DE202007012249U1 - Flexible Quellsteinleuchte - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
(80, 80/1) mit einem oder mehreren in einem gemeinsamen Gehäuse (1,
2, 3, 50) angeordneten Leuchtmitteln (5) zum Beleuchten eines Wasserstrahls,
wobei das Gehäuse (1, 2, 3, 50) einen zentralen die Längsmittelachse (14) des Gehäuses (1, 2, 4, 50) definierenden Durchgangskanal (46) aufweist, durch welchen der zu beleuchtende Wasserstrahl hindurchtritt,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (1, 2, 3, 50) zweiteilig ausgebildet ist und einen die Leuchtmittel aufnehmenden Ringkörper (1, 2, 3) aufweist und,
dass der Ringkörper (1, 2, 3) mit einem Grundgehäuse (50) auswechselbar verbunden ist und,
dass das Grundgehäuse (50) mit einer elektrischen Energieversorgung (81) versehen ist und,
dass die Leuchtmittel (5) des Ringkörpers (1, 2, 3) mit der Energieversorgung (81) des Grundgehäuses (50) elektrisch lösbar gekoppelt sind.
wobei das Gehäuse (1, 2, 3, 50) einen zentralen die Längsmittelachse (14) des Gehäuses (1, 2, 4, 50) definierenden Durchgangskanal (46) aufweist, durch welchen der zu beleuchtende Wasserstrahl hindurchtritt,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (1, 2, 3, 50) zweiteilig ausgebildet ist und einen die Leuchtmittel aufnehmenden Ringkörper (1, 2, 3) aufweist und,
dass der Ringkörper (1, 2, 3) mit einem Grundgehäuse (50) auswechselbar verbunden ist und,
dass das Grundgehäuse (50) mit einer elektrischen Energieversorgung (81) versehen ist und,
dass die Leuchtmittel (5) des Ringkörpers (1, 2, 3) mit der Energieversorgung (81) des Grundgehäuses (50) elektrisch lösbar gekoppelt sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einem oder mehreren in einem gemeinsamen Gehäuse angeordneten Leuchtmitteln zum Beleuchten eines Wasserstrahls, wobei das Gehäuse einen zentralen die Längsmittelachse des Gehäuses definierenden Durchgangskanal aufweist, durch welchen der zu beleuchtende Wasserstrahl hindurchtritt.
- Vorrichtungen der gattungsgemäßen Art sind in vielfältiger Ausgestaltung aus dem Stand der Technik bekannt. So zeigt beispielsweise die
DE 20 3005 011 205.4 U1 - Die genannte gattungsgemäße Vorrichtung dient zur Beleuchtung eines Wasserstrahls, insbesondere eines Zimmerbrunnens, eines Außenbrunnens oder auch einer in einem Gartenteich oder sonstigen Gewässern beispielsweise durch eine Druckpumpe erzeugte Wasserfontäne.
- Bei dieser Vorrichtung werden als Leuchtmittel vorzugsweise LED verwendet, welche in den Ringkörper eingesetzt sind. Diese LED sitzen dabei auf einer Platine und durchragen den Ringkörper nach außen hin zumindest teilweise, so dass deren etwa halbkugelförmig ausgebildeter Kopfteil aus dem Ringkörper herausragt. Innenseitig sind diese LED auf einer Platine als Trägerelement fixiert. Um zu verhindern, dass diese LED durch Eintreten des Wassers Schaden nehmen können, ist der Hohlraum, in welchen diese LED zusammen mit der Platine angeordnet sind, in der Regel mit einem Kunstharz oder dgl. ausgegossen. Des Weiteren ist zur Stromversorgung dieser Vorrichtung eine entsprechende Stromversorgungsleitung vorgesehen, welche von der den LED gegenüberliegenden Seite in den Ringkörper eingeführt ist. Dabei wird der Ringkörper unterseitig durch einen eingeschraubten oder eingeklebten Deckel verschlossen, welcher für die Durchführung der Stromversorgungsleitung eine entsprechende Durchführung aufweist. D. h., dass bei dieser Art von Vorrichtung insbesondere die Stromversorgungsleitung mit einem Stecker versehen werden muss, um diese vom Ringkörper trennen zu können.
- Da solche Vorrichtungen mit einem solchen Ringkörper mit in unterschiedlichen Farben leuchtenden LED versehen werden können, ist der Endverbraucher auch daran interessiert, zum Erzeugen unterschiedlicher Effekte oder auch neuer Effekte die LED wechseln zu können. Dies gilt auch bei einem Defekt der Leuchtmittel, insbesondere, wenn herkömmliche Glühbirnen verwendet werden, deren Lebensdauer gegenüber LED äußerst beschränkt ist. Da dieser Ringkörper mit einer Kupplungseinrichtung zum Ankoppeln an eine schlauch- oder rohrförmige Zufuhrleitung für das durchströmende Wasser versehen ist, kann der Ringkörper an sich auch von der Zufuhrleitung für einen Wechsel ab gezogen werden. Bei der bekannten Vorrichtung ist jedoch auch die Stromversorgungsleitung fest mit dem Ringkörper zur Energieversorgung verbunden. Zum Erzeugen neuer Beleuchtungseffekte, insbesondere in anderen Farben, muss somit stets eine komplett neue Vorrichtung eingesetzt werden. Die nicht mehr benötigte Vorrichtung muss dementsprechend vollständig entsorgt oder zumindest für einen evtl. Wiedergebrauch gelagert werden.
- Weiter ist die Kupplungseinrichtung in der Regel als Anschlussstutzen ausgebildet, auf welche beispielsweise ein Wasserschlauch aufschiebbar ist. Dieser Anschlussstutzen kann eine profilierte Mantelfläche aufweisen, um einen entsprechend festsitzenden Halt eines aufgeschobenen Schlauches sicherzustellen. Durch diese Ausgestaltung ist es nicht ganz unproblematisch, den Ringkörper mit seinem Anschlussstutzen zum Zwecke des Wechsels vom Schlauchstück abzuziehen. Auch kann vorgesehen sein, dass der Anschlussstutzen in den bodenseitigen Deckel des Ringkörpers eingeschraubt ist. Dies macht es zwar unter Umständen einfacher, den Ringkörper vom Anschlussstutzen abzunehmen. Jedoch verbleibt stets die Stromzuführleitung am Ringkörper.
