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DE202007012249U1 - Flexible Quellsteinleuchte - Google Patents

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DE202007012249U1
DE202007012249U1 DE202007012249U DE202007012249U DE202007012249U1 DE 202007012249 U1 DE202007012249 U1 DE 202007012249U1 DE 202007012249 U DE202007012249 U DE 202007012249U DE 202007012249 U DE202007012249 U DE 202007012249U DE 202007012249 U1 DE202007012249 U1 DE 202007012249U1
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electrical
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Abstract

Vorrichtung (80, 80/1) mit einem oder mehreren in einem gemeinsamen Gehäuse (1, 2, 3, 50) angeordneten Leuchtmitteln (5) zum Beleuchten eines Wasserstrahls,
wobei das Gehäuse (1, 2, 3, 50) einen zentralen die Längsmittelachse (14) des Gehäuses (1, 2, 4, 50) definierenden Durchgangskanal (46) aufweist, durch welchen der zu beleuchtende Wasserstrahl hindurchtritt,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (1, 2, 3, 50) zweiteilig ausgebildet ist und einen die Leuchtmittel aufnehmenden Ringkörper (1, 2, 3) aufweist und,
dass der Ringkörper (1, 2, 3) mit einem Grundgehäuse (50) auswechselbar verbunden ist und,
dass das Grundgehäuse (50) mit einer elektrischen Energieversorgung (81) versehen ist und,
dass die Leuchtmittel (5) des Ringkörpers (1, 2, 3) mit der Energieversorgung (81) des Grundgehäuses (50) elektrisch lösbar gekoppelt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einem oder mehreren in einem gemeinsamen Gehäuse angeordneten Leuchtmitteln zum Beleuchten eines Wasserstrahls, wobei das Gehäuse einen zentralen die Längsmittelachse des Gehäuses definierenden Durchgangskanal aufweist, durch welchen der zu beleuchtende Wasserstrahl hindurchtritt.
  • Vorrichtungen der gattungsgemäßen Art sind in vielfältiger Ausgestaltung aus dem Stand der Technik bekannt. So zeigt beispielsweise die DE 20 3005 011 205.4 U1 eine als Brunnenleuchte bezeichnete Vorrichtung, welche mit Leuchtmitteln zum Beleuchten eines Wasserstrahls versehen ist. Bei dieser beispielhaft genannten Vorrichtung ist zur Aufnahme der Leuchtmittel als Gehäuse ein Ringkörper vorgesehen, der einen zentralen die Längsmittelachse des Ringkörpers definierenden Durchbruch aufweist. Durch die sen Durchbruch tritt der zu beleuchtende Wasserstrahl hindurch. Dabei weist der Ringkörper für den Lichtaustritt im Umgebungsbereich des Durchbruches eine Stirnfläche auf, aus welcher die Leuchtmittel zumindest teilweise herausragen. Des Weiteren ist dieser Ringkörper mit einer Kupplungseinrichtung versehen, über welche der Ringkörper mit einer schlauch- oder rohrförmigen Zufuhrleitung für den zu beleuchtenden Wasserstrom verbindbar ist.
  • Die genannte gattungsgemäße Vorrichtung dient zur Beleuchtung eines Wasserstrahls, insbesondere eines Zimmerbrunnens, eines Außenbrunnens oder auch einer in einem Gartenteich oder sonstigen Gewässern beispielsweise durch eine Druckpumpe erzeugte Wasserfontäne.
  • Bei dieser Vorrichtung werden als Leuchtmittel vorzugsweise LED verwendet, welche in den Ringkörper eingesetzt sind. Diese LED sitzen dabei auf einer Platine und durchragen den Ringkörper nach außen hin zumindest teilweise, so dass deren etwa halbkugelförmig ausgebildeter Kopfteil aus dem Ringkörper herausragt. Innenseitig sind diese LED auf einer Platine als Trägerelement fixiert. Um zu verhindern, dass diese LED durch Eintreten des Wassers Schaden nehmen können, ist der Hohlraum, in welchen diese LED zusammen mit der Platine angeordnet sind, in der Regel mit einem Kunstharz oder dgl. ausgegossen. Des Weiteren ist zur Stromversorgung dieser Vorrichtung eine entsprechende Stromversorgungsleitung vorgesehen, welche von der den LED gegenüberliegenden Seite in den Ringkörper eingeführt ist. Dabei wird der Ringkörper unterseitig durch einen eingeschraubten oder eingeklebten Deckel verschlossen, welcher für die Durchführung der Stromversorgungsleitung eine entsprechende Durchführung aufweist. D. h., dass bei dieser Art von Vorrichtung insbesondere die Stromversorgungsleitung mit einem Stecker versehen werden muss, um diese vom Ringkörper trennen zu können.
  • Da solche Vorrichtungen mit einem solchen Ringkörper mit in unterschiedlichen Farben leuchtenden LED versehen werden können, ist der Endverbraucher auch daran interessiert, zum Erzeugen unterschiedlicher Effekte oder auch neuer Effekte die LED wechseln zu können. Dies gilt auch bei einem Defekt der Leuchtmittel, insbesondere, wenn herkömmliche Glühbirnen verwendet werden, deren Lebensdauer gegenüber LED äußerst beschränkt ist. Da dieser Ringkörper mit einer Kupplungseinrichtung zum Ankoppeln an eine schlauch- oder rohrförmige Zufuhrleitung für das durchströmende Wasser versehen ist, kann der Ringkörper an sich auch von der Zufuhrleitung für einen Wechsel ab gezogen werden. Bei der bekannten Vorrichtung ist jedoch auch die Stromversorgungsleitung fest mit dem Ringkörper zur Energieversorgung verbunden. Zum Erzeugen neuer Beleuchtungseffekte, insbesondere in anderen Farben, muss somit stets eine komplett neue Vorrichtung eingesetzt werden. Die nicht mehr benötigte Vorrichtung muss dementsprechend vollständig entsorgt oder zumindest für einen evtl. Wiedergebrauch gelagert werden.
