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DE202014104781U1 - Applikatorverschluss mit borstenbesetztem Tüllenapplikator - Google Patents

Applikatorverschluss mit borstenbesetztem Tüllenapplikator Download PDF

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Publication number
DE202014104781U1
DE202014104781U1 DE202014104781.6U DE202014104781U DE202014104781U1 DE 202014104781 U1 DE202014104781 U1 DE 202014104781U1 DE 202014104781 U DE202014104781 U DE 202014104781U DE 202014104781 U1 DE202014104781 U1 DE 202014104781U1
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cap
closure
bristle
bristles
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DE202014104781.6U
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Geka GmbH
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Applikatorverschluss (2) aus einer Applikatortülle (1) mit einem Halsabschnitt (5) zum Festsetzen einer Verschlusskappe (10) auf der Applikatortülle (1), und einer Verschlusskappe (10) mit einem Dorn (11) zum Verschließen der das Kosmetikum ausgebenden Mündung der Applikatortülle (1), dadurch gekennzeichnet, dass der Halsabschnitt (5) der Applikatortülle (1) an seiner distalen Stirnseite einen Absatz ausbildet, der sich ringförmig um ein von ihm in Richtung der Tüllenlängsachse (L) nach außen abstehendes Ausgaberohr (4) herum erstreckt, das die das Kosmetikum ausgebende Mündung bildet, wobei von dem Absatz Borsten (3) abstehen, die das Ausgaberohr (4) zwischen sich aufnehmen und vorzugsweise mit einem Teil ihrer Länge das Ausgaberohr (4) überragen, wobei der Halsabschnitt (5) einen kegeligen Außensitz für die Verschlusskappe (10) aufweist, der so gestaltet ist, dass er die Verschlusskappe (10) zentriert, bevor ihr Dorn (11) die Mündung des Ausgaberohrs (4) erreicht und in diese einzudringen beginnt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Applikatorverschluss, dessen wesentliche Bestandteile aus einer Applikatortülle mit einem Borstenbesatz, der als Kosmetik- oder Pharmaapplikator ausgebildet ist, und einer Verschlusskappe bestehen.
  • Applikatortüllen mit Borstenbesatz sind bereits vorgeschlagen worden.
  • Bei solchen Applikatortüllen besitzt die Tülle an ihrem distalen, freien Ende eine Stirnfläche mit einem meist mittig angebrachten Loch, über das Kosmetikum auf die Stirnfläche ausgegeben wird und zwar in den Fußbereich der auf dieser Stirnfläche aufgestellten und von ihr abstehenden Borsten hinein.
  • Mit Hilfe solcher, borstenbesetzter Applikatortüllen lässt sich bequem ein sauberer Auftrag erreichen, allerdings wird relativ viel von dem aufzutragenden Kosmetikum bzw. Pharmazeutikum verbraucht, denn ein guter Teil der bei jedem Applikationsvorhang ausgegebenen Masse verbleibt im Borstenfußbereich. Das ist nachteilig, da die im Borstenfußbereich verbleibende Masse die erhöhte Gefahr einer Verkeimung birgt.
  • Die Praxis zeigt, dass die Anwender dies nicht selten ganz intuitiv erkennen und dann bei der Applikation stärker aufdrücken, um auch die im Borstenfußbereich befindliche Masse auszunutzen. Das führt bei dünnen Kunststoffborsten, wie sie zum sehr gezielten Auftragen von hochwertigen Substanzen verwendet werden, relativ schnell dazu, dass die Borsten überlastet werden und dann „wirr“ und abgeknickt bzw. verbogen in alle Richtungen abstehen. Das führt zu Funktionsverlust, stört beim Aufsetzen und Verrasten der Verschlusskappe, die plötzlich einzeln unmotiviert abstehende Borsten erfasst und einklemmt, und wird zudem von dem Anwender oder der Anwenderin als abstoßend empfunden.
  • Um dem abzuhelfen, wurde schon mit Tüllenapplikatoren experimentiert, die nur knapp 1 mm lange, nicht knickgefährdete Borsten bzw. feste Noppen oder auch einfach nur eine Beflockung aufweisen. Diese Besätze haben sich indes nicht bewährt, da solche Besätze zu hart sind, um langsam einzumassieren bzw. die zu applizierende Substanz länger in dem zu behandelnden Bereich zu halten, bis die zu applizierende Substanz von der Haut aufgenommen wurde und in diese eingezogen ist. Zudem stellt sich bei diesen Besätzen, wenn sie zum Applizieren relativ flüssiger Substanzen verwendet werden, das Problem des recht schnellen, unkontrollierten Breitlaufens bzw. Wegtropfens der zu applizierenden Substanz, weil die Substanzhaltefähigkeit des Besatzes zu klein ist.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, hier Abhilfe zu schaffen und einen verbesserten Tüllenapplikator zu schaffen, mit dem sich ein sparsamer und treffsicherer Auftrag einer kosmetischen und/oder pharmazeutischen Substanz erreichen lässt und der verbesserte hygienische Bedingungen mit sich bringt.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch einen Applikatorverschluss bzw. einen Tüllenapplikator, der nach Maßgabe des Hauptanspruchs gestaltet ist.
  • Der Applikatorverschluss besteht aus einer Applikatortülle, die meist einen Befestigungsabschnitt zum Aufschrauben oder Aufrasten der Applikatortülle auf einem Kosmetikvorratsbehälter oder einer Kosmetikzuführung besitzt und jedenfalls einen Halsabschnitt zum Festsetzen einer Verschlusskappe auf der Applikatortülle. Die Verschlusskappe besitzt einen Dorn zum Verschließen der das Kosmetikum ausgebenden Mündung der Applikatortülle. Dabei bildet der Halsabschnitt der Applikatortülle an seiner distalen Stirnseite erfindungsgemäß einen Absatz aus, der sich ringförmig um ein von ihm in Richtung der Tüllenlängsachse nach außen abstehendes Ausgaberohr herum erstreckt, das die das Kosmetikum ausgebende Mündung bildet. Von dem besagten Absatz stehen Borsten ab, die das Ausgaberohr zwischen sich aufnehmen und die mit einem Teil ihrer Länge das Ausgaberohr überragen. Der Halsabschnitt weist einen kegeligen Außensitz für die Verschlusskappe auf, der so gestaltet ist, dass er die Verschlusskappe zentriert, bevor ihr Dorn die Mündung des Ausgaberohrs erreicht und in diese einzudringen beginnt.
  • Hierdurch lassen sich wesentliche Verbesserungen erreichen.
  • Dadurch, dass die aufzutragende Substanz nicht mehr in den Borstenfußbereich gedrückt wird, sondern vorzugsweise in den Borstenmittenbereich, der zwischen 40 % und 60 % der Borstenlänge angesiedelt ist, wird die aufzutragende Substanz von dem Ausgaberohr direkt bis in den Bereich des Borstenbesatzes geführt, der auch wirklich mit der zu behandelnden Hauptpartie in Berührung kommt – zwar ohne dass der Borstenbesatz ungebührlich fest gegen die zu behandelnde Hautpartie gedrückt werden muss. Es muss bei gleicher Applikationsmenge also deutlich weniger von der zu applizierenden Masse ausgegeben werden.
