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DE202014104942U1 - Katheterpunktionsbesteck - Google Patents

Katheterpunktionsbesteck Download PDF

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DE202014104942U1
DE202014104942U1 DE201420104942 DE202014104942U DE202014104942U1 DE 202014104942 U1 DE202014104942 U1 DE 202014104942U1 DE 201420104942 DE201420104942 DE 201420104942 DE 202014104942 U DE202014104942 U DE 202014104942U DE 202014104942 U1 DE202014104942 U1 DE 202014104942U1
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catheter
puncture
puncture needle
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Abstract

Katheterpunktionsbesteck (2) umfassend ein rohrartiges Gehäuse (3) mit einem länglichen Gehäuseabschnitt, der in einen Verlängerungsabschnitt zur Führung der Punktionsnadel (9) mit Blutauffangbehälter (14), Anschlag und Sperrelement übergeht, und von dem unter einem Winkel ein Abzweigabschnitt (5) abzweigt, über welchen ein Katheter (8) in den länglichen Gehäuseabschnitt einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – ein Sicherheitsgehäuse (1) lösbar mit dem rohrartigen Gehäuse (3) verbunden ist, – wobei an oder in diesem Sicherheitsgehäuse die Punktionsnadel (9) geführt ist und (1) eine Arretierung für die nach der Punktion zurückgeführte Punktionsnadel (9) mit Blutauffangbehälter (7) vorgesehen ist, – so dass nach der Punktion, dem Rückführen der Punktionsnadel (9) in des Sicherheitsgehäuse (1) und dem Vorschieben des Katheters (8) in das rohrartige Gehäuse (3) das Sicherheitsgehäuse (1) mit darin arretierter zurückgeführter Punktionsnadel (9) mit aufgesetztem Blutauffangbehälter (7) vom rohrartige Gehäuse (3) abnehmbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Katheterpunktionsbesteck gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ist es zur Versorgung eines Patienten in stationärer Behandlung notwendig, einen Katheter zu legen, so erfolgt dies durch das medizinische Personal in der Regel nach der sogenannten "Seldinger"-Methode. Dabei wird in einem ersten Schritt das Gefäß (häufig eine Arterie oder Vene), in das der Katheter einzuführen ist, mit einer hohlen Punktionsnadel punktiert. Danach wird durch die hohle Punktionsnadel in das Gefäß ein Führungsdraht eingeschoben. Die Hohlnadel wird anschließend über den innen liegenden Führungsdraht wieder zurückgezogen, so dass der Führungsdraht weiter in das punktierte Gefäß vorgeschoben werden kann um dieses unter Verwendung eines über den Führungsdraht geschobenen Dilatators zunächst etwas aufzuweiten. Nach Entfernen des Dilatators wird der eigentliche Katheter über den liegenden Führungsdraht in das Gefäß eingeschoben und in die gewünschte Endstellung verschoben. Als letzter Schritt wird der Führungsdraht durch den Katheter wieder vorsichtig herausgezogen.
  • Diese Methode zur Punktion von Blutgefäßen nach Seldinger zum Zweck der Katheterisierung ist zwar eine Standardmethode, aber zum Legen des Katheters sind hierbei eine Vielzahl verschiedener Handgriffe und Instrumente erforderlich, die eine große Erfahrung in diesem Bereich voraussetzen. Zudem besteht aufgrund des mehrfachen Einschiebens und Herausziehens verschiedener Gegenstände die Gefahr, dass es zu Verunreinigungen von Gegenstände oder Personen durch austretendes Blut kommt. Schließlich ist auch die Gefahr einer Luftembolie gegeben, wenn nämlich ein leichter Unterdruck im punktierten Gefäß herrscht. Es sind daher Katheterpunktionsbestecke als Hilfsmittel zur Katheterisierung bekannt, die eine vereinfachte Handhabung bewirken sollen.
  • Aus der DE 101 00 102 ist ein Katheterpunktionsbesteck bekannt, welches das Legen eines Katheters vereinfacht, indem es die für eine Punktion und das Legen eines Katheters erforderlichen Utensilien in einem aus mehreren Teilen zusammengeführten System bereitstellt und dabei ohne einen Führungsdraht oder zusätzliche Dilatationsgeräte auskommt.
