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DE202007014308U1 - Kraftfahrzeug mit seitlicher Beladeeinrichtung - Google Patents

Kraftfahrzeug mit seitlicher Beladeeinrichtung Download PDF

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DE202007014308U1
DE202007014308U1 DE202007014308U DE202007014308U DE202007014308U1 DE 202007014308 U1 DE202007014308 U1 DE 202007014308U1 DE 202007014308 U DE202007014308 U DE 202007014308U DE 202007014308 U DE202007014308 U DE 202007014308U DE 202007014308 U1 DE202007014308 U1 DE 202007014308U1
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telescopic
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Abstract

Vorrichtung an einem Kraftfahrzeug (9) zum seitlichen Einladen eines Rollstuhlfahrers oder von sperrigen Lasten, umfassend einen anheb- und absenkbaren Boden (41), eine Teleskopschiene (11), die im in Fahrzeugrichtung gesehen hinteren Bereich des Daches angeordnet ist, und eine weitere Teleskopschiene (2), wobei beide Teleskopschienen mit dem Boden (41) verbunden sind und mit ihren nach außen gerichteten Enden (111, 21) an einer Seitentür (3) des Kraftfahrzeugs (9) befestigt sind und diese führen.

Description

  • Die Neuerung betrifft ein Kraftfahrzeug mit seitlicher Beladeeinrichtung, insbesondere für voluminöse Lasten und für Behinderte. Speziell betrifft die Neuerung weiter eine Vorrichtung als Umrüstung von kommerziellen Automobilen, wobei eine Möglichkeit zum seitlichen Einstieg und eine Sitzposition auch in der Fahrerposition/Beifahrer für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen geschaffen wird.
  • Zum Einstieg in ein Fahrzeug oder zu dessen Beladung muss immer mindestens eine Tür geöffnet werden. Insbesondere aus Stabilitätsgründen (Aufprallschutz) ist die Form dieser Tür nicht frei wählbar. Rollstuhlfahrer oder Warentransporter benötigen breite Türöffnungen, um in das Fahrzeug zu gelangen oder es zu beladen.
  • Die üblichen, seitlich angeschlagenen, mit Scharnieren an der Karosserie befestigten seitlichen Türen sind ungeeignet, weil sie Bewegungen parallel zur Fahrtrichtung des Automobils behindern und entweder nach vorne oder nach hinten blockieren und damit den Zugang erschweren.
  • Spezielle Beladevorrichtungen und Einstiegsvorrichtungen für Behinderte in Automobile sind bekannt. Diese umfassen insbesondere die Möglichkeiten eines seitlichen Zugangs oder eines Zugangs vom Wagenheck her:
    Ein seitlicher Zugang hat den Vorteil, dass ein Rollstuhlfahrer auf kurzem Weg, ohne viel manövrieren, auf eine Sitzposition, einschließlich der Fahrerposition, gelangen kann. Ebenso ist eine seitliche Beladeeinrichtung besonders geeignet zur Beladung von Automobilen mit voluminösen oder sperrigen Gütern, insbesondere für solche Automobile, bei denen keine adäquate Belademöglichkeit von der Heckseite zur Verfügung steht, wie bei den üblichen Limousinen.
  • Seitliche Schiebetüren, die beispielsweise bei sogenannten Vans oder Kleintranportern verwendet werden, werden üblicherweise parallel nach hinten verschoben, wobei sie zunächst nach außen versetzt werden. Solche Schiebetüren sind beispielsweise aus DE 103 27 982 A1 bekannt. Die Türbreite und der notwendige Abstand zur Karosserie vermindern die Breite der Zufahrt von hinten, also in Fahrtrichtung des Automobils. Insbesondere bei engen Gehwegen ist diese Konstruktion daher ungünstig. Auch die Möglichkeit, eine Seitentür an einem Schwenkarm zu lagern (Auslegeschrift DE 1 174 183 B ), benötigt zusätzlichen Platz an der Seite des Fahrzeugs und ist daher problematisch. Der Einsatz von zwei Auslegern verbessert diese angespannte Platzsituation nicht (verschwenkbare an zwei Auslegern gelagerte Tür, DE 38 05 192 A1 ).
  • Bei seitlich angebrachten oben angeschlagenen Türen (Flügeltüren) wird die Einstiegsöffnung durch Aufschwenken der Tür nach oben komplett freigegeben. Solche Flügeltüren sind beispielsweise aus DE 10 2005 021 333 A1 bekannt. Der Nachteil solcher Konstruktionen ist die erforderliche Verstärkung für die Scharniere im Dachbereich, die sowohl bei Öffnen und Schließen als auch insbesondere im Fall eines Aufpralls erhebliche Kräfte aufnehmen müssen, und der beim Schwenken zusätzliche Platzbedarf sowohl nach den Seiten als auch nach oben, der beispielsweise in Tiefgaragen problematisch sein kann. Eine ähnliche Lösung sind um waagrechte Achsen senkrecht zur Fahrtrichtung drehbare Türen, beispielsweise um ein Drehscharnier im unteren vorderen Türbereich gemäß dem Patent DE 196 39 663 B4 , auch hier ist durch das Wegdrehen nach oben ein zusätzlicher Bedarf an lichter Höhe gegeben. In beiden Fällen ragen die Scharnierkonstruktionen in den Innenraum des Fahrzeugs hinein, dies kann sowohl für das Einsteigen als auch für das Beladen hinderlich sein.