  • Da die Gefahr wesentlich geringer ist, dass die Borsten überlastet und abgeknickt werden, sind erfindungsgemäß nunmehr längere und ggf. auch feinere Borsten unproblematisch möglich, was wegen der gesteigerten Länge bzw. der gesteigerten Kapillarwirkung zu einer besseren Substanzhaltefähigkeit führt.
  • Dies erleichtert ebenfalls einen sparsamen Auftrag. Dabei kommt es nicht zu einer unbeabsichtigten Ausgabe von Substanz in den Borstenbesatz während der Lagerung der Einheit, da ein Dorn vorgesehen ist, der vor und nach der Applikation die Mündung des Auftragsrohrs abdichtet, so dass die noch im Vorratsbehälter befindliche Substanz nicht unbeabsichtigt austreten kann.
  • Die gleichzeitige Verwendung eines Dorns und eines Ausgaberohrs, die beim Schließen der Verschlusskappe wieder und wieder genau aufeinander zu treffen haben, führt allerdings zu Problemen, insbesondere, wenn der lichte Mündungsdurchmesser des Ausgaberohrs nur klein zu sein hat, um sicherzustellen, dass bei jedem Applikationsvorgang nur eine kleine, wohldosierte Menge abgegeben wird.
  • Andererseits hat sich die bereits in Betracht gezogene Verwendung einer Verschlusskappe ohne Dorn wegen mangelnder Akzeptanz als nicht sinnvoll erwiesen.
  • Um dieses Problem zu lösen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Halsabschnitt einen kegeligen Außensitz für die Verschlusskappe aufweist, der so gestaltet ist, dass er die Verschlusskappe zentriert, bevor ihr Dorn die Mündung des Ausgaberohrs erreicht und in diese einzudringen beginnt. Hierdurch kommt es rechtzeitig und zwangsweise zu der korrekten Ausrichtung von Verschlusskappe und Tüllenapplikator relativ zueinander, so dass der Dorn die Mündung des Ausgaberohrs immer korrekt trifft und präzise in sie eindringen kann.
  • Vorzugsweise sind der Halsabschnitt der Applikatortülle und die Verschlusskappe so gestaltet, dass der Halsabschnitt den Innendurchmesser der Verschlusskappe im Laufe des Aufschiebens der Verschlusskappe auf den Halsabschnitt in radialer Richtung elastisch aufweitet. Auf diese Art und Weise werden nicht unerhebliche Kräfte in Richtung quer zur Längsachse des Tüllenapplikators erzeugt, von denen eine starke Zentrierwirkung ausgeht. Dies insbesondere dann, wenn die besagte Aufweitung nicht nur in einem ringlinienförmigen Bereich stattfindet, sondern entlang eines flächigen Abschnitts, der vorzugsweise in Richtung der besagten Längsachse gesehen mindestens 4 mm breit ist und auf diese Art und Weise auch ein Verkippen der Verschlusskappe gegenüber dem Halsabschnitt sicher verhindert.
  • Im Rahmen einer anderen besonders günstigen Ausführungsform ist vorgesehen, dass sich nicht nur die Verschlusskappe und der Halsabschnitt relativ zueinander zentrieren, sondern dass das Ausgaberohr selbst ebenfalls elastisch beweglich ist, sodass es sich relativ zu einem Dorn zentrieren kann, der beim Aufsetzen der Verschlusskappe als Bestandteil dieser in das Ausgaberohr eindringt. Auf diese Art und Weise ist es vorzugsweise so, dass die Vorzentrierung zwischen der Verschlusskappe und dem Halsabschnitt erfolgt, während eine gegebenenfalls noch nötige Feinzentrierung direkt zwischen dem Dorn und dem Ausgaberohr erfolgt.
  • Zu diesem Zweck ist es besonders günstig, wenn das Ausgaberohr an seinem Fuß mithilfe einer Dünnstelle an den Halsabschnitt der Applikatortülle angebunden ist. Eine solche örtliche Dünnstelle gestattet es, dass die eigentliche Rohrwand des Ausgaberohrs so dick sein kann, dass sie dem Ausgaberohr keine allzu große Beweglichkeit verleiht, während die Dünnstelle als eine Art Gelenk funktioniert, um das sich das Ausgaberohr quer zur Längsachse des Tüllenapplikators verschieben kann. Eine solche Dünnstelle führt also dazu, dass das Ausgaberohr im Bereich seines Fußes eine derart erhöhte Elastizität aufweist, dass das Ausgaberohr als ganzes eine Schwenkbewegung um seinen Fuß ausführen kann, unbeschadet dessen, dass das Ausgaberohr womöglich auch in sich eine gewisse Elastizität aufweist, die aber meist nicht hinreicht.
  • Auf diese Art und Weise wird das Ausgaberohr beweglich, ohne dass die Gefahr besteht, dass das Ausgaberohr zu labil wird und im Zuge des Versuchs des Dorns, in das Ausgaberohr einzudringen, unerwünscht kollabiert.
  • Idealerweise weist das Ausgaberohr innen und gegebenenfalls (optional) auch außen eine kegelige Mantelfläche auf. Die innen anzutreffende Mantelfläche erweitert sich vorzugsweise in radialer Richtung von der Mündung hin zum Inneren des Vorratsbehälters. Auf diese Art und Weise kann der Dorn relativ tief in die Mündung des Ausgaberohrs eindringen, ohne dass hierbei übermäßige Kräfte entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dorn und das Ausgaberohr so aufeinander abgestimmt sind, dass der Dorn das Ausgaberohr unmittelbar im Bereich seiner Mündung, lokal, in radialer Richtung aufweitet. Dies führt zu einem sicheren Verschluss, auch wenn die Länge des Dorns gewissen Toleranzen unterworfen ist.
  • Idealerweise weist das Ausgaberohr auf seiner gesamten Länge oberhalb der Dünnstelle eine konstante Wandstärke auf. Eine solche konstante Wandstärke liegt vor, wenn die Unterschiede der Wanddicke in radialer Richtung weniger als +/–0,1 mm betragen. Optimalerweise ist die Wandstärke völlig konstant. Besonders günstig ist es, wenn die Wandstärke vollständig oder wenigstens in etwa (+/–10 %) dem maximalen Borstendurchmesser entspricht. Demgegenüber ist die minimale Wandstärke im Bereich der Dünnstelle geringer. Sie beträgt vorzugsweise maximal 40 % des maximalen Borstendurchmessers.
  • Es kann günstig sein, die Wandstärke insbesondere im Bereich der Mündung des Ausgaberohrs so zu wählen, dass sich das Ausgaberohr im Bereich seiner Mündung von einem in die Mündung eingeführten Dorn der Verschlusskappe elastisch in radialer Richtung aufdehnen lässt, mehr als nur um jenen irrelevanten Betrag, den jeder feste Körper unter Einfluss einer Kraft elastisch nachgibt. Ein Aufdehnen in radialer Richtung um einen Betrag von mindestens 1/10 mm, besser 2/10 mm ist besonders vorteilhaft.
  • Das Ausgaberohr sollte nicht zu massiv sein, d. h. keinen zu großen Durchmesser aufweisen. Andererseits sollte das Ausgaberohr auch nicht zu schlank sein, damit es sich anders verhält als die Borsten und sich nicht genauso ungehindert seitlich beiseiteschieben lässt wie diese.