  • Das dort offenbarte Katheterpunktionsbesteck umfasst dabei ein rohrartiges Gehäuse mit einem länglichen Gehäuseabschnitt, der in einen Verlängerungsabschnitt übergeht, und von dem unter einem Winkel ein Abzweigabschnitt abzweigt. Der Gehäuseabschnitt und der Abzweigabschnitt weisen eine durchgehende seitliche Öffnung auf, die von einem sich längs des Abzweigabschnitts und des Gehäuseabschnitts erstreckenden, flexiblen Mantel verschlossen wird, in den ein Katheter einschiebbar ist. Die sich längs des länglichen Gehäuseabschnitts und des Verlängerungsabschnitts erstreckende Punktionsnadel tritt bei der Punktion des Gefäßes aus der Spitze des Gehäuses aus und wird nach erfolgter Punktion in das Gehäuse bis hinter die Abzweigstelle des Abzweigabschnitts zurückgezogen. Am hinteren Ende der Punktionsnadel befindet sich ein Blutauffangbehälter.
  • Anschließend wird der Katheter über den Abzweigabschnitt und den Gehäuseabschnitt aus dem Gehäuse durch den flexiblen Mantel in das punktierte Gefäß eingeführt bis zur gewünschten Tiefe. Erst dann wird das Katheterpunktionsbesteck aus dem punktierten Gefäß des Patienten herausgezogen. Zuletzt wird der flexible Mantel aus dem Gehäuse herausgezogen bzw. über einen seitlichen Längsschlitz vom Katheter abgeschält. Insgesamt liegen also bei dem offenbarten Katheterpunktionsbesteck nach der DE 101 00 102 nach erfolgter Punktion neben dem gelegten Katheter zwei Teile vor, zum einen das Gehäuse mit der Punktionsnadel und dem Blutauffangbehälter, zum anderen der abgelöste Mantel.
  • Es sind neben diesem geschilderten Stand der Technik noch weitere Methoden der Katheterlegung nach modifizierter Seldingertechnik bekannt, wobei einige der stets mehrteiligen Katheterpunktionsbestecke mit der sog. „Peel-Away“-Technik arbeiten, bei welcher sich die Einführhülsen nach erfolgter Katheterplatzierung im punktierten Gefäß an einer „Peel-Away-Schleuse“ in zwei Teile teilen und aus dem Gefäß ohne eine Bewegung des Katheters herausgezogen werden können.
  • Es ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Katheterpunktionsbesteck zu schaffen, welches das Legen eines Katheters konstruktiv weiter vereinfacht und gleichzeitig dessen Handhabbarkeit verbessert, wobei die Zahl der benötigten einzelnen Bauteile des Katheterpunktionsbestecks reduziert wird.
  • Erreicht wird dies durch ein Katheterpunktionsbesteck mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruch 1.
  • Die Unteransprüche haben vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung zum Gegenstand.
  • Das erfindungsgemäße Katheterpunktionsbesteck stellt ein geschlossenes System dar, welches alle für die Punktion notwendige Bauteile in eine Vorrichtung vereint und zur Verfügung stellt und gleichzeitig ermöglicht, zum einen die Handhabbarkeit des Katheterpunktionsbestecks durch Ablösen der nicht mehr benötigten baulichen Komponenten nach der Punktion zu verbessern, und zum anderen den Katheter nach erfolgter Einführung in das punktierte Gefäß mit einem Handgriff aus dem verbliebenen baulichen Komponenten des Katheterpunktionsbestecks zu lösen und freizulegen.
  • Kern der erfinderischen Idee ist es, das Legen des Katheters dadurch zu vereinfachen, dass nach der Punktierung des Gefäßes und dem Einführen des Katheters in die Einführhülse des Katheterpunktionsbestecks eine Teilung des Katheterpunktionsbestecks in die baulichen Komponenten erfolgen kann, die nicht mehr benötigt werden und solche, die zum Abschließenden Einführen des Katheters in das punktierte Gefäße noch erforderlich sind.
  • Erreicht wird dies durch die bauliche Komponente eines Sicherheitsgehäuses, welches als zentrales verbindendes Bauteil die konstruktiv gepaarten Elemente der Einführhülse mit seitlich einschiebbarem Katheter einerseits mit der Punktionsnadel und dem Blutauffangbehälter andererseits verbindet, wobei das Sicherheitsgehäuse konstruktiv letzter Baugruppe zuzuordnen ist, da es neben seiner Funktion als Bindeglied auch der Aufnahme und Sicherung des Kopfes der Punktionsnadel dient, wenn diese aus der Einführhülse nach erfolgter Punktion zurückgeführt wird.
