DE202005010186U1 - Halteeinrichtung sowie Halteelement hierfür - Google Patents
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Abstract
Halteeinrichtung
(40) zur Anordnung in einer C-förmigen
Profilschiene (50), mit einer Befestigungsmutter (30) und einem
Halteelement (10, 20, 60), welches einen mit einer zentralen Öffnung (12)
versehenen Auflageflansch (11) aufweist, an dem ein sich koaxial
erstreckender Halsansatz (13) mit einer Durchtrittsöffnung (14)
zur Aufnahme der Befestigungsmutter (30) vorgesehen ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Befestigungsmutter (30) quaderförmig ausgebildet
ist und dass der Halsansatz (13) zwischen dem Auflageflansch (11)
und der Durchtrittsöffnung
(14) einen Distanzbund (15) zur Beabstandung der Befestigungsmutter
(30) zum Auflageflansch (11) aufweist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Halteeinrichtung zur Anordnung in einer C-förmigen Profilschiene, mit einer Befestigungsmutter und einem Halteelement, welches einen mit einer zentralen Öffnung versehenen Auflageflansch aufweist, an dem ein sich koaxial erstreckender Halsansatz mit einer Durchtrittsöffnung zur Aufnahme der Befestigungsmutter vorgesehen ist. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Halteelement für eine derartige Halteeinrichtung.
- Eine gattungsgemäße Halteeinrichtung ist aus dem europäischen Patent
EP 0 702 160 B1 bekannt. Sie dient zur Anordnung und Befestigung von Gegenständen und Bauteilen an C-förmig ausgebildeten Profilschienen. Dabei liegt die Befestigungsmutter auf ins Innere der Profilschiene U-förmig umgebogenen Enden der Schenkel der Profilschiene auf. Zur Befestigung eines Gegenstandes oder eines Bauteils wird in die Befestigungsmutter ein Gewindebolzen eingeschraubt. Um die Befestigungsmutter in der Profilschiene bequem vorpositionieren zu können, ist ein Halteelement für die Befestigungsmutter vorgesehen. - Bei dieser bekannten Halteeinrichtung weist die Befestigungsmutter ein Basisteil und einen Gewindeansatz auf. Der Gewindeansatz ist mit einem zylindrischen Bund versehen, an dem der Halteeinsatz befestigt ist. Diese bekannte Halteeinrichtung ist aufwändig aufgebaut und daher sehr kostspielig, was insbesondere bei Massenprodukten unerwünscht ist.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Halteeinrichtung der o.g. Art sowie ein Halteelement hierfür bereit zu stellen, die einfach und kostengünstig herzustellen ist und sich daher als Massenprodukt eignet.
- Die Lösung besteht in einer Halteeinrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 bzw. in einem Halteelement mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 14. Erfindungsgemäß ist vor gesehen, dass die Befestigungsmutter quaderförmig ausgebildet ist und dass der Halsansatz zwischen dem Auflageflansch und der Durchtrittsöffnung einen Distanzbund zur Beabstandung der Befestigungsmutter zum Auflageflansch aufweist.
- Die erfindungsgemäße Halteeinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass für C-förmige Profilschienen verschiedener Abmessungen nun eine einheitlich gestaltete, quaderförmige Befestigungsmutter verwendet werden kann. Die Anpassung der Halteeinrichtung an die Abmessung der Profilschiene erfolgt nun über den Distanzbund des erfindungsgemäßen Halteelements, welches bspw. als Kunststoffteil einfach und kostengünstig herstellbar ist. Die erfindungsgemäße Halteeinrichtung ist daher insgesamt einfach und kostengünstig herstellbar und eignet sich somit zur Massenfertigung. Darüber hinaus kann die quaderförmige Befestigungsmutter in das erfindungsgemäße Halteelement leicht eingesetzt und darin positioniert werden. Zusätzliche Klemmelemente bzw. Positionierelemente am Halteelement und/oder an der Befestigungsmutter, wie sie im Stand der Technik erforderlich sind, sind daher bei der vorliegenden Erfindung entbehrlich. Damit wird die Gestaltung der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung erheblich vereinfacht. Dies ist ein weiterer maßgeblicher Kostenvorteil bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung.
- Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass an der halsansatzseitigen Unterseite des Auflageflansches des erfindungsgemäßen Halteelements mindestens eine Erhöhung vorgesehen ist. Diese Erhöhung kann bspw. mittig zur Durchtrittsöffnung angeordnet und nockenförmig ausgebildet sein. Damit wird bei der Vormontage der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung in der Profilschiene eine leichte Klemmung erzeugt, so dass die Halteeinrichtung einfacher in der Profilschiene positioniert werden kann.