- Sitzt beispielsweise eine solche Vorrichtung in einer Aufnahmebohrung eines Quellsteines, so ist es zwingend notwendig, die Stromversorgungsleitung durch die Durchgangsbohrung des Quellsteines hindurch zu führen, um diese dann unter Wasser zu einer vorzugsweise außerhalb des Wassers vorgesehenen, geeigneten Netzversorgung zu führen. Soll die Vorrichtung zum Wechsel der Beleuchtungseffekte oder bei einem Defekt der Leuchtmittel ausgetauscht werden, ist es stets notwendig, die komplette Stromversorgungsleitung durch den Quellstein hindurch zu ziehen. Dies macht es unter Umständen, je nach Art des Quellsteines und auch je nach dessen Aufstellungsort, schwierig, die Vorrichtung zu entfernen und durch eine andere Vorrichtung zu ersetzen.
- Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art derart auszugestalten, dass insbesondere ein einfacher Wechsel der Leuchtmittel möglich ist.
- Die Aufgabe wird zusammen mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1 dadurch gelöst, dass das Gehäuse zweiteilig ausgebildet ist und einen die Leuchtmittel aufnehmenden Ringkörper aufweist und, dass der Ringkörper mit einem Grundgehäuse auswechselbar verbunden ist und, dass das Grundgehäuse mit einer elektrischen Energieversorgung versehen ist und, dass die Leuchtmittel des Ringkörpers mit der Energieversorgung des Grundgehäuses elektrisch lösbar gekoppelt sind.
- Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird eine Vorrichtung mit einem oder mehreren in einem gemeinsamen Gehäuse angeordneten Leuchtmitteln zum Beleuchten eines Wasserstrahls zur Verfügung gestellt, bei welcher insbesondere die Leuchtmittel zum Erreichen unterschiedlicher Beleuchtungseffekte in einfacher Weise austauschbar sind. Auch eine Reparatur bei defekten Leuchtmitteln, insbesondere LED, ist hier in äußerst einfacher und kostengünstiger Art und Weise möglich.
- Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Gehäuse zweiteilig ausgebildet ist und einen die Leuchtmittel aufweisenden separaten Ringkörper bildet. Dieser Ringkörper ist mit einem Grundgehäuse des Gehäuses auswechselbar verbunden. In diesem Grundgehäuse ist wiederum die elektrische Energieversorgung angeordnet, wobei die Leuchtmittel des Ringkörpers mit dieser Energieversorgung des Grundgehäuses elektrisch lösbar gekoppelt sind. D. h., dass der Ringkörper mit den Leuchtmitteln in einfacher Weise vom Grundgehäuse des Gehäuses abgenommen werden kann. Ist das (Gesamt)Gehäuse mit den Leuchtmitteln bestehend aus dem Ringkörper und dem Grundgehäuse beispielsweise in einen Quellstein bzw. einer Aufnahmebohrung eines Quellsteines angeordnet, so können unterschiedliche Beleuchtungseffekte in einfachster Weise dadurch erzielt werden, dass der Ringkörper mit den Leuchtmitteln in einfacher Weise vom Grundgehäuse abgenommen wird. Dabei kann zur Verbindung des Ringkörpers und des Grundgehäuses jede beliebige, leicht lösbare Verbindung vorgesehen sein.
- Zur elektrischen Kopplung der Leuchtmittel mit der im Grundgehäuse vorgesehenen Energieversorgung können in einfacher Weise und kostengünstig gemäß Anspruch 2 elektrische Kontakte vorgesehen sein. Diese Kontakte können als Steckverbindungen oder auch in anderer Art und Weise realisiert sein.
- Vorzugsweise kann dabei gemäß Anspruch 3 vorgesehen sein, dass die elektrischen Kontakte des Ringkörpers in domartig zum Grundgehäuse hin vorstehenden Aufnahmeelementen angeordnet sind und dass die elektrischen Kontakte des Grundgehäuses in zum Ringkörper hin offenen Vertiefungen angeordnet sind. D. h., dass gemäß dieser beispielhaft genannten Ausgestaltung gemäß Anspruch 3 der Ringkörper mit seinen Aufnahmeelementen und das Grundgehäuse mit seinen Vertiefungen eine Art Formschlussverbindung bilden können.
- Bei einer solchen Ausgestaltung kann des Weiteren gemäß Anspruch 4 vorgesehen sein, dass die elektrischen Kontakte des Ringkörpers als gabelförmige, federelastische Kontaktzungen ausgebildet sind und dass die elektrischen Kontakte des Grundgehäuses als Kontaktstifte ausgebildet sind, welche im montierten Zustand des Ringkörpers und des Grundgehäuses zwischen die Kontaktzungen kontaktierend hineinragen. Durch diese Ausgestaltung kann beispielsweise über diese elektrische Kontaktverbindung bereits ein relativ guter Halt des Ringkörpers am Grundgehäuse erreicht werden. Dies ist allerdings nicht zwingend notwendig, da dieser Halt auch in anderer Weise erreichbar ist.
- Um des Weiteren eine möglichst einfache Herstellung sicherzustellen, können gemäß Anspruch 5 die Aufnahmeelemente des Ringkörpers zylindrisch ausgebildet sein, während die Vertiefungen des Grundgehäuses in entsprechender Formanpassung auf die Aufnahmeelemente aufsteckbar sind. Dabei ist gemäß Anspruch 5 ein geringes Spiel vorgesehen, wobei die dadurch evtl. bestehende Korrosionsgefahr ent sprechend dadurch eingedämmt werden kann, dass für die elektrischen Kontakte entsprechend korrosionsbeständige elektrisch leitende Metalle verwendet werden.