  • Das Sicherheitsgehäuse ist hierbei in der Ausgangsposition des Katheterpunktionsbestecks zudem Angriffspunkt für die Sicherung des Blutauffangbehälters mit daran angesetzter Punktionsnadel. Das heißt, um die Punktionsnadel beim Punktieren des Gefäßes gegen eine Längsverschiebung in der Einführhülse zu sichern, ist diese oder ist der Blutauffangbehälter mit aufgesetzter Punktionsnadel mittels einer lösbaren Verbindung am Sicherheitsgehäuse befestigt.
  • Diese lösbare Verbindung zwischen Blutauffangbehälter oder Punktionsnadel und dem Sicherheitsgehäuse kann bspw. durch eine Schraubverbindung erfolgen. Es hat sich allerdings als besonders vorteilhaft erwiesen, eine leicht lösbare Schnappverbindung vorzusehen, die durch das Anheben einen Arretierungsarmes gelöst werden kann, da so das medizinische Personal schnell und ohne Mühe die Lösung der Verbindung herbeiführen und die Punktionsnadel mit Blutauffangbehälter aus der Einführhülse zurückziehen kann, bis der Punktionsnadelkopf im Sicherheitsgehäuse anschlägt und derart einrastet, dass die Punktionsnadel nicht mehr aus dem Sicherheitsgehäuse verschoben werden kann.
  • An dieser Stelle ist nun der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Sicherheitsgehäuses zu erkennen. Sind nämlich die Punktionsnadel mit Blutauffangbehälter aus der Einführhülse zurückgeführt worden, kann der Katheter durch das Katheterpunktionsbesteck geschoben werden. Hierbei hat es sich allerdings als hinderlich erwiesen, dass im Stand der Technik die weit nach hinten ragende Punktionsnadel mit Blutauffangbehälter weiterhin mit dem Katheterpunktionsbesteck verbunden sind und so dessen Handhabbarkeit beim Vorschieben des Katheters sowie beim abschließenden Trennen des gelegten Katheters vom Katheterpunktionsbesteck erschweren.
  • Das Sicherheitsgehäuse ist daher so ausgebildet, dass es von der Einführhülse mit Katheter nach Rückführung der Punktionsnadel abgenommen werden kann. Die Verbindung zwischen Einführhülse und Sicherheitsgehäuse ist demnach lösbar ausgebildet, wobei es sich als vorteilhaft gezeigt hat, analog zur zuvor beschriebenen Verbindung eine leicht lösbare Schnappverbindung vorzusehen, die durch einfaches Anheben eines Arretierungsarmes gelöst werden kann, da so das medizinische Personal schnell und ohne Mühe die Lösung der Verbindung herbeiführen kann. Auch andere alternative leicht lösbare Verbindungsmittel sind hierfür denkbar.
  • Auf diese Weise wird erreicht, dass sobald der Katheter in die Einführhülse zum Blutgefäß vorgeschoben wurde und somit das aufsteigende Blut aus dem Blutgefäß im Katheter kanalisiert ist, das Sicherheitsgehäuse entriegelt und von der Einführhülse mit Katheter abgenommen werden kann. Im Sicherheitsgehäuse sind dabei die Punktionsnadel und der mit dieser verbundene Blutauffangbehälter arretiert, wodurch diese gemeinsam mit dem Sicherheitsgehäuse vollständig vom Katheterpunktionsbesteck entfernt werden können und eine Verletzung des medizinischen Personals an der im Sicherheitsgehäuse fixierten Punktionsnadel ausgeschlossen ist. Das Katheterpunktionsbesteck besteht daher nach diesem Schritt nur noch aus der Einführhülse mit darin verlaufenden Katheter. Entsprechend unproblematisch ist die Handhabung dieser verbleibenden Elemente des Katheterpunktionsbestecks.
  • Im abschließenden Arbeitsschritt muss nun lediglich der Katheter durch die Einführhülse in seine Endposition im Blutgefäß vorgeschoben werden. Gleichzeitig kann die Einführhülse wieder aus dem Blutgefäß zurückgeführt werden. Durch zumindest eine Sollbruchstelle, bspw. eine Peel-Away-Sollbruchstelle, entlang der Einführhülse kann diese nun geöffnet und vom Katheter abgenommen werden, der so abschließend gelegt worden ist.