  • Um dies zu erreichen, ist es günstig, wenn der Außendurchmesser des Ausgaberohrs maximal das 5,5-fache des Borstenfußdurchmessers bzw. des maximalen Borstendurchmessers, was das gleiche bedeutet, beträgt und idealerweise mindestens das 3-fache des maximalen Durchmessers beträgt.
  • Schutz wird nicht nur für einen kompletten Applikatorverschluss mit Verschlusskappe beansprucht, sondern selbstständig auch für die in erfindungsgemäßer Art und Weise, wie oben geschildert, mit Borsten und einem Ausgaberohr versehene Applikatortülle als solche. Umgekehrt wird auch selbstständiger Schutz für eine komplette Kosmetik- oder Pharmazieeinheit beansprucht, die einen erfindungsgemäßen Applikatorverschluss beinhaltet.
  • Selbstständiger Schutz wird auch für einen Applikatorverschluss beansprucht, der ohne die erfindungsgemäße Zentrierung auskommt, aber eine Applikatortülle umfasst, die in der erfindungsgemäßen Art und Weise, wie oben geschildert, mit Borsten und einem Ausgaberohr versehen ist.
  • Weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten, Vorteile und Wirkungsweisen ergeben sich aus der nachfolgenden Schilderung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren.
  • Die 1 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Applikatortülle bei abgenommener Verschlusskappe.
  • Die 2 zeigt einen Mittellängsschnitt durch die 1.
  • Die 3 zeigt eine Stirnansicht der 2 von der linken Seite her gesehen, d. h. von innen in die Applikatortülle hineingeblickt.
  • Die 4 zeigt eine Stirnansicht der 2 von der rechten, borstenbesetzten Seite her gesehen.
  • Die 5 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Applikatortülle, abermals bei abgenommener Verschlusskappe.
  • Die 6 zeigt eine isolierte Ansicht einer Verschlusskappe, die erfindungsgemäß zum Einsatz kommt, im Mittellängsschnitt.
  • Die 7 zeigt eine vergrößerte Ansicht des Dorns, wie er in 6 mit einem Kreis gekennzeichnet ist.
  • Die 8 zeigt den erfindungsgemäßen Applikatorverschluss im Mittellängsschnitt bei aufgesetzter Verschlusskappe.
  • Die 8a zeigt den erfindungsgemäßen Applikatorverschluss während des Aufsetzens der Verschlusskappe.
  • Die 9 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel, bei dem es sich um eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels gem. 2 handelt.
  • Die 10 stellt eine ausschnittweise Darstellung dar und illustriert, wie das von 2 gezeigte Ausführungsbeispiel in Bezug auf seinen Borstenbesatz abgewandelt werden kann.
  • Die 11 dient zur Illustration des Innenraums 24, anhand eines Ausschnitts der 2.
  • Der schnellste Überblick über die Erfindung lässt sich anhand der 2 gewinnen.
  • Grundlegender Aufbau, Allgemeines
  • Die 2 zeigt die Applikatortülle 1, die einen Teil des erfindungsgemäßen Applikatorverschlusses 2 bildet, den die 9 als Ganzes zeigt.
  • Gut zu erkennen ist in 2, dass die Applikatortülle 1 einen Befestigungsabschnitt 6 umfasst, der zum Aufstecken, Aufschrauben und vorzugsweise zum Aufrasten auf einen nicht gezeigten Vorratsbehälter oder eine hier nicht gezeigte sonstige Speiseeinrichtung dient, wie z. B. eine Dosierpistole. Bei Konzeption als Einwegtülle mit Einwegbehälter ist die Verrastung bevorzugt so gestaltet, dass sie ein Siegel bildet, weil sie nicht werkzeuglos bzw. nicht ohne Zerstörung wieder gelöst werden kann. Ferner umfasst die Applikatortülle 1 einen Halsabschnitt 5, der vorzugsweise einen geringeren Durchmesser aufweist als der Befestigungsabschnitt 6, i. d. R. auf ganzer Länge. Schließlich umfasst die Applikatortülle 1 einen Besatz aus Borsten 3. Wie man sieht, umgeben die Borsten 3 das Ausgaberohr 4. Die Besonderheiten des Besatzes aus den Borsten 3 und des Ausgaberohrs 4 sowie der Kappe 10 mit ihrem das Ausgaberohr verschließenden Dorn 11 werden später noch genauer erläutert.
  • Das dem Befestigungsabschnitt 6 zugewandte Ende der Applikatortülle wird hier als proximales Ende bezeichnet und das dem Befestigungsabschnitt 6 abgewandte Ende der Applikatortülle wird als distales Ende bezeichnet.
  • Der Halsabschnitt 5 der Applikatortülle ist vorzugsweise so gestaltet, dass er in Richtung parallel zur Applikatortüllenlängsachse L den längsten der unterschiedlichen Abschnitte der Applikatortülle bildet.
  • Der Außenmantel des Halsabschnitts 5 bildet mit der Applikatortüllenlängsachse vorzugsweise einen Kegelwinkel KW zwischen 7° und 10° aus.
  • Vorzentrierung
  • Das erfindungsgemäße Zusammenwirken des Halsabschnitts 5 der Applikatortülle mit der Verschlusskappe zeigen die 8 und vor allem 8a.
  • Wie man hier gut sieht, sind der kegelige Sitz des Halsabschnitts 5 der Applikatortülle 1 und der bevorzugt ebenfalls kegelige Innensitz 12 der Verschlusskappe bereits miteinander zentrierend in Interaktion, noch bevor der Dorn 11 begonnen hat, in das Ausgaberohr 4 einzudringen. Das bedeutet, dass die Verschlusskappe und die Applikatortülle jeweils in Richtung der Tüllenlängsachse L so lang ausgeführt sind, dass sich die Verschlusskappe ab dem Moment, in dem sie an ihrem Innenumfang erstmals vollflächig am Halsabschnitt 5 der Applikatortülle zur Anlage kommt, um mehr als die Länge auf dem Halsabschnitt entlangschieben lässt, der der Eindringtiefe des Dorns 11 in das Innere des Ausgaberohrs entspricht. Auf diese Art und Weise wird die erforderliche Vorzentrierung erreicht, um den Dorn 11 in das filigran ausgeführte Ausgaberohr 4 sicher eindringen zu lassen und zu verhindern, dass er bei weniger sorgfältigem Aufschieben so auf die Wand des Ausgaberohrs 4 auftrifft, dass entweder dieses und/oder der Dorn verformt werden und keine sichere Abdichtung erreicht wird.
  • Bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei der die Verschlusskappe bereits mindestens 1,5 mm, besser mindestens 2 mm formschlüssig an der Applikatortülle 1 in Richtung ihres Endanschlages bzw. in Richtung der Applikatorlängsachse (bzw. in Richtung der Applikatorlängsachse, die i. d. R. mit der Applikatortüllenlängsachse zusammenfällt) entlanggleiten muss, bevor der Dorn 11 in das Ausgaberohr 4 einzudringen beginnt. Auf diese Art und Weise wird eine besonders gute Vorzentrierung erreicht.
  • Idealerweise besitzen die Applikatortülle 1 und die Verschlusskappe, zumindest abschnittweise, jeweils zur Interaktion miteinander vorgesehene Kegelsitze, deren Kegelwinkel identisch oder im Wesentlichen identisch sind, +/–2°.
