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DE29905698U1 - Plastisch verformbares Abdeckmaterial - Google Patents

Plastisch verformbares Abdeckmaterial

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Publication number
DE29905698U1
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DE
Germany
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covering material
metal element
plastically deformable
sealant
material according
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    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/14Junctions of roof sheathings to chimneys or other parts extending above the roof
    • E04D13/147Junctions of roof sheathings to chimneys or other parts extending above the roof specially adapted for inclined roofs
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    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B15/00Layered products comprising a layer of metal
    • B32B15/04Layered products comprising a layer of metal comprising metal as the main or only constituent of a layer, which is next to another layer of the same or of a different material
    • B32B15/06Layered products comprising a layer of metal comprising metal as the main or only constituent of a layer, which is next to another layer of the same or of a different material of natural rubber or synthetic rubber
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D1/00Roof covering by making use of tiles, slates, shingles, or other small roofing elements
    • E04D1/36Devices for sealing the spaces or joints between roof-covering elements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Patentanwalt Dipl.-Ing. Lambert Eichelbaum
D-45659 Recklinghausen Krüppeleichen 6
Telefon: (02361) 21091-2 Telefax: (02361) 22949
24.03.1999 fle 2621a/99
Anmelder:
Oskar Fleck
Industriestraße 12, D- 45711 Datteln
"Plastisch verformbares Abdeckmaterial'
Seite 2 ' I .* I I .' '. \'· *· 24.03.1999
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Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein plastisch verformbares Abdeckmaterial, insbesondere für den Außenbereich von Bauwerken, in Bogen-, Bahn- oder Streifenform, bestehend aus einem streckbaren Metallelement und einem damit verbundenen Butylen-Substrat.
Ein Abdeckmaterial dieser Art ist aus der DE 36 42 063 Al bekannt geworden. Dabei besteht das Metallelement aus einem Streckmetallgitter, welches im anwendungstechnisch relevanten Temperaturbereich in eine nicht klebende Masse aus Polyisobutylen-Substrat eingebettet ist. Dabei soll das eingebettete Streckmetallgitter in Längsrichtung eine Dehnbarkeit von 50 % bis 150 %, in Querrichtung eine Dehnbarkeit ^ 20 % und ein Rückstellvermögen von ^ 5 % aufweisen. Diesen Werten der Dehnbarkeit sind jedoch entgegen den Zahlenangaben dadurch Grenzen gesetzt, daß das in die Öffnungen des Streckmetallgitters eingedrungene Polyisobutylen-Substrat der vorgenannten Dehnbarkeit entgegenwirkt, so daß von diesen Werten allenfalls ein Bruchteil erreichbar ist und das auch nur mittels entsprechender Streckwerkzeuge. Der Grund beruht vor allem darin, daß das in den Öffnungen des Streckmetallgitters eingedrungene Polyisobutylen-Substrat bei einer Streckung des Streckmetallgitters wie eine
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entropieelastische Feder vorgespannt wird und bei Nachlassen der äußeren Verformungskräfte die dann frei werdenden Federvorspannungskräfte des Polyisobutylens zu einem sehr hohen Rückstellvermögen führen. 5
Aus der DE-PS 29 22 242 ist ein gattungsfremdes Abdeckmaterial bekanntgeworden, das einerseits von einer wasserdichten, biegbaren Abdeckfolie mit mindestens einer Schicht aus mit einem Kautschukanteil modifizierten Bitumen und mit einem Verstärkungselement aus synthetischen, miteinander verbundenen Fasern besteht. Als Fasern sind darin beispielsweise Polyamidfasern und Polyesterfasern genannt. Die daraus hergestellte Maschenware soll eine hohe Dehnbarkeit von mehr als 100 % in sämtlichen Richtungen aufweisen. Der Kautschukanteil dieses bekannten Substrates kann etwa 95 bis 30 Gewichtsprozente der gesamten Masse ausmachen und aus Polyisobutylen bestehen. Dabei erhöhen die Polyamidfasern und die Polyesterfasern zwar die Reißfestigkeit eines derartigen Abdeckmaterials, leisten jedoch zu einem verminderten - weil unerwünschten - Rückstellvermögen keinen nennenswerten Beitrag. Aus diesem Grunde ist das Rückstellvermögen dieses Abdeckmaterials durch die Summe des Rückstellvermögens der einzelnen Komponenten gekennzeichnet, die relativ hoch sind.
