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Die
Erfindung betrifft ein Küchenmöbelelement
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus
dem Stand der Technik sind Küchenmöbelelemente
mit einem Korpus und wenigstens einer um eine horizontale Schwenkachse
schwenkbaren Deckelklappe bekannt. Ferner sind Küchenmöbelelemente mit einer um eine
vertikale Schwenkachse schwenkbaren Türklappe bekannt. Ferner sind Herd-Backofenkombinationen
bekannt, die eine Deckelklappe zum Abdecken von Herdplatten und
eine Backofentür
umfassen, wobei sowohl die Deckelklappe als auch die Bachofentür um eine
horizontale Schwenkachse schwenkbar sind.
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Der
Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, ein Küchenmöbelelement
bereitzustellen, in welchem eine um eine horizontale Schwenkachse
schwenkbaren Deckelklappe auch im aufgeklappten Zustand als Arbeitsfläche nutzbar
ist.
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Die
Erfindung geht aus von einem Küchenmöbelelement
mit einem Korpus, wenigstens einer um eine erste, horizontale Schwenkachse
schwenkbaren Deckelklappe und mit wenigstens einer um eine zweite,
vertikale Schwenkachse schwenkbaren Türklappe.
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Es
wird vorgeschlagen, dass die Türklappe dazu
ausgelegt ist, in zumindest einem ausgeschwenkten Zustand die aufgeklappte
Deckelklappe zu stützen.
Dadurch kann die ausgeschwenkte Deckelklappe als Arbeits- oder Ablagefläche benutzt werden,
und zwar insbesondere ohne die Notwendigkeit separater Stützelemente.
Der erfindungsgemäße Aufbau
eines Küchenmöbelelements
eignet sich besonders für
mobile Küchenmöbelelemente,
die Teil eines modularen Küchenkonzepts
bzw. Teile einer mobilen, modularen Küche sein können. Es kann eine kompakte,
für den
Transport geeignete Form des Küchenmöbelelements
im eingeklappten Zustand der Deckelklappe bzw. der Türklappe
erreicht werden. Gleichzeitig kann durch die Funktionsintegration
in die Deckelklappe bzw. die Türklappe
ein vielfältig
einsetzbares, besonders kompaktes Küchenmöbelelement erreicht werden.
Solche Küchenmöbelelemente
können
beispielsweise auch in Wohnungen mit stark beschränktem Wohnraum
und/oder in Situationen eingesetzt werden, in welchen eine Küche nur
selten benötigt
wird, so dass das Küchenmöbelelement
in der Regel platzsparend zusammengeklappt bleiben kann.
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Als
Küchenmöbelelement
sollen in diesem Zusammenhang neben Schränken auch Küchengeräte wie Kühlschränke, Herde, Backöfen, Spülen oder
dergleichen bezeichnet werden, die insbesondere auch mit Küchenschränken bzw.
Schrankelementen kombiniert sein können und/oder in solche Küchenschränke eingebaut
sein können.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Oberkante
der Türklappe
mit wenigstens einem Schutzelement zum Vermeiden einer Beschädigung einer
Oberfläche
der Deckelklappe ausgestattet. Das Schutzelement kann beispielsweise
als Filzgleiter, Gummistopper oder als anderes elastisches Schutzelement
ausgebildet sein. Ein Verkratzen der Oberfläche der Deckelklappe kann dadurch
genauso vermieden werden wie ein zu harter Aufprall der Deckelklappe
auf die Oberkante, der zu Schäden
führen
könnte.
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Das
erfindungsgemäße Küchenmöbelelement
kann zur Verwendung in einer mobilen Küche besonders geeignet sein,
wenn die wenigstens eine Deckelklappe und die wenigstens eine Türklappe den
Korpus in jeweils eingeklapptem Zustand zu einem Quader ergänzen. Für einen
modularen Küchenaufbau
kann der Quader insbesondere als Würfel, beispielsweise mit einer
Kantenlänge
von 40, 60 oder 80 cm ausgestaltet sein. Das Küchenmöbelelement kann ferner an seiner
Unterseite mit Rollen ausgestattet sein, die über Bremsen feststellbar sein können.
