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Die
Erfindung betrifft einen Fingerprotektor für einen Sporthandschuh,
insbesondere Torwarthandschuh, mit einer Platine, die mit wenigstens
einem länglichen Streifen verbunden ist, der einem Finger
einer Hand zuzuordnen ist, wobei der Streifen miteinander verbundene
Glieder aufweist, die in zwei einander entgegengesetzten Richtungen
beweglich sind. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung
eines solchen Fingerprotektors. Außerdem betrifft die Erfindung
einen mit einem solchen Fingerprotektor ausgestatteten Sporthandschuh.
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Ein
gattungsgemäßer Fingerprotektor für einen
Sporthandschuh, der eine veränderbare Einstellung der Elastizität
und Biegesteifigkeit eines einzelnen, einem bestimmten Finger zugeordneten
Schutzstreifens gestattet, ist aus der
EP 1 632 273 A1 bekannt.
Die Streifen dieses Fingerprotektors werden in einer vorgekrümmten
Form durch Spritzgießen hergestellt und bestehen im wesentlichen
aus einstückig miteinander verbundenen Gliedern. Die Glieder
sind durch quer zu dessen Längsrichtung verlaufende Durchbrechungen
gegeneinander in zwei einander entgegengesetzten Richtungen beweglich.
In die Durchbrechungen des Streifens sind Nippel eines separaten
Gliederbands eingeknöpft. Das Gliederband sorgt dafür,
daß die Beweglichkeit der Glieder der einzelnen Streifen
in nur einer der beiden entgegengesetzten Richtungen erschwert ist,
ohne ganz aufgehoben zu sein.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen neuartigen Fingerprotektor zu schaffen,
der die Vorzüge des bekannten Fingerprotektors bietet und
weiter ausbaut, aber kostengünstiger herstellbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Fingerprotektor
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Fingerprotektors
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Der
erfindungsgemäße Fingerprotektor ist gekennzeichnet
durch ein Spannmittel, das für eine Vorkrümmung
des Streifens sorgt. Das erfindungsgemäß vorgesehene
Spannmittel erfüllt eine Doppelfunktion. Zum einen sorgt
es für die anatomisch an den Finger angepaßte
Vorkrümmung des Streifens. Zum anderen sorgt das Spannmittel
aber auch dafür, daß die Beweglichkeit der Glieder
in nur einer der beiden entgegengesetzten Richtungen (nämlich
entgegen der Vorkrümmung) erschwert ist, ohne ganz aufgehoben
zu sein. Das Spannmittel weist dementsprechend keine Anschlagsflächen
auf, die gegeneinander stoßen und die Beweglichkeit der
Glieder und der aus ihnen gebildeten Streifen in dieser Richtung
ganz aufheben bzw. sperren würden.
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Die
genannte Doppelfunktion führt zu einer Reihe von Vorteilen
der Erfindung. Im Vergleich zum bekannten Fingerprotektor können
die Platine und die Streifen flach, d. h. ohne fest vorgegebene
Vorkrümmung hergestellt werden, da die gewünschte Vorkrümmung
erst durch das Anbringen des Spannmittels erhalten wird. Dies vereinfacht
die Gestaltung des Spritzwerkzeugs und verbessert zudem die Lagerfähigkeit
der noch nicht mit einem Spannmittel versehenen Fingerprotektoren.
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Darüber
hinaus haben Versuche eine verbesserte Schutzwirkung des erfindungsgemäßen Fingerprotektors
bestätigt. Die Kräfte, die beim Auftreffen eines
Balls auf die Finger einwirken, werden beim erfindungsgemäßen
Fingerprotektor durch das Spannmittel gleichmäßiger
verteilt als bisher.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß die
Materialeigenschaften (Elastizität, Steifigkeit, Rückstellkraft)
des vorzugsweise aus Kunststoff einstückig hergestellten
Spannmittels nahezu beliebig gewählt werden und mit den
ebenso wählbaren Materialeigenschaften der Gliederstreifen kombiniert
werden können, so daß Elastizität, Biegesteifigkeit
und Rückstellkraft des Fingerprotektors insgesamt den individuellen
Bedürfnissen und Wünschen eines Sportlers, insbesondere
eines Fußballtorwarts, angepaßt werden können.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen wenigstens
einige der Glieder des Streifens Führungsabschnitte auf,
durch die das Spannmittel gezogen ist, so daß die Glieder
auf dem Spannmittel gleiten können.