In der DE-PS 22 25 358 ist ein vorgefertigtes, bogen- oder bahnförmiges Abdeckmaterial offenbart, welches auf der einen Seite mit einer Abdeckschicht aus
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einer Bitumen-yKautschukmasse mit nicht klebender Oberfläche versehen und auf der anderen Seite eine selbstklebende Bitumen-/Kautschukschicht aufweist. Zwischen beiden Schichten ist eine Verstärkungsschicht eingelagert, die beispielsweise aus einer gestreckten oder perforierten Metallschicht besteht. Diese Metallschicht steht einem Dehnvermögen hinderlich im Wege, weil es in allen Richtungen gegenüber der gewünschten Dehnfähigkeit eine relativ starre Armierung bildet.
Von diesem Stand der Technik ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein von Hand plastisch verformbares Abdeckmaterial der eingangs genannten Gattung zu schaffen, das selbst von Hand bei tiefen Außentemperaturen eine hohe Dehnfähigkeit aufweist, in sämtlichen räumlichen Ebenen verformbar ist und bei vernachlässigbar geringen Rückstellkräften direkt und ohne zusätzliche Hilfsmittel an den Kontaktflächen befestigt werden kann.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Metallelement aus einem plissierten Blei-, Aluminium- oder Kupferelement besteht, dessen plissierte Innenseite von einem festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff auf Butylkautschukbasis vollständig oder teilweise ausgefüllt und bis über die Scheitellinien der Plissierung derart überdeckt ist, daß eine selbstklebende
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Kontaktebene entsteht, die von einer Schutzfolie abgedeckt ist. Ein solches plastisch verformbares Abdeckmaterial weist je nach Höhe und Wellenlänge der Plissierung in der plissierten Richtung eine Dehnfähigkeit von weit über 100 % bei einem vernachlässigbar geringen Rückstellvermögen auf, weil nunmehr das Metallelement nach seiner Streckung aus der plissierten Form auf die von dem festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff ausgehenden Rückstellkräfte wie ein starres Korsett entgegenwirkt, da eine einmal aufgehobene Plissierung von den Rückstellkräften des festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes nicht mehr in eine Plissierung zurückgeführt werden kann. Weiterhin ist eine unglaublich einfache Verformung und Anpaßbarkeit von Hand an die jeweilige Einsatzfläche gewährleistet. Dieses Abdeckmaterial kommt daher ausgezeichnet zur Abdeckung und Abdichtung von Bauwerksspalten, beispielsweise zwischen den Außenwandungen eines Kamins und den angrenzenden Dachexndeckungsplatten oder zwischen den Rahmen von Dachfenstern und den angrenzenden Dacheindeckungsplatten in Frage. Darüber hinaus ist dieser Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff auf Butylkautschukbasis selbst bei einer Gebrauchstemperatur zwischen -40 0C und 100 0C gebrauchsfähig und daher bei jeder in Frage kommenden Arbeitstemperatur zu verwenden.
Die vollständige oder teilweise Ausfüllung der Innenseite des Metallelementes mit dem festplastischen
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Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff ist dahingehend zu verstehen, daß zwar grundsätzlich eine vollständige Ausfüllung erwünscht ist, um damit auch eine entsprechende Dichtheit zu gewährleisten, jedoch kann es bei dem Einfließen des Kleb/Dichtstoffes je nach den vorhandenen Temperaturdifferenzen zu Zähigkeitsunterschieden kommen, welche an einigen Stellen der Innenseite des Metallelementes nicht zu einer vollständigen Ausfüllung führen. Dadurch wird das Dehnvermögen in diesen Bereichen gesteigert, was wiederum von Vorteil sein kann, zumal nach der vollständigen Streckung des Metallelementes und der damit einhergehenden Verformung des
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes auf Butylkautschukbasis eine vollständige Ausfüllung erfolgt.
Nach Lösen der Schutzfolie von der Kontaktebene kann das plastisch verformte Abdeckmaterial direkt von Hand gegen die Einsatzfläche gedrückt werden, wodurch infolge einer Selbstklebung eine unmittelbare Verbindung mit den unterschiedlichen aus Stein, Holz, Metall oder Kunststoff bestehenden Einsatzflächen hergestellt wird. Diese Verbindung ist wasserdicht und gegenüber den in Frage kommenden Temperaturwechselbelastungen dauerhaft haltbar.
