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DE202008005857U1 - Hitzeschild - Google Patents

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DE202008005857U1
DE202008005857U1 DE202008005857U DE202008005857U DE202008005857U1 DE 202008005857 U1 DE202008005857 U1 DE 202008005857U1 DE 202008005857 U DE202008005857 U DE 202008005857U DE 202008005857 U DE202008005857 U DE 202008005857U DE 202008005857 U1 DE202008005857 U1 DE 202008005857U1
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Germany
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heat shield
outer edge
vent outlet
metal layer
vent
Prior art date
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Application number
DE202008005857U
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English (en)
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Reinz Dichtungs GmbH
Original Assignee
Reinz Dichtungs GmbH
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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Hitzeschild (1) zum Abschirmen eines Gegenstandes gegen Hitze und zur Absorption von Schall, welcher zwei die Außenoberflächen (10, 11) des Hitzeschildes (1) bildende, dreidimensional verformte Metalllagen (2, 3) und eine zwischen diesen angeordnete Isolationsschicht (4) aufweist und welcher eine in sich abgeschlossene Kammer (13, 13', 13'') aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens eine der Metalllagen (2, 3) wenigstens einen Entlüftungsauslass (5) aufweist, dessen Umfangsfläche (U) wesentlich geringer ist als die Außenoberfläche (10, 11) der den Entlüftungsauslass (5) aufweisenden Metalllage (2, 3), wobei der wenigstens eine Entlüftungsauslass (5)
a) im Bereich des Flächenschwerpunkts (S) der Außenoberfläche (10, 11) der den Endlüftungsauslass (5) aufweisenden Metalllage (2, 3) angeordnet ist, und/oder
b) im Bereich des Flächenschwerpunkts (S') der den Entlüftungsauslass aufweisenden Metalllage (2) innerhalb einer Kammer (13, 13', 13'') des Hitzeschildes (1) angeordnet ist, wobei die Kammer (13, 13', 13'') durch stark dreidimensional verformte Bereiche (21) der Metalllagen (2, 3) und/oder...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Hitzeschild mit einer ersten und einer zweiten dreidimensional verformten Metalllage, die entweder entlang ihres Außenrandes im Wesentlichen vollständig geschlossen miteinander verbunden sind, zum Beispiel dadurch, dass ein Außenrandabschnitt einer der Metalllagen um den Außenrand der anderen Metalllage herum auf diese zurück gebördelt ist oder zumindest einen gekammerten Bereich aufweist, der ebenfalls in sich geschlossen ist. Der Hitzeschild weist also mindestens eine in sich abgeschlossene Kammer auf, wobei dies ggf. auch der gesamte Hitzeschild sein kann. Derartige Hitzeschilde werden als Schall- und/oder Hitzeschutz für andere Bauteile verwendet. Hitzeschilde werden beispielsweise in Motorräumen von Kraftfahrzeugen eingesetzt, insbesondere im Bereich der Abgasanlage, um benachbarte temperaturempfindliche Bauteile und Aggregate gegenüber unzulässiger Erhitzung zu schützen. Oft dienen die Hitzeschilde dabei gleichzeitig als Schallschutz. Zur Verbesserung der Dämmeigenschaften ist zwischen den beiden Metalllagen eine Isolationsschicht eingeschlossen. Die Isolationsschicht besteht beispielsweise aus Glimmer, temperaturstabilem Papier, anorganischen oder organischen Faserverbundmaterialien oder anderen geeigneten Dämmstoffen. Die metallischen Lagen bestehen üblicherweise aus Stahl, aluminiumplattiertem Stahl oder Aluminium.
  • Die Hitzeschilde sind in ihrer Form in aller Regel den zu schützenden Bauteilen und ihrer sonstigen Umgebung angepasst. Gerade im Bereich von Verbrennungsmotoren, wo ein Trend dahin geht, zur Verkleinerung des Motorraumes die benötigten Bauteile möglichst Platz sparend und dicht beieinander anzuordnen, müssen Hitzeschilde oft sehr stark dreidimensional verformt werden. Diese dreidimensionale Verformung erfolgt bei Hitzeschilden in der Regel, nachdem die einzelnen, zunächst planen Lagen des Hitzeschildes miteinander verbunden worden sind. Eine Art, die Lagen miteinander zu verbinden, besteht in der Umbördelung des Außenrandbereiches der einen Metalllage um den Rand der anderen Metalllage herum. Im Einsatz werden Hitzeschil de starken Temperaturschwankungen zwischen Ruhezustand und Betriebszustand ausgesetzt. Dies hat zur Folge, dass bei Raumtemperatur feste oder flüssige Komponenten, etwa im Isolationsmaterial enthaltenes Wasser, in die Gasphase überführt werden und dabei an Volumen zunehmen. Kann das Gas nicht entweichen, wie dies bei Hitzeschilden mit in sich abgeschlossenen Kammern der Fall ist, bläht sich der Hitzeschild auf und mindestens eine der Metalllagen wird zumindest abschnittsweise verformt. Dies kann einerseits zur Folge haben, dass das Metallblech an einem ursprünglich beabstandeten benachbarten Bauteil, das es vor zu großer Wärmeeinstrahlung schützen sollte, zur Anlage kommt und dabei zum Wärmeüberträger wird. Dabei kommt es unter anderem zur Reibung zwischen den beiden Teilen, die auch Geräusche verursacht und dauerhaft die Teile zerstören kann. Andererseits kann die Verformung bewirken, dass die Formgebung des Hitzeschildes irreversibel beschädigt wird, wodurch beispielsweise seine akustischen Eigenschaften beeinträchtigt werden oder die Isolationsschicht aus ihrer Verankerung gelöst wird und sich am unteren Rand des Hitzeschildes ansammelt. Dadurch wird die Wärmeabschirmwirkung stark beeinträchtigt. Nicht zuletzt kann es zur Rissbildung kommen, wodurch partikelförmiges Isolationsmaterial unkontrolliert freigesetzt werden kann, oder falls die Rissbildung in der Nähe von Anbindepunkten erfolgt, zu einer Lockerung der Befestigung, einer Zunahme der Schwingungsanregung des Hitzeschildes und in der weiteren Folge zu einem Weiterreißen, im schlimmsten Fall zu einem kompletten Abreißen.