  • Durch die rückwärtig herausragende Punktionsnadel sowie das an dieser aufgesetzte Blutauffanggefäß entsteht im Stand der Technik ein sehr hinderlicher Fortsatz am Katheterpunktionsbesteck, der gerade im sensiblen Moment des Einschiebens des Katheters die Handhabbarkeit stark einschränkt und so falsche Anwendungen verursacht bzw. einige Geschicklichkeit und Übung voraussetzt. Dieser Mangel ist durch das erfindungsgemäße ablösbare Sicherheitsgehäuse vollständig ausgeräumt.
  • Eine vorteilhafte Bauform des erfindungsgemäße Katheterpunktionsbesteck-Gehäuses ist nur noch einteilig ausgebildet, wobei der längliche, rohrförmig geschlossene Gehäuseabschnitt, der als Einführhülse bezeichnet wird, sowohl eine mit ihrer Spitze aus dem länglichen Gehäuseabschnitt austretende, sich längs des länglichen Gehäuseabschnitts und des Verlängerungsabschnitts erstreckende Punktionsnadel führt, als auch gleichzeitig den Führungskanal für den Katheter bildet, der über eine Abzweigstelle in diesen Führungskanal einführbar ist. Nach erfolgter Punktion des Gefäßes durch die Punktionsnadel und Rückführung der Punktionsnadel bis hinter die Abzweigstelle des Abzweigabschnitts kann so der Katheter über den Abzweigabschnitt in den länglichen Gehäuseabschnitt eingeführt werden, wobei entlang des Abzweigabschnitts bis zur Spitze des einteiligen länglichen Gehäuseabschnitts zumindest eine Sollbruchstelle angeordnet ist, die eine Öffnung des Gehäuses ermöglicht, so dass der Katheter nach erfolgter Öffnung freigelegt ist und das Katheterpunktionsbesteck entfernt werden kann.
  • So umfasst das erfindungsgemäße Katheterpunktionsbesteck in einer einzigen Einführhülse zunächst die Punktionsnadel, die an einem Ende aus dem länglichen Gehäuseabschnitt herausgeschoben wird und das Gefäß punktiert. Dabei wird auch das Ende die Einführhülse selbst ein wenig in das punktierte Gefäß mit eingeschoben. Wurde das Blutgefäß punktiert, tritt Blut in die Punktionsnadel ein, welches in einem am anderen Ende der Punktionsnadel angeordneten, vorzugsweise durchsichtigen Blutauffangbehälter aufgenommen wird.
  • Die Punktionsnadel wird so weit zurückgezogen, bis die Spitze hinter der Abzweigstelle des Abzweigabschnitts des Gehäuses bzw. der Einführhülse im Sicherheitsgehäuse zu liegen kommt und ein an der Punktionsnadel angeordneter Anschlag an einem entsprechenden Gegenlager im Sicherheitsgehäuse anschlägt, damit die Punktionsnadel nicht vollständig aus dem Katheterpunktionsbesteck herausgezogen werden kann. Um ein erneutes Einschieben der Punktionsnadel ebenfalls sicher zu vermeiden, sichert ein Sperrelement die Punktionsnadel, so dass deren mit Blut verunreinigte Spitze sicher im Sicherheitsgehäuse zu liegen kommt und keine Verletzungsgefahr für das medizinische Personal oder anderen Personen darstellt.
  • Anschließend wird der Katheter über den Abzweigabschnitt durch das Gehäuse in das punktierte Gefäß eingeführt und soweit in das Gefäß hineingeschoben wie gewünscht. Am Katheter können bei einer vorteilhaften Bauform Markierungen angebracht sein, die dem medizinischen Personal vorgeben, wie weit der Katheter im ersten Schritt in die Einführhülse und im zweiten Schritt ins Blutgefäß vorzuschieben ist. So kann das Personal sicher anhand der Markierung erkennen, dass der Katheter sich beispielsweise bereits im Blutgefäß befindet.
