DE202008012984U1 - Plissierte Schürze - Google Patents
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Abstract
Plissierte
Schürze zur Verwendung als Dacheindeckungsmaterial für
Anschlüsse in Dachbereichen zum wasserdichten und wetterfesten
Abdecken und Abdichten von Nahtstellen, welche aus einem Kunststoff-Metall-Verbund
besteht, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Oberflächenseite
einer flexiblen Kunststofffolie (1) ein bis zu 30% des Flächenmaßes
der Kunststofffolie (1) abdeckender Metallstreifen (2) nahe an einer Längsseite
(3) der Kunststofffolie (1) angebracht ist, wobei der Kunststoff-Metall-Verbund
eine gleichmäßige Plissierung aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine plissierte Schürze zur Verwendung als Dacheindeckungsmaterial für Anschlüsse in Dachbereichen zum wasserdichten und wetterfesten Abdecken und Abdichten von Nahtstellen, wobei die plissierte Schürze aus einem Kunststoff-Metall-Verbund besteht, gemäß Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
- Bahn- oder plattenförmige Anschlusselemente für den Dachbereich eines Bauwerks werden speziell als Schornstein- und Fensteranschlüsse zum wasserdichten und wetterfesten Abdecken und Abdichten von Nahtstellen verwendet.
- In der Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2004 003 764 U1 wird ein Bahn- oder plattenförmiges Element, welches als Anschlusselement für den Dachbereich eines Bauwerks Verwendung findet, beschrieben. Dabei besteht das Element aus einer plastisch verformbaren Sandwichstruktur, bei der eine gummi-elastische Materialschicht zwischen zwei Metallfolien angeordnet ist. In einer speziellen Ausführungsform ist das Element plissiert. Auch bei einer gewissen Dehnfähigkeit, welche durch die gummielastische Materialschicht gegeben ist, ist durch die flächige Verbindung des Bahn- oder plattenförmigen Elements mit der Bedachung bzw. mit dem angrenzenden Bauteil nur ein begrenzter Bewegungsausgleich durch Temperatureinfluss und/oder dreidimensionaler Bewegung der Bauteile zueinander möglich. Dies kann bereits nach sehr kurzer Zeit zu Materialermüdung und damit verbunden Rissen im Material führen. - Aus der
DE 698 19 753 T2 ist ein deformierbares Dacheindeckungsmaterial zur Verwendung in Verbindung mit Oberlichtfenstern und ähnlichen, das Dach durchdringende Konstruktionen bekannt. Das Dacheindeckungsmaterial weist in diesem Fall ebenfalls eine Sandwichkonstruktion auf, wobei diese aus zwei, als Außenschichten fungierenden Metallfolien und einer zwischen den Außenschichten platzierten, nicht-klebenden, aus elastischem Material bestehenden Zwischenschicht besteht. - Das Material weist mindestens in einer Richtung eine fortlaufende Wellenform auf, wobei die Wellenform derart ausgestaltet ist, dass sie die gegenseitige Platzierung zwischen den Außenschichten und der angrenzenden Zwischenschicht durch Friktion festhält. Des Weiteren sieht die Lehre einen Anschlussstreifen vor, welcher geeignet ist, mit einer Einfassung aus dem Eindeckungsmaterial verbunden zu werden. Mit dem extra herzustellenden Anschlussstreifen kann das Anbringen einer Einfassung aus dem Eindeckungsmaterial an einer das Dach durchdringenden Konstruktion erleichtert werden. Die Herstellung des Anschlussstreifens stellt jedoch einen zusätzlichen zeitlichen und materiellen Aufwand dar.