  • Aus der Patentschrift DE 851 737 ist eine senkrecht zur Fahrzeuglängsachse teleskopierbare Tür bekannt, wobei das Teleskop in der Mitte der Tür angreift. Es steht daher einer Beladung im Wege, da es den verfügbaren Raum einengt. Aus der Patentschrift DE 887 743 derselben Anmelderin ist als Weiterentwicklung eine parallel zur Schließstellung öffnende Tür für ein Automobil bekannt, bei der die Tür mittels einer mittig an der Tür montierten teleskopartigen Führung bewegt wird und die Verbindung von Tür und Teleskop eine Drehbewegung um eine senkrechte Achse erlaubt, wobei jeweils eine der Öffnungen vergrößert und die andere dafür verkleinert wird. Die Zugänglichkeit wird durch diese Ausführung nicht verbessert, da lediglich ein schräger Zugang ermöglicht wird.
  • Zur Beladung mit sperrigen Gütern oder zum Befahren mit einem Rollstuhl wird eine Mindesthöhe der Türöffnung gefordert, beispielsweise diejenige, die ein Rollstuhlfahrer benötigt, um sitzend in ein Automobil einzufahren. Diese ist abhängig vom Grad der Behinderung, von der Rollstuhlhöhe und von der Körpergröße des Rollstuhlfahrers. Ferner wird im Fahrzeug eine ausreichende Kopffreiheit auf dem Standplatz des Rollstuhls benötigt. Da für die Beladehöhe oder Einfahrtshöhe der Abstand im Türausschnitt zwischen der Dachunterkante und der Oberkante des Türschwellers limitierend ist, kommen ohne Veränderung der Karosserie dann nur noch Fahrzeuge ab der Größe eines Kleintransporters oder Minivans (z. B. VW-Bus, Kia Carnival usw.) zum Einsatz. Wegen deren Größe und eingeschränkter Übersichtlichkeit fällt jedoch insbesondere älteren Menschen das Rangieren dieser Fahrzeuge schwer.
  • Zur Erweiterung der Einfahrtshöhe ist bereits bei verschiedenen Vans und Kleintransportern die Möglichkeit genutzt worden, den die seitlichen Einfahrt begrenzenden Rahmen (Türschweller) teilweise auszuschneiden. Dabei ergibt sich als Nachteil für eine Auffahr-Unfall-Situation von hinten oder von der Seite, dass der Türschweller als ein stets direkt an der Verformung beteiligtes Rahmenteil durch einen Ausschnitt geschwächt wird. Bei einem Unfall mit Seitenaufprall verformt sich das Fahrzeug soweit, bis ein dahinter liegendes Teil durch dessen Verformung die Kraft abbaut. Dies ist in der Regel bei diesen Fahrzeugen dann der Fahrzeugboden, auf dem auch die Sitze befestigt sind. Auch bei einem stärkeren Frontal- oder Heck-aufprall verlaufen die Kraftlinien der Eintrittsenergie bis an den unterbrochenen Türschwellerbereich, der dadurch geschwächt ist und weniger Energie absorbieren kann. Die restliche Energie wird über den Rest des Fahrzeugs verteilt und muss dort absorbiert werden. In jedem Fall liegt ein gegenüber dem unmodifizierten Fahrzeug ungünstig verändertes Aufprallverhalten vor. Auch während des normalen Fahrbetriebes muss die ursprüngliche Fahrzeugstruktur zusätzliche Torsions- und Biegekräfte aufnehmen, die ansonsten der Türschweller absorbiert hat. Ob alle einwirkenden Kräfte nach einem derartigen Umbau beherrscht werden, wurde bislang noch nicht vollständig untersucht.
  • Fahrzeuge, in denen z.B. ein Rollstuhl (mit Passagier) stehen soll, benötigen eine geeignete Standplatzhöhe mit ausreichender Kopffreiheit, auf der ein Rollstuhlfahrer bequem sitzen kann. Deshalb wird meist nicht nur der Türschweller entfernt, sondern auch der Fahrzeugboden tiefergelegt. Dieser Boden muss aber anderseits die durch Entfernung des Türschwellers zusätzlich bereits beim normalen Fahrbetrieb entstehenden Verwindungskräfte aufnehmen. Dazu wird der Fahrzeugboden beispielsweise gedoppelt oder durch aufgeschweißte Profile versteift. Bei vorgegebener Bodenfreiheit muss die Verstärkung ins Fahrzeuginnere hin erfolgen, dazu steht in der PKW-Kompaktklasse jedoch keine ausreichende Fahrzeug-Innenhöhe zur Verfügung.
