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Die
Erfindung betrifft eine Befestigungseinrichtung zur Wand- oder Deckenbefestigung
einer Schiene, insbesondere einer Lauf- oder Führungsschiene,
mit einem Grundkörper, der einerseits mit einer Wand oder
Decke und andererseits mit der Schiene verbindbar ausgebildet ist,
wobei der Grundkörper ein Winkelprofil mit zwei Schenkeln
ist, von denen der erste Schenkel Öffnungen zur Durchführung
von mit der Wand oder Decke verbindbaren Befestigungselementen aufweist.
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Eine
Befestigungseinrichtung der vorgenannten, das heißt gattungsgemäßen
Art ist aus der
WO 00/55460 bekannt.
Zur Wandbefestigung einer Lauf- oder Führungsschiene kommen
hier Winkelelemente zum Einsatz, die einerseits mit der Lauf- oder Führungsschiene
und andererseits mit der Wand zu verschrauben sind. Die Lauf- oder
Führungsschiene verfügt zu diesem Zweck über
Gewindebohrungen, in die Befestigungselemente in Form von Schrauben zur
Anordnung der Schiene an den Winkelelementen einzuschrauben sind.
Zum Zwecke der Wandmontage kommen gleichfalls Schrauben zum Einsatz,
die unter Verwendung von beispielsweise Dübeln oder ähnlichen
Hilfsmitteln in der Wand zu verankern sind. Zur Hindurchführung
dieser Schrauben verfügen die Winkelelemente über
entsprechende Durchgangsöffnungen.
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Obgleich
sich die aus der
WO 00/55460 vorbekannte
Konstruktion im alltäglichen Praxiseinsatz bewährt
hat, besteht Verbesserungsbedarf. So wird es insbesondere als nachteilig
angesehen, dass die Köpfe der Schrauben sowohl für
die Wandbefestigung als auch für die Anordnung der Schiene
an den Winkelelementen freiliegen und deshalb sehr schnell verschmutzen
können. Es können sich in nachteiliger Weise regelrechte
Staubansammlungen finden, deren Beseitigung in aller Regel vergleichsweise
aufwendig ist. An den freistehenden Schraubköpfen bleiben
nämlich herkömmliche Reinigungsmittel zur Staubentfernung,
wie zum Beispiel Staubwedel, Staubtücher oder dergleichen
in aller Regel hängen oder fangen sich hier. Im Übrigen
besteht ein nicht zu vernachlässigendes Verletzungsrisiko,
weil die freistehenden Schraubköpfe bei nicht bedächtiger
Staubentfernung aufgrund ihrer Scharfkantigkeit beim Überfahren
mit der Hand und/oder Fingern Hautabschürfungen, Fingernageleinrisse
und/oder dergleichen verursachen können. Um diesen Nachteil
zu überwinden, wurde mit der
EP 1 197 624 B1 eine Befestigungseinrichtung
vorgeschlagen, die geschlossen ausgebildet ist. Bei dieser geschlossenen
Ausgestaltungsform kommt ein Winkelprofil zum Einsatz, dessen einer
Schenkel eine zur Innenseite hin offene, T-förmig ausgestaltete
Nut aufweist. In diese Nut können Arretierelemente zur
Anordnung der Lauf- oder Führungsschiene eingesetzt werden,
so dass sich im Unterschied zur vorerläuterten Konstruktion nach
der
WO 00/55460 der
Vorteil ergibt, dass die zur Befestigung der Lauf- oder Führungsschiene
am Winkelprofil vorgesehenen Befestigungseinrichtungen von außen
nicht zugänglich sind, das heißt nicht freiliegen,
womit das Verletzungsrisiko erheblich reduziert ist. Zum anderen
ist es in vorteilhafter Weise sehr viel einfacher möglich,
die gesamte Einrichtung sauber zu halten und insbesondere von Staub
oder anderen Verunreinigungen zu befreien.
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Von
Nachteil bei der Konstruktion nach der
EP 1 197 624 B1 ist allerdings
der vergleichsweise hohe Montageaufwand, um eine Lauf- oder Führungsschiene
bestimmungsgemäß am Winkelprofil anzuordnen. Aufgrund
der innenliegenden T-Nut zur Aufnahme des Arretierelements bedarf
es eines gewissen Montagegeschicks, da das Arretierelement zunächst
in die T-förmige Nut einzufädeln und alsdann ein
Montageelement in Form beispielsweise einer Schraube in das Arretierelement
einzuführen ist. Diese recht aufwendige Montage ist zeitaufwendig und
je nach Installationsort nicht immer einfach durchzuführen.
Die optische Schlichtheit der Konstruktion nach der
EP 1 197 624 B1 und die
damit einhergehende gute Möglichkeit der Reinigung ergibt sich
damit zu Lasten der Montagefreundlichkeit.
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Ausgehend
vom Vorbeschriebenen ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Befestigungseinrichtung der
gattungsgemäßen Art dahingehend weiterzuentwickeln,
dass bei gleichzeitiger Montagefreundlichkeit gute Reinigungsmöglichkeiten
geschaffen sind.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen,
dass der zweite Schenkel auf seiner der Schiene zugewandten Innenseite
einen über die gesamte Längserstreckung des Schenkels ausgebildeten
Schraubkanal aufweist.
