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Die
Erfindung betrifft eine Behandlungsvorrichtung für Behälter, insbesondere für Mehrwegfässer, vorzugsweise
für sogenannte
KEG-Fässer,
mit wenigstens einem Behandlungskopf sowie zumindest einer Fördereinrichtung. – In der
Regel erfolgt eine Innenbehandlung des betreffenden Behälters. Hierunter
wird im Rahmen der Erfindung regelmäßig eine Innenreinigung verstanden,
wobei der Behandlungskopf jedoch zugleich auch zum Füllen, gegebenenfalls
Sterilisieren und möglicherweise
auch zum Zapfen der fraglichen Behälter, insbesondere der KEG-Fässer, eingerichtet
ist, respektive sein kann.
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Eine
derartige Behandlungsvorrichtung für Behälter wird beispielsweise in
dem Gebrauchsmuster
DE
85 36 434 U1 beschrieben. Hier liegt der Schwerpunkt darauf,
dass mehrere mit jeweils einem Stößel ausgerüstete Behandlungsköpfe realisiert sind.
Sämtliche
Stößel werden
von einer gemeinsamen Betätigungsvorrichtung über ein
Betätigungsgestänge beaufschlagt.
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Der
Stand der Technik hat sich grundsätzlich bewährt, wenn es darum geht, eine
vereinfachte Stößelbetätigung bei
der gleichzeitigen Innenbehandlung mehrerer Behälter zur Verfügung zu
stellen. Allerdings stoßen
die bisherigen Vorgehensweisen dann an Grenzen, wenn Behälter unterschiedlicher Durchmesser
behandelt, insbesondere innenbehandelt, werden sollen. Hier setzt
die Erfindung ein.
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Der
Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine Vorrichtung
für Behälter so
weiter zu entwickeln, dass Behälter
unterschiedlicher Durchmessergestaltung problemlos bearbeitet werden können.
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Zur
Lösung
dieser technischen Problemstellung schlägt die Erfindung bei einer
gattungsgemäßen Vorrichtung
für Behälter vor,
dass zusätzlich
zu der bereits angesprochenen Fördereinrichtung
eine Positioniereinheit vorgesehen ist, welche den jeweiligen Behälter auf
der Fördereinrichtung
an einer definierten Stelle platziert, so dass der Behälter mittels einer Überschubvorrichtung
in eine Behandlungsstation überführt und
mit dem dortigen, zugehörigen
Behandlungskopf in Deckung gebracht werden kann bzw. wird.
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Erfindungsgemäß tritt
also zu einer Zuführeinheit
für die
Zufuhr der Behälter
wenigstens eine hiervon unabhängige
Behandlungsstation hinzu. Dabei werden die Behälter zunächst einmal auf der besagten
Fördereinrichtung
an einer definierten Stelle platziert. Auf diese Weise können sie
dann mit Hilfe der Überschubvorrichtung
in die von der Fördereinrichtung
bzw. der Zuführeinheit
unabhängige
Behandlungsstation überführt werden.
In der Behandlungsstation ist der zu dem Behälter jeweils zugehörige Behandlungskopf
vorgesehen. Mit Hilfe der Überschubvorrichtung
wird nun der Behälter
in Deckung mit dem Behandlungskopf gebracht. Dadurch kann mit Hilfe
des Behandlungskopfes die gewünschte
Innenbehandlung des Behälters
vorgenommen werden.
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Bei
den Behältern
handelt es sich – wie
bereits dargelegt – überwiegend
um Mehrwegbehälter, insbesondere
Mehrwegfässer
und hier vorzugsweise sogenannte KEG-Fässer. Bekanntermaßen stammt der
Begriff "KEG" aus dem Englischen
und steht für "kleines Fass". Solche KEG-Fässer haben
sich in der Gastronomie weitgehend durchgesetzt und werden zunehmend
auch im privaten Bereich verwendet. Übliche KEG-Größen verfügen über 30 l
oder 50 l Inhalt.
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An
den Mehrwegbehälter
bzw. das Mehrwegfass mit der eingefüllten Flüssigkeit, zumeist Bier, lässt sich
nun eine Fassarmatur anschließen, um
die Flüssigkeit
zu entnehmen. Dazu wird regelmäßig ein
Treibgas (Kohlendioxid, manchmal auch Stickstoff) aus einem externen
Behälter
in das Innere des Mehrweg-Fasses
zugeführt,
so dass der Flüssigkeitsinhalt über die
Zapfanlage entnom men werden kann. Wie einleitend bereits ausgeführt, mag
die Flüssigkeitsentnahme
auch über
den Behandlungskopf erfolgen.