  • Es bestand daher ein Bedarf an einem Hitzeschild in Sandwich-Bauweise, bei dem trotz des Vorhandenseins mindestens einer in sich abgeschlossenen Kammer die oben genannten Probleme nicht auftreten. Aufgabe der Erfindung ist es, einen solchen Hitzeschild und ein Verfahren zu seiner Herstellung anzugeben.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit dem Hitzeschild gemäß Anspruch 1. Bevorzugte Ausführungsformen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • In einem ersten Aspekt betrifft die Erfindung demnach einen Hitzeschild mit zwei dreidimensional verformten Metalllagen, welche die Außenoberflächen des Hitzeschildes bilden, und einer zwischen diesen angeordneten Isolationsschicht. Der Hitzeschild besitzt mindestens eine in sich abgeschlossene Kammer. Erfindungsgemäß weist wenigstens eine der Metalllagen wenigstens einen Entlüftungsauslass auf, dessen Umfangsfläche wesentlich geringer ist als die Außenoberfläche der den Entlüftungsauslass aufweisenden Metalllage. Der wenigstens eine Entlüftungsauslass kann auf verschiedene Weisen angeordnet werden, nämlich
    • – im Bereich des Flächenschwerpunkts der den Entlüftungsauslass aufweisenden Metalllage und/oder
    • – im Bereich des Flächenschwerpunkts der den Entlüftungsauslass aufweisenden Metalllage innerhalb einer Kammer, die durch stark dreidimensional verformte Bereiche der Metalllagen und/oder den Außenrand des Hitzeschildes begrenzt ist, und/oder
    • – im Bereich des Außenrandes des Hitzeschildes, wobei ein zwischen den Metalllagen ausgebildeter Entlüftungskanal aus dem mittleren Bereich des Hitzeschildes in Richtung auf den Außenrand herausgeführt ist und in den Entlüftungsauslass einmündet.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Verformung der Hitzeschildlagen auf Gase zurückgehen, die sich unter Einwirkung der hohen Temperaturen in der Umgebung des Hitzeschildes in dessen Innerem bilden und diesen aufblähen. Konkret stammen die Gase aus der Isolationsschicht des Hitzeschildes. Die Zusammensetzung der Gase variiert in Abhängigkeit vom Material, aus dem die Isolationsschicht besteht. Bei einer Isolationsschicht aus Glimmer oder glimmerhaltigem Material wird zum Beispiel Wasserdampf freigesetzt, der bei der Herstellung in den Hitzeschild gelangt, da das Glimmermaterial für die Verarbeitung angefeuchtet wird. Hitzebeständige Pappe enthält flüchtige Bestandteile, die unter Hitzeeinwirkung verdampfen. Bei sehr hohen Temperaturen kann es auch zu Zersetzungsprozessen kommen, die teilweise gasförmige Verbindungen, z. B. CO2 ergeben.
  • Im Falle der gattungsgemäßen Hitzeschilde können die gebildeten gasförmigen Substanzen nur sehr schlecht aus dem Inneren des Hitzeschildes entweichen, da dieser insgesamt durch einen im Wesentlichen vollständig geschlossenen Außenrand oder im Bereich mindestens einer in sich geschlossenen Kammer, die von Bereichen mit starken Krümmungswechseln umgeben ist, relativ gasdicht abgeschlossen ist. Unter einem im Wesentlichen vollständig geschlossenen Außenrand soll ein Außenrand verstanden werden, der entlang mindestens 80%, insbesondere mindestens 90%, seiner Längsausdehnung geschlossen ist. Häufig ist der Außenrand des Hitzeschildes zu 100% geschlossen. Ein geschlossener Außenrand kann beispielsweise durch Verschweißen, Verlöten, Verkleben oder sonstiges dichtes Verbinden der Lagen des Hitzeschilds und insbesondere der beiden äußeren Metalllagen erreicht werden. Eine bevorzugte Art des Verschließens des Außenrandes besteht zum Beispiel darin, dass ein Außenrandabschnitt der einen Metalllage um den Außenrand der anderen Metalllage herum auf diese andere Metalllage gebördelt wird.
  • Außer bei den Hitzeschilden mit im wesentlichen vollständig geschlossenem Außenrand kann der Austritt eines im Innern des Hitzeschildes entstandenen Gases nach außen auch bei Hitzeschilden mit sehr starker dreidimensionaler Verformung behindert sein. Aufgrund der sehr starken dreidimensionalen Verformung des Hitzeschildes werden hier die Gase innerhalb von durch große Krümmungswechsel mit engen Krümmungsradien stark abgekapselten Bereichen eingekammert und gelangen gar nicht an eventuelle Randöffnungen heran, oder sie gelangen nur zu Randabschnitten, in denen gerade keine Öffnung vorhanden ist, durch die sie aus dem Hitzeschild entweichen könnten. Stark dreidimensional verformte Bereiche sind solche gekrümmten Bereiche, die einen kleinen Krümmungsradius besitzen und damit zu einer Einschnürung des Innenraumes des Hitzeschildes führen. Konkret nähern sich die Metalllagen einander stark an und quetschen die Isolationsschicht zwischen sich ein oder pressen diese sogar teilweise oder ganz weg. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass bei einem Hitzeschild in Sandwich-Bauweise, bei dem die Dichtungslagen ohne absichtlich eingebrachte Luftschichten flächig aufeinanderliegen, eine Krümmungsänderung, die mit einer Verdünnung der Hitzeschildgesamtdicke um mindestens 5% verbunden ist und einen Bereich in sich geschlossen umgibt, ausreicht, damit der von der Krümmung umschlossene Bereich zu einem in sich abgeschlossenen Bereich wird, bei dem ein Entweichen des Gases nicht mehr sichergestellt ist. Der genannte kleine Krümmungsradius bezieht sich hier auf die Innenseite der die Krümmung bildenden Oberfläche der Metalllage. Er wird also an der zum Äußeren des Hitzeschildes weisenden eingewölbten Oberfläche gemessen. Stark eingewölbte Bereiche sind erfindungsgemäß insbesondere solche, die einen Krümmungsradius von bis zu 15 mm und vor allem von bis zu 12 mm aufweisen. Kammern werden in der Regel entweder allseitig von stark gekrümmten Bereichen umschlossen, oder sie werden seitlich sowohl von stark gekrümmten Bereichen als auch von einem oder mehreren Abschnitten des geschlossenen Außenrandes des Hitzeschildes begrenzt.