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Vorzugsweise
bildet das Spannmittel eine geschlossene Schlaufe. Eine direkte
Verbindung des Spannmittels mit der Platine bzw. dem Streifen ist
in diesem Fall nicht erforderlich.
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Als
Spannmittel eignet sich in besonderer Weise ein Faden, der vorzugsweise
aus einem nicht oder nur wenig elastischem Kunststoff gebildet ist.
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Beim
erfindungsgemäßen Fingerprotektor sind die Glieder
des Streifens vorzugsweise einstückig miteinander verbunden,
wobei im Übergangsbereich zwischen den Gliedern Materialverjüngungen vorgesehen
sind. Hierdurch erhalten die einzelnen Glieder und die aus ihnen
gebildeten Streifen eine Beweglichkeit und Biegsamkeit, die bei
anderen Fingerprotektoren oft nur durch komplizierte Scharniere zwischen
den einzelnen Gliedern erreicht werden. Da die Materialverjüngungen
aber von vornherein durch entsprechende Gestaltung des Spritzwerkzeugs
integriert werden, ist die Herstellung des erfindungsgemäßen
Fingerprotektors wesentlich einfacher und kostengünstiger
als die Herstellung eines Fingerprotektors mit Scharnieren.
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Die
Erfindung schafft darüber hinaus einen Sporthandschuh mit
einem erfindungsgemäßen Fingerprotektor.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
und aus den beigefügten Zeichnungen, auf die Bezug genommen
wird. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
perspektivische Draufsicht auf die Oberseite einer bevorzugten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Fingerprotektors (ohne Spannmittel);
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2 eine
perspektivische Draufsicht auf die Unterseite des Fingerprotektors
aus 1 (mit einem Spannmittel); und
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3 eine
Detailansicht eines Streifens des Fingerprotektors aus 1 (ohne
Spannmittel).
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Der
in den Figuren dargestellte Fingerprotektor, der insbesondere zum
Einsatz in einem Torwarthandschuh bestimmt ist und dem Schutz der
linken Hand des Torwarts dient, ist aus einer flachen Kunststoffplatine 10 gebildet,
die einstückig mit vier Fingern einer Hand zuzuordnenden
länglichen Streifen 12 aus demselben Material
verbunden ist. Jeder Streifen 12 ist über verstärkte
Bereiche 14 mit der Platine 10 verbunden. Zwischen
den verstärkten Bereichen 14 sind Durchbrechun gen 16 und
Einschnitte 18 zur Erhöhung der Flexibilität
der Platine 10 und zur Gewichtseinsparung vorgesehen.
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Jeder
Streifen 12 weist mehrere in Längsrichtung aneinandergrenzende
Glieder 20 auf, die einstückig miteinander verbunden
sind. Die Glieder 20 können in einen Längsabschnitt 22 und
zwei sich von entgegengesetzten Seiten des Längsabschnitts 22 erstreckende
Flügelabschnitte 24 unterteilt werden. In den Übergangsbereichen
zwischen den Gliedern 20 sind quer zur Längsrichtung
der Streifen 12 verlaufende Materialverjüngungen 26 vorgesehen (siehe 3).
Die Materialverjüngungen 26 sorgen dafür,
daß die Glieder 20 gegeneinander in zwei einander
entgegengesetzten Richtungen beweglich sind, und zwar jeweils in
einer Ebene, die senkrecht zur Ebene der Platine 10 steht.
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Zur
besseren Anpassung der Streifen 20 an die Oberfläche
der zu schützenden Finger eines Sportlers sind die Streifen 12 im
Querschnitt so gekrümmt, daß die Oberseite 28 konvex
und die Unterseite 30 (siehe 2) konkav
ist. Ansonsten sind die Streifen 12 nicht vorgekrümmt,
d. h. die Längsrichtung der Streifen 12 verläuft
in der Ebene der Platine 10 oder parallel dazu.