  • Soll ein Rollstuhl durch eine niedrige vorgegebene Einfahrtshöhe befördert werden, kann er in der Höhe verändert werden, beispielsweise kann gemäß der Offenlegungs schrift DE 41 11 634 A1 der Rollstuhlsitz vom Untergestell getrennt werden, und nur der Rollstuhlsitz wird auf einer Drehkonsole ins Fahrzeug übernommen. Der Rollstuhlsitz hat eine niedrigere Gesamthöhe als der gesamte Rollstuhl und kann sowohl in das Fahrzeug befördert als auch darin befestigt (arretiert) werden. Der Rollwagen mit den Rädern (Rollstuhlunterteil) muss aber separat verladen werden.
  • Aus dem Gebrauchsmuster DE 299 04 874 U1 ist eine Vorrichtung bekannt, bei der der komplette Rollstuhl auf einem Gestell vom Boden angehoben wird. Die Räder des Rollstuhls werden an einem Schnellverschluss abgenommen. Eine ähnliche Konstruktion ist auch aus dem Patent DE 697 07 917 T2 ( EP 0 954 271 B1 ) bekannt. Eine Ausführungsform, bei der die Räder nicht abgenommen, sondern unter den Rollstuhl gefaltet werden, ist aus dem Patent US 4,483,653 bekannt. Ein wesentlicher Nachteil all dieser Systeme ist die erforderliche Trennung von Sitz und Rädern oder Untergestell bei dem Rollstuhl, diese Systeme benötigen speziell adaptierte Rollstühle, die jedoch für den normalen Gebrauch weniger geeignet sind. Wird aus Gründen der Bequemlichkeit oder aus therapeutischen Gründen ein anderes Modell eines Rollstuhls benötigt, so kann oft dieses trennbare System nicht mehr genutzt werden. Bei der Trennung von Sitz und Untergestell ist auch üblicherweise erhebliche Hilfe durch einen Begleiter beim Einladen ins Fahrzeug erforderlich. Die Beladung erfordert zudem Zeit, in der ein Behinderter unnötig der Witterung ausgesetzt wird.
  • Zur Beladung oder zum Einfahren mit einem Rollstuhl oder Transportwagen in ein Fahrzeug muss weiter der Höhenunterschied vom Erdboden zum Niveau des Fahrzeugbodens überwunden werden.
  • Es ist bekannt, hierfür eine Hebebühne zu verwenden, die einen Rollstuhl parallel zum Erdboden anhebt, um über die Schwelle in ein Fahrzeug einfahren zu können, beispielsweise aus dem Gebrauchsmuster DE 85 32 380 und der Patentanmeldung DE 38 20 339 A1 . Wird die Hebebühne im Heckbereich (also in Längsrichtung des Fahrzeugs) angebaut, so ist es notwendig, alle Sitzplätze im Zufahrtsbereich des Rollstuhls zu versetzen oder zu entfernen, da der Rollstuhl innerhalb des Fahrzeugs auf seinen Standplatz geschoben werden muss. Beim Anbau der Hebebühne seitlich (quer zur Fahrtrichtung) erfolgt die Einfahrt des Rollstuhls auf dessen Rädern ebenfalls quer zum späteren Standplatz. Es muss also innerhalb des Fahrzeugs rangiert werden, dies ist umständlich und bedingt den Entfall von Sitzplätzen. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Hebebühne nur außerhalb des Fahrzeugs linear anheben und absenken kann.
  • Aus dem Gebrauchsmuster DE 297 07 633 U1 ist eine schwenkbare Hebebühne bekannt, bei der alle Schwenk- und Hebefunktionen über ein Säulenrohr ausgeführt werden. Soll der Rollstuhl im Fahrzeug in der richtigen Position (nach vorwärts gerichtet) stehen, ist ein Befahren der Hebebühne in Rückwärtsrichtung erforderlich. Ferner besteht erheblicher Platzbedarf, da die Hebebühne einen Mindestabstand von der Säule zum Ausschwenken benötigt.
  • Der aus dem Gebrauchsmuster DE 297 07 631 U1 bekannte Unterbodenlift erfordert ein Fahrzeug mit großer Bodenfreiheit, da Plattform und Schwenkgestell unter dem Fahrzeugboden verstaut werden; auch hier wird durch das Schwenken der Rollstuhl beim Einfahren um 90° gedreht, dadurch wird Rangieren innerhalb des Fahrzeugs oder Befahren der Plattform mit dem Rollstuhl in Rückwärtsrichtung erforderlich.
