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DE202015100079U1 - Schnellbau-Sandwichwandelementsystem zur Ausbildung einer rückbaubaren Wand - Google Patents

Schnellbau-Sandwichwandelementsystem zur Ausbildung einer rückbaubaren Wand Download PDF

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DE202015100079U1
DE202015100079U1 DE202015100079.0U DE202015100079U DE202015100079U1 DE 202015100079 U1 DE202015100079 U1 DE 202015100079U1 DE 202015100079 U DE202015100079 U DE 202015100079U DE 202015100079 U1 DE202015100079 U1 DE 202015100079U1
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sandwich
sandwich wall
wall
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C3 Technologies GmbH
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Abstract

Wandelementsystem (100) zur Ausbildung einer rückbaubaren Wand (200), wobei das Wandelementsystem (100) mindestens ein erstes Sandwichwandelement (10a) mit zwei Deckschichten (11a, 11b) und einer zwischen den Deckschichten (11a, 11b) angeordneten Kernschicht (12) aufweist, wobei die beiden Deckschichten (11a, 11b) einen Kompositwerkstoff aufweisen oder aus einem Kompositwerkstoff bestehen, wobei das Wandelementsystem (100) mindestens ein erstes Anschlusselement (16a) zur Befestigung des ersten Sandwichwandelements (10a) in einem Gebäude (24) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Sandwichwandelement (10a) an einer ersten Längsseite (13a) mindestens ein Verbindungsmittel (14) zur Verbindung des ersten Sandwichwandelements (10a) mit dem ersten Anschlusselement (16a) mittels eines ersten Verbindungselements (15a) aufweist, und dass das erste Sandwichwandelement (10a) an einer zweiten Längsseite (13b) mindestens ein Verbindungsmittel (14) zur Verbindung des ersten Sandwichwandelements (10a) mit einem zweiten Sandwichwandelement (10b) mittels eines zweiten Verbindungselements (15b) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Wandelementsystem zur Ausbildung einer rückbaubaren Wand, wobei das Wandelementsystem mindestens ein erstes Sandwichwandelement mit zwei Deckschichten und einer zwischen den Deckschichten angeordneten Kernschicht aufweist. Die beiden Deckschichten weisen einen Kompositwerkstoff auf oder bestehen aus einem Kompositwerkstoff. Das Wandelementsystem weist mindestens ein erstes Anschlusselement zur Befestigung des ersten Sandwichwandelements in einem Gebäude auf.
  • Stand der Technik
  • Verbundmaterialien in Form von Sandwichpaneelen finden im Bauwesen stetig wachsende Bedeutung. Üblicherweise werden Sandwichpaneele verwendet, welche aus einem Schaum- oder Mineralwollkern und zwei metallischen Deckschichten bestehen.
  • Durch den Verbund der Deckschichten mit dem Kern erzielen Sandwichpaneele im Vergleich mit anderen Baumaterialien eine hohe Tragfähigkeit und Steifigkeit bei vergleichsweise geringem Gewicht. Gleichzeitig leistet der Kern in Abhängigkeit vom Material und Dicke eine gute Wärme- und Schalldämmung.
  • Üblicherweise werden derartige Sandwichpaneele im Kühlhausbau, für den Bau von Räumen mit hohen Hygieneanforderungen in der Lebensmittelindustrie, für temporäre Unterkünfte und allgemein im Industrie- und Gewerbebau verwendet. Im privaten Hausbau und im Innenausbau von Gewerbegebäuden konnten sich derartige Sandwichpaneele bisher nicht durchsetzen. Insbesondere die Stahldeckschichten der bekannten Sandwichpaneele weisen eine schlechte Schallabsorption auf und vermitteln insbesondere in Wohn- und Arbeitsräumen ein „kaltes“ und „metallisches“ Lebensgefühl.
  • Im Innenausbau werden deshalb weiterhin bevorzugt sogenannte Trockenbausysteme eingesetzt. Dabei werden raumbegrenzende, aber nicht tragende Bauteile wie Wände oder Decken durch Zusammenfügen industrieller Halbzeuge montiert. Grundlage bildet dabei entweder ein Metall- oder Holzständerwerk, das mit Dämmmaterialien, beispielsweise Mineralwolle, verfüllt und mit Plattenmaterialien, beispielsweise Gipskarton, beplankt wird.
  • Derartige Trockenbausysteme können relativ kostengünstig produziert werden. Jedoch haben Trockenbausysteme Nachteile, da die Installation relativ zeitaufwendig ist und somit mit höheren Lohnkosten verbunden ist. Des Weiteren können einmal installierte Trockenbausysteme nicht oder nur sehr schwer und mit hohem Aufwand verbunden wiederverwendet werden. Das heißt, dass bei Änderung eines Raumlayouts Wände, welche auf einem Trockenbausystem basieren, wieder abgerissen und entsorgt werden müssen und dann erst neue Trockenbausysteme installiert werden können.
  • In der WO 20 131 555 41 A2 wird ein flexibles, modulares, wiederverwendbares Konstruktionssystem vorgestellt, welches als vertikales oder horizontales raumabschließendes Element Einsatz finden kann, oder als Vorsatzschale bestehende Raumabschlüsse funktionell erweitert. Das System ist ein Ladenbausystem bestehend aus einer Kombination von höhenverstellbaren Streben und modularen Abdeckungen mit variabler Oberflächen-, Struktur- und Materialgestaltung. Über ein Haftsystem werden die Abdeckungen flexibel und reversibel mit den Streben verbunden. Der Auf-, Ab- und Umbau des Systems kann ohne eine Beschädigung der umliegenden Bauteile bzw. ohne eine mechanische Befestigung an umliegenden Bauteilen erfolgen.
  • Weitere flexible und modulare Wandsysteme werden beispielsweise in der CH 24 76 368 A1 , US 2002/0002805 A1 , US 5,020,290 A1 , US 5,664,380 A und CH 686 966 A5 beschrieben.
