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Die
Erfindung betrifft eine Führungsanordnung für
ein seitlich verschiebbares Türelement, insbesondere für
eine Dusch- oder Badewannenabtrennung oder -trennwand mit einem
U-förmigen Führungselement, in welche das Türelement
mit seinem unteren Rand einsetzbar ist und verschiebbar geführt wird,
und mit einem Halteelement zum Befestigen an dem unteren Rand eines
feststehenden Wandelementes.
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Dusch-
oder Badewannenabtrennungen und auch Duschkabinen weisen als Trennelemente
bzw. Wände immer häufiger solche aus Glas und
insbesondere aus Sicherheitsglas auf.
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Zum
Freigeben oder Schließen einer Eintrittsöffnung
oder ähnlichem dienen dabei Türelemente, die seitlich
verschiebbar sind. Derartige Türelement können
beispielsweise hängend gelagert sein.
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Derartige
seitlich verschiebbare Türelemente werden an ihrem unteren
Rand üblicherweise geführt, beispielsweise in
dem sie dort mit einem Führungselement ausgestattet sind,
das in eine Führungsnut einer unteren Führungsschiene
eingreift. Ein mit einem derartigen Führungselement ausgestattete
Führungsanordnung für ein Türelement
ist beispielsweise aus der
DE
19653897 A1 bekannt.
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Seitlich
verschiebbare Türelemente der hier in Rede stehenden Art
werden nun häufig hinter ein feststehendes Wandelement
verschoben, um den Eingangsbereich – wie dargelegt – freizugeben
oder zu verschließen. Auch in diesem Falle ist eine untere Führung
des seitlich verschiebbaren Türelementes erwünscht.
Allerdings ist es auch erwünscht, das verschiebbar geführte
Türelement wegschwenken zu können, um das Türelement
und das Wandelement reinigen zu können.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Führungsanordnung
für ein seitlich verschiebbares Türelement bereitzustellen,
das einfach und verlässlich konstruiert ist, ein Wegschwenken
des Türelementes ermöglicht und eine sichere Führung
hinter ein feststehendes Wandelement ermöglicht.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch eine Führungsanordnung gemäß der
Lehre des Anspruchs 1.
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Die
erfindungsgemäße Führungsanordnung besitzt
ein U-förmiges Führungselement, in welche das
verschiebbare Türelement mit seinem unteren Rand eingesetzt
werden kann. Dieses Türelement ist in diesem U-förmigen
Führungselement seitlich verschiebbar geführt.
Beim Verschieben bewegt sich das Türelement somit bezüglich
des Führungselementes und somit auch der Führungsanordnung.
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Die
Führungsanordnung weist ferner ein Halteelement auf, das
an dem unteren Rand eines feststehenden Wandelementes befestigt
wird bzw. werden kann. Das Haltelement kann dabei auf jede Weise
mit dem feststehenden Wandelement verbunden bzw. daran befestigt
sein, z. B. zur Verkleben, wie stumpfes Ankleben, Verschrauben oder
Anschrauben.
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Das
Führungselement ist mit einem zungenartigen Einschubelement
ausgestattet, welches eine Bohrung aufweist. Das Halteelement besitzt
eine Aufnahme, in die das Einschubelement hineinragt. Das Halteelement
ist mit einem beweglich gehalterten Bolzen versehen, der aus einer
Verschlussposition, in der das Führungselement mit dem
Halteelement verbunden ist und in der sich der Bolzen in die Bohrung
erstreckt, in eine Freigabeposition bewegt werden kann, in der die
Verbindung zwischen Führungselement und dem Halteelement
gelöst ist.
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Nach
einer Variante a) kann der Bolzen durch axiale Verschiebung aus
der Verschlussposition in die Freigabeposition bewegt werden, in
der er aus der Bohrung herausgezogen ist. Gleiches gilt vice versa.
Mit anderen Worten, der Bolzen kann durch axiale Verschiebung aus
der Freigabeposition in die Verschlussposition bewegt werden, in
der er in die Bohrung hineinragt.