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Die
Glieder 20 eines Streifens 12, genauer gesagt
deren Flügelabschnitte 24 weisen Führungsabschnitte 32 auf,
durch die ein Spannmittel 34 in Form eines Fadens gezogen
ist. Der Faden besteht vorzugsweise aus einem nicht oder wenig elastischen
Kunststoff. Obwohl vorzugsweise jeder Streifen 12 mit einem
Spannmittel 34 versehen ist, ist der Übersichtlichkeit
halber nur ein Spannmittel 34 für einen Streifen 12 in 2 gezeigt.
Der genaue Verlauf des Spannmittels 34 geht aus der Figur
hervor und ist für alle Spannmittel 34 gleich.
Das Spannmittel 34 bildet demnach eine geschlossene Schlaufe,
wobei die beiden Enden des Spannmittels 34 miteinander
verknotet, verschweißt, vernietet und/oder verklebt sind.
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Die
Führungsabschnitte 32 sind gemäß dem in
den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel Kanäle,
die in Längsrichtung der Streifen 12 verlaufen. Die
Platine 10 weist ferner für jeden Streifen 12 zwei nebeneinanderliegende
Durchbrechungen 36 auf. Ebenso ist an dem von der Platine 10 am
weitesten entfernten Glied 20 zu beiden Seiten des zugehörigen
Längsabschnitts 22 jeweils eine Durchbrechung 38 gebildet
(nur bei einem Streifen in 2 dargestellt).
Das Spannmittel 34 ist so durch diese Durchbrechungen 36, 38 geführt,
daß es zwischen den Durchbrechungen 36 und dem
Glied 20, das der Platine 10 am nächsten
ist, auf der Unterseite 30 der Platine 10 verläuft.
Auch zwischen den beiden Durchbrechungen 38 am entferntesten
Glied 20 verläuft das Spannmittel 34 auf
der Unterseite des Streifens 12.
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Obwohl
in 2 der Einfachheit halber anders dargestellt, steht
das Spannmittel 34 – wie der Name suggeriert – tatsächlich
unter Spannung. Bei der Herstellung des erfindungsgemäßen
Fingerprotektors wird jeder Streifen 12 nach unten gekrümmt, und
zwar entsprechend der natürlichen Fingerkrümmung
einer unbelasteten Hand. Der Streifen 12 wird in diesem
gekrümmten Zustand gehalten, während das Spannmittel 34 angebracht
wird. Im konkreten Fall wird der Faden durch die Führungsabschnitte 32 und
die Durchbrechungen 36, 38 gezogen und zu einer
geschlossenen Schlaufe verbunden, insbesondere verknotet, verschweißt,
vernietet und/oder verklebt. Die den ursprünglich flach
hergestellten Streifen innewohnende Rückstellkraft sorgt
für die Spannung des Spannmittels 34. Der oben
beschriebene Verlauf des Spannmittels 34 gewährleistet,
daß die Vorkrümmung der Streifen 12 dauerhaft
beibehalten wird bzw. nach jeder Bewegung der Hand immer wieder
automatisch angestrebt wird.
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Des
weiteren sorgt das unter Spannung stehende Spannmittel 34 dafür,
daß der Widerstand gegen eine Bewegung der Glieder 20 in
der Richtung, die zu einem Umknicken der Finger nach hinten führen
würde, stark erhöht ist im Vergleich zum Widerstand
gegen eine Bewegung in entgegengesetzter Richtung. Das Spannmittel 34 erzeugt
zwar eine Spannung im Streifen 12, dessen Glieder 20 können aber,
bedingt durch die Elastizität des Streifens 12,
in begrenztem Maße auf dem Spannmittel 34 gleiten. Dies
gewährleistet, daß der Streifen 12 entgegen
der natürlichen Fingerkrümmung etwas nachgibt,
wobei sich der Streifen 12 dabei sehr schnell sehr stark
versteift.