  • Die beschriebenen Wandsysteme besitzen alle einen mehrschaligen Aufbau und basieren auf einem Ständersystem, ähnlich dem beschriebenen Trockenbausystem.
  • Die WO 2011/160842 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von Sandwichbauelementen. Dabei sind Naturfaserdeckschichten vorgesehen, welche bei geringerer Materialstärke deutlich höhere Festigkeiten als Gipskartonplatten oder herkömmliche Naturmaterialien, wie beispielsweise Holz, MDF oder OSB, aufweisen. Des Weiteren weisen nach diesem Verfahren hergestellte Sandwichelemente eine gute akustische Eigenschaft auf und können bis zu 18 % der Raumfeuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben, wodurch eine zusätzliche positive Klimatisierung des Raumklimas erreicht wird.
  • Darstellung der Erfindung: Aufgabe, Lösung, Vorteile
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Wandelementsystem zur Ausbildung einer rückbaubaren Wand mit guten Schalldämmungseigenschaften und einer leicht und flexibel gestaltbaren Oberflächenstruktur derart weiter zu verbessern, dass insbesondere ein schnelles und einfaches Aufbauen und Abbauen der Wand möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Wandelementsystem zur Ausbildung einer rückbaubaren Wand gelöst, wobei das Wandelementsystem mindestens ein erstes Sandwichwandelement mit zwei Deckschichten und einer zwischen den Deckschichten angeordneten Kernschicht aufweist. Die beiden Deckschichten weisen einen Kompositwerkstoff auf oder bestehen aus einem Kompositwerkstoff. Zur Befestigung des mindestens einen Sandwichwandelements in einem Gebäude weist das Wandelementsystem ferner mindestens ein erstes Anschlusselement auf.
  • Damit eine Wand in möglichst einfacher Weise aufgebaut und wieder abgebaut werden kann, weist das mindestens eine Sandwichwandelement des Wandelementsystems an einer ersten Längsseite mindestens ein Verbindungsmittel zur Verbindung des ersten Sandwichwandelements mit dem ersten Anschlusselement mittels eines ersten Verbindungselements auf. Des Weiteren weist das erste Sandwichwandelement an einer zweiten Längsseite mindestens ein Verbindungsmittel zur Verbindung des ersten Sandwichwandelements mit einem zweiten Sandwichwandelement mittels eines zweiten Verbindungselements auf.
  • Das erfindungsgemäße Wandelementsystem zur Ausbildung einer rückbaubaren Wand besteht somit aus mehreren Komponenten, durch welche die rückbaubare Wand aufgebaut werden kann. Unter rückbaubar ist im Sinne der vorliegenden Erfindung zu verstehen, dass die Wand mit relativ einfachen Mitteln sowie insbesondere zerstörungsfrei abgebaut und wieder neu aufgebaut werden kann.
  • Das erfindungsgemäße Wandelementsystem besteht somit mindestens aus einem Sandwichwandelement, mindestens einem Anschlusselement sowie mindestens einem Verbindungselement zur Verbindung des mindestens einen Sandwichwandelements mit dem mindestens einen Anschlusselement. Des Weiteren ist mindestens ein zweites Sandwichwandelement erfindungsgemäß vorgesehen, welches mittels eines zweiten Verbindungselements mit dem ersten Sandwichwandelement verbindbar ist.
  • Unter einem Sandwichwandelement ist im Sinne der vorliegenden Erfindung ein flächiges Wandelement zu verstehen, welches aus mindestens drei Schichten, nämlich zwei Deckschichten und einer zwischen den Deckschichten angeordneten Kernschicht besteht. Beispielsweise kann das Sandwichelement bzw. können die Sandwichelemente als Sandwichpaneel bzw. Sandwichpaneele ausgebildet sein. Dadurch, dass die Deckschichten einen Kompositwerkstoff aufweisen oder daraus bestehen, besitzt das Sandwichwandelement und somit auch die daraus erstellte Wand gute Schalldämmungseigenschaften. Des Weiteren kann die Oberfläche, das heißt die Deckschicht des Sandwichwandelements, in einfacher Weise mit herkömmlichen Techniken und Materialien, wie beispielsweise Streichen, Lackieren, Tapezieren, Verputzen oder Fliesen, beschichtet werden.
  • Dadurch, dass das mindestens eine Sandwichwandelement an beiden Längsseiten Verbindungsmittel zur Verbindung des Sandwichwandelements mit dem Anschlusselement und einem weiteren Sandwichwandelement aufweist, wird ein reversibles Schnellbau-Sandwichwandelement-System vorgeschlagen, welches schnell und einfach montiert sowie wieder demontiert werden kann, ohne beim Demontieren die einzelnen Elemente des Wandelementsystems zerstören zu müssen. Die Kernschicht kann aus jedem geeigneten Material und somit aus einem anwendungsspezifischen Kernmaterial ausgebildet sein.
  • Das an den zwei gegenüberliegenden Längsseiten des ersten Sandwichwandelements angeordnete Verbindungsmittel ist bevorzugterweise jeweils als Nut ausgebildet. Unter einer Nut ist eine längsgerichtete Ausnehmung zu verstehen. Somit können Verbindungselemente zum Verbinden des ersten Sandwichwandelements mit dem Anschlusselement und dem zweiten Sandwichwandelement in einfacher Weise in die Nut an den Längsseiten des ersten Sandwichwandelements hineingesteckt werden.
  • Bevorzugterweise ist vorgesehen, dass das als Nut ausgebildete Verbindungsmittel entlang einer gesamten Länge des ersten Sandwichwandelements sowie zwischen den beiden Deckschichten angeordnet ist. Somit ist bevorzugterweise vorgesehen, dass die Nut an jeder der beiden Längsseiten des Sandwichwandelements von einer ersten Stirnseite des Sandwichwandelements bis zu einer zweiten Stirnseite des Sandwichwandelements erstreckend angeordnet ist.