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Regelmäßig dient
der Behandlungskopf jedoch dazu, beispielsweise eine Reinigungsflüssigkeit mit
hoher Geschwindigkeit und unter Druck in das Fassinnere zu überführen, um
dieses einer Innenreinigung, respektive Innenbehandlung zu unterziehen. Nach
dieser Innenbehandlung wird die Reinigungsflüssigkeit wieder abgezogen und
gegebenenfalls das Innere des Behälters ergänzend sterilisiert. Das kann
mit einem heißen
Dampf erfolgen.
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In
diesem Zusammenhang hat es sich bewährt, wenn der Behandlungskopf
mit einem Stößel zum Öffnen und
Schließen
der zugehörigen
Fassarmatur bzw. Behälterarmatur
und zusätzlich
mit einem Füllkopfventil
in einer Produktzuführung
respektive Zuführungsleitung
ausgerüstet
ist. Diesem Gedanken kommt selbständige Bedeutung zu. Dabei kann mit
Hilfe des Stößels – wie allgemein
bekannt – die Fassarmatur
geöffnet
und geschlossen werden bzw. ein regelmäßig auf der Mitte der Oberseite
des Mehrwegfasses angebrachtes Ventil, der sogenannte KEG-Kopf.
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Mit
Hilfe des Behandlungskopfes bzw. des Stößels lässt sich nun dieses Ventil
betätigen
und die Fassarmatur öffnen,
um Reinigungsflüssigkeit, Dampf
oder auch die anschließend
zu lagernde Flüssigkeit
in das Mehrwegfass einzubringen. Wird die Fassarmatur entfernt,
so sorgt das bereits angesprochene Ventil bzw. der sogenannte KEG-Kopf
dafür, dass
das Mehrwegfass luftdicht verschlossen ist. Denn bei eingefülltem Produkt
inklusive Treibgas sorgt der vom Treibgas erzeugte Überdruck
dafür, dass
das Ventil seinen geschlossenen Zustand einnimmt.
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Erfindungsgemäß tritt
nun zu dem bereits angesprochenen Stößel, welcher zum öffnen und Schließen der
zugehörigen
Fassarmatur respektive des Ventils bzw.
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KEG-Kopfes
dient, zusätzlich
ein Füllkopfventil
in der Produktzuführung
hinzu. Auf diese Weise wird unter allen Umständen ein luftdichter Verschluss des
Behandlungskopfes und folglich der Fassarmatur und somit des Innenraumes
des Mehrwegfasses erreicht. Das heißt, eine unkontrollierte Sauerstoffaufnahme
lässt sich
praktisch ausschließen.
Das ist wichtig, um die Entstehung etwaiger Keime im Inneren des
Behälters
de facto ausschließen
zu können. Außerdem hat
es sich in diesem Zusammenhang als günstig erwiesen, wenn das angesprochene
Füllkopfventil
mit Hilfe eines Schließzylinders
betätigt wird,
welcher als Reinigungskammer ausgebildet ist, bzw. einen Bestandteil
einer solchen Reinigungskammer darstellt. Denn die fragliche Reinigungskammer
kann während
der Behandlung – zusätzlich zum Innenraum
des Mehrwegfasses – ebenfalls
gereinigt werden, so dass hierdurch nochmals die Entstehung von
Keimen weiter unterdrückt
wird und die anschließende
Füllung
des Mehrwegfasses durch die Produktzuführung hindurch in einer praktisch
keimfreien Umgebung erfolgt.
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Des
Weiteren ist es günstig,
wenn die beschriebene Behandlungsvorrichtung in insgesamt drei Teileinheiten
unterteilt ist. Hierbei handelt es sich zunächst einmal um die Zuführeinheit
mit der Fördereinrichtung,
die als Einlauf-Fördereinrichtung
ausgebildet ist. Hinzu tritt die bereits angesprochene Behandlungsstation
mit dem Behandlungskopf. Schlussendlich ist als Pendant zu der Zuführeinheit
eine Abführeinheit
vorgesehen, die mit einer eigenen Fördereinrichtung, nämlich einer
Auslauf-Fördereinrichtung, ausgerüstet ist.