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Nach
einer Variante b) besitzt die Bohrung des Einschubelementes zur
Seite hin eine Öffnung, die zum Halteelement zeigt. Ferner
besitzt der Bolzen einen Austrittsabschnitt, der durch axiale Verschiebung
des Bolzens und/oder durch Drehen um die Längsachse des
Bolzens hin die Freigabeposition bewegt wird, in der sich der Bolzen
zwar in die Bohrung erstreckt, jedoch derart dimensioniert und geformt
ist, dass er durch diese Öffnung und somit aus der Bohrung
seitlich herausbewegt werden kann. Der Bolzen besitzt somit lediglich
in diesem Austrittsabschnitt mindestens einen Durchmesser, der kleiner ist,
als die lichte Weite der Öffnung, worauf nachstehend noch
näher eingegangen wird. Außerhalb dieses Austrittsabschnittes
besitzt der Bolzen eine Form und/oder eine Abmessung, die ein seitliches
Herausführen verhindern.
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Die
Funktion des Bolzens ist somit die Sicherstellung einer Verbindung
zwischen dem Führungselement und dem Halteelement. Befindet
sich der Bolzen in der Freigabeposition, dann kann das Führungselement
mit seinem zungenartigen Einschubelement aus der damit korrespondierenden Aufnahme
in dem Halteelement herausgezogen werden. In dieser Freigabeposition
kann das verschiebbare Türelement von dem feststehenden
Wandelement weggeschwenkt werden, sodass genügend Raum
zur Verfügung steht, um eine Reinigung vorzunehmen.
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Wird
das Führungselement mit seinem zungenartigen Einschubelement
wieder in die dazugehörige Aufnahme eingeführt
und der Bolzen in die Verschlussposition bewegt, dann ist das Führungselement
fest mit dem Halteelement verbunden. Bei seitlichem Verschieben
des Türelementes gleitet das U-förmige Führungselement
am unteren Rand des Türelementes entlang.
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Den
beiden Varianten a) und b) ist gemeinsam, dass sich der Bolzen in
der Verschlussposition in die Bohrung erstreckt und zweckmäßigerweise durch
die Bohrung hindurchragt. Die Dimensionierung von Bolzen und Bohrung
sollten derart sein, dass das Spiel in der Verschlussposition möglichst gering
ist, sodass eine spielfreie Verbindung zwischen Führungselement
und Halteelement gewährleistet ist.
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Bei
der Variante a) wird der Bolzen, um ihn von der Verschlussposition
in die Freigabeposition zu bewegen, axial verschoben, bzw. bewegt.
Da in dieser Freigabeposition der Bolzen nicht mehr in die Bohrung
eingreift bzw. sich nicht mehr in diese erstreckt, kann das Einschubelement
aus der dazugehörigen Aufnahme herausgezogen werden.
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Bei
der Variante b) ist die Bohrung nicht geschlossen, vielmehr ist
sie zur Seite hin geöffnet bzw. besitzt dort eine Öffnung.
Bei dieser Bohrung handelt es sich vorzugsweise um eine Rundlochbohrung.
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Bei
dieser Variante b) wird der Bolzen somit nicht aus der Bohrung herausgezogen,
sondern seitlich durch die Öffnung aus der Bohrung herausbewegt.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform besitzt der Bolzen im
Austrittsabschnitt einen Querschnitt, durch dessen Mittelpunkt die
Drehachse verläuft. Dieser Bolzen ist außerhalb
des Austrittsabschnitts zweckmäßigerweise ein
Zylinderbolzen, sodass er ohne Schwierigkeiten in einer Bohrung
drehbar und auch axial verschiebbar gelagert werden kann. Der Querschnitt
im Austrittsabschnitt kann kreisförmig, oval oder mehreckig
sein. Natürlich darf der Bolzens im Austrittsabschnittsbereich
nach radial außen nicht über die durch den Rest
des Bolzens aufgespannte Zylindermantelfläche hinausragen.
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Ist
der Bolzen gemäß der Alternative b) axial beweglich
und kann der Austrittsabschnitt des Bolzens durch axiale Verschiebung
in die Freigabeposition bewegt werden, dann ist der Bolzen im Wesentlichen
ein Zylinderbolzen, dessen Durchmesser im Austrittsabschnitt kleiner
ist, als die lichte Weite der Öffnung. Mit anderen Worten,
der Bolzen besitzt im Austrittsabschnitt einen kreisförmigen
Querschnitt, dessen Durchmesser kleiner ist, als der Durchmesser
des Bolzens außerhalb des Austrittsabschnittes.
