DE29905698U1 - Plastisch verformbares Abdeckmaterial - Google Patents
Plastisch verformbares AbdeckmaterialInfo
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Description
Patentanwalt Dipl.-Ing. Lambert Eichelbaum
D-45659 Recklinghausen Krüppeleichen 6
Telefon: (02361) 21091-2 Telefax: (02361) 22949
24.03.1999 fle 2621a/99
Anmelder:
Oskar Fleck
Industriestraße 12, D- 45711 Datteln
"Plastisch verformbares Abdeckmaterial'
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Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein plastisch verformbares Abdeckmaterial, insbesondere für den Außenbereich von
Bauwerken, in Bogen-, Bahn- oder Streifenform, bestehend aus einem streckbaren Metallelement und einem damit
verbundenen Butylen-Substrat.
Ein Abdeckmaterial dieser Art ist aus der DE 36 42 063 Al bekannt geworden. Dabei besteht das
Metallelement aus einem Streckmetallgitter, welches im anwendungstechnisch relevanten Temperaturbereich in eine
nicht klebende Masse aus Polyisobutylen-Substrat eingebettet ist. Dabei soll das eingebettete
Streckmetallgitter in Längsrichtung eine Dehnbarkeit von 50 % bis 150 %, in Querrichtung eine Dehnbarkeit ^ 20 %
und ein Rückstellvermögen von ^ 5 % aufweisen. Diesen Werten der Dehnbarkeit sind jedoch entgegen den
Zahlenangaben dadurch Grenzen gesetzt, daß das in die Öffnungen des Streckmetallgitters eingedrungene
Polyisobutylen-Substrat der vorgenannten Dehnbarkeit entgegenwirkt, so daß von diesen Werten allenfalls ein
Bruchteil erreichbar ist und das auch nur mittels entsprechender Streckwerkzeuge. Der Grund beruht vor
allem darin, daß das in den Öffnungen des Streckmetallgitters eingedrungene Polyisobutylen-Substrat
bei einer Streckung des Streckmetallgitters wie eine
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AMAAA &agr;- &agr;. &agr; &agr; &Lgr; &Mgr; &Lgr; &Lgr; *
entropieelastische Feder vorgespannt wird und bei Nachlassen der äußeren Verformungskräfte die dann frei
werdenden Federvorspannungskräfte des Polyisobutylens zu einem sehr hohen Rückstellvermögen führen.
5
Aus der DE-PS 29 22 242 ist ein gattungsfremdes
Abdeckmaterial bekanntgeworden, das einerseits von einer wasserdichten, biegbaren Abdeckfolie mit mindestens einer
Schicht aus mit einem Kautschukanteil modifizierten Bitumen und mit einem Verstärkungselement aus
synthetischen, miteinander verbundenen Fasern besteht. Als Fasern sind darin beispielsweise Polyamidfasern und
Polyesterfasern genannt. Die daraus hergestellte Maschenware soll eine hohe Dehnbarkeit von mehr als 100 %
in sämtlichen Richtungen aufweisen. Der Kautschukanteil dieses bekannten Substrates kann etwa 95 bis 30
Gewichtsprozente der gesamten Masse ausmachen und aus Polyisobutylen bestehen. Dabei erhöhen die Polyamidfasern
und die Polyesterfasern zwar die Reißfestigkeit eines derartigen Abdeckmaterials, leisten jedoch zu einem
verminderten - weil unerwünschten - Rückstellvermögen keinen nennenswerten Beitrag. Aus diesem Grunde ist das
Rückstellvermögen dieses Abdeckmaterials durch die Summe des Rückstellvermögens der einzelnen Komponenten
gekennzeichnet, die relativ hoch sind.
In der DE-PS 22 25 358 ist ein vorgefertigtes, bogen- oder bahnförmiges Abdeckmaterial offenbart,
welches auf der einen Seite mit einer Abdeckschicht aus
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einer Bitumen-yKautschukmasse mit nicht klebender
Oberfläche versehen und auf der anderen Seite eine selbstklebende Bitumen-/Kautschukschicht aufweist.
