-
Die
Neuerung betrifft ein Kraftfahrzeug mit seitlicher Beladeeinrichtung,
insbesondere für
voluminöse
Lasten und für
Behinderte. Speziell betrifft die Neuerung weiter eine Vorrichtung
als Umrüstung
von kommerziellen Automobilen, wobei eine Möglichkeit zum seitlichen Einstieg
und eine Sitzposition auch in der Fahrerposition/Beifahrer für Rollstuhlfahrer
und gehbehinderte Menschen geschaffen wird.
-
Zum
Einstieg in ein Fahrzeug oder zu dessen Beladung muss immer mindestens
eine Tür
geöffnet werden.
Insbesondere aus Stabilitätsgründen (Aufprallschutz)
ist die Form dieser Tür
nicht frei wählbar. Rollstuhlfahrer
oder Warentransporter benötigen breite
Türöffnungen,
um in das Fahrzeug zu gelangen oder es zu beladen.
-
Die üblichen,
seitlich angeschlagenen, mit Scharnieren an der Karosserie befestigten
seitlichen Türen
sind ungeeignet, weil sie Bewegungen parallel zur Fahrtrichtung
des Automobils behindern und entweder nach vorne oder nach hinten
blockieren und damit den Zugang erschweren.
-
Spezielle
Beladevorrichtungen und Einstiegsvorrichtungen für Behinderte in Automobile sind
bekannt. Diese umfassen insbesondere die Möglichkeiten eines seitlichen
Zugangs oder eines Zugangs vom Wagenheck her:
Ein seitlicher
Zugang hat den Vorteil, dass ein Rollstuhlfahrer auf kurzem Weg,
ohne viel manövrieren, auf
eine Sitzposition, einschließlich
der Fahrerposition, gelangen kann. Ebenso ist eine seitliche Beladeeinrichtung
besonders geeignet zur Beladung von Automobilen mit voluminösen oder
sperrigen Gütern, insbesondere
für solche Automobile,
bei denen keine adäquate
Belademöglichkeit
von der Heckseite zur Verfügung
steht, wie bei den üblichen
Limousinen.
-
Seitliche
Schiebetüren,
die beispielsweise bei sogenannten Vans oder Kleintranportern verwendet
werden, werden üblicherweise
parallel nach hinten verschoben, wobei sie zunächst nach außen versetzt
werden. Solche Schiebetüren
sind beispielsweise aus
DE
103 27 982 A1 bekannt. Die Türbreite und der notwendige
Abstand zur Karosserie vermindern die Breite der Zufahrt von hinten,
also in Fahrtrichtung des Automobils. Insbesondere bei engen Gehwegen
ist diese Konstruktion daher ungünstig.
Auch die Möglichkeit,
eine Seitentür
an einem Schwenkarm zu lagern (Auslegeschrift
DE 1 174 183 B ), benötigt zusätzlichen
Platz an der Seite des Fahrzeugs und ist daher problematisch. Der
Einsatz von zwei Auslegern verbessert diese angespannte Platzsituation
nicht (verschwenkbare an zwei Auslegern gelagerte Tür,
DE 38 05 192 A1 ).
-
Bei
seitlich angebrachten oben angeschlagenen Türen (Flügeltüren) wird die Einstiegsöffnung durch
Aufschwenken der Tür
nach oben komplett freigegeben. Solche Flügeltüren sind beispielsweise aus
DE 10 2005 021 333
A1 bekannt. Der Nachteil solcher Konstruktionen ist die
erforderliche Verstärkung
für die
Scharniere im Dachbereich, die sowohl bei Öffnen und Schließen als
auch insbesondere im Fall eines Aufpralls erhebliche Kräfte aufnehmen müssen, und
der beim Schwenken zusätzliche
Platzbedarf sowohl nach den Seiten als auch nach oben, der beispielsweise
in Tiefgaragen problematisch sein kann. Eine ähnliche Lösung sind um waagrechte Achsen
senkrecht zur Fahrtrichtung drehbare Türen, beispielsweise um ein
Drehscharnier im unteren vorderen Türbereich gemäß dem Patent
DE 196 39 663 B4 ,
auch hier ist durch das Wegdrehen nach oben ein zusätzlicher
Bedarf an lichter Höhe
gegeben. In beiden Fällen
ragen die Scharnierkonstruktionen in den Innenraum des Fahrzeugs
hinein, dies kann sowohl für
das Einsteigen als auch für
das Beladen hinderlich sein.
