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Die
Erfindung betrifft eine Führungseinrichtung für
einen mit Laufrädern versehenen Kran auf einer Kranbahn
mit Kranschienen, wobei die Führungseinrichtung mindestens
zwei Führungsrollen umfasst, die einander gegenüber
liegend im Bereich der Flanken der Kranschiene durch eine Konsole
gehalten sind, wobei die Konsole quer zur Längsachse der
Kranschiene beweglich durch einen Träger aufgenommen ist.
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Es
sind verschiedene Kranarten bekannt; so zum Beispiel Brückenkräne
oder auch Portalkräne. Allen diesen Kranarten ist jedoch
gemein, dass diese auf zwei parallel zueinander verlaufenden Kranschienen
verfahren werden, die die Kranbahn bilden. Hierzu besitzt jeder
Kran ein Laufwerk. Ein Laufwerk umfasst einen Kopfträger,
der zwei oder mehr Laufräder aufnimmt. Die beiden Kopfträger
des Krans sind durch den Kranträger verbunden. Zur Führung
der Laufräder auf den Kranschienen sind Spurkränze
an den Laufrädern vorgesehen.
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Es
ist allerdings bekannt, dass Kranbahnen, bestehend aus zwei im Wesentlichen
parallel zueinander verlaufenden Kranschienen, in horizontaler Richtung
uneben sind, das heißt, Spurabweichungen aufweisen. Derartige
Spureinrichtungen können bis zu + – 50 mm zu jeder
Seite betragen. Räder von Laufwerken mit Spurkranz können
allerdings nur Abweichungen im Spurmaß von etwa + – 10
mm ausgleichen. Da nun alle Laufräder eines Krans mit Spurkränzen
versehen sind, kann es im ungünstigsten Fall dazu kommen,
dass der Spurkranz eines Rades auf die Lauffläche der Kranschiene
aufläuft, dort für einen kurzen Augenblick verbleibt,
um dann, wenn die Spurmaßabweichung geringer wird, wieder
neben die Kranschiene zu gelangen. Hierbei entstehen erhebliche
Erschütterungen im Kran, die zum einen zu Schäden
am Kran selbst führen können, darüber hinaus
aber auch Personen gefährden. Im Weiteren ergeben sich
erhebliche horizontale Belastungen der Kranbahn, wenn das Laufrad
mit seinem Spurkranz die Schienen der Kranbahn zusammendrückt.
Wird hierbei die Belastung der einzelnen Kranschienen zu groß,
dann kann es im Extremfall vorkommen, dass die Kranschienen aus
der Verankerung gerissen werden.
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Insofern
ist aus der
EP 0 972
740 B1 bereits eine Führungseinrichtung der eingangs
genannten Art bekannt, die in der Lage ist, große Spurmaßabweichungen
der Kranbahn auszugleichen, wobei sichergestellt ist, dass die Laufräder
hierbei in ihrer vorgesehenen Lage auf den Kranschienen der Kranbahn
verbleiben.
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Die
EP 0 972 740 B1 zeigt
in diesem Zusammenhang eine Führungseinrichtung, die zwei
Führungsrollen aufweist, die einander gegenüber
liegend im Bereich der Flanken der Kranschiene durch eine Konsole
gehalten sind, wobei die Konsole quer zur Längsachse der
Kranschienen beweglich und auch feststellbar ist. Die Führungseinrichtung
ist hierbei stirnseitig am Kopfträger des Krans angeordnet. Durch
die beiden Führungsrollen, die einander gegenüber
liegend an der einen Flanke der Kranbahn angreifen, wird erreicht,
dass das Laufrad des Krans, im Bereich dessen sich die Führungsrollen
befinden, durch die Führungsrollen auf der Kranschiene
geführt ist, mithin ein Spurkranz an den Rädern
nicht erforderlich ist. Weist die Kranschiene nunmehr Spurmaßabweichungen
auf, so können die Führungsrollen, da die Konsole
beweglich ist, der Bewegung des Laufrades des Krans in gewissem
Umfang nachgeben. Das heißt, dass das Laufrad bzw. das
Laufwerk des Krans durchaus entsprechend dem Spurmaß der Kranbahn
eine Art Taumelbewegung ausführen kann. Die Führungseinrichtung
selbst umfasst hierbei zwei einander gegenüber liegende
auf die Konsole wirkende Kolbenzylinderantriebe, insbesondere Hydraulikzylinder,
durch die einerseits die Bewegung der Konsole relativ zu den Kranschienen
ermöglicht wird und andererseits die Bewegung der Konsole
gesperrt werden kann, um ein Herunterfahren der Laufräder
von den Schienen im Extremfall zu verhindern.