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Nach
einer Variante der erfindungsgemäßen Ausführungsform,
bei der der Bolzen gemäß der oben beschriebenen
Alternative b) drehbar und durch Drehen des Bolzens um seine Längsachse
in die Freigabeposition gebracht werden kann, ist der Querschnitt
des Bolzens im Austrittsabschnitt vorzugsweise oval oder mehreckig.
In der Freigabeposition beträgt der Durchmesser des Querschnitts
parallel zur lichten Weite der Öffnung einen Wert, der
kleiner ist, als die lichte Weite der Öffnung.
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Hat
der Bolzen beispielsweise im Austrittsabschnitt eine quadratische
Querschnittsform, dann ist es ausreichend, dass der Abstand von
zwei einander gegenüberliegenden Seitenrändern
der quadratischen Querschnittsform in etwa der lichten Weite der Öffnung
entsprechen. Wird der Bolzen (genauer der Austrittsabschnitt) derart
gedreht, dass der Abstand der gegenüberliegenden Ränder
dieses Quadrats parallel zur lichten Weite der Öffnung
verläuft, dann kann der Bolzen im Bereich des Austrittsabschnittes seitlich
nach außen durch die Öffnung herausbewegt werden.
Dies ist jedoch nicht möglich, wenn die quadratische Querschnittsform
derart ausgerichtet ist, dass eine der beiden Diagonalen parallel
zur lichten Weite der Austrittsöffnung verläuft.
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Bei
letzterer Ausführungsform ist der Querschnitt des Bolzens
im Austrittsabschnitt vorzugsweise symmetrisch zur Längsachse
des Bolzens. Dies gilt beispielsweise für einen kreisförmigen
Querschnitt oder Querschnittsformen mit gleicher Seitenlänge.
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Bei
einer weiteren Variante der erfindungsgemäßen
Führungsanordnung ist der Bolzen ebenso wie bei der zuletzt
beschriebenen Ausführungsform gemäß der
Alternative b) drehbar und kann durch Drehen um seine Gelenksachse
in die Freigabeposition gebracht werden. Zudem besitzt der Bolzen
im Austrittsabschnitt ebenfalls einen runden, ovalen oder mehreckigen
Querschnitt. Allerdings verläuft bei dieser Variante die
Drehachse des Bolzens nicht durch den Mittelpunkt des Querschnitts.
So kann der Querschnitt beispielsweise kreisförmig sein,
jedoch exzentrisch zur Längs- und Drehachse des Bolzens angeordnet
sein. Im Fall von mehreckigen Querschnittsformen sind diese bei
dieser Variante ebenfalls exzentrisch angeordnet. Der Austrittsabschnitt des
Bolzens besitzt bei dieser Variante einen derartig geformten und
dimensionierten Querschnitt, dass der Bolzen, wenn er sich in der
Freigabeposition befindet, in seinen Austrittsabschnitt parallel
zur lichten Weite der Öffnung einen Durchmesser besitzt,
der kleiner ist, als die lichte Weite der Öffnung und seitlich
aus dieser herausbewegt werden kann.
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Nach
einer weiterhin bevorzugten Ausführungsform ist der Bolzen
nicht nur drehbar, sondern zusätzlich auch noch axial bewegbar.
In diesem Falle muss der Bolzen nicht nur gedreht, sondern zusätzlich
auch noch axial bewegt werden, um in die Freigabeposition zu gelangen.
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Der
Bolzen ist vorzugsweise zwischen zwei Endpositionen axial verschiebbar.
Bei diesen Endpositionen handelt es sich vorzugsweise um die Verschlussposition
und um die Freigabeposition.
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Der
axial bewegliche Bolzen wird vorzugsweise durch die Kraft einer
Feder in Richtung der Verschlussposition gedrückt.
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Der
Bolzen ragt vorzugsweise aus der Führungsanordnung hervor,
sodass er von einer Person ergriffen und bewegt werden kann, beispielsweise niedergedrückt
oder gedreht.
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Weiterhin
bevorzugt ist seitlich zwischen dem Führungselement und
dem Halteelement ein Mittelteil angeordnet, das mit dem Halteelement
fest verbunden oder damit einstückig ausgebildet ist. In diesem
Halteelement befindet sich die Aufnahme. Zudem ist der Bolzen in
diesem Mittelteil axial verschiebbar und/oder drehbar gelagert.