- Gemäß Anspruch 6 kann weiter vorgesehen sein, dass zwischen den Aufnahmeelementen und den Vertiefungen O-Ring-Dichtungen vorgesehen sind und dass die Aufnahmeelemente in den Vertiefungen durch die O-Ring-Dichtungen leicht klemmend gehalten sind. Durch diese Ausgestaltung wird einerseits eine Abdichtung bzw. Abschirmung der Kontaktelemente gegen eindringendes Wasser bewirkt. Durch den zumindest leicht klemmenden Halt der O-Ring-Dichtungen wird des Weiteren eine – evtl. zusätzlich erforderliche – Halterung des Ringkörpers am Grundgehäuse ermöglicht. Bei einer solchen Ausgestaltung kann auch vorgesehen sein, dass die elektrischen Kontakte sowohl des Ringkörpers als auch des Grundgehäuses durch axial federbelastete Kontaktstifte bestehen und die Kontaktelemente selbst somit keinerlei Haltefunktion aufweisen. ßßß
- Des Weiteren können zur Halterung des Ringkörpers am Grundgehäuse gemäß Anspruch 7 auch Rastverbindungen vorgesehen sein. Diese Rastverbindungen können dabei zur alleinigen oder auch zur zusätzlichen Halterung des Ringkörpers am Grundgehäuse eingesetzt werden. Es ist hier lediglich darauf zu achten, dass diese Rastverbindungen manuell leicht lösbar sind, so dass der Ringkörper im Bedarfsfall auch wieder einfach vom Grundgehäuse zum Zwecke des Austausches abgenommen werden kann.
- Zur weiteren Möglichkeit der alleinigen oder zusätzlichen Halterung des Ringkörpers am Grundkörper können gemäß Anspruch 8 Permanent-Magnete vorgesehen sein. Diese Permanent-Magnete ermöglichen somit einen relativ festsitzenden Halt einerseits und wiederum eine äußerst einfache Lösbarkeit des Ringkörpers am Grundgehäuse andererseits.
- Durch die Ansprüche 9 und 10 werden unterschiedliche Anordnungen der Permanent-Magnete beansprucht.
- So kann gemäß Anspruch 9 vorgesehen sein, dass diese Permanent-Magnete wahlweise im Ringkörper oder im Grundgehäuse angeordnet sind. In einem solchen Fall sind im jeweils anderen Gehäuseteil ferromagnetische Elemente vorzusehen, welche dementsprechend durch den im montierten Zustand gegenüberliegenden Permanent-Magneten angezogen werden. Bei einer solchen Ausgestaltung mit Permanent-Magneten als Halterung ist insbesondere die Ausbildung des Ringkörpers mit seinen Aufnahmeelementen und des Grundgehäuses mit seinen Vertiefungen von Vorteil, da durch diese Bauelemente eine zwangsläufige Ausrichtung des Ringkörpers gegenüber dem Grundgehäuse gewährleistet ist.
- Um eine möglichst starke Anziehungskraft einer solchen Magnetverbindung zu erreichen, können des Weiteren die Permanent-Magnete gemäß Anspruch 10 sowohl im Ringkörper als auch im Grundgehäuse vorgesehen sein, wobei diese sich in einem solchen Fall selbstverständlich im montierten Zustand axial gegenüberliegen.
- Als Alternative zur elektromechanischen Kopplung durch die elektrischen Kontaktelemente kann gemäß Anspruch 11 auch eine induktive elektrische Kopplung zwischen den Leuchtmitteln und der elektrischen Energieversorgung des Grundgehäuses vorgesehen sein.
- In diesem Falle können gemäß Anspruch 12 der Ringkörper und das Grundgehäuse über eine zentrale Gewindeverbindung mechanisch lösbar miteinander gekoppelt sein.
- Diese Gewindeverbindung kann dabei gemäß Anspruch 13 durch einen am Ringkörper axial vorstehenden Gewindezapfen gebildet sein, welcher von dem Durchgangskanal des Gesamtgehäuses durchdrungen ist. Diesem Gewindezapfen ist im Grundgehäuse ein Innengewinde zugeordnet, in welches der Gewindezapfen entsprechend einschraubbar ist. Auch eine umgekehrte Anordnung ist hier grundsätzlich denkbar.
- Anstatt einer solchen Gewindeverbindung kann auch bei einer induktiven elektrischen Kopplung der Leuchtmittel mit der Energieversorgung des Grundgehäuses die oben genannte Permanent-Magnetverbindung oder auch eine Rastverbindung vorgesehen sein. Vorzugsweise wäre dann der Gewindezapfen ohne Gewinde vorzusehen, während das Innengewinde des Grundgehäuses lediglich eine Aufnahmevertiefung für diesen gewindefreien Zapfen bildet.
- In jedem Falle kann gemäß Anspruch 14 für die induktive Kopplung im Grundgehäuse im axialen Bereich des Innengewindes eine elektrische Induktionsspule vorgesehen sein, welche mit einem elektrischen Wechselstrom beaufschlagbar ist. Diese Induktionsspule wird dabei von einem extern über eine entsprechende Zuführleitung von einer Netzversorgung gespeist. Um nun die Leuchtmittel entsprechend mit der erforderlichen Betriebsenergie zu versorgen, ist gemäß Anspruch 14 weiter vorgesehen, dass im Ringkörper im axialen Bereich seines Gewindezapfens eine elektrische Erregerspule vorgesehen ist, in welcher im montierten Zustand eine zur Energieversorgung der Leuchtmittel benötigte elektrische Energie induziert wird. Bei dieser Art der Anordnung der Induktionsspule und der Erregerspule liegen diese im selben axialen Bereich, so dass eine optimale Spannungsinduktion in der Erregerspule erfolgen kann. Dabei können die Wicklungsverhältnisse der Induktionsspule und der Erregerspule derart gewählt sein, dass die Induktionsspule direkt an 230 Volt des Hausnetzes angeschlossen werden kann und trotzdem zum Betreiben von LED eine nur geringe Niedervoltspannung in der Erregerspule induziert wird. Dadurch erübrigen sich elektrische Vorschaltgeräte. Die für den Betrieb der LED notwendige Gleichrichtung einer solchen induzierten Wechselspannung der Erregerspule kann dabei durch entsprechende auf der Platine der LED vorgesehene Gleichrichter erfolgen.
- Gemäß Anspruch 15 kann weiter vorgesehen sein, dass die Einschraubtiefe des Gewindezapfens des Ringkörpers in das Innengewinde des Grundgehäuses einstellbar ist und dass durch die unterschiedlichen Einschraubtiefen eine Einstellung der Lichtstärke der Leuchtmittel bewirkbar ist. Die Einstellung der Einschraubtiefe des Gewindezapfens in das Innengewinde kann dabei beispielsweise in einfachster Art durch Distanzscheiben zwischen dem Ringkörper und dem Grundgehäuse erfolgen.