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Die
aus der
EP 0 972 740
B1 bekannte Führungseinrichtung hat sich als sehr
zuverlässig erwiesen, jedoch ist die Führungseinrichtung
auch aufgrund einer einzusetzenden Steuerung relativ aufwendig.
Insbesondere hat man festgestellt, dass dann, wenn das Laufrad des
Krans im Wesentlichen gleich groß oder kleiner ist als
die Kranschiene selbst, es häufig zu einem Sperren der
Führungseinrichtung kommt, um eben ein Ablaufen des Laufrades von
der Kranschiene zu vermeiden.
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Um
die Führungseinrichtung für einen solchen Kran
weniger anfällig zu machen ist man nunmehr dazu übergegangen,
die Laufräder im Verhältnis zur Breite der Kranschiene
breiter zu gestalten. Das heißt, dass die Laufräder
eine Breite aufweisen, die etwa 50% bis 70% über der Breite
der Schiene liegt; dies in Abhängigkeit von dem Verschleiß der Kranbahn,
das heißt, wie weit die Auslenkung der Kranbahn relativ
zum Mittenlauf ist.
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Des
Weiteren ist die aus der
EP
0 972 740 B1 bekannte Vorrichtung relativ teuer, im Wesentlichen
bedingt durch die Komplexität der hydraulischen Regelung.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht demzufolge darin,
eine Führungseinrichtung der eingangs genannten Art derart
weiterzubilden, dass diese wesentlich einfacher aufgebaut und daher
preiswerter herstellbar ist.
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Zur
Lösung der Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass die Konsole mindestens einen Anschlagbock aufweist, wobei der
Anschlagbock zu beiden Seiten unter der Last mindestens einer Feder
steht, wobei die Feder durch den Träger der Konsole abgestützt
ist. Hieraus wird deutlich, dass die Konsole, die quer zur Längsachse
des Trägers von dem Träger beweglich aufnehmbar
ist, durch die Federn zentriert wird, und zwar in dem Sinne zentriert
wird, dass sich die Laufräder des Krans immer im Wesentlichen
mittig auf der Kranschiene befinden. Dadurch, dass die Laufräder
zwischen 60% und 70% breiter sind als die Breite der Schiene, besteht
selbst dann, wenn sich erhebliche Abweichungen hinsichtlich der
Spur der Kranbahn ergeben, nicht die Gefahr, dass die Laufräder
von der Kranschiene abgleiten.
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Für
den Fall eines Federbruchs wird eine sichere Kranführung
durch einstellbare mechanische Endanschläge gewährleistet.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass zur Führung
der mindestens einen Feder eine Führungsachse vorgesehen
ist. Das heißt, dass, um ein Ausbrechen der Feder bei Stauchen
zu verhindern, die Feder durch die Führungsachse geführt
ist, die vorzugsweise teleskopierbar ausgebildet ist.
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Nach
einem weiteren Merkmal zeichnet sich die Erfindung dadurch aus,
dass der Träger als Gehäuse ausgebildet ist, wobei
sich die mindestens eine Feder an der Gehäusewandung abstützt.
Das heißt, dass die Gegenkraft von der Gehäusewandung
auf den Anschlagbock übertragen wird.
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Vorteilhaft
ist fernerhin, wenn die Gehäusewandung Mittel zur Einstellung
der Federspannung aufweist. Um den Weg der Laufräder auf
der Kranschiene seitlich zu begrenzen, kann es sinnvoll sein, dies
durch eine erhöhte Federspannung zu bewerkstelligen. Insofern
ist die Feder zu jeder Seite des Anschlagbocks durch beispielsweise
Schrauben, die auf einen Teller wirken, an dem die Feder im Bereich der
Gehäusewandung anliegt, vorspannbar.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung weist die Konsole Konsolführungen
auf, die auf einer Gleitachse des Trägers verschieblich
gelagert sind. In Einzelnen ist hierbei vorgesehen, dass die Konsole oberhalb
und unterhalb des Anschlagbocks mit den Federn, jeweils zwei Konsolführungen
auf einer Gleitachse aufweist. Zwei Konsolführungen sind sinnvoll,
um ein Verkanten auf der Gleitachse zu vermeiden.
