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Die Erfindung bezieht sich auf die Abstreifer für Applikatoren von insbesondere kosmetischen Produkten, auf die Auftrageinheiten, die solche Abstreifer enthalten, und auf ihre Verwendung in der Kosmetik, insbesondere zum Schminken der Wimpern.
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Genauer betrifft die Erfindung einen Abstreifer, der in Form einer ringförmigen Manschette vorliegt, die Folgendes aufweist:
- – einen oberen Abschnitt, der geeignet ist, um durch Einschieben in dem Hals eines Behälters von Produkt (flüssig oder pastenförmig) befestigt zu werden, wobei der obere Abschnitt einen ersten einbeschriebenen Innendurchmesser aufweist,
- – einen unteren freien Abschnitt, der einen zweiten einbeschriebenen Innendurchmesser kleiner als der erste einbeschriebene Innendurchmesser aufweist,
- – einen Zwischenabschnitt, der eine Ringfalte formt, die nach innen vorspringt und eine zentrale Verengung begrenzt, welche einen dritten einbeschriebenen Innendurchmesser hat, der mindestens gleich dem zweiten einbeschriebenen Innendurchmesser in der Ruhestellung ist, und wobei die Ringfalte durch axiales Zusammendrücken zwischen dem oberen und unteren Abschnitt in eine Abstreifstellung verformbar ist, in der die zentrale Verengung kleiner ist als in der Ruhestellung, wobei die zentrale Verengung in der Abstreifstellung einen vierten einbeschriebenen Innendurchmesser kleiner als der zweite und dritte einbeschriebene Innendurchmesser aufweist.
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Die Druckschrift
JP-U-60 14351 beschreibt ein Beispiel eines Abstreifers dieser Art, der für eine Wimperntusche-Verpackungseinheit bestimmt ist, der mehrere Ringfalten aufweist und insbesondere den Nachteil hat, dass die Ringfalten sich innen schnell mit Wimperntusche füllen, die sich dort absetzt und dann die Falten daran hindert, sich zu verformen. Der Betrieb des Abstreifers, der sich aufgrund der Ablagerung von Wimperntusche verschmutzt hat, wird also beeinträchtigt.
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Allgemein tritt bei den Verpackungseinheiten von flüssigen Produkten, die mit einer Abstreifvorrichtung versehen sind, dieses Phänomen der Verschmutzung durch Produktablagerung ebenfalls im Bereich des Halses auf, da im Allgemeinen der obere Bereich des Abstreifers den Auftragkopf relativ stark abstreift, wenn man den Auftragkopf wieder in den Behälter einführt, was eine Produktablagerung im Bereich des Halses des Behälters zurücklässt. Diese weitere Art der Verschmutzung des Halses und des oberen Bereichs des Abstreifers ist besonders schädlich für die Konservierung des Produkts, da im Laufe der Zeit die Dichtheit im Bereich des Halses nicht mehr korrekt erhalten wird, was die Qualität des Produkts deutlich verschlechtert. Dies kann auch das Öffnen der Abdeckhaube erschweren.
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Die vorliegende Erfindung hat insbesondere zum Ziel, diese Nachteile zu beseitigen.
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Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß ein Abstreifer der betreffenden Art dadurch gekennzeichnet, dass es nur eine Ringfalte gibt, und dass der dritte einbeschriebene Innendurchmesser größer als der zweite einbeschriebene Innendurchmesser ist.
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Im Rahmen der vorliegenden Patentanmeldung bedeutet der Fachbegriff einbeschriebener Innendurchmesser den Durchmesser eines in die Innenseite einer einen Durchgang begrenzenden Wand einbeschriebenen Kreises, d. h. der Durchmesser des größten Kreises, der im Querschnitt dieses Durchgangs angeordnet werden kann. Wenn der betreffende Durchgang einen kreisförmigen Querschnitt hat, entspricht dies genau dem Innendurchmesser des Durchgangs.
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Außerdem muss der vierte oben erwähnte einbeschriebene Innendurchmesser als der einbeschriebene Innendurchmesser verstanden werden, der von der Innenseite der den Durchgang im Bereich der Ringfalte begrenzenden Wand in der Abstreifstellung in Abwesenheit eines die Verringerung der Ringfalte hindernden festen Gegenstands erreicht wird. Hier wird der Begriff des einbeschriebenen Innendurchmessers verwendet, da gemäß verschiedenen Ausführungsformen die Bürste und/oder der Abstreifer und/oder die Stange einen nicht kreisförmigen Querschnitt haben können.