Zwischen beiden Schichten ist eine Verstärkungsschicht eingelagert, die beispielsweise aus einer gestreckten
oder perforierten Metallschicht besteht. Diese Metallschicht steht einem Dehnvermögen hinderlich im
Wege, weil es in allen Richtungen gegenüber der gewünschten Dehnfähigkeit eine relativ starre Armierung
bildet.
Von diesem Stand der Technik ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein von Hand plastisch
verformbares Abdeckmaterial der eingangs genannten Gattung zu schaffen, das selbst von Hand bei tiefen
Außentemperaturen eine hohe Dehnfähigkeit aufweist, in sämtlichen räumlichen Ebenen verformbar ist und bei
vernachlässigbar geringen Rückstellkräften direkt und ohne zusätzliche Hilfsmittel an den Kontaktflächen
befestigt werden kann.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das Metallelement aus einem plissierten Blei-, Aluminium- oder Kupferelement besteht, dessen plissierte
Innenseite von einem festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff
auf Butylkautschukbasis vollständig oder teilweise ausgefüllt und bis über die Scheitellinien der
Plissierung derart überdeckt ist, daß eine selbstklebende
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Kontaktebene entsteht, die von einer Schutzfolie abgedeckt ist. Ein solches plastisch verformbares
Abdeckmaterial weist je nach Höhe und Wellenlänge der Plissierung in der plissierten Richtung eine
Dehnfähigkeit von weit über 100 % bei einem vernachlässigbar geringen Rückstellvermögen auf, weil
nunmehr das Metallelement nach seiner Streckung aus der plissierten Form auf die von dem festplastischen
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff ausgehenden
Rückstellkräfte wie ein starres Korsett entgegenwirkt, da eine einmal aufgehobene Plissierung von den
Rückstellkräften des festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes nicht mehr in eine
Plissierung zurückgeführt werden kann. Weiterhin ist eine unglaublich einfache Verformung und Anpaßbarkeit von Hand
an die jeweilige Einsatzfläche gewährleistet. Dieses Abdeckmaterial kommt daher ausgezeichnet zur Abdeckung
und Abdichtung von Bauwerksspalten, beispielsweise zwischen den Außenwandungen eines Kamins und den
angrenzenden Dachexndeckungsplatten oder zwischen den Rahmen von Dachfenstern und den angrenzenden
Dacheindeckungsplatten in Frage. Darüber hinaus ist dieser Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff auf
Butylkautschukbasis selbst bei einer Gebrauchstemperatur zwischen -40 0C und 100 0C gebrauchsfähig und daher bei
jeder in Frage kommenden Arbeitstemperatur zu verwenden.
Die vollständige oder teilweise Ausfüllung der Innenseite des Metallelementes mit dem festplastischen
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Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff ist dahingehend zu
verstehen, daß zwar grundsätzlich eine vollständige Ausfüllung erwünscht ist, um damit auch eine
entsprechende Dichtheit zu gewährleisten, jedoch kann es bei dem Einfließen des Kleb/Dichtstoffes je nach den
vorhandenen Temperaturdifferenzen zu Zähigkeitsunterschieden kommen, welche an einigen Stellen
der Innenseite des Metallelementes nicht zu einer vollständigen Ausfüllung führen. Dadurch wird das
Dehnvermögen in diesen Bereichen gesteigert, was wiederum von Vorteil sein kann, zumal nach der vollständigen
Streckung des Metallelementes und der damit einhergehenden Verformung des
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes auf Butylkautschukbasis eine vollständige Ausfüllung erfolgt.
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes auf Butylkautschukbasis eine vollständige Ausfüllung erfolgt.
Nach Lösen der Schutzfolie von der Kontaktebene kann das plastisch verformte Abdeckmaterial direkt von Hand
gegen die Einsatzfläche gedrückt werden, wodurch infolge einer Selbstklebung eine unmittelbare Verbindung mit den
unterschiedlichen aus Stein, Holz, Metall oder Kunststoff bestehenden Einsatzflächen hergestellt wird. Diese
Verbindung ist wasserdicht und gegenüber den in Frage kommenden Temperaturwechselbelastungen dauerhaft haltbar.