  • Weiter ist die Kupplungseinrichtung in der Regel als Anschlussstutzen ausgebildet, auf welche beispielsweise ein Wasserschlauch aufschiebbar ist. Dieser Anschlussstutzen kann eine profilierte Mantelfläche aufweisen, um einen entsprechend festsitzenden Halt eines aufgeschobenen Schlauches sicherzustellen. Durch diese Ausgestaltung ist es nicht ganz unproblematisch, den Ringkörper mit seinem Anschlussstutzen zum Zwecke des Wechsels vom Schlauchstück abzuziehen. Auch kann vorgesehen sein, dass der Anschlussstutzen in den bodenseitigen Deckel des Ringkörpers eingeschraubt ist. Dies macht es zwar unter Umständen einfacher, den Ringkörper vom Anschlussstutzen abzunehmen. Jedoch verbleibt stets die Stromzuführleitung am Ringkörper.
  • Sitzt beispielsweise eine solche Vorrichtung in einer Aufnahmebohrung eines Quellsteines, so ist es zwingend notwendig, die Stromversorgungsleitung durch die Durchgangsbohrung des Quellsteines hindurch zu führen, um diese dann unter Wasser zu einer vorzugsweise außerhalb des Wassers vorgesehenen, geeigneten Netzversorgung zu führen. Soll die Vorrichtung zum Wechsel der Beleuchtungseffekte oder bei einem Defekt der Leuchtmittel ausgetauscht werden, ist es stets notwendig, die komplette Stromversorgungsleitung durch den Quellstein hindurch zu ziehen. Dies macht es unter Umständen, je nach Art des Quellsteines und auch je nach dessen Aufstellungsort, schwierig, die Vorrichtung zu entfernen und durch eine andere Vorrichtung zu ersetzen.
  • Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art derart auszugestalten, dass insbesondere ein einfacher Wechsel der Leuchtmittel möglich ist.
  • Die Aufgabe wird zusammen mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1 dadurch gelöst, dass das Gehäuse zweiteilig ausgebildet ist und einen die Leuchtmittel aufnehmenden Ringkörper aufweist und, dass der Ringkörper mit einem Grundgehäuse auswechselbar verbunden ist und, dass das Grundgehäuse mit einer elektrischen Energieversorgung versehen ist und, dass die Leuchtmittel des Ringkörpers mit der Energieversorgung des Grundgehäuses elektrisch lösbar gekoppelt sind.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird eine Vorrichtung mit einem oder mehreren in einem gemeinsamen Gehäuse angeordneten Leuchtmitteln zum Beleuchten eines Wasserstrahls zur Verfügung gestellt, bei welcher insbesondere die Leuchtmittel zum Erreichen unterschiedlicher Beleuchtungseffekte in einfacher Weise austauschbar sind. Auch eine Reparatur bei defekten Leuchtmitteln, insbesondere LED, ist hier in äußerst einfacher und kostengünstiger Art und Weise möglich.
  • Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Gehäuse zweiteilig ausgebildet ist und einen die Leuchtmittel aufweisenden separaten Ringkörper bildet. Dieser Ringkörper ist mit einem Grundgehäuse des Gehäuses auswechselbar verbunden. In diesem Grundgehäuse ist wiederum die elektrische Energieversorgung angeordnet, wobei die Leuchtmittel des Ringkörpers mit dieser Energieversorgung des Grundgehäuses elektrisch lösbar gekoppelt sind. D. h., dass der Ringkörper mit den Leuchtmitteln in einfacher Weise vom Grundgehäuse des Gehäuses abgenommen werden kann. Ist das (Gesamt)Gehäuse mit den Leuchtmitteln bestehend aus dem Ringkörper und dem Grundgehäuse beispielsweise in einen Quellstein bzw. einer Aufnahmebohrung eines Quellsteines angeordnet, so können unterschiedliche Beleuchtungseffekte in einfachster Weise dadurch erzielt werden, dass der Ringkörper mit den Leuchtmitteln in einfacher Weise vom Grundgehäuse abgenommen wird. Dabei kann zur Verbindung des Ringkörpers und des Grundgehäuses jede beliebige, leicht lösbare Verbindung vorgesehen sein.
  • Zur elektrischen Kopplung der Leuchtmittel mit der im Grundgehäuse vorgesehenen Energieversorgung können in einfacher Weise und kostengünstig gemäß Anspruch 2 elektrische Kontakte vorgesehen sein. Diese Kontakte können als Steckverbindungen oder auch in anderer Art und Weise realisiert sein.
  • Vorzugsweise kann dabei gemäß Anspruch 3 vorgesehen sein, dass die elektrischen Kontakte des Ringkörpers in domartig zum Grundgehäuse hin vorstehenden Aufnahmeelementen angeordnet sind und dass die elektrischen Kontakte des Grundgehäuses in zum Ringkörper hin offenen Vertiefungen angeordnet sind. D. h., dass gemäß dieser beispielhaft genannten Ausgestaltung gemäß Anspruch 3 der Ringkörper mit seinen Aufnahmeelementen und das Grundgehäuse mit seinen Vertiefungen eine Art Formschlussverbindung bilden können.
  • Bei einer solchen Ausgestaltung kann des Weiteren gemäß Anspruch 4 vorgesehen sein, dass die elektrischen Kontakte des Ringkörpers als gabelförmige, federelastische Kontaktzungen ausgebildet sind und dass die elektrischen Kontakte des Grundgehäuses als Kontaktstifte ausgebildet sind, welche im montierten Zustand des Ringkörpers und des Grundgehäuses zwischen die Kontaktzungen kontaktierend hineinragen. Durch diese Ausgestaltung kann beispielsweise über diese elektrische Kontaktverbindung bereits ein relativ guter Halt des Ringkörpers am Grundgehäuse erreicht werden. Dies ist allerdings nicht zwingend notwendig, da dieser Halt auch in anderer Weise erreichbar ist.
  • Um des Weiteren eine möglichst einfache Herstellung sicherzustellen, können gemäß Anspruch 5 die Aufnahmeelemente des Ringkörpers zylindrisch ausgebildet sein, während die Vertiefungen des Grundgehäuses in entsprechender Formanpassung auf die Aufnahmeelemente aufsteckbar sind. Dabei ist gemäß Anspruch 5 ein geringes Spiel vorgesehen, wobei die dadurch evtl. bestehende Korrosionsgefahr ent sprechend dadurch eingedämmt werden kann, dass für die elektrischen Kontakte entsprechend korrosionsbeständige elektrisch leitende Metalle verwendet werden.