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In verschiedenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Abstreifers kann ggf. auf die eine und/oder andere der folgenden Anordnungen zurückgegriffen werden:
- – der untere Abschnitt konvergiert zu einem unteren Ende hin, das den zweiten einbeschriebenen Innendurchmesser begrenzt;
- – der untere Abschnitt ist mit mindestens einer seitlichen Öffnung versehen;
- – die Ringfalte des Zwischenabschnitts ist mit mindestens zwei seitlichen Öffnungen versehen;
- – die seitlichen Öffnungen der Ringfalte weisen je im Bereich der zentralen Verengung eine maximale Breite auf;
- – der dritte einbeschriebene Innendurchmesser ist geringer als der erste einbeschriebene Innendurchmesser;
- – der untere Abschnitt weist einen dem Zwischenabschnitt benachbarten oberen Bereich auf, der eine größere Außenbreite als der erste einbeschriebene Innendurchmesser aufweist;
- – die Ringfalte des Zwischenabschnitts weist Außenreliefs zu beiden Seiten der zentralen Verengung auf, die geeignet sind, um in der Abstreifstellung aneinander zu stoßen;
- – der Abstreifer wird aus einem Stück aus mindestens einem Kunststoff spritzgegossen.
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Außerdem hat die Erfindung ebenfalls eine Applikatoreinheit zum Gegenstand, die geeignet ist, um ein Produkt im fluiden Zustand (flüssig oder pastenförmig) aufzutragen, die Folgendes enthält:
- – einen Behälter, der dazu bestimmt ist, das Produkt zu enthalten, wobei dieser Behälter einen Hals aufweist,
- – einen wie oben definierten Abstreifer, dessen oberer Abschnitt im Hals des Behälters befestigt ist,
- – einen Applikator, der einen Stopfen enthält, der geeignet ist, um lösbar auf den Hals des Behälters montiert zu werden, wobei eine Stange sich ausgehend von dem Stopfen durch den Abstreifer hindurch erstreckt, wenn der Stopfen auf den Hals montiert ist, und einen Auftragkopf, wobei der Auftragkopf eine größere Breite als der zweite einbeschriebene Innendurchmesser aufweist und geeignet ist, um, wenn er aus dem Behälter austritt, indem er den Abstreifer durchquert, auf den unteren Abschnitt des Abstreifers eine ausreichende axiale Kraft auszuüben, um die Ringfalte des Zwischenabschnitts axial zusammenzudrücken, indem er sie in ihre Abstreifstellung bringt.
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In verschiedenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Applikatoreinheit kann ggf. auf die eine und/oder andere der nachfolgenden Anordnungen zurückgegriffen werden:
- – die Stange weist einen Durchmesser höchstens gleich dem zweiten einbeschriebenen Innendurchmesser auf;
- – der untere Abschnitt des Abstreifers ist steif genug, um sich nicht auf sich selbst umzudrehen, wenn der Auftragkopf aus dem Behälter austritt, indem er den unteren Abschnitt durchquert;
- – die Applikatoreinheit weist außerdem das in dem Behälter enthaltene Produkt auf, wobei das Produkt unter einer Wimperntusche, einem Lippenstift, einem Fond de Teint, einem Lidschatten, einem kosmetischen Pflegeprodukt ausgewählt wird.
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Schließlich hat die Erfindung noch eine Verwendung einer wie oben definierten Verpackungseinheit zur Pflege und/oder zum Schminken, insbesondere zur Pflege und/oder zum Schminken der Wimpern zum Gegenstand.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden im Laufe der nachfolgenden Beschreibung einer ihrer Ausführungsformen, die als nicht einschränkendes Beispiel angegeben wird, unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen ersichtlich.