-
Aus
der Patentschrift
DE 851 737 ist
eine senkrecht zur Fahrzeuglängsachse
teleskopierbare Tür
bekannt, wobei das Teleskop in der Mitte der Tür angreift. Es steht daher
einer Beladung im Wege, da es den verfügbaren Raum einengt. Aus der
Patentschrift
DE 887 743 derselben
Anmelderin ist als Weiterentwicklung eine parallel zur Schließstellung öffnende
Tür für ein Automobil
bekannt, bei der die Tür mittels
einer mittig an der Tür
montierten teleskopartigen Führung
bewegt wird und die Verbindung von Tür und Teleskop eine Drehbewegung
um eine senkrechte Achse erlaubt, wobei jeweils eine der Öffnungen
vergrößert und
die andere dafür
verkleinert wird. Die Zugänglichkeit
wird durch diese Ausführung
nicht verbessert, da lediglich ein schräger Zugang ermöglicht wird.
-
Zur
Beladung mit sperrigen Gütern
oder zum Befahren mit einem Rollstuhl wird eine Mindesthöhe der Türöffnung gefordert,
beispielsweise diejenige, die ein Rollstuhlfahrer benötigt, um
sitzend in ein Automobil einzufahren. Diese ist abhängig vom
Grad der Behinderung, von der Rollstuhlhöhe und von der Körpergröße des Rollstuhlfahrers.
Ferner wird im Fahrzeug eine ausreichende Kopffreiheit auf dem Standplatz
des Rollstuhls benötigt.
Da für
die Beladehöhe
oder Einfahrtshöhe
der Abstand im Türausschnitt
zwischen der Dachunterkante und der Oberkante des Türschwellers
limitierend ist, kommen ohne Veränderung
der Karosserie dann nur noch Fahrzeuge ab der Größe eines Kleintransporters oder
Minivans (z. B. VW-Bus, Kia Carnival usw.) zum Einsatz. Wegen deren
Größe und eingeschränkter Übersichtlichkeit
fällt jedoch
insbesondere älteren Menschen
das Rangieren dieser Fahrzeuge schwer.
-
Zur
Erweiterung der Einfahrtshöhe
ist bereits bei verschiedenen Vans und Kleintransportern die Möglichkeit
genutzt worden, den die seitlichen Einfahrt begrenzenden Rahmen
(Türschweller)
teilweise auszuschneiden. Dabei ergibt sich als Nachteil für eine Auffahr-Unfall-Situation
von hinten oder von der Seite, dass der Türschweller als ein stets direkt
an der Verformung beteiligtes Rahmenteil durch einen Ausschnitt
geschwächt
wird. Bei einem Unfall mit Seitenaufprall verformt sich das Fahrzeug
soweit, bis ein dahinter liegendes Teil durch dessen Verformung die
Kraft abbaut. Dies ist in der Regel bei diesen Fahrzeugen dann der
Fahrzeugboden, auf dem auch die Sitze befestigt sind. Auch bei einem
stärkeren Frontal-
oder Heck-aufprall verlaufen die Kraftlinien der Eintrittsenergie
bis an den unterbrochenen Türschwellerbereich,
der dadurch geschwächt
ist und weniger Energie absorbieren kann. Die restliche Energie
wird über
den Rest des Fahrzeugs verteilt und muss dort absorbiert werden.
In jedem Fall liegt ein gegenüber
dem unmodifizierten Fahrzeug ungünstig verändertes
Aufprallverhalten vor. Auch während
des normalen Fahrbetriebes muss die ursprüngliche Fahrzeugstruktur zusätzliche
Torsions- und Biegekräfte
aufnehmen, die ansonsten der Türschweller absorbiert
hat. Ob alle einwirkenden Kräfte
nach einem derartigen Umbau beherrscht werden, wurde bislang noch
nicht vollständig
untersucht.
-
Fahrzeuge,
in denen z.B. ein Rollstuhl (mit Passagier) stehen soll, benötigen eine
geeignete Standplatzhöhe
mit ausreichender Kopffreiheit, auf der ein Rollstuhlfahrer bequem
sitzen kann. Deshalb wird meist nicht nur der Türschweller entfernt, sondern
auch der Fahrzeugboden tiefergelegt. Dieser Boden muss aber anderseits
die durch Entfernung des Türschwellers
zusätzlich
bereits beim normalen Fahrbetrieb entstehenden Verwindungskräfte aufnehmen.
Dazu wird der Fahrzeugboden beispielsweise gedoppelt oder durch
aufgeschweißte
Profile versteift. Bei vorgegebener Bodenfreiheit muss die Verstärkung ins
Fahrzeuginnere hin erfolgen, dazu steht in der PKW-Kompaktklasse
jedoch keine ausreichende Fahrzeug-Innenhöhe zur Verfügung.