  • Gemäß Anspruch 6 kann weiter vorgesehen sein, dass zwischen den Aufnahmeelementen und den Vertiefungen O-Ring-Dichtungen vorgesehen sind und dass die Aufnahmeelemente in den Vertiefungen durch die O-Ring-Dichtungen leicht klemmend gehalten sind. Durch diese Ausgestaltung wird einerseits eine Abdichtung bzw. Abschirmung der Kontaktelemente gegen eindringendes Wasser bewirkt. Durch den zumindest leicht klemmenden Halt der O-Ring-Dichtungen wird des Weiteren eine – evtl. zusätzlich erforderliche – Halterung des Ringkörpers am Grundgehäuse ermöglicht. Bei einer solchen Ausgestaltung kann auch vorgesehen sein, dass die elektrischen Kontakte sowohl des Ringkörpers als auch des Grundgehäuses durch axial federbelastete Kontaktstifte bestehen und die Kontaktelemente selbst somit keinerlei Haltefunktion aufweisen. ßßß
  • Des Weiteren können zur Halterung des Ringkörpers am Grundgehäuse gemäß Anspruch 7 auch Rastverbindungen vorgesehen sein. Diese Rastverbindungen können dabei zur alleinigen oder auch zur zusätzlichen Halterung des Ringkörpers am Grundgehäuse eingesetzt werden. Es ist hier lediglich darauf zu achten, dass diese Rastverbindungen manuell leicht lösbar sind, so dass der Ringkörper im Bedarfsfall auch wieder einfach vom Grundgehäuse zum Zwecke des Austausches abgenommen werden kann.
  • Zur weiteren Möglichkeit der alleinigen oder zusätzlichen Halterung des Ringkörpers am Grundkörper können gemäß Anspruch 8 Permanent-Magnete vorgesehen sein. Diese Permanent-Magnete ermöglichen somit einen relativ festsitzenden Halt einerseits und wiederum eine äußerst einfache Lösbarkeit des Ringkörpers am Grundgehäuse andererseits.
  • Durch die Ansprüche 9 und 10 werden unterschiedliche Anordnungen der Permanent-Magnete beansprucht.
  • So kann gemäß Anspruch 9 vorgesehen sein, dass diese Permanent-Magnete wahlweise im Ringkörper oder im Grundgehäuse angeordnet sind. In einem solchen Fall sind im jeweils anderen Gehäuseteil ferromagnetische Elemente vorzusehen, welche dementsprechend durch den im montierten Zustand gegenüberliegenden Permanent-Magneten angezogen werden. Bei einer solchen Ausgestaltung mit Permanent-Magneten als Halterung ist insbesondere die Ausbildung des Ringkörpers mit seinen Aufnahmeelementen und des Grundgehäuses mit seinen Vertiefungen von Vorteil, da durch diese Bauelemente eine zwangsläufige Ausrichtung des Ringkörpers gegenüber dem Grundgehäuse gewährleistet ist.
  • Um eine möglichst starke Anziehungskraft einer solchen Magnetverbindung zu erreichen, können des Weiteren die Permanent-Magnete gemäß Anspruch 10 sowohl im Ringkörper als auch im Grundgehäuse vorgesehen sein, wobei diese sich in einem solchen Fall selbstverständlich im montierten Zustand axial gegenüberliegen.
  • Als Alternative zur elektromechanischen Kopplung durch die elektrischen Kontaktelemente kann gemäß Anspruch 11 auch eine induktive elektrische Kopplung zwischen den Leuchtmitteln und der elektrischen Energieversorgung des Grundgehäuses vorgesehen sein.
  • In diesem Falle können gemäß Anspruch 12 der Ringkörper und das Grundgehäuse über eine zentrale Gewindeverbindung mechanisch lösbar miteinander gekoppelt sein.
  • Diese Gewindeverbindung kann dabei gemäß Anspruch 13 durch einen am Ringkörper axial vorstehenden Gewindezapfen gebildet sein, welcher von dem Durchgangskanal des Gesamtgehäuses durchdrungen ist. Diesem Gewindezapfen ist im Grundgehäuse ein Innengewinde zugeordnet, in welches der Gewindezapfen entsprechend einschraubbar ist. Auch eine umgekehrte Anordnung ist hier grundsätzlich denkbar.
  • Anstatt einer solchen Gewindeverbindung kann auch bei einer induktiven elektrischen Kopplung der Leuchtmittel mit der Energieversorgung des Grundgehäuses die oben genannte Permanent-Magnetverbindung oder auch eine Rastverbindung vorgesehen sein. Vorzugsweise wäre dann der Gewindezapfen ohne Gewinde vorzusehen, während das Innengewinde des Grundgehäuses lediglich eine Aufnahmevertiefung für diesen gewindefreien Zapfen bildet.
  • In jedem Falle kann gemäß Anspruch 14 für die induktive Kopplung im Grundgehäuse im axialen Bereich des Innengewindes eine elektrische Induktionsspule vorgesehen sein, welche mit einem elektrischen Wechselstrom beaufschlagbar ist. Diese Induktionsspule wird dabei von einem extern über eine entsprechende Zuführleitung von einer Netzversorgung gespeist. Um nun die Leuchtmittel entsprechend mit der erforderlichen Betriebsenergie zu versorgen, ist gemäß Anspruch 14 weiter vorgesehen, dass im Ringkörper im axialen Bereich seines Gewindezapfens eine elektrische Erregerspule vorgesehen ist, in welcher im montierten Zustand eine zur Energieversorgung der Leuchtmittel benötigte elektrische Energie induziert wird. Bei dieser Art der Anordnung der Induktionsspule und der Erregerspule liegen diese im selben axialen Bereich, so dass eine optimale Spannungsinduktion in der Erregerspule erfolgen kann. Dabei können die Wicklungsverhältnisse der Induktionsspule und der Erregerspule derart gewählt sein, dass die Induktionsspule direkt an 230 Volt des Hausnetzes angeschlossen werden kann und trotzdem zum Betreiben von LED eine nur geringe Niedervoltspannung in der Erregerspule induziert wird. Dadurch erübrigen sich elektrische Vorschaltgeräte. Die für den Betrieb der LED notwendige Gleichrichtung einer solchen induzierten Wechselspannung der Erregerspule kann dabei durch entsprechende auf der Platine der LED vorgesehene Gleichrichter erfolgen.
  • Gemäß Anspruch 15 kann weiter vorgesehen sein, dass die Einschraubtiefe des Gewindezapfens des Ringkörpers in das Innengewinde des Grundgehäuses einstellbar ist und dass durch die unterschiedlichen Einschraubtiefen eine Einstellung der Lichtstärke der Leuchtmittel bewirkbar ist. Die Einstellung der Einschraubtiefe des Gewindezapfens in das Innengewinde kann dabei beispielsweise in einfachster Art durch Distanzscheiben zwischen dem Ringkörper und dem Grundgehäuse erfolgen.
