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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Belüftung von
Räumen,
insbesondere zum Einbau an Tür-
oder Fensterzargen mit einem zu einer Wand hin offenen Profil, mit
wenigstens einem den Außenbereich
mit dem Innenbereich verbindenden Lüftungskanal, der wenigstens
eine Einströmöffnung im
Außenbereich
und wenigstens eine Ausströmöffnung im
Innenbereich sowie einen der Aufnahme eines Filter- und/oder Wärmedämm- und/oder
Schalldämmmaterials
dienenden Hohlraum besitzt.
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Eine übliche Methode
zur Belüftung
von Räumen
stellt das regelmäßige Öffnen der
Außenfenster
dar. Die Nachteile dieser Art der Luftzuführung liegen auf der Hand:
Es geht Wärmeenergie
verloren, und der Lärm
dringt aus dem Außenbereich nach
innen. Bei Gebäuden
mit in den Wohnungen integrierten Absauganlagen muss zudem eine
ständige
Belüftung
der Räume
gesichert sein, um dem Entstehen eines Unterdrucks entgegenzuwirken.
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Die
einfachste Lösung
einer ständigen
Belüftung
stellen sogenannte Schiebelüfter
dar, die in die Fenster eingebaut werden. Derartige Vorrichtungen besitzen
neben einem ungünstigen
optischen Eindruck auch den Nachteil, dass Geräusche und kalte Luft aus dem
Außenbereich
ungehindert eindringen können.
Zudem entstehen durch diese Art der Zwangsbelüftung oftmals unangenehme Pfeifgeräusche. Es
wurden auch Vorrichtungen zur Belüftung von Räumen entwickelt, die eine Luftumwälzung und eine
Schalldämmung
verwirklichen.
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So
wird in der
DE 41 43
036 A1 eine Belüftungseinrichtung
vorgeschlagen, die im Außenfenster
angeordnet ist und einen den Außenbereich
mit dem Innenbereich verbindenden Kanal besitzt. Innerhalb des durch
den Rahmen des Fensters verlaufenden Kanals befindet sich ein Gebläse. Als
schalldämmende
Mittel sind hierbei Platten o.ä.
den Kanal abdeckende Bauteile am Außenfenster befestigt.
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Daraus
ist ersichtlich, dass diese Lösung eine
ziemlich aufwändige
und optisch nicht gerade ansprechende Konstruktion darstellt. Außerdem ist neben
einer Geräuschbelästigung
durch das Gebläse
auch ein ständiger
Verlust an Wärmeenergie
aus den geheizten Räumen
zu verzeichnen.
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Auch
die
DE 30 13 440 A1 offenbart
eine in ein Außenfenster
oder -tür
integrierte Lüftungsvorrichtung,
bei der ein Lüftungskanal
wenigstens in den oberen und den unteren Rahmenteilen angeordnet ist.
Dieser ist schalldämmend
gestaltet und außerdem
gegen Witterungseinflüsse
geschützt.
In einem innerhalb des Lüftungskanals
angeordneten Hohlraum, der den Lüftungskanal
in einen raumseitigen und einen außenluftseitigen Kanal teilt,
kann sich beispielsweise Filter- oder Wärmedämmmaterial befinden.
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Auch
diese Lüftungsvorrichtung
ist zum Anbringen an im Außenbereich
befindliche Türen
oder Fenster vorgesehen. Dabei erfolgt die Anordnung sowohl im oberen
als auch im unteren Rahmenteil des Fensters. Im unteren Teil tritt
dabei kältere
Luft ein und im oberen Teil warme Luft wieder aus, wodurch zumindest
eine Minimierung des durch die Lüftung entstehenden
Wärmeverlustes
erreicht wird. Aber auch diese Vorrichtung setzt eine komplizierte
und aufwändige
technische Fertigung voraus.
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In
WO 90/05232 A1 ist
eine Türzarge
dargestellt, die einen mit einem rückseitigen Brett versehenen
Lüftungskanal
aufweist, der parallel zu der Laibung oder zu dem Sturz der Wand
verläuft.