  • Auch ist bevorzugterweise vorgesehen, dass das Verbindungsmittel nur an den beiden gegenüberliegenden Längsseiten des ersten Sandwichwandelements angeordnet ist, und dass zumindest eine Stirnseite des ersten Sandwichwandelements als eine im Wesentlichen ebene stirnseitige Fläche ausgebildet ist. Besonders bevorzugterweise sind beide Stirnseiten als im Wesentlichen ebene stirnseitige Flächen ausgebildet. Dadurch, dass das Verbindungsmittel, insbesondere eine Nut, lediglich an den Längsseiten des Sandwichwandelements und nicht an den Stirnseiten des Sandwichwandelements vorgesehen ist, können die einzelnen Sandwichwandelemente in einfacher Weise, insbesondere ohne Verkanten, zusammengesetzt sowie zwischen Anschlusselementen angeordnet werden.
  • Bevorzugterweise ist das erste Verbindungselement vollständig umschlossen zwischen dem ersten Sandwichwandelement, dem ersten Anschlusselement und weiteren Anschlusselementen, beispielsweise einem zweiten und dritten Anschlusselement, angeordnet. Auch ist bevorzugterweise das zweite Verbindungselement vollständig umschlossen zwischen dem ersten Sandwichwandelement und dem zweiten Sandwichwandelement angeordnet.
  • Bevorzugterweise ist das erste Verbindungselement und/oder das zweite Verbindungselement im Wesentlichen stegförmig ausgebildet und weist eine Dicke auf, welche in jedem Bereich des Verbindungselements geringer ist, als eine Dicke des ersten Sandwichwandelements. Ferner ist bevorzugterweise vorgesehen, dass das stegförmig ausgebildete Verbindungselement eine Breite aufweist, welche gleich oder kleiner der Tiefe des als Nut ausgebildeten Verbindungsmittels ist. Somit kann beim Zusammensetzen von zwei Sandwichwandelementen ein Verbindungselement derart zwischen die beiden Sandwichwandelemente eingesetzt werden, dass jeweils die Hälfte der Breite in eine Nut des jeweiligen Sandwichwandelements hineinragt beziehungsweise hineingesteckt wird.
  • Auch ist bevorzugterweise vorgesehen, dass das erste Anschlusselement und/oder weitere Anschlusselemente als Flachnutprofil mit einer auf einer Längsseite des jeweiligen Anschlusselements angeordneten Nut ausgebildet ist. Die Nut des Anschlusselements ist besonders bevorzugterweise genauso breit ausgebildet wie das als Nut ausgebildete Verbindungsmittel an der Längsseite des Sandwichwandelements. Die Tiefe der Nut des Anschlusselements kann identisch oder unterschiedlich zur Tiefe des als Nut ausgebildeten Verbindungsmittels an der Längsseite des Sandwichwandelements sein. Durch eine derartige Ausgestaltung des Anschlusselements bzw. der Anschlusselemente können Verbindungselemente vorgesehen sein, welche sowohl zum Verbinden eines Sandwichwandelements mit einem Anschlusselement sowie auch zum Verbinden von zwei Sandwichwandelementen miteinander verwendet werden können.
  • Vorzugsweise ist neben dem ersten Anschlusselement mindestens ein zweites und besonders bevorzugterweise ein drittes Anschlusselement vorgesehen. Das erste Sandwichwandelement ist an dessen ersten Längsseite mittels des ersten Verbindungselements mit dem ersten Anschlusselement verbunden. Das zweite Anschlusselement ist bevorzugterweise parallel zu einer stirnseitigen Fläche des ersten Sandwichelements angeordnet. Das dritte Anschlusselement ist bevorzugterweise parallel zu einer weiteren Stirnseite des ersten Sandwichwandelements sowie auch parallel zum zweiten Anschlusselement angeordnet. Das zweite und dritte Anschlusselement kann an die jeweilige stirnseitige Fläche des Sandwichwandelements anschließen oder leicht beabstandet dazu angeordnet sein.
  • Jedes Anschlusselement weist ferner bevorzugterweise eine Länge auf, welche um ein Vielfaches größer ist als die Breite eines Sandwichwandelements. Besonders bevorzugterweise entspricht die Länge eines Anschlusselements im Wesentlichen der Länge eines Sandwichwandelements oder der Länge eines Verbindungselements. Somit kann mittels des ersten Anschlusselements das erste Sandwichwandelement entlang dessen Länge bzw. entlang der Höhe der zu errichtenden Wand an einer bereits bestehenden Wand im Gebäude befestigt werden. Das zweite und dritte Anschlusselement können entlang der Decke bzw. des Bodens der zu errichtenden Wand angeordnet sein.
  • Falls kein drittes Anschlusselement an der Decke des Raums vorgesehen ist, weist das zweite Anschlusselement vorzugsweise eine Dicke (DA) beziehungsweise Höhe auf, welche nach folgender Formel in Abhängigkeit von der Dicke (DS) eines Sandwichwandelements und der Länge (LS) des Sandwichwandelements berechnet werden kann:
    Figure DE202015100079U1_0002
  • Falls ein drittes Anschlusselement an der Decke des Raums vorgesehen ist, entspricht DA der Summe aus Dicke des zweiten und Dicke des dritten Anschlusselements. Da die Dicke der beiden Anschlusselemente vorzugsweise gleich ist, ist die Dicke des zweiten und dritten Anschlusselements in diesem Fall jeweils bevorzugterweise die Hälfte von DA.
  • Bevorzugterweise weist das erste Verbindungselement sowie weitere Verbindungselemente eine größere Länge auf als das erste Sandwichwandelement bzw. als die Sandwichwandelemente. Das erste Verbindungselement ist bevorzugterweise mit einem ersten stirnseitigen Ende in eine Nut des zweiten Anschlusselements hineingesteckt. Mit einem zweiten stirnseitigen Ende ist das erste Verbindungselement besonders bevorzugterweise in die Nut des dritten Anschlusselements hineingesteckt. Beispielsweise kann das erste Verbindungselement mit einer Längsseite in eine Nut des ersten Anschlusselements hineingesteckt sein und mit den jeweiligen Stirnseiten in die Nuten des zweiten bzw. dritten Anschlusselements hineingesteckt sein. Hierdurch kann das Sandwichwandelement fixiert und gehalten werden, obwohl keine stirnseitige Verankerung zwischen dem Sandwichwandelement und dem zweiten und dritten Anschlusselement nötig ist. Dies erleichtert das Aneinandersetzen der bevorzugterweise breiter ausgebildeten Sandwichwandelemente. Die bevorzugterweise schmäler ausgebildeten Verbindungselemente verbinden die einzelnen Sandwichwandelemente miteinander und fixieren im Bereich der Verbindungsstellen diese Sandwichwandelemente sowohl mit dem zweiten sowie auch mit dem dritten Anschlusselement.