- Anstelle einer Erhöhung kann an der halsansatzseitigen Unterseite des Auflageflansches auch mindestens ein federnder Bügel vorgesehen sein. Der mindestens eine Bügel ist vorzugsweise mit wenigstens einem seiner Enden mit dem Auflageflansch verbunden. Ein einfaches Herstel lungsverfahren für den mindestens einen Bügel ist bspw. das Ausstanzen aus dem Auflageflansch. Der mindestens eine Bügel ermöglicht es in vorteilhafter Weise, Toleranzen in der Profilschiene, die unter Umständen im Millimeterbereich liegen können, auszugleichen.
- Die innere Wand des Halsansatzes des erfindungsgemäßen Halteelements kann auch im Bereich der Durchtrittsöffnung mit mindestens einer sich axial erstreckenden und radial in die Durchtrittsöffnung hineinragenden Rippe versehen sein. Damit kann ebenfalls ein leichter Klemmeffekt zwischen dem erfindungsgemäßen Halteelement und der Befestigungsmutter erzielt werden, so dass die Befestigungsmutter innerhalb des Halteelements positioniert und ausgerichtet werden kann. Dieser Effekt kann bspw. dadurch verstärkt werden, dass die Befestigungsmutter auf mindestens einer ihrer Seitenflächen mit einer der mindestens einen Rippe zugeordneten Rille versehen ist. Vorzugsweise ist dann die mindestens eine Rille mittig zur Gewindebohrung in der Seitenwand der Befestigungsmutter angeordnet, damit die Gewindebohrung der Befestigungsmutter koaxial zur zentralen Öffnung des erfindungsgemäßen Halteelements liegt.
- Zur vereinfachten Handhabung beim Einsetzen der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung in die Profilschiene können in dem Auflageflansch des erfindungsgemäßen Halteelements mindestens zwei Bohrungen für den Eingriff eines Werkzeugs vorgesehen sein. Zum gleichen Zweck kann auch am Auflageflansch des Halteelements mindestens ein sich quer zur Durchtrittsöffnung erstreckender Lappen vorgesehen sein, der als Handhabe dient. Zwischen dem Auflageflansch und dem mindestens einen Lappen kann ein Einschnitt vorgesehen sein, der dem Lappen im Bereich des Einschnitts eine gewisse Elastizität verleiht, so dass er als besonders bequeme Handhabe dient.
- Eine besonders bevorzugte Weiterbildung zeichnet sich dadurch aus, dass die Profilschiene in ihrem Inneren Auflageschienen zur Auflage der Befestigungsmutter aufweist und die Höhe des Distanzbundes im Wesentlichen der Höhe der Auflageschienen entspricht. Damit kann das erfindungsgemäßen Halteelement bzw. die erfindungsgemäßen Halteeinrichtung auf besonders einfache Weise an die Abmessungen der Auflageschienen in der Profilschiene angepasst werden.
- Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Halteelements in Seitenansicht in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung; -
2 das Halteelement aus1 in einer um 90° gedrehten Seitenansicht; -
3 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Halteelements in einer Draufsicht in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung; -
4 eine Befestigungsmutter für eine erfindungsgemäße Halteeinrichtung in einer Draufsicht in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung; -
5 die Befestigungsmutter aus4 in einer Seitenansicht; -
6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in4 ; -
7 ein Ausführungsbeispiel einer in einer C-förmigen Profilschiene eingesetzten erfindungsgemäßen Halteeinrichtung; -
8 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Halteelements in Seitenansicht in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung; -
9 das Halteelement aus8 in einer Draufsicht. - Ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Halteelements
10 ist in den1 und2 dargestellt. Das Halteelement10 weist einen flachen Auflageflansch11 auf, der in diesem Ausführungsbeispiel im Wesentlichen quadratisch ausgebildet ist. Der Auflageflansch11 ist mit einer zentralen Öffnung12 versehen. - Am Auflageflansch