Dabei sind winkelförmige
Tragebalken über
den gesamten Umfang der Türöffnung außen an der
Türzarge
angeordnet, die auf der einen Seite an der Wand und auf der anderen
Seite in an der Türzarge
vorhandenen Ritzen befestigt sind. Die durchströmende Luft kann in Richtung
der parallel zu der Innen- bzw. Außenwand verlaufenden Öffnungen
der Tragebalken umgeleitet werden. Mit dieser Anordnung wird zwar
vermieden, dass die aus dem Lüftungskanal
ausströmende
Luft zur Türöffnung gerichtet
ist. Es ist aber sehr zeit- und materialaufwendig, diese Belüftungsvorrichtung
entsprechend an Wand und Türzarge
anzubringen. Ein nachträglicher
Einbau ist nicht möglich
oder ebenfalls nur mit einem großen Aufwand zu bewerkstelligen.
Die Anordnung der bekannten Belüftungsvorrichtungen
erfolgt zudem in Tür-
oder Fensterrahmen, die ein geschlossenes Profil besitzen. Ihr Einsatz
erfolgt vorwiegend an Außenwänden von
Gebäuden.
Im Innenbereich werden Fenster und Türen verwendet, die beispielsweise
eine Anbringung von Ein- und Ausströmöffnungen in deren Falzen auf
Grund der geringen Abmessungen nicht gestatten. So werden in Wohnungen
mit integrierten Absauganlagen z.B. Auskehlungen in den unteren Bereich
der Innentüren
eingebracht, über
die ein Luftaustausch erfolgt. Für
Wohnungseingangstüren sind
derartige Konstruktionen nicht anwendbar. Hier stehen Anforderungen
an die Sicherheit im Vordergrund. Auch der Brand- und der Lärmschutz
müssen beachtet
werden. Dabei sollen die Verluste an Wärmeenergie ebenfalls so gering
wie möglich
gehalten werden. Die Türzargen
der Wohnungseingangstüren weisen
zudem häufig
ein zur Wand hin offenes Profil auf, wodurch die bekannten Lüftungsvorrichtungen nicht
zum Einsatz kommen können.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zur Belüftung von
Räumen
zu schaffen, die insbesondere im Innenbereich anwendbar ist und
die Anforderungen an Sicherheit, Wärmedämmung und Brand-/Lärmschutz
erfüllt
und die bei einfacher Fertigung und Konstruktion leicht nachrüstbar ist.
Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Vorrichtung zur Belüftung
von Räumen, insbesondere
zum Einbau an Tür-
oder Fensterzargen mit einem zu einer Wand hin offenen Profil, mit wenigstens
einem den Außenbereich
mit dem Innenbereich verbindenden Lüftungskanal, der wenigstens eine
Einströmöffnung im
Außenbereich
und wenigstens eine Ausströmöffnung im
Innenbereich sowie einen der Aufnahme eines Filter- und/oder Wärmedämm- und/oder
Schalldämmmaterials
dienenden Hohlraum aufweist, ist dadurch gekennzeichnet, dass sich
der Hohlraum innerhalb eines Hohlprofils befindet, welches gebildet
wird durch das zu der Wand hin offene Profil der Türzarge sowie
durch ein beabstandet zu der Wand angeordnetes oder flächig an
ihr anliegendes Winkelteil.
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Das
Hohlprofil kann gebildet werden durch das aus einem mehrfach abgewinkelten
Profilstück bestehende
offene Profil der Tür-
oder Fensterzarge sowie aus dem zwei rechtwinklig zueinander angeordnete
Schenkel aufweisenden Winkelteil, wobei der eine Schenkel beabstandet
zu der sich im Innenbereich befindenden Wand oder flächig an
ihr anliegend und der andere Schenkel beabstandet zu dem Sturz bzw.
der Laibung der Wand oder flächig
an diesen anliegend angeordnet ist.