Die Dicke des Abdeckmaterials und des Metallelements sowie die Höhe der Plissierung sind bei ein und demselben
Abdeckmaterial je für sich stets konstant. Sie können jedoch von Abdeckmaterial zu Abdeckmaterial höchst
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unterschiedlich gestaltet werden. So kann das Metallelement eine Dicke von etwa 0,2 mm bis etwa 1,2 mm
aufweisen und die Höhe der Plissierung zwischen zwei gegenüberliegenden Scheitellinien etwa 1 mm bis 15 mm
betragen.
Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die Scheitellinien der Plissierung auf der
Innenseite des Metallelementes von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff bis zu 3 mm überdeckt.
Dadurch wird sichergestellt, daß selbst bei völlig in einer Ebene auseinandergezogenen Plissierung des
Metallelementes eine hinreichende Überdeckung der Scheitellinien auf der Innenseite des Metallelementes
sichergestellt ist, um die erforderliche Befestigung durch Klebung am Einsatzort vollflächig ausführen zu
können.
Die Innenseite des Metallelementes ist vorteilhaft von ihren beiden Außenkanten bis zu einer Breite von je
5 mm von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff freigehalten,
so daß nach dem Lösen der Schutzfolie von der Kontaktebene eine klebefreie, das heißt eine von dem
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff freigehaltene Außenfläche des Metallelementes sichergestellt ist. Falls nämlich der
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff bis zu den beiden Außenkanten des Metallelementes reichen sollte, kann beim
Anpressen der Kontaktfläche an die Einsatzfläche ein
Überquellen des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes von der
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Innenseite auf die Außenseite oder die Kanten erfolgen, was ein Andrücken des Abdeckmaterials wegen der dann
klebrigen Finger des Benutzers erheblich erschweren kann.
Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die Dicke, die Höhe und die Wellenlänge
der Plissierung des Metallelementes derart auf die Zähigkeit des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes
abgestimmt, daß das Abdeckmaterial von Hand werkzeuglos dehnbar, biegbar sowie der jeweiligen Kontur der
Einsatzfläche durch sonstige Verformung anpaßbar ist.
Um das plastisch verformbare Abdeckmaterial problemlos in Bahn- oder Streifenform aufrollen oder in
Bogenform aufeinanderstapeln zu können, wird die Schutzfolie zur Abdeckung der Kontaktebene des
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes von einem Silikonpapier oder einer Kunststoffolie gebildet, welche die
Außenkanten des Metallelementes zur Abdeckung sowie zur Erleichterung beim Abziehen geringfügig überragt. Erst
nach der Verformung des Abdeckmaterials in seine endgültige Form wird die Schutzfolie von der Innenseite
abgenommen, kurz bevor das verformte Abdeckmaterial mit seinen Kontaktebenen von Hand gegen die Einsatzflächen
gedrückt wird.
Als besonders vorteilhaft hat sich für den Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff auf Butylkautschukbasis
ein solcher bewährt, der unter der Handelsmarke
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"Terostat-207 W" bekanntgeworden ist und folgende
technische Daten aufweist:
Farbe: Schwarz
Farbe: Schwarz
Konsistenz: Zäh-plastisch, klebend
Dichte bei 23 0C: ca. 1,05 g/cm3
Trockengehalt: > 99 %
Penetration: ca. 50 1/10 mm
(bei einem Konus von 150 g; 6 s; 20 0C) der keine Lackverfärbung und eine Gebrauchstemperatur von
-40 0C bis 100 0C aufweist.
Schließlich kann nach einem besonders vorteilhaften Merkmal der Erfindung die Außenseite des plissierten
Metallelementes mit einer der Umgebungsfarbe des Einsatzbreiches entsprechenden Farbe eingefärbt werden,
so daß sich das plastisch verformbare Abdeckmaterial auch optisch problemlos den Erfordernissen anpassen läßt.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht entlang der Linie I-I von Fig. 3 durch einen Streifen des
erfindungsgemäßen Abdeckmaterials mit nur teilweiser Schutzfolie,
Fig. 2 die Unteransicht des Abdeckmaterials von Fig. 1 in Richtung des Pfeiles II,
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Fig. 3 die Draufsicht auf die Außenseite des Abdeckmaterials in Richtung des Pfeiles III von Fig. 1,
Fig. 4 bis 7 mehrere Querschnittsansichten von Abdeckmaterialien mit unterschiedlicher Plissierung des
Metallelementes,
Fig. 8 eine perspektivische Teilansicht auf einen Dachfensterrahmen mit dem eingesetzten Abdeckmaterial und
Fig. 9 eine der Fig. 8 entsprechende perspektivische Teilansicht eines Daches mit Kamin und dessen
entsprechender Abdichtung seiner Durchdringungsfläche mit
dem neuen Abdeckmaterial.