Dabei hat es sich insgesamt bewährt, wenn
die drei Teileinheiten in Längserstreckung
nebeneinander angeordnet sind. Besonders günstig ist es hierbei, wenn
die Behandlungsstation von der Zuführeinheit und der Abführeinheit
eingerahmt wird.
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Die Überschubvorrichtung
sorgt nun insgesamt dafür,
dass der Behälter
vorteilhaft von der Einlauf-Fördereinrichtung
bzw. der Zuführeinheit
zur Behandlungsstation und von dort weiter zur Abführeinheit,
respektive deren Auslauf- Fördereinrichtung
befördert
wird. Zu diesem Zweck ist die Überschubvorrichtung
vorteilhaft mit einem Überschieber
ausgerüstet.
Der Überschieber
ist an einer die gesamten drei Teileinheiten überspannenden Traverse oder
einer vergleichbaren Einrichtung angebracht. Auf diese Weise kann
der Überschieber
den zu behandelnden Behälter
quer zur jeweiligen Längserstreckung
der drei beschriebenen Teileinheiten zwischen diesen hin- und herbewegen.
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Meistens
sorgt der Überschieber
bzw. die Überschubvorrichtung
jedoch lediglich dafür,
das der Behälter
quer zur Längserstreckung
der Zuführeinheit
zur Behandlungsstation befördert
wird und anschließend
wiederum quer zur Längserstreckung
der Behandlungsstation die Abfuhreinheit erreicht. Von der Abführeinheit
wird dann der fertigbehandelte und zumeist mit der Flüssigkeit
und gegebenenfalls dem Treibgas aufgefüllte Behälter mit Hilfe der Auslauf-Fördereinrichtung
zur weiteren Verarbeitung abtransportiert. Im Anschluss hieran fährt die Überschubvorrichtung
in ihre Grundstellung zurück,
das heißt
in ihre Startposition querrandseitig der Zuführeinheit.
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In
der Regel verfügt
die Positioniereinheit zur definierten Platzierung des jeweiligen
Behälters
auf der Fördereinrichtung
bzw. der Einlauf-Fördereinrichtung über wenigstens
einen Sensor und/oder einen Datensatz zur Ermittlung der Behältertopologie.
Zusätzlich
ist bei der Positioniereinheit meistens ein Aktuator realisiert,
um den Behälter
auf der Fördereinrichtung
in der gewünschten
Position zu platzieren. Der Datensatz für die Positioniereinheit mag
von außen
vorgegeben werden, beispielsweise per Datenübermittlung oder über einen
Datenträger
an eine Steuereinheit übergeben
werden, welche in Abhängigkeit
von der Behältertopologie
den Aktuator entsprechend ansteuert, damit der Behälter die
definierte Position auf der Einlauf-Fördereinrichtung in der Zuführeinheit
einnimmt.
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Nur
dann kann die in ihrer Grundposition querrandseitig der Zuführeinheit
befindliche Überschubvorrichtung
den Behälter
wie gewünscht
quer zur Längserstreckung
der Zuführeinheit
bzw. dessen Einlauf-Fördereinrichtung
hin zur Behandlungsstation verschieben. Außerdem gewährleistet diese Vorgehensweise,
dass nach bevorzugter Ausführungsform
mehrere Behälter
gleichzeitig in vorgegebenem Abstand zueinander auf der Fördereinrichtung
platziert werden können.
Diese Behälter
lassen sich nun gemeinsam mittels der Überschubvorrichtung zur Behandlungsstation
und weiter in die Abführeinheit überführen. Das
heißt,
die Behandlungsvorrichtung ermöglicht
einen getakteten Betrieb zur Behandlung eines Behälters, zweier
Behälter,
dreier Behälter,
von vier Behältern
usw.
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Dabei
werden die sämtlichen
Behälter
zunächst
in der Zuführeinheit
auf der Einlauf-Fördereinrichtung
an definierter Stelle platziert. Im Anschluss daran sorgt dann die Überschubvorrichtung
mit ihren jeweils einem Behälter
zugeordneten Überschiebern dafür, dass
die Behälter
gleichzeitig von der Zuführeinheit
respektive der Einlauf-Fördereinrichtung in
die Behandlungsstation überführt werden.