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In den Zeichnungen sind
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1 eine Längsschnittansicht einer Wimperntusche-Verpackungseinheit, die einen Abstreifer gemäß einer Ausführungsform der Erfindung enthält,
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2 eine Detailansicht im Längsschnitt des Abstreifers, der zu der Verpackungseinheit der 1 gehört, wobei dieser Abstreifer in der Ruhestellung ist,
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3 eine Perspektivansicht, die den Abstreifer der 2 sowie die Stange und die Bürste des Applikators der Verpackungseinheit der 1 zeigt, wobei der Abstreifer in der Ruhestellung ist,
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4 eine Perspektivansicht, in Dreiviertelansicht von oben, des Abstreifers der 2 und 3 in Ruhestellung,
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5 eine Draufsicht auf den Abstreifer der 2 bis 4 in Ruhestellung,
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6 eine Ansicht gleich 3, die den Abstreifer in der Abstreifstellung beim Austritt der Bürste nach außerhalb des Behälters der Verpackungseinheit zeigt,
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7 eine Ansicht gleich 4, die den Abstreifer in Abstreifstellung zeigt,
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8 eine Längsschnittansicht gleich 2 und den Abstreifer in Abstreifstellung zeigend,
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und 9 eine Draufsicht auf den Abstreifer in der Abstreifstellung.
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In den verschiedenen Figuren bezeichnen die gleichen Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Elemente.
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1 stellt eine Verpackungseinheit 1 eines fluiden Produkts (flüssig oder pastenförmig) dar, besonders eines Kosmetikprodukts, insbesondere für eine Wimperntusche, die zum Schminken der Wimpern bestimmt ist, wobei diese Einheit 1 Folgendes enthält:
- – einen Behälter 2, der eine ringförmige Seitenwand 3 aufweist, die sich axial gemäß einer zentralen Achse X zwischen einem Boden 4 und einem Hals 5 erstreckt, wobei der Hals 5 innen eine im Wesentlichen zylindrische zentrale Öffnung 6 begrenzt,
- – einen Applikator 7. Der Applikator 7 kann zum Beispiel aufweisen:
- – einen Stopfen 8, der zum Beispiel aus Kunststoff oder aus Metall hergestellt, geschraubt oder anders lösbar auf dem Hals 5 befestigt ist,
- – und eine Stange 9, die zum Beispiel aus Kunststoff oder Metall hergestellt ist und vom Stopfen 8 getragen wird.
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Diese Stange 9 hat einen bestimmten Durchmesser d (Durchmesser des Umkreises des Querschnitts der Stange, wenn die Stange nicht zylindrisch ist) und erstreckt sich axial gemäß der Achse X im Inneren des Behälters 2 bis zu einem freien Ende, das mit einem Auftragkopf 10 versehen ist, zum Beispiel einer Bürste, die zum Beispiel aus weichem Kunststoff oder Anderem hergestellt ist, die in die im Behälter 2 enthaltene Wimperntusche M eintaucht. Der Auftragkopf 10 hat eine Breite D, insbesondere einen Außendurchmesser D größer als d (D ist der Durchmesser des Umfangskreises am Umriss des Querschnitts des Kopfes 10, wenn der Kopf nicht zylindrisch ist).
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Wie man in den 2 bis 4 sehen kann, hat der Abstreifer 11 die Form einer ringförmigen Manschette, die aus einem Stück aus Kunststoff geformt wird und sich axial gemäß der Achse X erstreckt. Der Abstreifer 11 kann zum Beispiel durch klassische und dem Fachmann bekannte Techniken des Spritzgusses aus einem Material oder mehreren Materialien hergestellt werden. Der oder die den Abstreifer 11 bildenden Kunststoffe können zum Beispiel ausgewählt werden unter den flüssigen Silikonen, den Polyolefinen und den Polyamiden und ihren Mischungen. Beispiele möglicher Stoffe für den Abstreifer enthalten insbesondere die folgenden Polymere: Styrol/Ethylen/Butadien/Styrol oder SEBS, Polyethylen, Centoprene®, Ytrel®, Evoprene®. Ein besonders vorteilhaftes Beispiel für eine Herstellung aus einem einzigen Material ist ein SEBS einer Shore-A-Härte 45.
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Der Abstreifer 11 weist drei aufeinanderfolgende Abschnitte auf:
- – einen oberen Abschnitt 12, der geeignet ist, um durch Einschieben im Hals 5 des Behälters befestigt zu werden,
- – einen Zwischenabschnitt 13, der eine einzige Ringfalte 14 bildet, die nach innen vorsteht,
- – und einen freien unteren Abschnitt 15, der sich innerhalb des Behälters 2 erstreckt.