Gemäß Fig. 1 besteht das neue Abdeckmaterial 1 aus einem Metallelement 2 aus einem plissierten Blei-Aluminium-
oder Kupferelement, dessen plissierte Innenseite 2a von einem festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 auf Butylkautschukbasis
vollständig (s. linken Teil der Figur) oder teilweise (s. rechten Teil der Figur) ausgefüllt und bis über die
Scheitellinien 10 der Plissierung derart von einer Schicht 5 überdeckt ist, daß eine selbstklebende
Kontaktebene 4 entsteht, die von einer Schutzfolie 6 abgedeckt ist. Auf der Außenseite 2b ist das plissierte
Metallelement 2 mit einer der Umgebungsfarbe des
Einsatzbereiches entsprechenden Farbe eingefärbt.
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In den weiteren Figuren 2 bis 7 sind mit der Fig. übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugsziffern
bezeichnet.
Wie aus der Unteransicht der Fig. 2 entnommen werden kann, werden die Außenkanten 7, 8 des Metallelementes 2
von der Schutzfolie 6, die von einem Silikonpapier oder einer Kunststoffolie gebildet werden kann, geringfügig
überragt. Diese überstehenden Ränder 6a, 6b der Schutzfolie 6 erleichtern nicht nur ihre Abziehbarkeit,
sondern gewährleisten auch eine wesentlich sichere Abdeckung des Kleb/Dichtstoffes 3 vor den Händen eines
Benutzers bei der Verformung des Abdeckmaterials 1.
Wie weiterhin aus Fig. 2 ersichtlich ist, wird die Innenseite 2a des Metallelementes 2 von ihren
Außenkanten 7, 8 bis zu einer Breite b von je 5 mm von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 freigehalten. Damit
soll sichergestellt werden, daß sich beim Andrücken des Abdeckmaterials 1 an seinem Einsatzort der
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 nicht über die Außenkanten 7, 8 hinausdehnen bzw. hervorquellen und so
an die Handflächen des Benutzers gelangen kann, was dessen Arbeit wiederum erschweren würde.
Grundsätzlich sind die Dicke D des Abdeckmaterials und die Dicke d des Metallelementes 2 sowie die Höhe H
der Plissierung des Metallelementes 2 bei ein und demselben Abdeckmaterial 1 je für sich konstant. Jedoch
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können die Maße je nach Einsatzzweck des Abdeckmaterial (1), der gewünschten Dehnfähigkeit, der
leichten Verarbeitungsfähigkeit und der gewünschten Dichtheit in erheblichen Grenzen unterschiedlich
gestaltet werden. So kann das Metallelement 2 eine Dicke d von 0,2 mm bis 1,2 mm aufweisen, und die Höhe H
der Plissierung kann zwischen zwei gegenüberliegenden Scheitellinien 9, 10 von etwa 1 mm bis 15 mm betragen.
Ferner können die Scheitellinien 10 der Plissierung auf der Innenseite 2a des Metallelementes 2 von dem
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 von einer Schicht 5 bis
zu einer Höhe h von 3 mm überdeckt sein. Durch diese Uberdeckungsschicht 5 wird einerseits die ebene Form der
Kontaktebene 4 sichergestellt und andererseits auch nach der Streckung der Plissierung in der Nähe der
Scheitellinien 10 noch eine hinreichende Schichtdicke h des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes 3 gewährleistet, so
daß eine vollflächige Anklebung und Verbindung des Abdeckmaterials 1 an der jeweiligen Einsatzfläche
sichergestellt ist.
