DE202008000493U1 - Verbindungskörper für Lichtwellenleiter-Steckverbinder - Google Patents
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Abstract
Verbindungskörper für Lichtwellenleiter
(LWL)-Steckverbinder dadurch gekennzeichnet, dass er zweiteilig
ausgebildet und zur kuppelnden Aufnahme wenigstens eines LWL-Steckverbinders
zwei Schalenteile, vorzugsweise in Form von zwei Halbschalen (3,
4), aufweist, die innenseitig einen Aufnahmekanal (11a, 11b, 12a, 12b)
für den
jeweiligen Steckverbinder bilden und an ihren Verbindungsflächen mit
komplementär
ausgestalteten, ineinanderfügbaren
Verbindungselementen (13, 14, 15, 16) versehen sind.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Verbindungskörper für Lichtwellenleiter (LWL)-Steckverbinder gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Bekannte Verbindungskörper der gattungsgemäßen Art dienen zur formschlüssigen Verbindung von üblicherweise zwei Simpiex-LWL-Steckverbindern. Diese werden durch einen solchen Verbindungskörper zu einer einzigen steckbaren Einheit zusammengefügt, die dann in eine geeignete Kupplung eingesteckt und bei Wunsch wieder gelöst werden kann. Der optische Kontakt wird dann durch die in dem Steckverbinder befindlichen Bauteile sichergestellt.
- Bekannte Verbindungskörper weisen häufig den Nachteil auf, dass sie bei Belastung durch seitliche Kräfte ihren Formschluss aufgeben und dadurch die gewünschte Verbindungsfunktion nicht mehr zufriedenstellend erfüllen.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den Verbindungskörper der gattungsgemäßen Art zur Beseitigung der geschilderten Nachteile derart auszugestalten, dass er bei einfacher Herstellung eine schnelle und sichere Verbindung für die LWL-Steckverbinder gewährleistet, ohne dass die Gefahr besteht, dass der erwünschte einwandfreie Formschluss des Verbindungskörpers bei Belastung durch seitliche Kräfte beeinträchtigt ist.
- Die Merkmale der zur Lösung dieser Aufgabe geschaffenen Erfindung ergeben sich aus Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
- Der erfindungsgemäße Verbindungskörper für Lichtwellenleiter (LWL)-Steckverbinder ist zweiteilig ausgebildet und weist zur kuppelnden Aufnahme wenigstens eines LWL-Steckverbinders zwei Schalenteile, vorzugsweise in Form von zwei Halbschalen, auf, die innenseitig einen Aufnahmekanal für den jeweiligen Steckverbinder bilden und an ihren Verbindungsflächen mit komplementär ausgestalteten, ineinanderfügbaren Verbindungselementen versehen sind.
- Erfindungsgemäß ist der Verbindungskörper zur Aufnahme von wenigstens zwei Steckverbindern ausgebildet und weist dementsprechend viele, parallel nebeneinander verlaufende Aufnahmekanäle auf.
- Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Verbindungselemente an oder nahe dem offenen vorderen Ende der Halbschalen angeordnet sind.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung bestehen die komplementär ausgestalteten Verbindungselemente aus wenigstens einem Paar ineinanderfügbaren Nut-Feder-Elementen.
- Vorzugsweise sind diese Nut-Feder-Elemente paarweise miteinander in Eingriff bringbare C-Nuten/C-Rippen. Zweckmäßigerweise sind hierbei die Paare aus C-Nuten/C-Rippen endseitig an jeweils einer Außenwand der Halbschalen vorgesehen.
- Stattdessen oder zusätzlich ist es auch möglich, dass die Nut-Feder-Elemente paarweise miteinander in Eingriff bringbare T-Nuten/T-Rippen sind. In diesem Fall ist das T-Nuten/T-Rippen-Paar vorzugsweise endseitig an einer inneren Trennwand eines zwei- oder mehrkanaligen Verbindungskörpers angeordnet.
- Aufgrund dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Verbindungskörpers liegt es im Rahmen der Erfindung, dass die Verbindungselemente durch axial gegeneinander versetztes Ineinanderstecken und axiales Ineinanderschieben der Halbschalen miteinander in Eingriff bringbar sind.
- Hierbei weisen die Halbschalen zweckmäßigerweise an ihren Außen- bzw. Trennwänden hinter den Verbindungselementen Ausnehmungen auf, welche die Verbindungselemente beim versetzten Ineinanderstecken der Halbschalen aufnehmen.