  • Die Erfindung behebt das Problem des Aufreißens des Hitzeschilds oder Aufgehen des Bördels dadurch, dass in bestimmten Bereichen einer oder beider Metalllagen wenigstens eine Entlüftungsöffnung vorgesehen wird, durch die das Gas entweichen kann. Wie viele Entlüftungsöffnungen pro Metalllage und pro Hitzeschild insgesamt angeordnet werden, hängt vor allem von der Anzahl in sich geschlossenen Kammern im Hitzeschild, von der Größe und Form des Hitzeschildes ab, aber auch davon, wie groß die zu erwartende Gasentwicklung im Inneren des Hitzeschildes sein wird. Entsprechend den genannten Kriterien wird auch die Öffnungsfläche der Entlüftungsöffnungen gewählt, also die zum Entweichen für das Gas zur Verfügung stehende Durchlassfläche. Insgesamt ist aber die von dem wenigstens einen Entlüftungsauslass eingenommene Fläche in Bezug auf die Oberfläche der Metalllage, in der sich der Entlüftungsauslass befindet, sehr gering. Es handelt sich also bei dem Entlüftungsauslass nicht um eine großflächige Perforation der Metalllage, gesondert um gezielt in Hinblick auf die Entlüftungsfunktion eingebrachte, eng begrenzte Öffnungsbereiche. Die flächenmäßige Ausdehnung eines Entlüftungsauslasses kann als Umfangsfläche ausgedrückt werden. Im Falle einer einzigen Durchgangsöffnung als Entlüftungsauslass ist die Umfangsfläche identisch mit der Öffnungsfläche der Öffnung. Der Entlüftungsauslass kann alternativ aber auch in einem perforierten Bereich bestehen, der eine Anzahl nebeneinander angeordneter Durchgangsöffnungen aufweist. Unter der Öffnungsfläche soll in diesem Fall vereinfachend ebenfalls die Umfangsfläche verstanden werden, also diejenige Fläche, die sich innerhalb von geraden Linien ergibt, die jeweils zwischen den am weitesten außen liegenden Rändern einander benachbarter, am Rand des perforierten Bereiches liegender Durchgangsöffnungen gezogen werden, also nicht nur die offene Fläche der Perforationen. Die Öffnungsfläche beschreibt hierbeiden Raumbedarf des Entlüftungsauslasses auf der Metalllage. Die Öffnungsfläche eines Entlüftungsauslasses ist wesentlich kleiner als die Außenoberfläche der Metalllage, in der sich der Entlüftungsauslass befindet. Sie beträgt erfindungsgemäß maximal 200 mm2, bevorzugt maximal 100 mm2, und insbesondere maximal 50 mm2. Zur Vereinfachung beziehen sich die Angaben zweckmäßig auf die noch nicht dreidimensional verformte Metalllage, treffen aber auch bei den dreidimensional verformten Teilen zu. Bei mehreren Entlüftungsauslässen pro Metalllage beziehen sich die Wertebereiche auf die Summe der Öffnungsflächen aller in einer Kammer vorhandenen Entlüftungsauslässe.
  • Erfindungsgemäß wird also wenigstens ein relativ kleiner Entlüftungsauslass gezielt so vorgesehen, dass er sich in einer für den Gasauslass günstigen Position befindet. Dadurch wird erreicht, dass im Inneren des Hitzeschildes gebildetes Gas, ohne Schaden anzurichten, entweichen kann, großflächige Perforationen, die die Metalllage bei der Herstellung und auch den fertigen Hitzeschild schwächen könnten, aber vermieden werden.
  • In einer ersten Möglichkeit (Fall a)) wird für eine oder beide der Metalllagen nur jeweils ein Entlüftungsauslass vorgesehen. Dieser befindet sich im Bereich des Flächenschwerpunktes der den Entlüftungsauslass aufweisenden Metalllage. Unter dem Flächenschwerpunkt (geometrischem Schwerpunkt) wird im Sinne der Erfindung in üblicher Weise der Schnittpunkt der Schwerelinien der Metalllage verstanden, und zwar der ebenen Metalllage vor deren dreidimensionalem Verformen, wobei eventuell in der Metalllage befindliche Durchgangsöffnungen behandelt werden, als wenn sie nicht vorhanden wären. Der Flächenschwerpunkt wird also an einer durchgehend lochfreien und ebenen Metalllage bestimmt. Die erste Möglichkeit der Anordnung des Entlüftungsauslasses eignet sich besonders für relativ wenig dreidimensional verformte Hitzeschilde, deren von den äußeren Metalllagen umschlossener Innenraum weitgehend zusammenhängend ausgebildet und nicht infolge dreidimensionaler Verformung in einzelne Kammern gegliedert ist. In einem solchen Fall ist ein relativ zentral angeordneter Entlüftungsauslass für eine schnelle Abfuhr von im Inneren des Hitzeschildes gebildetem Gas sinnvoll.
  • Im Fall starker dreidimensionaler Verformung des Hitzeschildes kann, wie bereits erwähnt, im Inneren des Hitzeschildes mindestens eine in sich abgeschlossene Kammern gebildet sein, wobei von dieser durch den Außenrand oder zwischen mehreren solchen Kammern ein Gasaustausch nur schlecht oder gar nicht möglich ist. Wegen der im Hinblick auf den Gasaustausch isolierten Lage einer derartigen Kammer ist es sinnvoll, diese bei entsprechender Größe mit einem separaten Entlüftungsauslass zu versehen. Sehr kleine Kammern, in denen nur eine geringe Gasmenge freigesetzt wird, müssen nicht unbedingt entgast werden, da die Gasmenge üblicherweise nicht ausreicht, den Hitzeschild zu beschädigen. Im Falle größerer Kammern wird der Entlüftungsauslass zweckmäßig – wie im Fall a) – ebenfalls im Bereich des Flächenschwerpunkts angeordnet – nun aber im Bereich des Flächenschwerpunkts innerhalb der Kammer (Fall b)). Auch hier erfolgt die Bestimmung des Flächenschwerpunktes erneut an dem entsprechenden Bereich der ebenen Metalllage, in der der Entlüftungsauslass angeordnet ist. Die Grenzen der Kammer sind dabei entweder der Außenrand des fertigen Hitzeschildes (d. h., der im fertigen Hitzeschild auf die andere Metalllage umgebördelte Randabschnitt wird nicht mit berücksichtigt) und/oder die Fußpunkte der stark gekrümmten Bereiche (Steigung = Null) auf der zum Äußeren der Hitzeschildes weisenden Oberfläche der den Entlüftungsauslass enthaltenden Metalllage.