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Vorzugsweise
ist das Halteelement U-förmig ausgestaltet ist bzw. besitzt
eine U-förmige Nut, in welche der untere Rand des feststehenden
Wandelements (4) einsetzbar ist und dort befestigt werden kann.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen
näher erläutert. Dabei zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht von schräg oben auf die erfindungsgemäße
Führungsanordnung, die mit einem feststehenden Wandelement verbunden
ist und ein seitlich verschiebbares Türelement führt,
wobei das Türelement und das Wandelement im Bereich der
Führungsanordnung weggebrochen dargestellt sind,
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2 die
in der 1 gezeigte erfindungsgemäße
Führungsanordnung in Alleinstellung,
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3 die
in der 2 gezeigte Führungsanordnung mit niedergedrücktem
Bolzen,
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4 die
in der 2 gezeigte Führungsanordnung, wobei jedoch
Halteelement und Führungselement voneinander getrennt sind,
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5 die
in der 4 gezeigte Führungsanordnung, wobei das
Führungselement vom Halteelement getrennt ist, in Explosionsdarstellung
und aus einem anderen Winkel und
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6 eine
Aufsicht von oben auf die in der 2 gezeigte
Führungsanordnung sowie zwei Schnitte entlang A-A und B-B.
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Die
in der 1 in perspektivischer Aufsicht gezeigte Führungsanordnung 1 wird
an einem feststehenden Wandelement 4 befestigt. Dazu besitzt
die Führungsanordnung 1 ein U-förmiges
Halteelement 3, in welche das feststehende Wandelement 4 eingesetzt
ist. Das Halteelement 3 wird dazu auf den unteren Rand
des Wandelementes 4 aufgesetzt. Dieser untere Rand liegt
auf dem Boden der U-Form auf. Das Halteelement 3 ist zudem
im Eckbereich zur senkrechten Kante des feststehenden Wandelementes 4 angeordnet.
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Das
Wandelement 4 kann auf jede bekannte Weise mit dem U-förmigen
Halteelement dauerhaft verbunden werden, beispielsweise durch Verkleben oder
durch entsprechende Dimensionierung der U-Form und der Dicke des
Wandelementes 4. Dieses Wandelement 4 stellt eine
Glaswand aus beispielsweise Sicherheitsglas dar.
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Die
Führungsanordnung 1 dient dazu, das verschiebbare
Türelement 5 in einem bestimmten Abstand zum festen
Wandelement 4 zu führen. Dazu dient das U-förmige
Führungselement 2, das auf den unteren Rand des
Türelementes 5 aufgesetzt ist. Beim Verschieben
des Türelementes 5 gleitet letzteres in dem U-förmigen
Führungselement 2, genauer in der U-förmigen
Nut, entlang. Zur Verringerung von Reibungsverlusten sind an den
inneren Seitenflächen der U-förmigen Nut Kunststoffplättchen 16 befestigt,
beispielsweise durch Verkleben. Diese Kunststoffplättchen 16 sind
jeweils mit einer Blattfeder 17 ausgestattet, die über
die Ebene der Plättchen 16 nach innen hervorragen
und das Türelement 5 in der U-förmigen
Nut zentrieren.
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Diese
Blattfedern 17 besitzen in etwa die Form einer hälftigen
Kreisscheibe, die an ihrer Sekante mit dem Rest des Plättchens 16 verbunden
ist. Plättchen 16 und Blattfeder 17 sind
somit einstückig. Lediglich der der Sekante gegenüberliegende
gerundete Bereich der Blattfeder 17 kommt in Anlage an das
Türelement 5.
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Das
Wandelement 4 und das Türelement 5 sind
in der 1 im Übrigen im Bereich der Führungsanordnung 1 teilweise
weggebrochen dargestellt, um die Führungsanordnung 1 besser
sichtbar zu machen.
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Zwischen
dem U-förmigen Führungselement 2 und
dem U-förmigen Halteelement 3 befindet sich ein
Mittelteil 7 mit in etwa Quaderform (die beiden größeren
gegenüberliegenden Seitenfläche des Quaders verlaufen
in etwa senkrecht), in dem ein Bolzen 6 axial beweglich
geführt ist. Dieses Mittelteil 7 befindet sich
zwischen dem U-förmigen Führungselement 2 und
dem U-förmigen Halteelement 3. Die eine Seitenwand
dieses Mittelteils 7 bildet die innere Seitenwand der Seitenwände
des U-förmigen Haltelements 3 bzw. der U-förmigen
Nut, welche durch dieses Halteelement 3 gebildet wird,
in der der untere Rand des feststehenden Wandelementes 4 eingesetzt
ist.