-
Soll
ein Rollstuhl durch eine niedrige vorgegebene Einfahrtshöhe befördert werden,
kann er in der Höhe
verändert
werden, beispielsweise kann gemäß der Offenlegungs schrift
DE 41 11 634 A1 der Rollstuhlsitz
vom Untergestell getrennt werden, und nur der Rollstuhlsitz wird
auf einer Drehkonsole ins Fahrzeug übernommen. Der Rollstuhlsitz
hat eine niedrigere Gesamthöhe
als der gesamte Rollstuhl und kann sowohl in das Fahrzeug befördert als
auch darin befestigt (arretiert) werden. Der Rollwagen mit den Rädern (Rollstuhlunterteil)
muss aber separat verladen werden.
-
Aus
dem Gebrauchsmuster
DE
299 04 874 U1 ist eine Vorrichtung bekannt, bei der der
komplette Rollstuhl auf einem Gestell vom Boden angehoben wird.
Die Räder
des Rollstuhls werden an einem Schnellverschluss abgenommen. Eine ähnliche
Konstruktion ist auch aus dem Patent
DE 697 07 917 T2 (
EP 0 954 271 B1 ) bekannt.
Eine Ausführungsform, bei
der die Räder
nicht abgenommen, sondern unter den Rollstuhl gefaltet werden, ist
aus dem Patent
US 4,483,653 bekannt.
Ein wesentlicher Nachteil all dieser Systeme ist die erforderliche
Trennung von Sitz und Rädern
oder Untergestell bei dem Rollstuhl, diese Systeme benötigen speziell
adaptierte Rollstühle, die
jedoch für
den normalen Gebrauch weniger geeignet sind. Wird aus Gründen der
Bequemlichkeit oder aus therapeutischen Gründen ein anderes Modell eines
Rollstuhls benötigt,
so kann oft dieses trennbare System nicht mehr genutzt werden. Bei
der Trennung von Sitz und Untergestell ist auch üblicherweise erhebliche Hilfe
durch einen Begleiter beim Einladen ins Fahrzeug erforderlich. Die
Beladung erfordert zudem Zeit, in der ein Behinderter unnötig der Witterung
ausgesetzt wird.
-
Zur
Beladung oder zum Einfahren mit einem Rollstuhl oder Transportwagen
in ein Fahrzeug muss weiter der Höhenunterschied vom Erdboden
zum Niveau des Fahrzeugbodens überwunden
werden.
-
Es
ist bekannt, hierfür
eine Hebebühne
zu verwenden, die einen Rollstuhl parallel zum Erdboden anhebt,
um über
die Schwelle in ein Fahrzeug einfahren zu können, beispielsweise aus dem
Gebrauchsmuster
DE 85 32 380 und
der Patentanmeldung
DE
38 20 339 A1 . Wird die Hebebühne im Heckbereich (also in
Längsrichtung
des Fahrzeugs) angebaut, so ist es notwendig, alle Sitzplätze im Zufahrtsbereich
des Rollstuhls zu versetzen oder zu entfernen, da der Rollstuhl
innerhalb des Fahrzeugs auf seinen Standplatz geschoben werden muss. Beim
Anbau der Hebebühne
seitlich (quer zur Fahrtrichtung) erfolgt die Einfahrt des Rollstuhls
auf dessen Rädern
ebenfalls quer zum späteren
Standplatz. Es muss also innerhalb des Fahrzeugs rangiert werden,
dies ist umständlich
und bedingt den Entfall von Sitzplätzen. Ein weiterer Nachteil
ist, dass die Hebebühne
nur außerhalb
des Fahrzeugs linear anheben und absenken kann.
-
Aus
dem Gebrauchsmuster
DE
297 07 633 U1 ist eine schwenkbare Hebebühne bekannt,
bei der alle Schwenk- und Hebefunktionen über ein Säulenrohr ausgeführt werden.
Soll der Rollstuhl im Fahrzeug in der richtigen Position (nach vorwärts gerichtet)
stehen, ist ein Befahren der Hebebühne in Rückwärtsrichtung erforderlich. Ferner
besteht erheblicher Platzbedarf, da die Hebebühne einen Mindestabstand von
der Säule
zum Ausschwenken benötigt.
-
Der
aus dem Gebrauchsmuster
DE
297 07 631 U1 bekannte Unterbodenlift erfordert ein Fahrzeug
mit großer
Bodenfreiheit, da Plattform und Schwenkgestell unter dem Fahrzeugboden
verstaut werden; auch hier wird durch das Schwenken der Rollstuhl
beim Einfahren um 90° gedreht,
dadurch wird Rangieren innerhalb des Fahrzeugs oder Befahren der
Plattform mit dem Rollstuhl in Rückwärtsrichtung
erforderlich.
-
Nutzt
man schräge
Rampen zum Einfahren des Rollstuhls in das Fahrzeug (vgl.