In der Behandlungsstation werden nun wiederum gleichzeitig die Behandlungsköpfe an die
Behälter
herangefahren. Dazu mag der jeweilige Behälterkopf mit einer Hubeinrichtung
ausgerüstet
sein, die sich in Richtung auf den Behälter respektive dessen KEG-Kopf bzw.
die Behälterarmatur
verschieben lässt.
Sobald der Behälterkopf
an den KEG-Kopf angeschlossen ist, lässt sich der KEG-Kopf bzw.
das zugehörige Ventil
mit Hilfe des Stößels in
dem Behälterkopf öffnen und
schließen
und kann die bereits beschriebene Innenbehandlung vorgenommen werden.
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Um
eine einfache Positionierung und einen einwandfreien Transport der
Behälter
zu gewährleisten,
hat es sich schlussendlich bewährt,
wenn die Einlauf-Fördereinrichtung
und die Auslauf-Fördereinrichtung
jeweils als Scharnierkettenbänder
ausgebildet sind. Dabei greift die Einlauf-Fördereinrichtung meistens auf
zwei beabstandete Scharnierkettenbänder zurück, so dass im Zwischenraum
zwischen den beiden Scharnierkettenbändern ein Aktuator einfahren
kann, um für
die bereits beschriebene Positionierung des Fasses auf der Einlauf-Fördereinrichtung
zu sorgen.
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Auf
diese Weise wird insgesamt erreicht, dass Behälter praktisch beliebigen Durchmessers und
frei wählbarer
Behältertopologie
behandelt werden können.
Denn die fraglichen und zumeist rotationssymmetrischen Behälter werden
immer an einer definierten Stelle auf der Fördereinrichtung bzw. der Einlauf-Fördereinrichtung innerhalb der
Zuführeinheit platziert.
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Die
definierte Stelle innerhalb der Zuführeinheit bzw. auf deren Einlauf-Fördereinrichtung
fällt in der
Regel mit einer Rotationsachse des zu behandelnden (rotationssymmetrischen)
Behälters
zusammen. Solange dies gewährleistet
ist, lassen sich Behälter
praktisch beliebigen Durchmessers verarbeiten. Denn der Überschieber
bzw. die Überschubvorrichtung
greift regelmäßig beidseitig
symmetrisch im Vergleich zu dieser Rotationsachse an dem Behälter an
und sorgt so für
einen Überschub
des Behälters von
der Zuführeinheit
zur Behandlungsstation und weiter zur Abführeinheit, indem der Behälter mit
seiner Rotationsachse quer zur Längserstreckung
bzw. Längsachse
der drei Teileinheiten bewegt wird. Das alles gelingt ergänzend in
der Weise, dass zuverlässig
eine Sauerstoffaufnahme des Innenraums des Behälters bei der Behandlung vermieden
wird. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert;
es zeigen:
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1 die
erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung
in einer Aufsicht,
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2 den
Gegenstand nach 1 in einer Seitenansicht und
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3 den
Behandlungskopf im Detail.
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In
den Figuren ist eine Behandlungsvorrichtung für Behälter 1 dargestellt.
Bei den Behältern 1 handelt
es sich vorliegend um Mehrwegfässer,
insbesondere KEG-Fässer,
welche zum industriellen Befüllen
und der keimfreien Lagerung von Getränken (meistens Bier) entwickelt
wurden. Behandlung der Behälter 1 meint
im Rahmen der Erfindung vorzugsweise deren Innenbehandlung. Hierunter
wird im Rahmen des Beispiels die mehrfache Spülung des Innenraums und dessen
anschließende
Sterilisation mit heißem
Wasserdampf verstanden. Unter Behandlung bzw. Innenbehandlung fällt auch
die anschließende
Abkühlung
des Mehrwegfasses, indem dieses nach der Dampfbehandlung mit Kohlendioxid (oder
Stickstoff) als Treibgas unter Überdruck
gesetzt und letztendlich mit der gewünschten Flüssigkeit (Bier) abgefüllt wird.
Grundsätzlich
kann sich die Behandlung aber auch auf nur einen der beschriebenen Schritte
beschränken.