  • Der Entlüftungsauslass muss in den beschriebenen Fällen a) und b) nicht genau im Flächenschwerpunkt sitzen, sondern kann etwas abweichend angeordnet sein. ”Im Bereich des Flächenschwerpunkts” bedeutet erfindungsgemäß, dass der Entlüftungsauslass mit einem Abstand vom Flächenschwerpunkt angeordnet ist, der bis zu 50%, bevorzugt bis zu 30% und insbesondere bis zu 20%, der Länge der Linie beträgt, die den Flächenschwerpunkt im Fall a) mit dem Außenrand des Hitzeschildes und im Fall b) mit dem Außenrand der in sich abgeschlossenen Kammer verbindet und dabei den Mittelpunkt des Entlüftungsauslasses schneidet. Besteht der Entlüftungsauslass aus einem perforierten Bereich, ist der Mittelpunkt der Flächenmittelpunkt der vorstehend beschriebenen Umfangsfläche. Der Abstand wird vom Rand des Entlüftungsauslasses aus gemessen, was im Falle eines perforierten Bereiches der Rand der Umfangsfläche ist.
  • Eine weitere Möglichkeit, Gas aus einem erfindungsgemäßen Hitzeschild abzuführen, besteht darin, den Entlüftungsauslass benachbart zum Außenrand des Hitzeschildes anzubringen (Fall c)). Dies hat den Vorteil, dass der Entlüftungsauslass im Hauptfunktionsbereich, dem mittleren Bereich des Hitzeschildes, nicht stört. Um das im Inneren des Hitzeschildes gebildete Gas dem Entlüftungsauslass zuzuführen, ist zwischen den beiden Metalllagen ein Entlüftungskanal ausgebildet, der aus dem mittleren Bereich des Hitzeschildes in Richtung auf den Außenrand herausgeführt ist und in den Entlüftungsauslass einmündet. Der Entlüftungskanal kann von Größe, Form und Verlauf so gewählt werden, dass er Gas aus dessen Entstehungsbereich gezielt dem Entlüftungsauslass zuführt. Falls ein Entlüftungskanal dafür nicht ausreicht, können auch mehrere Entlüftungskanäle vorgesehen sein, die entweder in ein und denselben Entlüftungsauslass münden oder in mehrere Entlüftungsauslässe, die zweckmäßig alle benachbart zum Außenrand des Hitzeschildes vorgesehen sind. Zusätzlich können auch Entlüftungsauslässe am Außenrand vorhanden sein, in die kein Entlüftungskanal mündet und die unmittelbar zur Gasabfuhr aus dem benachbarten Bereich des Inneren des Hitzeschildes dienen. Möglich ist ebenfalls, dass der Entlüftungskanal gegabelt ausgebildet ist. Liegt die Gabelung im mittleren Bereich des Hitzeschildes, kann aus mehreren Bereichen gleichzeitig Gas abgeführt werden. Mit einer Gabelung im Außenrandbereich des Hitzeschildes kann mehreren Entlüftungsauslässen Gas zugeleitet, und der Öffnungsquerschnitt der einzelnen Entlüftungsauslässe kann verkleinert werden.
  • Die im Bereich des Außenrandes des Hitzeschildes befindlichen Entlüftungsauslässe werden bevorzugt so angeordnet, dass sie die Handhabung und Funktion des Hitzeschildes möglichst wenig stören. Die Anzahl ist zweckmäßig nur gerade so groß wie nötig, um für eine ausreichende Gasabfuhr zu sorgen. Bei einem Hitzeschild mit Bördelrand sind die Entlüftungsauslässe bevorzugt unmittelbar am Rand des umgebördelten Außenrandabschnitts angeordnet und zwar in der anderen Metalllage, auf der der umgebördelte Außenrandabschnitt aufliegt. Da der umgebördelte Außenrandabschnitt üblicherweise auf der nach innen gewölbten Seite des Hitzeschildes zu liegen kommt, befinden sich entsprechend auch die Entlüftungsauslässe auf dieser Innenseite des Hitzeschildes. Alternativ können die im Bereich des Außenrandes des Hitzeschildes liegenden Entlüftungsauslässe auch durch einen nicht verschlossenen Abschnitt des Außenrandes gebildet werden. Beispielsweise kann ein Entlüftungskanal in einen Außenrandbereich einmünden, der im Unterschied zu den benachbarten Randabschnitten nicht verschweißt oder in sonstiger Weise verschlossen ist. Im Falle des Abschließens des Außenrandes mithilfe eines Bördels ist beispielsweise in einem Teilabschnitt kein Außenrandabschnitt vorhanden, der umgebördelt werden könnte. Dadurch ergibt sich eine unverschlossene Lücke im Bördelrand, die als Entlüftungsauslass dienen kann.
  • Ein Entlüftungskanal kann nicht nur zur Zuleitung von Gas zu einem Entlüftungsauslass im Außenrandbereich des Hitzeschilds benutzt werden, sondern auch in einem mittleren Bereich des Hitzeschildes. Beispielsweise kann ein Entlüftungskanal dafür verwendet werden, Gas aus einer in sich abgeschlossenen Kammer in eine benachbarte in sich abgeschlossene Kammer zu führen, in der ein Entlüftungsauslass gemäß Fall a) oder b) vorhanden ist. Der Entlüftungskanal mündet dann über die benachbarte Kammer in den Entlüftungsauslass ein. Dies kann sinnvoll sein, wenn in der Ausgangskammer kein Entlüftungsausgang angebracht werden soll – sei es, weil die Kammer dafür beispielsweise zu klein ist oder der Entlüftungsauslass bei der Herstellung oder im Betrieb des Hitzeschildes stören würde.