Die Dicke des Abdeckmaterials und des Metallelements sowie die Höhe der Plissierung sind bei ein und demselben Abdeckmaterial je für sich stets konstant. Sie können jedoch von Abdeckmaterial zu Abdeckmaterial höchst
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unterschiedlich gestaltet werden. So kann das Metallelement eine Dicke von etwa 0,2 mm bis etwa 1,2 mm aufweisen und die Höhe der Plissierung zwischen zwei gegenüberliegenden Scheitellinien etwa 1 mm bis 15 mm betragen.
Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die Scheitellinien der Plissierung auf der Innenseite des Metallelementes von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff bis zu 3 mm überdeckt. Dadurch wird sichergestellt, daß selbst bei völlig in einer Ebene auseinandergezogenen Plissierung des Metallelementes eine hinreichende Überdeckung der Scheitellinien auf der Innenseite des Metallelementes sichergestellt ist, um die erforderliche Befestigung durch Klebung am Einsatzort vollflächig ausführen zu können.
Die Innenseite des Metallelementes ist vorteilhaft von ihren beiden Außenkanten bis zu einer Breite von je 5 mm von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff freigehalten, so daß nach dem Lösen der Schutzfolie von der Kontaktebene eine klebefreie, das heißt eine von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff freigehaltene Außenfläche des Metallelementes sichergestellt ist. Falls nämlich der Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff bis zu den beiden Außenkanten des Metallelementes reichen sollte, kann beim Anpressen der Kontaktfläche an die Einsatzfläche ein Überquellen des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes von der
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Innenseite auf die Außenseite oder die Kanten erfolgen, was ein Andrücken des Abdeckmaterials wegen der dann klebrigen Finger des Benutzers erheblich erschweren kann.
Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die Dicke, die Höhe und die Wellenlänge der Plissierung des Metallelementes derart auf die Zähigkeit des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes abgestimmt, daß das Abdeckmaterial von Hand werkzeuglos dehnbar, biegbar sowie der jeweiligen Kontur der Einsatzfläche durch sonstige Verformung anpaßbar ist.
Um das plastisch verformbare Abdeckmaterial problemlos in Bahn- oder Streifenform aufrollen oder in Bogenform aufeinanderstapeln zu können, wird die Schutzfolie zur Abdeckung der Kontaktebene des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes von einem Silikonpapier oder einer Kunststoffolie gebildet, welche die Außenkanten des Metallelementes zur Abdeckung sowie zur Erleichterung beim Abziehen geringfügig überragt. Erst nach der Verformung des Abdeckmaterials in seine endgültige Form wird die Schutzfolie von der Innenseite abgenommen, kurz bevor das verformte Abdeckmaterial mit seinen Kontaktebenen von Hand gegen die Einsatzflächen gedrückt wird.
Als besonders vorteilhaft hat sich für den Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff auf Butylkautschukbasis ein solcher bewährt, der unter der Handelsmarke
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"Terostat-207 W" bekanntgeworden ist und folgende technische Daten aufweist:
Farbe: Schwarz
Konsistenz: Zäh-plastisch, klebend
Dichte bei 23 0C: ca. 1,05 g/cm3 Trockengehalt: > 99 %
Penetration: ca. 50 1/10 mm
(bei einem Konus von 150 g; 6 s; 20 0C) der keine Lackverfärbung und eine Gebrauchstemperatur von -40 0C bis 100 0C aufweist.
Schließlich kann nach einem besonders vorteilhaften Merkmal der Erfindung die Außenseite des plissierten Metallelementes mit einer der Umgebungsfarbe des Einsatzbreiches entsprechenden Farbe eingefärbt werden, so daß sich das plastisch verformbare Abdeckmaterial auch optisch problemlos den Erfordernissen anpassen läßt.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht entlang der Linie I-I von Fig. 3 durch einen Streifen des erfindungsgemäßen Abdeckmaterials mit nur teilweiser Schutzfolie,
Fig. 2 die Unteransicht des Abdeckmaterials von Fig. 1 in Richtung des Pfeiles II,
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Fig. 3 die Draufsicht auf die Außenseite des Abdeckmaterials in Richtung des Pfeiles III von Fig. 1,
Fig. 4 bis 7 mehrere Querschnittsansichten von Abdeckmaterialien mit unterschiedlicher Plissierung des Metallelementes,
Fig. 8 eine perspektivische Teilansicht auf einen Dachfensterrahmen mit dem eingesetzten Abdeckmaterial und
Fig. 9 eine der Fig. 8 entsprechende perspektivische Teilansicht eines Daches mit Kamin und dessen entsprechender Abdichtung seiner Durchdringungsfläche mit dem neuen Abdeckmaterial.