  • Das erste Sandwichwandelement ist bevorzugterweise an dessen zweiten Längsseite mittels des zweiten Verbindungselements mit dem zweiten Sandwichwandelement verbunden. Das zweite Verbindungselement ist somit bevorzugterweise zwischen zwei Sandwichwandelementen angeordnet und wie das erste Verbindungselement mit einem ersten stirnseitigen Ende in der Nut des zweiten Anschlusselements und besonders bevorzugterweise mit einem zweiten stirnseitigen Ende in der Nut des dritten Anschlusselements hineingesteckt. Es können somit bevorzugterweise mehrere Sandwichwandelemente mittels mehrerer Verbindungselemente verbunden werden und hierdurch die rückbaubare Wand in ihrer Breite ausgebildet werden.
  • Bevorzugterweise ist somit vorgesehen, dass Anschlusselemente, nämlich das erste Anschlusselement und ein letztes Anschlusselement, an beiden Seiten entlang der gesamten Höhe der zu errichtenden Wand, das heißt entlang der gesamten Höhe der Sandwichwandelemente mit bereits bestehenden Wänden im Gebäude reversibel, beispielsweise durch Schrauben und/oder Nageln und/oder Bolzen und/oder Kleben und/oder mittels Klebeband und/oder mittels Klettband verbunden sind. Entlang der gesamten Wandlänge der zu errichtenden rückbaubaren Wand ist ferner bevorzugterweise mindestens ein Anschlusselement, nämlich das zweite Anschlusselement, am Boden reversibel befestigt. Besonders bevorzugterweise ist entlang der gesamten Wandlänge der zu errichtenden rückbaubaren Wand ein Anschlusselement, nämlich das dritte Anschlusselement, an der Decke reversibel befestigt. Um eine längere rückbaubare Wand auszubilden, können mehrere Anschlusselemente an Decke und/oder Boden aneinandergereiht angeordnet sein.
  • Bevorzugterweise kann zwischen einem Anschlusselement und dem Boden und/oder der Decke und/oder einer Seitenwand des bestehenden Gebäudes bzw. des Baukörpers ein Dichtungsmittel, beispielsweise Dichtungsband, zur Schallentkopplung angebracht bzw. vorgesehen sein.
  • Die einzelnen Elemente des Wandelementsystems können passgenau vorgefertigt sein und zwischen die im ersten Schritt angebrachten Anschlusselemente eingesetzt werden und mit den Verbindungselementen sowohl mit den Anschlusselementen sowie auch untereinander verbunden werden.
  • Ferner ist bevorzugterweise mindestens ein erstes Verschlusselement zum Verschluss einer verbleibenden Lücke zwischen dem letzten Sandwichwandelement und einem letzten Anschlusselement, beispielsweise einem vierten Anschlusselement, vorgesehen. Bei vorgegebenen Breiten der Sandwichwandelemente verbleibt üblicherweise eine Lücke, das heißt ein Abstand zwischen dem zuletzt eingesetzten Sandwichwandelement und der Abschlusswand bzw. dem letzten Anschlusselement. Diese verbleibende Lücke wird in einfacher Weise mit einem Verschlusselement geschlossen.
  • Besonders bevorzugterweise ist ein zweites Verschlusselement zum Verschluss derselben Lücke vorgesehen, wobei das zweite Verschlusselement gegenüber dem ersten Verschlusselement angeordnet ist.
  • Das erste Verschlusselement und/oder das zweite Verschlusselement weisen bevorzugterweise eine Dicke auf, welche in jedem Bereich des Verschlusselements bzw. der Verschlusselemente kleiner oder gleich der Hälfte der Dicke des Sandwichwandelements ist. Somit ist es besonders vorteilhafterweise möglich, die beiden Verschlusselemente beidseitig auf Verbindungselemente aufzusetzen, wobei ein Verbindungselement in die Nut des zuletzt eingesetzten Sandwichwandelements hineingesteckt wird und mit einem Teil der Breite aus dieser Nut herausragt und ein weiteres Verbindungselement in die Nut des letzten Anschlusselements hineingesteckt ist und mit einem Teil dessen Breite aus dieser Nut herausragt. Dabei wird nicht nur die verbleibende Lücke optisch geschlossen, sondern auch das zuletzt eingesetzte Sandwichwandelement mittels der beiden Verschlusselemente mit dem letzten Anschlusselement fest aber reversibel verbunden.
  • Hierfür können die beiden Verschlusselemente beispielsweise dieselbe Höhe aufweisen wie die Sandwichwandelemente und nach dem Aufsetzen auf die beiden Verbindungselemente miteinander verschraubt werden, sodass das gesamte Wandelementsystem bzw. die durch das Wandelementsystem gebildete rückbaubare Wand formschlüssig miteinander verbunden ist und durch Entnahme eines bzw. beider Verschlusselemente zerstörungsfrei wieder zurückgebaut bzw. demontiert werden kann.