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Das
Hohlprofil kann auch gebildet werden durch das aus einem mehrfach
abgewinkelten Profilstück
bestehende offene Profil der Tür-
oder Fensterzarge sowie aus dem drei Schenkel aufweisenden Winkelteil,
wobei der erste Schenkel beabstandet zu der sich im Innenbereich
befindenden Wand oder flächig
an ihr anliegend, der rechtwinklig zum ersten Schenkel verlaufende
zweite Schenkel beabstandet zu dem Sturz bzw. der Laibung der Wand
oder flächig an
diesen anliegend, und der rechtwinklig zum zweiten Schenkel verlaufende
dritte Schenkel an dem vom Sturz bzw. der Laibung der Wand wegführenden Abschnitt
des Profilstücks
anliegend angeordnet ist.
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Das
Hohlprofil kann auch gebildet werden durch das aus einem mehrfach
abgewinkelten Profilstück
bestehende offene Profil der Tür-
oder Fensterzarge sowie aus dem drei Schenkel aufweisenden Winkelteil,
wobei der erste Schenkel beabstandet zu der sich im Innenbereich
befindenden Wand oder flächig
an ihr anliegend, der rechtwinklig zu diesem verlaufende zweite
Schenkel beabstandet zu dem Sturz bzw. der Laibung der Wand oder
flächig
an diesen anliegend und der dritte, rechtwinklig zum zweiten Schenkel
verlaufende, Schenkel beabstandet zu der sich im Außenbereich
befindenden Wand oder flächig
an ihr anliegend angeordnet ist.
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Dabei
sind wenigstens eine Einströmöffnung in
einem dem Außenbereich
des Raumes zugewandten Abschnitt des Profilstücks und wenigstens eine Ausströmöffnung in
einem dem Innenbereich des Raumes zugewandten Abschnitt des Profilstücks angeordnet.
Es kann mindestens ein mit Ein- und
Ausströmöffnungen
versehenes Hohlprofil in einem im oberen, dem Sturz der Wand zugewandten
Bereich der Tür- oder Fensterzarge
angeordnet sein. Es kann aber auch mindestens ein mit Ein- und Ausströmöffnungen
versehenes Hohlprofil in einem oder beiden der der Laibung der Wand
zugewandten senkrechten Seitenteile der Tür- oder Fensterzarge angeordnet sein.
Sowohl das Profilstück
als auch das Winkelteil kann ein- oder mehrteilig ausgebildet sein.
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Die
Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
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Es
zeigen
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1 die
Vorderansicht einer Tür
mit Türzarge
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2 einen
Schnitt A-A gemäß 1 durch das
offene Profil der Türzarge
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3 einen
Schnitt B-B durch das geschlossene Profil der Türzarge mit einem zweischenkligen Winkelteil
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4 einen
Schnitt B-B durch das geschlossene Profil der Türzarge mit einem dreischenkligen Winkelteil
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5 einen
Schnitt B-B durch das geschlossene Profil der als Umfassungszarge
ausgebildeten Türzarge
mit einem dreischenkligen Winkelteil
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Eine
Türzarge 1 nimmt
eine Tür 2 auf,
vorzugsweise eine Wohnungseingangstür, die einen Raum in einen
Innenbereich I und einen Außenbereich
II teilt. Dabei weist die Türzarge 1 ein
zu einer Wand 3 hin im Querschnitt offenes Profil auf,
das aus einem mehrfach abgewinkelten Profilstück 4 besteht (2).
Dieses bildet zusammen mit einem Winkelteil 7 wenigstens
abschnittsweise ein Hohlprofil 6 mit einem Hohlraum 5 (3, 4 und 5).
Ein derartiges, im Querschnitt geschlossenes Hohlprofil 6 ist
wenigstens in einem Bereich, vorzugsweise im oberen, dem Sturz der
Wand 3 zugeordneten Bereich der Türzarge 1 angeordnet
(1). Denkbar ist aber auch die Anordnung eines
oder mehrerer derartiger Hohlprofile 6 in den senkrechten,
der Laibung der Wand 3 zugeordneten Seitenteilen 1.2, 1.3 der
Türzarge 1.
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In 3 weist
das Winkelteil 7 zwei rechtwinklig zueinander stehende
und flächig
an der sich im Innenbereich I des Raumes befindenden Wand 3.1 bzw.
am Sturz der Wand 3 anliegende Schenkel 7.1 bzw. 7.2 auf.