Gemäß Fig. 1 besteht das neue Abdeckmaterial 1 aus einem Metallelement 2 aus einem plissierten Blei-Aluminium- oder Kupferelement, dessen plissierte Innenseite 2a von einem festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 auf Butylkautschukbasis vollständig (s. linken Teil der Figur) oder teilweise (s. rechten Teil der Figur) ausgefüllt und bis über die Scheitellinien 10 der Plissierung derart von einer Schicht 5 überdeckt ist, daß eine selbstklebende Kontaktebene 4 entsteht, die von einer Schutzfolie 6 abgedeckt ist. Auf der Außenseite 2b ist das plissierte Metallelement 2 mit einer der Umgebungsfarbe des Einsatzbereiches entsprechenden Farbe eingefärbt.
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In den weiteren Figuren 2 bis 7 sind mit der Fig. übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
Wie aus der Unteransicht der Fig. 2 entnommen werden kann, werden die Außenkanten 7, 8 des Metallelementes 2 von der Schutzfolie 6, die von einem Silikonpapier oder einer Kunststoffolie gebildet werden kann, geringfügig überragt. Diese überstehenden Ränder 6a, 6b der Schutzfolie 6 erleichtern nicht nur ihre Abziehbarkeit, sondern gewährleisten auch eine wesentlich sichere Abdeckung des Kleb/Dichtstoffes 3 vor den Händen eines Benutzers bei der Verformung des Abdeckmaterials 1.
Wie weiterhin aus Fig. 2 ersichtlich ist, wird die Innenseite 2a des Metallelementes 2 von ihren Außenkanten 7, 8 bis zu einer Breite b von je 5 mm von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 freigehalten. Damit soll sichergestellt werden, daß sich beim Andrücken des Abdeckmaterials 1 an seinem Einsatzort der Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 nicht über die Außenkanten 7, 8 hinausdehnen bzw. hervorquellen und so an die Handflächen des Benutzers gelangen kann, was dessen Arbeit wiederum erschweren würde.
Grundsätzlich sind die Dicke D des Abdeckmaterials und die Dicke d des Metallelementes 2 sowie die Höhe H der Plissierung des Metallelementes 2 bei ein und demselben Abdeckmaterial 1 je für sich konstant. Jedoch
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können die Maße je nach Einsatzzweck des Abdeckmaterial (1), der gewünschten Dehnfähigkeit, der leichten Verarbeitungsfähigkeit und der gewünschten Dichtheit in erheblichen Grenzen unterschiedlich gestaltet werden. So kann das Metallelement 2 eine Dicke d von 0,2 mm bis 1,2 mm aufweisen, und die Höhe H der Plissierung kann zwischen zwei gegenüberliegenden Scheitellinien 9, 10 von etwa 1 mm bis 15 mm betragen. Ferner können die Scheitellinien 10 der Plissierung auf der Innenseite 2a des Metallelementes 2 von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 von einer Schicht 5 bis zu einer Höhe h von 3 mm überdeckt sein. Durch diese Uberdeckungsschicht 5 wird einerseits die ebene Form der Kontaktebene 4 sichergestellt und andererseits auch nach der Streckung der Plissierung in der Nähe der Scheitellinien 10 noch eine hinreichende Schichtdicke h des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes 3 gewährleistet, so daß eine vollflächige Anklebung und Verbindung des Abdeckmaterials 1 an der jeweiligen Einsatzfläche sichergestellt ist.