  • Der eingeführte Katheter liegt nach Ablösen der Einführhülse frei und das erfindungsgemäße Katheterpunktionsbesteck geteilt in Einführhülse einerseits und Sicherheitsgehäuse mitsamt Punktionsnadel und Blutauffangbehälter andererseits kann einfach und ohne ein Verletzungsrisiko entsorgt werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wir der Katheter bis zu seinem Einschieben in das punktierte Gefäß an einer zusätzlich am Gehäuse angeordneten Halterung lösbar fixiert. Es ist hierbei zweckmäßigerweise eine Klemmhalterung vorgesehen, die einhändig zu lösen ist. So ist zum einen sichergestellt, dass bei der eigentlichen Punktierung der flexible Katheter nicht hinderlich ist oder aus dem Punktionsbesteck herausgezogen wird. Zum anderen kann dieser aber nach erfolgter Punktierung leicht aus der Fixierung gelöst und so in das punktierte Gefäß eingeschoben werden.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht zwei in etwa parallel verlaufende Sollbruchstellen vor, die sich entlang des Abzweigabschnitts bis zur Spitze des Gehäuses bzw. der Einführhülse erstrecken. Es ist hierbei vorteilhaft, dass deren Abstand zueinander die Breite eines vom Gehäuse entfernbaren Öffnungsstreifens definiert, wobei diese Breite in etwa der des freizulegenden Katheters entspricht.
  • So ist sichergestellt, dass das Abziehen des Öffnungsstreifens eine schlitzförmige Öffnung über die gesamte Führungslänge des Katheters im Gehäuse freilegt, so dass der Katheter ohne Kraftaufwand aus dem Gehäuse gelöst werden kann. Dies ist eine wesentliche Verbesserung insofern, dass auf diese Weise sicher verhindert werden kann, dass beim Ablösen des Gehäuses vom in das Gefäß des Patienten eingeschobenen Katheter dieser unbeabsichtigt wieder aus dem Gefäß herausgezogen wird.
  • Für die Entfernung dieses Öffnungsstreifens ist weiterhin in einer zweckmäßigen Bauform eine daran im Bereich des Abzweigabschnitts angeordnete Aufreißvorrichtung vorgesehen. Dies ist insofern vorteilhaft, da so die Öffnung des Gehäuses entlang der Sollbruchstellen hin zum punktierten Patienten erfolgt und nicht von diesem weg. So wird wiederum sichergestellt, dass der eingeführte Katheter nicht unbeabsichtigt aus dem Gefäß gezogen wird, da die Zugbewegung am Gehäuse zur Entfernung des Öffnungsstreifens hin zum Patienten erfolgt.
  • Es ist hierbei bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des Katheterpunktionsbestecks eine Aufreißvorrichtung an der Sollbruchstelle vorgesehen, die als zumindest einseitige Greiffläche zur besseren Zugkrafteinleitung in die Sollbruchstelle ausgebildet ist. Durch Ergreifen dieser vorsprungartigen Greiffläche, die in ihrer Form und Größe auf ein sicheres Halten beispielsweise zwischen Zeigefinger und Daumen hin gestaltet ist, kann die benötigte Kraft zur Überwindung des Bruchwiderstandes der beispielsweise gekerbt ausgebildeten Sollbruchstelle sicher eingeleitet werden.
  • In den 1 bis 4 wird zur näheren Beschreibung eine erfindungsgemäße Ausführungsform des einteiligen Katheterpunktionsbestecks ausführlich dargestellt.
  • Es zeigen
  • 1 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Katheterpunktionsbestecks etwa in Originalgröße,
  • 2 eine Ausschnittsvergrößerung einer perspektivischen Ansicht vor der Punktion mit eingeschobener Punktionsnadel,
  • 3 eine perspektivische Ansicht, bei der das Sicherheitsgehäuse 1 vom rohrartigen Gehäuse 3 abgetrennt ist mit in das Sicherheitsgehäuse 1 zurückgeführter Punktionsnadel 9,
  • 4 eine Draufsicht auf das vom rohrartigen Gehäuse 3 abgelöste Sicherheitsgehäuse 1.
  • 1 zeigt das erfindungsgemäße Katheterpunktionsbesteck 2 in einer Darstellung vor der Punktion eines Gefäßes. Es ist in dieser Figur kein Blutauffangbehälter 14 auf den entsprechenden Verbindungsbereich 16 an der Punktionsnadel 9 aufgesteckt.
  • Die Punktionsnadel 9 ist hierbei vollständig in das rohrartige Gehäuse eingeführt, sodass die scharfkantige Nadelspitze der Punktionsnadel 9 aus der vorderen Öffnung im rohrartigen Gehäuse 3 austritt. Es sind in dieser zusammengesteckten Fassung wie auch in 2 zwei Arretierungsbereiche 4 und 15 zu erkennen. Der Arretierungsbereich 4 wird gebildet aus dem beweglichen Arretierungsarm 6 und einer Nadelführung 10, wobei der bewegliche Arretierungsarm 6 an einem Befestigungsabschnitt 7 angreift, der bei dieser Bauform Teil des Sicherheitsgehäuses 1 ist. Diese Arretierung 4 dient zur Fixierung der Punktionsnadel 9 im Sicherheitsgehäuse 1 vor und während der Punktion eines Gefäßes.