11 ist ferner ein sich koaxial erstreckender Halsansatz13 vorgesehen. Der Halsansatz13 hat eine lichte Weite, die im Wesentlichen dem Durchmesser der zentralen Öffnung12 entspricht. - Der Halsansatz
13 weist eine Durchtrittsöffnung14 zur Aufnahme einer Befestigungsmutter auf. Die Durchtrittsöffnung14 ist quer zu einer der Seiten des Auflageflansches11 angeordnet. Der im Ausführungsbeispiel im Wesentlichen quadratische Auflageflansch11 kann bspw. auch in etwa rechteckförmig ausgebildet sein. In diesem Fall ist die Durchtrittsöffnung14 quer zur längeren Seite eines solchen Auflageflansches angeordnet. - Der Bereich des Halsansatzes
13 , der zwischen der Durchtrittsöffnung14 und dem Auflageflansch11 angeordnet ist, bildet einen Distanzbund15 . Die Höhe des Distanzbundes15 kann schon bei der Herstellung des Halteelements10 individuell an die Erfordernisse des Einzelfalls angepasst werden. - Auf der Innenwand
16 des Halsansatzes13 sind im Ausführungsbeispiel zwei einander gegenüberliegende Rippen17 ausgebildet. Ferner weist die Unterseite des Auflageflansches11 im Ausführungsbeispiel zwei einander gegenüberliegende in etwa nockenförmige Erhöhungen18 auf. -
3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Halteelements20 , das im Wesentlichen den gleichen Aufbau wie das Halteelement10 hat. Gleiche Merkmale sind daher mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Das Halteelement20 weist zusätzlich am Auflageflansch11 angeformte Lappen21 auf. Die Lappen21 sind quer zur im Halsansatz13 vorgesehenen Durchtrittsöffnung14 angeordnet. Im Auflageflansch11 sind schließlich zwei Bohrungen22 ausgebildet. Diese Bohrungen22 können auch im Halteelement10 vorgesehen sein. - In den
8 und9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Halteelements60 dargestellt, das im Prinzip genauso aufgebaut ist wie die bereits beschriebenen Halteelemente10 ,20 . Deshalb sind gleiche Bauteile mit denselben Bezugsziffern versehen. Ein Unterschied besteht darin, dass dieses Halteelement60 anstelle der oben beschriebenen Erhöhungen18 zwei, die Unterseite des Auflageflansches11 überragende, federnde Bügel61 aufweist. Diese dienen dazu, Toleranzen in der Profilschiene50 (vgl.7 ), die durchaus im Millimeterbereich liegen können, auszugleichen. Dies geschieht, indem die Bügel61 im eingebauten Zustand der Halteeinrichtung40 (vgl.7 ) sich im Bereich der Schenkel51 der Profilschiene50 abstützen. Auf diese Weise ist die vormontierte Halteeinrichtung40 zwar von Hand noch verschiebbar und positionierbar und in der Profilschiene50 gehalten, kann aber nicht mehr selbsttätig verrutschen. Diese Bügel61 werden zweckmäßigerweise durch Freistanzen seiner Längsränder und anschließendes Durchdrücken in seine gewölbte Form gebracht. Dabei wird der Kunststoff-Werkstoff geringfügig gestreckt, was die federnde Eigenschaft der Bügel61 noch verbessert. - Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass im Übergangsbereich des Auflageflansches
11 in die Lappen21 jeweils ein sich quer zur Längsausdehnung der Lappen21 erstreckender Einschnitt62 vorgesehen ist. Dadurch gewinnt der dem Einschnitt62 benachbarte Abschnitt jedes Lappens21 eine gewisse Elastizität und kann beim Einsetzen der Halteeinrichtung40 in die Profilschiene50 (vgl.7 ) leicht hochgebogen werden und als Handhabe dienen, was das Einsetzen der Halteeinrichtung40 in die Profilschiene50 erleichtert. - Die
4 bis6 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer Befestigungsmutter30 , die zur Verwendung mit einem der beschriebenen Halteelemente10 ,20 ,60 geeignet ist. Die Befestigungsmutter30 ist im Wesentlichen als flacher Quader ausgebildet und weist eine zentrale Gewindebohrung31 auf. Auf einer Grundfläche32 der Befestigungsmutter30 sind im Ausführungsbeispiel zwei im Bereich der kurzen Seiten und parallel hierzu verlaufende Riffelungen33 vorgesehen. In jeder Seitenfläche34 der Befestigungsmutter30 ist eine vertikal verlaufende Rille35 eingeformt. -