- Um nun einen Wasserstrahl beleuchten zu können, kann gemäß Anspruch 16 vorgesehen sein, dass das Grundgehäuse auf seiner dem Ringkörper gegenüberliegenden Seite ein Anschlusselement aufweist, mit welchem das Grundgehäuse mit einer Wasserleitung o. dgl. koppelbar ist.
- Dieses Anschlusselement kann, wie dies bereits aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt ist, als Anschlussstutzen oder auch als einfache Anschlussbohrung ausgebildet sein. Wichtig ist lediglich, dass in dieses Anschlusselement der Durchgangskanal des aus dem Ringkörper und dem Grundgehäuse gebildeten Gehäuses der erfindungsgemäßen Vorrichtung mündet, so dass der zu beleuchtende Wasserstrahl die Vorrichtung auch sicher durchströmt und vorzugsweise radial innerhalb der ringförmig angeordneten Leuchtmittel aus dem Gehäuse austritt.
- Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachfolgend beispielhaft näher erläutert. Es zeigt:
-
1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer speziellen Ausführungsform eines Ringkörpers zusammen mit auf einer Platine angeordneten Leuchtmitteln in Form von LED; -
2 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Grundgehäuses zusammen mit einem Kupplungselement, welches mit dem Ringkörper aus1 zu einem Gehäuse koppelbar ist; -
3 einen Vertikalschnitt III aus1 durch die fertig montierte Vorrichtung; -
4 einen rechtwinklig zum Vertikalschnitt III-III aus1 verlaufenden Vertikalschnitt IV-IV aus2 durch die fertig montierte Vorrichtung aus3 ; -
5 einen Vertikalschnitt durch eine zweite Ausführungsform einer montierten Vorrichtung, bei welcher die elektrische Kopplung zwischen der Energieversorgung und den Leuchtmitteln induktiv erfolgt. -
1 zeigt eine spezielle Ausführungsform eines Ringkörpers1 , welcher beim vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einem Aufnahmegehäuse2 und einem Abdeckgehäuse3 gebildet ist. - Das Aufnahmegehäuse
2 dient zur Aufnahme einer Platine4 , welche beim vorliegenden Ausführungsbeispiel mit insge samt sechs LED5 als Leuchtmittel sowie einem Lichtsensor6 bestückt ist. Anstatt dieser LED könne auch andere geeignete Leuchtmittel beispielsweise in Form von Glühbirnen vorgesehen sein. - Wie weiter aus
1 ersichtlich ist, bildet das Aufnahmegehäuse2 eine äußere umlaufende Ringwand, in welche die Platine4 mit ihren LED5 und dem Lichtsensor6 passend einsetzbar ist. In radialem Abstand zu dieser äußeren Ringwand7 bildet das Aufnahmegehäuse2 einen umlaufenden inneren Aufnahmezylinder8 , auf welchen die Platine4 aufsetzbar ist. Hierzu weist die Platine4 einen entsprechenden kreisrunden Durchbruch9 auf. Um die Platine4 in einer vorbestimmten Winkelausrichtung in den Aufnahmeraum10 zwischen die äußere Ringwand7 und den Aufnahmezylinder8 einsetzen zu können, weist der Aufnahmezylinder eine radial vorstehende Führungsleiste11 auf, welche mit einer entsprechend angeordneten und ausgeformten radialen Aussparung12 des Durchbruches9 im montierten Zustand formschlüssig in Eingriff steht. - Des Weiteren ist aus
1 ersichtlich, dass im Bodenbereich13 des Aufnahmegehäuses2 sich bezüglich der Längsmittelachse14 des Aufnahmegehäuses2 bzw. des Ringkrpers1 diametral gegenüberliegend zwei domartige Erhebungen15 und16 vorgesehen sind. Diese domartigen Erhebungen15 und16 dienen jeweils zur Aufnahme eines Permanent-Magneten17 bzw.18 . Diese beiden Permanentmagnete17 und18 sind in entsprechende Vertiefungen19 bzw.20 unterseitig in die Erhebungen15 ,16 einsetzbar, wobei sich die Vertiefungen19 ,20 bis in die domartigen Erhebungen15 und16 erstrecken. - Zwischen diesen beiden Erhebungen
15 und16 sind in rechtwinkliger Ausrichtung, sich diametral gegenüberliegend zwei axial nach unten vorstehende, beim vorliegenden Ausführungsbeispiel im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Aufnahmeelemente21 und22 vorgesehen. Diese Aufnahmeelemente bilden einen im Wesentlichen rechteckigen Aufnahmeraum23 bzw.24 , welcher jeweils zur Aufnahme eines Kontaktelementes25 bzw.26 dient. Diese Kontaktelemente25 und26 weisen beim vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils zwei gabelförmig angeordnete Kontaktzungen27 bzw.28 auf, an welche sich nach oben hin ein abgesetzter Kontaktstift29 bzw.30 anschließt. Das obere verjüngt ausgebildete Ende31 bzw.32 der Kontaktstifte29 bzw.30 ist jeweils durch eine entsprechend formangepasste Durchführung33 bzw.34 des Bodenbereiches13 hindurch führbar. Diese Durchführungen33 und34 verbinden den Aufnah meraum10 des Aufnahmegehäuses2 mit dem jeweils zugehörigen Aufnahmeraum23 bzw.24 der Aufnahmeelemente21 und22 . Um nun diese oberen Enden31 und32 elektrisch mit der Platine4 kontaktieren zu können, weist die Platine4 entsprechende mit elektrischen Leitern versehene Durchbrüche35 und36 auf. - Des Weiteren ist aus
1 erkennbar, dass das Abdeckgehäuse3 eine zum Aufnahmegehäuse2 hin gerichtete umlaufende Zylinderwand37 aufweist, mit welcher das Abdeckgehäuse3 auf die äußere Ringwand7 des Aufnahmegehäuses2 aufschiebbar ist. Dabei ist im unteren Endbereich der Ringwand7 zur präzisen axialen Positionierung des Abdeckgehäuses3 auf dem Aufnahmegehäuse2 ein radial vorstehender Ringsteg38 vorgesehen. Das Abdeckgehäuse3 weist weiter einen zentralen Durchbruch39 auf, welcher im montierten Zustand auf die durch den Aufnahmezylinder8 gebildete Durchgangsbohrung40 fluchtend ausgerichtet ist. - Des Weiteren ist aus