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Weitere
Funktionen können
in die Türklappe integriert
werden, wenn die Türklappe
eine Wand und einen von der Wand in eine Schließrichtung der Türklappe
vorspringenden Rahmen umfasst. Durch die von der Innenseite der
Wand und dem Rahmen begrenzte Ausnehmung wird Stauraum geschaffen,
der zur Aufnahme von Küchenutensilien
wie Küchengeräten, Gewürzen, Gefäßen oder
dergleichen geeignet sein kann. Dazu kann die Türklappe in einer besonders
vorteilhaften Ausgestaltung zumindest ein Mittel zum Befestigen
eines Küchenutensils
umfassen. Ferner können
in diesem Stauraum Trägerelemente
zum Aufstellen eines Küchenutensils
angeordnet sein, beispielsweise Regalbretter, die mit weiteren Stützelementen,
die ein Herausfallen der Küchenutensilien
beim Öffnen
der Türklappe
verhindern, zusammenwirken können.
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Analog
dazu kann die Deckelklappe eine Wand und einen von der Wand in eine
Schließrichtung
der Deckelklappe vorspringenden Rahmen umfassen, der weiteren Stauraum
ermöglicht.
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In
den von der Innenseite der Wand und den vorspringenden Rahmen gebildeten
Raum kann beispielsweise ein Serviertablett, ein Schneidbrett, ein Abtropfelement
oder dergleichen integriert werden.
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Das
Küchenmöbelelement
kann ein Spülbecken
oder ein Kochfeld umfassen, das jeweils von der Deckelklappe bedeckt
sein kann, sowie einen Kühlschrank,
einen Backofen oder eine Spülmaschine,
wobei eine Tür
der letztgenannten Geräte
jeweils von der Türklappe
des Küchenmöbelelements
bedeckbar sein kann und insbesondere auch um eine Schwenkachse schwenkbar
sein kann, die von der zweiten, vertikalen Schwenkachse der Türklappe verschieden
sein kann.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Figurenbeschreibung. In
der Figurenbeschreibung, den Ansprüchen und den Figuren sind zahlreiche
Merkmale in einer bzw. mehreren speziellen Kombinationen dargestellt,
die denkbare Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind. Der Fachmann wird die Merkmale auch einzeln
betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen
und dabei den von den Patentansprüchen definierten Erfindungsgedanken
nutzen können.
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Dabei
zeigen:
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1 ein
Küchenmöbelelement
mit einem Kochfeld in einem teilweise aufgeklappten Zustand nach
einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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2 das
Küchenmöbelelement
aus 1 in einem zusammengeklappten Zustand,
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3.
ein Küchenmöbelelement
mit einem Kühlschrank
nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung,
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4 ein
Küchenmöbelelement
mit einer Spüle
nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung und
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5 das
Küchenmöbelelement
aus 4 mit einer herausgezogenen Schublade und einem von
einer Deckelklappe gelösten
Serviertablett.
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1 zeigt
ein Küchenmöbelelement
mit einem Korpus 10, zwei jeweils um eine horizontale Schwenkachse 12a, 12b schwenkbaren
Deckelklappen 14a, 14b und mit zwei um jeweils
eine vertikale Schwenkachse 16a, 16b schwenkbaren
Türklappen 18a, 18b.
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Die
Türklappen 18a, 18b sind
so dimensioniert und angeordnet, dass sie in dem in 1 dargestellten
ausgeschwenkten Zustand die aufgeklappten Deckelklappen 14a, 14b stützen. In 1 ist
die Deckelklappe 14a eingeklappt und die Deckelklappe 14b ist
ausgeklappt und liegt auf einer Oberkante der Türklappe 18b auf. Ferner
umfasst das in 1 dargestellte Küchenmöbelelement
Seitenklappen 20, welche die ausgeklappten Deckelklappen 14a, 14b in
einem hinteren Bereich stützen.
Hier im Folgenden beziehen sich Bezeichnungen wie oben, unten, vorne
und hinten jeweils auf die Orientierung des Küchenmöbelelements im Betrieb sowie
auf die Perspektive eines Bedieners. Das in das Küchenmöbelelement
integrierte Kochfeld 22 umfasst eine Abdeckplatte aus Glas
oder Glaskeramik und mehrere Heizzonen. In einen Raum 24 unterhalb
des Kochfelds 22, der von den Türklappen 18a, 18b verschlossen
werden kann, kann ein hier nicht dargestellter Herd integriert werden.
Die Oberkanten der Türklappen 18a, 18b sind
mit als Gummikissen ausgebildeten Schutzelementen 26 ausgestattet,
um Beschädigungen
einer Oberfläche 28 der
Deckelklappen 14a, 14b im ausgeklappten Zustand
oder beim Ausklappen zu vermeiden.
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2 zeigt
das Küchenmöbelelement
mit eingeklappten Deckelklappen 14a, 14b und eingeklappten
Türklappen 18a, 18b.