7 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Halteeinrichtung40 , die hier aus einem Halteelement10 und einer Befestigungsmutter30 zusammengesetzt ist. Die folgenden Erläuterungen gelten sinngemäß auch für die Halteelemente20 ,60 . - Die Halteeinrichtung
40 ist in einer C-förmigen Profilschiene50 angebracht. Die Profilschiene50 weist zwei parallel verlaufende freie Schenkel51 auf, die an ihrem Ende etwa U-förmig ins Innere der Profilschiene50 umgebogen sind und jeweils eine Auflagefläche52 bilden. Mittels der Halteeinrichtung40 und eines Schraubbolzens56 ist ein Bauteil55 an der Profilschiene50 befestigt. - Die Halteeinrichtung
40 wird wie folgt in die Profilschiene50 eingesetzt:
Zunächst wird die Befestigungsmutter30 in die Durchtrittsöffnung14 des Halteelements10 eingeschoben, bis die an der Innenwand16 des Halsansatzes13 vorgesehenen Rippen17 in die in den Seitenflächen34 der Befestigungsmutter30 eingeformten Rillen35 eingreifen. Dieser Mechanismus dient als Zentrierungshilfe, um die zentrale Gewindebohrung31 der Befestigungsmutter30 mit der zentralen Öffnung12 des Halteelements10 zur Deckung zu bringen. Damit ist die erfindungsgemäße Halteeinrichtung40 vollständig montiert. - Nun wird die Halteeinrichtung
40 so in die Profilschiene50 eingesetzt, dass die Befestigungsmutter30 ins Innere der Profilschiene50 ragt und die Seitenflächen34 parallel zu den Auflageflächen52 verlaufen. Anschließend wird die Halteeinrichtung40 um 90° gedreht, bis die Riffelungen33 der Befestigungsmutter30 auf den Auflageflächen52 der Profilschiene50 aufliegen. Mittels der Bohrungen22 im Auflageflansch11 kann ein Werkzeug angesetzt werden, um die Montage der Halteeinrichtung40 in der Profilschiene50 zu erleichtern. Wenn ein Halteelement60 mit Einschnitten62 verwendet wird, kann das Einsetzen der Halteeinrichtung40 in die Profilschiene50 durch Hochbiegen der elastischen Abschnitte der Lappen21 erleichtert werden. - Der Distanzbund
15 ist nun so bemessen, dass die Halteeinrichtung40 in der beschriebenen Position mit leichter Vorspannung in der Profilschiene50 gehalten ist, so dass sie sich nicht selbstständig innerhalb der Profilschiene50 bewegen, aber mit leichtem Kraftaufwand verschiebbar ist. Auf diese Weise kann die erfindungsgemäße Halteeinrichtung40 gezielt in ihre endgültige Position (d.h. diejenige Position, in der das Bauteil befestigt werden soll) gebracht und dort gehalten werden, und zwar auch dann, wenn die Profilschiene50 danach noch bewegt wird oder nicht in der Horizontalen liegt. Die erfindungsgemäße Halteeinrichtung40 kann innerhalb der Profilschiene50 nicht mehr verrutschen. Hierbei stellen die Erhöhungen18 bzw. die federnden Bügel61 eine Klemmhilfe dar. - Dies wird dadurch erreicht, dass der Distanzbund
15 des Halteelements10 ,20 ,60 so bemessen ist, dass er dem Abstand zwischen den Auflageflächen52 und der Unterseite der Profilschiene50 angepasst ist. Im Gegensatz hierzu ist im Stand der Technik ein an der Befestigungsmutter angeformter Halsansatz für diesen Zweck vorgesehen. Das bedeutet, dass für Profilschienen unterschiedlicher Abmessungen eigens passende Befestigungsmuttern angefertigt werden mussten. Dies ist aber aufwendig und teuer. Im Gegensatz hierzu wird bei der vorliegenden Erfindung die Höhe des Distanzbundes15 des Halteelements10 ,20 ,60 an die jeweiligen Abmessungen der Profilschiene50 angepasst, während immer dieselbe Befestigungsmutter30 verwendet werden kann. Da einerseits das erfindungsgemäße Halteelement10 ,20 ,60 meist ein preisgünstiges Kunststoff-Spritzgussteil ist und andererseits die Befestigungsmutter30 ein in etwa quaderförmiges und somit einfach herzustellendes Bauteil (ohne Halsansatz) ist, stellt die erfindungsgemäße Halteeinrichtung40 ein einfach und kostengünstig herzustellendes Bauteil dar, welches als Massenprodukt hergestellt werden kann. Dies war im Stand der Technik bisher nicht möglich.
