inneneimers 16 von unten durch die Öffnungen 226 der Auswringeinheit 22 ein- und durchgeführt werden, so dass die mindestens eine Rastnase 168 an den Zinken 166 mit dem jeweiligen Nasenprofil-Rand 227 der Öffnungen 226 in einklipsenden Hintergriff gerät und so eine feste Verbindung von Inneneimer und Auswringeinheit erzeugt wird. Die beiden Zinken 166 können zu diesem Zweck federnd ausgebildet sein, so dass sie beim Auftreffen der Rastnasen 168 während des Einführvorgangs von unten auf den Rand 227 nachgeben und nach innen (aufeinander zu) gedrückt werden, um bei Austritt der Rastnasen 168 aus der Öffnung 226 wieder nach außen (voneinander weg) zu federn.
  • Inneneimer 16 und Auswringeinheit 22 können dann gemeinsam als Aufsatz 20 auf den Außeneimer 12 in der bereits beschriebenen und aus der Darstellung der Figuren ersichtlichen Weise aufgesetzt werden.
  • Selbstverständlich sind andere Ausgestaltungen als diejenige des in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispieles möglich. So kann bspw. die Einklipsanordnung von Inneneimer und Auswringeinheit anders ausgebildet werden, indem bspw. die Eingriffselemente an der Auswringeinheit vorgesehen sind und in entsprechend ausgebildete Öffnungen in einem abkragenden Rand des Inneneimers eingreifen. Die dargestellte Ausführung hat den Vorteil, dass ein Benutzer beim Trennen der Auswringeinheit 22 von dem Inneneimer 16 die oberen Abschnitte der Zinken 166 greifen und zusammendrücken kann, um die Lösung des Klips-Hintergriffs 168/227 zu vereinfachen.
  • 5 zeigt in perspektivischer Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Putzeimeranordnung 10' mit einem Inneneimer 16' und einem Außeneimer 12', deren Inneneimer 16' eine geringere Höhe aufweist, wie dies in dem Ausführungsbeispiel der 1 bis 4 der Fall ist. Die Variante der 5 bietet den Vorteil eines größeren Fassungsvermögens an Frischwasser in dem Außeneimer 12'. Beispielhafte Wasserfüllstände sind strichliert eingezeichnet.
  • Ein Traghenkel 50 ist in beiden dargestellten Varianten derart an dem Außeneimer angebracht, dass die gesamte Putzeimeranordnung als Ganzes auch in befülltem Zustand an dem Henkel angehoben und getragen werden kann. Alternativ kann der Traghenkel auch an dem Aufsatz (Inneneimer oder Auswringeinheit) angebracht sein, wenn eine ausreichend feste Verbindung zwischen Aufsatz und Außeneimer bei aufgesetztem Aufsatz gewährleistet ist, um die gesamte Putzeimeranordnung anheben zu können. Weiter alternativ können sowohl an dem Außeneimer als auch an dem Aufsatz jeweils ein Henkel angebracht sein, um auch ein bequemes Tragen beider Teile der Putzeimeranordnung zu ermöglichen.
  • 6 zeigt eine Benutzungsabfolge der erfindungsgemäßen Putzeimeranordnung 10' der 5 in seitlicher, teils transparenter Darstellung.