  • Um nun einen Wasserstrahl beleuchten zu können, kann gemäß Anspruch 16 vorgesehen sein, dass das Grundgehäuse auf seiner dem Ringkörper gegenüberliegenden Seite ein Anschlusselement aufweist, mit welchem das Grundgehäuse mit einer Wasserleitung o. dgl. koppelbar ist.
  • Dieses Anschlusselement kann, wie dies bereits aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt ist, als Anschlussstutzen oder auch als einfache Anschlussbohrung ausgebildet sein. Wichtig ist lediglich, dass in dieses Anschlusselement der Durchgangskanal des aus dem Ringkörper und dem Grundgehäuse gebildeten Gehäuses der erfindungsgemäßen Vorrichtung mündet, so dass der zu beleuchtende Wasserstrahl die Vorrichtung auch sicher durchströmt und vorzugsweise radial innerhalb der ringförmig angeordneten Leuchtmittel aus dem Gehäuse austritt.
  • Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachfolgend beispielhaft näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer speziellen Ausführungsform eines Ringkörpers zusammen mit auf einer Platine angeordneten Leuchtmitteln in Form von LED;
  • 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Grundgehäuses zusammen mit einem Kupplungselement, welches mit dem Ringkörper aus 1 zu einem Gehäuse koppelbar ist;
  • 3 einen Vertikalschnitt III aus 1 durch die fertig montierte Vorrichtung;
  • 4 einen rechtwinklig zum Vertikalschnitt III-III aus 1 verlaufenden Vertikalschnitt IV-IV aus 2 durch die fertig montierte Vorrichtung aus 3;
  • 5 einen Vertikalschnitt durch eine zweite Ausführungsform einer montierten Vorrichtung, bei welcher die elektrische Kopplung zwischen der Energieversorgung und den Leuchtmitteln induktiv erfolgt.
  • 1 zeigt eine spezielle Ausführungsform eines Ringkörpers 1, welcher beim vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einem Aufnahmegehäuse 2 und einem Abdeckgehäuse 3 gebildet ist.
  • Das Aufnahmegehäuse 2 dient zur Aufnahme einer Platine 4, welche beim vorliegenden Ausführungsbeispiel mit insge samt sechs LED 5 als Leuchtmittel sowie einem Lichtsensor 6 bestückt ist. Anstatt dieser LED könne auch andere geeignete Leuchtmittel beispielsweise in Form von Glühbirnen vorgesehen sein.
  • Wie weiter aus 1 ersichtlich ist, bildet das Aufnahmegehäuse 2 eine äußere umlaufende Ringwand, in welche die Platine 4 mit ihren LED 5 und dem Lichtsensor 6 passend einsetzbar ist. In radialem Abstand zu dieser äußeren Ringwand 7 bildet das Aufnahmegehäuse 2 einen umlaufenden inneren Aufnahmezylinder 8, auf welchen die Platine 4 aufsetzbar ist. Hierzu weist die Platine 4 einen entsprechenden kreisrunden Durchbruch 9 auf. Um die Platine 4 in einer vorbestimmten Winkelausrichtung in den Aufnahmeraum 10 zwischen die äußere Ringwand 7 und den Aufnahmezylinder 8 einsetzen zu können, weist der Aufnahmezylinder eine radial vorstehende Führungsleiste 11 auf, welche mit einer entsprechend angeordneten und ausgeformten radialen Aussparung 12 des Durchbruches 9 im montierten Zustand formschlüssig in Eingriff steht.
  • Des Weiteren ist aus 1 ersichtlich, dass im Bodenbereich 13 des Aufnahmegehäuses 2 sich bezüglich der Längsmittelachse 14 des Aufnahmegehäuses 2 bzw. des Ringkrpers 1 diametral gegenüberliegend zwei domartige Erhebungen 15 und 16 vorgesehen sind. Diese domartigen Erhebungen 15 und 16 dienen jeweils zur Aufnahme eines Permanent-Magneten 17 bzw. 18. Diese beiden Permanentmagnete 17 und 18 sind in entsprechende Vertiefungen 19 bzw. 20 unterseitig in die Erhebungen 15, 16 einsetzbar, wobei sich die Vertiefungen 19, 20 bis in die domartigen Erhebungen 15 und 16 erstrecken.
  • Zwischen diesen beiden Erhebungen 15 und 16 sind in rechtwinkliger Ausrichtung, sich diametral gegenüberliegend zwei axial nach unten vorstehende, beim vorliegenden Ausführungsbeispiel im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Aufnahmeelemente 21 und 22 vorgesehen. Diese Aufnahmeelemente bilden einen im Wesentlichen rechteckigen Aufnahmeraum 23 bzw. 24, welcher jeweils zur Aufnahme eines Kontaktelementes 25 bzw. 26 dient. Diese Kontaktelemente 25 und 26 weisen beim vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils zwei gabelförmig angeordnete Kontaktzungen 27 bzw. 28 auf, an welche sich nach oben hin ein abgesetzter Kontaktstift 29 bzw. 30 anschließt. Das obere verjüngt ausgebildete Ende 31 bzw. 32 der Kontaktstifte 29 bzw. 30 ist jeweils durch eine entsprechend formangepasste Durchführung 33 bzw. 34 des Bodenbereiches 13 hindurch führbar. Diese Durchführungen 33 und 34 verbinden den Aufnah meraum 10 des Aufnahmegehäuses 2 mit dem jeweils zugehörigen Aufnahmeraum 23 bzw. 24 der Aufnahmeelemente 21 und 22. Um nun diese oberen Enden 31 und 32 elektrisch mit der Platine 4 kontaktieren zu können, weist die Platine 4 entsprechende mit elektrischen Leitern versehene Durchbrüche 35 und 36 auf.
  • Des Weiteren ist aus 1 erkennbar, dass das Abdeckgehäuse 3 eine zum Aufnahmegehäuse 2 hin gerichtete umlaufende Zylinderwand 37 aufweist, mit welcher das Abdeckgehäuse 3 auf die äußere Ringwand 7 des Aufnahmegehäuses 2 aufschiebbar ist. Dabei ist im unteren Endbereich der Ringwand 7 zur präzisen axialen Positionierung des Abdeckgehäuses 3 auf dem Aufnahmegehäuse 2 ein radial vorstehender Ringsteg 38 vorgesehen. Das Abdeckgehäuse 3 weist weiter einen zentralen Durchbruch 39 auf, welcher im montierten Zustand auf die durch den Aufnahmezylinder 8 gebildete Durchgangsbohrung 40 fluchtend ausgerichtet ist.