  • Vorzugsweise ist der Innendurchmesser des Innensitzes 12 der Verschlusskappe 10 gegenüber dem Außendurchmesser des Halsabschnitts 5, mit dem er zum Zwecke der Vorzentrierung in vollflächigen Kontakt kommt, kleiner ausgeführt – derart, dass die Verschlusskappe im Zuge ihres weiteren Aufgeschoben-Werdens auf den Halsabschnitt bis zum Erreichen ihrer Endposition in radialer Richtung – noch bevor irgendwelche Rastorgane überfahren werden und für weitere Dehnung sorgen – mehr als nur unwesentlich aufgedehnt wird, vorzugsweise um mindestens 0,2 mm, besser um mindestens 0,35 mm, und/oder dass der Außendurchmesser des Halsabschnitts 5 um mindestens einen solchen Betrag in radial einwärtiger Richtung zusammengedrückt wird, vgl. auch die schwarzen Pfeile in 8a. Dabei ist der Kegelsitz, über den die beiden besagten Teile in Kontakt stehen, in der oben beschriebenen Weise vorzugsweise so flach ausgelegt, dass sich die Verschlusskappe dennoch bis in ihre Endposition aufschieben lässt, ohne dass dazu ein Kraftaufwand erforderlich ist, der von der Benutzerin /dem Benutzer als unangenehm empfunden wird. Gerade diese Verspannung der Verschlusskappe 10 auf dem Halsabschnitt 5 führt zu einer sehr genauen und zuverlässigen Vorzentrierung.
  • Anzumerken ist noch, dass der Befestigungsabschnitt 6 der Applikatortülle aufgrund seines Durchmessersprungs, mit dem er in den Halsabschnitt 5 der Applikatortülle übergeht, einen radial nach außen vorspringenden Anschlag 17 für die freie Stirnringfläche der Verschlusskappe bildet. Gegen diesen Anschlag 17 stößt die Verschlusskappe an, wenn sie sich in vollständiger Schließstellung befindet, vgl. 8.
  • In diesem Zustand greifen dann auch die vorzugsweise nur örtlich an zwei oder besser drei Stellen entlang eines gedachten Umfangskreises ausgebildeten Rastorgane 16 (bevorzugt Rastwülste) des Halsabschnitts 5 in das meist in Umfangsrichtung durchgehend ausgebildete Rastorgan 13 der Verschlusskappe ein, auch das ist anhand der 8 gut zu erkennen. Festzuhalten ist noch, dass nur örtlich wirkende Rastorgane für die Erfindung von Vorteil sind – nachdem die Verschlusskappe ja bereits unabhängig von und noch vor dem Erreichen bzw. Überfahren der Rastorgane zum Zwecke der Vorzentrierung in radialer Richtung aufgedehnt wird, wird so eine zu große weitere Dehnung durch die Rastorgane verhindert, die dann als Schwergängigkeit empfunden werden würde.
  • Optional ist die Applikatortülle innenseitig mit Rippen 21 versehen. Diese Rippen können örtlich an beispielsweise drei gleichmäßig verteilt auseinanderliegenden Stellen angebracht sein. Diese Rippen verleihen dem Halsabschnitt der Verschlusskappe dann eine erhöhte Steifigkeit, so dass sich dieser nur weniger in radialer Richtung elastisch nach innen drücken lässt, und stattdessen die beim Aufschieben der Verschlusskappe auftretende Verformung weitgehend von dieser aufgebracht wird. Es sei allerdings gesagt, dass diese Rippen 21 auch nur oder zusätzlich anderen Zwecken dienen können, etwa, indem sie als Verriegelungsrippen ausgebildet sind, die ein unbefugtes Abschrauben der Applikatortülle von dem Kosmetikvorratsbehälter verhindern.
  • Die generelle Ausgestaltung der Borsten
  • Festzuhalten ist, dass die erfindungsgemäße Vorzentrierung einen recht großen Freiraum für die Ausgestaltung und Anordnung der Borsten gibt, weil sie es verhindert oder weitgehend vermeidet, dass mit der Verschlusskappe 10 im Zuge deren Aufschiebens unbeabsichtigt die Borsten erfasst und überlastet werden, so dass sie alsbald unkontrolliert abstehen.
  • Bei den Borsten 3 handelt es sich vorzugsweise um gespritzte Borsten, die idealerweise in einem einzigen Schuss zusammen mit dem Rest der Applikatortülle 1 hergestellt worden sind. Auf diese Art und Weise gehen die Borsten 3 ansatzlos in den Rest der Applikatortülle 1 über, so dass verkeimungsanfällige Spalte oder Ähnliches, wie sie bei nachträglich eingesetzten bzw. getufteten Borsten vorzufinden sind, entfallen. Darüber hinaus haben gespritzte Borsten auch den Vorteil, dass sich bei entsprechend geringem Borstendurchmesser und entsprechend hohem Einspritzdruck die Kunststoffmolekülketten beim Spritzen stark in Richtung der Längsachse der Borste orientieren. Hierdurch bekommt die Borste ähnliche Eigenschaften verliehen wie jene Borsten, die aus extrudierten Filamenten hergestellt worden sind, wo beim Extrudieren des Filaments ein ähnlicher Effekt auftritt.
  • Zu erkennen ist, dass der kegelig ausgebildete Halsabschnitt 5 der Applikatortülle vorzugsweise hinter dem letzten Drittel der Applikatortülle mit einem Durchmessersprung in das Ausgaberohr 4 übergeht, das ebenfalls integraler Bestandteil der Applikatortülle ist, d. h. das einstückig in den Halsabschnitt 5 der Applikatortülle übergeht. Aufgrund dieses Durchmessersprungs zwischen dem Halsabschnitt 5 und dem Ausgaberohr 4 entsteht hier ein Absatz 7, der das Ausgaberohr 4 umgibt, d. h. eine Art Stirnfläche.
  • Auf dieser Stirnfläche sind die Borsten 3 „aufgestellt”, d. h. sie gehen von dieser Stirnfläche ab und sind vorzugsweise so orientiert, dass ihre Längsachse parallel zur Längsachse L der Applikatortülle verläuft. Unter „parallel“ wird hier vorzugsweise ein bis auf unvermeidbare Toleranzen absolutes Parallelsein verstanden, im Einzelfall kann ein Parallelsein bis auf +/–5° genügen, was aber nicht bevorzugt ist.
  • Die Borsten bilden, wie man am besten anhand der 4 sieht, mehrere Kränze, z. B. drei Kränze K1, K2 und K3, die den Umfang des Ausgaberohrs 4 umgeben und in 4 jeweils durch ein gedachtes, mit dicker Volllinie eingezeichnetes Bogenstück veranschaulicht werden.
  • In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Borsten 3 aller Kränze K1, K2 und K3 in Richtung der Tüllenlängsachse L alle länger als das Ausgaberohr 4, vgl. 2. Die Borsten jedes Borstenkranzes stehen – in Umfangrichtung gesehen – vorzugsweise in einer Flucht hintereinander, ihre Mittellinien schneiden also einen gemeinsamen, gedachten Fußkreis. In manchen Fällen kann zugelassen sein, dass die Borsten mit einem gewissen, alternierenden Links-Rechts-Versatz vom Fußkreis aufgestellt sind, so dass ihre Mittellinie bis zu +/–40 % des Borstenfußdurchmessers neben dem gedachten Fußkreis liegt.