- Ein weiteres Dichtungsband wird in der
DE 20 2007 014 496 U1 beschrieben, wobei der dortige Kerngedanke in einer, in Längskantenrichtung des Dichtungsbandes verlaufenden Faltung oder Falz zur Verbesserung des Windliftverhaltens liegt. Das Dichtungsband wird dabei durch einen, aus einem metallischen Material, wie Kupfer, Zink, Aluminium oder Blei bestehenden, ebenflächigen Formkörper, wie Platte, Blech oder Folie dargestellt. Außerdem ist ein Verbund des metallischen Materials mit einer Kunststofffolie möglich. - Aus der
DE 299 05 698 U1 ist ein plastisch verformbares Abdeckmaterial bekannt, welches aus einem streckbaren Metallelement und einem damit verbundenen Butylen-Substrat besteht. Das Metallelement weist eine Plissierung auf, wobei die plissierte Innenseite von einem festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff auf Butylkautschukbasis vollständig oder teilweise ausgefüllt und bis über die Scheitellinie der Plissierung derart überdeckt ist, dass eine selbstklebende Kontaktebenen entsteht, die von einer Schutzfolie abgedeckt ist. - Wie bereits zur Erfindung nach
DE 20 2004 003 764 U1 beschrieben, ist bei einer flächigen Verbindung derartigen Abdeckmaterials mit der Bedachung nur ein begrenzter Bewegungsausgleich möglich, sodass bereits nach kurzer Zeit Materialermüdung und damit verbundene Risse im Abdeckmaterial auftreten. - Aus dem Vorgenannten ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Dacheindeckungsmaterial für Anschlüsse in Dachbereichen anzugeben, dass ausreichend flexibel ist, um einen relativ großen Bewegungsausgleich des angebrachten Dacheindeckungsmaterials zur Bedachung zu gewährleisten und gleichzeitig ein einfache Anbringung des Anschlussmaterials ermöglicht.
- Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch eine plissierte Schürze zur Verwendung als Dacheindeckungsmaterial für Anschlüsse in Dachbereichen zum wasserdichten und wetterfesten Abdecken und Abdichten von Nahtstellen, wobei die plissierte Schürze aus einem Kunststoff-Metall-Verbund besteht und erfindungsgemäß auf einer Oberflächenseite einer flexiblen Kunststofffolie ein bis zu 30% des Flächenmaßes der Kunststofffolie abdeckender Metallstreifen nahe an einer Längsseite der Kunststofffolie angebracht ist und der Kunststoff-Metall-Verbund eine gleichmäßige Plissierung aufweist.
- Ein derartiges Dacheindeckungsmaterial ist beispielsweise bei Wohnraumdachfenstern notwendig, um den Übergang vom Fensterrahmen zu der Dacheindeckung unterhalb des Fensters herzustellen, sodass kein Wasser oder Schnee durch Wind in die Bedachung gelangen kann.
- Zur leichteren Anbringung des Anschlussmaterials weist das Dacheindeckungsmaterial an der von dem angebrachten Metallstreifen abgewandten Längsseite der Kunststofffolie einen ebenen Rand auf. D. h. die über die Kunststofffolie mitsamt des Metallstreifens angebrachte Plissierung, welche eine Wellung der Metallstreifen nahen Längsseite des Materials ergibt, flacht in Richtung der Metallstreifen abgewandten Seite ab, sodass ein mehrere Zentimeter breiter und flacher Abschlussstreifen entsteht.
- Die Kunststofffolie besteht vorzugsweise aus weichem Polyvinychlorid (PVC-P), das zum einen wasserabweisend ist, und somit kein Wasser in Richtung der Bedachung durchlässt und zum anderen beständig gegen Säuren, Laugen, Alkohol, Öl und Benzin ist.
- Bei dem auf der Kunststofffolie angebrachten Metallstreifen handelt es sich zweckmäßigerweise um einen Aluminiumstreifen, der sich vor allem durch eine hohe Verformbarkeit auszeichnet.