Das Abdeckmaterial 1 weist je nach der Höhe H und der Wellenlänge L der Plissierung eine Dehnfähigkeit von
weit über 100 % bei einem vernachlässigbaren Rückstellvermögen von unter 1 % auf. Dies rührt daher,
daß das gestreckte Metallelement unter den Dehnkräften seine Plissierung verliert und die geringen
Rückstellkräfte des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes 3 nicht ausreichen, um das Metallelement 2 in eine
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plissierte Form zurückführen zu können, da das Metallelement 2 wie ein starres Korsett wirkt.
Die Erhaltung dieser Dehnfähigkeit wird darüber
hinaus noch nach der Anklebung und Anpressung des Abdeckmaterials 1 von den betreffenden Wandflächen
unterstützt, weil diese den
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 in der angeklebten, d.h.
in der gedehnten Form halten.
10
10
Dabei ist vorteilhaft die Dicke d und die Höhe H der Plissierung des Metallelementes 2 derart auf die
Zähigkeit des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes 3 abgestimmt, daß das Abdeckmaterial 1 von Hand werkzeuglos
dehnbar, biegbar sowie der jeweiligen Kontur der Einsatzfläche durch sonstige Verformung anpaßbar ist.
In Fig. 4 ist eine der Ansicht der Fig. 1 entsprechende weitere Ausführungsform des
Abdeckmaterials 1 dargestellt, wobei die Höhe H zur Wellenlänge L der Plissierung relativ steil verläuft,
wodurch eine Dehnung von weit über 100 % erreicht werden kann. Demgegenüber verläuft in Fig. 5 die Höhe H der
Plissierung zwischen den Scheitellinien 9, 10 zur Länge L einer Welle der Plissierung relativ flach, wodurch die
Dehnfähigkeit dieses Abdeckmaterials 1 geringer gestaltet wird.
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In Fig. 6 verläuft die Höhe H der Plissierung zwischen den Scheitellinien 9, 10 wiederum relativ steil
zur Wellenlänge L, wobei die Wellen im wesentlichen eine trapezoedale Querschnittsform aufweisen. Auch hier sind
mit den Figuren 1 bis 5 übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
In Fig. 7 ist eine zick-zack-förmige Plissierung von hoher Dehnfähigkeit dargestellt, weil die Höhe H zur
Wellenlänge L sehr steil verläuft. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß das Metallelement 2 und
der Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 eine gegenseitige
Schutzfunktion erfüllen. So verhindert beispielsweise beim Ausführungsbeispiel der Fig. 7 der
Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 aufgrund seiner Zusammenhalterungsfunktion der Innenseite 2a des
Metallelementes 2 ein Aufreißen an den Scheitellinien 9, 10, wohingegen er selbst vom
Metallelement 2 vor einer schädlichen UV-Strahlung geschützt wird.
Fig. 8 zeigt das Abdeckmaterial 1 nach seiner Anklebung zur Abdichtung eines zwischen einem Rahmen 11
eines Dachfensters und den angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 entstehenden Spaltes.
Fig. 9 zeigt das Abdeckmaterial 1 nach Abdichtung eines Spaltes zwischen einem Kamin 13 und den
angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12. Aus beiden
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perspektivischen Teilansichten ist eine ausgezeichnete Verformbarkeit des neuen Abdeckmaterials 1 in mehreren
räumlichen Achsen ersichtlich. Dabei übt die jeweilige Halterungsfläche, sei es die Fläche 11a des
Dachrahmens 11 oder die Fläche 13a des Kamins 13 sowie die angrenzenden Flächen 12a der angrenzenden
Dacheindeckungsplatten 12 eine Halterungsfunktion auf das Abdeckmaterial 1 nach dessen Streckung und Anklebung aus.
Die zweite Halterungsfunktion zur Unterbindung von unerwünschten Rückstellkräften erfolgt durch das
Metallelement 2 selbst, welches darüber hinaus seine Schutzfunktion des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes 3 vor
schädlichen UV-Strahlungen ausübt.