DE 20 2004 002 343
U1 und
DE
202 09 257 U1 für
Busse und Bahnen,
DE
35 40 866 A1 für
Klein- und Krankentransporter,
DE 90 07 604 U1 in Verbindung mit hinten
absenkbaren Kleintransportern) so ist aus Platzgründen in
Personenkraftwagen nur ein Einfahren durch die Hecktür möglich. Dies
erfordert, wie bereits oben ausgeführt, ein Rangieren innerhalb
des Fahrzeugs, wozu Sitze versetzt oder ausgebaut werden müssen. Wird
zur Verbesserung der Rangiermöglichkeit
der Innenboden des Fahrzeugs geebnet, so werden dazu die Bodenverstärkungen
und Strukturen entfernt, das Aufprallverhalten des Fahrzeugs wird
dadurch verschlechtert.
-
Bei
einer seitlichen Einfahrt ist, wie bei der Variante mit schwenkbaren
Plattformen, die Einfahrtsrichtung des Rollstuhls im rechten Winkel
zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs. Zum Drehen innerhalb des Fahrzeugs
ist zusätzlicher
Platz erforderlich. Der Nachteil aller schrägen Rampen ist generell die
Kraftanstrengung, mit der die Auffahrt überwunden werden muss.
-
Aus
dem Patent
EP 0 814
971 B1 ist bekannt, den Fahrzeugboden absenkbar auszuführen, um
ebenerdig ins Fahrzeug zu gelangen. Dies ermöglicht zwar eine optimale Einfahrtshöhe ohne
störenden
Türschweller,
die Entfernung des Bodens führt
jedochzu einer nicht hinnehmbaren Schwächung der Struktur der Fahrgastzelle.
Die Auswirkung bei einem Unfall könnte Probleme bei der Zulassung
zum Straßenverkehr
ergeben.
-
Bei
Verwendung einer Hebebühne
ist es üblich,
die Last auf Niveau des Fahrzeugbodens, also ebenflächig einzuladen.
Dazu ist es erforderlich, entweder große Einfahrtsöffnungen
zur Verfügung
zu haben, dies bedingt ein hohes Basisfahrzeug, oder der Türschweller
muss herausgenommen werden, dies führt zu einem Stabilitätsverlust
der Fahrgastzelle. Verbleibt ein Türschweller im Einladebereich,
so hebt die Hebebühne
zwar auf dieses Niveau (Ladekante) an, der Rollstuhlfahrer muss
aber über
eine Stufe hinter dem Türschweller
ins Innere des Fahrzeugs auf den abgesenkten (komfortablen) Stellplatz gelangen.
Der Rollstuhl muss weiter während
der Fahrt aus Sicherheitsgründen
in Fahrtrichtung nach vorn ausgerichtet sein. Bei seitlicher Einfahrt
ins Fahrzeug erfolgt die Positionierung regelmäßig durch mehrfaches Rangieren
in die richtige Position. Besonders in kompakten Fahrzeugen ist
jedoch kein ausreichender Platz zum Rangieren auf den Rollstuhlplatz
vorhanden.
-
Zur
Einfahrt mit einem Rollstuhl in ein Fahrzeug wird mindestens der
folgende Abstand benötigt:
Heckeinstieg
mit schräger
Rampe: Rampe + Rollstuhlzufahrt, ca. 2,5 m
Heckeinstieg mit
Hebebühne
im Transporter: Hebebühne
+ Rollstuhlzufahrt, ca. 2,5 m
Seiteneinstieg mit Hebebühne: Hebebühne + Rollstuhlzufahrt,
ca. 2,5 m
Seiteneinstieg mit Rampe: Rampe + Rollstuhlzufahrt, ca.
2,5 m
-
Daraus
folgt, dass selbst bei Behindertenparkplätzen, welche in der Bundesrepublik
Deutschland gemäß DIN 18024,
Teil 2, Abschnitt 4.3, eine seitliche Bewegungsfläche von
1,50 m haben müssen,
die Beladung schwierig sein kann. Bei üblichen Abmessungen von Parkplätzen für Behinderte
mit 5,00 m Länge
und 3,50 m Breite sind die oben beschriebenen Seiteneinstieg-Systeme
nicht geeignet. Bei Heckeinstiegen erfolgt der Ein- und Ausstieg
immer in Richtung der Verkehrsflächen,
wodurch eine potenzielle Gefährdung
des Rollstuhlfahrers und/oder der Begleitperson durch den fließenden Verkehr
gegeben ist. Die Zufahrt zu einem Automobil mit Hebebühne oder
Rampe benötigt
eine ausreichend großen
Ladeplatz, welcher üblicherweise
größer als
die Mindestbewegungsfläche
von 1,50 m gemäß DIN 18024
ist.
