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DE202014105738U1 - Steinerner Putterkopf und Putter - Google Patents

Steinerner Putterkopf und Putter Download PDF

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DE202014105738U1 DE202014105738.2U DE202014105738U DE202014105738U1 DE 202014105738 U1 DE202014105738 U1 DE 202014105738U1 DE 202014105738 U DE202014105738 U DE 202014105738U DE 202014105738 U1 DE202014105738 U1 DE 202014105738U1
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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B53/00Golf clubs
    • A63B53/04Heads
    • A63B53/0487Heads for putters
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B53/00Golf clubs
    • A63B53/04Heads
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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Abstract

Steinerner Putterkopf (1) eines Putters, aufweisend – eine Schlagfläche (31), – eine Aufnahme (23) für einen Schaft (4), dadurch gekennzeichnet, dass – der Putterkopf (1) eine Basisplatte (2) und ein Schlag- und Zielelement (3) aufweist, – wobei das Schlag- und Zielelement (3) in einer auf einer Oberseite (21) der Basisplatte (2) vorgesehenen Ausnehmung (22) eingesetzt fixiert und über die Oberseite (21) der Basisplatte (2) hervorstehend ausgebildet ist und – wobei wenigstens eine der Stirnseiten des Schlag- und Zielelements (3) als Schlagfläche (31) ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen steinernen Putterkopf eines Putters gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie einen Putter.
  • Ein gattungsgemäßer steinerner Putterkopf ist aus der DE 20 2012 007 179 U1 bekannt. Bei dem in dieser Druckschrift beschriebenen Putterkopf ist auf der Oberseite des Putterkopfes eine halbkreisförmige Erhebung angeformt, die auf ihrem Scheitel eine Zieleinrichtung in Gestalt einer linienförmigen Markierung aufweist. Diese linienförmige Markierung dient dem Benutzer dazu, den Putter optimal zum zu spielenden Golfball und zu dem Loch, in das der Ball eingeputtet werden soll, auszurichten. Die linienförmige Markierung auf dem Scheitel des Putterkopfes sollte dabei so ausgerichtet sein, dass sie die Verlängerung einer entsprechenden linienförmigen Markierung auf dem Golfball bildet. Dazu wird entsprechend vor Ausführung des Schlages der Golfball so ausgerichtet, dass seine linienförmige Markierung zum Loch auf dem Grün ausgerichtet ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Putterkopf der gattungsgemäßen Art bereitzustellen, mit dem die korrekte Ausrichtung des Putterkopfes relativ zum Ball und dem Loch auf dem Grün nochmals erleichtert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch einen steinernen Putterkopf mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Der erfindungsgemäße steinerne Putterkopf eines Putters weist eine Schlagfläche sowie eine Aufnahme für einen Schaft auf. Der Putterkopf weist des Weiteren eine Basisplatte und ein Schlag- und Zielelement auf, wobei das Schlag- und Zielelement in einer auf einer Oberseite der Basisplatte vorgesehenen Ausnehmung eingesetzt fixiert und über die Oberseite der Basisplatte hervorstehend ausgebildet ist. Wenigstens eine der Stirnseiten des Schlag- und Zielelements ist dabei als Schlagfläche ausgebildet.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Putterkopf ist es nunmehr ermöglicht, ohne zuvorige Ausrichtung des Golfballes einen zielgerichteten Putt auszuführen. Das Schlag- und Zielelement selbst dient dabei zur vereinfachten und schneller durchführbaren Zielausrichtung. Das aus der Ausnehmung der Basisplatte nach oben hervorstehende Schlag- und Zielelement hat außerdem den Vorteil einer Vergrößerung der Schlagflächenhöhe.