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Die
dargestellte Behandlungsvorrichtung verfügt in ihrem grundsätzlichen
Aufbau über
wenigstens eine Fördereinrichtung 2, 3 sowie
zumindest einen Behandlungskopf 4. Tatsächlich sind zwei Fördereinrichtungen 2, 3 realisiert,
nämlich
eine Einlauf-Fördereinrichtung 2 sowie
eine Auslauf-Fördereinrichtung 3.
Außerdem
finden sich mehrere Behandlungsköpfe 4,
und zwar je nachdem, wie viele der Behälter 1 gleichzeitig
behandelt werden sollen.
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Man
erkennt, das sich die Behandlungsvorrichtung aus insgesamt drei
Teileinheiten zusammensetzt. Bei diesen Teileinheiten handelt es
sich um eine Zuführeinheit 5,
eine Behandlungsstation 6, sowie schließlich eine Abführeinheit 7.
Die Zuführeinheit 5 ist
mit der Einlauf-Fördereinrichtung 2 ausgerüstet. Die
Behandlungsstation 6 weist die mehreren Behandlungsköpfe 4 auf
und die Abführeinheit 7 ist schließlich mit
der Auslauf-Fördereinrichtung 3 ausgerüstet. Sämtliche
drei Teileinheiten 5, 6, 7 sind in Längserstreckung
nebeneinander angeordnet, erstrecken sich also entlang einer gemeinsamen Längsachse
L. Zusätzlich
zu diesen Teileinheiten 5, 6, 7 findet
sich eine Überschubvorrichtung 8, 9 die sich
im Vergleich hierzu in Querrichtung erstreckt, also quer zur gemeinsamen
Längsachse
L der Teileinheiten 5, 6, 7 verläuft.
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Die Überschubvorrichtung 8, 9 setzt
sich im Wesentlichen aus einer die gesamten drei Teileinheiten 5, 6, 7 überspannenden
Traverse 8 bzw. zwei Traversen 8 zusammen, an
welchen jeweils Überschieber 9 angeordnet
sind. Tatsächlich
nehmen die Traversen 8 im Ausführungsbeispiel Antriebe 10 auf,
die die Überschieber 9 senkrecht
zur Längsachse
L, das heißt
quer zur Längserstreckung
der Teileinheiten 5, 6, 7 bewegen.
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Im
Ausführungsbeispiel
sind insgesamt vier Überschieber 9 realisiert,
die synchron in Querrichtung bewegt werden, und zwar mit Hilfe der
Antriebe 10 innerhalb der Quertraversen 8. Dazu
sind die Antriebe 10 an eine gemeinsame Steuereinheit 11 angeschlossen.
Auch die beiden Fördereinrichtungen 2, 3 bzw.
deren Antriebe werden von der Steuereinheit 11 angesteuert
und beaufschlagt. Ebenso ein Aktuator 12 als Bestandteil
einer Positioniereinheit je Behälter 1.
Tatsächlich
sind im Rahmen des Ausführungsbeispiels
(vgl. 2) insgesamt drei respektive vier Positioniereinheiten
bzw. Aktuatoren 12 vorgesehen, bei denen es sich um heb-
und senkbare Anschläge
handelt. Diese Aktuatoren 12 bzw. Anschläge fahren
in den Zwischenraum zwischen zwei Scharnierbandketten, aus welchen
die Einlauf-Fördereinrichtung 2 aufgebaut
ist. Auch die Auslauf-Fördereinrichtung 3 setzt
sich im Beispiel aus zwei nebeneinander laufenden Scharnierbandketten
zusammen.
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Man
erkennt, dass die Behandlungsstation 6 mittig im Vergleich
zur Zuführeinheit 5 und
zur Abführeinheit 7 angeordnet
ist bzw. von diesen beiden Teileinheiten 5, 7 eingerahmt
wird. Nachdem der Behälter 1 über die
Einlauf-Fördereinrichtung 2 eine
definierte Stelle auf der Fördereinrichtung
bzw. der Einlauf-Fördereinrichtung 2 erreicht
hat, wird er an dieser Stelle platziert. Das geschieht zumeist mit
Hilfe der Positioniereinheit bzw. des Anschlages 12. Jedenfalls
wird der jeweilige Behälter 1 so
auf der Fördereinrichtung 2 bzw.
der Einlauf-Fördereinrichtung 2 platziert,
dass seine Rotationsachse R eine vorher festgelegte Position im
Vergleich zur ortsfesten Überschubvorrichtung 8, 9 bzw.
dessen Quertraversen 8 aufweist. Tatsächlich sind die Behälter 1 insgesamt rotationssymmetrisch
ausgeführt
und verfügen
demzufolge über
die bereits angesprochene Rotationsachse R. Diese Rotationsachse
R nimmt nun eine bestimmte und vorher festgelegte räumliche
Position ein, und zwar im Vergleich zu der Überschubvorrichtung 8, 9 bzw.
in Beziehung zu dem jeweiligen Überschieber 9.