-
Es
besteht daher die Aufgabe, eine Einlademöglichkeit für Rollstuhlfahrer mit größtmöglichem Komfort,
weitgehend uneingeschränkter
Einfahrts- und Stellplatzhöhe
zu schaffen, wobei übliche
Rollstuhlarten genutzt werden können,
ohne Schwächung
der Stabilität
der Fahrgastzelle. Dabei soll die Einfahrt des Rollstuhls ergonomisch
korrekt erfolgen, also in der vorgesehenen Richtung ohne Notwendigkeit
eines Rangierens.
-
Diese
Aufgabe wird mit der nachfolgend beschriebenen Vorrichtung gelöst.
-
Die
Neuerung betrifft eine Vorrichtung an einem Kraftfahrzeug umfassend
einen anheb- und absenkbaren Boden, eine Teleskopschiene, die im
in Fahrzeugrichtung gesehen hinteren Bereich des Daches angeordnet
ist, und eine weitere Teleskopschiene, wobei beide Teleskopschienen
direkt oder indirekt mit dem Boden verbunden sind und mit ihren nach
außen
gerichteten Enden an einer Seitentür des Kraftfahrzeugs befestigt
sind und diese führen.
Aus statischen Gründen
kann ein Tragrahmen in Höhe des
Fahrzeugdachs auf der nach außen
oder der nach innen gewandten Seite des Dachs zusätzlich angeordnet
sein.
-
Die
Neuerung wird durch die Zeichnungen erläutert. Dabei zeigt
-
1 eine
Draufsicht von oben auf ein Fahrzeug mit geöffneter Beifahrertür und ausgefahrener hinterer
Seitentür
nebst Boden, und
-
2 einen
Schnitt längs
der durch die Linie II-II bestimmte senkrechte Ebene durch das in 1 dargestellte
Kraftfahrzeug mit dem Boden in ausgefahrener, angehobener Position.
-
Dabei
ist in der 1 eine Ausführungsform mit einer Teleskopschiene 11 befestigt
im Bereich des Daches 91 des Kraftfahrzeugs 9 und
einer Teleskopschiene 2 befestigt im Bodenbereich dargestellt, wobei
von den beiden B-Säulen 411 und 412 die Säule 412 beweglich
ausgeführt
und gemeinsam mit der linken hinteren Seitentür 34 mit dem türseitigen Ende 111 der
Teleskopschiene 11 verbunden und ausgefahren ist. Die Verbindung
zwischen der Teleskopschiene 11 an ihrem türseitigen
Ende 111 über
die B-Säule 412 mit
dem Boden 41 wird als "indirekte Verbindung" bezeichnet. Der
Boden 41 ist absenkbar bis auf den Grund neben dem Kraftfahrzeug
zum Befahren mit einem Rollstuhl von hinten. Die Beifahrertür 32 ist
geöffnet
und bietet Schutz von vorne.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
der Vorrichtung kann auch mindestens ein Teil des Türschwellers 301,
nämlich
bevorzugt der als Sichtblende fungierende Teil, zu der Seitentür 3 mit
dem türseitigen
Ende 111 bzw. 201 mindestens einer der beiden Teleskopschienen 11 und 2 verbunden
sein.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Vorrichtung ist die Teleskopschiene 2 im unteren Bereich
des Kraftfahrzeugs 9 angebracht, wie in der 2 dargestellt.
Diese 2 ist ein Schnitt längs der durch die Linie II-II
bestimmten senkrecht das Fahrzeug durchschneidenden Ebene. Es ist
jedoch neuerungsgemäß auch möglich, dass
beide Teleskopschienen 2 und 11 im Dachbereich
des Kraftfahrzeugs 9 angeordnet sind.
-
Es
ist weiter bevorzugt, die Teleskopschienen 11, 2 in
nicht dargestellten Gehäusen 112, 22 zu führen, wobei
diese Gehäuse
im Falle der Anbringung beider Teleskopschienen im Dachbereich auch in
Form eines gemeinsamen Gehäuses
ausgeführt werden
können.
-
Bei
der Seitentür 3 kann
es sich um die hintere Seitentür 34 oder
um die Beifahrertür 32 handeln.
Bei rechtsgesteuerten Kraftfahrzeugen wird selbstverständlich die
linke hintere Tür
oder die linke Vordertür
mit dem ausfahrbaren Boden und den Teleskopschienen verbunden. Die
Beschreibung ist dann entsprechend seitenverkehrt zu lesen. Es ist
jedoch auch gleichermaßen
möglich,
die Fahrertür
oder die Tür
hinter der Fahrertür
ausfahrbar auszuführen,
wobei der Rollstuhlfahrer in die Fahrerposition des Kraftfahrzeugs
gebracht wird.