  • Bemerkenswert ist noch, dass die Borsten 3 vorzugsweise eine kegelige Außenmantelfläche aufweisen und einen Durchmesser, der zwischen 1,5 mm und 0,45 mm liegt, gemessen am Borstenfuß, d. h. an der Stelle, an der die Borste 3 in den Halsabschnitt der Verschlusskappe übergeht. Sofern dieser Übergang mit einer Verrundung oder Hohlkehle erfolgt, wird im noch ungestörten Bereich der jeweiligen Borste 3 oberhalb der Verrundung oder Hohlkehle gemessen.
  • Die Länge der Borsten in Richtung ihrer Längsachse (i. d. R. die Symmetrieachse) beträgt vorzugsweise zwischen 3,5 mm und 7 mm, idealerweise zwischen 4 mm und 6 mm.
  • Generell kann man sagen, dass der Abstand zwischen in Umfangsrichtung in einer Flucht aufgestellten Borsten vorzugsweise kleiner ist als der Borstenfußdurchmesser.
  • Borsten im Sinne der Erfindung sind vorzugsweise Gebilde, deren Länge in Richtung ihrer Längsachse um mindestens den Faktor 7 größer ist als ihr maximaler Durchmesser. Solche langen und dünnen Borsten sind sehr biegsam. Vorzugsweise lässt sich die Borstenspitze (freies Borstenende) gegenüber der Längsachse der Borste reversibel-elastisch um einen Betrag seitlich auslenken, der mindestens dem Vierfachen, besser mindestens dem Sechsfachen des maximalen Borstendurchmessers entspricht.
  • Idealerweise besteht der Besatz aus mindestens 36, besser mindestens 44 einzelnen Borsten, was wegen der damit einhergehenden, erhöhten Kapillarwirkung eine hinreichend hohe Substanzhaltefähigkeit vermittelt.
  • Das Ausgaberohr und sein Zusammenspiel mit den Borsten
  • Das auf besondere Art und Weise gestaltete Ausgaberohr 4 erlaubt die Realisierung eines neuartigen Applikationsverhaltens, das bisher noch nicht bekannt ist.
  • Dabei begünstigt die erfindungsgemäße Vorzentrierung die Ausbildung eines Borstenträgerrohrs in besonderem Maße.
  • Das Ausgaberohr 4 hat eine beträchtliche Erstreckung in Richtung der Applikatortüllenlängsachse L, seine Länge in dieser Richtung entspricht vorzugsweise 45 % bis 70 % der Länge der längsten Borsten 3 in Richtung der Applikatortüllenlängsachse.
  • Auf diese Art und Weise gibt das Ausgaberohr 4 das über seine Mündung austretende Kosmetikum, anders als bisher, nicht nur in den Fußbereich der Borsten 3 ab, d. h. in den Bereich des Absatzes 7, sondern mitten in den Borstenbesatz hinein. Auf diese Art und Weise gelingt es besonders gut, die kosmetische Substanz mit Hilfe der Borsten zu applizieren bzw. einzuarbeiten, ohne dass kosmetische Substanz verloren geht, weil diese nämlich von den Borsten 3 in dem Bereich gehalten wird, in dem sie appliziert werden soll.
  • Um das kosmetische Produkt nach seinem Austreten aus der Mündung des Ausgaberohrs 4 bestmöglich an Ort und Stelle zu halten, dort, wo die Applikation stattfinden soll, ist der Borstenbesatz vorzugsweise so ausgestaltet, wie man das anhand der 6 erkennen kann:
    Unmittelbar benachbart zu dem Ausgaberohr 4 ist eine Reihe von sehr eng beabstandeten Borsten 3 aufgestellt, die hier, bei diesem Ausführungsbeispiel, den Kranz K3 bilden. Diese Borsten 3 sind vorzugsweise diejenigen Borsten, die den geringsten maximalen Durchmesser aufweisen und die meist auch (in Richtung der Applikatortüllenlängsachse L gesehen) kürzer sind als die anderen Borsten, meist um mindestens 20 %. Diese Borsten sind zudem vorzugsweise so beabstandet, dass der Abstand zwischen zwei unmittelbar in Umfangsrichtung benachbarten Borsten 3 weniger als 50 % und besser noch weniger als 40 % des maximalen Borstendurchmessers beträgt, ebenfalls gemessen im Borstenfußbereich. Diese Borsten haben eine ausgeprägte Haltefunktion und sorgen dafür, dass das über das Ausgaberohr 4 ausgegebene Kosmetikum nicht sofort in den äußeren Bereich des Borstenbesatzes ausweichen kann, was insbesondere dort von erheblichem Vorteil ist, wenn an vertikal orientierte Flächen appliziert werden soll, wie z. B. an Augenbrauen.
  • In radial auswärtiger Richtung schließt sich daran eine Borstenreihe an, die hier den Kranz K2 bildet. Diese Borsten besitzen vorzugsweise einen größeren maximalen Borstendurchmesser als die Borsten des soeben beschriebenen innersten Kranzes. Sie sind dann insgesamt stämmiger, d. h. ihr Durchmesser in bestimmter Entfernung zum Absatz 9 ist jeweils größer als der Durchmesser der Borsten des ersten Kranzes in gleicher Entfernung zum Absatz 9. Sie sorgen dadurch dafür, dass der Benutzer oder die Benutzerin die Mündung des Ausgaberohrs 4 intuitiv auf Abstand zu der behandelnden Hauptpartie hält, was dazu beiträgt, ein unangenehmes Piksen zu vermeiden. Der Abstand zwischen zwei in Umfangsrichtung unmittelbar benachbarten Borsten beträgt hier vorzugsweise mindestens 50 %, besser mindestens 60 % des maximalen Borstendurchmessers, ebenfalls gemessen im Borstenfußbereich, so dass diese Borsten der ihnen zugedachten Verteilerfunktion gerecht werden können.
  • Wiederum in radial auswärtiger Richtung schließt sich daran eine weitere Borstenreihe an, die hier den Kranz K3 bildet. Idealerweise besitzen diese Borsten den gleichen Durchmesser wie die zuvor genannten Borsten der zweiten Borstenreihe oder sind jedenfalls stämmiger als die Borsten des ersten Kranzes, im o. g. Sinne.
  • Diese Borsten 3 dieses Kranzes sind aber vorzugsweise enger aufgestellt als die Borsten des unmittelbar vorhergehenden Kranzes K2, vorzugsweise so, dass der Abstand zwischen zwei unmittelbar benachbarten Borsten, wiederum gesehen in Umfangsrichtung, weniger als 50 % des maximalen Borstendurchmessers beträgt, ebenfalls gemessen am Borstenfuß.
  • Bemerkenswert ist die Gestaltung des Ausgaberohrs 4. Wie man anhand der 2 sehr gut erkennen kann, ist das Ausgaberohr 4 vorzugsweise so gestaltet, dass seine Innenmantelfläche und vorzugsweise auch seine Außenmantelfläche kegelig verlaufen.