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Wie man insbesondere in den 1 und 2 sehen kann, kann der obere Abschnitt 12 des Abstreifers eine relativ dicke, zylindrische, ringförmige Seitenwand 16 haben, um ihm eine gewisse Steifheit zu verleihen, die ein Presseinpassen in die Öffnung 6 des Halses 5 erlaubt. Außerdem kann die Seitenwand 16 sich in ihrem oberen Bereich durch einen Kragen 17 radial nach außen verlängern, der gegen das freie Ende des Halses 5 des Behälters in axiale Auflage kommen kann, indem er zum Beispiel in eine Senkung 18 eingeschoben wird, die am freien Ende des Halses 5 vorgesehen ist.
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Gegebenenfalls können die zentrale Öffnung 6 des Halses 5 und die Außenseite der Seitenwand 16 des oberen Abschnitts 12 komplementäre Reliefs aufweisen, die durch gegenseitiges Ineinanderschieben zusammenwirken, um eine bessere Befestigung des oberen Abschnitts 12 im Hals 5 zu erlauben. Zum Beispiel kann die Seitenwand 16 des oberen Abschnitts 12 eine äußere ringförmige Rippe 19 aufweisen, die sich in eine Ringnut 20 einschiebt, die im Inneren des Halses 5 ausgespart ist. Es können ebenfalls Klammern auf der Außenseite der Seitenwand 16 vorgesehen werden, um dazu beizutragen, den oberen Abschnitt 12 fest mit dem Hals 5 des Behälters zu verbinden.
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Wie in den 2, 4 und 5 dargestellt, begrenzt der obere Abschnitt 12 des Abstreifers einen um die Achse X drehsymmetrischen, zylindrischen Innendurchgang, der einen ersten Innendurchmesser D1 aufweist. Allgemeiner könnte der durch den oberen Abschnitt 12 begrenzte Innendurchgang eine Form aufweisen, die nicht um die Achse X drehsymmetrisch ist, in welchem Fall der oben erwähnte erste Durchmesser D1 der einbeschriebene Innendurchmesser des Innendurchgangs wäre. Der Durchmesser D1 kann zum Beispiel im Wesentlichen gleich dem Durchmesser D des Auftragkopfs 10 oder geringfügig größer sein.
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Außerdem, wie man es insbesondere in den 1, 2 und 3 sehen kann, erstreckt sich der untere Abschnitt 15 des Abstreifers in das Innenvolumen des Behälters 2, vorzugsweise ohne Kontakt mit dem Hals 5 des Behälters. Der untere Abschnitt 15 kann eine auf die Achse X zentrierte, zylindrische ringförmige Wand 21 aufweisen, die zur Innenseite des Behälters 2 hin durch eine kegelstumpfförmige Wand 22 verlängert wird, welche nach unten konvergiert. Der Innendurchmesser der zylindrischen Wand 21 kann zum Beispiel im Wesentlichen gleich dem oben erwähnten ersten Durchmesser D1 sein, und der Außendurchmesser D5 der zylindrischen Wand 21 (oder allgemeiner die Breite des oberen Endes des unteren Abschnitts 15) ist größer als der erste Durchmesser D1, so dass der untere Abschnitt 15 axial gegen den oberen Abschnitt 12 stößt, wenn die zwei Abschnitte zueinander verschoben werden, indem die Ringfalte 14 des Zwischenabschnitts 13 zusammengedrückt wird, wie nachfolgend erläutert wird.