  • Bevorzugterweise sind das erste Anschlusselement und das letzte Anschlusselement vertikal im Raum beziehungsweise an bestehenden Wänden des Raums angeordnet und bilden Anfang und Abschluss der rückbaubaren Wand. Zur Befestigung der rückbaubaren Wand am Boden des Raums ist bevorzugterweise das zweite Anschlusselement vorgesehen und am Boden befestigt. Zur Befestigung der rückbaubaren Wand an der Decke des Raums kann ein drittes Anschlusselement vorgesehen und an der Decke befestigt sein. Alternativerweise oder zusätzlich kann zumindest ein Verbindungselement ein Mittel zur Höhenverstellung aufweisen. Beispielsweise kann nach Einsetzen eines Verbindungselements mit dessen ersten Stirnseite in die Nut des zweiten, am Boden befestigten Anschlusselements durch Betätigung des Mittels zur Höhenverstellung das Verbindungselement in dessen Höhe beziehungsweise Länge soweit verstellt beziehungsweise angepasst werden, dass das Verbindungselement mit dessen zweiten Stirnseite gegen die Decke des Raums oder in die Nut eines vierten, an der Decke befestigten Anschlusselements gedrückt wird. Das Mittel zur Höhenverstellung kann beispielsweise eine Schraube aufweisen. Bei Vorsehen eines Verbindungselements mit einem Mittel zur Höhenverstellung könnte somit ein drittes Anschlusselement, beispielsweise das an der Decke befestigte Anschlusselement, entfallen, wobei die rückbaubare Wand trotzdem durch Andrücken des Verbindungselements an die Decke ausreichend an der Decke befestigt ist.
  • Die beiden Deckschichten der Sandwichwandelemente weisen bevorzugterweise einen Naturfaserverbundwerkstoff auf oder bestehen aus einem Naturfaserverbundwerkstoff, beispielsweise können die Deckschichten Naturfaservlies und/oder Naturfasergewebe, insbesondere Hanf, Flachs, Jute, Kenaf oder Sisal aufweisen. Ferner können die Deckschichten Basaltfaservlies und/oder Basaltfasergewebe und/oder Glasfaservlies und/oder Glasfasergewebe und/oder Carbonfaservlies und/oder Carbonfasergewebe aufweisen.
  • Auch ist bevorzugterweise vorgesehen, dass die Deckschichten eine duroplastische Harzmatrix aufweisen.
  • Bevorzugterweise weisen die Deckschichten ein Flammschutzmittel und/oder ein Insektizid auf.
  • Hierdurch können die Sandwichwandelemente bzw. die Deckschichten der Sandwichwandelemente in besonders einfacher Weise mit üblichen Mitteln, beispielsweise mittels Farbe, Lack, Tapete, Putz, Fliesen, Furnier, Textil oder Ähnliches beschichtet werden. Des Weiteren weisen derartige naturfaserbasierende Deckschichten besonders günstige Schalldämmungseigenschaften auf.
  • Auch ist bevorzugterweise vorgesehen, dass die Kernschicht zwischen den beiden Deckschichten Mineralfasern und/oder Glasfasern und/oder Polystyrol-Hartschaum und/oder Polyurethan-Hartschaum und/oder Phenol-Hartschaum und/oder biobasierten Hartschaum aufweist.
  • Auch kann die Kernschicht faserförmige und/oder spanförmige und/oder geflockte und/oder granulierte Naturmaterialien, beispielsweise Hanf, Flachs, Schilf, Stroh, Mais oder Holz aufweisen. Die Kernschicht weist ferner bevorzugterweise Bindemittel, insbesondere organische Bindemittel, mineralische Bindemittel, wasserglasbasierte Bindemittel, polyurethanbasierte Bindemittel oder kunstharzbasierte Bindemittel auf.
  • Des Weiteren kann die Kernschicht Flammschutzmittel und/oder Feuchtigkeitsimprägnierungsmittel und/oder Insektizide aufweisen.
  • Des Weiteren ist bevorzugterweise vorgesehen, dass mindestens ein, bevorzugterweise alle, Sandwichwandelemente ein eingebettetes, beispielsweise ein in die Kernschicht eingebettetes, Heizungssystem aufweisen. Das Heizungssystem kann beispielsweise auf Infrarotbasis und/oder Kapillarbasis basieren.
  • Die Deckschichten sind mit der Kernschicht bevorzugterweise schubfest und abzugsfest verbunden, beispielsweise laminiert, verklebt oder verschäumt.
  • Auch ist bevorzugterweise vorgesehen, dass mindestens ein Verbindungselement und/oder mindestens ein Anschlusselement und/oder mindestens ein Verschlusselement zur Aufnahme einer Installation, beispielsweise zur Aufnahme von Leitungen, Kabeln und/oder Rohren, ein Hohlprofil aufweist. Insbesondere kann hierfür ein länglich im Verbindungselement und/oder Anschlusselement und/oder Verschlusselement angeordneter Hohlraum angeordnet sein.
  • Erfindungsgemäß ist ferner eine rückbaubare Wand mit einem Wandelementsystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 21 vorgesehen. Eine derartige rückbaubare Wand kann zur Raumtrennung als Trennwand oder als eine einer bestehenden Außenwand vorgesetzte Isolierwand ausgebildet sein. Eine erfindungsgemäße rückbaubare Wand kann für den Innenausbau von privaten, gewerblichen Einheiten, einschließlich dem Ladenbau und Messebau vorgesehen sein.
  • Das erfindungsgemäße Wandelementsystem zur Ausbildung einer rückbaubaren Wand bildet somit ein reversibles Schnellbau-Sandwichwandelementsystem, welches im Gegensatz zum klassischen Trockenbau keine aufwendigen Ständerwand-Konstruktionen benötigt und lediglich Anschlussprofile bzw. Anschlusselemente zu den angrenzenden Bauteilen des Gebäudes, beispielsweise zur Wand, Boden und Decke aufweist. Die verschiedenen Systemelemente des erfindungsgemäßen Wandelementsystems können komplett vorgefertigt sein und müssen somit lediglich vor Ort noch auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden. Die einzelnen Sandwichwandelemente werden durch die beschriebenen Verbindungselemente miteinander verbunden, im Wesentlichen gesteckt und können bei Bedarf zusätzlich verschraubt, verbolzt oder verklebt werden. Aufgrund der Steckverbindungen kann das Wandelementsystem innerhalb kurzer Zeit in einfacher Weise aufgebaut sowie beschädigungsfrei und wiederverwendbar demontiert werden.