  • Form und Größe des Entlüftungskanals sind grundsätzlich beliebig und werden den im Hitzeschild vorgefundenen Gegebenheiten entsprechend gewählt. Bevorzugt ist der Entlüftungskanal gerade nur so groß wie nötig, um das entstehende Gasvolumen abführen zu können. Zweckmäßig wird der Entlüftungskanal möglichst direkt vom Ort der Gasansammlung zum Entlüftungsauslass geleitet. Falls erforderlich, kann der Entlüftungskanal aber auch Hindernisse wie stark dreidimensional verformte oder stark verengte Bereiche umgehen und seitlich an diesen vorbeigeführt werden. Bevorzugt ist der Entlüftungskanal als Ausnehmung in der Isolationsschicht ausgebildet. Die Ausnehmung kann über die gesamte Dicke oder nur einen Teil der Dicke der Isolationsschicht reichen. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass der Entlüftungskanal im äußeren Erscheinungsbild des Hitzeschildes nicht erkennbar ist und keine Dickenvergrößerung bewirkt. Alternativ oder ergänzend zur Ausbildung in der Isolationsschicht kann der Entlüftungskanal aber auch durch eine Aufwölbung in wenigstens einer der Metalllagen gebildet sein. Der Entlüftungskanal wird zweckmäßig im selben Arbeitsgang wie Versteifungssicken, Rippen oder ähnliche geprägte Elemente bei der Herstellung des Hitzeschildes in die ebene Ausgangs-Metalllage eingeprägt.
  • Auch der Entlüftungsauslass wird zweckmäßig in Form und Größe an die zur Verfügung stehenden Gegebenheiten angepasst. Bevorzugt ist die Öffnungsfläche nur so groß, wie es für eine ausreichende Gasabfuhr erforderlich ist, um die Stabilität des Hitzeschildes nicht unnötig zu vermindern. Bei lose eingefülltem Isolationsmaterial besteht im Falle zu großer Entlüftungsauslässe zudem die Gefahr, dass Teile herausfallen, vor allem, wenn sich der Entlüftungsauslass in einem mittleren Bereich des Hitzeschildes befindet. Bei im Bereich des Außenrandes angeordneten Entlüftungsauslässen ist diese Gefahr geringer, da die Isolationsschicht häufig nicht ganz bis zum Außenrand heranreicht. Im Übrigen ist es, wie erwähnt, bevorzugt, die Entlüftungsauslässe im mittleren Bereich des Hitzeschildes als perforierten Bereich und nicht als einheitliche Durchgangsöff nung auszubilden, wodurch sich sowohl die Gefahr des Herausfallens von Isolationsmaterial als auch die Gefahr des Reißens des Hitzeschildes verringern. In der Regel wird ein Entlüftungsauslass eine Fläche von 20 bis 200 mm2, bevorzugt von 25 bis 150 mm2 und insbesondere von 30 bis 120 mm2 besitzen. Die Form der Öffnung bzw. des perforierten Bereichs ist grundsätzlich beliebig, wobei runde oder gerundete Formen grundsätzlich bevorzugt sind. Die Umfangsform kann dabei variieren. Beispielsweise kann der Verlauf der Außenkontur an die Umgebung des Entlüftungsauslasses angepasst werden und dem Verlauf des Außenrandes, einer eingeformten benachbarten Rippe oder Ähnlichem folgen.
  • Die verschiedenen vorstehend beschriebenen Fälle der Anordnung von Entlüftungsauslässen und Entlüftungskanälen können für sich allein oder in Kombination miteinander eingesetzt werden – je nachdem, was nach der Ausgestaltung des Hitzeschildes sinnvoll erscheint. Eine einfache Möglichkeit, die sinnvolle Anordnung von Entlüftungsauslässen und Entlüftungskanälen zu ermitteln, besteht darin, einen Hitzeschild herzustellen, der in allen Einzelheiten dem fertigen Hitzeschild entspricht, aber keine Entlüftungsauslässe und Entlüftungskanäle besitzt. Dieser Test-Hitzeschild wird bei mindestens der während des Betriebs zu erwartenden Temperatur solange in einen Ofen gelegt, bis er sich in Abschnitten aufwölbt. Anhand des so ermittelten Schadensbildes, das einen Eindruck vermittelt, an welchen Stellen Gas bevorzugt entsteht und zu entweichen versucht, wird dann die Anordnung von Entlüftungsauslässen und Entlüftungskanälen festgelegt.
  • Abgesehen von den Modifikationen, die die Anbringung von Entlüftungsauslässen und Entlüftungskanälen mit sich bringen, können die erfindungsgemäßen Hitzeschilde aus den herkömmlichen Materialien nach bisher üblichen Verfahren hergestellt und in herkömmlicher Weise eingesetzt werden. Beispielhaft kann auf die EP 1775437 A1 oder DE 202007007453 U der Anmelderin verwiesen werden. Geeignete Materialien für die Metalllagen sind beispielsweise Stahl, aluminiumplattierter Stahl oder Aluminium(-legierungen). Feueraluminierter Stahl ist besonders weit verbreitet. Edelstähle werden für Einsatzgebiete mit Korrosionsrisiko und höherer Temperaturbelastung bevorzugt, nickelreiche Stähle für Hochtemperaturanwendungen. Aluminiumplattierter Stahl weist besondere Reflexionseigenschaften auf. Die äußeren Lagen des Hitzeschildes weisen üblicherweise eine Dicke von 0,15 bis 0,6 mm, bevorzugt 0,25 bis 0,4 mm, auf. Es ist dabei von der jeweiligen Anwendung abhängig, ob gleiche Blechstärken oder unterschiedliche Blechstärken für beide Lagen gewählt werden. Die Wahl der individuellen Blechstärken erfolgt in Abhängigkeit von der für die dreidimensionale Verformung notwendigen Elastizität und der für das verformte Bauteil notwendigen Steifigkeit so, dass eine Rissbildung im fertigen Teil unter Einsatzbedingungen vermieden wird, gleichzeitig aber auch eine möglichst regelmäßige und reproduzierbare Faltengebung möglich ist. Die Isolationsschicht besteht beispielsweise aus Glimmer oder Vermiculit, temperaturbeständiger Pappe, anorganischen oder organischen Faserverbundmaterialien oder anderen geeigneten Dämmstoffen wie beispielsweise Geweben, Gewirken und/oder Gestricken aus temperaturbeständigen Fasern.