  • Nach der Punktion des Gefäßes werden die beiden Bauteile des beweglichen Arretierungsarms 6 und der Nadelführung 10 aneinander gedrückt, wodurch der bewegliche Arretierungsarm 6 angehoben und vom Befestigungsabschnitt 7 getrennt wird. Nun kann die Punktionsnadel 9 an der Nadelführung 10 gegriffen und aus dem rohrartigen Gehäuse 3 zurückgezogen werden bis in eine Arretierungsposition im Sicherheitsgehäuse 1, in der die Spitze der Punktionsnadel 9 im Sicherheitsgehäuse 1 einrastet und somit eine Verletzungsgefahr für das medizinische Personal nicht mehr erfolgen kann.
  • Der zweite Arretierungsabschnitt 15 betrifft die Verbindung des rohrartigen Gehäuses 3 mit dem Sicherheitsgehäuse 1. Auch diese Arretierung 15 wird in der vorliegenden Bauform gebildet aus einem Arretierungsarm 11 und einer Halteplatte 13, wobei der Arretierungsarm 11 in einer Verbindungsposition der Bauteile in eine Aufnahme 12 eingreift, die in der dargestellten beispielhaften Bauform Teil des rohrartigen Gehäuses 3 ist. Es ist hierbei allerdings variabel, ob der Arretierungsarm 11 Teil des rohrartigen Gehäuses 3 ist und die Befestigung am Sicherheitsgehäuse 1 erfolgt oder umgekehrt. Entscheidend ist, dass hier eine lösbare Arretierung erfolgt, die beispielsweise durch das Zusammendrücken von Arretierungsarm 11 und Halteplatte 13 gelöst werden kann.
  • In den 3 und 4 sind die getrennten Bauelemente des rohrartigen Gehäuses 3 und Sicherheitsgehäuses 1 erkennbar. Insbesondere in 4 ist dargestellt, dass das Sicherheitsgehäuse 1 in eine entsprechende Aufnahmeöffnung 17 des rohrartigen Gehäuses 3 einzuschieben ist, bis der bewegliche Arretierungsarm 11 in die Aufnahme 12 einrastet und somit beide Bauteile sicher miteinander verbunden sind.
  • In 3 ist zudem erkennbar, dass hier die Punktionsnadel 9 bereits bis in ihre Arretierungsposition im Sicherheitsgehäuse 1 zurückgeführt worden ist. In dieser Position ist bereits im Abzweigungsabschnitt 5 der Katheter 8 in das rohrartige Gehäuse 3 bzw. das punktierte Gefäß vorgeschoben worden und gleichzeitig die Punktionsnadel 9 durch das rohrartige Gehäuse 3 zurückgeführt worden. Der Verlauf des Katheters 8 durch den Abzweigungsabschnitt 5 ist hier lediglich in 1 erkennbar, wobei hier der Katheter 8 noch nicht ins rohrartige Gehäuse 3 eingeschoben ist, da hier noch die Punktionsnadel 9 sich im rohrartigen Gehäuse 3 befindet. Eine parallele Führung beider Bauteile ist im rohrartigen Gehäuse 3 bewusst nicht vorgesehen.
  • Nach dem Zurückziehen der Punktionsnadel 9 aus dem rohrartigen Gehäuse 3 wird der Katheter 8 vorgeschoben und kann so sauber in das Gefäß eingeführt werden. Hierbei ist ein entscheidender Vorteil der vorliegenden erfinderischen Lösung, dass beim weiteren Vorschieben des Katheters 8 in das punktierte Gefäß das Sicherheitsgehäuse 1 mit der darin gesicherten Punktionsnadel 9 und dem daran hängenden Blutauffangbehälter 14 vom rohrartigen Gehäuse 3 bereits abgenommen und zur Seite gelegt werden konnte. Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass das Einschieben des Katheters 8 durch das Katherterpunktionsbesteck 2 durch die noch am Katheterpunktionsbesteck 2 befindliche Punktionsnadel 9 mit Blutauffangbehälter 14 behindert wird und es so häufiger zu Fehlern bei der Legung des Katheters 8 kommt.