  • Das Wandelementsystem weist bevorzugterweise mehrere Anschlusselemente, mehrere Verbindungselemente und mehrere Sandwichwandelemente auf. Vorzugsweise weisen alle einzelnen Anschlusselemente die vorbeschriebenen erfindungswesentlichen und bevorzugten Merkmale des ersten Anschlusselements auf. Vorzugsweise weisen alle einzelnen Verbindungselemente die vorbeschriebenen erfindungswesentlichen und bevorzugten Merkmale des ersten Verbindungselements auf. Vorzugsweise weisen alle einzelnen Sandwichwandelemente die vorbeschriebenen erfindungswesentlichen und bevorzugten Merkmale des ersten Sandwichwandelements auf.
  • Die Sandwichwandelemente weisen bevorzugterweise eine Länge zwischen 240 cm und 280 cm auf. Ferner weisen die Sandwichwandelemente bevorzugterweise eine Breite zwischen 40 und 120 cm und eine Dicke zwischen 4 und 15 cm, sowie besonders bevorzugterweise eine Dicke zwischen 8 und 12 cm auf. Die Verbindungselemente weisen bevorzugterweise eine Breite zwischen 4 cm und 8 cm sowie eine Dicke zwischen 0,5 cm und 6 cm auf. Die Anschlusselemente weisen bevorzugterweise eine Breite zwischen 4 cm und 15 cm sowie eine Dicke zwischen 0,025 cm und 5 cm auf. Ferner weisen die Anschlusselemente bevorzugterweise eine längsgerichtete und mittig angeordnete Nut auf. Die Verschlusselemente weisen bevorzugterweise eine Breite zwischen 6 cm und 20 cm sowie eine Dicke zwischen 4 cm und 7 cm auf.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand bevorzugter Ausführungsformen beispielhaft erläutert.
  • Es zeigen schematisch:
  • 1a: einzelne Elemente eines Wandelementsystems,
  • 1b: mit einem Hohlprofil ausgebildetes Verbindungselement und Anschlusselement,
  • 2: Anordnen der Anschlusselemente,
  • 3a und 3b: Anordnen eines ersten Verbindungselements,
  • 4a und 4b: Verbinden eines ersten Sandwichwandelements mit einem Anschlusselement mittels eines ersten Verbindungselements,
  • 5a und 5b: Verbinden von Sandwichwandelementen mittels eines Verbindungselements,
  • 6a und 6b: Verbinden der Verschlusselemente, und
  • 7: eine durch das Wandelementsystem erstellte rückbaubare Wand.
  • 1a zeigt mehrere Elemente eines Wandelementsystems 100. Für den Aufbau einer rückbaubaren Wand 200 können von jedem einzelnen Element des Wandelementsystems 100 mehrere Teile vorgesehen sein. Wesentlicher Bestandteil des Wandelementsystems 100 sind die Sandwichwandelemente 10, welche zwei Deckschichten 11a, 11b und eine zwischen den Deckschichten 11a, 11b angeordnete Kernschicht 12 aufweisen. An den beiden Längsseiten der Sandwichwandelemente 10 sind Verbindungsmittel 14 in Form von längsgerichteten Nuten angeordnet.
  • Ferner weist das Wandelementsystem 100 Verbindungselemente 15, welche im Wesentlichen stegförmig und zum Einsetzen in die längsgerichteten Nuten der Sandwichwandelemente 10 ausgebildet sind. Anschlusselemente 16 dienen zur Verbindung bzw. Befestigung der rückbaubaren Wand 200 in einem Gebäude 24. Hierfür sind die Anschlusselemente 16 als Flachnutprofilelemente mit einer längsgerichteten Nut ausgebildet. Zum Verschluss der verbleibenden Lücke zwischen dem zuletzt eingesetzten Sandwichwandelement 10 und dem letzten Anschlusselement 16 sind Verschlusselemente 21a, 21b vorgesehen.
  • 1b zeigt ein Verbindungselement 15 und ein Anschlusselement 16 mit einem im Inneren ausgebildeten längsgerichteten Hohlraum 23. Bei Verwendung derartiger Verbindungselemente 15 und/oder Anschlusselemente 16 können Installationen in einfacher Weise verlegt werden. Beispielsweise können in den als Hohlraumprofilen ausgebildeten Verbindungselementen 15 und/oder Anschlusselementen 16 Kabel, Leitungen und/oder Rohre verlegt werden.
  • 2 bis 6 zeigen einzelne Schritte für den Aufbau der rückbaubaren Wand 200 basierend auf dem Wandelementsystem 100 aus 1a.
  • In einem ersten Schritt werden die Anschlusselemente 16a, 16b, 16c, 16d entlang des Umfangs der zu erbauenden rückbaubaren Wand 200 an bestehende, Seitenwände 25, Decke 26 und Fußboden 27 verlegt und befestigt. Beispielsweise können die Anschlusselemente 16a, 16b, 16c, 16d verklebt und/oder angebohrt werden.
  • Wie in 3a und 3b gezeigt, wird im nächsten Schritt ein erstes Verbindungselement 15a in die längsgerichtete Nut eines ersten Anschlusselements 16a eingesetzt. Das erste Verbindungselement 15a wurde in der Länge derart zugeschnitten, dass dieses mit den stirnseitigen Enden in die Nuten des zweiten Anschlusselements 16b und des dritten Anschlusselements 16c bzw. die beiden an Fußboden 27 und Decke 26 angebrachten Anschlusselemente hineingesetzt werden kann. Das erste Verbindungselement 15a wird somit mit drei Seitenkanten in die Nuten der als Flachnutprofile ausgebildeten Anschlusselemente 16a, 16b, 16c eingesetzt. Beim Einsetzen der Verbindungselemente 15 kann durch leichte, kurzzeitige Verbiegung des Verbindungselements 15 dieses in einfacher Weise in die Nuten eingesetzt werden.