1 ersichtlich, dass die obere Stirnringwand41 mit insgesamt sechs kreisrunden Durchbrüchen42 versehen ist, welche jeweils zur (dichten) Aufnahme einer der LED5 vorgesehen sind. Auf der linken Seite ist zwischen zwei solcher Durchbrüchen42 ein wei terer Durchbruch43 vorgesehen, welcher zur (dichten) Aufnahme des Lichtsensors6 dient. - Im montierten Zustand der in
1 dargestellten Bauteile bildet das Aufnahmegehäuse2 zusammen mit dem Abdeckgehäuse3 den Ringkörper1 , wobei die LED5 die Stirnringwand41 axial nach außen zumindest mit ihren halbkugelförmigen Enden überragen. - Dieser fertig montierte Ringkörper
1 ist auswechselbar auf ein in2 dargestelltes Grundgehäuse50 aufsetzbar, welches im montierten Zustand zusammen mit dem Ringkörper1 ein (Gesamt)Gehäuse der erfindungsgemäßen Vorrichtung bildet. Dieses Grundgehäuse bildet nach oben, zum Ringkörper1 hin eine obere Deckplatte51 , in welche zwei sich diametral zu einer Durchgangsbohrung52 des Grundgehäuses50 gegenüberliegende Vertiefungen53 und54 eingelassen sind. Diese Vertiefungen53 und54 sind den beiden Aufnahmeelementen21 und22 in ihrer Formgebung angepasst und ebenfalls zylindrisch ausgebildet, so dass die Aufnahmeelementen21 und22 des Aufnahmegehäuses2 aus1 passend in diese Vertiefungen53 und54 einsteckbar sind. Dabei kann zwischen den Aufnahmeelementen21 und22 und den Vertiefungen53 und54 ein zumindest geringes radiales Spiel vorgesehen sein. Auch ist eine leicht klemmende Halterung vorstellbar. Des Weiteren können die Aufnahmeelemente21 und22 sowie die Vertiefungen53 und54 mit in der Zeichnung nicht weiter dargestellten Rastelementen versehen sein, durch welche eine leicht lösbare rastende Halterung des Ringkörpers1 aus1 am Grundgehäuse50 erreichbar ist. - Jede der Vertiefungen
53 und54 weist bei der beispielhaft dargestellten Ausführungsform nach unten hin jeweils eine Durchgangsbohrung55 bzw.56 auf, welche jeweils zur Aufnahme eines beim vorliegenden Ausführungsbeispiel zylindrisch ausgebildeten Kontaktstiftes57 bzw.58 dient. Im montierten Zustand sind diese Kontaktstifte57 und58 feststehend in den Durchgangsbohrungen55 und56 aufgenommen und ragen jeweils in die zugehörige Vertiefung53 und54 des Grundgehäuses50 von unten nach oben hinein. - Dies bedeutet, dass beim Aufsetzen des Ringkörpers
1 aus1 mit seinem Aufnahmegehäuse2 auf das Grundgehäuse50 die Kontaktstifte57 und58 elektrisch mit den Kontaktzungen27 bzw.28 der Kontaktelemente25 bzw.26 in Kontakt gelangen. Durch entsprechende Ausbildung der federelastischen Kontaktzungen27 und28 kann dabei eine zumindest leichte Klemm- oder Rastwirkung erzielt werden, so dass der Ringkörper1 leicht klemmend am Grundgehäuse50 gehalten wird. Um die Klemmlänge der Kontaktstifte57 und58 in den Durchgangsbohrungen55 und56 zu erhöhen, ist unterseitig unterhalb der Deckplatte51 im Bereich der Durchgangsbohrungen55 und56 jeweils ein Aufnahmedom59 bzw.60 vorgesehen. - Des Weiteren ist aus
2 ersichtlich, dass oberseitig in der Deckplatte51 ebenfalls zur Durchgangsbohrung52 des Grundgehäuses50 sich diametral gegenüberliegend zwei weitere Vertiefungen61 und62 vorgesehen sind. Diese Vertiefungen61 und62 dienen beim vorliegenden Ausführungsbeispiel wiederum zur Aufnahme zweier Permanent-Magnete63 und64 , welche beim vorliegenden Ausführungsbeispiel in Zusammenwirkung mit den Permanent-Magneten17 und18 des Aufnahmegehäuses2 einen zusätzlichen axialen Halt des Ringkörpers1 mit seinem Aufnahmegehäuse2 auf dem Grundgehäuse50 bewirken. Sind keine weiteren Haltelemente vorgesehen, so könne diese Permanent-Magnete17 ,18 und63 ,64 auch als alleiniges Haltemittel vorgesehen sein. - Des Weiteren bildet auch das Grundgehäuse
50 einen ringförmigen Aufnahmeraum65 , welcher beim vorliegenden Ausführungsbeispiel durch eine äußere umlaufende Ringwand66 und einen inneren sich von der Deckplatte51 axial nach unten erstreckenden Führungszylinder67 begrenzt ist. Des Weiteren ist aus2 ersichtlich, dass diesem Grundgehäuse50 unterseitig ein Kupplungselement in Form eines Anschlussstutzens68 zugeordnet ist, welches in bekannter Art und Weise eine profilierte Mantelfläche69 aufweist. - Im oberen Endbereich dieses Anschlussstutzens ist ein radial erweiterter Ringflansch
70 vorgesehen, welcher beim vorliegenden Ausführungsbeispiel passend in die umlaufende Ringwand66 des Grundgehäuses50 einsetzbar ist. Des Weiteren bildet der Anschlussstutzen68 eine Durchgangsbohrung71 , welche im oberen Endbereich, etwa in Höhe des radial vorstehenden Ringflansches70 einen radial nach innen vorstehenden Anschlagsteg72 aufweist. Über diesen Anschlagsteg72 und den Führungszylinder67 wird die Einschubtiefe des Anschlussstutzens68 mit seinem Ringflansch70 in die Ringwand66 des Grundgehäuses50 definiert begrenzt. - Des Weiteren ist aus