  • In der vorliegenden erfinderischen Lösung muss der Katheter 8 lediglich beim Herausziehen der Punktionsnadel 9 aus dem rohrartigen Gehäuse 3 etwas vorgeschoben werden, sodass das rohrartige Gehäuse 3 mit dem Katheter 8 gefüllt ist und somit das aufsteigende Blut in den Katheter 8 dringt. Bereits dann kann durch die entsprechende Befestigungsorgane das Sicherheitsgehäuse 1 von dem rohrartigen Gehäuse 3 abgenommen werden, wodurch das weitere Vorschieben des Katheters 8 durch diese Bauteile nicht weiter behindert wird.
  • In 2 ist der seitliche Blick auf das rohrartige Gehäuse 3 erkennbar, wobei die Katheteraufnahme 18 für den Katheter 8 im Abzweigungsabschnitt 5 erkennbar ist. Es ist hierbei für die erfinderische Lösung relevant, dass hier eine Öffnung dieses rohrartigen Gehäuses 3 über zumindest eine zeichnerisch nicht dargestellte in Längserstreckung verlaufende Sollbruchstelle in Form eines Peel-off-Streifens möglich ist, sodass nach gelegtem Katheter 8 das rohrartige Gehäuse 3 durch diese entsprechende Sollbruchstelle geöffnet und vom Katheter 8 abgezogen werden kann ohne den gelegten Katheter 8 unbeabsichtigt aus dem punktierten Gefäß zu ziehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10100102 [0004, 0006]

Claims (14)

  1. Katheterpunktionsbesteck (2) umfassend ein rohrartiges Gehäuse (3) mit einem länglichen Gehäuseabschnitt, der in einen Verlängerungsabschnitt zur Führung der Punktionsnadel (9) mit Blutauffangbehälter (14), Anschlag und Sperrelement übergeht, und von dem unter einem Winkel ein Abzweigabschnitt (5) abzweigt, über welchen ein Katheter (8) in den länglichen Gehäuseabschnitt einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – ein Sicherheitsgehäuse (1) lösbar mit dem rohrartigen Gehäuse (3) verbunden ist, – wobei an oder in diesem Sicherheitsgehäuse die Punktionsnadel (9) geführt ist und (1) eine Arretierung für die nach der Punktion zurückgeführte Punktionsnadel (9) mit Blutauffangbehälter (7) vorgesehen ist, – so dass nach der Punktion, dem Rückführen der Punktionsnadel (9) in des Sicherheitsgehäuse (1) und dem Vorschieben des Katheters (8) in das rohrartige Gehäuse (3) das Sicherheitsgehäuse (1) mit darin arretierter zurückgeführter Punktionsnadel (9) mit aufgesetztem Blutauffangbehälter (7) vom rohrartige Gehäuse (3) abnehmbar ist.
  2. Katheterpunktionsbesteck (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Punktionsnadel (9) durch eine Arretierung (4) am Sicherheitsgehäuse (1) oder dem rohrartigen Gehäuse (3) in ihrer eingeschobenen Punktionsposition lösbar fixiert ist.
  3. Katheterpunktionsbesteck (2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass – die Arretierung (4) der Punktionsnadel (9) mittels eines beweglichen Arretierungsarmes (6) erfolgt, der in eine Aufnahme eingreift oder an einen Befestigungsabschnitt (7) am Sicherheitsgehäuse (1) oder am rohrartigen Gehäuse (3) angreift, – wobei die Lösung dieser Arretierung (4) durch ein Heranführen des Arretierungsarmes (6) an eine griffartige Nadelführung (10) durch ein Zusammendrücken dieser Bauteile erfolgt.
  4. Katheterpunktionsbesteck (2) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – das Sicherheitsgehäuse (1) mit dem rohrartigen Gehäuse (3) mittels eines weiteren beweglichen Arretierungsarmes (11) am Sicherheitsgehäuse (1) lösbar verbunden ist, der in eine Aufnahme (12) am rohrartigen Gehäuse (3) eingreift oder an einen Befestigungsabschnitt am rohrartigen Gehäuse (3) angreift, – wobei die Lösung dieser Verbindung durch ein Heranführen des Arretierungsarmes (11) an eine griffartige Halteplatte (13) am Sicherheitsgehäuse (1) durch ein Zusammendrücken dieser Bauteile erfolgt.