  • Der erfindungsgemäße Hitzeschild kann aus einem einzigen Teil oder mehreren Teilen bestehen, im letzteren Fall können die verschiedenen Teile insbesondere über Schraub- und Steckverbindungen miteinander befestigt werden. Mindestens eines dieser Teile oder ein Teileverbund hat einen im Wesentlichen vollständig geschlossenen Außenrand oder eine in sich abgeschlossene Kammer. Der erfindungsgemäße Hitzeschild wird üblicherweise im Bereich von Verbrennungsmotor und Abgasstrang in Kraftfahrzeugen verwendet. Der Hitzeschild kann dabei zum Abschirmen des Abgaskrümmers, des Turboladers sowie von Anbauteilen wie Katalysator, Vorkatalysator, Partikelfilter oder sonstiger Komponenten eingesetzt werden.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Zeichnungen weiter erläutert werden. Diese Zeichnungen dienen lediglich der Beschreibung einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, ohne dass diese jedoch auf das gezeigte Beispiel beschränkt wäre. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Teile. In den Figuren zeigen schematisch:
  • 1 ein erstes Beispiel eines erfindungemäßen Hitzeschildes in Teildraufsicht;
  • 2 ein zweites Beispiel eines erfindungemäßen Hitzeschildes in Teildraufsicht;
  • 3 bis 5 Teilquerschnitte entlang der Linie X-X des Hitzeschildes gemäß 2 in verschiedenen Ausführungsformen;
  • 6 ein drittes Beispiel eines erfindungemäßen Hitzeschildes in Draufsicht;
  • 7 eine vergrößerte Darstellung des Bereiches Y in 6;
  • 8 und 9 Querschnitte entlang der Linie Z-Z der 7;
  • 10 ein viertes Beispiel eines erfindungemäßen Hitzeschildes in Draufsicht;
  • 11 und 12 schematische Darstellungen zur Anordnung des Entlüftungsauslasses in einem erfindungsgemäßen Hitzeschild.
  • 1 und 2 zeigen jeweils einen Hitzeschild 1 in Sandwich-Bauweise. Der Hitzeschild 1 besteht aus einer äußeren Metallplatte 2 und einer zur Innenseite, in Richtung auf den vom Hitzeschild 1 umgebenen Hohlraum weisenden zweiten Metallplatte 3. Die Metallplatten 2 und 3 können beispielsweise aus Stahl, aluminiumplattiertem Stahl oder Aluminium bestehen. Zwischen den Metallplatten 2 und 3 ist eine (hier nicht sichtbare) Isolationsschicht 4 angeordnet, die beispielsweise aus Glimmer, hitzebeständigem Papier, anorganischem oder organischem Faserverbundmaterial besteht. Die drei Lagen 2, 3 und 4 sind dadurch miteinander verbunden, dass ein Außenrandabschnitt 20 der ersten Metallplatte 2 um den Außenrand der zweiten Metallplatte 3 herum auf die zweite Metallplatte 3 zurück umgebördelt ist (wie durch die Strichlinie angedeutet). Der so gebildete Bördel läuft entlang der gesamten Außenkante 12 des Hitzeschildes 1 geschlossen um und verschließen den Hitzeschild 1 so dicht, dass im Inneren des Hitzeschildes gebildetes Gas praktisch nicht über den Außenrand entweichen kann. Die Lagen 2, 3 und 4 weisen Durchgangsöffnungen 15 auf, die entweder als Schraubendurchgangslöcher dienen oder durch die beispielsweise Messsonden oder Ähnliches geführt werden können.
  • Der Hitzeschild ist im Betrieb beispielsweise im Bereich eines Abgasstranges eines Kraftfahrzeuges montiert und dort hohen Temperaturen ausgesetzt, die zur Freisetzung von Gas aus dem Isolationsmaterial führen. Um zu verhindern, dass das gebildete Gas den Hitzeschild 1 aufbläht und beschädigt, sind in den Hitzeschilden der 1 und 2 Entlüftungsauslässe 5 angeordnet. Im Falle der 1 besteht der Entlüftungsauslass 5 aus einem in der Metalllage 2 ausgebildeten perforierten Bereich 52, der mehrere kleine Durchgangsöffnungen 51 aufweist. Durch diese Öffnungen kann gebildetes Gas entweichen. Um den Hitzeschild möglichst großflächig zu entgasen, ist der Entlüftungsauslass 5 in einem mittleren Bereich 14 angeordnet (also weg vom Außenrandbereich zum Zentrum der Metalllage 2 hin). Konkret befindet sich der Entlüftungsauslass 5 im Bereich des Flächenschwerpunkts der Metalllage 2. Dies soll unter Bezug auf die 11 und 12 näher erläutert werden. Die Beschreibung gilt analog auch für die Anordnung im Flächenschwerpunkt einer Kammer des Hitzeschilds. Die Grenzen der Kammer sind dabei, wie erwähnt, entweder der Außenrand des fertigen Hitzeschildes (ohne den umzubördelnden Randabschnitt) und/oder die Fußpunkte der stark gekrümmten Bereiche (Steigung = Null) auf der zum Äußeren der Hitzeschildes weisenden Oberfläche der den Entlüftungsauslass enthaltenden Metalllage.
  • 11 zeigt die Metalllage 2 als ebene Metallplatte ohne Durchgangsöffnungen vor dem dreidimensionalen Verformen. Der Flächenschwerpunkt S wird in üblicher Weise als Schnittpunkt von zwei Schwerelinien SW1 und SW2 bestimmt. Der perforierte Bereich 52, der den Entlüftung sauslass 5 bildet, kommt über dem Schwerpunkt S zu liegen. Zu erkennen ist weiterhin, dass die Fläche, die der perforierte Bereich 52 einnimmt, wesentlich kleiner ist als die Oberfläche der Metalllage 2. Diese Fläche ist hier zur besseren Erkennbarkeit vergrößert dargestellt. Die vom perforierten Bereich 52 eingenommene Fläche wird als Umfangsfläche U bestimmt. Dies ist die Fläche, die zwischen geraden Linien u1, u2, u3 usw. liegt, die man dadurch erhält, dass man die am weitesten außen liegenden Ränder der am Rand des perforierten Bereich befindlichen und einander benachbarten Öffnungen 51 miteinander verbindet.