2 ersichtlich, dass oberhalb des Ringflansches70 im Abstand zu diesem ein Kupplungselement73 vorgesehen ist, welches im Zusammenwirken mit entsprechenden Formschlusselementen (in der Zeichnung nicht explizit dargestellt) im Bereich des Aufnahmeraumes65 des Grundgehäuses50 eine Art Bajonett-Kupplung bil det. Über dieses Kupplungselement73 ist somit der Anschlussstutzen68 feststehend und auswechselbar mit dem Grundgehäuse50 verbindbar. Um nun die beiden Kontaktstifte57 und58 mit entsprechender elektrischer Energie zum Betreiben der LED5 beaufschlagen zu können, weist der Ringflansch70 eine Durchgangsbohrung74 auf, durch welche beispielsweise eine Stromversorgungsleitung dicht hindurchsteckbar ist. Dabei wird hier vorzugsweise eine Zweidrahtleitung verwendet, so dass jeder der Kontaktstifte57 und58 wahlweise mit dem Minuspol oder Pluspol eines Netzteiles mit entsprechender Niederspannung versorgbar ist. -
3 zeigt einen Längsschnitt durch die fertig montierte Vorrichtung80 entlang der Linie III-III aus1 durch die Aufnahmeelemente21 und22 . Es ist erkennbar, dass die LED5 die obere Stirnringwand41 axial nach oben überragen. Der Lichtsensor6 hingegen endet im Wesentlichen bündig mit dieser oberen Stirnringwand41 . Mittels dieses Lichtsensors6 kann eine automatische Einschaltung und Abschaltung der LED5 zu Beginn der Abenddämmerung bzw. Morgendämmerung erfolgen. Dazu kann auf der Platine4 eine nicht weiter dargestellte elektronische Schaltung vorgesehen sein. - Des Weiteren ist aus
3 erkennbar, dass das Abdeckgehäuse3 passend auf die umlaufende Ringwand7 des Aufnahmegehäuses2 aufgesetzt ist. Dabei wird die axiale Position des Abdeckgehäuses3 auf dem Aufnahmegehäuse2 durch den umlaufenden, radial vorstehenden Ringsteg38 bestimmt. Des Weiteren ist aus3 erkennbar, dass die Platine4 in den Aufnahmeraum10 eingesetzt ist. Die axiale Position der Platine4 in diesem Aufnahmeraum10 kann hierbei durch unterschiedliche Maßnahmen definiert sein. So können die LED5 durch eine Klemm- oder Klebverbindung in den aus1 ersichtlichen Durchbrüchen42 fixiert sein. - Andererseits kann diese axiale Position auch durch die beiden den Bodenbereich
13 durchragenden, abgesetzt ausgebildeten Kontaktelemente25 und26 bestimmt sein. Dabei durchragen diese Kontaktelemente25 und26 mit ihren oberen Enden31 und32 die Platine4 , welche axial auf den breiter ausgebildeten Kontaktstiften29 und30 aufliegt. Des Weiteren ist erkennbar, dass die Kontaktzungen27 und28 die beiden Kontaktstifte57 und58 des Grundgehäuses50 klemmend aufnehmen. Dadurch ist ein sicherer elektrischer Kontakt gewährleistet. - Die beiden axial nach unten vorstehenden Aufnahmeelemente
21 und22 sind beim vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils mit einer O-Ring-Dichtung44 bzw.45 versehen, so dass die Kontaktelemente21 und22 wie auch die Kontaktstifte57 und58 gegen eindringendes Wasser geschützt sind. Gleichzeitig bewirken diese O-Ring-Dichtungen44 und45 eine Art klemmende Halterung, so dass das Aufnahmegehäuse2 klemmend jedoch abnehmbar auf dem Grundgehäuse50 gehalten ist. Die beiden Kontaktstifte57 und58 durchragen die Deckplatte51 des Grundgehäuses50 im Bereich der nach unten vorstehenden Aufnahmedome59 und60 und sind in diese dicht eingesetzt. Des Weiteren ragen diese Kontaktstifte57 ,58 nach unten in den umlaufenden Aufnahmeraum65 des Grundgehäuses50 , so dass diese in einfacher Weise mit einer entsprechenden elektrischen Versorgungsleitung kontaktierbar sind. - Der Anschlussstutzen
68 ist mit seinem umlaufenden Ringflansch70 in die Ringwand66 des Grundgehäuses50 dicht eingesetzt. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel nimmt dabei das axial nach oben vorstehende Aufnahmeelement73 die innere Führungswand67 des Grundgehäuses50 auf. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel kann dabei beispielsweise eine dichte Verklebung sowohl zwischen dem Ringflansch70 und der Ringwand66 sowie der Führungswand67 und dem Kupplungselement73 vorgesehen sein, so dass hier ebenfalls eine wasserdichte Verbindung entsteht. Der oben angesprochen Bajonett-Kupplung ist in der Darstellung der3 nicht vorgesehen. Des Weiteren ist aus3 noch erkennbar, dass die axiale Position des Anschlussstutzens68 im Grundgehäuse50 durch den radial nach innen gerichteten Anschlagsteg72 der Durchgangsbohrung71 des Anschlussstutzens68 bestimmt ist, an welchem der Führungszylinder67 axial aufsteht. -
4 zeigt einen Vertikalschnitt entlang der Linie IV-IV aus2 durch die Permanent-Magnete17 und18 bzw.63 und64 . Es ist erkennbar, dass die Permanent-Magnete17 und18 bzw.63 und64 feststehend in den jeweils zugehörigen Vertiefungen19 und20 des Aufnahmegehäuses2 einerseits sowie61 und62 des Grundgehäuses50 andererseits feststehend aufgenommen werden. Dabei können die Permanent-Magnete17 ,18 bzw.63 ,64 in diesen Vertiefungen19 ,20 bzw.61 ,62 eingepresst oder eingeklebt sein. In dem in4 dargestellten montierten Zustand des Aufnahmegehäuses2 am Grundgehäuse50 weisen die Permanent-Magnete17 und63 bzw.18 und64 einen geringen axialen Abstand voneinander auf, so dass ein Lösen dieser magnetischen Verbindung etwas einfacher bewerkstelligt werden kann. - Des Weiteren ist aus
4 ersichtlich, dass das Abdeckgehäuse3 mit seinem zentralen Durchbruch39 , das Aufnahmegehäuse2 mit seiner zentralen Durchgangsbohrung40 sowie das Grundgehäuse50 mit seiner Durchgangsbohrung52 einen gemeinsamen Durchgangskanal46 bilden, durch welchen von unten nach oben ein entsprechender Wasserstrom hindurchtreten kann. - Weiter ist aus