  • Das Ausgaberohr 4 hat seinen größten Durchmesser vorzugsweise in seinem Fußbereich oberhalb der Stelle, über die es am Halsabschnitt 5 der Applikatortülle befestigt ist. Der maximale Außendurchmesser Dmax des Ausgaberohrs 4 beträgt hier vorzugsweise maximal das 5,5-fache des maximalen Borstendurchmessers. Andererseits ist es bevorzugt so, dass das Ausgaberohr 4 überall deutlich dicker ist als die einzelnen Borsten. Sein kleinster Außendurchmesser beträgt vorzugsweise mindestens das 3-fache des maximalen Borstendurchmessers. Der kleinste Durchmesser des Ausgaberohrs 4 ist vorzugsweise dort anzutreffen, wo das Ausgaberohr 4 eine Mündung bildet, über die das Kosmetikum nach außen in den Borstenbesatz hinein ausgegeben wird. Die meist entlang der Länge des Ausgaberohrs gleichbleibende Wandstärke des Ausgaberohrs 4 ist vorzugsweise recht gering und weist dann maximal den Betrag des maximalen Borstendurchmessers auf, bei großzügigerer Betrachtung +/–15 %.
  • In 2 ist gut zu erkennen, dass das Ausgaberohr 4 über eine meist in Umfangsrichtung durchgehende und damit ringförmige Dünnstelle 8 an den Halsabschnitt der Applikatortülle angebunden ist. Diese Dünnstelle ist eine Stelle, an der die Wandstärke lokal verringert ist, und vorzugsweise lokal geringer ist als die Wandstärke des Ausgaberohrs 4 selbst. Diese Dünnstelle 8 ist vorzugsweise so gestaltet, dass von ihr eine erhebliche Kerbwirkung ausgeht, also eine absichtliche Schwächung. Diese Dünnstelle 8 führt dann dazu, dass das gesamte Ausgaberohr 4 eine gewisse Schwenkbewegung um die als eine Art Scharnier fungierende Dünnstelle 8 in Richtung quer zur Applikatortüllenlängsachse L ausführen kann.
  • Diese Gestaltung ermöglicht es dem Ausgaberohr 4, sich unter dem Einfluss der Kräfte, die der Dorn 11 der Verschlusskappe 10 beim Eindringen in die Mündung des Ausgaberohrs 4 ausübt, so auszurichten, dass ein gutes Zusammenwirken mit dem Dorn 11 der Verschlusskappe möglich ist und der Dorn 11 der Verschlusskappe tiefer in das Ausgaberohr 4 eindringen kann.
  • Wichtig ist noch der Hinweis, dass die relativ dünne Wandstärke, mit der das Ausgaberohr 4 hier ausgeführt ist, darüber hinaus dazu führt, dass das Ausgaberohr nicht absolut starr ist, sondern in sich eine gewisse Elastizität aufweist. Zusammen mit dem Umstand, dass das Ausgaberohr kürzer ist als die es umgebenden Borsten, führt dies dazu, dass das Ausgaberohr 4 beim Auftragen bzw. Einmassieren der kosmetischen Substanz nicht etwa als harter, nadelartiger Fremdkörper empfunden wird, sondern so weich ist, dass sein gelegentlicher Kontakt mit der Hautpartie, auf die das Kosmetikum appliziert werden soll, nicht weiter störend in Erscheinung tritt.
  • Die Verschlusskappe, für sich allein gesehen
  • Die 6 und 7 zeigen die Einzelheiten der Verschlusskappe 10.
  • Wie man sieht, ist die Verschlusskappe 10 mit einem kegeligen Innensitz 12 ausgerüstet.
  • Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Verschlusskappe 10 innenseitig auf ganzer Länge kegelig, der angesprochene Innensitz 12 nimmt aber nur einen Teil (bevorzugt nur einen Teil von weniger als 35 %) der Verschlusskappeninnenlänge ein und/oder besitzt eine stärkere Kegeligkeit als der Rest der Verschlusskappe. Der Innensitz 12 weist bevorzugt einen Kegelwinkel KW zwischen 7° und 10° auf.
  • An ihrem offenen Ende ist die Verschlusskappe zudem mit einem Rastorgan 13 versehen, das hier in Form einer Rastnut ausgeführt ist.
  • Von der inneren Stirnseite des geschlossenen Stirnendes der Verschlusskappe 10 ragt ein Dorn 11 zum Verschließen der das Kosmetikum ausgebenden Mündung der Applikatortülle bzw. des Ausgaberohrs 4 nach innen. Der Dorn 11 ist im Regelfall koaxial zur Mittellängsache LVK positioniert.
  • Dieser Dorn 11 besitzt vorzugsweise einen kegeligen Stammabschnitt 14 und einen vorzugsweise zylindrischen oder weniger kegeligen Zentrierabschnitt 15. Mit diesem Zentrierabschnitt dringt der Dorn zunächst in das Ausgaberohr 4 ein. Er ist idealerweise so gestaltet, dass gegen Ende der Schließbewegung sein stärkerer kegeliger Stammabschnitt 14 in die Mündung des Ausgaberohrs 4 eindringt und diese elastisch aufweitet, so dass zwischen dem Dorn und der Innenoberfläche der Mündung des Ausgaberohrs eine nicht unerhebliche elastische Vorspannung besteht und dadurch ein dichter Verschluss gewährleistet wird.
  • Was hier nicht gezeigt ist, ist die Tatsache, dass der Dorn an seinem freien, nach innen ragenden Ende vorzugsweise nochmals mit einem kegeligen Abschnitt versehen ist, der den Dorn beim ersten In-Kontakt-Treten mit der Mündung des Ausgaberohrs 4 zentriert und dadurch das Eindringen des Dorns in die Mündung des Ausgaberohrs 4 erleichtert.
  • Was andererseits anhand der 8 gut zu erkennen ist, ist der Vorteil, der sich aus der kegeligen Innenmantelfläche des Ausgaberohrs 4 ergibt: Der Dorn 11 erzeugt tatsächlich nur im Bereich der Mündung des Ausgaberohrs 4 (d. h. zumindest auf weniger als 1/4, besser auf weniger als 1/6 der Länge des Ausgaberohrs) eine erhebliche Pressung, während er durch das sich in Richtung der Längsachse in radialer Richtung erweiternde Innere des Ausgaberohrs 4 leicht in dieses eingeschoben werden kann. Auf diese Art und Weise lässt sich der Dorn recht tief und sicher in das Ausgaberohr 4 einschieben, ohne dass sehr schnell eine exorbitant ansteigende Pressung zwischen dem Dorn und dem Ausgaberohr 4 entsteht, sobald der Dorn auch nur etwas tiefer in das Ausgaberohr 4 eindringt.
  • Der Befestigungsabschnitt
  • Der Befestigungsabschnitt 6 der Applikatortülle 1 ist bei diesem Ausführungsbeispiel so gestaltet, dass er eine innenliegende Schürze 19 aufweist, die insbesondere in die Mündung des zugehörigen, hier nicht figürlich dargestellten Kosmetikvorratsbehälters eingeschoben wird, so dass die Mündung des Kosmetikvorratsbehälters zwischen der Schürze 19 und der Außenwand 20 des Befestigungsabschnitts 6 eingezwängt wird und dadurch sicher abgedichtet wird. Ansonsten fällt an dem Befestigungsabschnitt 6 noch das Rastorgan auf, das hier als umlaufender Rastabschnitt 18 aufgeführt ist, mit dessen Hilfe die Applikatortülle 1 auf den Hals des Kosmetikvorratsbehälters oder aber auch auf einen entsprechenden Flansch einer mit dem Kosmetikum durch eine Dosierpumpe versorgten Pistole aufgerastet werden kann.