- In Weiterbildung der Erfindung kann der Verbindungskörper an oder nahe seinem hinteren Ende weitere Verbindungselemente aufweisen, die ineinandersteckbar ausgebildet sind. Vorteilhafterweise bestehen hierbei diese ineinandersteckbaren Verbindungselemente aus von der einen Halbschale wegragenden Zapfen, die in Bohrungen der anderen Halbschale einsteckbar sind.
- Weitere Vorteile ergeben sich, wenn die Halbschalen an oder nahe ihrem hinteren Ende durch Crimpen verbindbar sind.
- Es liegt schließlich im Rahmen der Erfindung, dass wenigstens eine Halbschale innenseitig gegenüberliegende, vorzugsweise rechtwinklig zur Schalenachse verlaufende Führungen zur Fixierung der aufzunehmenden Steckverbinder aufweist. Diese Führungen können zweckmäßigerweise als Rippen ausgebildet sein.
- Die Erfindung wird im Folgenden in Form eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigt in:
-
1 perspektivisch den Verbindungskörper in geöffnetem Zustand und -
2 in geschlossenem Zustand mit den hierin angeschlossenen Steckverbindern. - Wie aus der Zeichnung, insbesondere aus
1 , ersichtlich, ist der dargestellte Verbindungskörper zweiteilig ausgebildet und weist zur kuppelnden Aufnahme von zwei Lichtwellenleitern (LWL)-Steckverbindern1 ,2 zwei Halbschalen3 ,4 , d. h. eine Oberschale3 sowie eine Unterschale4 , auf. - Die Halbschalen
3 ,4 sind in der dargestellten Weise U-förmig mit Außenwänden5 ,6 bzw.7 ,8 sowie mit jeweils dazwischen liegenden Trennwänden9 ,10 versehen. Hierdurch werden mittels der beiden Halbschalen3 ,4 zwei Aufnahmekanäle11a ,11b bzw.12a ,12b gebildet, die parallel nebeneinander verlaufen und die LWL-Steckverbinder1 ,2 kuppelnd aufnehmen. - Am vorderen Ende der Halbschalenwände
5 ,6 ,7 ,8 ,9 und10 sind Verbindungselemente angeordnet. Diese sind komplementär ausgebildet und bestehen in der dargestellten Weise aus einem Paar von ineinander fügbaren Nut-Feder-Elementen, und zwar aus einem Paar C-Nuten13 /C-Rippen14 an jeder Außenwand5 ,6 bzw.7 ,8 der Halbschalen3 ,4 sowie außerdem aus einem Paar einer T-Nut15 /T-Rippe16 an den inneren Trennwänden9 ,10 der Halbschalen3 ,4 . - Wie weiterhin aus
1 ersichtlich, weist die untere Halbschale4 an ihren Außenwänden7 ,8 sowie an ihrer Trennwand10 hinter den Verbindungselementen13 ,16 entsprechende Ausnehmungen17 auf. Diese nehmen die Verbindungselemente14 ,15 der oberen Halbschale3 auf, wenn diese mit der unteren Halbschale4 verbunden wird. - Dies erfolgt dadurch, dass die obere Halbschale
3 in Richtung des Pfeils22 auf die untere Halbschale4 aufgesteckt wird, und zwar derart etwas axial versetzt, dass die Verbindungselemente14 ,15 der oberen Halbschale3 von oben in die Ausnehmungen17 der unteren Halbschale4 eingeschoben werden. Daraufhin werden dann die Halbschalen3 ,4 in Richtung des Pfeils23 axial gegeneinander verschoben, und zwar derart, dass die jeweiligen Paare der Verbindungselemente13 ,14 bzw.15 ,16 miteinander in Eingriff gebracht werden. - Der aus den Halbschalen
3 ,4 gebildete Verbindungskörper weist außerdem an seinem hinteren zylindrisch ausgebildeten Ende18 weitere Verbindungselemente in Form von Zapfen19 auf. Diese ragen von der unteren Halbschale4 weg, und zwar derart, dass sie in nicht näher dargestellte Bohrungen der oberen Halbschale3 einsteckbar sind, wenn die beiden Halbschalen3 ,4 miteinander verbunden sind. - Das hintere Ende des Verbindungskörpers
3 ,4 ist mit Rillen bzw. Rippen20 versehen. Dadurch ist es möglich, auf das hintere Ende18 des Verbindungskörpers3 ,4 dann, wenn die beiden Halbschalen3 ,4 über ihre Verbindungsmittel miteinander in Eingriff stehen, einen Crimpring21 auf das hintere Ende18 des Verbindungskörpers3 ,4 aufzuschieben und in der üblichen Weise mittels plastischer Verformung dauerhaft hieran zu befestigen. - Die untere Halbschale
4 weist innenseitig gegenüberliegende, rechtwinklig zur Schalenachse verlaufende Führungen24 auf, welche die aufzunehmenden LWL-Steckverbinder1 ,2 in geeigneter Weise fixieren. Diese Führungen24 sind als Rippen ausgebildet. - Die Halbschalen
3 ,4 sind schließlich noch an ihrer Außenfläche mit geeigneten Rillen25 sowie einem Betätigungshebel26 versehen. - Hinsichtlich vorstehend nicht näher erläuterter Merkmale der Erfindung wird abschließend ausdrücklich auf die Zeichnung sowie die Patentansprüche verwiesen.