  • Teilfigur 6a zeigt die Putzeimeranordnung 10' in stehender Benutzungsausrichtung mit in den Außeneimer 12' eingefülltem Frischwasser. Ein Wischmopphalter 60 mit daran angebrachtem Wischmopp 62 wird in die Auswringeinheit 22' eingeführt und dort mittels eines nicht näher dargestellten Auswringhebels ausgewrungen bzw. -gepresst (6b). In dem Wischmopp 62 aufgenommenes Schmutzwasser fließt dadurch in den darunter befindlichen Inneneimer 16' und sammelt sich dort (6c). Zum Entleeren des Schmutzwassers aus dem Inneneimer 16' kann der Aufsatz 20' abgenommen werden und der Inneneimer 16' von der Auswringeinheit 22' getrennt werden, um sodann ausgeleert zu werden – dieses Vorgehen ist in 6d veranschaulicht. Erfindungsgemäß ist der Aufsatz 20' so konzipiert, dass ein Trennen von Auswringeinheit und Inneneimer zum Entleeren des Inneneimers nicht notwendig ist; auch der zusammengesetzte Aufsatz kann durch Kippen entleert werden. Ähnliches gilt auch für die Putzeimeranordnung als Ganzes: sollen sowohl Außen- als auch Inneneimer entleert werden, kann dies als Ganzes erfolgen, d. h. die Putzeimeranordnung wird als Ganzes gekippt und der Inhalt beider Eimer wird ausgeleert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19521341 A1 [0005]
    • DE 3201893 A1 [0006]
    • DE 4038303 A1 [0007]

Claims (9)

  1. Putzeimeranordnung (10, 10') mit einem Außeneimer (12, 12'), der eine erste Grundfläche (14) und ein erstes Fassungsvolumen aufweist, und mit einem Inneneimer (16, 16'), der eine zweite Grundfläche (18) und ein zweites Fassungsvermögen aufweist, wobei die zweite Grundfläche kleiner ist als die erste Grundfläche und das zweite Fassungsvermögen kleiner ist als das erste Fassungsvermögen, und wobei der Außeneimer (12, 12') zur Aufnahme des Inneneimers (16, 16') in stabiler und lösbarer Anordnung innerhalb des Außeneimers (12, 12') ausgebildet ist, der Inneneimer (16, 16') eine Auswringeinheit (22, 22') aufweist und zur Aufnahme von Schmutzwasser aus der Auswringeinheit (22, 22') ausgebildet ist.
  2. Putzeimeranordnung (10, 10') nach Anspruch 1, bei der der Größenunterschied zwischen der ersten Grundfläche (14) des Außeneimers (12, 12') und der zweiten Grundfläche (18) des Inneneimers (16, 16') so gewählt ist, dass bei in den Außeneimer (12, 12') eingesetztem Inneneimer (16, 16') eine Öffnung zu dem Außeneimer (12, 12') ausgebildet ist, die ausreichend groß ist, um ein Reinigungsgerät in den Außeneimer (12, 12') einzuführen.
  3. Putzeimeranordnung (10, 10') nach Anspruch 1 oder 2, bei der der Inneneimer (16, 16') und die Auswringeinheit (22, 22') gemeinsam einen auf einem Rand (12, 12'6) des Außeneimers (12, 12') abnehmbar aufgesetzten Aufsatz (20, 20') bilden.
  4. Putzeimeranordnung (10, 10') nach Anspruch 3, bei der der Aufsatz (20, 20') auf dem Rand (12, 12'6) des Außeneimers (12, 12') durch Klipsen, Hintergriff o. dgl. angebracht ist.
  5. Putzeimeranordnung (10, 10') nach Anspruch 3 oder 4, bei der ein Auflagerand (20, 20'2) des Aufsatzes (20, 20') zumindest abschnittsweise mit einem Teilumfang des Randes (12, 12'6) des Außeneimers (12, 12') komplementär ausgebildet ist.
  6. Putzeimeranordnung (10, 10') nach Anspruch 5, bei der der Auflagerand durch die Auswringeinheit (22, 22') und/oder den Inneneimer (16, 16') gebildet ist.
  7. Putzeimeranordnung (10, 10') nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der der Inneneimer (16, 16') in die Auswringeinheit (22, 22') einklipsbar ist.
  8. Putzeimeranordnung (10, 10') nach Anspruch 7, bei der der Inneneimer (16, 16') mit an einem oberen Rand (16, 16'2) ausgebildeten Eingriffselementen (16, 16'4) in dazu vorgesehene Öffnungen (22, 22'6) in einem Rand (22, 22'0) der Auswringeinheit (22, 22') eingreifend einklipsbar ist.
  9. Putzeimeranordnung (10, 10') nach Anspruch 7 oder 8, bei der der Inneneimer (16, 16') von unten in die Auswringeinheit (22, 22') einklipsbar ist.
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