-
Es
ist auch möglich,
beide seitlichen Türen 32 und 34 oder
die entsprechenden Türen
auf der linken Seite des Kraftfahrzeugs zusammen mit der dazwischen
angeordneten B-Säule 412 sowie
gegebenenfalls Teile des Türschwellers,
nämlich
bevorzugt der als Sichtblende fungierende Teil, sowie gegebenenfalls
Teile des Dachs in dem Bereich der genannten seitlichen Türen mit
Hilfe des Teleskopschienen 2 und 11 seitlich auszufahren.
-
Werden
beide seitlichen Türen
auf einer Fahrzeugseite mit Hilfe von Teleskopschienen ausfahrbar
ausgerüstet,
so ist es bevorzugt, mindestens eine der beiden seitlichen Türen in ihrem
ursprünglichen
Rahmen (mit dem ursprünglichen
Beschlag, Scharnieren, Griff und Schloss) zu belassen und statt nur
der Tür
die Tür
samt ihrem Rahmen seitlich verfahrbar zu machen. Auf diese Weise
wird es ermöglicht,
alternativ beide Türen
zusammen auszufahren und dadurch eine besonders große Öffnung zu
schaffen, oder lediglich eine der beiden hintereinanderliegenden
Türen auszufahren
und die andere auf die herkömmliche
Weise zu öffnen.
-
Die
Einfahrtshöhe
wird nach oben durch den Tragrahmen 1 bestimmt, der bevorzugt
oberhalb des Fahrzeugdaches 91 angeordnet ist. Bei Fahrzeugen mit
genügender
Bauhöhe
oder aus Designgründen kann
er auch im Innenraum des Fahrzeugs verlaufen.
-
Der
Tragrahmen 1 verstärkt
die Struktur der Fahrgastzelle, die daher im Bereich der Tür 3 günstig nach
oben erweitert werden kann. Durch eine erhöhte Anordnung des Tragrahmens
oberhalb des Daches kann die Einfahrtshöhe im Türbereich vergrößert werden.
Der Tragrahmen 1 dient gleichzeitig als Grundträger für die nach
hinten im Dachbereich angesetzten Teleskopschiene 11, die
seitlich, also quer zum Fahrzeug 9, ausfahrbar ist.
-
Die
Einheit umfassend eine Tür 3,
beide die Tür
führenden
Teleskopschienen 11 und 2 sowie einen Boden 41,
wird nachfolgend auch als Portal 4 bezeichnet. Der Boden 41 ist
heb- und absenkbar ausgeführt,
er wird in der Sitzposition im Inneren des Kraftfahrzeugs auf den
Innenboden abgesenkt, vor dem Ausfahren wird er soweit angehoben,
dass er über
den Türschweller
bewegt werden kann, nach Entriegeln des Portals werden die Tür 3 nebst
dem Boden 41 an den Teleskopschienen nach außen gefahren,
und in der ausgefahrenen Position kann der Boden 41 soweit
abgesenkt werden, dass der Boden 41 auf dem Straßen-Niveau
neben dem Kraftfahrzeug aufliegen kann und so ein Befahren mit einem Rollstuhl
oder einem Förderzeug
wie einer Sackkarre ohne weiteres möglich macht. Bei einer bevorzugten Ausfahrweite
von ca. 1 m von der Fahrzeug-Außenwand
wird so ein genügend
breiter Einstieg geöffnet. Dabei
wird der Boden 41 beim Befahren mit einem Rollstuhl vorzugsweise
von hinten (in Richtung des Kraftfahrzeugs gesehen) angefahren,
auf diese Weise kann der Rollstuhlfahrer stets seinen Weg beobachten.
Das einfache Befahren in Fahrtrichtung wird dadurch möglich, dass
mindestens die vom Kraftfahrzeug aus gesehen hintere Teleskopschiene
oben, also auf dem Niveau des Kraftfahrzeug-Dachs angebracht ist.
Sind beide Teleskopschienen oben angebracht, so ist bei Verlassen
des Kraftfahrzeug ebenfalls eine Fahrt mit dem Rollstuhl in Vorwärtsrichtung (Fahrtrichtung
des Kraftfahrzeugs) möglich.
Ist die vordere Teleskopschiene unten angebracht, wird das Ausfahren
in Vorwärtsrichtung
erschwert, jedoch ist für
einen Rollstuhlfahrer das Ausfahren nach rückwärts (in Fahrtrichtung gesehen)
weniger problematisch, da hier kein exaktes Rangieren wie beim Einfahren
notwendig ist.