  • Nutzt man schräge Rampen zum Einfahren des Rollstuhls in das Fahrzeug (vgl. DE 20 2004 002 343 U1 und DE 202 09 257 U1 für Busse und Bahnen, DE 35 40 866 A1 für Klein- und Krankentransporter, DE 90 07 604 U1 in Verbindung mit hinten absenkbaren Kleintransportern) so ist aus Platzgründen in Personenkraftwagen nur ein Einfahren durch die Hecktür möglich. Dies erfordert, wie bereits oben ausgeführt, ein Rangieren innerhalb des Fahrzeugs, wozu Sitze versetzt oder ausgebaut werden müssen. Wird zur Verbesserung der Rangiermöglichkeit der Innenboden des Fahrzeugs geebnet, so werden dazu die Bodenverstärkungen und Strukturen entfernt, das Aufprallverhalten des Fahrzeugs wird dadurch verschlechtert.
  • Bei einer seitlichen Einfahrt ist, wie bei der Variante mit schwenkbaren Plattformen, die Einfahrtsrichtung des Rollstuhls im rechten Winkel zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs. Zum Drehen innerhalb des Fahrzeugs ist zusätzlicher Platz erforderlich. Der Nachteil aller schrägen Rampen ist generell die Kraftanstrengung, mit der die Auffahrt überwunden werden muss.
  • Aus dem Patent EP 0 814 971 B1 ist bekannt, den Fahrzeugboden absenkbar auszuführen, um ebenerdig ins Fahrzeug zu gelangen. Dies ermöglicht zwar eine optimale Einfahrtshöhe ohne störenden Türschweller, die Entfernung des Bodens führt jedochzu einer nicht hinnehmbaren Schwächung der Struktur der Fahrgastzelle. Die Auswirkung bei einem Unfall könnte Probleme bei der Zulassung zum Straßenverkehr ergeben.
  • Bei Verwendung einer Hebebühne ist es üblich, die Last auf Niveau des Fahrzeugbodens, also ebenflächig einzuladen. Dazu ist es erforderlich, entweder große Einfahrtsöffnungen zur Verfügung zu haben, dies bedingt ein hohes Basisfahrzeug, oder der Türschweller muss herausgenommen werden, dies führt zu einem Stabilitätsverlust der Fahrgastzelle. Verbleibt ein Türschweller im Einladebereich, so hebt die Hebebühne zwar auf dieses Niveau (Ladekante) an, der Rollstuhlfahrer muss aber über eine Stufe hinter dem Türschweller ins Innere des Fahrzeugs auf den abgesenkten (komfortablen) Stellplatz gelangen. Der Rollstuhl muss weiter während der Fahrt aus Sicherheitsgründen in Fahrtrichtung nach vorn ausgerichtet sein. Bei seitlicher Einfahrt ins Fahrzeug erfolgt die Positionierung regelmäßig durch mehrfaches Rangieren in die richtige Position. Besonders in kompakten Fahrzeugen ist jedoch kein ausreichender Platz zum Rangieren auf den Rollstuhlplatz vorhanden.
  • Zur Einfahrt mit einem Rollstuhl in ein Fahrzeug wird mindestens der folgende Abstand benötigt:
    Heckeinstieg mit schräger Rampe: Rampe + Rollstuhlzufahrt, ca. 2,5 m
    Heckeinstieg mit Hebebühne im Transporter: Hebebühne + Rollstuhlzufahrt, ca. 2,5 m
    Seiteneinstieg mit Hebebühne: Hebebühne + Rollstuhlzufahrt, ca. 2,5 m
    Seiteneinstieg mit Rampe: Rampe + Rollstuhlzufahrt, ca. 2,5 m
  • Daraus folgt, dass selbst bei Behindertenparkplätzen, welche in der Bundesrepublik Deutschland gemäß DIN 18024, Teil 2, Abschnitt 4.3, eine seitliche Bewegungsfläche von 1,50 m haben müssen, die Beladung schwierig sein kann. Bei üblichen Abmessungen von Parkplätzen für Behinderte mit 5,00 m Länge und 3,50 m Breite sind die oben beschriebenen Seiteneinstieg-Systeme nicht geeignet. Bei Heckeinstiegen erfolgt der Ein- und Ausstieg immer in Richtung der Verkehrsflächen, wodurch eine potenzielle Gefährdung des Rollstuhlfahrers und/oder der Begleitperson durch den fließenden Verkehr gegeben ist. Die Zufahrt zu einem Automobil mit Hebebühne oder Rampe benötigt eine ausreichend großen Ladeplatz, welcher üblicherweise größer als die Mindestbewegungsfläche von 1,50 m gemäß DIN 18024 ist.
  • Es besteht daher die Aufgabe, eine Einlademöglichkeit für Rollstuhlfahrer mit größtmöglichem Komfort, weitgehend uneingeschränkter Einfahrts- und Stellplatzhöhe zu schaffen, wobei übliche Rollstuhlarten genutzt werden können, ohne Schwächung der Stabilität der Fahrgastzelle. Dabei soll die Einfahrt des Rollstuhls ergonomisch korrekt erfolgen, also in der vorgesehenen Richtung ohne Notwendigkeit eines Rangierens.
  • Diese Aufgabe wird mit der nachfolgend beschriebenen Vorrichtung gelöst.
  • Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung an einem Kraftfahrzeug umfassend einen anheb- und absenkbaren Boden, eine Teleskopschiene, die im in Fahrzeugrichtung gesehen hinteren Bereich des Daches angeordnet ist, und eine weitere Teleskopschiene, wobei beide Teleskopschienen direkt oder indirekt mit dem Boden verbunden sind und mit ihren nach außen gerichteten Enden an einer Seitentür des Kraftfahrzeugs befestigt sind und diese führen. Aus statischen Gründen kann ein Tragrahmen in Höhe des Fahrzeugdachs auf der nach außen oder der nach innen gewandten Seite des Dachs zusätzlich angeordnet sein.
  • Die Neuerung wird durch die Zeichnungen erläutert. Dabei zeigt
  • 1 eine Draufsicht von oben auf ein Fahrzeug mit geöffneter Beifahrertür und ausgefahrener hinterer Seitentür nebst Boden, und
  • 2 einen Schnitt längs der durch die Linie II-II bestimmte senkrechte Ebene durch das in 1 dargestellte Kraftfahrzeug mit dem Boden in ausgefahrener, angehobener Position.
  • Dabei ist in der 1 eine Ausführungsform mit einer Teleskopschiene 11 befestigt im Bereich des Daches 91 des Kraftfahrzeugs 9 und einer Teleskopschiene 2 befestigt im Bodenbereich dargestellt, wobei von den beiden B-Säulen 411 und 412 die Säule 412 beweglich ausgeführt und gemeinsam mit der linken hinteren Seitentür 34 mit dem türseitigen Ende 111 der Teleskopschiene 11 verbunden und ausgefahren ist. Die Verbindung zwischen der Teleskopschiene 11 an ihrem türseitigen Ende 111 über die B-Säule 412 mit dem Boden 41 wird als "indirekte Verbindung" bezeichnet. Der Boden 41 ist absenkbar bis auf den Grund neben dem Kraftfahrzeug zum Befahren mit einem Rollstuhl von hinten. Die Beifahrertür 32 ist geöffnet und bietet Schutz von vorne.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung kann auch mindestens ein Teil des Türschwellers 301, nämlich bevorzugt der als Sichtblende fungierende Teil, zu der Seitentür 3 mit dem türseitigen Ende 111 bzw. 201 mindestens einer der beiden Teleskopschienen 11 und 2 verbunden sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung ist die Teleskopschiene 2 im unteren Bereich des Kraftfahrzeugs 9 angebracht, wie in der 2 dargestellt. Diese 2 ist ein Schnitt längs der durch die Linie II-II bestimmten senkrecht das Fahrzeug durchschneidenden Ebene. Es ist jedoch neuerungsgemäß auch möglich, dass beide Teleskopschienen 2 und 11 im Dachbereich des Kraftfahrzeugs 9 angeordnet sind.
  • Es ist weiter bevorzugt, die Teleskopschienen 11, 2 in nicht dargestellten Gehäusen 112, 22 zu führen, wobei diese Gehäuse im Falle der Anbringung beider Teleskopschienen im Dachbereich auch in Form eines gemeinsamen Gehäuses ausgeführt werden können.
  • Bei der Seitentür 3 kann es sich um die hintere Seitentür 34 oder um die Beifahrertür 32 handeln. Bei rechtsgesteuerten Kraftfahrzeugen wird selbstverständlich die linke hintere Tür oder die linke Vordertür mit dem ausfahrbaren Boden und den Teleskopschienen verbunden. Die Beschreibung ist dann entsprechend seitenverkehrt zu lesen. Es ist jedoch auch gleichermaßen möglich, die Fahrertür oder die Tür hinter der Fahrertür ausfahrbar auszuführen, wobei der Rollstuhlfahrer in die Fahrerposition des Kraftfahrzeugs gebracht wird.
  • Es ist auch möglich, beide seitlichen Türen 32 und 34 oder die entsprechenden Türen auf der linken Seite des Kraftfahrzeugs zusammen mit der dazwischen angeordneten B-Säule 412 sowie gegebenenfalls Teile des Türschwellers, nämlich bevorzugt der als Sichtblende fungierende Teil, sowie gegebenenfalls Teile des Dachs in dem Bereich der genannten seitlichen Türen mit Hilfe des Teleskopschienen 2 und 11 seitlich auszufahren.
  • Werden beide seitlichen Türen auf einer Fahrzeugseite mit Hilfe von Teleskopschienen ausfahrbar ausgerüstet, so ist es bevorzugt, mindestens eine der beiden seitlichen Türen in ihrem ursprünglichen Rahmen (mit dem ursprünglichen Beschlag, Scharnieren, Griff und Schloss) zu belassen und statt nur der Tür die Tür samt ihrem Rahmen seitlich verfahrbar zu machen. Auf diese Weise wird es ermöglicht, alternativ beide Türen zusammen auszufahren und dadurch eine besonders große Öffnung zu schaffen, oder lediglich eine der beiden hintereinanderliegenden Türen auszufahren und die andere auf die herkömmliche Weise zu öffnen.