  • Vorteilhafte Ausführungsvarianten der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante ist das Schlag- und Zielelement zur vereinfachten Zielführung des Schlages senkrecht zu einer Schlagrichtung mittig in der Basisplatte aufgenommen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist die Länge der Basisplatte in Schlagrichtung gleich der Länge des Schlag- und Zielelementes in Schlagrichtung. Dadurch ist ein kompakter Aufbau des Putterkopfes ermöglicht. Dies ermöglicht außerdem, einen Putter mit einem derart ausgebildeten Putterkopf sowohl als Rechts- als auch als Linkshänder nutzen zu können.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante ist die Länge der Basisplatte in Schlagrichtung kleiner als die Länge des Schlag- und Zielelementes in Schlagrichtung. Dies trägt durch die optische Hervorhebung des Schlag- und Zielelementes gegenüber der Basisplatte, insbesondere der Seitenkanten der Oberseite des Schlag- und Zielelementes zusätzlich zu einer vereinfachten Zielausrichtung des Putterkopfes bei.
  • Die Ausnehmung in der Basisplatte erstreckt sich dabei bevorzugt in Schlagrichtung, insbesondere entlang der gesamten Länge der Basisplatte. Dadurch kann die Oberseite der Basisplatte in einem einfach durchführbaren Fräßvorgang ausgefräst werden. Das entlang seiner Längserstreckung durchgängige Abfräsen der Seitenflächen des Schlag- und Zielelementes ist in ebenso einfacher Weise ermöglicht.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante sind die Ausnehmungen und eine in der Ausnehmung einliegend untere Fläche des Schlag- und Zielelementes in einem Querschnitt senkrecht zur Schlagrichtung abgerundet, insbesondere oval, geformt.
  • Die Oberseite des Schlag- und Zielelementes ist dabei bevorzugt eben ausgebildet.
  • Zur Anpassung der Masseverteilung bzw. des Masseschwerpunktes des Putterkopfes ist die Masseverteilung des Putterkopfes derart ausgelegt, dass der Putterkopf im Bereich der Schaftaufnahme mehr Masse aufweist als in einem der Schaftaufnahme fernen Bereich des Putterkopfes, was sich positiv auf das Schwungverhalten eines mit einem derart ausgebildeten Putterkopf versehenen Putters auswirkt.
  • Auch die Anpassung der Masseverteilung bezogen auf die Ferse oder die Spitze des Putterkopfes ist denkbar.
  • So ist nach einer bevorzugten Ausführungsvariante das Schlag- und Zielelementes teilweise ausgehöhlt ausgebildet. Insbesondere weist das Schlag- und Zielelement eine sich von einer Rückseite in Schlagrichtung nach vorne erstreckende Sackbohrung auf, wodurch eine Gewichtsverlagerung zur Schlagfläche hin bewirkt wird.
  • Nach einer alternativen Ausführungsvariante ist die Basisplatte teilweise ausgehöhlt ausgebildet.
  • Dabei weist insbesondere die Basisplatte in einem der für das Schlag- und Zielelement von der Schaftaufnahme getrennten fernen Bereich wenigstens eine sich von der Oberseite vertikal in die Basisplatte erstreckende Sackbohrung auf.
  • Zur weiteren verbesserten Ausrichtung des Putterkopfes vor dem Schlag ist nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante die Farbe der Basisplatte von der Farbe des Schlag- und Zielelementes verschieden.
  • Besonders bevorzugt ist die Basisplatte aus einem sich zumindest farblich von dem Schlag- und Zielelement verschiedenen Stein gefertigt.
  • Mit einer solchen farblichen Absetzung des Schlag- und Zielelementes von der Basisplatte ist dem Benutzer zusätzlich zur stufigen Erhebung der Oberseite des Schlag- und Zielelementes gegenüber der Oberseite der Basisplatte durch den Farbunterschied zusätzlich optisch die Zielausrichtung des Putterkopfes erleichtert.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Putterkopfes mit daran angebrachtem Schaft,
  • 2 eine Ansicht von vorn auf den Putterkopf aus 1,
  • 3a eine Draufsicht auf den Putterkopf aus 1,
  • 3b und 3c Seitenansichten auf den Putterkopf aus 1,
  • 4 eine Ansicht von vorne auf eine weitere Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Putterkopfs und
  • 5a bis 5c den 3a bis 3c entsprechende Ansichten auf den Putterkopf gemäß 4.