  5. Katheterpunktionsbesteck (2) nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass – das Sicherheitsgehäuse (1) mit dem rohrartigen Gehäuse (3) mittels eines weiteren beweglichen Arretierungsarmes am rohrartigen Gehäuse (3) lösbar verbunden ist, der in eine Aufnahme am Sicherheitsgehäuse (1) eingreift oder an einem Befestigungsabschnitt des Sicherheitsgehäuses (1) angreift, – wobei die Lösung dieser Verbindung durch ein Heranführen des Arretierungsarmes (11) an eine griffartige Halteplatte (13) am rohrartigen Gehäuse (3) durch ein Zusammendrücken dieser Bauteile erfolgt.
  6. Katheterpunktionsbesteck (2) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – das rohrartige Gehäuse (3) des Katheterpunktionsbesteck (2) einteilig und geschlossen ausgebildet ist, – wobei der längliche, rohrförmig geschlossene Gehäuseabschnitt (3) sowohl die mit ihrer Spitze aus dem länglichen Gehäuseabschnitt vorderseitig austretende, sich längs des Gehäuses (3) erstreckende Punktionsnadel (9) führt, als auch gleichzeitig den Führungskanal für den Katheter (8) bildet, der nach erfolgter Punktion und Rückführung der Punktionsnadel (9) bis hinter die Abzweigstelle des Abzweigabschnitts (5) über diesen Abzweigabschnitt (5) in den länglichen Gehäuseabschnitt eingeführt wird, – wobei entlang des Abzweigabschnitts (5) bis zur Spitze des länglichen Gehäuseabschnitts (3) zumindest eine Sollbruchstelle verläuft, mithilfe derer das rohrartige Gehäuse (3) des Katheterpunktionsbestecks (2), nachdem der Katheter (8) hindurch geschoben wurde, aufgebrochen werden kann, um das Gehäuse (3) vom Katheter (8) zu entfernen.
  7. Katheterpunktionsbesteck nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (3) mindestens eine Halterung angeordnet ist, die den Katheter (8) bis zur Einschiebung desselben in das Gehäuse (3) im Abzweigabschnitt (5) lösbar fixiert.
  8. Katheterpunktionsbesteck nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spitze des länglichen Gehäuseabschnitts(3), aus welchem die Punktionsnadel (9) zur Punktion austritt, spitz gerundet ausgebildet ist.
  9. Katheterpunktionsbesteck nach einem der Ansprüche einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlagpunkt im Sicherheitsgehäuse (1) für die zurückführbare Punktionsnadel (9) nach erfolgter Punktion definiert ist, wobei ein Sperrelement zum Verhindern eines erneuten Einschiebens der Punktionsnadel (9) in das Gehäuse (3) im lösbaren Sicherheitsgehäuse angeordnet ist.
  10. Katheterpunktionsbesteck nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement als Spreizkörper im vorderen Abschnitt der Punktionsnadel (9) ausgebildet ist, dessen Fangarme beim Zurückziehen der Punktionsnadel (9) über den Abzweigabschnitt (5) hinaus in eine Absatzstufe im Sicherheitsgehäuse (1) einspreitzen und die Punktionsnadel (9) so arretieren.
  11. Katheterpunktionsbesteck nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Sollbruchstelle mit einer daran angeordneten Aufreißvorrichtung versehen ist.
  12. Katheterpunktionsbesteck nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißvorrichtung an der Sollbruchstelle als zumindest eine Greiffläche zur besseren Zugkrafteinleitung in die zumindest eine Sollbruchstelle ausgebildet ist.
  13. Katheterpunktionsbesteck nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei in etwa parallel verlaufende Sollbruchstellen sich entlang des Abzweigabschnitts (5) bis zur Spitze des Gehäuses (3) erstrecken, deren Abstand zueinander die Breite eines vom Gehäuse (3) entfernbaren Öffnungsstreifens definiert, wobei diese Breite in etwa der des freizulegenden Katheters (8) entspricht.
  14. Katheterpunktionsbesteck nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Katheter (8) Markierungen angebracht sind, die in Relation zu einem Bezugspunkt am Katheterpunktionsbesteck (2) anzeigen, wie weit der Katheter (8) in einem oder mehreren Schritten in die Einführhülse des rohrartige Gehäuse (3) bzw. ins Blutgefäß vorgeschoben ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2022263550A3 (de) * 2021-06-18 2023-03-02 Ebnet Medical Gmbh Verweilkanüle
DE102021210108A1 (de) 2021-09-14 2023-03-16 B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft Einführanordnung für eine medizinische Invasivkomponente

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DE10100102A1 (de) 2001-01-03 2002-07-18 Eckert Rosemarie Katheterpunktionsbesteck

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