Das die Türzarge 1 bildende
Profilstück 4 besteht
im dem Außenbereich
II des Raumes zugewandten Teil aus einem rechtwinklig auf dem Schenkel 7.2 des
Winkelteils 7 stehenden, vom Sturz der Wand 3 wegführenden
Abschnitt 4.1, einen sich daran rechtwinklig anschließenden,
zur geschlossenen Tür 2 gerichteten
Abschnitt 4.2, der in einen kurzen, parallel zur Tür 2 in
Richtung des Sturzes der Wand 3 verlaufenden Abschnitt 4.3 übergeht.
Der nächste,
sich rechtwinklig an letzteren anschließende, von der Tür 2 weggerichtete
Abschnitt 4.4 ist Teil eines zur Tür 2 hin offenen U-Profils, das außerdem durch
einen wiederum parallel zur Tür 2 sowie
beabstandet zum Abschnitt 4.1 verlaufenden Abschnitt 4.5 und
durch einen rechtwinklig zur Tür 2 sowie
beabstandet zu dem Schenkel 7.2 des Winkelteils 7 verlaufenden
Abschnitt 4.6 gebildet wird. Der nächste, sich schon im Innenbereich
I befindende, Abschnitt 4.7 des Profilstücks 4 verläuft parallel
und beabstandet zu dem an der Wand 3.1 anliegenden Schenkel 7.1 des
Winkelteils 7, um dann in den rechtwinklig auf diesen auftreffenden
Abschnitt 4.8 überzugehen,
der somit das Profil schließt.
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In
dem sich im Außenbereich
II befindenden waagerechten Abschnitt 4.2 sind Einströmöffnungen 8 und
in dem ebenfalls waagerechten, sich im Innenbereich I befindenden
Abschnitt 4.8 Ausströmöffnungen 9 angebracht.
Dabei befindet sich der Abschnitt 4.2 am untersten Teil
und der Abschnitt 4.8 am obersten Teil der Türzarge 1.
Es ist aber ebenso die Anbringung der Ein- bzw. der Ausströmöffnungen 8, 9 an
anderen Abschnitten des Profilstücks 4 denkbar.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
sieht die Verwendung eines zweifach abgewinkelten anstelle des einfach
abgewinkelten Winkelteils 7 vor (4). Der
dritte Schenkel 7.3 verläuft dabei – vom Sturz der Wand 3 weggerichtet – entlang
dem Abschnitt 4.1 des mehrfach abgewinkelten Profilstücks 4 auf
dessen der Tür 2 zugewandten
Seite, wodurch eine bessere Abdichtung des Hohlprofils 6 erzielt
wird.
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In
dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Bildung
des Hohlprofils 6 in einer Umfassungszarge gezeigt. Dabei
umschließt
das Profilstück 4 der
Türzarge 1 die
Wand 3 derart, dass der Abschnitt 4.1 parallel
und beabstandet zu der sich im Außenbereich II des Raumes befindenden Wand 3.2 verläuft. Der
rechtwinklig zum zweiten Schenkel 7.2 verlaufende dritte
Schenkel 7.3 des Winkelteils 7 liegt hier flächig an
der Wand 3.2 an. Geschlossen wird das Profil durch den
rechtwinklig auf dem Schenkel 7.3 stehenden Abschnitt 4.0 des Profilstücks 4,
an dem auch die Einströmöffnungen 8 angebracht
sind. Da sich der Abschnitt 4.0 bei Anordnung des Hohlprofils 6 im
oberen Teil der Türzarge 1 ebenfalls
oben befindet, sind die Einströmöffnungen 8 für den Betrachter
unsichtbar. Unabhängig
davon können
die Ein- und Ausströmöffnungen 8, 9 für einen
besseren Anblick entsprechend verkleidet werden. Die angeführten Ausführungsbeispiele
zeigen jeweils ein an der Wand 3, 3.1, 3.2 bzw.
am Sturz oder der Laibung der Wand 3 flächig anliegendes Winkelteil 7.