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Das untere ringförmige Ende 23 der kegelstumpfförmigen Wand 22 begrenzt einen kreisförmigen Innendurchgang, der einen zweiten Durchmesser D2 kleiner als der erste Durchmesser D1 aufweist. Die vom unteren Ende 23 begrenzte Öffnung könnte ggf. nicht kreisförmig sein, in welchem Fall der zweite Durchmesser D2 der in diese Öffnung einbeschriebene Innendurchmesser wäre. Der zweite Durchmesser D2 entspricht im Wesentlichen dem Durchmesser d der Stange 9, oder er ist sehr geringfügig größer als dieser Durchmesser d, und der zweite Durchmesser D2 ist in jedem Fall geringer als der Durchmesser D des Auftragkopfs 10. Das Verhältnis D2/D liegt vorzugsweise zwischen 0,3 und 0,9. Der erfindungsgemäße Abstreifer hat den Vorteil, die Abstreiffähigkeit in einem großen Wertebereich variieren lassen zu können, und insbesondere eine um so größere Abstreiffähigkeit zu haben, je geringer die Werte des Verhältnisses D2/D sind. So kann man mit einem erfindungsgemäßen Abstreifer eine Abstreiffähigkeit ähnlich derjenigen der so genannten Lamellen-Abstreifer erhalten, und dies unabhängig von der Form des Auftragkopfes. Der Fachmann kann nämlich bequem die Form der zentralen Verengung (26) an die Form des Auftragkopfes anpassen, und dies mit der gewünschten Abstreiffähigkeit. Es ist anzumerken, dass der erfindungsgemäße Abstreifer mit jeder Art von abstreifbarem Auftragkopf kompatibel ist, unabhängig von seinem Aufbau und der verwendeten Art von Material, um insbesondere ein Produkt im fluiden Zustand (flüssig oder pastenförmig) aufzutragen, insbesondere ein kosmetisches Pflegeprodukt und/oder Schminkprodukt wie eine Wimperntusche, ein Lippenstift, eine Foundation, ein Lidschatten, ein Pflegeprodukt, insbesondere für die Augenkontur.
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Vorteilhafterweise kann der untere Abschnitt 15 des Abstreifers eine oder mehrere seitliche Öffnungen 24 aufweisen, die vorzugsweise symmetrisch um die Achse X verteilt sind. Im in den Zeichnungen dargestellten Beispiel gibt es vier seitliche Öffnungen 24.
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Diese seitlichen Öffnungen 24 können zumindest teilweise in der zylindrischen Seitenwand 21 ausgespart sein und sich vorteilhafterweise in der kegelstumpfförmigen Wand 22 bis in die Nähe des unteren freien Endes 23 des unteren Bereichs 15 erstrecken.
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Die seitlichen Öffnungen 24 können einen relativ großen Querschnitt haben, um beim Abstreifen das Fließen der Wimperntusche zum Behälter 2 zu erleichtern, aber die seitlichen Öffnungen 24 lassen zwischen sich massive Bereiche 24a, die Widerstandssäulen bilden, die das obere Ende des Abschnitts 15 mit seinem unteren Ende 23 verbinden und die Unversehrtheit der Form des unteren Abschnitts 15 gewährleisten. Zu diesem Zweck sind die Beschaffenheit des Materials des unteren Abschnitts 15, die Breite der Säulen 24a, die Dicke der Wand des unteren Abschnitts 15 (diese Dicke kann ggf. geringer als die Dicke der oben erwähnten Seitenwand 16 sein, ist vorzugsweise aber größer als die Dicke der Wand des Zwischenabschnitts 13) so vorgesehen, dass der untere Abschnitt 15 sich nicht um sich selbst nach oben umdreht, wenn der Auftragkopf aus dem Behälter 2 herausgezogen wird.
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Der Zwischenbereich 13 weist seinerseits mindestens zwei seitliche Öffnungen 25 auf, die symmetrisch um die Achse X verteilt sind, wie es in den
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2 bis 5 dargestellt ist. Die Öffnungen 25 können auch nicht symmetrisch um die Achse X verteilt sein. Die Öffnungen 25 können ebenfalls unterschiedliche Formen haben. Im dargestellten Beispiel gibt es vier seitliche Öffnungen 25, und sie haben im Wesentlichen die Form einer Raute. Allgemeiner haben die seitlichen Öffnungen 25 je eine maximale waagrechte Breite im Bereich der zentralen Verengung 26 der Ringfalte 14 und verjüngen sich nach oben und nach unten, zum Beispiel im Wesentlichen über die ganze Höhe des Zwischenabschnitts 13. Die Form der Öffnungen 25 enthält vorzugsweise eine maximale Breite im Bereich der zentralen Verengung 26, um die Verformung der Ringfalte 14 beim Übergang von der Ruhestellung in die Abstreifstellung zu begünstigen.