  • In der nachfolgenden Figurenbeschreibung beziehen sich Begriffe wie oben, unten, links, rechts, vorne, hinten usw. ausschließlich auf die in den jeweiligen Figuren gewählte beispielhafte Darstellung und Position des Putterkopfes, der Schlagfläche, der Basisplatte, des Schlag- und Zielelementes und dergleichen. Diese Begriffe sind nicht einschränkend zu verstehen, das heißt, durch verschiedene Arbeitsstellungen oder die spiegelsymmetrische Auslegung oder dergleichen können sich diese Bezüge ändern.
  • In der 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 insgesamt eine Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Putterkopfes eines Putters bezeichnet. Der Putterkopf besteht dabei im Wesentlichen aus einer Basisplatte 2 und einem Schlag- und Zielelement 3.
  • Sowohl das Basisteil 2 als auch das Schlag- und Zielelement 3 sind dabei aus Stein, beispielsweise einem Granit, Basalt oder dergleichen gefertigt.
  • In der Basisplatte 2 ist eine Aufnahme 23 für einen Schaft 4 vorgesehen, in der der Schaft befestigbar, beispielsweise verschraubbar, verklemmbar oder verklebbar ist.
  • Die Oberseite 21 der Basisplatte weist des Weiteren eine Ausnehmung 22 auf, in der das Schlag- und Zielelement 3 einliegt und in dieser fixiert ist, beispielsweise durch Verkleben.
  • Das Schlag- und Zielelement 3 ist dabei mit einem Teilquerschnitt in der Ausnehmung 22 aufgenommen und steht über die Oberseite 21 der Basisplatte 2 hervor. Die Oberseite 32 des Schlag- und Zielelements 3 ist dabei bevorzugt als ebene Fläche ausgebildet.
  • Die frontseitige Stirnfläche des Schlag- und Zielelementes 3 dient dabei als Schlagfläche 31. Das Schlag- und Zielelement 3 ist dabei bevorzugt derart in der Ausnehmung 22 der Basisplatte festgelegt, dass die Schlagfläche 31 bündig mit der Frontfläche der Basisplatte 2 abschließt.
  • Die Ausnehmung 22 in der Oberseite 21 der Basisplatte 2 ist dabei wie in den 1, 2 und 4 gezeigt, im Querschnitt bevorzugt abgerundet, insbesondere oval oder als Ellipsenausschnitt mit einem senkrecht zur Schlagrichtung x und parallel zur Oberseite 21 der Basisplatte ausgerichteten großen Halbachse ausgebildet. Dementsprechend ist die in der Ausnehmung 22 einliegende Unterseite 33 des Schlag- und Zielelementes 3 rund, insbesondere oval oder als wie oben beschriebener Ellipsenausschnitt geformt und an die Kontur der Ausnehmung 22 angepasst, um die beiden Bauteile fest miteinander zu verbinden, bevorzugt zu verkleben.
  • Die Unterfläche 24 des Basiselementes ist bevorzugt quer zur Schlagrichtung x leicht gekrümmt ausgebildet, mit einer unteren Scheitellinie mittig unterhalb des Schlag- und Zielelementes 3.
  • Bei der in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsvariante ist die Länge lS des Schlag- und Zielelementes 3 in Schlagrichtung x größer als die Länge lB der Basisplatte 2.