  • Wie in 4a und 4b gezeigt, wird in einem nächsten Schritt ein erstes Sandwichwandelement 10a mit dem ersten Verbindungselement 15a verbunden. Die Sandwichwandelemente 10 werden in der Länge derart zugeschnitten, dass zwischen der lichten Höhe zwischen den beiden sich gegenüberliegenden Anschlusselementen 16b, 16c von Decke 26 und Fußboden 27 eine kleine Toleranz von etwa 2 mm abgezogen wird. Somit können die Sandwichwandelemente 10 in einfacher Weise eingesetzt werden.
  • In weiteren Schritten, werden wie in den 5a und 5b gezeigt, weitere Sandwichwandelemente 10 mittels weiterer Verbindungselemente 15 zusammengesteckt. Dies wird so oft wiederholt, bis die gewünschte Breite für die rückbaubare Wand 200 erreicht ist.
  • Um die entstehende Lücke zwischen dem zuletzt eingesetzten Sandwichwandelement 10d und dem vierten beziehungsweise letzten Anschlusselement 16d bzw. der Abschlusskante zu schließen, werden zwei einander gegenüberliegende Verschlusselemente 21a, 21b, wie in den 6a und 6b gezeigt, angeordnet. Dabei werden beide Verschlusselemente 21a, 21b von beiden Seiten in die verbleibende Öffnung bzw. Lücke eingesetzt und auf Verbindungselemente 15 aufgesetzt, welche in die Nuten des zuletzt eingesetzten Sandwichwandelements 10d und des vierten beziehungsweise letzten Anschlusselements 16d eingesetzt sind. Bevorzugterweise kann ein weiteres Anschlusselement 16e auf die Längsseite des letzten Sandwichelements 10d aufgebracht werden, um eine Nut zum Einstecken des Verbindungselements 15 zu erzeugen. Das letzte Sandwichelement 10d ist bevorzugterweise in der Breite zu konfektionieren insofern, dass die Verschlusselemente 21a, 21b passgenau eingefügt werden kann. Hierbei entspricht die Breite der Öffnung der Breite des Verschlusselements 21a, 21b zuzüglich der Dicke des letzten Anschlusselements 16d und gegebenenfalls des weiteren Anschlusselements 16e zuzüglich bevorzugterweise einer Toleranz von 2mm. Die beiden Verschlusselemente 21a, 21b weisen korrespondierende Bohrungen und Leergewinde auf, womit diese in einfacher Weise miteinander verschraubt werden können.
  • 7 zeigt eine mit dem Wandelementsystem 100 aufgebaute rückbaubare Wand 200. Die in 7 gezeigte rückbaubare Wand 200 ist als eine Isolierwand ausgebildet, welche auf eine bestehende Außenwand des Gebäudes 24 aufgesetzt wurde. Wie in 7 gezeigt, können in einfacher Weise in die aufgebaute rückbaubare Wand 200 Ausschnitte, beispielsweise für Fenster 28 und Türen, eingesetzt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 100
    Wandelementsystem
    200
    Rückbaubare Wand
    10; 10a, 10b, 10c, 10d
    Sandwichwandelement
    11a, 11b
    Deckschichten
    12
    Kernschicht
    13a, 13b
    Längsseiten des Sandwichwandelements
    14
    Verbindungsmittel
    15; 15a, 15b, 15c 15d
    Verbindungselement
    16; 16a, 16b, 16c, 16d, 16e
    Anschlusselement
    17
    stirnseitige Fläche des Sandwichwandelements
    18
    Dicke des Verbindungselements
    19
    Dicke des Sandwichwandelements
    20
    Längsseite des Anschlusselements
    21a, 21b
    Verschlusselement
    22
    Dicke des Verschlusselements
    23
    Hohlraum
    24
    Gebäude
    25
    Seitenwände
    26
    Decke
    27
    Fußboden
    28
    Fenster
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2013155541 A2 [0007]
    • CH 2476368 A1 [0008]
    • US 2002/0002805 A1 [0008]
    • US 5020290 A1 [0008]
    • US 5664380 A [0008]
    • CH 686966 A5 [0008]
    • WO 2011/160842 A1 [0010]

Claims (21)

  1. Wandelementsystem (100) zur Ausbildung einer rückbaubaren Wand (200), wobei das Wandelementsystem (100) mindestens ein erstes Sandwichwandelement (10a) mit zwei Deckschichten (11a, 11b) und einer zwischen den Deckschichten (11a, 11b) angeordneten Kernschicht (12) aufweist, wobei die beiden Deckschichten (11a, 11b) einen Kompositwerkstoff aufweisen oder aus einem Kompositwerkstoff bestehen, wobei das Wandelementsystem (100) mindestens ein erstes Anschlusselement (16a) zur Befestigung des ersten Sandwichwandelements (10a) in einem Gebäude (24) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Sandwichwandelement (10a) an einer ersten Längsseite (13a) mindestens ein Verbindungsmittel (14) zur Verbindung des ersten Sandwichwandelements (10a) mit dem ersten Anschlusselement (16a) mittels eines ersten Verbindungselements (15a) aufweist, und dass das erste Sandwichwandelement (10a) an einer zweiten Längsseite (13b) mindestens ein Verbindungsmittel (14) zur Verbindung des ersten Sandwichwandelements (10a) mit einem zweiten Sandwichwandelement (10b) mittels eines zweiten Verbindungselements (15b) aufweist.
  2. Wandelementsystem (100) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das an zwei gegenüberliegenden Längsseiten (13a, 13b) des ersten Sandwichwandelements (10a) angeordnete Verbindungsmittel (14) jeweils als Nut ausgebildet ist.
  3. Wandelementsystem (100) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das als Nut ausgebildete Verbindungsmittel (14) entlang einer gesamten Länge des ersten Sandwichwandelements (10a) und zwischen den beiden Deckschichten (11a, 11b) angeordnet ist.
  4. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (14) nur an den beiden gegenüberliegenden Längsseiten (13a, 13b) des ersten Sandwichwandelements (10a) angeordnet ist, und dass zumindest eine stirnseitige Fläche (17) des ersten Sandwichwandelements (10a) als eine im Wesentlichen ebene Fläche ausgebildet ist.