  • Des Weiteren ist aus 1 ersichtlich, dass die obere Stirnringwand 41 mit insgesamt sechs kreisrunden Durchbrüchen 42 versehen ist, welche jeweils zur (dichten) Aufnahme einer der LED 5 vorgesehen sind. Auf der linken Seite ist zwischen zwei solcher Durchbrüchen 42 ein wei terer Durchbruch 43 vorgesehen, welcher zur (dichten) Aufnahme des Lichtsensors 6 dient.
  • Im montierten Zustand der in 1 dargestellten Bauteile bildet das Aufnahmegehäuse 2 zusammen mit dem Abdeckgehäuse 3 den Ringkörper 1, wobei die LED 5 die Stirnringwand 41 axial nach außen zumindest mit ihren halbkugelförmigen Enden überragen.
  • Dieser fertig montierte Ringkörper 1 ist auswechselbar auf ein in 2 dargestelltes Grundgehäuse 50 aufsetzbar, welches im montierten Zustand zusammen mit dem Ringkörper 1 ein (Gesamt)Gehäuse der erfindungsgemäßen Vorrichtung bildet. Dieses Grundgehäuse bildet nach oben, zum Ringkörper 1 hin eine obere Deckplatte 51, in welche zwei sich diametral zu einer Durchgangsbohrung 52 des Grundgehäuses 50 gegenüberliegende Vertiefungen 53 und 54 eingelassen sind. Diese Vertiefungen 53 und 54 sind den beiden Aufnahmeelementen 21 und 22 in ihrer Formgebung angepasst und ebenfalls zylindrisch ausgebildet, so dass die Aufnahmeelementen 21 und 22 des Aufnahmegehäuses 2 aus 1 passend in diese Vertiefungen 53 und 54 einsteckbar sind. Dabei kann zwischen den Aufnahmeelementen 21 und 22 und den Vertiefungen 53 und 54 ein zumindest geringes radiales Spiel vorgesehen sein. Auch ist eine leicht klemmende Halterung vorstellbar. Des Weiteren können die Aufnahmeelemente 21 und 22 sowie die Vertiefungen 53 und 54 mit in der Zeichnung nicht weiter dargestellten Rastelementen versehen sein, durch welche eine leicht lösbare rastende Halterung des Ringkörpers 1 aus 1 am Grundgehäuse 50 erreichbar ist.
  • Jede der Vertiefungen 53 und 54 weist bei der beispielhaft dargestellten Ausführungsform nach unten hin jeweils eine Durchgangsbohrung 55 bzw. 56 auf, welche jeweils zur Aufnahme eines beim vorliegenden Ausführungsbeispiel zylindrisch ausgebildeten Kontaktstiftes 57 bzw. 58 dient. Im montierten Zustand sind diese Kontaktstifte 57 und 58 feststehend in den Durchgangsbohrungen 55 und 56 aufgenommen und ragen jeweils in die zugehörige Vertiefung 53 und 54 des Grundgehäuses 50 von unten nach oben hinein.
  • Dies bedeutet, dass beim Aufsetzen des Ringkörpers 1 aus 1 mit seinem Aufnahmegehäuse 2 auf das Grundgehäuse 50 die Kontaktstifte 57 und 58 elektrisch mit den Kontaktzungen 27 bzw. 28 der Kontaktelemente 25 bzw. 26 in Kontakt gelangen. Durch entsprechende Ausbildung der federelastischen Kontaktzungen 27 und 28 kann dabei eine zumindest leichte Klemm- oder Rastwirkung erzielt werden, so dass der Ringkörper 1 leicht klemmend am Grundgehäuse 50 gehalten wird. Um die Klemmlänge der Kontaktstifte 57 und 58 in den Durchgangsbohrungen 55 und 56 zu erhöhen, ist unterseitig unterhalb der Deckplatte 51 im Bereich der Durchgangsbohrungen 55 und 56 jeweils ein Aufnahmedom 59 bzw. 60 vorgesehen.
  • Des Weiteren ist aus 2 ersichtlich, dass oberseitig in der Deckplatte 51 ebenfalls zur Durchgangsbohrung 52 des Grundgehäuses 50 sich diametral gegenüberliegend zwei weitere Vertiefungen 61 und 62 vorgesehen sind. Diese Vertiefungen 61 und 62 dienen beim vorliegenden Ausführungsbeispiel wiederum zur Aufnahme zweier Permanent-Magnete 63 und 64, welche beim vorliegenden Ausführungsbeispiel in Zusammenwirkung mit den Permanent-Magneten 17 und 18 des Aufnahmegehäuses 2 einen zusätzlichen axialen Halt des Ringkörpers 1 mit seinem Aufnahmegehäuse 2 auf dem Grundgehäuse 50 bewirken. Sind keine weiteren Haltelemente vorgesehen, so könne diese Permanent-Magnete 17, 18 und 63, 64 auch als alleiniges Haltemittel vorgesehen sein.
  • Des Weiteren bildet auch das Grundgehäuse 50 einen ringförmigen Aufnahmeraum 65, welcher beim vorliegenden Ausführungsbeispiel durch eine äußere umlaufende Ringwand 66 und einen inneren sich von der Deckplatte 51 axial nach unten erstreckenden Führungszylinder 67 begrenzt ist. Des Weiteren ist aus 2 ersichtlich, dass diesem Grundgehäuse 50 unterseitig ein Kupplungselement in Form eines Anschlussstutzens 68 zugeordnet ist, welches in bekannter Art und Weise eine profilierte Mantelfläche 69 aufweist.
  • Im oberen Endbereich dieses Anschlussstutzens ist ein radial erweiterter Ringflansch 70 vorgesehen, welcher beim vorliegenden Ausführungsbeispiel passend in die umlaufende Ringwand 66 des Grundgehäuses 50 einsetzbar ist. Des Weiteren bildet der Anschlussstutzen 68 eine Durchgangsbohrung 71, welche im oberen Endbereich, etwa in Höhe des radial vorstehenden Ringflansches 70 einen radial nach innen vorstehenden Anschlagsteg 72 aufweist. Über diesen Anschlagsteg 72 und den Führungszylinder 67 wird die Einschubtiefe des Anschlussstutzens 68 mit seinem Ringflansch 70 in die Ringwand 66 des Grundgehäuses 50 definiert begrenzt.