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Das
Mittelteil 7 stellt eine Art quaderförmigen Block
aus demjenigen Material dar, aus dem das Halteelement 3 und
das Mittelteil 7 gefertigt sind, beispielsweise ein Metall,
insbesondere Aluminium. Auch ist es möglich, Halteelement 3 und
Mittelteil 7 aus Kunststoff auszubilden. Gleiches gilt
im Übrigen für das Führungselement 2.
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Das
Mittelteil 7 besitzt mehrere Ausnehmungen bzw. Bohrungen.
Dazu zählt eine senkrechte Sacklochbohrung 11,
auf die später eingegangen wird, und eine horizontale Aufnahme 10,
man vergleiche insbesondere 5.
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In
diese Aufnahme 10 kann ein zungenartiges Einschubelement 8 eingeführt
werden, das seitlich außen an der inneren Seitenwand des
U-förmigen Führungselementes 2 angebracht
ist und sich von dort senkrecht und bezogen auf den Funktionszustand
horizontal erstreckt. Dieses Einschubelement 8 besitzt
in Aufsicht von oben eine rechteckige Form, wobei eine der größeren
Längskanten dieser Rechteckform an die U-Nut des Führungselementes 2 anliegt.
Das Einschubelement 8 stellt eine Art Blatt oder Zunge
dar, welche zum Einschieben in die Aufnahme 10 dient. Die
Dimensionierung der Aufnahme 10 ist dabei derart, dass
das Einschubelement 8 vollständig in die Aufnahme 10 eingeschoben
werden kann und dort mit geringem Spiel gelagert ist. Die Aufnahme 10 stellt
somit einen zum Führungselement 2 hin offenen
Hohlraum in Form eines flachen, liegenden Quaders dar. Zusätzlich
sind an den kurzen Rändern dieses quaderförmigen
Hohlraumes parallel zu diesen kurzen Rändern verlaufende
halbkreisförmige Nuten 13 ausgenommen, man vergleich insbesondere 5 und
dort den Schnitt B-B.
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In
dem Einschubelement 8 ist eine sich senkrecht erstreckende
und somit senkrecht zur Ebene des Einschubelementes 8 verlaufende
Bohrung 9 in Form einer Rundlochbohrung ausgenommen. Diese Rundlochbohrung
ist zum freien, zum Halteelement 3 zeigenden Rand 14 offen
bzw. besitzt dort eine Öffnung 15.
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Die
Sacklochbohrung 11 im Mittelteil 7 dient zur Aufnahme
eines Bolzens 6, der in dieser Sacklochbohrung 1 in
Axialrichtung verschieblich geführt ist. Bei dem Bolzen 6 handelt
es sich um einen Zylinderbolzen, dessen Außendurchmesser
geringfügig kleiner ist, als der Innendurchmesser der Sacklochbohrung 11,
die ebenfalls zylindrische Form besitzt, sodass der Bolzen 6 in
seiner Längsrichtung und somit in Axialrichtung hin und
her bewegt werden kann und entsprechend geführt ist.
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Im
Inneren des Bolzens 6 befindet sich eine zentrische zylindrische
Sacklochbohrung 18, die nach unten hin offen ist und in
die eine Feder 19 eingesetzt ist, die einerseits unten
am Mittelteil 7 und andererseits am oberen Ende des Sackloches
bzw. der Sacklochbohrung 18 im Bolzen 6 abgestützt
ist. Der Bolzen 6 ragt dabei aus dem Mittelteil 7 nach
oben heraus. Ist das Einschubelement 8 in die dazugehörige
Aufnahme 10 eingesetzt (man vergleiche insbesondere 6 Schnitt
B-B), dann fluchtet die Rundlochbohrung 9 mit der Sacklochbohrung 11.
Der Bolzen 6 erstreckt sich durch die Rundlochbohrung 9 hindurch
bis in den unteren Abschnitt der Sacklochbohrung 11.
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Der
Bolzen 6 besitzt einen zylindrischen oberen Abschnitt 20,
einen unteren Abschnitt 22 und einen axial dazwischenliegenden
mittleren Abschnitt, der hier als Austrittsabschnitt 21 bezeichnet
wird. Auch der Austrittsabschnitt 21 ist zylinderförmig.