Das Abdeckmaterial 1 weist je nach der Höhe H und der Wellenlänge L der Plissierung eine Dehnfähigkeit von weit über 100 % bei einem vernachlässigbaren Rückstellvermögen von unter 1 % auf. Dies rührt daher, daß das gestreckte Metallelement unter den Dehnkräften seine Plissierung verliert und die geringen Rückstellkräfte des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes 3 nicht ausreichen, um das Metallelement 2 in eine
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plissierte Form zurückführen zu können, da das Metallelement 2 wie ein starres Korsett wirkt.
Die Erhaltung dieser Dehnfähigkeit wird darüber hinaus noch nach der Anklebung und Anpressung des Abdeckmaterials 1 von den betreffenden Wandflächen unterstützt, weil diese den
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 in der angeklebten, d.h. in der gedehnten Form halten.
10
Dabei ist vorteilhaft die Dicke d und die Höhe H der Plissierung des Metallelementes 2 derart auf die Zähigkeit des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes 3 abgestimmt, daß das Abdeckmaterial 1 von Hand werkzeuglos dehnbar, biegbar sowie der jeweiligen Kontur der Einsatzfläche durch sonstige Verformung anpaßbar ist.
In Fig. 4 ist eine der Ansicht der Fig. 1 entsprechende weitere Ausführungsform des Abdeckmaterials 1 dargestellt, wobei die Höhe H zur Wellenlänge L der Plissierung relativ steil verläuft, wodurch eine Dehnung von weit über 100 % erreicht werden kann. Demgegenüber verläuft in Fig. 5 die Höhe H der Plissierung zwischen den Scheitellinien 9, 10 zur Länge L einer Welle der Plissierung relativ flach, wodurch die Dehnfähigkeit dieses Abdeckmaterials 1 geringer gestaltet wird.
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In Fig. 6 verläuft die Höhe H der Plissierung zwischen den Scheitellinien 9, 10 wiederum relativ steil zur Wellenlänge L, wobei die Wellen im wesentlichen eine trapezoedale Querschnittsform aufweisen. Auch hier sind mit den Figuren 1 bis 5 übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
In Fig. 7 ist eine zick-zack-förmige Plissierung von hoher Dehnfähigkeit dargestellt, weil die Höhe H zur Wellenlänge L sehr steil verläuft. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß das Metallelement 2 und der Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 eine gegenseitige Schutzfunktion erfüllen. So verhindert beispielsweise beim Ausführungsbeispiel der Fig. 7 der Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 aufgrund seiner Zusammenhalterungsfunktion der Innenseite 2a des Metallelementes 2 ein Aufreißen an den Scheitellinien 9, 10, wohingegen er selbst vom Metallelement 2 vor einer schädlichen UV-Strahlung geschützt wird.
Fig. 8 zeigt das Abdeckmaterial 1 nach seiner Anklebung zur Abdichtung eines zwischen einem Rahmen 11 eines Dachfensters und den angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 entstehenden Spaltes.
Fig. 9 zeigt das Abdeckmaterial 1 nach Abdichtung eines Spaltes zwischen einem Kamin 13 und den angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12. Aus beiden
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perspektivischen Teilansichten ist eine ausgezeichnete Verformbarkeit des neuen Abdeckmaterials 1 in mehreren räumlichen Achsen ersichtlich. Dabei übt die jeweilige Halterungsfläche, sei es die Fläche 11a des Dachrahmens 11 oder die Fläche 13a des Kamins 13 sowie die angrenzenden Flächen 12a der angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 eine Halterungsfunktion auf das Abdeckmaterial 1 nach dessen Streckung und Anklebung aus. Die zweite Halterungsfunktion zur Unterbindung von unerwünschten Rückstellkräften erfolgt durch das Metallelement 2 selbst, welches darüber hinaus seine Schutzfunktion des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes 3 vor schädlichen UV-Strahlungen ausübt.