  • Die Einfahrtshöhe wird nach oben durch den Tragrahmen 1 bestimmt, der bevorzugt oberhalb des Fahrzeugdaches 91 angeordnet ist. Bei Fahrzeugen mit genügender Bauhöhe oder aus Designgründen kann er auch im Innenraum des Fahrzeugs verlaufen.
  • Der Tragrahmen 1 verstärkt die Struktur der Fahrgastzelle, die daher im Bereich der Tür 3 günstig nach oben erweitert werden kann. Durch eine erhöhte Anordnung des Tragrahmens oberhalb des Daches kann die Einfahrtshöhe im Türbereich vergrößert werden. Der Tragrahmen 1 dient gleichzeitig als Grundträger für die nach hinten im Dachbereich angesetzten Teleskopschiene 11, die seitlich, also quer zum Fahrzeug 9, ausfahrbar ist.
  • Die Einheit umfassend eine Tür 3, beide die Tür führenden Teleskopschienen 11 und 2 sowie einen Boden 41, wird nachfolgend auch als Portal 4 bezeichnet. Der Boden 41 ist heb- und absenkbar ausgeführt, er wird in der Sitzposition im Inneren des Kraftfahrzeugs auf den Innenboden abgesenkt, vor dem Ausfahren wird er soweit angehoben, dass er über den Türschweller bewegt werden kann, nach Entriegeln des Portals werden die Tür 3 nebst dem Boden 41 an den Teleskopschienen nach außen gefahren, und in der ausgefahrenen Position kann der Boden 41 soweit abgesenkt werden, dass der Boden 41 auf dem Straßen-Niveau neben dem Kraftfahrzeug aufliegen kann und so ein Befahren mit einem Rollstuhl oder einem Förderzeug wie einer Sackkarre ohne weiteres möglich macht. Bei einer bevorzugten Ausfahrweite von ca. 1 m von der Fahrzeug-Außenwand wird so ein genügend breiter Einstieg geöffnet. Dabei wird der Boden 41 beim Befahren mit einem Rollstuhl vorzugsweise von hinten (in Richtung des Kraftfahrzeugs gesehen) angefahren, auf diese Weise kann der Rollstuhlfahrer stets seinen Weg beobachten. Das einfache Befahren in Fahrtrichtung wird dadurch möglich, dass mindestens die vom Kraftfahrzeug aus gesehen hintere Teleskopschiene oben, also auf dem Niveau des Kraftfahrzeug-Dachs angebracht ist. Sind beide Teleskopschienen oben angebracht, so ist bei Verlassen des Kraftfahrzeug ebenfalls eine Fahrt mit dem Rollstuhl in Vorwärtsrichtung (Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs) möglich. Ist die vordere Teleskopschiene unten angebracht, wird das Ausfahren in Vorwärtsrichtung erschwert, jedoch ist für einen Rollstuhlfahrer das Ausfahren nach rückwärts (in Fahrtrichtung gesehen) weniger problematisch, da hier kein exaktes Rangieren wie beim Einfahren notwendig ist.
  • Mit der Vorrichtung gemäß der Neuerung wird als ein wesentlicher Vorteil erreicht, dass nach Auffahren des Rollstuhls oder nach Beladung durch Abstellen der zu transportierenden Last auf den parallel zum Fahrzeug verschobenen Boden 41 nicht mehr rangiert werden muss. Der Rollstuhl steht, sobald er auf dem Boden 41 ankommt, ohne weiters Zutun in korrekter Fahrtrichtung. Nach Sicherung des Rollstuhls oder der Last auf dem Boden 41 wird dieser angehoben bis etwas über das Niveau der Oberkante des Türschwellers hinaus (sofern dieser in einer der bevorzugten Ausführungsformen nicht mit verfahren wird). Die Sicherung und Fixierung des Rollstuhls oder der Last auf dem vorgesehenen Platz auf dem Boden 41 kann außerhalb des Fahrzeugs, vor dem Einfahr- oder Beladevorgang erfolgen, also bei günstiger Zugänglichkeit. Danach wird der Boden 41 nebst der Tür 3 in den Innenraum des Kraftfahrzeugs an den Teleskopschienen eingezogen, nach Erreichen der Endposition wird der Boden 41 wieder auf die Höhe des Fahrzeuginnenbodens abgesenkt. Damit erreicht der Rollstuhlplatz die maximale Kopffreiheit.
  • Als Vorteil ergibt sich insbesondere bei der neuerungsgemäßen Vorrichtung, dass die seitliche Fahrzeugstruktur im unteren Rahmenbereich, also im Bereich der Türschweller, beliebig stark ausgelegt werden kann. Dies ist insbesondere für die Steifigkeit der Fahrgastzelle im Falle eines Auffahrunfalls oder Seitenaufpralls wesentlich.