4 erkennbar, dass eine entsprechende Energieversorgungsleitung81 durch die Durchgangsbohrung74 des Ringflansches70 hindurchgeführt ist und in den umlaufenden Aufnahmeraum65 des Grundgehäuses50 hineinführt. In ihrer einfachsten Ausgestaltung beinhaltet diese Energieversorgungsleitung81 zwei Anschlussleitungen, welche mit den beiden Kontaktstiften57 und58 elektrisch verbunden sind (in der Zeichnung nicht explizit dargestellt). - Bei Betrachtung der
3 und4 ist nun leicht vorstellbar, dass der aus dem Aufnahmegehäuse2 und dem Abdeckgehäuse3 bestehende Ringkörper1 in einfacher Weise zum Austausch der LED5 zum Erreichen unterschiedlicher Lichteffekte vom Grundgehäuse50 abgehoben werden und durch eine andere Variante eines Ringkörpers1 mit anders gestalteten oder andersfarbig leuchtenden LED5 ersetzt werden kann. - Bezüglich der Montage des Ringkörpers
1 mit seinem Abdeckgehäuse3 sowie seinem Aufnahmegehäuse2 am Grundgehäuse50 sowie auch der elektrischen Energieversorgung der LED5 sind auch andere Möglichkeiten vorstellbar, von welchen in5 eine weitere beispielhaft dargestellt ist. - Bei dieser Ausführungsform der Vorrichtung
80/1 gemäß5 sind ebenfalls mehrere LED5 vorgesehen, welche ebenfalls das Abdeckgehäuse3 vertikal nach oben überragen. Auch die Platine4 ist im Aufnahmeraum10 des Aufnahmegehäuses2 angeordnet, wobei hier eine Klebung o. dgl., wie bereits oben erwähnt, vorgesehen sein kann. Zur mechanischen Kopplung bzw. Verbindung des Aufnahmegehäuses2 mit dem Grundgehäuse50 weist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel nach5 das Aufnahmegehäuse2 einen axial vorstehenden Gewindezapfen85 auf, welcher in seinem unteren Endbereich ein entsprechendes Außengewinde86 bildet. Mit diesem Außengewinde ist der Gewindezapfen85 in ein entsprechendes Innengewinde87 des Grundgehäu ses50 eingeschraubt, welches dementsprechend versenkt im Grundgehäuse50 angeordnet ist. Auch diese Verbindungsart ist äußerst einfach lösbar und erlaubt ebenfalls einen einfachen Wechsel des Ringkörpers1 mit seinen LED am Grundgehäuse50 . - Zur Energieversorgung der LED
5 ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel im Bereich des Gewindezapfens85 eine sogenannte Erregerspule88 vorgesehen, in welcher eine entsprechend benötigte Versorgungsspannung induzierbar ist. Zu diesem Zweck weist das Grundgehäuse50 im Bereich seines Innengewindes87 eine umlaufende Induktionsspule89 auf, welche beispielsweise über die Energieversorgungsleitung81 mit einer Netzspannung von 230 Volt beaufschlagbar ist. Dabei liegen die Erregerspule88 und die Induktionsspule89 beim vorliegenden Ausführungsbeispiel in dem dargestellten montierten Zustand in derselben Axialposition. Durch Distanzscheiben (nicht weiter dargestellt) oder entsprechend andere geeignete Mittel kann die relative Axialposition der Erregerspule88 zur Induktionsspule89 auch verändert werden, wodurch sich die in der Erregerspule88 induzierte Spannung ändert und somit die Leuchtstärke der Leuchtmittel bzw. LED5 beeinflusst werden kann. - Weiter ist aus
5 erkennbar, dass die Induktionsspule89 über elektronische Bauelemente95 einer Steuerplatine96 ansteuerbar sein kann. - Diese Art der Energieversorgung über die Erregerspule
88 und die Induktionsspule89 hat insbesondere auch den Vorteil, dass keine verschleißende elektrische Kontakte vorgesehen werden müssen. Des Weiteren kann die zu induzierende Betriebsspannung in der Erregerspule88 durch das Wicklungsverhältnis zwischen der Erregerspule88 und der Induktionsspule89 derart beeinflusst werden, dass die oben genannte Netz-Wechselspannung von 230 Volt des normalen Hausnetzes direkt einsetzbar ist, ohne dass ein Netzteil vorgeschaltet bzw. zwischengeschaltet werden müsste. Durch entsprechende Gleichrichtung der in der Erregerspule88 induzierten Wechselspannung sind sodann die LED5 in einer einfachen Art und Weise betreibbar. Insbesondere können der Aufnahmeraum10 des Aufnahmegehäuses2 und der Aufnahmeraum97 des Grundgehäuses50 auch mit einem Kunstharz oder einem anderen gießfähigen und aushärtenden Material ausgegossen werden, so dass insbesondere die Platine4 und die Steuerplatine96 auch noch nach Jahren gegen Wassereintritt geschützt sind, so dass die Lebensdauer der Vorrichtung80/1 erheblich erhöht ist. - Es versteht sich, dass einzelne Merkmale der hier nur beispielhaft dargestellten Ausführungsvarianten auch in anderen Kombinationen gemeinsam einsetzbar sind. So können zur elektrischen Kopplung zwischen der Energieversorgung und den LED beispielsweise auch Schleifringe auf dem Grundgehäuse
50 und entsprechende federbelastete Kontaktstifte im Ringkörper1 vorgesehen sein. In einem solchen Fall kann auch die Gewindeverbindung mit dem Gewindezapfen85 und dem Innengewinde87 aus5 für die Ausführungsvarianten gemäß der1 bis4 eingesetzt werden. Hierzu sind selbstverständlich auch andere elektrische Kupplungseinrichtungen denkbar, welche durch einfaches Abnehmen des Ringkörpers1 vom Grundgehäuse50 trennbar sind. - Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung
80 bzw.80/1 aus5 ein einfacher Wechsel der Leuchtmittel bzw. LED5 durch einfaches Abnehmen des Ringkörpers1 vom Grundgehäuse50 ermöglicht wird. Insbesondere ist es dadurch nicht notwendig, die Energieversorgungsleitung81 beispielsweise durch eine Aufnahmebohrung eines Quell-Steines zum Wechsel der Beleuchtungseinrichtung bzw. Vor richtung80 bzw.80/1 hindurchziehen und beim neuen Einsatz entsprechend wieder neu verlegen zu müssen.