  • Im Fall der 11 fällt der Mittelpunkt des perforierten Bereiches mit dem Flächenschwerpunkt S zusammen. Dies ist erfindungsgemäß aber nicht zwingend erforderlich. Vielmehr kann der Entlüftungsauslass auch einen gewissen Abstand vom Flächenschwerpunkt S aufweisen, wie in 12 gezeigt, wo der Entlüftungsauslass nun in einer einzigen Durchgangsöffnung 51 besteht. Gleiches gilt aber auch für einen perforierten Bereich. Der Mittelpunkt 53 der Öffnung 51 liegt zwischen Flächenschwerpunkt S und Außenrand 12 des Hitzeschildes 1. Auch hier wird von der noch nicht dreidimensional verformten Metalllage ausgegangen, nun aber wird – im Unterschied zu 11 – im Falle der Metalllage 2 der später auf die Metalllage 3 umgebördelte Außenrandabschnitt 20 bei der Abstandsbestimmung nicht berücksichtigt. Zieht man eine gerade Linie vom Flächenschwerpunkt S durch den Mittelpunkt 53 der Durchgangsöffnung 51, erhält man die in 12 eingezeichnete Linie L, die eine Länge l aufweist. Der Abstand A zwischen Flächenschwerpunkt S und Mittelpunkt 53 beträgt erfindungsgemäß maximal 50% der Länge l der Linie L.
  • Im Hitzeschild der 2 erfolgt die Gasabfuhr aus dem durch die Metalllagen 2 und 3 begrenzten Raum mittels Entlüftungsauslässen 5, die im Außenrandbereich, benachbart zum Außenrand 12 des Hitzeschildes 1, angeordnet sind. Konkret befinden sich die Öffnungen 5 benachbart zum umgebördelten Randabschnitt 20 der ersten Metalllage 2 in der zweiten Metalllage 3 und liegen auf der vom Betrachter abgewandten Innenseite des Hitzeschildes zur Außenoberfläche 11 hin. Um im Inneren des Hitzeschildes 1 gebildetes Gas aus dessen mittlerem Bereich 14 an den Außenrand und von dort durch den Entlüftungsauslass 5 abführen zu können, ist zwischen den Metalllagen 2 und 3 ein Entlüftungskanal 50 ausgebildet.
  • 3 bis 5 verdeutlichen in Querschnittsdarstellungen im Schnitt X-X der 2 mögliche Ausbildungsformen des Entlüftungskanals 50. Im Falle der 3 wird der Kanal 50 durch eine Ausnehmung 40 in der Isolationsschicht 4 gebildet. Die Isolationsschicht 4 ist im Bereich des Kanals 50 völlig entfernt, sodass der Entlüftungskanal 50 im zweidimensionalen Zustand eine der Dicke der Isolationsschicht entsprechende Höhe besitzt. In 4 ist die Isolationsschicht 4 dagegen nur teilweise entfernt, sodass der Entlüftungskanal 50 eine geringere Höhe aufweist. In 5 dagegen ist die Isolationsschicht 4 im Bereich des Entlüftungskanals 50 noch vorhanden. Der Kanal verläuft oberhalb der Isolationsschicht 4 unter einer Aufwölbung 22 der Metalllage 2. Üblicherweise wird bei der dreidimensionalen Verformung aufgrund des im Vergleich zum Metall und zur Isolationsschicht geringeren Widerstands der jeweilige Kanal in seiner Höhe verengt.
  • 6 zeigt eine Draufsicht auf einen weiteren erfindungsgemäßen Hitzeschild 1. Er ist durch mehrere stark dreidimensional verformte Bereiche in verschiedene in sich abgeschlossene Kammern 13, 13', 13'' usw. unterteilt. Der Übersichtlichkeit halber sind nicht alle Kammern beschriftet. Die Grenzen zwischen den Kammern 13, 13', 13'' werden von über die Oberfläche 10 des Hitzeschildes vorstehenden Rippen 21 gebildet, die sowohl in die erste Metalllage 2 als auch die zweite Metalllage 3 eingeformt sind. Im Bereich dieser Rippen 21 nähern sich durch die starke Krümmungsänderung mit sehr kleinen Krümmungsradien die Metalllagen einander stark an und quetschen die Isolationsschicht zwischen sich ein. In einigen Bereichen sind die Kammern auch seitlich durch den Außenrand des Hitzeschildes begrenzt, der ebenfalls dicht geschlossen ist. Die Kammern 13, 13', 13'' bilden daher relativ gasdicht verschlossene Bereiche, aus denen im Inneren gebildetes Gas nur schlecht entweichen kann. Aus diesem Grund sind im Hitzeschild der 6 mehrere Entlüftungsauslässe 5 vorhanden, die hier in voneinander entfernt liegenden Randabschnitten angebracht sind. Zur besseren Gaszuleitung zu den Entlüftungsauslässen sind erneut Entlüftungskanäle 50 vorgesehen, die von innen nach außen geführt werden und in die Entlüftungsauslässe 5 einmünden.
  • 7 zeigt den Mündungsbereich eines Entlüftungskanals 50 in einen Entlüftungsauslass 5 am Beispiel der Ausschnittvergrößerung Y der 6. Der Entlüftungsauslass besitzt die Form eines Rechtecks mit gerundeten Ecken und liegt unmittelbar an den umgebördelten Außenrandabschnitt 20 der Metalllage 2 angrenzend am Rand der Metalllage 3. 8 und 9 sind Querschnitte entlang der Linie Z-Z der 7 und verdeutlichen die Anordnung der Lagen des Hitzeschildes 1 in diesem Bereich. Beide Ausführungsformen unterscheiden sich vor allem in der Ausbildung der Isolationsschicht 4. In 8 ist die Isolationsschicht 4 nur unmittelbar im Bereich des Entlüftungskanals 50 entfernt und im Bereich des Außenrandes 12 und des Bördels mit dem umgebördelten Außenrandabschnitt 20 noch vorhanden. In 9 dagegen ist die Isolationsschicht auch zwischen Entlüftungsauslass 5 und Außenrand 12 im Bördelbereich entfernt. Darüber hinaus ist die Entlüftungsöffnung 5 als Randaussparung der Metalllage 3 ausgebildet und nicht als Durchgangsöffnung wie im Falle der 2. Dies erleichtert die Herstellung in diesem Bereich.