Es ist erkennbar, dass die Deckelklappen 14a, 14b und
die Türklappen 18a, 18b den
Korpus 10 im eingeklappten Zustand zu einer perfekten Quaderform
ergänzen,
was neben einem interessanten Design auch einen raumsparenden und
komfortablen Transport des als mobiles Küchenmöbel ausgebildeten Küchenmöbelelements
ermöglicht.
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Jede
der Türklappen 18a, 18b sowie
jede der Deckelklappen 14a, 14b umfasst neben
einer Wand 30 auch einen in eine Schließrichtung der Türklappe 18a, 18b bzw.
der Deckelklappe 14a, 14b von der Wand vorspringenden
Rahmen 32 (1).
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3 zeigt
ein alternatives Ausführungsbeispiel
der Erfindung, in welchem erkennbar ist, dass an den Innenseiten
des Rahmens jeweils Stege angebracht sind, die zum Tragen von hier
nur gestrichelt dargestellten Trägerelementen 34 dienen.
Die Stege 36 können
mit verschiedenen, den Benutzerwünschen
entsprechenden Trägerelementen,
beispielsweise mit Trägerelementen
zum Tragen von Gewürzen,
mit Trägerelementen
zum Tragen von Eiern und/oder Gläsern
oder dergleichen versehen werden (4).
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In
dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel bedecken die
Türklappen 18a, 18b im
geschlossenen Zustand die Tür 38 eines
Kühlschranks 40,
der in einem Bereich 42 durch ein Gefrierfach ergänzt sein
kann.
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Eine
im geschlossenen Zustand von den Deckelklappen 14a, 14b des
Küchenmöbelelements
bedeckte Oberseite des Küchenmöbelelements
ist mit einer Vielzahl von Fächern 44 ausgestattet,
in welche vorbereitete, zum Kochen benötigte Lebensmittel griffbereit
abgelegt werden können.
In die von dem Rahmen 32 umgebene Vertiefung der Deckelklappen 14a, 14b sind
jeweils Schneidbretter 46a, 46b eingepasst. In
die Fächer 44 sind
herausnehmbare, spülmaschinenfeste
Schalen eingelegt.
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4 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung, in welchem das Küchenmöbelelement mit
einer Spüle 48 ausgestattet
ist. In einer rechten Deckelklappe 14b ist der von dem
Rahmen 32 der Deckelklappe 14b umschlossene Raum
von einem Abtropfgitter 50 bedeckt, dessen Gitterstangen
senkrecht zu der Schwenkachse 12b verlaufen. Ein Wasserhahn 52 der
Spüle 48 ragt
nur um etwa 5 bis 10 cm über
eine Oberfläche 54 der
Spüle 48 hinaus.
Die Höhe
des Wasserhahns 52 ist geringer als die Höhe des Rahmens 32 der
Deckelklappe 14b.
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In
das Abtropfgitter 50 sind zwei größere Durchbrüche 56, 58 eingearbeitet
und zwar derart, dass die Durchbrüche 56, 58 im
eingeklappten Zustand der Deckelklappe 14b von einem Drehknopf 60 bzw.
dem Wasserhahn 52 der Spüle 48 durchgriffen werden.
Dadurch ist das Küchenmöbelelement
im zusammengeklappten Zustand besonders bauraumsparend ausgebildet.
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5 zeigt
das Küchenmöbelelement
aus 4 mit einer teilweise herausgezogenen Schublade 62,
deren Front im eingeklappten Zustand von den Türklappen 18a, 18b be deckt
wird. Ferner ist ein Serviertablett 64 erkennbar, welches
in den Rahmen 32 der linken Deckelplatte 14a eingepasst
ist.
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- 10
- Korpus
- 12a
- Schwenkachse
- 12b
- Schwenkachse
- 14a
- Deckelklappe
- 14b
- Deckelklappe
- 16a
- Schwenkachse
- 16b
- Schwenkachse
- 18a
- Türklappe
- 18b
- Türklappe
- 20
- Seitenklappe
- 22
- Kochfeld
- 24
- Raum
- 26
- Schutzelement
- 28
- Oberfläche
- 30
- Wand
- 32
- Rahmen
- 34
- Trägerelemente
- 36
- Stege
- 38
- Tür
- 40
- Kühlschrank
- 42
- Bereich
- 44
- Fächer
- 46a
- Schneidbrett
- 46b
- Schneidbrett
- 48
- Spüle
- 50
- Abtropfgitter
- 52
- Wasserhahn
- 54
- Oberfläche
- 56
- Durchbruch
- 58
- Durchbruch
- 60
- Drehkopf
- 62
- Schublade
- 64
- Serviertablett