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Bezugszeichenliste
Abdeckmaterial 1
Metallelement 2
Innenseite des Metallelementes 2 2a
Außenseite des Metallelementes 2 2b Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3
Kontaktebene 4
überdeckende Schicht 5
Schutzfolie 6
Ränder der Schutzfolie 6 6a, 6b
Außenkanten des
Metallelementes 2 7,
Scheitellinien 9,
Dachrahmen
Fläche des Dachrahmens 11 11a
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Dacheindeckungsplatten
Flächen der
Dacheindeckungsplatten 12 12a
Kamin
Fläche des Kamins 13 13a
Breite b
Dicke des Abdeckmaterials 1 D
Dicke des Metallelementes 2 d
Höhe der Plissierung des
Metallelementes 2 H
0 Höhe der Überdeckung
Wellenlänge

Claims (11)

Seite 18 ·*·*··;. J * ·#&idigr; "&idigr; 24.03.1999 .&Igr;.. : ·..*·..' ·· ·· fie 2621a/99 Schutzansprüche :
1. Plastisch verformbares Abdeckmaterial, insbesondere für den Außenbereich von Bauwerken, in Bogen-, Bahn- oder Streifenform, bestehend aus einem streckbaren Metallelement und einem damit verbundenen Butylen-Substrat, dadurch
gekennzeichnet, daß das Metallelement (2) aus einem plissierten Blei-, Aluminium- oder Kupferelement besteht, dessen plissierte Innenseite (2a) von einem festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff (3) auf Butylkautschukbasis vollständig oder teilweise ausgefüllt und bis über die Scheitellinien (10) der Plissierung derart überdeckt ist, daß eine selbstklebende Kontaktebene (4) entsteht, die von einer Schutzfolie (6) abgedeckt ist.
2. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet , daß die Dicke (D) des Abdeckmaterials (1) und die Dicke (d) des Metallelementes (2) sowie die Höhe (H) der Plissierung bei ein und demselben Abdeckmaterial (1) je für sich stets konstant sind.
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3. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet , daß das Metallelement (2) eine Dicke (d) von etwa 0,2 mm bis etwa 1,2 mm aufweist.
4. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß die Höhe (H) der Plissierung zwischen zwei gegenüberliegenden Scheitellinien (9, 10) etwa 1 mm bis 15 mm beträgt.
5. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Scheitellinien (10) der Plissierung auf der Innenseite (2a) des Metallelementes (2) von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff (3) bis zu einer Höhe (h) von 3 mm überdeckt sind.
6. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Dehnfähigkeit der Plissierung bis zu weit über 100 % und das Rucksteilvermögen ca. ^ 1 % ist.
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7. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Innenseite (2a) des Metallelementes (2) von ihren beiden Außenkanten (7, 8) bis zu einer Breite (b) von je 5 mm von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff (3) freigehalten ist.
8. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Dicke (d), die Höhe (H) und die Wellenlänge (L) der Plissierung des Metallelementes (2) derart auf die Zähigkeit des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes (3) abgestimmt sind, daß das Abdeckmaterial (1) von Hand werkzeuglos dehnbar, biegbar sowie der jeweiligen Kontur der Einsatzfläche durch sonstige Verformung anpaßbar ist.
9. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Schutzfolie (6) zur Abdeckung des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes (3) von einem Silikonpapier oder einer Kunststoffolie gebildet ist, welche die Außenkanten (7, 8) des Metallelementes (2) geringfügig überragt.
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10. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß der Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff (3) auf Butylkautschukbasis folgende technische Daten aufweist: Farbe: Schwarz
Konsistenz: Zäh-plastisch, klebend
Dichte bei 2 3 0C: ca. 1,05 g/cm3 Trockengehalt: > 99 % Penetration: ca. 50 1/10 mm
(Konus 150 g; 6 s; 20 0C)
Lackverfärbung: keine (bei Einbrennlack) Gebrauchstemperatur: -40 0C bis 100 0C
11. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet , daß die Außenseite (2b) des plissierten Metallelementes (2) mit einer der Umgebungsfarbe des Einsatzbreiches (12a, 13a) entsprechenden Farbe eingefärbt ist.
DE29905698U 1999-03-27 1999-03-27 Plastisch verformbares Abdeckmaterial Expired - Lifetime DE29905698U1 (de)

Priority Applications (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE29905698U DE29905698U1 (de) 1999-03-27 1999-03-27 Plastisch verformbares Abdeckmaterial
DE29914210U DE29914210U1 (de) 1999-03-27 1999-08-13 Plastisch verformbares Abdeckmaterial
EP00103607A EP1041215A3 (de) 1999-03-27 2000-02-21 Plastisch verformbares Abdeckmaterial

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE29905698U DE29905698U1 (de) 1999-03-27 1999-03-27 Plastisch verformbares Abdeckmaterial

Publications (1)

Publication Number Publication Date
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