  5. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungselement (15a) vollständig umschlossen zwischen dem ersten Sandwichwandelement (10a), dem ersten Anschlusselement (16a) und weiteren Anschlusselementen (16; 16b, 16c) angeordnet ist, und dass das zweite Verbindungselement (15b) vollständig umschlossen zwischen dem ersten Sandwichwandelement (10a), dem zweiten Sandwichwandelement (10b) und den weiteren Anschlusselementen (16; 16b, 16c) angeordnet ist.
  6. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungselement (15a) und/oder das zweite Verbindungselement (15b) im Wesentlichen stegförmig ausgebildet ist und eine Dicke (18) aufweist, welche in jedem Bereich des Verbindungselements (15a, 15b) geringer ist, als eine Dicke (19) des ersten Sandwichwandelements (10a).
  7. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Anschlusselement (16a) und oder weitere Anschlusselemente (16; 16b, 16c, 16d) als Flachnutprofil mit einer auf einer Längsseite (20) angeordneten Nut ausgebildet ist.
  8. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Sandwichwandelement (10a) an dessen ersten Längsseite (13a) mittels des ersten Verbindungselements (15a) mit dem ersten Anschlusselement (16a) verbunden ist, und wobei ein zweites Anschlusselement (16b) und bevorzugterweise ein drittes Anschlusselement (16c) parallel zu stirnseitigen Flächen (17) des ersten Sandwichwandelements (10a) angeordnet sind.
  9. Wandelementsystem (100) gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungselement (15a) mit einem ersten stirnseitigen Ende in eine Nut des zweiten Anschlusselements (16b) hineingesteckt ist, und wobei das erste Verbindungselement (15a) bevorzugterweise mit einem zweiten stirnseitigen Ende in eine Nut des dritten Anschlusselements (16c) hineingesteckt ist.
  10. Wandelementsystem (100) gemäß Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Sandwichwandelement (10a) an dessen zweiten Längsseite (13b) mittels des zweiten Verbindungselements (15b) mit dem zweiten Sandwichwandelement (10b) verbunden ist, wobei das zweite Verbindungselement (15b) zwischen den zwei Sandwichwandelementen (10a, 10b) mit einem ersten stirnseitigen Ende in die Nut des zweiten Anschlusselements (16b) und bevorzugterweise mit einem zweiten stirnseitigen Ende in die Nut des dritten Anschlusselements (16c) hineingesteckt ist.
  11. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Verschlusselement (21a) zum Verschluss einer Lücke zwischen dem zweiten Sandwichwandelement (10b) oder einem weiteren Sandwichwandelement (10; 10c, 10d) und einem letzten Anschlusselement (16d) angeordnet ist.
  12. Wandelementsystem (100) gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass gegenüber dem ersten Verschlusselement (21a) ein zweites Verschlusselement (21b) zum Verschluss derselben Lücke zwischen dem zweiten Sandwichwandelement (10b) oder dem weiteren Sandwichwandelement (10; 10c, 10d) und dem letzten Anschlusselement (16d) angeordnet ist.
  13. Wandelementsystem (100) gemäß Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verschlusselement (21a) und/oder das zweite Verschlusselement (21b) eine Dicke (22) aufweist, welche in jedem Bereich kleiner oder gleich der Hälfte einer Dicke (19) des zweiten Sandwichwandelements (10b) und/oder der weiteren Sandwichwandelemente (10; 10c, 10d) ist.
  14. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschichten (11a, 11b) einen Naturfaserverbundwerkstoff, vorzugsweise Naturfaservlies und/oder Naturfasergewebe und/oder Basaltfaservlies und/oder Basaltfasergewebe und/oder Glasfaservlies und/oder Glasfasergewebe und/oder Carbonfaservlies und/oder Carbonfasergewebe, insbesondere in Verbindung mit einer duroplastischen Harzmatrix, aufweisen oder daraus bestehen.
  15. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschichten (11a, 11b) ein Flammschutzmittel und/oder Insektizid aufweisen. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kernschicht (12) Mineralfasern und/oder Glasfasern und/oder Polystyrol-Hartschaum und/oder Polyurethan-Hartschaum und/oder Phenol-Hartschaum und/oder biobasierten Hartschaum aufweist.
  16. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kernschicht (12) faserförmige und/oder spanförmige und/oder geflockte und/oder granulierte Naturmaterialien, insbesondere Hanf, Flachs, Schilf, Stroh, Mais oder Holz, vorzugsweise in Verbindung mit Bindemitteln, insbesondere organische Bindemittel, mineralische Bindemittel, wasserglasbasierte Bindemittel, polyurethanbasierte Bindemittel oder kunstharzbasierte Bindemittel, aufweist.
  17. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kernschicht (12) ein Flammschutzmittel und/oder Feuchtigkeitsimprägnierungsmittel und/oder Insektizid aufweist.
  18. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Sandwichwandelement (10a), das zweite Sandwichwandelement (10b) und/oder weitere Sandwichwandelemente (10; 10c, 10d) ein eingebettetes Heizungssystem, insbesondere auf Infrarotbasis und/oder Kapillarbasis, aufweist.
  19. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschichten (11a, 11b) mit der Kernschicht (12) schubfest und abzugsfest laminiert, verklebt oder verschäumt sind.
  20. Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Verbindungselement (15; 15a, 15b, 15c, 15d) und/oder mindestens ein Anschlusselement (16; 16a, 16b, 16c, 16d) und/oder mindestens ein Verschlusselement (21a, 21b) zur Aufnahme einer Installation, insbesondere zur Aufnahme von Leitungen, Kabeln und/oder Rohren, ein Hohlprofil aufweist.
  21. Rückbaubare Wand (100) mit einem Wandelementsystem (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche.
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CH247638A (de) 1946-03-20 1947-03-31 Knabenhans Walter Verfahren zum Aufbringen einer Schindelunterlage für Ziegeldacheindeckung auf die Dachsparren und nach dem Verfahren aufgebrachte Schindelunterlage.
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R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years