  • Falls die Einfahrtshöhe durch eine Erweiterung des Türausschnittes erhöht werden muss, wird die damit einhergehende Änderung der Dachstruktur durch den dann erhöht angeordneten Tragrahmen 1 strukturgünstig ausgeglichen. Bei einem Unfall übernehmen eine durchgehende Türschwellerverstärkung und der im Dachbereich angeordnete Tragrahmen 1 die Aufgabe des seitlichen Rammschutzes und der Knautschzone. Die gesamte Fahrzeugstruktur wird dadurch nicht geschwächt, sondern gegebenenfalls sogar verstärkt.
  • Die Neuerung kann zum Beladen eines Kraftfahrzeugs verwendet werden, das eine neuerungsgemäße Vorrichtung aufweist, mit den Schritten:
    • a Anheben des Bodens 41 im Inneren des Kraftfahrzeug auf eine Höhe, die das Überqueren des höchsten Punktes im Einstiegsbereich einer Tür durch den Boden 41 ermöglicht,
    • b horizontales Ausfahren des Bodens 41 auf eine Position außerhalb des Kraftfahrzeugs mit Hilfe der Teleskopschienen 2 und 11,
    • c Absenken des Bodens 4 auf den Grund neben dem Kraftfahrzeug
    • d Beladen des Bodens 41 und Fixieren des Ladegutes auf dem Boden 41,
    • e Anheben des Bodens 41 auf eine Höhe wie im ersten Schritt
    • f Einfahren des Bodens 41 in das Kraftfahrzeug 9 und Absenken innerhalb des Kraftfahrzeugs 9 bis zur Ruheposition entsprechend dem durch die Bodenplatte des Kraftfahrzeugs 9 bestimmten unteren Anschlag.
  • Der Rollstuhl steht bereits beim Auffahren auf den als Hebebühne fungierenden Boden 41 in korrekter Fahrtposition ausgerichtet. Es ist daher kein Rangieren im Fahrzeuginneren notwendig. Durch die kompakten Abmessungen ist eine nähere, bessere Betreuung des Rollstuhlpassagiers während des Einladevorganges möglich. Der Rollstuhlpassagier wird nur ca. 35 cm in den Kompaktwagen angehoben, anstatt ca. 60 cm bei einem (Klein-)Transporter. Es wird dadurch eine schnellere Beladung (günstig bei schlechter Witterung) möglich, und ein bessere Stabilität der gesamten Konstruktion sowie auch ein sichereres Gefühl durch die geringere Anhebung erreicht.
  • Der Rollstuhlfahrer wird einerseits seitlich durch das Fahrzeug, andererseits durch das ausgefahrene Portal und – im in der 1 dargestellten Fall, durch die ausgeklappte Beifahrertür – geschützt. Dies ergibt beim Anheben des Bodens 41 einen sehr sicheren Eindruck, da das unsichere "Schwebegefühl" vermieden wird. Ist der Rollstuhl auf dem Boden 41 angehoben, kann er durch den Begleiter in ergonomisch günstiger Position für die Fahrt gesichert werden. Es ist alternativ möglich, nach dem Befahren des Bodens 41 eine vorzugsweise automatische Sicherung vorzusehen. Dabei kann der Boden 41 vorzugsweise mit entsprechend geeigneten Sicherungsmitteln versehen werden, beispielsweise Halterungen, die am Rahmen des Rollstuhls angreifen, oder die Räder des Rollstuhls umschließenden gebogenen Laschen. Diese Sicherungsmittel werden bevorzugt so ausgeführt, dass der Rollstuhl in seiner vorgesehenen Position vor dem Einfahren in das Kraftfahrzeug 9 auf dem Boden 41 gesichert wird und der Schritt des Einfahrens durch eine Steuerung erst freigegeben wird ("automatische Sicherung"), wenn die Sicherung erfolgt ist.
  • Nach Fixierung des Rollstuhl oder anderen Ladegutes auf dem Boden 41 wird dieser in das Kraftfahrzeug eingefahren und nach vollendeter Einfahrt auf das Niveau des Fahrzeuginnenbodens abgesenkt und dort bevorzugt kraftschlüssig fixiert, insbesondere mit einer an dem Boden 41 befestigten verriegelnden Sperrung, die in der Figur nicht dargestellt ist.
  • Die Zufahrt mit einem Rollstuhl zum Boden 41 in Fahrtrichtung von hinten wird durch die oberhalb der Einfahrt angeordnete Teleskopschiene 11 nicht behindert. Das gesamte Ladeverfahren erfolgt schnell, und – insbesondere durch die bevorzugt ebenfalls geöffnete Tür 32 gemäß 1 – witterungs- und sichtgeschützt und unauffällig.