Tatsächlich
ist nämlich
der Überschieber 9 mit
zwei stumpfwinklig zueinander angeordneten Anschlägen 9a, 9b ausgerüstet, welche
in der fraglichen Position spiegelsymmetrisch im Vergleich zu einer
durch die Rotationsachse R festgelegten Symmetrieebene S der Behälter 1 verlaufen.
Das gilt unabhängig
vom Durchmesser des Behälters 1.
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Auf
diese Weise legen sich die beiden Anschläge 9a, 9b des Überschiebers 9 tangential
an den Behälter 1 an
und lässt
sich der Behälter 1 problemlos
quer zur Längsachse
L mit Hilfe der Überschubvorrichtung 8, 9 verschieben.
Verkantungen des Behälters 1 werden
hierbei nicht beobachtet. Es versteht sich, dass die beiden Anschläge 9a, 9b gegebenenfalls
schwenkbar ausgebildet sind, um eine einwandfreie Anlage an der
Außenkontur
des Behälters 1 zu
gewährleisten.
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Jedenfalls
sorgt die Positioniereinheit bzw. der jeweilige Anschlag 12 dafür, dass
der Behälter 1 mit
Hilfe der Überschubvorrichtung 8, 9 in
die Behandlungsstation 6 überführt werden kann und sich mit
dem zugehörigen
und dort vorhandenen Behandlungskopf 4 in Deckung bringen
lässt.
Auch bei unterschiedlichen Durchmessern bzw. Behältertopologien werden die Behälter 1 immer
so im Vergleich zu der Einlauf-Fördereinrichtung 2 platziert
und posi tioniert, dass ihre jeweiligen Rotationsachsen R die Positionen
entsprechend der 1 fix einnehmen. Zu diesem Zweck
wird die Positioniereinheit mit entsprechenden Werten hinsichtlich
der Behältertopologie versorgt.
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Hierbei
kann es sich um einen elektronischen Datensatz handeln, welcher
die Ausdehnungen des Behälters 1 und
insbesondere die Lage der Rotationsachse R widerspiegelt. Alternativ
oder zusätzlich
ist es auch möglich,
den Behälter 1 vor
seiner Behandlung mit Hilfe eines nicht ausdrücklich dargestellten Sensors
abzutasten. Jedenfalls liegen die Sensorwerte bzw. liegt der Datensatz
in der Steuereinheit 11 vor, welche die Einlauf-Fördereinrichtung 2 und
die Positioniereinheit bzw. die Anschläge 12 so ansteuert,
dass die jeweilige Rotationsachse R des Behälters 1 die festgelegte
und in 1 dargestellte Position im Vergleich zu der Überschubvorrichtung 8, 9 einnimmt.
Dadurch ist gewährleistet,
dass der Überschieber 9 mit
seinen beiden Anschlägen 9a, 9b den
Behälter 1 verkantungsfrei
und quer in die Behandlungsstation 6 und später in die
Abführeinheit 7 überführen kann.
Dabei arbeitet die Erfindung immer taktweise.
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Das
heißt,
zunächst
werden eins, zwei, drei oder mehr der Behälter 1 in Reihe auf
der Einlauf-Fördereinrichtung 2 positioniert,
und zwar indem ihre jeweiligen Rotationsachsen R die vorher festgelegte,
definierte Stellung im Vergleich zur ortsfesten Überschubvorrichtung 8, 9 einnehmen.
Im Anschluss daran werden die Behälter 1 synchron mit
Hilfe der Überschubvorrichtung 8, 9 in
die Behandlungsstation 6 überführt. Dazu legen sich die von
den Antrieben 10 angesteuerten Überschieber 9 jeweils
außenseitig an
die Behälter 1 an
und sorgen für
die beschriebene Bewegung quer zur Längsachse L. Nachdem die Behälter 1 in
der Behandlungsstation 6 der beschriebenen Behandlung bzw.