-
Mit
der Vorrichtung gemäß der Neuerung wird
als ein wesentlicher Vorteil erreicht, dass nach Auffahren des Rollstuhls
oder nach Beladung durch Abstellen der zu transportierenden Last
auf den parallel zum Fahrzeug verschobenen Boden 41 nicht mehr
rangiert werden muss. Der Rollstuhl steht, sobald er auf dem Boden 41 ankommt,
ohne weiters Zutun in korrekter Fahrtrichtung. Nach Sicherung des Rollstuhls
oder der Last auf dem Boden 41 wird dieser angehoben bis
etwas über
das Niveau der Oberkante des Türschwellers
hinaus (sofern dieser in einer der bevorzugten Ausführungsformen
nicht mit verfahren wird). Die Sicherung und Fixierung des Rollstuhls
oder der Last auf dem vorgesehenen Platz auf dem Boden 41 kann
außerhalb
des Fahrzeugs, vor dem Einfahr- oder Beladevorgang erfolgen, also bei
günstiger Zugänglichkeit.
Danach wird der Boden 41 nebst der Tür 3 in den Innenraum
des Kraftfahrzeugs an den Teleskopschienen eingezogen, nach Erreichen
der Endposition wird der Boden 41 wieder auf die Höhe des Fahrzeuginnenbodens
abgesenkt. Damit erreicht der Rollstuhlplatz die maximale Kopffreiheit.
-
Als
Vorteil ergibt sich insbesondere bei der neuerungsgemäßen Vorrichtung,
dass die seitliche Fahrzeugstruktur im unteren Rahmenbereich, also im
Bereich der Türschweller,
beliebig stark ausgelegt werden kann. Dies ist insbesondere für die Steifigkeit der
Fahrgastzelle im Falle eines Auffahrunfalls oder Seitenaufpralls
wesentlich.
-
Falls
die Einfahrtshöhe
durch eine Erweiterung des Türausschnittes
erhöht
werden muss, wird die damit einhergehende Änderung der Dachstruktur durch
den dann erhöht
angeordneten Tragrahmen 1 strukturgünstig ausgeglichen. Bei einem
Unfall übernehmen
eine durchgehende Türschwellerverstärkung und
der im Dachbereich angeordnete Tragrahmen 1 die Aufgabe
des seitlichen Rammschutzes und der Knautschzone. Die gesamte Fahrzeugstruktur
wird dadurch nicht geschwächt,
sondern gegebenenfalls sogar verstärkt.
-
Die
Neuerung kann zum Beladen eines Kraftfahrzeugs verwendet werden,
das eine neuerungsgemäße Vorrichtung
aufweist, mit den Schritten:
- a Anheben des
Bodens 41 im Inneren des Kraftfahrzeug auf eine Höhe, die
das Überqueren
des höchsten
Punktes im Einstiegsbereich einer Tür durch den Boden 41 ermöglicht,
- b horizontales Ausfahren des Bodens 41 auf eine Position
außerhalb
des Kraftfahrzeugs mit Hilfe der Teleskopschienen 2 und 11,
- c Absenken des Bodens 4 auf den Grund neben dem Kraftfahrzeug
- d Beladen des Bodens 41 und Fixieren des Ladegutes
auf dem Boden 41,
- e Anheben des Bodens 41 auf eine Höhe wie im ersten Schritt
- f Einfahren des Bodens 41 in das Kraftfahrzeug 9 und
Absenken innerhalb des Kraftfahrzeugs 9 bis zur Ruheposition
entsprechend dem durch die Bodenplatte des Kraftfahrzeugs 9 bestimmten
unteren Anschlag.
-
Der
Rollstuhl steht bereits beim Auffahren auf den als Hebebühne fungierenden
Boden 41 in korrekter Fahrtposition ausgerichtet. Es ist
daher kein Rangieren im Fahrzeuginneren notwendig. Durch die kompakten
Abmessungen ist eine nähere, bessere
Betreuung des Rollstuhlpassagiers während des Einladevorganges
möglich.
Der Rollstuhlpassagier wird nur ca. 35 cm in den Kompaktwagen angehoben,
anstatt ca. 60 cm bei einem (Klein-)Transporter. Es wird dadurch
eine schnellere Beladung (günstig
bei schlechter Witterung) möglich,
und ein bessere Stabilität
der gesamten Konstruktion sowie auch ein sichereres Gefühl durch
die geringere Anhebung erreicht.
-
Der
Rollstuhlfahrer wird einerseits seitlich durch das Fahrzeug, andererseits
durch das ausgefahrene Portal und – im in der 1 dargestellten Fall,
durch die ausgeklappte Beifahrertür – geschützt. Dies ergibt beim Anheben
des Bodens 41 einen sehr sicheren Eindruck, da das unsichere "Schwebegefühl" vermieden wird.
Ist der Rollstuhl auf dem Boden 41 angehoben, kann er durch
den Begleiter in ergonomisch günstiger
Position für
die Fahrt gesichert werden. Es ist alternativ möglich, nach dem Befahren des
Bodens 41 eine vorzugsweise automatische Sicherung vorzusehen.