Claims (23)
- Halteeinrichtung (
40 ) zur Anordnung in einer C-förmigen Profilschiene (50 ), mit einer Befestigungsmutter (30 ) und einem Halteelement (10 ,20 ,60 ), welches einen mit einer zentralen Öffnung (12 ) versehenen Auflageflansch (11 ) aufweist, an dem ein sich koaxial erstreckender Halsansatz (13 ) mit einer Durchtrittsöffnung (14 ) zur Aufnahme der Befestigungsmutter (30 ) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmutter (30 ) quaderförmig ausgebildet ist und dass der Halsansatz (13 ) zwischen dem Auflageflansch (11 ) und der Durchtrittsöffnung (14 ) einen Distanzbund (15 ) zur Beabstandung der Befestigungsmutter (30 ) zum Auflageflansch (11 ) aufweist. - Halteeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der halsansatzseitigen Unterseite des Auflageflansches (
11 ) mindestens eine Erhöhung (18 ) vorgesehen ist. - Halteeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhöhung (
18 ) mittig zur Durchtrittsöffnung (14 ) angeordnet und nockenförmig ausgebildet ist. - Halteeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der halsansatzseitigen Unterseite des Auflageflansches (
11 ) mindestens ein federnder Bügel (61 ) vorgesehen ist. - Halteeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Bügel (
61 ) mit wenigstens einem seiner Enden mit dem Auflageflansch (11 ) verbunden ist. - Halteeinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Bügel (
61 ) durch Ausstanzen aus dem Auflageflansch (11 ) gebildet ist. - Halteeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Durchtrittsöffnung (
14 ) die innere Wand (16 ) des Halsansatzes (13 ) mit mindestens einer sich axial erstreckenden und radial in die Durchtrittsöffnung (14 ) hineinragenden Rippe (17 ) versehen ist. - Halteeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmutter (
30 ) auf mindestens einer ihrer Seitenflächen (34 ) mit einer der mindestens einen Rippe (17 ) zugeordneten Rille (35 ) versehen ist. - Halteeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Rille (
35 ) mittig zur Gewindebohrung (31 ) in der Seitenfläche (34 ) der Befestigungsmutter (30 ) angeordnet ist. - Halteeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Auflageflansch (
11 ) des Halteelements (10 ,20 ,60 ) mindestens zwei Bohrungen (22 ) für den Eingriff eines Werkzeugs vorgesehen sind. - Halteeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Auflageflansch (
11 ) des Halteelements (20 ,60 ) mindestens ein sich quer zur Durchtrittsöffnung erstreckender Lappen (21 ) vorgesehen ist. - Halteeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Auflageflansch (
11 ) und dem mindestens einen Lappen (21 ) des Halteelements (60 ) ein Einschnitt (62 ) vorgesehen ist. - Halteeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilschiene (
50 ) in ihrem Inneren Auflageflächen (52 ) zur Auflage der Befestigungsmutter (30 ) aufweist und die Höhe des Distanzbundes (15 ) im Wesentlichen der Höhe der Auflageflächen (52 ) entspricht. - Halteelement (
10 ,20 ,60 ) für eine Halteeinrichtung (40 ) zur Anordnung in einer C-förmigen Profilschiene (50 ), wobei das Halteelement (10 ,20 ,60 ) einen mit einer zentralen Öffnung (12 ) versehenen Auflageflansch (11 ) aufweist, an dem ein sich koaxial erstreckender Halsansatz (13 ) mit einer Durchtrittsöffnung (14 ) zur Aufnahme einer Befestigungsmutter (30 ) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Halsansatz (13 ) zwischen dem Auflageflansch (11 ) und der Durchtrittsöffnung (14 ) einen Distanzbund (15 ) aufweist. - Halteelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der halsansatzseitigen Unterseite des Auflageflansches (
11 ) mindestens eine Erhöhung (18 ) vorgesehen ist. - Halteelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhöhung (
18 ) mittig zur Durchtrittsöffnung (14 ) angeordnet und nockenförmig ausgebildet ist. - Halteelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der halsansatzseitigen Unterseite des Auflageflansches (
11 ) mindestens ein federnder Bügel (61 ) vorgesehen ist. - Halteelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Bügel (
61 ) mit wenigstens einem seiner Enden mit dem Auflageflansch (11 ) verbunden ist. - Halteelement nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Bügel (
61 ) durch Ausstanzen aus dem Auflageflansch (11 ) gebildet ist. - Halteelement nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Durchtrittsöffnung (
14 ) die innere Wand (16 ) des Halsansatzes (13 ) mit mindestens einer sich axial erstreckenden und radial in die Durchtrittsöffnung (14 ) hineinragenden Rippe (17 ) versehen ist. - Halteelement nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Auflageflansch (
11 ) des Halteelements (10 ,20 ,60 ) mindestens zwei Bohrungen (22 ) für den Eingriff eines Werkzeugs vorgesehen sind. - Halteelement nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass am Auflageflansch (
11 ) des Halteelements (20 ,60 ) mindestens ein sich quer zur Durchtrittsöffnung (14 ) erstreckender Lappen (21 ) vorgesehen ist. - Halteelement nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Auflageflansch (
11 ) und dem mindestens einen Lappen (21 ) des Halteelements (60 ) ein Einschnitt (62 ) vorgesehen ist.
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