Innenbehandlung unterzogen worden sind, werden sie nach Beendigung
der Behandlung mit Hilfe der Überschubvorrichtung 8, 9 in die
Abführeinheit 7 überführt. Von
hier aus sorgt die Auslauf-Fördereinrichtung 3 für den Abtransport
der fertig konfektionierten Behälter 1 und
die Überschubvorrichtung 8, 9 bzw.
ihre Über schieber 9 fahren
wieder in die Grundposition querrandseitig der Einlauf-Fördereinrichtung 2 zurück.
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Innerhalb
der Behandlungsstation 6 sorgt eine Hubeinrichtung 13 dafür, dass
der einzelne Behandlungskopf 4 in Richtung auf den Behälter 1 verschoben
wird. In Gegenrichtung bewegt sich eine Andruckeinheit 24,
damit der Behälter 1 zwischen
der Andruckeinheit 24 und dem Behandlungskopf 4 gleichsam
eingespannt wird. Hierfür
sorgt wiederum die Steuereinheit 11, an welche sowohl die
Andruckeinheit 24 als auch der Behandlungskopf 4 bzw.
die Hubeinrichtung 13 angeschlossen sind.
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Nimmt
der Behandlungskopf 4 seine Position in Anlage an den Behälter 1 an,
so ist der Behandlungskopf 4 mit seinem Stößel 14 in
der Lage, das Ventil an der Oberseite des Behälters 1, insbesondere
den sogenannten KEG-Kopf, zu betätigen.
Das heißt,
der Stößel 14 kann
gegen Federwirkung den Behandlungskopf 4 in Bezug auf eine
Zuführungsleitung 15 öffnen und
schließen. Über diese
Zuführungsleitung 15 wird
zunächst
eine Reinigungsflüssigkeit
in den Behälter 1 eingeführt, dann über die
Zuführungsleitung 15 abgezogen
sowie anschließend beispielsweise
Wasserdampf zur Sterilisation zugeführt. Schlussendlich dient die
Zuführungsleitung 15 dazu,
Treibgas (Kohlendioxid) zum Abkühlen
des Behälters 1 einzubringen
und abschließend
die gewünschte
und abzufüllende
Flüssigkeit.
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Neben
der Zuführungsleitung 15 finden
sich noch eine Entgasungsleitung 16 und eine Entleerungsleitung 17.
Beide werden durch zugehörige Ventile 18, 19 verschlossen,
und zwar ein Schließventil 18 für die Entgasung
und ein Schließventil 19 für die Restentleerung.
Hierbei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass sich über die
betreffenden Leitungen 16, 17 in Verbindung mit
den Ventilen 18, 19 etwaige restliche Reinigungsflüssigkeit
oder restlicher Heißdampf
selbst dann noch abziehen lässt,
wenn das Gros dieser Medien bereits über die Zuführungsleitung 15 den
Innenraum des Behälters 1 verlassen
hat.
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Von
besonderer Bedeutung ist der Umstand, dass der Behandlungskopf 4 zusätzlich zu
dem Stößel 14 zum Öffnen und
Schließen
der zugehörigen Fassarmatur
bzw. des KEG-Kopfes ergänzend
mit einem Füllkopfventil 20 ausgerüstet ist,
welches sich in der Produktzuführung,
bzw. der Zuführungsleitung 15 befindet.
Das Füllkopfventil 20 weist
einen Schließzylinder 21 auf,
welcher in einer Reinigungskammer 22 angeordnet ist, so
dass sich der Schießzylinder
bzw. der Schließkolben 21 während der
Produktion reinigen lässt.
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Mit
Hilfe eines Hubzylinders 23 kann der Schließzylinder
bzw. der Schließkolben 21 und
damit das Füllkopfventil 20 bewegt
werden. Dadurch lässt sich
nicht nur die Fassarmatur als Ganzes mit Hilfe des Stößels 14 schließen, sondern
verfügt
auch die Zuführungsleitung 15 für das jeweils
ins Innere des Behälters 1 einzufüllende Produkt über ein
eigenes Ventil, nämlich
das Füllkopfventil 20.
Auf diese Weise wird der Innenraum des Behälters 1 zuverlässig bei den
gesamten beschriebenen Prozessen abgeschlossen und eine Sauerstoffaufnahme
und damit die Keimbildung verhindert (vgl. 3).