Dabei kann der Boden 41 vorzugsweise mit entsprechend geeigneten
Sicherungsmitteln versehen werden, beispielsweise Halterungen, die
am Rahmen des Rollstuhls angreifen, oder die Räder des Rollstuhls umschließenden gebogenen
Laschen. Diese Sicherungsmittel werden bevorzugt so ausgeführt, dass
der Rollstuhl in seiner vorgesehenen Position vor dem Einfahren
in das Kraftfahrzeug 9 auf dem Boden 41 gesichert
wird und der Schritt des Einfahrens durch eine Steuerung erst freigegeben
wird ("automatische
Sicherung"), wenn
die Sicherung erfolgt ist.
-
Nach
Fixierung des Rollstuhl oder anderen Ladegutes auf dem Boden 41 wird
dieser in das Kraftfahrzeug eingefahren und nach vollendeter Einfahrt
auf das Niveau des Fahrzeuginnenbodens abgesenkt und dort bevorzugt
kraftschlüssig
fixiert, insbesondere mit einer an dem Boden 41 befestigten verriegelnden
Sperrung, die in der Figur nicht dargestellt ist.
-
Die
Zufahrt mit einem Rollstuhl zum Boden 41 in Fahrtrichtung
von hinten wird durch die oberhalb der Einfahrt angeordnete Teleskopschiene 11 nicht
behindert. Das gesamte Ladeverfahren erfolgt schnell, und – insbesondere
durch die bevorzugt ebenfalls geöffnete
Tür 32 gemäß 1 – witterungs-
und sichtgeschützt
und unauffällig.
-
Gemäß der Neuerung
ist es möglich,
ein Fahrzeug der Kompaktklasse auf einem Rollstuhl sitzend zu befahren.
Im Vergleich zu Kleintransportern, Vans oder Minivans wird weniger
Kraftstoff benötigt, die
Fahrzeuge sind übersichtlicher
und es wird eine geringere Parkplatzgröße benötigt. Der zusätzlich zum
Beladen erforderliche Platz entspricht der einer normal öffnenden
Vordertür.
Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Heckeinstieg für den Rollstuhlfahrer ist die
Kommunikation und eine eventuelle Betreuung des Rollstuhlfahrers
während
der Fahrt ist erheblich günstiger.
Mit den bekannten zusätzlichen
Hilfen (für die
Betätigung
von Gas und Bremse) kann die neuerungsgemäße Vorrichtung auch für Selbstfahrer
genutzt werden, dabei wird der Rollstuhl auf der Fahrerposition
fixiert. Die Fixierung des Rollstuhls in der Beifahrer- oder Fahrerposition
ermöglicht
auch die Benutzung der Sitzplätze
auf der Rücksitzbank.
Anstelle des Rollstuhls kann auch wahlweise ein normaler Sitzplatz
als Wechselbestuhlung angeboten werden.
-
Eine
weitere Erhöhung
des Innenraums im Bereich des Rollstuhlplatzes kann durch eine Anhebung
des Dachbereiches erfolgen. Auch ist es möglich, verschiedene Hilfen
für den
gesteuerten oder automatischen Betrieb beim Einladen und Ausladen sowie beim
Abschließen
des Kraftfahrzeugs vorzusehen. Solche Steuerungen können bevorzugt
mit elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen Betätigungsmitteln
zusammenwirken und vom Rollstuhlfahrer selbst oder Helfern bedient
werden. Optional kann ferner ein zusätzlicher Witterungsschutz während des
Ladevorganges angeboten werden.
-
Die
Einfahrt in das Fahrzeug erfolgt parallel, seitlich zum geöffneten
Fahrzeug. Der zur Verwendung der neuerungsgemäßen Vorrichtung benötigte Platzbedarf
richtet sich nach dem ausgefahrenen Portal 4. Das ausgefahrene
Portal 4 benötigt
parallel zum Fahrzeug eine zusätzliche
Breite von ca. 120 cm. Kann die vordere Fahrzeugtür 32 gemäß 1 komplett
aufgeschwenkt werden, so kann das Portal 4 auch vollständig ausfahren.
Bei einer Breite von ca. 140 cm für einen normalen Bürgersteig
ist also ausreichend Platz vorhanden.
-
Die
neuerungsgemäße Vorrichtung
ist selbstverständlich
in gleicher Weise für
die Beladung eines Automobils mit sperrigen und voluminösen Waren
verwendbar.
-
Die
beschriebene Vorrichtung eignet sich besonders zur Nachrüstung bestehender
Fahrzeuge, es ist jedoch selbstverständlich möglich, diese Vorrichtung bei
Entwurf und Gestaltung eines neuen Fahrzeugtyps mit einzuplanen
und als Option vorzusehen.