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Das
Risiko eines Umknickens der Fingerspitzen bei einem mit großer
Wucht auftreffenden, gerade noch die Fingerspitzen berührenden
Ball, ist durch die beschriebene Konstruktion unter Verwendung des
Spannmittels 34 deutlich vermindert, ohne die Beweglichkeit
der Hand und der einzelnen Finger spürbar zu beeinträchtigen.
Der Träger eines mit einem erfindungsgemäßen
Fingerprotektor ausgerüsteten Handschuhs behält
somit das Gefühl, die geschützten Finger unabhängig
voneinander ungehindert beugen und strecken zu können und
auch scharf geschossene Bälle ohne Verletzungsrisiko fangen und
abwehren zu können.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist zusätzlich eine Spanneinrichtung
(nicht dargestellt) vorgesehen, mit der die durch das Spannmittel 34 bewirkte Vorkrümmung
bzw. Vorspannung individuell eingestellt werden kann. Dies kann
sowohl für alle Finger ganzheitlich erfolgen, oder aber
auch nur für die einzelnen Finger. Dadurch wird die Anpassungsfähigkeit
des Fingerprotektors an die jeweiligen Anforderungen noch weiter
verbessert.
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Eine
andere Weiterbildung sieht eine von der externen Krafteinwirkung
abhängige Regulierung der durch das Spannmittel 34 hervorgerufenen
Spannung vor.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform ist als Spannmittel 34 anstelle
eines Fadens eine längliche, z. B. ca. 6 mm breite Sehne
aus einem nicht elastischen Material entlang der Glieder 20 in
der Mitte des Streifens 12 eingebaut. Anstelle der einzelnen Sehne
können auch zwei z. B. ca. 3 mm breite Sehnen aus nicht
elastischem Material vorgesehen sein, die etwa den gleichen Verlauf
wie der Faden haben, wobei die Enden der Sehnen nicht miteinander
zu einer geschlossenen Schlaufe verbunden sind.
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Obwohl
der Fingerprotektor theoretisch mit nur einem einzigen Streifen
zum Schutz eines einzigen Fingers hergestellt und verwendet werden
könnte, kommen seine wesentlichen Vorzüge erst
voll zum Tragen, wenn er mehrere Streifen aufweist, vorzugsweise
vier oder fünf Streifen zum Schutz der Finger einer Hand
ohne oder mit Daumen.
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Wie
bereits erwähnt, bestehen die Platine 10 und die
Streifen 12 vorzugsweise aus Kunststoff, wobei als Kunststoffe
Thermoplasten, Elastomere und mit Elastomeren modifizierte thermoplastische Kunststoffe
eingesetzt werden können. Besonders bevorzugt sind folgende
Materialien: Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Polyvinlychlorid,
Polyamid, Polymethyl (Meth)acrylat, Polyurethan, Kautschuk oder
deren Gemische oder Copolymerisate. Der verwendete Kunststoff kann
geschäumt oder ungeschäumt eingesetzt werden.
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Der
erfindungsgemäße Fingerprotektor wird in den Handrückenabschnitt
eines Handschuhs so integriert, daß er allseitig von einer
weichen Schaumstoffschicht oder einer geschäumten Textilverbundschicht
umgeben ist. Er kann eingeschäumt und/oder eingenäht
sein. Vorzugsweise ist er aber lösbar und auswechselbar
in den Handrückenabschnitt des Handschuhs eingebettet,
so daß er jederzeit durch einen Protektor anderer Biegesteifigkeit
oder anderer Härte ersetzt werden kann oder auch nur durch
Ersatz eines oder mehrerer der Spannmittel 34 in seinen
Eigenschaften modifiziert und dann wieder in denselben Handschuh
eingeschoben werden kann. Wie die Integration des Fingerprotektors
in einen Sporthandschuh, insbesondere Torwarthandschuh, im einzelnen
vorgenommen wird, ist dem Fachmann bekannt und geläufig.
Beispielsweise können hierzu mit Klettverschlüssen
verschließbare Öffnungen im Handschuh vorgesehen
sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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