Claims (15)
- Verbindungskörper für Lichtwellenleiter (LWL)-Steckverbinder dadurch gekennzeichnet, dass er zweiteilig ausgebildet und zur kuppelnden Aufnahme wenigstens eines LWL-Steckverbinders zwei Schalenteile, vorzugsweise in Form von zwei Halbschalen (
3 ,4 ), aufweist, die innenseitig einen Aufnahmekanal (11a ,11b ,12a ,12b ) für den jeweiligen Steckverbinder bilden und an ihren Verbindungsflächen mit komplementär ausgestalteten, ineinanderfügbaren Verbindungselementen (13 ,14 ,15 ,16 ) versehen sind. - Verbindungskörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er zur Aufnahme von wenigstens zwei Steckverbindern ausgebildet ist und entsprechend viele, parallel nebeneinander verlaufende Aufnahmekanäle (
11a ,11b ,12a ,12b ) aufweist. - Verbindungskörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (
13 ,14 ,15 ,16 ) an oder nahe dem vorderen offenen Ende der Halbschalen (3 ,4 ) angeordnet sind. - Verbindungskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die komplementär ausgestalteten Verbindungselemente (
13 ,14 ,15 ,16 ) aus wenigstens einem Paar ineinanderfügbaren Nut-Feder-Elementen bestehen. - Verbindungskörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut-Feder-Elemente paarweise miteinander in Eingriff bringbare C-Nuten (
13 )/C-Rippen (14 ) sind. - Verbindungskörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Paare aus C-Nuten (
13 )/C-Rippen (14 ) endseitig an jeweils einer Außenwand (5 ,6 bzw.7 ,8 ) der Halbschalen (3 ,4 ) vorgesehen sind. - Verbindungskörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut-Feder-Elemente paarweise miteinander in Eingriff bringbare T-Nuten (
15 )/T-Rippen (16 ) sind. - Verbindungskörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das T-Nuten (
15 )/T-Rippen (16 ) Paar endseitig an einer inneren Trennwand (9 bzw.10 ) eines zwei- oder mehrkanaligen Verbindungskörpers angeordnet ist. - Verbindungskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (
13 ,14 ,15 ,16 ) durch axial gegeneinander versetztes Ineinanderstecken (Pfeil22 ) und axiales Ineinanderschieben (Pfeil23 ) der Halbschalen (3 ,4 ) miteinander in Eingriff bringbar sind. - Verbindungskörper nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Halbschale (
4 ) an ihren Außen- bzw. Trennwänden (7 ,8 ,10 ) hinter den Verbindungselementen (13 ,14 ,15 ,16 ) Ausnehmungen (17 ) aufweist, welche die Verbindungselemente beim versetzten Ineinanderstecken der Halbschalen (3 ,4 ) aufnehmen. - Verbindungskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er an oder nahe seinem hinteren Ende (
18 ) weitere Verbindungselemente (19 ) aufweist, die ineinandersteckbar ausgebildet sind. - Verbindungskörper nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die ineinandersteckbaren Verbindungselemente aus von der einen Halbschale (
4 ) wegragenden Zapfen (19 ) bestehen, die in Bohrungen der anderen Halbschale (3 ) einsteckbar sind. - Verbindungskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halbschalen (
3 ,4 ) an oder nahe ihrem hinteren Ende (18 ) durch Crimpen verbindbar sind. - Verbindungskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Halbschale (
4 ) innenseitig gegenüberliegende, vorzugsweise rechtwinklig zur Schalenachse verlaufende Führungen (24 ) zur Fixierung der aufzunehmenden Steckverbinder (1 ,2 ) aufweist. - Verbindungskörper nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungen (
24 ) als Rippen ausgebildet sind.
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