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So ermöglichen es die Verteilung der Öffnungen 25 und die Form jeder Öffnung 25, die Verformung des Zwischenabschnitts 13 im Bereich der Ringfalte 14 auszurichten, um eine zentrale Verengung der gewünschten Form zu erhalten, wie zum Beispiel im dargestellten Beispiel einen Kreis. Es gibt keine Einschränkung bezüglich der Form. Trotzdem wird ein gleichmäßiges Polygon wie ein Quadrat, ein Rechteck, eine Raute, ein Dreieck, bevorzugt.
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Diese seitliche Öffnungen 25 werden voneinander durch senkrechte Arme 27 getrennt, die je das untere Ende der Seitenwand 16 des oberen Abschnitts 12 mit dem oberen Ende der zylindrischen Wand 21 des unteren Abschnitts 15 verbinden. Jeder dieser senkrechten Arme 27 weist erste und zweite Teile 28, 29 auf, die nach innen und zur zentralen Verengung 26 hin konvergieren, jeweils ausgehend vom unteren Ende der Seitenwand 16 des oberen Abschnitts bzw. vom oberen Ende der zylindrischen Wand 21 des unteren Abschnitts 15.
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Die Gesamtheit der vier senkrechten Arme 27 bildet im Wesentlichen ein konvergierend-divergierendes System von Wänden, wobei die Gesamtheit der ersten Teile der Arme 27 eine nach unten konvergierende, im Wesentlichen kegelstumpfförmige Wand bildet, und die Gesamtheit der zweiten Teile 29 der Arme 27 eine nach oben konvergierende, im Wesentlichen kegelstumpfförmige Wand bildet.
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Wie man in den 2 und 3 sehen kann, weisen der erste und der zweite Teil 28, 29 jedes Arms 27 äußere ringförmige Rippen 30 auf, die symmetrisch bezüglich der zentralen Verengung 26 angeordnet und somit geeignet sind, um gegeneinander zu stoßen, wenn die zentrale Falte 14 durch Annäherung des oberen Abschnitts 12 und des unteren Abschnitts 15 zusammengedrückt wird, wie nachfolgend erläutert wird. Aufgrund dieser Anordnungen erfolgt die Rückkehr des Abstreifers in die Ruhestellung automatisch, wenn die Bürste nicht mehr im Abstreifer ist.
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In der Ruhestellung des Abstreifers begrenzt die zentrale Verengung 26 der Ringfalte 14 einen zentralen Durchgang, der hier einen Querschnitt nahe einem kreisförmigen Querschnitt hat und einen dritten einbeschriebenen Innendurchmesser D3 aufweist. Der dritte einbeschriebenen Innendurchmesser D3 ist größer als der zweite eingeschriebene Durchmesser D2 und ist allgemein geringfügig kleiner als der erste einbeschriebene Innendurchmesser D1.
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Der Zwischenabschnitt 13 des Abstreifers weist eine Materialdicke im Allgemeinen geringer als der obere Abschnitt 12 und der untere Abschnitt 15 auf, um eine Biegung der Arme 27 nach innen zu erleichtern, wenn der obere 12 und untere Abschnitt 15 axial einander angenähert werden. Zum gleichen Zweck kann, wenn der Abstreifer 11 aus mehreren Kunststoffen hergestellt ist, der Zwischenabschnitt 13 ggf. aus einem weicheren Material als der obere Abschnitt 12 und der untere Abschnitt 15 hergestellt werden.
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Die soeben beschriebene Verpackungseinheit arbeitet wie folgt.
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Wenn ein Benutzer Wimperntusche M auf seine Wimpern auftragen möchte, zieht er den Auftragkopf 10 aus dem Behälter 2 über den Abstreifer 11 in Richtung des in 6 dargestellten Pfeils 31.
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Während dieser Bewegung, wenn die Borsten oder Vorsprünge des Auftragkopfs 10 durch das untere Ende 23 des unteren Abschnitts gehen, indem sie sich biegen, schieben sie den unteren Abschnitt 15 nach oben, indem die Ringfalte 14 des Zwischenabschnitts 13 zusammengedrückt wird, wodurch der Abstreifer 11 so in eine Abstreifstellung gebracht wird, die in den 6 bis 9 gut zu sehen ist.