  • Des Weiteren ist aus 2 ersichtlich, dass oberhalb des Ringflansches 70 im Abstand zu diesem ein Kupplungselement 73 vorgesehen ist, welches im Zusammenwirken mit entsprechenden Formschlusselementen (in der Zeichnung nicht explizit dargestellt) im Bereich des Aufnahmeraumes 65 des Grundgehäuses 50 eine Art Bajonett-Kupplung bil det. Über dieses Kupplungselement 73 ist somit der Anschlussstutzen 68 feststehend und auswechselbar mit dem Grundgehäuse 50 verbindbar. Um nun die beiden Kontaktstifte 57 und 58 mit entsprechender elektrischer Energie zum Betreiben der LED 5 beaufschlagen zu können, weist der Ringflansch 70 eine Durchgangsbohrung 74 auf, durch welche beispielsweise eine Stromversorgungsleitung dicht hindurchsteckbar ist. Dabei wird hier vorzugsweise eine Zweidrahtleitung verwendet, so dass jeder der Kontaktstifte 57 und 58 wahlweise mit dem Minuspol oder Pluspol eines Netzteiles mit entsprechender Niederspannung versorgbar ist.
  • 3 zeigt einen Längsschnitt durch die fertig montierte Vorrichtung 80 entlang der Linie III-III aus 1 durch die Aufnahmeelemente 21 und 22. Es ist erkennbar, dass die LED 5 die obere Stirnringwand 41 axial nach oben überragen. Der Lichtsensor 6 hingegen endet im Wesentlichen bündig mit dieser oberen Stirnringwand 41. Mittels dieses Lichtsensors 6 kann eine automatische Einschaltung und Abschaltung der LED 5 zu Beginn der Abenddämmerung bzw. Morgendämmerung erfolgen. Dazu kann auf der Platine 4 eine nicht weiter dargestellte elektronische Schaltung vorgesehen sein.
  • Des Weiteren ist aus 3 erkennbar, dass das Abdeckgehäuse 3 passend auf die umlaufende Ringwand 7 des Aufnahmegehäuses 2 aufgesetzt ist. Dabei wird die axiale Position des Abdeckgehäuses 3 auf dem Aufnahmegehäuse 2 durch den umlaufenden, radial vorstehenden Ringsteg 38 bestimmt. Des Weiteren ist aus 3 erkennbar, dass die Platine 4 in den Aufnahmeraum 10 eingesetzt ist. Die axiale Position der Platine 4 in diesem Aufnahmeraum 10 kann hierbei durch unterschiedliche Maßnahmen definiert sein. So können die LED 5 durch eine Klemm- oder Klebverbindung in den aus 1 ersichtlichen Durchbrüchen 42 fixiert sein.
  • Andererseits kann diese axiale Position auch durch die beiden den Bodenbereich 13 durchragenden, abgesetzt ausgebildeten Kontaktelemente 25 und 26 bestimmt sein. Dabei durchragen diese Kontaktelemente 25 und 26 mit ihren oberen Enden 31 und 32 die Platine 4, welche axial auf den breiter ausgebildeten Kontaktstiften 29 und 30 aufliegt. Des Weiteren ist erkennbar, dass die Kontaktzungen 27 und 28 die beiden Kontaktstifte 57 und 58 des Grundgehäuses 50 klemmend aufnehmen. Dadurch ist ein sicherer elektrischer Kontakt gewährleistet.
  • Die beiden axial nach unten vorstehenden Aufnahmeelemente 21 und 22 sind beim vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils mit einer O-Ring-Dichtung 44 bzw. 45 versehen, so dass die Kontaktelemente 21 und 22 wie auch die Kontaktstifte 57 und 58 gegen eindringendes Wasser geschützt sind. Gleichzeitig bewirken diese O-Ring-Dichtungen 44 und 45 eine Art klemmende Halterung, so dass das Aufnahmegehäuse 2 klemmend jedoch abnehmbar auf dem Grundgehäuse 50 gehalten ist. Die beiden Kontaktstifte 57 und 58 durchragen die Deckplatte 51 des Grundgehäuses 50 im Bereich der nach unten vorstehenden Aufnahmedome 59 und 60 und sind in diese dicht eingesetzt. Des Weiteren ragen diese Kontaktstifte 57, 58 nach unten in den umlaufenden Aufnahmeraum 65 des Grundgehäuses 50, so dass diese in einfacher Weise mit einer entsprechenden elektrischen Versorgungsleitung kontaktierbar sind.
  • Der Anschlussstutzen 68 ist mit seinem umlaufenden Ringflansch 70 in die Ringwand 66 des Grundgehäuses 50 dicht eingesetzt. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel nimmt dabei das axial nach oben vorstehende Aufnahmeelement 73 die innere Führungswand 67 des Grundgehäuses 50 auf. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel kann dabei beispielsweise eine dichte Verklebung sowohl zwischen dem Ringflansch 70 und der Ringwand 66 sowie der Führungswand 67 und dem Kupplungselement 73 vorgesehen sein, so dass hier ebenfalls eine wasserdichte Verbindung entsteht. Der oben angesprochen Bajonett-Kupplung ist in der Darstellung der 3 nicht vorgesehen. Des Weiteren ist aus 3 noch erkennbar, dass die axiale Position des Anschlussstutzens 68 im Grundgehäuse 50 durch den radial nach innen gerichteten Anschlagsteg 72 der Durchgangsbohrung 71 des Anschlussstutzens 68 bestimmt ist, an welchem der Führungszylinder 67 axial aufsteht.
  • 4 zeigt einen Vertikalschnitt entlang der Linie IV-IV aus 2 durch die Permanent-Magnete 17 und 18 bzw. 63 und 64. Es ist erkennbar, dass die Permanent-Magnete 17 und 18 bzw. 63 und 64 feststehend in den jeweils zugehörigen Vertiefungen 19 und 20 des Aufnahmegehäuses 2 einerseits sowie 61 und 62 des Grundgehäuses 50 andererseits feststehend aufgenommen werden. Dabei können die Permanent-Magnete 17, 18 bzw. 63, 64 in diesen Vertiefungen 19, 20 bzw. 61, 62 eingepresst oder eingeklebt sein. In dem in 4 dargestellten montierten Zustand des Aufnahmegehäuses 2 am Grundgehäuse 50 weisen die Permanent-Magnete 17 und 63 bzw. 18 und 64 einen geringen axialen Abstand voneinander auf, so dass ein Lösen dieser magnetischen Verbindung etwas einfacher bewerkstelligt werden kann.