  • Bei der in den 4 und 5 gezeigten Ausführungsvariante des Putterkopfes entspricht die Länge des Schlag- und Zielelementes 3 der Länge der Basisplatte 2. Dadurch sind beide Stirnflächen des Schlag- und Zielelementes 3 als Schlagfläche 31 nutzbar, wie es in 5a gezeigt ist. Dies ermöglicht, einen Putter mit einem derart ausgebildeten Putterkopf 1 sowohl als Rechts- als auch als Linkshänder nutzen zu können.
  • Die Schlagrichtung x definiert sich dabei als Normale zur Schlagfläche 31 des Schlag- und Zielelementes 3.
  • Wie in den 3a und 3c gezeigt, weist das Schlag- und Zielelement 3 eine sich von einer Rückseite 35 in Schlagrichtung x nach vorne erstreckende Sackbohrung 34 auf, wodurch eine Verlegung des Masseschwerpunktes des Putterkopfs in Richtung der Schlagfläche 31 bewirkt wird.
  • Bei der Ausführungsvariante des Putterkopfes 1 entsprechend den 4 und 5a bis 5c ist zur Verlagerung des Masseschwerpunktes des Putterkopfes die Basisplatte 2 teilweise ausgehöhlt ausgebildet.
  • So sind, wie in den 4 und 5a gezeigt ist, vorzugsweise in einem durch das Schlag- und Zielelement 3 von der Schaftaufnahme 23 getrennten fernen Bereich der Basisplatte 2 wenigstens eine sich von der Oberseite 21 vertikal in die Basisplatte 2 erstreckende Sackbohrung 26 vorgesehen.
  • In der hier gezeigten Ausführungsvariante sind zwei solcher Sackbohrungen 26 ausgebildet. Denkbar ist jedoch auch, lediglich eine solche Sackbohrung 26 oder mehr als zwei solcher Sackbohrungen 26 in der Basisplatte 2 auszubilden.
  • Dementsprechend ist die Masseverteilung des Putterkopfes 1 derart ausgelegt, dass der Putterkopf 1 im Bereich der Schaftaufnahme 23 mehr Masse aufweist als in einem der Schaftaufnahme 23 fernen Bereich des Putterkopfes 1.
  • Wie in den 1, 3a und 5a besonders gut zu erkennen ist, dienen die sich in Schlagrichtung x erstreckenden Seitenränder der Oberseite 32 des Schlag- und Zielelementes 3 als für den Benutzer gut erkennbare Zieleinrichtung, wobei der Golfball von dem Schlag- und Zielelement 3 innerhalb eines Bereiches zwischen den Seitenränder der Oberseite 32 des Schlag- und Zielelementes 3 getroffen werden sollte.
  • So ist dem Benutzer eines Putters mit an dem Steg 4 angebrachten Putterkopfes in einfacher Weise ermöglicht, den Putterkopf auf den Golfball und das Loch auf dem Grün exakt auszurichten.
  • Zusätzlich ist gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante die Basisplatte 2 aus einem sich zumindest farblich von dem Schlag- und Zielelement verschiedenen Stein gefertigt.
  • Denkbar ist auch den zur Fertigung der Basisplatte oder des Schlag- und Zielelementes 3 einzusetzenden Stein vor dem Zusammensetzen des Putterkopfes 1 einzufärben und auf diese Weise die optische Zielführung auf diese Weise weiter zu verbessern.
  • Die vertikale Höhe in vertikaler Richtung z des Putterkopfes 1 entspricht dabei vorzugsweise dem Durchmesser eines Golfballes.
  • Die Breite des Schlag- und Zielelementes 3 quer zur Schlagrichtung x in einer Querrichtung y entspricht vorzugsweise dem Durchmesser eines Golfballes.