Claims (16)
- Vorrichtung (
80 ,80/1 ) mit einem oder mehreren in einem gemeinsamen Gehäuse (1 ,2 ,3 ,50 ) angeordneten Leuchtmitteln (5 ) zum Beleuchten eines Wasserstrahls, wobei das Gehäuse (1 ,2 ,3 ,50 ) einen zentralen die Längsmittelachse (14 ) des Gehäuses (1 ,2 ,4 ,50 ) definierenden Durchgangskanal (46 ) aufweist, durch welchen der zu beleuchtende Wasserstrahl hindurchtritt, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1 ,2 ,3 ,50 ) zweiteilig ausgebildet ist und einen die Leuchtmittel aufnehmenden Ringkörper (1 ,2 ,3 ) aufweist und, dass der Ringkörper (1 ,2 ,3 ) mit einem Grundgehäuse (50 ) auswechselbar verbunden ist und, dass das Grundgehäuse (50 ) mit einer elektrischen Energieversorgung (81 ) versehen ist und, dass die Leuchtmittel (5 ) des Ringkörpers (1 ,2 ,3 ) mit der Energieversorgung (81 ) des Grundgehäuses (50 ) elektrisch lösbar gekoppelt sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur elektrischen Kopplung der im Ringkörper (
1 ,2 ,3 ) angeordneten Leuchtmittel (5 ) mit der elektrischen im Grundgehäuse (50 ) vorgesehenen Energieversorgung elektrische Kontakte (25 ,26 ,57 ,58 ) vorgesehen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Kontakte (
25 ,26 ) des Ringkörper (1 ,2 ,3 ) in domartig zum Grundgehäuse (50 ) hin vorstehenden Aufnahmeelementen (21 ,22 ) angeordnet sind und, dass die elektrischen Kontakte (57 ,58 ) des Grundgehäuses (50 ) in zum Ringkörper (1 ,2 ,3 ) hin offenen Vertiefungen (53 ,54 ) angeordnet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Kontakte (
25 ,26 ) des Ringkörpers (1 ,2 ,3 ) als gabelförmige, federelastische Kontaktzungen (27 ,28 ) ausgebildet sind und, dass die elektrischen Kontakte (57 ,58 ) des Grundge häuses (50 ) als Kontaktstifte (57 ,58 ) ausgebildet sind, welche im montierten Zustand des Ringkörpers (1 ,2 ,3 ) und des Grundgehäuses (50 ) zwischen die Kontaktzungen (27 ,28 ) kontaktierend hineinragen. - Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeelemente (
21 ,22 ) des Ringkörpers (1 ,2 ,3 ) zylindrisch ausgebildet sind und mit geringem Spiel in die den Aufnahmeelementen (21 ,22 ) formangepassten Vertiefungen (53 ,54 ) des Grundgehäuses (50 ) einsteckbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Aufnahmeelementen (
21 ,22 ) und den Vertiefungen (53 ,54 ) O-Ring-Dichtungen (44 ,45 ) vorgesehen sind und, dass die Aufnahmeelemente (21 ,22 ) in den Vertiefungen (53 ,54 ) durch die O-Ring-Dichtungen (44 ,45 ) leicht klemmend gehalten sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur alleinigen oder zusätzlichen Halterung des Ringkörpers (
1 ,2 ,3 ) am Grundgehäuse (50 ) Rastverbindungen vorgesehen sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur alleinigen oder zusätzlichen Halterung des Ringkörpers (
1 ,2 ,3 ) am Grundgehäuse (50 ) Permanentmagnete (17 ,18 ,63 ,64 ) vorgesehen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Permanentmagnete (
17 ,18 ,63 ,64 ) wahlweise im Ringkörper (1 ,2 ,3 ) oder im Grundgehäuse (50 ) angeordnet sind und, dass jeweils ohne Permanentmagnete versehenen Ringkörper der Grundgehäuse ferromagnetische Elemente aufweist, die durch die Permanentmagnete anziehbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Permanentmagnete (
17 ,18 ,63 ,64 ) sowohl im Ringkörper (1 ,2 ,3 ) als auch im Grundgehäuse (50 ) vorgesehen sind und sich im montierten Zustand axial gegenüberliegen. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Kopplung der im Ringkörper (
1 ,2 ,3 ) angeordneten Leuchtmittel (5 ) mit der im Grund gehäuse (50 ) vorgesehenen elektrischen Energieversorgung (81 ) induktiv erfolgt. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkörper (
1 ,2 ,3 ) und das Grundgehäuse (50 ) über eine zentrale Gewindeverbindung (85 ,87 ) mechanisch, lösbar miteinander gekoppelt sind. - Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass am Ringkörper (
1 ,2 ,3 ) ein axial vorstehender Gewindezapfen (85 ) vorgesehen ist, welcher vom Durchgangskanal (46 ) durchdrungen ist und, dass das Grundgehäuse (50 ) ein dem Gewindezapfen (85 ) angepasstes Innengewinde (87 ) aufweist, in welches der Gewindezapfen (85 ) einschraubbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Grundgehäuse (
50 ) im axialen Bereich des Innengewindes (87 ) eine elektrische Induktionsspule (89 ), welche mit einem elektrischen Wechselstrom beaufschlagbar ist und, dass im Ringkörper (1 ,2 ,3 ) im axialen Bereich des Gewindezapfens (85 ) eine elektrische Erregerspule (88 ) vorgesehen ist und, dass in der Erregerspule (88 ) im montierten Zustand eine zur Energieversorgung der Leuchtmittel (5 ) benötigte elektrische Energie induziert wird. - Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschraubtiefe des Gewindezapfens (
85 ) des Ringkörpers (1 ,2 ,3 ) in das Innengewinde (87 ) des Grundgehäuses (50 ) einstellbar ist und, dass durch unterschiedliche Einschraubtiefen eine Einstellung der Lichtstärke der Leuchtmittel (5 ) bewirkbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundgehäuse (
50 ) auf seiner dem Ringkörper (1 ,2 ,3 ) gegenüber liegenden Seite ein Kupplungselement (68 ) aufweist, über welches das Grundgehäuse (50 ) mit einer Wasserleitung oder dgl. koppelbar ist.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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R207 | Utility model specification |
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R163 | Identified publications notified |
Effective date: 20100901 |
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R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20100924 |
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R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years | ||
R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20131021 |
|
R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years | ||
R071 | Expiry of right |