- Der Metallstreifen kann dabei eine Dicke von z. B. 0,1 bis 0,3 mm aufweisen und dient bei der plissierten Schürze zur einfacheren Anbringung dieser Schürze. Bei Kunststoffschürzen ist es erforderlich, bei der Anformung an die Bedachung, den Rückstellkräften entgegen zu wirken. Dies wird durch Formung des angebrachten Metallstreifens bewirkt. Somit kann der Dachdecker die Schürze zunächst entsprechend der vorliegenden Bedachung andrücken, wobei die Schürze aufgrund des aufgebrachten Metallstreifens nicht zurückfedert, sondern die eingenommene Form beibehält, und anschließend das Abdeckungsmaterial an der Bedachung oder an Dachübergängen fixieren.
- Zur Anbringung des Metallstreifens an die Kunststofffolie ist vorgesehen, die Materialtemperatur der durch ein Extruderverfahren hergestellten Kunststofffolie auszunutzen und folglich die Anbringung des Metallstreifens direkt nach dem Extrusionsvorgangs vorzusehen.
- Der Metallstreifen ist dabei mit einer Beschichtung versehen, welche eine Verbindung des Metallstreifens mit der, durch den Extrusionsvorgangs aufgeheizten Kunststofffolie ermöglicht.
- Die Beschichtung des Metallstreifens weist zweckmäßigerweise die Eigenschaft auf, oberhalb von 120°C eine Verbindung mit weichem Polyvinychlorid einzugehen. Die Kunststofffolie weist nach dem Extrusionsvorgang die eben genannte prozessbedingte Verbindungstemperatur auf.
- Nach der Anbringung des Metallstreifens auf die Kunststofffolie, erfolgt der eigentliche Plissiervorgang durch bereits bekannte Verfahren. Dadurch erhält der Metall-Kunststoff-Verbund eine gleichmäßige Form.
- Zur Vereinfachung der Anbringung der plissierten Schürze an eine Bedachung, ist vorgesehen, die plissierte Schürze mit einem Butylband zu versehen, sodass die Schürze auf einer Bedachung verklebt werden kann. Das Butylband ist dabei nur mit den durch die Plissierung gebildeten Spitzen des Metallstreifens verbunden. Die Anbringung der Schürze erfolgt also derart, dass die den Metallstreifen aufweisende Seite der Schürze in Richtung der Bedachung weist.
- Das bereits erwähnte abgeflachte Ende wird bei der Anbringung der Schürze an einen Fensterrahmenübergang in Richtung des Fensterrahmens gelegt und mit dem auf dem Metallstreifen angebrachten Butylband zunächst grob fixiert. Anschließend kann der ebene Rand der Schürze an ein Dachfenstereindeckrahmen, welche in den meisten Fällen aus Polyvinylchlorid bestehen, angeschweißt werden. Hierzu eignen sich verschiedene manuelle und maschinelle Schweißverfahren.
- Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels sowie unter Zuhilfenahme einer Figur näher erläutert werden.