  • Der Hitzeschild der 10 entspricht weitgehend demjenigen der 6, unterscheidet sich von letzterem aber in der Ausgestaltung der Entlüftungsauslässe 5. Diese sind nun im Bereich der Flächenschwerpunkte der Kammern 13 und 13' angeordnet und bestehen aus perforierten Bereichen. Die Entlüftungskanäle sind entfallen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1775437 A1 [0020]
    • - DE 202007007453 U [0020]

Claims (14)

  1. Hitzeschild (1) zum Abschirmen eines Gegenstandes gegen Hitze und zur Absorption von Schall, welcher zwei die Außenoberflächen (10, 11) des Hitzeschildes (1) bildende, dreidimensional verformte Metalllagen (2, 3) und eine zwischen diesen angeordnete Isolationsschicht (4) aufweist und welcher eine in sich abgeschlossene Kammer (13, 13', 13'') aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Metalllagen (2, 3) wenigstens einen Entlüftungsauslass (5) aufweist, dessen Umfangsfläche (U) wesentlich geringer ist als die Außenoberfläche (10, 11) der den Entlüftungsauslass (5) aufweisenden Metalllage (2, 3), wobei der wenigstens eine Entlüftungsauslass (5) a) im Bereich des Flächenschwerpunkts (S) der Außenoberfläche (10, 11) der den Endlüftungsauslass (5) aufweisenden Metalllage (2, 3) angeordnet ist, und/oder b) im Bereich des Flächenschwerpunkts (S') der den Entlüftungsauslass aufweisenden Metalllage (2) innerhalb einer Kammer (13, 13', 13'') des Hitzeschildes (1) angeordnet ist, wobei die Kammer (13, 13', 13'') durch stark dreidimensional verformte Bereiche (21) der Metalllagen (2, 3) und/oder den Außenrand (12) des Hitzeschildes (1) begrenzt ist, und/oder c) im Bereich des Außenrandes (12) des Hitzeschildes (1) angeordnet ist und ein zwischen den beiden Metalllagen (2, 3) ausgebildeter Entlüftungskanal (50) aus dem mittleren Bereich (14) des Hitzeschildes (1) in Richtung auf den Außenrand (12) herausgeführt ist und in den Entlüftungsauslass (5) einmündet.
  2. Hitzeschild gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Metalllagen (2, 3) dadurch miteinander verbunden sind, dass ein Außenrandabschnitt (20) der ersten Metalllage (2) im Wesentlichen vollständig umlaufend um den Außenrand (30) der zweiten Metalllage (3) herum auf die zweite Metalllage (3) gebördelt ist.
  3. Hitzeschild gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Entlüftungsauslass (5) mit einem Abstand (A) vom Flächenschwerpunkt (S) angeordnet ist, der bis zu 50%, bevorzugt bis zu 30% und insbesondere bis zu 20%, der Länge der Linie (L) beträgt, die den Flächenschwerpunkt (S, S') im Fall a) mit dem Außenrand (12) des Hitzeschildes (1) und im Fall b) mit dem Außenrand der Kammer (13, 13') verbindet und dabei den Mittelpunkt des Entlüftungsauslasses (5) schneidet.
  4. Hitzeschild gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Fall c) der Entlüftungsauslass (5) benachbart zum Außenrand (12) und insbesondere zum umgebördelten Außenrandabschnitt (20) der ersten Metalllage (2) in der zweiten Metalllage (3) ausgebildet ist.
  5. Hitzeschild gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Entlüftungsauslässe (5) benachbart zum Außenrand (12) und insbesondere zum umgebördelten Außenrandabschnitt (20) in der zweiten Metalllage (3) vorhanden sind, wobei in wenigstens einen der Entlüftungsauslässe (5) ein Entlüftungskanal (50) einmündet.
  6. Hitzeschild gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Fall c) der Entlüftungsauslass (5) durch einen nicht verschlossenen Abschnitt des Außenrandes (12) und insbesondere durch eine Lücke im umgebördelten Außenrandabschnitt (20) gebildet wird.
  7. Hitzeschild gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Entlüftungskanal (50) gegabelt und insbesondere im mittleren Bereich (14) des Hitzeschildes (1) gegabelt ist.
  8. Hitzeschild gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die stark dreidimensional verformten Bereiche (21) einen Krümmungsradius, gemessen an der die Innenseite der Krümmung bildenden Oberfläche der Metalllage (2), von bis zu 15 mm, insbesondere von bis zu 12 mm, aufweisen.
  9. Hitzeschild gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die stark dreidimensional verformten Bereiche (21) gegenüber den angrenzenden Bereichen eine Verjüngung der Hitzeschilddicke von mindestens 5% aufweisen.
  10. Hitzeschild gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Entlüftungsauslass (5) eine einzige Durchgangsöffnung (51) oder ein mehrere Durchgangsöffnungen aufweisender perforierter Bereich (52) ist.
  11. Hitzeschild gemäß Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Entlüftungsauslass (5) in den Fällen a) und b) von einem perforierten Bereich (52) und im Fall c) von einer einzigen Durchgangsöffnung (51) gebildet wird.
  12. Hitzeschild gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Entlüftungsauslass (5) eine Öffnungsfläche von maximal 200 mm2, bevorzugt von maximal 100 mm2 und insbesondere von maximal 50 mm2 besitzt.
  13. Hitzeschild gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Entlüftungskanal (50) im mittleren Bereich (14) des Hitzeschilds (1) vorgesehen ist, der in einen Entlüftungsauslass (5) gemäß Fall a) oder b) einmündet.
  14. Hitzeschild gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Entlüftungskanal (5) gebildet ist durch: – eine Ausnehmung (40) in der Isolationsschicht (4) und/oder – eine Aufwölbung (22) in wenigstens einer der Metalllagen (2, 3).
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