  • Sonstiges
  • Unabhängig von dem bisher Beanspruchten wird auch Schutz für einen Applikator, vorzugsweise in Gestalt einer Applikatortülle, beansprucht, der jedenfalls mit einem vorzugsweise einstückig an eine Stirnringfläche angespritzten Borstenbesatz ausgerüstet ist, der ringförmig um ein von der Stirnringfläche in Richtung der Applikatortüllenlängsachse L nach außen abstehendes und über die Stirnringfläche hinausragendes Ausgaberohr 4 herum gruppiert ist, das die das Kosmetikum ausgebende Mündung bildet, wobei von der Stirnringfläche Borsten abstehen, die das Ausgaberohr zwischen sich aufnehmen und wobei die Mündung des Ausgaberohrs (in Richtung entlang der Borstenlängsachsen gesehen) oberhalb der Borstenwurzeln und unterhalb des freien Endes der Borsten liegt.
  • Weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten der Erfindung
  • Die 9 zeigt eine Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels bei der die Borsten, anders als bei dem ersten Ausführungsbeispiel, nicht einstückig mit der Applikatortülle 1 ausgebildet sind. Stattdessen ist die distale Stirnseite der Applikatortülle mit einer Befestigungsvertiefung vorzugsweise in Gestalt einer Nut 22 versehen, die vorzugsweise so gestaltet ist, dass sie in Umfangsrichtung in sich geschlossen ist und das Ausgaberohr 4 umrundet. Sie dient zum Befestigen bzw. zur Aufnahme eines Borstenträgers 23. Idealerweise sind die Aufnahmevertiefung und der Borstenträger so aufeinander abgestimmt, dass der Borstenträger in der Aufnahmevertiefung reibschlüssig festgeklemmt und/oder formschlüssig verrastet werden kann.
  • Der Borstenträger ist mit mehreren, jeweils auf ganzer Länge durch einen Zwischenraum voneinander beabstandeten Borsten besetzt. Die Borsten sind einstückig an den Borstenträger angespritzt oder als Borsten aus extrudierten Filamenten ausgebildet und, ebenfalls alle auf ganzer Länge voneinander beabstandet, derart einstückig mit dem Borstenträger 23 verbunden, wie das nachfolgend gleich noch für eine weitere Abwandlung erläutert wird.
  • Abgesehen davon gilt für diese Borsten das bereits für das erste Ausführungsbeispiel Gesagte.
  • Der Borstenträger und die Borsten können gesondert von der Applikatortülle hergestellt werden, was zweierlei Vorteile mit sich bringt, die jeweils für sich allein oder auch gemeinsam realisiert werden können:
    Zum einen kann für den Borstenträger und die Borsten ein besonderes Kunststoffmaterial verwendet werden, das die Belastungen besser erträgt, denen der Borstenbesatz bei dem erfindungsgemäßen Applikator ausgesetzt ist. Zum anderen wird es auf besonders einfache Art und Weise mit stark verringertem Werkzeugaufwand möglich, ein und denselben Tüllenapplikator für das Ausbringen von Kosmetika mit den unterschiedlichsten Viskositäten einzusetzen, ohne Kompromisse beim Applikationsverhalten machen zu müssen. Denn der erfindungsgemäße Applikatorverschluss kann mit verschiedenen Borstenträgern, die jeweils unterschiedliche Besatzarten und/oder Besatzdichten aufweisen zu einem System kombiniert werden, mit dem unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann, auch hierfür wird Schutz beansprucht.
  • Festzuhalten ist noch, dass auch bei dieser Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels das Ausgaberohr derart flexibel und unter Ausbildung einer – hier nicht zeichnerisch dargestellten – Dünnstelle an der Applikatortülle befestigt sein kann, wie das für das erste Ausführungsbeispiel ausführlich beschrieben worden ist.
  • Die 10 zeigt mit Hilfe einer Ausschnittdarstellung des von 2 gezeigten Tüllenapplikators eine weitere Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels.
  • Hier sind die Borsten – anders, als das bei dem ersten Ausführungsbeispiel sein kann – nicht einstofflich mit der Applikatortülle verbunden, denn sie sind nicht zusammen mit der Applikatortülle spritzgegossen worden. Stattdessen bestehen die Borsten hier aus extrudierten Filamenten bzw. Fasern. Jedes der Filamente ist von den benachbarten Filamenten auf ganzer Länge beabstandet, es liegt also keine Tuftung vor. Vor dem Spritzgießen der Applikatortülle ist jedes Filament bzw. der jeweilige Anfang einer extrudierten, auf Spule aufgerollten Endlosfaser in die Spritzgussform eingeführt worden, derart, dass das die distale Stirnseite ausbildende Material der Tülle die in die Spritzgussform hineinragenden Enden umflossen und eingebettet hat. Es kommt dabei bevorzugt zumindest teilweise zu einem Verschweißen bzw. Verkleben der eingebetteten Faser- bzw. Filamentenden mit dem Tüllenmaterial. Andernfalls finden die Faser- bzw. Filamentenden auch durch Formschluss hinreichend Halt in dem Tüllenmaterial.
  • Die auf diese Art und Weise mögliche Herstellung der Borsten aus extrudierten Fasern oder Filamenten ist für die Erfindung von besonderem Interesse.
  • Auf Grund der Tatsache, dass das Ausgaberohr weit in den Borstenbesatz hineinragt und der Borstenbesatz die Aufgabe hat, das über das Ausgaberohr ausgetretene Kosmetikum noch geraume Zeit im Bereich der behandelten Hautpartie zu halten, ist der Borstenbesatz einerseits starken Biegebelastungen ausgesetzt, während er andererseits möglichst lange seine genaue Form behalten muss, um seine Haltefunktion erfüllen zu können.
  • Um dem gerecht zu werden, hat sich der Einsatz von aus extrudiertem Material gefertigten Borsten besonders bewährt. Dies deshalb, weil extrudierte Borsten ein „Bend-Recovery-Vermögen“ aufweisen, das durch unter Beachtung gewisser Vorgaben gespritzte Borsten zwar annähern, aber bis heute nicht vollständig erreichen können. Das ist gerade bei solchen Applikatoren, deren Borstenbesatz letztendlich nur aus einem schmalen Ring aus sehr feinen Borsten besteht, die bei der Anwendung (wegen des Freiraums, den das Ausgaberohr im Zentrum erzwingt) sowohl in radial einwärtiger als auch in radial auswärtiger Richtung hohen Biegebeanspruchungen unterliegen, von erheblicher Bedeutung.
  • Auch hier ist der Vollständigkeit halber festzuhalten, dass auch bei dieser Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels das Ausgaberohr derart flexibel und unter Ausbildung einer – hier nicht zeichnerisch dargestellten – Dünnstelle an der Applikatortülle befestigt sein kann, wie das für das erste Ausführungsbeispiel ausführlich beschrieben worden ist.
