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DE202014006690U1 - Tür-Verschließelement für eine Wandöffnung, insbesondere Haustür - Google Patents

Tür-Verschließelement für eine Wandöffnung, insbesondere Haustür Download PDF

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DE202014006690U1
DE202014006690U1 DE201420006690 DE202014006690U DE202014006690U1 DE 202014006690 U1 DE202014006690 U1 DE 202014006690U1 DE 201420006690 DE201420006690 DE 201420006690 DE 202014006690 U DE202014006690 U DE 202014006690U DE 202014006690 U1 DE202014006690 U1 DE 202014006690U1
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    • E06B7/2309Plastic, sponge rubber, or like strips or tubes with an integrally formed part for fixing the edging with a single sealing-line or -plane between the wing and the part co-operating with the wing with a hollow sealing part

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Abstract

Tür-Verschließelement für eine Wandöffnung, insbesondere Haustür, umfassend zumindest ein Türblatt, dass in einer Zarge schwenkbar aufgenommen in die Wandöffnung eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt (2) einseitig eine seine gesamte Erstreckung abdeckende, vorgehängte Schale (4) aus zumindest einem imprägnierten Fasermaterial aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Tür-Verschließelement für eine Wandöffnung, insbesondere eine Haustür, umfassend zumindest ein Türblatt, das in einer Zarge schwenkbar aufgenommen in die Wandöffnung eingesetzt ist.
  • Gattungsgemäße Tür-Verschließelemente sind seit vielen Jahren Stand der Technik. Sie werden zum Verschluss von Wandöffnungen verwendet, die zum Hindurchführen von Personen und/oder Gegenständen durch die Wand hindurch vorgesehen sind. Ein derartiges Tür-Verschließelement hat regelmäßig eine Zarge, die in die Wandöffnung ortsfest eingesetzt wird. In dieser ist ein Türblatt schwenkbar gehalten und in eine Offenlage bzw. in eine Schließlage bringbar.
  • Neben Türen für Innenbereiche in einem Gebäude sind für Gebäude regelmäßig Außentüren vorgesehen. An derartige Außentüren, beispielsweise an Haustüren von privaten wie öffentlichen Gebäuden, werden erhöhte Anforderungen hinsichtlich Isolation und Witterungswiderstandsfähigkeit gestellt. Darüberhinaus soll eine Haustür insbesondere für ein Einfamilienhaus ein repräsentatives Aussehen haben.
  • Für gattungsgemäße Tür-Verschließelemente, insbesondere für Haustüren, sind schon voneinander verschiedene Materialien vorgeschlagen worden. Neben Holztüren finden Kunststofftüren Einsatz, andere Türen weisen auf der der Witterung ausgesetzten Seite Belegungen durch Metalle, wie beispielsweise Aluminium, auf.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Tür-Verschließelement der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, das auf seiner der Witterung ausgesetzten Seite hervorragend Witterungseinflüssen Widerstand gebietet, das aber auf seiner der Witterung abgewandten Innenseite eine wohnliche und hochwertige Gestaltung ermöglicht.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Türblatt des Tür-Verschließelementes einseitig eine seine gesamte Erstreckung abdeckende, vorgehängte Schale aus zumindest einem imprägnierten Fasermaterial aufweist.
  • Das erfindungsgemäße Tür-Verschließelement ist durch ein Türblatt gekennzeichnet, das auf einer Seite eine besondere konstruktive Maßnahme aufweist. Diese konstruktive Maßnahme besteht in einer vorgehängten Schale über die gesamte Erstreckung des Türblattes. Das Türblatt wird somit vollständig durch diese Schale abgedeckt, dabei besteht die Schale erfindungsgemäß aus wenigstens einem imprägnierten Fasermaterial, beispielsweise aus einem Holzfasermaterial und/oder einem WPC-Material. Derartige imprägnierte Holzfasermaterialien werden beispielsweise für Küchenarbeitsplatten eingesetzt, sie weisen eine hohe mechanische wie auch thermische Widerstandsfähigkeit auf. Die Schale kann dabei aus HPL duromere Hochdrucklaminate oder aus faserverstärkten Kunststoffe gefertigt sein. Voneinander verschiedene Fasermaterialien können untereinander kombiniert werden.
  • Durch das vollständige Abdecken des Türblattes durch die vorgehängte Schale wird das Türblatt vollständig mit dieser Schale gegen Einflüsse von Außen abgedeckt. Diese Einflüsse können durch Witterungen auftreten oder auch durch mechanische Einwirkungen bei der Benutzung des Tür-Verschließelementes. Das Holzfasermaterial selbst ermöglicht umfangreiche Gestaltungsvarianten, so dass sich auch ein ansprechendes Türdesign insbesondere bei einer Haustür auf der Besuchern zugewandten Außenseite ergibt.
  • Da erfindungsgemäß einseitig eine vorgehängte Schale vorgesehen ist, ist auf der anderen Seite des Türblattes eine konventionelle Gestaltung beispielsweise aus Holz möglich. Die Innenseite einer z. B. Haustür kann daher konventionell z. B. aus Vollholz erfolgen, so dass sie sich in die Innengestaltung am Einbauort des erfindungsgemäßen Tür-Verschließelementes einpasst.
  • Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Schale aus dem imprägnierten Fasermaterial eine Stärke von etwa 2 mm bis 12 mm hat. Die Stärke kann beispielsweise 6 mm betragen, damit wird ein wirksamer Schutz der hinter der Schale liegenden Abschnitte des Türblattes erreicht.
  • Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen der vorgehängten Schale und den diesem Schale nächst benachbarten Abschnitten des Türblattes ein Spalt ausgebildet ist. Durch diesen Spalt wird zwischen Schale und weiteren Abschnitten des Türblattes eine Luftschicht ausgebildet. Diese kann beispielsweise eine Tiefe von 2 mm bis 15 mm aufweisen, sie trägt zu einer Wärmeisolierung durch das Türblatt sowie zu einer Schallisolierung durch das Türblatt bei.
  • Dem Spalt zwischen vorgehängter Schale und anderen Abschnitten des Türblattes sind in Randbereichen der Schale vorzugsweise Dichtungen zugeordnet. Sie verhindern ein Eintreten von Schmutz und Feuchtigkeit in den durch den Spalt ausgebildeten Zwischenraum zwischen vorgehängter Schale und anderen Abschnitten des Türblattes. Zudem verhindern die Dichtungen einen Einblick in den Spalt.
  • Die vorgehängte Schale ist mit geeigneten Befestigungsmitteln mit den weiteren Abschnitten des Türblattes verbunden, dabei ist es ermöglicht, dass voneinander z. B. in Form und Farbe sowie Material verschiedene vorgehängte Schalen an ein und demselben Türblatt befestigt werden. Das ermöglicht ein Verändern des Aussehens des Tür-Verschließelementes ohne großen Aufwand und ohne hohe Kosten, beispielsweise dann, wenn eine Renovierung des Hauses erfolgt oder sich der Geschmack der Hausbewohner ändert.
  • Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass von der Schale verschiedene Abschnitte des Türblattes aus anderen Materialien hergestellt sind. Wie bereits oben gesagt, können andere Materialien Metall, Kunststoff, Plattenwerkstoffe oder auch Vollholz sein, um auf der Innenseite der z. B. Haustür eine Anpassung an die vorliegende Gestaltung oder an die Vorlieben der Hausbewohner zu ermöglichen.
  • Zur weiteren Ausbildung der Erfindung kann noch vorgesehen sein, dass der Zarge auf einer Seite des Türblattes ein Blendrahmen zugeordnet ist, dessen Abschnitte aus dem Material der vorgehängten Schale ausgebildet sind. Ein derartig ausgebildeter Blendrahmen umgibt das Türblatt beispielsweise auf der Außenseite einer Haustür. Hat der Blendrahmen die gleiche Ausgestaltung wie das Türblatt, ergibt sich ein gefälliges Äußeres. Der Blendrahmen ist dazu aus dem gleichen Material der vorgehängten Schale ausgebildet, auf diese Weise fügt sich das Türblatt mit der vorgehängten Schale in den Blendrahmen ein. Blendrahmen aus anderen Materialien und Kombinationen von Materialien sind natürlich möglich.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische schematische Ansicht eines Eingangsbereiches eines Einfamilienhauses mit einer in eine Wandöffnung eingesetzten erfindungsgemäßen Haustür;
  • 2: eine perspektivische Ansicht eines zugeordneten Innenbereiches mit der Innenansicht der Haustür gemäß 1 und
  • 3 bis 4: maßstäblich vergrößerte Detailansichten von Abschnitten des Türblattes der Haustür gemäß 1.
  • Die Haustür in 1 hat einen Blendrahmen 1 sowie ein in den Blendrahmen 1 eingesetztes Türblatt 2. Das Türblatt 2 weist einen Handgriff 3 sowie voneinander verschiedene Oberflächen in matter und glänzender Erscheinung auf.
  • Die voneinander verschiedenen Oberflächenabschnitte werden durch eine Schale 4 ausgebildet, die vor andere Bereiche des Türblattes 2 vorgehängt ist und das gesamte Türblatt 2 abdeckt. Der Blendrahmen 1 weist Abschnitte 5 auf, die aus dem gleichen Material wie die vorgehängte Schale 4 ausgebildet sind.
  • Auf der in 2 dargestellten Innenseite der Haustür sind die Schale 4 sowie die Abschnitte 5 des Blendrahmens 1 nicht zu erkennen. Das Türblatt 2 weist auf dieser Seite eine abweichende Gestaltung aus Holz auf.
  • In 3 ist die vorgehängte Schale 4 in einem der Aufhängungsseite des Türblattes 2 zugekehrten Bereich des Türblattes 2 gezeigt. Die Schale 4 ist über Befestigungselemente 6 abnehmbar an dem Türblatt 2 vorgehängt angeordnet. Zwischen Schale 4 und weiteren Abschnitten des Türblattes 2 bildet sich ein Spalt 7 aus, dieser ist mit Dichtungen 8 nach außen abgeschlossen und bildet ein Luftpolster aus.
  • Der noch in 3 dargestellte Blendrahmen 1 nimmt Bänder 9 zum Aufhängen des Türblattes 2 am Blendrahmen 1 auf. Die der Außenseite des Türblattes 2 zugekehrte Seite des Blendrahmens 1 ist auf der Außenseite mit einer Lage 10 aus einem Material belegt, das dem Material der Schale 4 entspricht.
  • Diese Ausgestaltung ergibt sich auch in einem Anschlagsbereich des Türblattes 2, der in 4 dargestellt ist. Auch hier sind Befestigungselemente 6 für das Anordnen der Schale 4 vor weiteren Abschnitten des Türblattes 2 zu erkennen. Der Spalt 7 wird auch hier durch eine Dichtung 8 abgeschlossen. Auch dieser Abschnitt des Blendrahmens 1 weist eine Lage 10 aus dem Material der Schale 4 auf.
  • Alle in der vorstehenden Beschreibung und in den Ansprüchen genannten Merkmale sind in einer beliebigen Auswahl mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs kombinierbar. Die Offenbarung der Erfindung ist somit nicht auf die beschriebenen bzw. beanspruchten Merkmalskombinationen beschränkt, vielmehr sind alle im Rahmen der Erfindung sinnvollen Merkmalskombinationen als offenbart zu betrachten.