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Bezugszeichenliste
Abdeckmaterial 1
Metallelement 2
Innenseite des Metallelementes 2 2a
Außenseite des Metallelementes 2 2b Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3
Kontaktebene 4
überdeckende Schicht 5
Schutzfolie 6
Ränder der Schutzfolie 6 6a, 6b
Außenkanten des
Metallelementes 2 7,
Scheitellinien 9,
Dachrahmen
Fläche des Dachrahmens 11 11a
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Dacheindeckungsplatten
Flächen der
Dacheindeckungsplatten 12 12a
Dacheindeckungsplatten 12 12a
Kamin
Fläche des Kamins 13 13a
Breite b
Dicke des Abdeckmaterials 1 D
Dicke des Metallelementes 2 d
Höhe der Plissierung des
Metallelementes 2 H
0 Höhe der Überdeckung
Wellenlänge
Wellenlänge
Claims (11)
1. Plastisch verformbares Abdeckmaterial, insbesondere für den Außenbereich von Bauwerken, in
Bogen-, Bahn- oder Streifenform, bestehend aus einem streckbaren Metallelement und einem damit verbundenen
Butylen-Substrat, dadurch
gekennzeichnet, daß das Metallelement (2) aus einem plissierten Blei-, Aluminium- oder
Kupferelement besteht, dessen plissierte Innenseite (2a) von einem festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff
(3) auf Butylkautschukbasis vollständig oder teilweise ausgefüllt und bis über die
Scheitellinien (10) der Plissierung derart überdeckt ist, daß eine selbstklebende Kontaktebene (4) entsteht, die
von einer Schutzfolie (6) abgedeckt ist.
2. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet , daß die Dicke (D) des Abdeckmaterials (1) und die Dicke (d) des
Metallelementes (2) sowie die Höhe (H) der Plissierung bei ein und demselben Abdeckmaterial (1) je für sich
stets konstant sind.
2621a/99
3. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet , daß das Metallelement (2) eine Dicke (d) von etwa 0,2 mm bis etwa 1,2 mm aufweist.
4. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet , daß die Höhe (H) der Plissierung zwischen zwei gegenüberliegenden
Scheitellinien (9, 10) etwa 1 mm bis 15 mm beträgt.
5. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem
oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Scheitellinien (10) der Plissierung auf der
Innenseite (2a) des Metallelementes (2) von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff (3) bis zu einer Höhe (h)
von 3 mm überdeckt sind.
6. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet , daß die Dehnfähigkeit der Plissierung bis zu weit über 100 % und das
Rucksteilvermögen ca. ^ 1 % ist.
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7. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem
oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Innenseite (2a)
des Metallelementes (2) von ihren beiden Außenkanten (7, 8) bis zu einer Breite (b) von je 5 mm
von dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff (3) freigehalten
ist.
8. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet , daß die Dicke (d), die Höhe (H) und die Wellenlänge (L) der Plissierung des
Metallelementes (2) derart auf die Zähigkeit des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes (3) abgestimmt sind, daß
das Abdeckmaterial (1) von Hand werkzeuglos dehnbar, biegbar sowie der jeweiligen Kontur der Einsatzfläche
durch sonstige Verformung anpaßbar ist.
9. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem
der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Schutzfolie (6) zur Abdeckung des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes (3)
von einem Silikonpapier oder einer Kunststoffolie gebildet ist, welche die Außenkanten (7, 8) des
Metallelementes (2) geringfügig überragt.
21 .. #. .: : ·..'..:·..:■ 24.03.1999
10. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet , daß der Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff (3) auf Butylkautschukbasis folgende technische Daten aufweist:
Farbe: Schwarz
Konsistenz: Zäh-plastisch, klebend
Dichte bei 2 3 0C: ca. 1,05 g/cm3
Trockengehalt: > 99 % Penetration: ca. 50 1/10 mm
(Konus 150 g; 6 s; 20 0C)
Lackverfärbung: keine (bei Einbrennlack) Gebrauchstemperatur: -40 0C bis 100 0C
11. Plastisch verformbares Abdeckmaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet , daß die Außenseite (2b) des plissierten Metallelementes (2) mit einer der
Umgebungsfarbe des Einsatzbreiches (12a, 13a) entsprechenden Farbe eingefärbt ist.
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EP1213403A3 (de) * | 2000-12-06 | 2003-01-22 | MBE Moderne Befestigungselemente GmbH | Biegfähiger plissierter Abdeckstreifen und Verfahren zu seiner Herstellung |
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