- Hierbei zeigt
-
1 eine prinzipielle Darstellung der erfindungsgemäßen, plissierten Schürze. - Die plissierte Schürze besteht aus einer Kunststofffolie
1 , die auf einer Oberflächenseite einen Metallstreifen2 aufweist. Im vorliegenden Beispiel besteht die Kunststofffolie1 aus einem weichen Polyvinylchlorid und der Metallstreifen2 ist aus Aluminium hergestellt. - Bei der Herstellung der plissierten Schürze erfolgt zunächst die Anbringung des Aluminiumstreifens
2 auf die Kunststofffolie1 . In einem ersten Schritt wird die Kunststofffolie1 mittels eines bekannten Extrusionsvorgangs hergestellt und der Aluminiumstreifen2 mit einer speziellen Beschichtung versehen. Direkt nach dem Extrusionsvorgang erfolgt die Verbindung des Metallstreifens2 mit der Kunststofffolie1 . Die Beschichtung des Streifens, welche oberhalb von 120°C eine Verbindung mit Polyvinylchlorid eingeht, sorgt für eine dauerhafte Verbindung des Streifens mit der Kunststofffolie. - Der Metallstreifen
2 nimmt dabei in etwa 30% der Fläche der Kunststofffolie1 ein, wobei der Metallstreifen2 nahe an einer Längsseite3 der Kunststofffolie1 angebracht ist. Damit stehen ca. 70% der Breite für den Bewegungsausgleich und zur dreidimensionalen Anpassung zur Verfügung. - Anschließend wird die Kunststofffolie
1 mit angebrachtem Metallstreifen2 einem bereits bekannten Plissiervorgang unterzogen. Dadurch ergibt sich eine gleichmäßige Wellung der Metallstreifen nahen Längsseite3 des Kunststoff-Metall-Verbunds. - Die Plissierung flacht in Richtung der von dem Metallstreifen abgewandten Längsseite der Schürze ab, sodass sich ein ebener Rand
4 ergibt. - Bei der Anbringung der plissierten Schürze an ein Dachfenster, zeigt der ebene Rand
4 in Richtung des Fensterrahmens und der Metallstreifen2 nach unten, wobei der Metallstreifen2 an den durch die Plissierung entstehenden Spitzen ein Butylmaterial aufweist, sodass die Schürze zunächst an die Bedachung angeformt und grob fixiert werden kann und anschließend der ebene Rand4 an dem Fensterrahmen angeschweißt wird. -
- 1
- Kunststofffolie
- 2
- Metallstreifen
- 3
- Metallstreifen nahe Längsseite
- 4
- flacher Rand
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 202004003764 U1 [0003, 0008]
- - DE 69819753 T2 [0004]
- - DE 202007014496 U1 [0006]
- - DE 29905698 U1 [0007]
Claims (10)
- Plissierte Schürze zur Verwendung als Dacheindeckungsmaterial für Anschlüsse in Dachbereichen zum wasserdichten und wetterfesten Abdecken und Abdichten von Nahtstellen, welche aus einem Kunststoff-Metall-Verbund besteht, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Oberflächenseite einer flexiblen Kunststofffolie (
1 ) ein bis zu 30% des Flächenmaßes der Kunststofffolie (1 ) abdeckender Metallstreifen (2 ) nahe an einer Längsseite (3 ) der Kunststofffolie (1 ) angebracht ist, wobei der Kunststoff-Metall-Verbund eine gleichmäßige Plissierung aufweist. - Plissierte Schürze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Kunststofffolie (
1 ) an der vom Metallstreifen (2 ) abgewandten Längsseite (4 ) plissierungsfrei ist. - Plissierte Schürze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Kunststoff (
1 ) um weiches Polyvinychlorid handelt. - Plissierte Schürze nach Anspruch 1, 2 oder 3 dadurch gekennzeichnet, dass der Metallstreifen (
2 ) aus Aluminium besteht. - Plissierte Schürze nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallstreifen (
2 ) eine Dicke von 0,1 bis 0,3 mm aufweist. - Plissierte Schürze nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallstreifen (
2 ) direkt nach der Herstellung der Kunststofffolie (1 ) auf die Kunststofffolie (1 ) aufgebracht wird. - Plissierte Schürze nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallstreifen (
2 ) mit einer Beschichtung versehen ist, sodass der Metallstreifen (2 ) mit der, durch einen Extrusionsvorgang hergestellten und erwärmten Kunststofffolie (1 ) verbunden wird. - Plissierte Schürze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung des Metallstreifens (
2 ) die Eigenschaft besitzt bei Temperaturen von über 120°C eine Verbindung mit weichem Polyvinylchlorid einzugehen. - Plissierte Schürze nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die plissierte Schürze mit einem Butylband versehen wird, sodass die plissierte Schürze auf einer Bedachung verklebt werden kann.
- Plissierte Schürze nach einem der vorangegangene Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die plissierte Schürze an einen Dachfenster-Einsteckrahmen aus Polyvinylchlorid angeschweißt wird.
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Legal Events
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