Es ist aber auch möglich,
dass sämtliche drei
Schenkel 7.1, 7.2, 7.3 oder auch nur
ein oder zwei Schenkel (beispielsweise 7.1 und/oder 7.2)
in einem Abstand zur Wand 3 verlaufen. Das hängt von der
konkreten Funktion der für
den Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Belüftung
vorgesehenen Tür 2 bzw.
Türzarge 1 ab.
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Auch
können
das die Türzarge 1 bildende Profilstück 4 und
das Winkelteil 7 sowohl ein- als auch mehrteilig ausgebildet
sein. Die mehrteilige (vorzugsweise zweiteilige) Ausbildung insbesondere des
Winkelteils 7 erleichtert eine Nachrüstung der Tür- bzw. Fensterzargen mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
und ermöglicht
dabei gleichzeitig einen Wandstärkenausgleich.
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Das
entstandene Hohlprofil 6 mit dem eingeschlossenen Hohlraum 5 ist
in der Lage, auf Grund seiner Größe unterschiedlichste
Materialien M aufzunehmen. Neben einem Filtermaterial können beispielsweise
ein mit einem Rauchmelder in Wirkverbindung stehender Sensor und/oder
ein bei Hitzeeinwirkung aufschäumendes
Material und/oder ein schalldämmendes
Material eingebracht werden.
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Die
Wirkungsweise ist folgende:
Durch die im Außenbereich II befindlichen
Einströmöffnungen 8 tritt
auch bei geschlossener Tür 2 bzw. geschlossenem
Fenster ständig
Zuluft ZII ein, die so in den mit den entsprechenden
Materialien M gefüllten
Hohlraum 5 gelangt. Gefiltert strömt diese als Zuluft ZI durch die im Innenbereich I angeordneten
Ausströmöffnungen 9 des
Hohlprofils 6 in die Wohnung. Insbesondere bei Anwendung
einer hier nicht näher beschriebenen
Wärmerückgewinnungseinrichtung, durch
die sich bereits frische, erwärmte
Zuluft ZII im Außenbereich II, dem Treppenhaus,
befindet, wird eine energiesparende, konstante Grundlüftung der Wohnräume erreicht.
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Der
in dem Hohlprofil 6 angeordnete Hohlraum 5 stellt
im Grunde einen vergrößerten Lüftungskanal
dar. Dadurch ist genügend
Platz, um den beispielsweise an eine Wohnungseingangstür gestellten Anforderungen
bezüglich
Schall- und Brandschutz gerecht zu werden. So wird bei dieser Belüftungsvorrichtung
bei einer Rauchentwicklung im Falle eines Brandes durch den Rauchmelder
Alarm ausgelöst. Bei
einem Feuer schäumt
das Material durch die entstehende Hitze auf und verschließt die Ein-
und Ausströmöffnungen 8 und 9 im
Hohlprofil 6.
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Insbesondere
in Wohnungen mit Absauganlagen für
die Abluft – wie
sie häufig
in Plattenbauten zum Einsatz kommen – stellt diese Vorrichtung
eine optimale Lösung
dar, die eine Belüftung
ohne die störenden
Nebengeräusche
der Zwangsbelüftungsvorrichtungen
des Standes der Technik erreicht, gleichzeitig einen Brand- und
Lärmschutz
gewährt,
den Anforderungen an Sicherheit und Wärmedämmung gerecht wird und zudem
den optischen Eindruck nicht stört.
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Anwendbar
ist diese Vorrichtung zur Belüftung
von Räumen
bei allen Tür-
oder Fensterzargen, die ein zur Wand hin offenes Profil aufweisen.
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Die
erfindungsgemäße Belüftungsvorrichtung
kann dabei bereits bei der Fertigung in der Türzarge 1 vorgesehen
sein. Sie kann aber auch schnell und einfach nachgerüstet werden.
Es wird nur das zusätzliche
Winkelteil 7 an der Türzarge 1 befestigt sowie
einige zusätzliche
Löcher
in diese eingebracht. Ebenso einfach ist das Auswechseln des sich
in dem Hohlraum 5 befindenden Materials M über die
sich im Innenbereich I befindende Ausströmöffnung 9.