Die Längsachsen der drei Abschnitte 20, 21 und 22 des Bolzens 6 fluchten.
Diese Abschnitte sind somit konzentrisch. Allerdings ist der Durchmesser
des Austrittsabschnittes 22 geringer als der Durchmesser des
Bolzens 6 im oberen und im unteren Abschnitt 20 bzw. 21.
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In
der 6 ist diejenige Situation gezeigt, in der das
Einschubelement 8 in die dazugehörige Aufnahme 10 eingesetzt
ist und das Führungselement 2 mittels des Bolzens 6 mit
dem Halteelement 3 verbindet bzw. verriegelt. In dieser
hier als Verschlussposition bezeichneten Stellung kommt der untere
Abschnitt 21 des Bolzens 6 in der Rundlochbohrung 9 zu
liegen. Da der Durchmesser des Bolzens 6 im unteren Abschnitt
größer ist als die lichte Weite der Öffnung 15 der
Rundlochbohrung 9 ist der Bolzen 6 in dieser Rundlochbohrung 9 ortsfest
fixiert und kann nicht aus dieser Rundlochbohrung 9 herausbewegt werden.
Die Seitenränder der Rundlochbohrung 9 verlaufen
im Übrigen konisch. Die Rundlochbohrung 9 verjüngt
sich nach oben hin. Der Außenrand 23 des unteren
Abschnittes 21 des Bolzens 6 verläuft
ebenfalls konisch. Der Außendurchmesser des unteren Abschnittes 21 des
Bolzens 6 nimmt somit von axial unten nach axial oben ab,
sodass ein Konus entsteht, der passgenau in der konischen Rundlochbohrung 9 in
der Verschlussposition zu liegen kommt. Der Bolzen 6 wird
durch die Feder 19 nach oben und somit in diese Verschlussposition
gedrückt.
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Wünscht
ein Benutzer die Verriegelung bzw. Verbindung zwischen Halteelement 3 und
Führungselement 2 zu lösen, dann drückt
er den von außen her zugänglichen Bolzen 6 gegen
die Federkraft herunter (in der 3 gezeigt).
Dadurch wird der Bolzen 6 in die sogenannte Freigabeposition
bewegt, in der sich der Bolzen 6 mit dem mittleren Abschnitt
bzw. Austrittsabschnitt 22 auf der axialen Höhe
der Öffnung 15 befindet. Da der Durchmesser des
Austrittsabschnittes 22 geringer ist, als die lichte Weite
der Öffnung 15, kann das verschiebbare Türelement 5 und
somit das U-förmige Führungselement 2 zusammen
mit dem zungenartigen Einschubelement 8 seitlich weggeschwenkt
werden. Bei dieser Bewegung wird der Bolzen mit seinem Austrittsabschnitt 22 seitlich
aus der Rundlochbohrung 9 durch die Öffnung 15 nach
außen herausbewegt. Die lichte Weite stellt dabei den kürzesten
Abstand der Öffnung 15 in Richtung des freien
Randes 14 des Einschubelementes 8 dar. Diese lichte
Weite muss größer sein, als der Durchmesser des
Bolzens 6 im Austrittsabschnitt. Natürlich muss
der Austrittsabschnitt 22 über eine axiale Länge
verfügen, welche größer oder gleich ist als
die Dicke des zungenartigen bzw. plattenartigen Einschubelementes 8.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Führungsanordnung
- 2
- U-förmiges
Führungselement
- 3
- U-förmiges
Halteelement
- 4
- Feststehendes
Wandelement
- 5
- Verschiebbares
Türelement
- 6
- Bolzen
- 7
- Mittelteil
- 8
- Zungenartiges
Einschubelement
- 9
- Bohrung
- 10
- Aufnahme
- 11
- Sacklochbohrung
- 12
- Aufnahme
- 13
- Nut
- 14
- Freier
Rand
- 15
- Öffnung
- 16
- Plättchen
- 17
- Blattfeder
- 18
- Sacklochbohrung
- 19
- Feder
- 20
- Oberer
Abschnitt des Bolzens 6
- 21
- Unterer
Abschnitt des Bolzens 6
- 22
- Austrittsabschnitt
des Bolzens 6
- 23
- Außenwand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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