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Die
erfindungsgemäße Führungseinrichtung ist
vorteilhaft an jedem Ende des Kopfträgers angeordnet. Jede
der Führungseinrichtungen umfasst mindestens zwei einander
gegenüber liegende, ein Paar bildende, Rollen, wobei jedoch
bei schweren Kränen auch zwei Rollenpaare bei einer Führungseinrichtung
vorgesehen sein können.
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Anhand
der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher
erläutert.
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1 zeigt
einen Ausschnitt des Krans mit dem Kopfträger und den stirnseitig
an dem Kopfträger angeordneten Führungseinrichtungen;
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2 zeigt
die Führungseinrichtung im Schnitt;
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3 zeigt
eine Aufsicht auf die Führungseinrichtung.
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Der
insgesamt mit 1 bezeichnete Kran besitzt die beiden Kranträger 2,
die auf dem Kopfträger 3 lagern. Unterhalb des
Kopfträgers 3 befindet sich die Kranschiene 4,
wobei zu beiden Seiten des Kopfträgers 3 die erfindungsgemäßen
Führungseinrichtungen 10 angeordnet sind. Die
Führungseinrichtungen 10 gemäß 1 zeigen
zwei Paare von Führungsrollen, wobei die Führungsrollen
paarweise an der Flanke der Kranschiene 4 anliegen.
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Die
Ausbildung der Führungseinrichtung ergibt sich nunmehr
aus 2. Die insgesamt mit 10 bezeichnete Führungseinrichtung
umfasst das als Träger ausgebildete Gehäuse 15,
das die Konsole 20 aufnimmt. Das Gehäuse 15 zeigt
zwei beabstandet zueinander angeordnete Gleitachsen 16,
auf denen die mit 17 bezeichneten Konsolführungen
lagern. Die Konsolführung 17 weist eine Gleitbuchse 17a auf,
um ein dauerhaftes Gleiten auf den Gleitachsen zu erlauben. Die
Konsole 20 besitzt darüber hinaus zu beiden Seiten
eine teleskopierbare Führungsachse 22. Die Führungsachse 22 lagert
mit einem Ende an der Gehäusewandung 15a und drückt
mit ihrem anderen Ende an den Anschlagbock 21. Die Führungsachse 22 ist
insofern, wie bereits ausgeführt, teleskopierbar ausgebildet,
weshalb die beiden Teile 22a und 22b der Führungsachse 22 ineinander
verschieblich gelagert sind. Endseitig im Bereich der Gehäusewandung 15a ist
ein Anschlagteller 23 vorgesehen, der durch in der Gehäusewandung 15a angeordnete
Schrauben 25 in Richtung der Längsachse der Führungsachse 22 verschieblich
ist, wobei hierdurch die Federkennlinie der auf der Führungsachse
angeordneten Feder 27 einstellbar ist. Das heißt,
dass, je weiter die Feder 27 vorgespannt wird, um so steifer
die Führungseinrichtung ist. Die Konsole 20 zeigt
darüber hinaus einen Konsolträger 30,
wobei der Konsolträger 30 einen Führungsbolzen 32 zeigt,
an dem ein Führungsrollentisch 34 angeordnet ist,
der schlussendlich die Führungsrollen 35 aufnimmt.
Der Tisch 34 ist um den Bolzenträger 32 drehbar
gelagert.
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Die
mechanisch einstellbaren Endanschläge 36 werden
auf den max. Gleitweg der Konsole 20 eingestellt. Damit
wird sichergestellt, dass bei Federbruch 20 der Kran sicher
weitergeführt werden kann.
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Aus 3 ergibt
sich, dass der Führungstisch 34 zu beiden Seiten
des Gehäuses 15 jeweils zwei Führungsrollen 35 aufweist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0972740
B1 [0004, 0005, 0006, 0008]