  • Des Weiteren ist aus 4 ersichtlich, dass das Abdeckgehäuse 3 mit seinem zentralen Durchbruch 39, das Aufnahmegehäuse 2 mit seiner zentralen Durchgangsbohrung 40 sowie das Grundgehäuse 50 mit seiner Durchgangsbohrung 52 einen gemeinsamen Durchgangskanal 46 bilden, durch welchen von unten nach oben ein entsprechender Wasserstrom hindurchtreten kann.
  • Weiter ist aus 4 erkennbar, dass eine entsprechende Energieversorgungsleitung 81 durch die Durchgangsbohrung 74 des Ringflansches 70 hindurchgeführt ist und in den umlaufenden Aufnahmeraum 65 des Grundgehäuses 50 hineinführt. In ihrer einfachsten Ausgestaltung beinhaltet diese Energieversorgungsleitung 81 zwei Anschlussleitungen, welche mit den beiden Kontaktstiften 57 und 58 elektrisch verbunden sind (in der Zeichnung nicht explizit dargestellt).
  • Bei Betrachtung der 3 und 4 ist nun leicht vorstellbar, dass der aus dem Aufnahmegehäuse 2 und dem Abdeckgehäuse 3 bestehende Ringkörper 1 in einfacher Weise zum Austausch der LED 5 zum Erreichen unterschiedlicher Lichteffekte vom Grundgehäuse 50 abgehoben werden und durch eine andere Variante eines Ringkörpers 1 mit anders gestalteten oder andersfarbig leuchtenden LED 5 ersetzt werden kann.
  • Bezüglich der Montage des Ringkörpers 1 mit seinem Abdeckgehäuse 3 sowie seinem Aufnahmegehäuse 2 am Grundgehäuse 50 sowie auch der elektrischen Energieversorgung der LED 5 sind auch andere Möglichkeiten vorstellbar, von welchen in 5 eine weitere beispielhaft dargestellt ist.
  • Bei dieser Ausführungsform der Vorrichtung 80/1 gemäß 5 sind ebenfalls mehrere LED 5 vorgesehen, welche ebenfalls das Abdeckgehäuse 3 vertikal nach oben überragen. Auch die Platine 4 ist im Aufnahmeraum 10 des Aufnahmegehäuses 2 angeordnet, wobei hier eine Klebung o. dgl., wie bereits oben erwähnt, vorgesehen sein kann. Zur mechanischen Kopplung bzw. Verbindung des Aufnahmegehäuses 2 mit dem Grundgehäuse 50 weist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel nach 5 das Aufnahmegehäuse 2 einen axial vorstehenden Gewindezapfen 85 auf, welcher in seinem unteren Endbereich ein entsprechendes Außengewinde 86 bildet. Mit diesem Außengewinde ist der Gewindezapfen 85 in ein entsprechendes Innengewinde 87 des Grundgehäu ses 50 eingeschraubt, welches dementsprechend versenkt im Grundgehäuse 50 angeordnet ist. Auch diese Verbindungsart ist äußerst einfach lösbar und erlaubt ebenfalls einen einfachen Wechsel des Ringkörpers 1 mit seinen LED am Grundgehäuse 50.
  • Zur Energieversorgung der LED 5 ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel im Bereich des Gewindezapfens 85 eine sogenannte Erregerspule 88 vorgesehen, in welcher eine entsprechend benötigte Versorgungsspannung induzierbar ist. Zu diesem Zweck weist das Grundgehäuse 50 im Bereich seines Innengewindes 87 eine umlaufende Induktionsspule 89 auf, welche beispielsweise über die Energieversorgungsleitung 81 mit einer Netzspannung von 230 Volt beaufschlagbar ist. Dabei liegen die Erregerspule 88 und die Induktionsspule 89 beim vorliegenden Ausführungsbeispiel in dem dargestellten montierten Zustand in derselben Axialposition. Durch Distanzscheiben (nicht weiter dargestellt) oder entsprechend andere geeignete Mittel kann die relative Axialposition der Erregerspule 88 zur Induktionsspule 89 auch verändert werden, wodurch sich die in der Erregerspule 88 induzierte Spannung ändert und somit die Leuchtstärke der Leuchtmittel bzw. LED 5 beeinflusst werden kann.
  • Weiter ist aus 5 erkennbar, dass die Induktionsspule 89 über elektronische Bauelemente 95 einer Steuerplatine 96 ansteuerbar sein kann.
  • Diese Art der Energieversorgung über die Erregerspule 88 und die Induktionsspule 89 hat insbesondere auch den Vorteil, dass keine verschleißende elektrische Kontakte vorgesehen werden müssen. Des Weiteren kann die zu induzierende Betriebsspannung in der Erregerspule 88 durch das Wicklungsverhältnis zwischen der Erregerspule 88 und der Induktionsspule 89 derart beeinflusst werden, dass die oben genannte Netz-Wechselspannung von 230 Volt des normalen Hausnetzes direkt einsetzbar ist, ohne dass ein Netzteil vorgeschaltet bzw. zwischengeschaltet werden müsste. Durch entsprechende Gleichrichtung der in der Erregerspule 88 induzierten Wechselspannung sind sodann die LED 5 in einer einfachen Art und Weise betreibbar. Insbesondere können der Aufnahmeraum 10 des Aufnahmegehäuses 2 und der Aufnahmeraum 97 des Grundgehäuses 50 auch mit einem Kunstharz oder einem anderen gießfähigen und aushärtenden Material ausgegossen werden, so dass insbesondere die Platine 4 und die Steuerplatine 96 auch noch nach Jahren gegen Wassereintritt geschützt sind, so dass die Lebensdauer der Vorrichtung 80/1 erheblich erhöht ist.
  • Es versteht sich, dass einzelne Merkmale der hier nur beispielhaft dargestellten Ausführungsvarianten auch in anderen Kombinationen gemeinsam einsetzbar sind. So können zur elektrischen Kopplung zwischen der Energieversorgung und den LED beispielsweise auch Schleifringe auf dem Grundgehäuse 50 und entsprechende federbelastete Kontaktstifte im Ringkörper 1 vorgesehen sein. In einem solchen Fall kann auch die Gewindeverbindung mit dem Gewindezapfen 85 und dem Innengewinde 87 aus 5 für die Ausführungsvarianten gemäß der 1 bis 4 eingesetzt werden. Hierzu sind selbstverständlich auch andere elektrische Kupplungseinrichtungen denkbar, welche durch einfaches Abnehmen des Ringkörpers 1 vom Grundgehäuse 50 trennbar sind.
  • Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung 80 bzw. 80/1 aus 5 ein einfacher Wechsel der Leuchtmittel bzw. LED 5 durch einfaches Abnehmen des Ringkörpers 1 vom Grundgehäuse 50 ermöglicht wird. Insbesondere ist es dadurch nicht notwendig, die Energieversorgungsleitung 81 beispielsweise durch eine Aufnahmebohrung eines Quell-Steines zum Wechsel der Beleuchtungseinrichtung bzw. Vor richtung 80 bzw. 80/1 hindurchziehen und beim neuen Einsatz entsprechend wieder neu verlegen zu müssen.

Claims (16)

  1. Vorrichtung (80, 80/1) mit einem oder mehreren in einem gemeinsamen Gehäuse (1, 2, 3, 50) angeordneten Leuchtmitteln (5) zum Beleuchten eines Wasserstrahls, wobei das Gehäuse (1, 2, 3, 50) einen zentralen die Längsmittelachse (14) des Gehäuses (1, 2, 4, 50) definierenden Durchgangskanal (46) aufweist, durch welchen der zu beleuchtende Wasserstrahl hindurchtritt, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1, 2, 3, 50) zweiteilig ausgebildet ist und einen die Leuchtmittel aufnehmenden Ringkörper (1, 2, 3) aufweist und, dass der Ringkörper (1, 2, 3) mit einem Grundgehäuse (50) auswechselbar verbunden ist und, dass das Grundgehäuse (50) mit einer elektrischen Energieversorgung (81) versehen ist und, dass die Leuchtmittel (5) des Ringkörpers (1, 2, 3) mit der Energieversorgung (81) des Grundgehäuses (50) elektrisch lösbar gekoppelt sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur elektrischen Kopplung der im Ringkörper (1, 2, 3) angeordneten Leuchtmittel (5) mit der elektrischen im Grundgehäuse (50) vorgesehenen Energieversorgung elektrische Kontakte (25, 26, 57, 58) vorgesehen sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Kontakte (25, 26) des Ringkörper (1, 2, 3) in domartig zum Grundgehäuse (50) hin vorstehenden Aufnahmeelementen (21, 22) angeordnet sind und, dass die elektrischen Kontakte (57, 58) des Grundgehäuses (50) in zum Ringkörper (1, 2, 3) hin offenen Vertiefungen (53, 54) angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Kontakte (25, 26) des Ringkörpers (1, 2, 3) als gabelförmige, federelastische Kontaktzungen (27, 28) ausgebildet sind und, dass die elektrischen Kontakte (57, 58) des Grundge häuses (50) als Kontaktstifte (57, 58) ausgebildet sind, welche im montierten Zustand des Ringkörpers (1, 2, 3) und des Grundgehäuses (50) zwischen die Kontaktzungen (27, 28) kontaktierend hineinragen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeelemente (21, 22) des Ringkörpers (1, 2, 3) zylindrisch ausgebildet sind und mit geringem Spiel in die den Aufnahmeelementen (21, 22) formangepassten Vertiefungen (53, 54) des Grundgehäuses (50) einsteckbar sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Aufnahmeelementen (21, 22) und den Vertiefungen (53, 54) O-Ring-Dichtungen (44, 45) vorgesehen sind und, dass die Aufnahmeelemente (21, 22) in den Vertiefungen (53, 54) durch die O-Ring-Dichtungen (44, 45) leicht klemmend gehalten sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur alleinigen oder zusätzlichen Halterung des Ringkörpers (1, 2, 3) am Grundgehäuse (50) Rastverbindungen vorgesehen sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur alleinigen oder zusätzlichen Halterung des Ringkörpers (1, 2, 3) am Grundgehäuse (50) Permanentmagnete (17, 18, 63, 64) vorgesehen sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Permanentmagnete (17, 18, 63, 64) wahlweise im Ringkörper (1, 2, 3) oder im Grundgehäuse (50) angeordnet sind und, dass jeweils ohne Permanentmagnete versehenen Ringkörper der Grundgehäuse ferromagnetische Elemente aufweist, die durch die Permanentmagnete anziehbar sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Permanentmagnete (17, 18, 63, 64) sowohl im Ringkörper (1, 2, 3) als auch im Grundgehäuse (50) vorgesehen sind und sich im montierten Zustand axial gegenüberliegen.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Kopplung der im Ringkörper (1, 2, 3) angeordneten Leuchtmittel (5) mit der im Grund gehäuse (50) vorgesehenen elektrischen Energieversorgung (81) induktiv erfolgt.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkörper (1, 2, 3) und das Grundgehäuse (50) über eine zentrale Gewindeverbindung (85, 87) mechanisch, lösbar miteinander gekoppelt sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass am Ringkörper (1, 2, 3) ein axial vorstehender Gewindezapfen (85) vorgesehen ist, welcher vom Durchgangskanal (46) durchdrungen ist und, dass das Grundgehäuse (50) ein dem Gewindezapfen (85) angepasstes Innengewinde (87) aufweist, in welches der Gewindezapfen (85) einschraubbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Grundgehäuse (50) im axialen Bereich des Innengewindes (87) eine elektrische Induktionsspule (89), welche mit einem elektrischen Wechselstrom beaufschlagbar ist und, dass im Ringkörper (1, 2, 3) im axialen Bereich des Gewindezapfens (85) eine elektrische Erregerspule (88) vorgesehen ist und, dass in der Erregerspule (88) im montierten Zustand eine zur Energieversorgung der Leuchtmittel (5) benötigte elektrische Energie induziert wird.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschraubtiefe des Gewindezapfens (85) des Ringkörpers (1, 2, 3) in das Innengewinde (87) des Grundgehäuses (50) einstellbar ist und, dass durch unterschiedliche Einschraubtiefen eine Einstellung der Lichtstärke der Leuchtmittel (5) bewirkbar ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundgehäuse (50) auf seiner dem Ringkörper (1, 2, 3) gegenüber liegenden Seite ein Kupplungselement (68) aufweist, über welches das Grundgehäuse (50) mit einer Wasserleitung oder dgl. koppelbar ist.
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