  • Gemäß der Neuerung ist es möglich, ein Fahrzeug der Kompaktklasse auf einem Rollstuhl sitzend zu befahren. Im Vergleich zu Kleintransportern, Vans oder Minivans wird weniger Kraftstoff benötigt, die Fahrzeuge sind übersichtlicher und es wird eine geringere Parkplatzgröße benötigt. Der zusätzlich zum Beladen erforderliche Platz entspricht der einer normal öffnenden Vordertür. Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Heckeinstieg für den Rollstuhlfahrer ist die Kommunikation und eine eventuelle Betreuung des Rollstuhlfahrers während der Fahrt ist erheblich günstiger. Mit den bekannten zusätzlichen Hilfen (für die Betätigung von Gas und Bremse) kann die neuerungsgemäße Vorrichtung auch für Selbstfahrer genutzt werden, dabei wird der Rollstuhl auf der Fahrerposition fixiert. Die Fixierung des Rollstuhls in der Beifahrer- oder Fahrerposition ermöglicht auch die Benutzung der Sitzplätze auf der Rücksitzbank. Anstelle des Rollstuhls kann auch wahlweise ein normaler Sitzplatz als Wechselbestuhlung angeboten werden.
  • Eine weitere Erhöhung des Innenraums im Bereich des Rollstuhlplatzes kann durch eine Anhebung des Dachbereiches erfolgen. Auch ist es möglich, verschiedene Hilfen für den gesteuerten oder automatischen Betrieb beim Einladen und Ausladen sowie beim Abschließen des Kraftfahrzeugs vorzusehen. Solche Steuerungen können bevorzugt mit elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen Betätigungsmitteln zusammenwirken und vom Rollstuhlfahrer selbst oder Helfern bedient werden. Optional kann ferner ein zusätzlicher Witterungsschutz während des Ladevorganges angeboten werden.
  • Die Einfahrt in das Fahrzeug erfolgt parallel, seitlich zum geöffneten Fahrzeug. Der zur Verwendung der neuerungsgemäßen Vorrichtung benötigte Platzbedarf richtet sich nach dem ausgefahrenen Portal 4. Das ausgefahrene Portal 4 benötigt parallel zum Fahrzeug eine zusätzliche Breite von ca. 120 cm. Kann die vordere Fahrzeugtür 32 gemäß 1 komplett aufgeschwenkt werden, so kann das Portal 4 auch vollständig ausfahren. Bei einer Breite von ca. 140 cm für einen normalen Bürgersteig ist also ausreichend Platz vorhanden.
  • Die neuerungsgemäße Vorrichtung ist selbstverständlich in gleicher Weise für die Beladung eines Automobils mit sperrigen und voluminösen Waren verwendbar.
  • Die beschriebene Vorrichtung eignet sich besonders zur Nachrüstung bestehender Fahrzeuge, es ist jedoch selbstverständlich möglich, diese Vorrichtung bei Entwurf und Gestaltung eines neuen Fahrzeugtyps mit einzuplanen und als Option vorzusehen.

Claims (7)

  1. Vorrichtung an einem Kraftfahrzeug (9) zum seitlichen Einladen eines Rollstuhlfahrers oder von sperrigen Lasten, umfassend einen anheb- und absenkbaren Boden (41), eine Teleskopschiene (11), die im in Fahrzeugrichtung gesehen hinteren Bereich des Daches angeordnet ist, und eine weitere Teleskopschiene (2), wobei beide Teleskopschienen mit dem Boden (41) verbunden sind und mit ihren nach außen gerichteten Enden (111, 21) an einer Seitentür (3) des Kraftfahrzeugs (9) befestigt sind und diese führen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine B-Säule (412) beweglich ausgeführt und gemeinsam mit einer hinteren Seitentür (34) mit dem türseitigen Ende (111) der Teleskopschiene (11) verbunden und ausgefahren ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopschiene (2) im unteren Bereich des Kraftfahrzeugs (9) angebracht
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil eines Türschwellers (301) im Bereich der hinteren Seitentür (34) mit dem türseitigen Ende (201) der Teleskopschiene (2) verbunden ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide Teleskopschienen (2) und (11) im Dachbereich des Kraftfahrzeugs (9) angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskop schienen (11, 2) in Gehäusen (112, 22) geführt sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuse (112, 22) in Form eines gemeinsamen Gehäuses ausgeführt sind.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN109774545A (zh) * 2019-03-18 2019-05-21 施宝康 汽车轨道式座位平行移动装置
FR3136408A1 (fr) * 2022-06-14 2023-12-15 Renault S.A.S Caisse de véhicule comprenant un ouvrant latéral coulissant transversalement pour s’ouvrir et se fermer.

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN109774545A (zh) * 2019-03-18 2019-05-21 施宝康 汽车轨道式座位平行移动装置
FR3136408A1 (fr) * 2022-06-14 2023-12-15 Renault S.A.S Caisse de véhicule comprenant un ouvrant latéral coulissant transversalement pour s’ouvrir et se fermer.
WO2023241940A1 (fr) * 2022-06-14 2023-12-21 Renault S.A.S. Caisse de véhicule comprenant un ouvrant latéral coulissant transversalement pour s'ouvrir et se fermer

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