  • Ganz generell, mit Geltung für alle Ausführungsbeispiele, sei noch Folgendes angemerkt:
    Um das erfindungsgemäße Applikationsverhalten zu erzeugen, ist es besonders günstig, wenn an der distalen Stirnfläche der Applikatortülle 1 ein bestimmtes Borsten-Luft-Verhältnis anzutreffen ist:
    Der Innenraum 24, der abgegrenzt wird durch die gedachte, i. d. R. rotationssymmetrische Hüllfläche, die an die freie Außenumfangsfläche des Borstenbesatzes und die distale Stirnfläche des Borstenbesatzes angelegt wird, und durch die distale Stirnfläche der Applikatortülle und durch das davon abstehende Ausgaberohr 4, ist idealerweise zu mindestens 30 %, besser zu mindestens 40 % mit Borsten ausgefüllt, während des restliche Volumen ein Luftraum ist.
  • Der in besagter Art und Weise angegrenzte Innenraum 24 ist anhand der 11 gut zu erkennen, es ist der Raum, der innerhalb der auffälligen schwarzen Volllinie liegt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Applikatortülle
    2
    Applikatorverschluss
    3
    Borste
    4
    Ausgaberohr
    5
    Halsabschnitt
    6
    Befestigungsabschnitt
    7
    Absatz
    8
    Dünnstelle
    9
    Absatz
    10
    Verschlusskappe
    11
    Dorn der Verschlusskappe
    12
    Innensitz der Verschlusskappe
    13
    Rastorgan der Verschlusskappe, i. d. R. Rastausnehmung
    14
    kegeliger Stammabschnitt des Dorns
    15
    Zentrierabschnitt des Dorns
    16
    Rastorgan des Halsabschnitts, i. d. R. Rastwulst, lokal
    17
    Anschlag für die Verschlusskappe
    18
    Rastabschnitt des Befestigungsabschnitts
    19
    Schürze des Befestigungsabschnitts
    20
    Außenwand des Befestigungsabschnitts
    21
    Rippe
    22
    Nut
    23
    Borstenträger
    24
    Innenraum
    L
    Applikatortüllenlängsachse
    LVK
    Mittellängsachse der Verschlusskappe
    Dmax
    maximaler Durchmesser des Ausgaberohrs
    KW
    Kegelwinkel
    K1
    erster Kranz
    K2
    zweiter Kranz
    K3
    dritter Kranz

Claims (14)

  1. Applikatorverschluss (2) aus einer Applikatortülle (1) mit einem Halsabschnitt (5) zum Festsetzen einer Verschlusskappe (10) auf der Applikatortülle (1), und einer Verschlusskappe (10) mit einem Dorn (11) zum Verschließen der das Kosmetikum ausgebenden Mündung der Applikatortülle (1), dadurch gekennzeichnet, dass der Halsabschnitt (5) der Applikatortülle (1) an seiner distalen Stirnseite einen Absatz ausbildet, der sich ringförmig um ein von ihm in Richtung der Tüllenlängsachse (L) nach außen abstehendes Ausgaberohr (4) herum erstreckt, das die das Kosmetikum ausgebende Mündung bildet, wobei von dem Absatz Borsten (3) abstehen, die das Ausgaberohr (4) zwischen sich aufnehmen und vorzugsweise mit einem Teil ihrer Länge das Ausgaberohr (4) überragen, wobei der Halsabschnitt (5) einen kegeligen Außensitz für die Verschlusskappe (10) aufweist, der so gestaltet ist, dass er die Verschlusskappe (10) zentriert, bevor ihr Dorn (11) die Mündung des Ausgaberohrs (4) erreicht und in diese einzudringen beginnt.
  2. Applikatorverschluss (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halsabschnitt (5) und die Verschlusskappe (10) so gestaltet sind, dass der Halsabschnitt (5) der Applikatortülle (1) den Innendurchmesser der Verschlusskappe (10) im Laufe des Aufschiebens der Verschlusskappe (10) auf den Halsabschnitt aufweitet.
  3. Applikatorverschluss (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgaberohr (4) sich auf einen Dorn (11) zentrieren kann, der beim Aufsetzten der Verschlusskappe (10) als Bestandteil von dieser in das Ausgaberohr (4) eindringt.
  4. Applikatorverschluss (2) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgaberohr (4) an seinem Fuß über eine örtliche Dünnstelle (8) an den Halsabschnitt (5) der Applikatortülle (1) angebunden ist.
  5. Applikatorverschluss (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgaberohr (4) im Bereich seines Fußes eine derart erhöhte Elastizität aufweist, dass das Ausgaberohr (4) als Ganzes eine Schwenkbewegung um seinen Fuß ausführen kann.
  6. Applikatorverschluss (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgaberohr (4) innen und vorzugsweise auch außen eine kegelige Mantelfläche aufweist.
  7. Applikatorverschluss (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgaberohr (4) eine vorzugsweise konstante Wandstärke aufweist, die dem Borstenfußdurchmesser entspricht.
  8. Applikatorverschluss (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke des Ausgaberohrs (4) derart gering ist, dass sich das Ausgaberohr (4) im Bereich seiner Mündung von einem in die Mündung eingeführten Dorn der Verschlusskappe (11) elastisch aufdehnen lässt.
  9. Applikatorverschluss (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser des Ausgaberohrs (4) maximal das 5,5-fache des Borstenfußdurchmessers beträgt und vorzugsweise mindestens das 3-fache des Borstenfußdurchmessers beträgt.
  10. Applikatorverschluss (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die distale Stirnseite der Applikatortülle (1) eine Befestigungsvertiefung vorzugsweise in Gestalt einer Nut (22) ausbildet, die vorzugsweise so gestaltet ist, dass sie in Umfangsrichtung in sich geschlossen ist und das Ausgaberohr (4) umrundet und die einen Borstenträger (23) aufnimmt.
  11. Applikatorverschluss (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten (3) aus extrudierten Filamenten bzw. Fasern bestehen, die alle auf ganzer Länge voneinander beabstandet sind, wobei das die distale Stirnseite ausbildende Material der Tülle die Enden der Filamente bzw. Fasern eingebettet hält.
  12. Applikatorverschluss (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum, der abgegrenzt wird durch die gedachte, i. d. R. rotationssymmetrische Hüllfläche, die an die freie Außenumfangsfläche des Borstenbesatzes und die distale Stirnfläche des Borstenbesatzes angelegt wird, und durch die distale Stirnfläche der Applikatortülle (1) und durch das davon abstehende Ausgaberohr (4), zu mindestens 30 %, besser zu mindestens 40 % mit Borsten (3) ausgefüllt ist, während des restliche Volumen dieses Innenraums mit Luft ausgefüllt ist, die bei der Applikation durch Kosmetikum verdrängt werden kann.
  13. Applikatorverschluss (2) mit einem Applikator, vorzugsweise in Gestalt einer Applikatortülle (1), jedenfalls mit einem vorzugsweise einstückig an eine Stirnringfläche angespritzten Borstenbesatz, der ringförmig um ein von der Stirnringfläche in Richtung der Applikatortüllenlängsachse (L) nach außen abstehendes und über die Stirnringfläche hinausragendes Ausgaberohr (4) herum gruppiert ist, das die das Kosmetikum ausgebende Mündung bildet, wobei von der Stirnringfläche Borsten (3) abstehen, die das Ausgaberohr (4) zwischen sich aufnehmen, und wobei die Mündung des Ausgaberohrs (4) (in Richtung entlang der Borstenlängsachsen gesehen) oberhalb der Borstenwurzeln und unterhalb des freien Endes der Borsten liegt.
  14. Applikatorverschluss (2) nach Anspruch 13 in Verbindung mit einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12.
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