Claims (8)

  1. Tür-Verschließelement für eine Wandöffnung, insbesondere Haustür, umfassend zumindest ein Türblatt, dass in einer Zarge schwenkbar aufgenommen in die Wandöffnung eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt (2) einseitig eine seine gesamte Erstreckung abdeckende, vorgehängte Schale (4) aus zumindest einem imprägnierten Fasermaterial aufweist.
  2. Tür-Verschließelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (4) aus dem imprägnierten Fasermaterial eine Stärke von etwa 2 mm bis 12 mm aufweist.
  3. Tür-Verschließelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der vorgehängten Schale (4) und den dieser Schale (4) nächstbenachbarten Abschnitten des Türblattes (2) ein Spalt (7) ausgebildet ist.
  4. Tür-Verschließelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt (7) eine Tiefe von 2 mm bis 15 mm hat.
  5. Tür-Verschließelement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass dem Spalt (7) in Randbereichen der Schale (4) Dichtungen (8) zugeordnet sind.
  6. Tür-Verschließelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von der Schale (4) verschiedene Abschnitte des Türblattes (2) aus anderen Materialien hergestellt sind.
  7. Tür-Verschließelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die anderen Materialien Holz, Aluminium, Kunststoff sind.
  8. Tür-Verschließelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zarge auf einer Seite des Türblattes (2) ein Blendrahmen (1) zugeordnet ist, dessen Abschnitte aus dem Material der vorgehängten Schale (4) ausgebildet sind.
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