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In dieser Abstreifstellung bewirkt das axiale Zusammendrücken der Ringfalte 14 ein Zusammenziehen der zentralen Verengung 26 dieser Ringfalte, und ein Schließen der seitlichen Öffnungen 25 dieser Ringfalte. Die zentrale Verengung 26 hat dann einen vierten einbeschriebenen Innendurchmesser D4, der kleiner ist als der oben erwähnte zweite einbeschriebene Innendurchmesser D2. Die Form der zentralen Verengung 26 kann in der Ruhestellung wie in der Abstreifstellung im Wesentlichen kreisförmig sein, wie im in den Zeichnungen dargestellten Beispiel, aber diese Form kann auch nicht kreisförmig sein, zum Beispiel polygonal, und insbesondere im Wesentlichen quadratisch, wenn die Ringfalte 14 vier Öffnungen 25 aufweist, die in einem Abstand von 90° zueinander angeordnet sind, wie im hier betrachteten Beispiel. Allgemein kann der Querschnitt der Ringfalte 14 gleich dem Querschnitt des Auftragkopfs oder anders sein (zum Beispiel kann der Auftragkopf 10 im Wesentlichen zylindrisch mit kreisförmigem Querschnitt und die Ringfalte 14 mit im Wesentlichen quadratischem Querschnitt sein).
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Im freien Zustand, d. h. wenn die Abschnitte 12, 15 des Abstreifers in Abwesenheit der Stange 9 einander axial angenähert sind, kann der vierte Durchmesser D4 im Wesentlichen gleich dem Durchmesser d der Stange 9 sein, aber auch um einige Zehntel Millimeter kleiner sein als der Durchmesser d (zum Beispiel bis zu 1 bis 2 Millimeter geringer), damit die zentrale Verengung 26 den Auftragkopf 10 abschabt, indem sie den Überschuss an Wimperntusche bei dessen Austritt abnimmt. Der so abgeschabte Überschuss an Wimperntusche fließt ausgehend von der Ringfalte 14 nach unten und geht über die Öffnungen 24 des unteren Abschnitts 15 und das offene untere Ende 23 des Abschnitts 15 wieder in den Behälter 2.
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Während dieser Phase behält der untere Abschnitt 15 seine Form unversehrt bei, wie vorher erläutert, ohne sich um sich selbst nach oben umzudrehen, und man vermeidet ebenfalls, dass dieser untere Abschnitt 15 innerhalb des oberen Abschnitts 12 durch axiale Translationsbewegung hochsteigt, da das obere Ende des unteren Abschnitts 15 gegen das untere Ende des oberen Abschnitts 12 stößt, und aufgrund der Tatsache, dass die Rippen 30 oder anderen Anschlagreliefs der Ringfalte 14 gegeneinander stoßen, indem sie dazu beitragen, die Ringfalte 14 in einer radialen Ebene zu halten.
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Nach dem Austritt des Auftragkopfs 10 nimmt der Abstreifer 11 durch einfache Elastizität wieder seine Ruhestellung ein, und wenn der Benutzer den Applikator 7 nicht mehr benutzt, setzt er ihn wieder auf den Behälter 2, indem er den Auftragkopf 10 wieder durch den Abstreifer 11 ins Innere des Behälters führt. Während dieses Widereintritts des Auftragkopfs 10 beaufschlagt dieser den unteren Abschnitt 23 ins Innere des Behälters, so dass die Ringfalte 14 des Zwischenabschnitts im Wesentlichen ihre Ruhestellung beibehält, in der die Ringfalte wenig markiert wird. Unter diesen Bedingungen erfährt der Auftragkopf 10 praktisch kein Abstreifen bei seinem Durchgang durch den Abstreifer 11 zum Inneren des Behälters, und außerdem ermöglicht die Form des Abstreifers 11 in der Ruhestellung, dass der Auftragkopf 10 dazu beiträgt, die Innenfläche dieses Abstreifers bei seiner Rückkehr zum Behälter zu reinigen. Aufgrund dieser Anordnungen wird verhindert, dass Wimperntusche im Bereich des Halses sowie des Abstreifers stagniert und sich dort verfestigt. So ermöglicht es der erfindungsgemäße Abstreifer, die verschiedenen Phänomene der Verschmutzung zu vermeiden, und ermöglicht es ebenfalls, während der ganzen Lebensdauer des Produkts eine konstante Abstreifqualität beizubehalten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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