  • Durch die ebene Oberseite und die gerundete Unterseite des Schlag- und Zielelementes ist die Schlagfläche 31 des Schlag- und Zielelements 3 auf der gesamten Breite quer zur Schlagrichtung x auf der Höhe des Golfballs.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Putterkopf
    2
    Basisteil
    21
    Oberseite
    22
    Ausnehmung
    23
    Schaftaufnahme
    24
    Unterseite
    26
    Sackbohrung
    3
    Schlag- und Zielelement
    31
    Schlagfläche
    32
    Oberseite
    33
    Unterseite
    34
    Sackbohrung
    35
    Rückseite
    4
    Schaft
    x
    Schlagrichtung
    y
    Querrichtung
    z
    vertikale Richtung
    lS
    Länge des Schlag- und Zielelementes
    lB
    Länge des Basisteils
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202012007179 U1 [0002]

Claims (16)

  1. Steinerner Putterkopf (1) eines Putters, aufweisend – eine Schlagfläche (31), – eine Aufnahme (23) für einen Schaft (4), dadurch gekennzeichnet, dass – der Putterkopf (1) eine Basisplatte (2) und ein Schlag- und Zielelement (3) aufweist, – wobei das Schlag- und Zielelement (3) in einer auf einer Oberseite (21) der Basisplatte (2) vorgesehenen Ausnehmung (22) eingesetzt fixiert und über die Oberseite (21) der Basisplatte (2) hervorstehend ausgebildet ist und – wobei wenigstens eine der Stirnseiten des Schlag- und Zielelements (3) als Schlagfläche (31) ausgebildet ist.
  2. Putterkopf (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlag- und Zielelement (3) senkrecht zu einer Schlagrichtung (x) mittig in der Basisplatte (2) aufgenommen ist.
  3. Putterkopf (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (lB) der Basisplatte (2) in Schlagrichtung (x) gleich der Länge (lS) des Schlag- und Zielelementes (3) in Schlagrichtung (x) ist.
  4. Putterkopf (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass beide Stirnseiten des Schlag- und Zielelements (3) als Schlagfläche (31) ausgebildet sind.
  5. Putterkopf (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (lB) der Basisplatte (2) in Schlagrichtung (x) kleiner als die Länge (lS) des Schlag- und Zielelementes (3) in Schlagrichtung (x) ist.
  6. Putterkopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (22) der Basisplatte (2) sich in Schlagrichtung (x) erstreckt.
  7. Putterkopf (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (22) sich entlang der gesamten Länge (lB) der Basisplatte (2) erstreckt.
  8. Putterkopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (22) und eine in der Ausnehmung (22) einliegende untere Fläche (33) des Schlag- und Zielelementes (3) in einem Querschnitt senkrecht zur Schlagrichtung (x) rund, insbesondere oval, geformt sind.
  9. Putterkopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Masseverteilung des Putterkopfes (1) derart ausgelegt ist, dass der Putterkopf (1) im Bereich der Schaftaufnahme (23) mehr Masse aufweist als in einem der Schaftaufnahme (23) fernen Bereich des Putterkopfes (1).
  10. Putterkopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlag- und Zielelement (3) teilweise ausgehöhlt ausgebildet ist.
  11. Putterkopf (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlag- und Zielelement (3) eine sich von einer Rückseite (35) in Schlagrichtung (x) nach vorn erstreckende Sackbohrung (34) aufweist.
  12. Putterkopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (2) teilweise ausgehöhlt ausgebildet ist.
  13. Putterkopf (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (2) in einem durch das Schlag- und Zielelement (3) von der Schaftaufnahme (23) getrennten fernen Bereich wenigstens eine sich von der Oberseite (21) vertikal in die Basisplatte (2) erstreckende Sackbohrung (26) aufweist.
  14. Putterkopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbe der Basisplatte (2) von der Farbe des Schlag- und Zielelementes (3) verschieden ist.
  15. Putterkopf (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (2) aus einem sich zumindest farblich von dem Schlag- und Zielelement (3) verschiedenen Stein gefertigt ist.
  16. Putter, aufweisend einen Putterkopf (1) und einen an dem Putterkopf (1) befestigten Schaft (2), dadurch gekennzeichnet, dass der Putterkopf (1) gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche ausgebildet ist.
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