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Der
Grundkörper der Befestigungseinrichtung verfügt
in an sich bekannter Weise über ein Winkelprofil, das einen
ersten Schenkel und einen zweiten Schenkel aufweist. Mittels des
ersten Schenkels erfolgt die Wand- oder Deckenbefestigung. Der zweite
Schenkel wird mit der Lauf- oder Führungsschiene verbunden,
und zwar verschraubt. Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß ein
Schraubkanal vorgesehen, der sich auf der der Schiene zugewandten
Innenseite des zweiten Schenkels erstreckt, und zwar über
die gesamte Längserstreckung.
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Der
erfindungsgemäß vorgesehene Schraubkanal dient
der Aufnahme von insbesondere selbstschneidenden Schrauben. Diese
können zur Anordnung der Schiene am Grundkörper
in einfacher Weise in den Schraubkanal eingeschraubt werden, und
zwar mit Bezug auf die Längserstreckung des Schraubkanals
an beliebiger Stelle. Der Schraubkanal dient als Widerlager, an
welchem sich die Schrauben zur Befestigung der Schiene am Grundkörper der
Befestigungseinrichtung abstützen.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung erweist sich insbesondere
deshalb als vorteilhaft, weil mit ihr eine geschlossene und damit
auf einfache Weise zu reinigende Konstruktion einerseits und andererseits
eine in einfacher Weise zu montierende Anordnung vorgeschlagen wird.
Die einfache Montage ergibt sich dabei dadurch, dass die zur Befestigung
der Schiene am zweiten Schenkel dienenden Schrauben an einer beliebigen
Stelle in den Schraubkanal eingebracht werden können. Dabei
sind die in der Schiene zur Durchführung der Schrauben
vorgesehenen Öffnungen bevorzugterweise als Langlöcher
ausgebildet, was es des weiteren ermöglicht, die Schiene
zunächst einmal vorzumontieren, alsdann gegenüber
dem Grundkörper in Längsrichtung durch Verschiebung
auszurichten, um dann in einem dritten Montageschritt die Schrauben
fest anzuziehen, womit dann eine ordnungsgemäße
und lagesichere Verbindung zwischen Schiene und Grundkörper
der Befestigungseinrichtung ausgebildet wird.
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Dabei
hat sich in überraschender Weise gezeigt, dass ein als
Schraubkanal ausgebildetes Widerlager für die Befestigungsschrauben
zur Verbindung von Schiene und zweitem Schenkel des Grundkörpers
eine ausreichende Kraftaufnahme gewährleistet. Es war bislang
davon ausgegangen worden, dass es die im alltäglichen Praxiseinsatz
auf die Verbindungsschrauben einwirkenden Kräfte erforderlich machen,
als Widerlager entweder den Schraubenkörper vollständig
umschließende Muttern nach dem Vorbild der
WO 00/55460 oder aufwendige, zur
Aufnahme von Arretierelementen mit einem Hinterschnitt versehene
Nuten nach dem Vorbild der
EP
1 197 624 B1 zu verwenden, um eine dauerhaft sichere Kraftübertragung
gewährleisten zu können. Es hat sich jedoch gezeigt,
dass ein in erfindungsgemäßer Weise ausgebildeter
Schraubkanal völlig ausreichend ist, um die im Praxiseinsatz
auftretenden Kraftbeanspruchungen vollends und sicher aufnehmen und
in die Wand oder Decke ableiten zu können. Dabei erlaubt
die erfindungsgemäße Ausgestaltung eine sehr viel
einfachere Montage, insbesondere auch deshalb, weil die Verwendung
von selbstschneidenden Schrauben möglich ist, die je nach Lochbild
der Schiene und/oder Einbausituation vor Ort an beliebiger Stelle
in den Schraubkanal eingebracht werden können. Dies gestattet
es, die Befestigungseinrichtung wand- oder deckenseitig endzumontieren,
um dann in einem weiteren Montageschritt die Schiene mit der Befestigungseinrichtung zu
verbinden, was durch einfaches Eindrehen einer entsprechenden Anzahl
von Verbindungsschrauben erfolgt. Aufgrund der schon vorbeschriebenen
Langlochkonstruktion kann dabei sogar eine Vormontage der Schiene
am Grundkörper der Befestigungseinrichtung erfolgen, die
es gestattet, eine wunschgemäße Ausrichtung der
Schiene gegenüber der Befestigungseinrichtung vornehmen
zu können.
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Nach
außen hin sind bei der erfindungsgemäßen
Konstruktion keine Schraubverbindungen, Schraubenteile, Muttern
oder dergleichen sichtbar, so dass insofern ein geschlossenes Profil
zur Verfügung steht. Dies lässt sich in vorteilhafter
Weise von Staub oder anderen Verunreinigungen befreien, das heißt
reinigen, wobei das dem Stand der Technik anhaftende Verletzungsrisiko
nicht besteht.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung anhand der Fign. Dabei zeigen
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1 in
einer schematisch perspektivischen Darstellung die erfindungsgemäße
Befestigungseinrichtung und
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2 die
Befestigungseinrichtung nach 1 in einer
Seitenansicht.
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1 lässt
in einer perspektivischen Darstellung eine Befestigungseinrichtung 1 zur
Anordnung einer Lauf- oder Führungsschiene 4 an
einer Wand 3 oder auch einer Decke erkennen. Die Befestigungseinrichtung 1 ist
aus einem leistenförmigen Grundkörper 2 gebildet,
und zwar in Form eines Winkelprofils. Der Grundkörper 2 verfügt über
einen ersten Schenkel 5 und einen zweiten Schenkel 6.
Wie insbesondere die Darstellung nach 2 erkennen lässt,
dient der erste Schenkel 5 zur Anordnung des Grundkörpers 2 an
einer Wand 3, wohingegen der zweite Schenkel 6 die
Schiene 4 trägt.
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Zur
Anordnung des Grundkörpers 2 an einer Wand 3 oder
Decke dienen Befestigungselemente 7 beispielsweise in Form
von Schrauben, die im endmontierten Zustand durch entsprechende Öffnungen des
ersten Schenkels 5 hindurchgeführt sind. Der besseren Übersicht
wegen sind in den Fign. die Öffnungen zur Hindurchführung
der Befestigungselemente 7 nicht dargestellt. Die Befestigungselemente 7 selbst
sind nur schematisch in den Fign. angedeutet.
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Erfindungsgemäß verfügt
das Grundelement 2 über einen Schraubkanal 9,
der auf der der Schiene 4 zugewandten Innenseite des zweiten
Schenkels 6 ausgebildet ist. Der Schraubkanal 9 erstreckt
sich über die gesamte Längserstreckung des Schenkels 6,
wie sich insbesondere aus der perspektivischen Darstellung nach 1 ergibt.
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Der
Schraubkanal 9 dient der Aufnahme von insbesondere selbstschneidend
ausgebildeten Schrauben 8, wobei diese durch in den Fign.
nicht näher dargestellte Öffnungen im Verbindungsabschnitt 16 der
Schiene 4 hindurchgeführt sind.
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An
den Verbindungsabschnitt 16 der Schiene 4 schließen
sich ein erstes Seitenteil 14 und ein zweites Seitenteil 15 an,
wie sich insbesondere aus der Darstellung nach 2 ergibt.
Im endmontierten Zustand liegen das erste Seitenteil 14 an
einem Steg 12 und das zweite Seitenteil 15 an
einem Fortsatz 11 an. Dabei wird der Fortsatz 11 vom
zweiten Schenkel 6 und der Steg 12 vom ersten
Schenkel 5 getragen.
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Der
Steg 12 dient als Abstandshalter zwischen erstem Schenkel 5 und
erstem Seitenteil 14, wobei sich unter Ausgestaltung eines
Stauraumes 13 eine beabstandete Anordnung des ersten Seitenteils 14 gegenüber
dem ersten Schenkel 5 ergibt. Dieser Stauraum 13 dient
der Aufnahme der Köpfe der schon vorerläuterten
Befestigungselemente 7.
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Die
vorerläuterte Konstruktion erbringt unter anderem den Vorteil,
dass eine geschlossene Außenoberfläche 10 bereitgestellt
ist, die mangels Vorsprünge, Hinterschneidungen und/oder
dergleichen wenig zur Verschmutzung neigt. Darüber hinaus kann
im Verschmutzungsfall eine einfache Reinigung durchgeführt
werden, und zwar ohne Verletzungsrisiko.
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Darüber
hinaus erweist sich die erfindungsgemäße Konstruktion
auch deshalb als vorteilhaft, weil in einfacher Weise eine Montage
durchgeführt werden kann. Die einfache Montagemöglichkeit
ergibt sich dadurch, dass es für eine bestimmungsgemäße
Anordnung der Schiene 4 am Grundkörper 2 lediglich
erforderlich ist, selbstschneidende Schrauben 8 durch die
vom Verbindungsabschnitt 16 der Schiene 4 bereitgestellte Öffnungen
hindurch in den Schraubkanal 9 einzudrehen. Infolgedessen
kommt es zu einer sicheren und dauerhaften, gleichwohl aber wieder
lösbaren Verbindung zwischen Schiene 4 und Grundkörper 2.
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- 1
- Befestigungseinrichtung
- 2
- Grundkörper
- 3
- Wand
- 4
- Schiene
- 5
- erster
Schenkel
- 6
- zweiter
Schenkel
- 7
- Befestigungselement
- 8
- Schraube
- 9
- Schraubkanal
- 10
- Außenoberfläche
- 11
- Fortsatz
- 12
- Steg
- 13
- Stauraum
- 14
- erstes
Seitenteil
- 15
- zweites
Seitenteil
- 16
- Verbindungsabschnitt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 00/55460 [0002, 0003, 0003, 0010]
- - EP 1197624 B1 [0003, 0004, 0004, 0010]